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Jörg Kiesewetter

CDU 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in dieser zweiten Rederunde noch einmal ganz kurz auf ein paar Dinge eingehen, die mir wichtig sind. Zum einen wird uns vorgeworfen, dass wir die Scheinargumente aus der Zeit vor acht Jahren verwenden, wenn es um die Frage der Erhöhung des Mindestlohns geht. Ich möchte an der Stelle gern einwenden, dass die damaligen Voraussetzungen, die Ausgangslage auf dem Arbeitsmarkt in der Wirtschaft, andere waren, als das heute der Fall ist. Ich bin auf das Thema Inflation eingegangen. Seit zwei Jahren haben wir eine Pandemie. Das sind alles Dinge, die dabei Berücksichtigung finden müssen, und zwar auch aus Sicht der Unternehmer. Mir ist wichtig, bei der Diskussion auf ein paar systemische Fragen einzugehen. Welche Verantwortung hat die Mindestlohnkommission bei der Findung und Festsetzung von Mindestlöhnen und wie viel politische Einflussnahme ist angezeigt? Darüber kann man sicher trefflich streiten. Mit der angestrebten Neudefinition des Mindestlohns macht der Staat die soziale Absicherung für den Beschäftigten aus meiner Sicht zu einer ausschließlichen Verantwortlichkeit der Betriebe. Der Staat bürdet damit den Betrieben eine Aufgabe auf, für die sie originär nicht zuständig sind und die nicht in das deutsche System einer funktionierenden tarifautonomen Entgeltfindung passt. Das ist das, was ich sagen wollte. Der Staat ist der Adressat des Existenzgewährleistungsanspruchs und eben nicht der Arbeitgeber. Ich denke, das muss man noch einmal herausstellen. Ich würde gern noch einmal auf die Sicht der Unternehmen eingehen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir sind nicht dagegen, dass der Mindestlohn angehoben wird, aber es bedarf an dieser Stelle der Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Wenn ich mir die Unternehmen anschaue, dann sehe ich, dass viele Unternehmen die Kostensteigerungen, die sie durch die Einführung des Mindestlohns befürchten, letztendlich nicht auf die Kunden weitergeben können. Daraus resultieren natürlich Ertragsminderungen. Das reduziert wiederum die Spielräume für Investitionen. Es ist auch wichtig zu schauen, dass man einen Lohnabstand zu den höheren Einkommensgruppen in einem Unternehmen hat. Das ist schon aus dem Grund wichtig, dass es keine Konflikte in der Belegschaft gibt. Auch dazu sind die Rückmeldungen der Unternehmen relativ eindeutig, indem ausgeführt wird, dass es dort zu weiteren Anpassungsmaßnahmen nach oben kommen muss. Das stellt die Unternehmen vor entsprechende Herausforderungen und Aufgaben betriebswirtschaftlicher Natur. Über alle Branchen hinweg gehen die befragten Unternehmen von einer Erhöhung ihrer Personalkosten in Höhe von 20 bis 25 % aus. Das führt letztendlich dazu, dass Arbeitszeitreduzierungen in Rede stehen, die Umwandlung von festen in pauschale Arbeitsverhältnisse, die Reduzierung von Praktika und Umschulungen sowie der Wegfall von Sonderleistungen, zum Beispiel Umsatzprämien, Urlaubsund Weihnachtsgeld. Das alles kann man nicht außer Acht lassen. Ich glaube, dass solche Dinge für die Fachkräftesicherung nicht unbedingt förderlich sind. Kurzum: In Krisenzeiten sollte man sparsam mit staatlichen Eingriffen in die Tarifautonomie umgehen. Wir sollten vielmehr die Tarifautonomie und die Sozialpartnerschaften stärken; denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen am besten, wie sich Löhne und Tarife verhandeln lassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Urban.

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