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Thomas Thumm

AfD 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Lieber Herr Wähner, sehen Sie es mir nach, dass ich hier weniger Lobhudelei für den eingebrachten Gesetzentwurf von mir geben werde, denn dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung ist schlecht; er ist Wählerbetrug des Ministerpräsidenten und seiner CDU am Bürger. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ja, mehr noch: Dieses Gesetz zur Änderung der Bauordnung im Freistaat ist ein weiterer Kniefall vor dem rot-grünen Zeitgeist, denn mit diesem Gesetz soll auch in Sachsen die ideologisch gewollte Energiewende gegen die Interessen der Menschen im ländlichen Raum durchgedrückt werden. Die Staatsregierung führt zwar öffentlichkeitswirksam die 1 000-Meter-Abstandsregelung für Windkraftanlagen an, (André Barth, AfD: Mogelpackung!) setzt diese jedoch durch zahlreiche Ausnahmeregelungen wieder außer Kraft, denn erstens soll im Außenbereich die 1 000-Meter-Abstandsregel nur ab dem fünften Wohngebäude gelten, und das unabhängig davon, ob ein Wohngebäude aus einer Wohneinheit oder aus zehn Wohneinheiten besteht. Zweitens fordern die Abgeordneten der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE durch einen Änderungsantrag dazu auf, zahlreiche Neubauten ohne Abstandsregel zu ermöglichen. Dafür wurde die Frist zur Abgabe eines entsprechenden Antrags auf Errichtung von Windkraftanlagen auf Ende September angepasst – wohlgemerkt: nur für die Einreichung eines entsprechenden Antrags. Drittens. Zahlreiche weitere Unterschreitungen der 1 000- Meter-Abstandsregel schaffen Sie mit der Möglichkeit eines örtlichen Gemeinderatsbeschlusses. Das betrifft dann auch die Vorhaben des sogenannten Repowering, damit Anwohner noch weitere Jahrzehnte nur 150 Meter entfernt vor der eigenen Haustür die grüne Zwangsbeglückung in Form einer Windkraftanlage ertragen müssen. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommunale Beteiligung ist zweifellos richtig, und auch wir wollen, dass diese gestärkt wird. Aber in diesem Fall nutzt die Staatsregierung dieses Mittel für ihre eigenen Interessen und gegen die Interessen der Landbevölkerung schamlos aus. Sie, die Mitglieder der Staatsregierung, wissen doch genau, dass die Kassen in zahlreichen Kommunen in Sachsen klamm sind, weil die CDU seit Jahrzehnten die Kommunen am finanziellen Tropf hält. Das hat zu erheblichem Investitionsrückstau vor allem in Dörfern geführt. Beispielhaft dafür steht die massive Kürzung der Mittel für den kommunalen Straßen- und Brückenbau im aktuellen Haushalt. Vielen Kommunen in Sachsen wird keine andere Wahl bleiben, als sich auf den Teufelspakt mit den Windkraftbetreibern und ihren Geldkoffern einzulassen. Schließlich geht es schlichtweg um ihr finanzielles Überleben. Ihr Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, mit besagter 1 000-Meter-Abstandsregelung und unzähligen Ausnahmefällen, die Sie darin formuliert haben, ist deshalb in der Summe nicht zustimmungsfähig. Es ist eine rot-grüne Mogelpackung, die von der CDU toleriert wird, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der AfD) Während die AfD sich für den Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft einsetzt, forciert die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf eine verstärkte Verspargelung unserer Heimat mit Windkraftanlagen. Während die AfD für eine bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung wirbt, will die Staatsregierung mit diesem Gesetz fragilen Flatterstrom durch Windkraft weiter ausbauen, was die Strompreise für Bürger und Unternehmen weiter in die Höhe treiben wird. Während die AfD mehr Bürger zu Besitzern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen machen will, will die Staatsregierung mit diesem Gesetz Windparks noch mehr an Wohnhäuser heranrücken. Wer den Markt kennt, weiß, dass das zu massiven Wertverlusten der betroffenen Immobilien führen wird. Es war auch die AfD-Fraktion, die im Hohen Haus mit einem eigenen Gesetzentwurf Ihnen von der CDU-Fraktion die Möglichkeit gegeben hat, für die Menschen in den ländlichen Gebieten zu stimmen, mit der Forderung, die 1 000-Meter-Abstandsregelung ab dem ersten Wohngebäude, und zwar ausnahmslos, in Sachsen einzuführen. Das haben Sie abgelehnt. Der CDU-Fraktion geht es also nicht um die Interessen der Menschen vor Ort, Ihnen geht es zuallererst um Machterhalt, den Sie sich nur durch Anbiederung an die grüne Agenda sichern. (Beifall bei der AfD) Das, werte Abgeordnete der CDU-Fraktion, ziehen Sie bürgerlich-konservativen Bündnissen vor. Denn auch die CDU-geführte Staatsregierung sieht den ländlichen Raum in Sachsen – wie die GRÜNEN – lediglich noch als Rohstoff- und Energielieferanten an. Immer, wenn es darauf ankommt, lässt sie ihn im Stich. Da machen wir nicht mit. Der ländliche Raum ist uns vor allem eine Heimat, ja, eine bewahrenswerte Heimat, weil uns Heimat Identität, Verortung, Zuversicht und nicht zuletzt den Blick für das Konkrete gibt. Wir rechnen mit dem, was ist, und nicht mit dem, was man gern hätte. Wir, die AfD, wollen, dass unser Erzgebirge, unsere Lausitz, unser Nordsachsen, unser Vogtland und alle anderen Regionen im Freistaat vor Raubrittern mit grüner Ideologie geschützt werden und lebenswert bleiben. (Beifall bei der AfD) Denn es ist unsere Heimat und damit ein wichtiger Teil unserer Identität. Zum Wohl der und aus Respekt vor den Menschen im ländlichen Raum appelliere ich noch einmal an die Abgeordneten der CDU-Fraktion: Kehren Sie zurück zu Ihren konservativen Wurzeln. Lassen Sie sich nicht von dieser Staatsregierung und ihrem grünen Geist am Nasenring durch die Manege führen. (Beifall bei der AfD) Stimmen Sie für Sachsen und seine Bürger und gegen diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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