Sarah Buddeberg
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hier also noch ein Änderungsantrag mit weiteren Punkten zur Barrierefreiheit: Dabei muss ich noch einmal auf Sie eingehen, Herr Schmidt, weil Sie gesagt haben, dass meine Kollegin Feiks in der Anhörung gefragt hat, ob es Beispiele aus anderen Bundesländern gibt, die als Vorbild für eine bessere inklusive Bauordnung zu nennen wären, und dass die Antwort war: keine bessere als in Sachsen. Das ist aber immer eine Frage der Perspektive, und ich sage Ihnen: Lassen Sie uns doch mutig sein und vorangehen und die beste inklusive Bauordnung machen, die wir überhaupt machen können. Dafür sind die Punkte, die wir hier aufführen, wichtig. Die ersten beiden sind vielleicht nicht so entscheidend wie der dritte. Als Erstes geht es um Abstellraum und Abstellflächen. Auch darauf habe ich in meiner Rede Bezug genommen. Zu den Tiefgaragen habe ich ebenso etwas gesagt und auch, warum das so wichtig ist. Ich hoffe, alle haben zugehört, deshalb muss ich das jetzt nicht wiederholen. Aber zum Punkt 3 möchte ich noch etwas sagen; denn das ist der entscheidende Punkt, weil in § 50 eine verbindliche Quote festgeschrieben werden soll. Das heißt, wir sagen, wenn Häuser gebaut werden, die eine bestimmte Größe haben, sollen verbindlich barrierefreie Wohnungen – je nachdem, wie viele Wohnungen insgesamt in dem Gebäude sind – erstellt werden. Das ist die Steuerungsmöglichkeit, die wir hier nutzen können, um barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Das ist konkret und sehr wichtig. Ich habe das ausgeführt, ich habe die Zahlen genannt, und ich denke, wenn wir die Sächsische Bauordnung besser machen könnten als alle anderen Bauordnungen im Bundesgebiet, dann stünde uns das als Sachsen gut zu Gesicht. Insofern wäre das meine Erwiderung auf Sie und die Ermutigung, dem doch zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Kollegin Sarah Buddeberg mit der Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es dazu Redebedarf? – Den sehe ich auch nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9968, ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, einer großen Mehrheit dagegen und einer Enthaltung ist dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit nicht entsprochen. Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag, Drucksache 7/9969, wieder die Fraktion DIE LINKE. Marco Böhme, bitte.
