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Juliane Pfeil

SPD 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bauen in Sachsen – ob im Großen oder Kleinen – ist stets für die Bauherren mit einer finanziellen, planerischen und organisatorischen Hürde versehen. Zu Recht gibt die Bauordnung den Rahmen vor, wie, wo und mit wem etwas gebaut werden kann. Die Änderung der Sächsischen Bauordnung schafft in vielen Stellen Vereinfachungen für Bauwillige in unserem Freistaat. Ich möchte mit dem Kleinen beginnen. Mit der Erweiterung der Grenzwerte für genehmigungsfreie Bauvorhaben können nun auch unsere Obst- und Gemüsebauern größere Gewächshäuser mit einer Grundfläche von bis zu 1 600 Quadratmetern errichten. Das ist wichtig für die Selbstversorgung in unserem Land. Bauvorhaben wie etwa Bungalows mit 80 Quadratmetern Grundfläche und Anbauten können zukünftig auch durch Handwerksmeister geplant werden. Kollege Ronny Wähner hat das schon erwähnt. Mit der Einführung der Kleinen Bauvorlagenberechtigung erleichtern wir das Bauen nicht nur organisatorisch, weil kein Ingenieur oder Architekt zusätzlich herangezogen werden muss, sondern wir stärken damit auch aktiv das Handwerk im Freistaat und machen die Berufsfortbildung in dem Bereich attraktiver. Ich bin sehr froh, dass wir an dieser Stelle mit den verschiedenen Kammern eine gute Lösung gefunden haben, die zugleich das Handwerk stärkt, ohne unsere Ingenieure und Architekten zu stark zu beschneiden. Schauen wir nun auf die Bauten, die gerade in unseren wachsenden Städten immer wichtiger werden. Mit der Festschreibung des modularen Bauens kann es für die Wohnbauunternehmen zukünftig zu einem beschleunigten Verfahren kommen. Auch wenn es vielleicht für einige nicht ansprechend oder attraktiv erscheint, so haben Vorhaben, wie damals zu DDR-Zeiten der Bau von Wohnblöcken, durchaus etwas Gutes gehabt; denn es war ein schnelles und effektives Bauen, was demnach wieder möglich ist. Ein kleiner, aber durchaus zukunftsweisender Aspekt der Bauordnung ist die Verfahrensfreiheit für E-Ladesäulen. Die E-Mobilität spielt dabei eine immer größer werdende Rolle, kann aber nur dann flächendeckend zum Einsatz kommen, wenn ausreichend Ladekapazitäten zur Verfügung stehen. Mit der Verringerung des Abstands zwischen Solarpaneelen und Fenstern sowie brennbaren Wänden können unsere Dächer zukünftig mehr Solarpaneele tragen – vorausgesetzt, man findet dazu Handwerker und Material, was beides derzeit Mangelware ist. Nun sind wir auch bei dem Punkt angekommen, bei dem es um die erneuerbaren Energien geht. Für uns als SPDFraktion standen dabei Akzeptanz und Ermöglichung gleichsam im Vordergrund. Aus unserer Sicht ist nicht nur die Frage des Abstandes, sondern auch die Frage der Beteiligung der Bürger und Kommunen das Entscheidende, was Akzeptanz schafft. Das haben uns die Sachkundigen in der Anhörung mehrfach gesagt. Auch wenn von der AfD-Fraktion gerade das Bild an die Wand gemalt worden ist, dass aller 150 Meter ein Windrad stehen würde – was völlig absurd ist, liebe AfD –, gibt es doch immer noch das Bundesimmissionsschutzgesetz, das genau dies verhindert. (Thomas Thumm, AfD: Lesen Sie mal die Kleinen Anfragen!) Das ist völliger Schwachsinn. (Zuruf von der AfD: Ach so!) Mit den im Änderungsantrag getroffenen Regelungen, dass Kommunen den Abstand mit entsprechendem Beschluss und unter Beteiligung der Ortschaften unterschreiben dürfen, werden diese zum entscheidenden Akteur der Windkraft in Sachsen. Das ist gut so. Kollege Gerber sagte es bereits, dass unsere Kommunen extrem davon profitieren können. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Auch die Änderung des Baulastkreises schafft zukünftig Erleichterung für die Projektierer im Freistaat, denn je geringer dieser ist, desto einfacher und schneller können Eigentumsfragen geklärt werden. Die nun gewählte Übergangsfrist bis zum 30.09.2022 gibt den Genehmigungsbehörden und Projektierern die Möglichkeit, ihre laufenden Anträge noch abzuschließen. Mit dem Bestandsschutz der bestehenden Regionalpläne stellen wir sicher, dass die Arbeit von manchmal bis zu elf Jahren im Planungsverfahren nicht einfach über den Haufen geworfen wird. Die Zeitpläne zur Windenergie werden natürlich fortgeschrieben. Mit der Änderung der Sächsischen Bauordnung sind wir für die Häuslebauer einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratie- und Kostenabbau gegangen. Die Landwirtschaft profitiert von Verfahrensfreistellungen und Bauunternehmen können modular bauen; einen Beitrag für das Handwerk haben wir ebenfalls geleistet. Um jedoch vom Schlusslicht zum Vorreiter für erneuerbare Energien zu werden, bedarf es wesentlich mehr als dieser Änderungen. Aber es ist ein weiterer Schritt, den wir als Koalition gemeinsam gegangen sind. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN zu danken, und zwar nicht nur für ihren Beitrag, einen Sachverständigen vom KSV für die Anhörung mit zu benennen, sondern auch dafür, mit den Änderungsanträgen noch einmal wichtige Dinge ins Verfahren zu bringen und für Überlegungen, die wir in der Koalition so nicht getroffen haben. Das muss man der Ehrlichkeit halber auch einmal sagen. Wir haben aber in der Anhörung vom Sachverständigen des KSV auch gehört, dass wir als Freistaat Sachsen schon auf einem sehr guten Stand sind. Ich glaube, es ist unrecht, wenn man sagt, dass das an dieser Stelle eine Ignoranz der Koalition wäre. Wir haben uns sehr wohl mit dem Ministerium noch einmal auseinandergesetzt. Die Musterbauordnung zum barrierefreien Wohnen wird im Freistaat Sachsen möglichst eins zu eins in Landesrecht umgesetzt; natürlich immer im Spiegel der Wirtschaftlichkeit. Wir sind schon auf einem viel höheren Stand als andere Bundesländer. Das muss man auch einmal anerkennen. Wir haben noch einiges zu tun, das können wir auch machen, und zwar in kleinen untergesetzlichen Regelungen, aber nicht in dieser Bauordnung. Den Kolleginnen und Kollegen der Koalition möchte ich danken. Es war kein einfaches Verfahren. Es war ein schwieriges Verfahren und hat Zeit gekostet. So ist es aber manchmal. Aber das soll bitte nicht zur Gewohnheit werden. Ich glaube, auch der Opposition gegenüber sollte man fair sein und Änderungsanträge so einreichen, dass alle ausreichend Zeit haben, diese auch zu behandeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)

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