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Valentin Lippmann

GRÜNE 01.06.2022 Sitzungen 7/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über die Fachhochschule Meißen dürfte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern wahrscheinlich so ungefähr das gleiche Interesse wecken wie eine hier stattfindende Lesung aus dem Berliner Telefonbuch. (Oh-Rufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und der AfD) Das vermittelt doch schon der Titel des Gesetzes, die tödliche Kombination aus Gesetz und Ausbildung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt an der Zeit abzuschalten, wenn Ihnen der Staat, in dem Sie leben, schlicht egal ist. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) Denn dieses Gesetz prägt unser Leben deutlich mehr, als wir es vielleicht wahrhaben wollen und zumindest doch deutlich mehr als das Hauptstadt-Telefonbuch. Wenn wir unseren Personalausweis verlängern, eine Versammlung anzeigen oder einen Bauantrag stellen, dann wollen wir, dass uns Menschen gegenübersitzen, die bestens ausgebildet, top motiviert sind und sich als Dienstleisterin und Dienstleister der Bürgerinnen und Bürger verstehen. Der Garant für bestmöglich ausgebildete Beamtinnen und Beamte ist eine gut ausgestattete und starke Hochschule, die Verwaltungspersonal ausbildet, deren Grundlage mit diesem Gesetz überarbeitet wird, damit sie einen Schritt in Richtung moderne und stärkere Eigenständigkeit unternehmen kann. Zum Stichwort „moderne“, Herr Teichmann: Wenn Ihr einziger Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf ist, dass er geschlechterneutral formuliert ist (Ivo Teichmann, AfD: Ändern Sie das!) und es eine geschlechtergerechte Besetzung von Gremien gibt, dann zeigt das, dass Sie von moderner Verwaltung nichts verstanden haben. Dann müssen Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, denn das ist Verwaltung im 21. Jahrhundert. Herzlich willkommen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Parlamentsverfahren – Herr Markert hat es bereits angedeutet und erläutert – einige bedeutende Änderungen zum Vorschlag der Staatsregierung gemacht, die deutlich zeigen: Wir haben als Parlament den Anspruch, für eine bestmögliche Verwaltung die bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen. Es geht um mehr als nur um die Anpassung einzelner neuer Studiengänge. Es geht um mehr Eigenständigkeit, mehr Forschung und mehr Unterstützung, auch für die Kommunen. Dabei beinhaltet der ursprüngliche Gesetzentwurf der Staatsregierung bereits eine wesentliche Änderung, die gerade in den aktuellen Zeiten, in denen unsere Demokratie – wie wir heute Morgen auch bereits in der Regierungserklärung besprochen haben – massiv bedroht wird, von erheblicher Bedeutung ist. Bislang sollten die Studierenden zum verantwortlichen Handeln in einem freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. Die Neuformulierung zielt darauf, die Studierenden zum nachhaltigen, verantwortungsvollen Handeln zu befähigen. Darüber hinaus aber sollen sie lernen, für den freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat einzustehen. Sie werden also nicht nur zu Staatsbediensteten ausgebildet, die sich als ein Rädchen in einem Gefüge verstehen; sie werden zu einem Bild von Beamtinnen und Beamten ausgebildet, die sich als Exponenten eines derart verfassten Staates verstehen und auch entsprechend für ihn eintreten. Ich glaube, das wird den Anforderungen an eine heutige Verwaltung einmal mehr gerecht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Beamtinnen und Beamte haben in ihrer Amtsausführung unparteiisch zu sein, aber sie dürfen nicht neutral sein, wenn es darum geht, für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen. Das muss einmal mehr Teil der Ausbildung eines jeden Beamten und einer jeden Beamtin in der Verwaltung des Freistaates Sachsen sein. Neben der Integration eines modernen Leitbildes für die Studierenden liegt ein besonderer Fokus auf der Gewährleistung der verfassungsrechtlich verbürgten Wissenschaftsfreiheit. Sie findet sich sowohl in Artikel 107 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung als auch in Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie muss auf die organische Ebene durchschlagen. Dabei zeichnet sich die FH Meißen durchaus dadurch aus, dass sie sowohl staatliche als auch Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen hat. Allerdings sind Entscheidungen im Hochschulbereich immer auch wissenschaftsrelevant; deshalb müssen die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer einen hinreichenden Einfluss auf die Entscheidungen haben. Der Senat, in dem sie Stimmenmehrheiten haben, soll daher ein Vorschlagsrecht haben. Auch bei einer Abberufung muss das Gremium zukünftig eingebunden werden. Hierzu braucht es allerdings in Fällen solcher Entscheidungen zur Sicherung eine Zweidrittelmehrheit. Die Fachhochschule bekommt die Möglichkeit, mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern Drittmittel einzuwerben und Forschungsinstitute einzurichten. Das ist wichtig, weil wir gerade im Bereich der Verwaltung stärker auf Forschung angewiesen sind und auch mehr Forschung haben wollen. Dies ermöglicht die Vertiefung einzelner Schwerpunkte, sofern ein öffentliches Interesse daran vorliegt. Ein wichtiger Punkt verbirgt sich in einem vermeintlichen Detail: Wir ermöglichen zukünftig, dass Fortbildungen für kommunale Bedienstete kostenfrei sind, wenn diese im Interesse einer einheitlichen Rechtsfortbildung im Freistaat Sachsen sind. Das kostet wenig, erreicht aber viel. Gerade in den letzten Monaten haben wir gesehen, was es für fundamentale Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat hat, wenn teils durch Schlampigkeit, teils durch Unkenntnis – beispielsweise von Versammlungsbehörden – Verfassungsfeinde in diesem Land Oberwasser bekommen. Jeder Euro in entsprechende Fortbildungen der kommunalen Bediensteten ist eine Investition in unseren freiheitlichen Rechtsstaat, die sich doppelt und dreifach auszahlen wird. Deshalb ist es gut, dass wir als Koalition diesen Schritt gegangen sind. Wie Sie sehen, legen diese Änderungen das Fundament für eine moderne Fachhochschule und ein modernes Fortbildungszentrum. Dadurch wird dafür gesorgt, dass der Freistaat weiterhin hervorragend qualifiziertes Personal zur Verfügung hat. Ja, Herr Kollege Schultze, dieses Gesetz ist nicht der Abschluss meiner Gedanken für eine leistungsfähige und moderne Verwaltungshochschule. Sie haben bereits die verschiedenen Wege, die man gehen kann, angesprochen. Man kann sich für den einen entscheiden, man kann sich für den anderen entscheiden. Die Frage ist, welchen Anspruch man generell an eine Verwaltungshochschule hat; denn man könnte jeden der beiden Wege wählen. Tief in meinem Herzen rührt sich der Gedanke, dass es doch schön wäre, wenn eines Tages aus Meißen eine Art deutsche ENA – im positiven Sinne – werden würde. Das ist noch ein weiter Weg; aber ich glaube, der Anfang ist mit diesem Gesetz gemacht. Daher bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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