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Volkmar Zschocke

GRÜNE 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Eigentlich könnten wir uns die ganze Debatte sparen, weil Sie Ihre Ziele schon erreicht haben. Trotzdem kurz zum Antrag. PV-Freiflächenanlagen sind bauliche Anlagen, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Wenn eine Solaranlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche entstehen soll, muss der zuständige Gemeinderat sich bereit erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen. Häufig muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Wer also aus guten Gründen will, dass eine bestimmte Fläche nicht genutzt wird, muss gegen die Änderung der Flächennutzung bzw. gegen die Aufstellung eines B-Planes stimmen. Die Bauleitplanung, meine Damen und Herren, ist ein transparentes und demokratisches Verfahren, in dem alle Einwendungen aus der Öffentlichkeit, alle Konflikte, die mit dem Ökosystem entstehen, zum Beispiel mit dem Landschaftsschutz und mit den landwirtschaftlichen Interessen, einzeln und in einem mehrstufigen Verfahren geprüft, abgewogen und gelöst werden. (Sebastian Wippel, AfD: Kommen wir darauf zurück, wenn Sie eine Straße verhindern wollen!) Aber das wollen Sie nicht. Sie verlangen eine pauschale Untersagung in der Fotovoltaik-Freiflächenverordnung. Sie ist als Regelungsort für ein solches Verbotsbegehren völlig ungeeignet, denn sie setzt das EEG um. Zum einen sind Landwirtschaftsflächen außerhalb benachteiligter Gebiete gar nicht förderfähig, und zum anderen entstehen solche Anlagen zunehmend auch jenseits des EEG-Förderrahmens. Der Punkt 2 Ihres Antrags würde in der Praxis noch nicht einmal eine Wirkung entfalten. Wir suchen Lösungen, wie erneuerbare Energien, Klimaschutz, Landwirtschaft und Naturschutz in Einklang gebracht werden können. Daran führt kein Weg vorbei; denn wenn die vereinbarten Klimaziele verfehlt werden, wird in Teilen Sachsens keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Die Böden werden vollends austrocknen, ganze Regionen werden versteppen. Diese reale Gefahr spüren doch die Betriebe bereits heute. Wir können diese Gefahr mit einem entschlossenen Umstieg auf erneuerbare Energien begrenzen und unsere Enkel vor dem Verlust der natürlichen Lebensgrundlagen bewahren. Um den Flächenfraß zu stoppen, die Ökologie zu bewahren und Ernährungssicherheit zu gewährleisten – so, wie es in Ihrem Antrag heißt –, müssen wir doch zuallererst die Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrspolitik umsteuern, den ausufernden Energiepflanzenanbau begrenzen und den landschaftsvernichtenden Kohlebergbau beenden. Deshalb lehnen wir die Forderung der AfD ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zschocke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die Fraktion SPD Herr Kollege Winkler.

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