Valentin Lippmann
Ach ja!) Das rot-grüne Utopia deutet sich nicht nur an, mittlerweile ist Utopia bei der CDU gelebte Realität. Wo das alles enden wird, kann man aus den Erfahrungen der letzten Jahre bereits ahnen. Man gründet also ein Unternehmen und erklärt, dass ideologische Gendersprache eine gemeinwohlorientierte Nutzenmaximierung sei, damit dann alle *Sternchen/Innen gemeinsam im Chor ihren Namen gendersensibel klatschen, tanzen oder singen können, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) oder solche neugeschaffenen Unternehmen als feste Rechtssubjekte ihre gemeinwohlorientierte Nutzenmaximierung darin sehen, den Bürgern zu erklären, dass man auch als Mann Kinder gebären darf, um Männer gesellschaftlich nicht auszugrenzen. Ich mache es kurz: Der Antrag ist nicht nur aus sachlicher Sicht abzulehnen, nein, auch weil er handwerklicher Pfusch ist. Sie erbitten beispielsweise Auskunft darüber, welche regionale Verteilung, Alter und Geschlecht die Unternehmen innerhalb Sachsens vorweisen. Laut Duden ist das Unternehmen ein Substantiv und sächlich. Um die Frage nach dem Geschlecht zu beantworten, (Heiterkeit bei der AfD) hätten Sie nach dem Geschlecht des Inhabers fragen müssen. Ganz im Ernst: Was soll das, was ist das hier? (André Barth, AfD: Stümperei!) Liebe CDU, hatten die GRÜNEN Kekse aus der falschen Dose in der Koalitionsrunde mitgebracht, als man sich auf diesen Antrag verständigte? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was haben Sie denn genommen? – Zuruf von der CDU) Des Weiteren fällt dann dem Antragsteller ein, ich zitiere: „In der Bundesrepublik gibt es aktuell im Unterschied zu anderen Ländern keine eigene Rechtsform für soziale Unternehmen, was mit strukturellen Hürden im Bereich der Finanzierung oder des Steuerrechts, aber auch mit besonderen Anforderungen an Beratungsleistungen verbunden ist.“ Werte Kollegen, mein Job ist es hier eigentlich nicht, Ihnen das kleine Einmaleins des Unternehmertums zu erklären. (Zuruf des Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE – Staatsminister Martin Dulig: Sie haben nichts verstanden!) Doch als kleiner Service für Sie, so unter Kollegen: Für Sozialunternehmen gibt es viele Rechtsformen. Das ist auch gut so. Es gibt den eingetragenen Verein, die gemeinnützige GmbH, die gemeinnützige Unternehmensgesellschaft, die gemeinnützige Aktiengesellschaft etc. pp. Das alles hat Vor- und Nachteile. So genießen die gemeinnützigen Rechtsformen steuerliche Begünstigungen sowie die Möglichkeit, Spendengelder zu sammeln. Was wollen Sie also mit diesem Antrag? Ein Nachteil wäre, dass die Gemeinnützigkeit alle drei Jahre erneut vom Finanzamt anerkannt werden muss, was natürlich einen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Aber dazu sage ich Ihnen: Wer kleine und mittelständische Unternehmen tagtäglich mit Mitteln wie der Kassenbonpflicht unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellt, (Zuruf von der AfD) wer seit Jahrzehnten dieses Land mit unzähligen neuen Verordnungen und Richtlinien drangsaliert und Bürokratie ohne Ende geschaffen hat, der kann doch nicht ernsthaft etwas gegen eine Nachweispflicht haben, die alle drei Jahre zu erbringen ist. Mit Ihrem Antrag, sehr geehrte Abgeordnete der rot-grünen CDU, geht es doch Schritt für Schritt nur darum, im Sinne der EU eine ideologisch-politische Taxonomie voranzutreiben. (Heiterkeit der Abg. Kerstin Nicolaus, CDU) Die Politik soll mittels einer eigenen Rechtsform darüber richten, wer zum Sozialunternehmertum gehört und wer nicht. Unternehmerische Freiheit soll ausgehebelt werden. Ideologen geben dann den Takt an. Was da anfangs so devot als Ersuchen in Ihrem Antrag herüberkommt, entpuppt sich als brandgefährliches Instrument, sowohl für diejenigen, die gewinnorientiert arbeiten, als auch für diejenigen, die gemeinwohlorientiert handeln. Was dann Gemeinwohl in Zukunft ist, das ließe sich nun per Definition einer Rechtsform quasi mit einem Federstrich festlegen. Da wird dann vom Gesetzgeber bestimmt, was nachhaltig, was ökologisch grün und was sozial ist. Dann kann künftig auch einem Sozialunternehmen, das eine Spende von einer falschen Partei oder Person annimmt, die Rechtsfähigkeit aberkannt werden. (Zurufe von den Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Dieser Antrag mit wohlklingendem Titel ist ein weiterer Baustein zum Souveränitätsverlust und zum neuen rot-grünen Obrigkeitsstaat Europäische Union. (Beifall bei der AfD) Es ist ein Antrag, der den Wettbewerb sozialer Unternehmen um das beste Angebot außer Kraft setzt und erhebliche Nachteile für die Gesellschaft bringt. Planungssicherheit für Mittel gleich null, politische Einflussmöglichkeit gleich 100 %. Nein, das wollen wir nicht, das ist mit uns nicht zu machen. Für Gemeinnützigkeit haben wir einen anerkannten Wertekanon, an dem nicht gerüttelt werden darf und soll. Werte Kollegen, dieser Antrag ist Pfusch, nicht mehr und nicht weniger. Die dahinterstehende Idee ist für unsere Wirtschaft und den sozialen Frieden in diesem Land brandgefährlich. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Daher werden wir, die AfD, ihn ablehnen, so, wie es jeder vernunftorientierte Abgeordnete auch machen sollte. Schließen möchte ich ebenfalls mit einem Zitat von Franz Josef Strauß: „Irren ist menschlich, aber immer irren sozialdemokratisch.“ Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Nun am Mikrofon 1 vermutlich eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Homann. Bitte schön, Herr Kollege.
