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Plenarprotokoll 19/24

03.07.2024 · 325 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (42)SPD (42)CSU (38)GRÜNE (37)FREIE WÄHLER (30)

Tobias Reiß

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte darum, die Plätze einzunehmen und langsam zur Ruhe zu kommen, und eröffne die 24. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich noch zwei Glückwünsche aussprechen: Am 23. Juni hat der Kollege Steffen Vogel einen runden Geburtstag gefeiert. Am 01. Juli konnte auch Arif Taşdelen einen runden Geburtstag begehen. Ich sehe ihn im Moment nicht. (Florian von Brunn (SPD): Der ist krank!) Ansonsten könnten wir erkennen, dass beide ungefähr den gleichen runden Geburtstag gefeiert haben. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich jedenfalls alles Gute. (Allgemeiner Beifall) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge (Drs. 19/2590) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge – wie immer bei der Medienpolitik klingt es sperrig, es ist sperrig, es ist eine komplexe Materie. Die Materie ist aber unheimlich wichtig, weil es immer um den Kernbereich unserer liberalen Staatsordnung geht, nämlich um die Meinungsfreiheit, um die Pressefreiheit, um die Medienfreiheit, also um den Kern dessen, was unsere liberale Ordnung ausmacht. Wir müssen uns dieses Themas also, auch wenn es sperrig und komplex ist, intensiv annehmen. Was machen wir mit diesem Gesetzentwurf heute? – Wir setzen zum einen den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz landesrechtlich um. Vorher wurden mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag der Medienstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder an das europäische Recht und das deutsche Bundesrecht angepasst; das kommt heute im Laufe des Tages, wenn wir in Zweiter Lesung die Zustimmung zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag erbitten. Das ist das eine. Das Zweite ist die Anpassung der Regionalfensterverpflichtung im Bayerischen Mediengesetz. Auch hier geht es um die Umsetzung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, durch den klargestellt wird, dass die Regionalfenster, die uns sehr wichtig sind, wie bisher von zwei Sendergruppen ausgestrahlt werden. Außerdem wird ein Gesetzesvorbehalt in Artikel 3 Absatz 2 des Bayerischen Mediengesetzes aufgenommen, sodass das Ende der Veranstaltung von Hörfunk über einen bislang genutzten technischen Verbreitungsweg künftig durch Gesetz bestimmt wird, Stichworte: UKW-Verbreitung und irgendwann in der Zukunft Entscheidung durch das Hohe Haus, ob es mit der UKW-Verbreitung weitergeht oder nicht. Das ist ein so wichtiges Thema, dass darüber der Gesetzgeber entscheiden muss. – Außerdem verlängern wir die Lokal-TV-Förderung. Warum machen wir das? – Erstens. Die Anpassung an die neuen EU-Vorgaben zur Regulierung von großen Online-Konzernen im Rahmen des Digital Services Act und des Digitale-Dienste-Gesetzes ist für eine effektive Rechtsdurchsetzung notwendig. Notwendig sind auch redaktionelle Änderungen. Außerdem geht es um die Zuteilung von Zuständigkeiten für die BLM. Der entscheidende Punkt ist aber natürlich, gerade die Regulierungen des Digital Services Act in Landesrecht umzusetzen, weil es dort am Ende des Tages immer um die Fairness im Wettbewerb, um das Level Playing Field der unterschiedlichen Anbieter sowie um das Einhegen der großen Online-Konzerne mit ihrer überragenden Marktmacht geht. Zweitens. Es geht darum, die Regionalfensterverpflichtung anzupassen und damit sicherzustellen, dass Sat.1 Bayern eine Zukunft hat. Wie Sie wissen, strahlen bisher die Sender der Sendergruppen RTL auf der einen und ProSiebenSat.1 auf der anderen Seite, weil sie die beiden reichweitenstärksten Sendergruppen in Deutschland sind, jeweils ein Regionalfenster aus. Wir wollen, dass das unabhängig davon, wie sich Spitzen in der Reichweite manchmal verändern, auch so bleibt. Aus diesem Grund wurde das – das ist auch Konsens mit den anderen Ländern – im Medienänderungsstaatsvertrag verankert. Wir setzen das jetzt um. Wir sehen nämlich, dass die Reichweite bei Sat.1 einerseits sinkt, bei VOX andererseits steigt. Wenn wir bei der alten Regelung blieben, müsste am Ende des Tages die Sendergruppe RTL beide Regionalfenster übernehmen und ProSiebenSat.1 hätte keines mehr. Das wäre nicht sinnvoll, zumal der Sendeplatz von Sat.1 Bayern über Jahrzehnte eingeführt und für die Regionalität unseres Fernsehangebotes in Bayern wichtig ist. Deshalb ist das eine sehr sinnvolle Regelung, die sich bewährt hat. Wir schützen damit die Vielfalt des Angebots in Bayern. Drittens. Der Gesetzesvorbehalt in Artikel 3 überträgt die Entscheidung über das Ende der Hörfunkverbreitung mittels UKW dem Parlament. Ich halte das für besonders wichtig, denn es ist nicht irgendeine Entscheidung, ob über einen bestimmten technischen Weg – in dem Fall UKW – verbreitet wird oder nicht, sondern das ist für die Rundfunkfreiheit auf der einen und natürlich auch für den Wirtschafts- und Medienstandort auf der anderen Seite eine ganz zentrale Entscheidung. Für uns alle ist die Funktion des Hörfunks in einer Demokratie besonders wichtig. Der Hörfunk leistet einen Beitrag zur souveränen Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger. Wir unterstützen den Hörfunk deshalb überall dort, wo es geht. Die Frage der Verbreitung ist nicht nur eine technische Frage, sondern für den Hörfunkstandort und für die Hörfunkanbieter ganz wesentlich. Deshalb ist es notwendig, die Interessen zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Das ist übrigens auch der Unterschied zwischen den Privaten und dem Bayerischen Rundfunk. Die Privaten müssen immer auch sehen, dass es sich wirtschaftlich rechnet. Da spielt natürlich die Reichweite für die Werbung eine entscheidende Rolle. Man kann deshalb, weil dieser Verbreitungsweg noch so extrem wichtig ist, sozusagen nicht mittendrin abschalten. Das heißt, wir müssen die Drittanbieter, die privaten Anbieter, wegen der Rundfunkfreiheit besonders schützen. Nach der Vorstellung des Bundesverfassungsgerichts, die hier auch anwendbar ist, muss diese Entscheidung, weil es eine wesentliche ist, am Ende das Parlament und sonst niemand treffen. Wir werden die Förderung von Lokal-TV verlängern. Wir alle wissen: Die Lokal-TV-Angebote in ganz Bayern haben einen echten Mehrwert für das Informationsgefüge. Wir sind darauf stolz. Ich würde auch sagen, dass es nirgends ein so ausdifferenziertes und vielfältiges Lokal-TV-Angebot wie in Bayern gibt. Deshalb muss das Lokal-TV auch angesichts der Konkurrenz der audiovisuellen Angebote im Internet Schritt halten können, und deshalb ist die Förderung entsprechend weiterzuentwickeln. Zunächst einmal ist aber grundsätzlich zu entscheiden, dass sie weiter fortgeführt wird. Die ursprüngliche Vorstellung war, sie zunächst um eineinhalb Jahre zu verlängern, um in diesem Zeitraum noch eine ganze Reihe von fördertechnischen Fragen – es gibt ja auch Kritikpunkte, die der Oberste Rechnungshof geäußert hat, etc. – genauer in den Blick zu nehmen. Auf der anderen Seite sehe ich natürlich auch das Anliegen der Anbieter, die gerne über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit hätten – in diesem Fall die üblichen vier Jahre. Wir haben zunächst einmal eineinhalb Jahre im Gesetzentwurf stehen. Ich bin aber sehr offen. Wenn sich im Zuge der Beratungen im Landtag die Meinung durchsetzt, es wäre schon besser, den Anbietern gleich vier Jahre einzuräumen, dann kann das im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angepasst werden; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es ja um die Anbieter. Für diese muss sich das Angebot lohnen, die Arbeit lohnen. Ihnen wollen wir selbstverständlich keine Hürden in den Weg stellen. Gleichwohl: Bei aller Staatsferne ist es mir auch schon ein Anliegen, der BLM mit auf den Weg zu geben, die Förderverfahren so zu modernisieren und anzupassen, dass diese auch funktionieren und den Vorgaben des Obersten Rechnungshofes gerecht werden. Ich glaube, wir sollten da gemeinsam in eine Richtung arbeiten. Das wäre für alle und am Ende vor allem für die Anbieter das Beste. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch verbinden wir als Staatsregierung mit diesem technischen, sehr sperrigen Thema und dem Gesetzentwurf drei Botschaften. Die erste Botschaft ist: Wir müssen die Änderungen aufgrund des EU- und des Bundesrechts vornehmen. Gerade was die Regionalfenster betrifft, handelt es sich aber auch um ein klares Bekenntnis zu unserer regionalen Vielfalt. Als zweite klare Botschaft bekennen wir uns zur Vielfalt der Medienlandschaft. Wir schützen sie; wir stärken sie. Wir wollen, dass diese Medienlandschaft aus Krisen immer gestärkt hervorgeht, dass es nicht weniger wird, sondern dass es mehr wird. Die dritte Botschaft ist: Wir stärken damit insgesamt die Demokratie, weil es ja immer um den eigenverantwortlichen souveränen Diskurs der Freien und Gleichen in einer liberalen Gesellschaft geht. Eine Voraussetzung dafür sind Medien, die uns informieren, die uns kuratieren, die uns auch kommentieren, die aber angesichts der unendlichen Fülle von Informationen helfen, argumentativ zu bestehen und sich eine Meinung zu bilden. Deshalb ist das immer Arbeit in der Herzkammer der Demokratie. Deshalb bitte ich um konstruktive Beratung in den Ausschüssen und am Ende um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Herrn Kollegen Matthias Vogler das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Matthias Vogler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Zu behandeln ist heute ein Gesetzentwurf, der als harmlose Anpassung daherkommt, in Wirklichkeit aber eine gefährliche Dynamik in Gang setzt. Als Medienrat der AfD-Fraktion ist mir das Anliegen der Pressefreiheit ein hohes Gut. Lassen Sie mich deshalb die Kritik an dem Entwurf an drei Punkten festmachen. Erstens. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen im Ausführungsgesetz der Medienstaatsverträge vor. Es gibt jedoch Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeit und der Aufsichtsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Impressumsvorschriften und nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, DDG. Die BLM, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, hatte dazu auch umfangreich Stellung bezogen. Die unklaren Zuständigkeiten könnten zu einem Durchsetzungsdefizit führen und somit nichts anderes als eine Einladung ins Chaos sein. Der nächste Punkt ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Vielfalt der Marktteilnehmer. Der richtige Zeitpunkt für die digitale Transformation unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Eine pauschale gesetzliche Regelung, so wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, könnte dazu führen, dass Anbieter gezwungen werden, lange an der UKW-Verbreitung festzuhalten, was zu erheblichen Vielfaltseinbußen gerade im ländlichen Raum führen würde. Zudem obliegt es verfassungsrechtlich einzig der BLM, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der bayerischen Hörfunklandschaft sicherzustellen. Aktuelle wirtschaftliche Schließungen und Insolvenzen von Anbietern belegen, dass die Gefahren für die wirtschaftliche Tragfähigkeit im Hinblick auf die mediale Vielfalt bereits heute real sind. Auch – so die BLM – wurde die Förderung der lokalen und regionalen TV-Angebote nur noch für zwei statt wie bisher immer für vier Jahre vorgesehen. Der Medienrat wurde dazu auch noch nicht angehört. Die Auswirkungen auf die regionalen Anbieter befinden sich noch in der Erörterung – so der Medienrat. Das zeigt einmal mehr, wie wenig die Staatsregierung von einer transparenten und kooperativen Gesetzgebung hält. Nun kommen wir zum eigentlichen Kern des Problems. Dieser Gesetzentwurf ist als Wegbereiter für das Digitale-Dienste-Gesetz, das wir heute später unter Tagesordnungspunkt 9 noch behandeln werden und das die Umsetzung des Digital Services Act in der EU beinhaltet, anzusehen. Der DSA könnte durch § 3 Absatz 5 DDG bei Anbietern digitaler Dienste, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, mit Maßnahmen auf Grundlage des deutschen Rechts Einschränkungen vornehmen, sofern dies dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient. Aber was bedeutet das konkret? – Das bedeutet, dass Inhalte, die vermeintlich nicht politisch korrekt sind, mühelos zensiert werden können. Nur die Justiz aber entscheidet über die Bewertung von Kommentaren, keine privatwirtschaftlichen Unternehmen. (Beifall bei der AfD) Ich habe dazu ein gutes Beispiel aus TikTok. Ich hatte letztens etwas kommentiert und geschrieben: Frag doch mal die ganzen Homos im links-rot-grünen Berlin, warum die ins blaue Brandenburg ziehen. Dieser Beitrag wurde sofort gesperrt, weil das angeblich ein Hasskommentar wäre, wobei ich nicht weiß, was an dem Wort Homos, das die Kurzfassung für Homosexuelle ist, auszusetzen ist. Aber so sieht es aus. Der Algorithmus funktioniert; es wird einfach alles gelöscht, gesperrt und gar nicht mehr darüber debattiert. (Florian von Brunn (SPD): Ich finde "Homos" auf jeden Fall sympathischer als Nazis!) Was bedeutet das konkret? – Dies öffnet Tür und Tor für eine umfassende Zensur und für eine systematische Einschränkung der Meinungsfreiheit. Was hier als Schutz der öffentlichen Sicherheit verkauft wird, ist in Wahrheit ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit und auf die Meinungsfreiheit. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie uns daher gemeinsam für eine neutrale und faktenbasierte Medienlandschaft eintreten, die den Bürgern dient, nicht den Bürokraten und Funktionären. Wir brauchen nicht mehr Regulatorik und Zensur, sondern unabhängige Anbieter, welche über unseren schönen Freistaat Bayern berichten. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Benjamin Miskowitsch.

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Benjamin Miskowitsch CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei meinem Vorredner war ich jetzt tatsächlich etwas verwundert. Ich war immer der Meinung, Sie hätten nur vor den Öffentlich-Rechtlichen Angst. Jetzt werden auch schon die Privaten als Feindbild aufgezeigt. Das irritiert mich. Ich glaube aber, wir können froh sein, dass diese immer noch Nachrichten machen und nicht Radio Russia, die einseitig aus einer anderen Richtung berichten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Ich darf seit dieser Legislatur Medienrat bei der BLM sein, und ich muss sagen: Das ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die aber gerade bei den privaten Anbietern auch recht viel Freude bereitet, weil man einen Einblick in die vielfältige Medienlandschaft bei uns bekommt. Ich möchte mich vorab bei allen Anbietern, bei den Lokalradiosendern und Lokalfernsehsendern sehr herzlich bedanken. Die Nachrichten um den Kirchturm herum, die mit viel Aufwand gesendet werden, sind ein echt guter Beitrag zu unserer Demokratie und durchaus wichtig. Deswegen müssen wir sie auch stärken und fördern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere aktuelle medienpolitische Themen und Anliegen adressiert. Herr Staatsminister, Sie haben es bereits ausgeführt: Es geht um das Bayerische Mediengesetz und um das Ausführungsgesetz zu den Medienstaatsverträgen. Diese enthalten die redaktionellen Anpassungen, die aufgrund des Digital Services Act und des Digitale-Dienste-Gesetzes nötig sind. Ich möchte noch zwei, drei Sachen im Einzelnen ansprechen. Im Bayerischen Mediengesetz wird die sogenannte Regionalfensterregelung so umgesetzt, wie sie aktuell durch den Fünften Medienstaatsvertrag modifiziert worden ist. Das heißt, bislang verpflichtete der Medienstaatsvertrag die zwei reichweitenstärksten Sender RTL und ProSiebenSat.1 zur Finanzierung und Ausstrahlung sogenannter Regionalfensterprogramme. Diese beiden Sendergruppen verbreiten seit Jahrzehnten auf ihrem jeweils größten Kanal täglich ein halbstündiges Regionalfenster für Bayern. Durch die sinkende Reichweite von Sat.1 war das etwas gefährdet und hätte dazu geführt, dass VOX bzw. die Sendergruppe RTL einsteigt und dann beides bei denen angesiedelt worden wäre. Das würde unserer Vorstellung von Vielfalt widersprechen. Deswegen mussten hier Anpassungen vorgenommen werden. Vor dem Hintergrund der Diskussion über eine UKW-Abschaltung, die tatsächlich bei den Anbietern sehr viel Unruhe gebracht hat, wird jetzt ein Gesetzesvorbehalt für die Entscheidung über das Ende der Nutzung von Frequenzen für die Hörfunkverbreitung eingeführt. Denn angesichts des Auslaufens der UKW-Frequenzzuweisungen im Jahr 2025 wird schon länger kontrovers über die Zukunft der Hörfunkverbreitung in Bayern diskutiert. Aufgrund eines immer noch hohen Anteils von UKW-Nutzung sieht ein erheblicher Teil der Anbieter in der Abschaltung jedoch Risiken für die künftigen Reichweiten und auch für die damit verbundenen Werbeeinnahmen. Deswegen schreiben wir das jetzt in dem Bereich so fest. Etwas, was mir tatsächlich beim Durchlesen aufgefallen und mittlerweile auch etwas im Magen gelegen ist, hat der Herr Staatsminister bereits angesprochen; und zwar ist das die Rechtsgrundlage für die Förderung der lokalen und regionalen Fernsehangebote. Da schaue ich jetzt tatsächlich auch in Richtung Opposition. Wir sind hier der Haushaltsgesetzgeber. Wir würden dazu einen Änderungsantrag einbringen und diese vier Jahre wieder festschreiben, um da eine Planungssicherheit für die Anbieter zu geben. Die Diskussion dazu würde ich aber in den Ausschuss vertagen. Aber ich denke – um den Staatsminister zu zitieren, auf einem der letzten lokalen Rundfunktage –: Make it simple und don’t forget the Anbieter. – In dem Sinne sollten wir hier auf jeden Fall eine Regelung treffen. Mein Fazit: In keinem anderen Bundesland existiert eine vergleichbar vielfältige lokale Rundfunklandschaft, was auch in Zukunft so bleiben soll. Aber aufgrund der Kostenstruktur und der begrenzten regionalen Werbemärkte ist eine solche Rundfunklandschaft ohne staatliche Förderung nicht möglich. Die Fortführung der Rechtsgrundlage für die staatliche Förderung ist deshalb notwendig und sinnvoll. Ich bitte im späteren Verlauf um Zustimmung und freue mich auf den Austausch im Ausschuss. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Herr Kollege. – Es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung des Kollegen Matthias Vogler vor.

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Matthias Vogler AfD

Herr Vizepräsident, vielen Dank für das Wort. – Herr Kollege von der CSU, ich muss das noch mal klarstellen. Am Anfang haben Sie nämlich etwas Verkehrtes gesagt: Wir sind mitnichten gegen die lokalen privaten Radio- und Rundfunksender, weil die im Vergleich zu anderen, wenn ich mal das Plenum TV und die Berichterstattung nehme, wesentlich ausgewogener sind als dieses öffentlich-rechtliche, angeblich staatsferne Medium ARD und ZDF. (Florian von Brunn (SPD): Das ist kein Staatsmedium!) Deswegen finden wir das gut, dass die da wirklich noch mitmachen. Sie sollten beim nächsten Mal vielleicht genau zuhören, dass wir eben das nicht kritisiert haben, sondern die Einschränkung der Meinungsfreiheit, die Zensur, die da kommen kann und der durch das Digitale-Dienste-Gesetz Tür und Tor geöffnet wird. Vielleicht nehmen Sie das beim nächsten Mal genau und verdrehen nicht alles nach Ihrem Gusto, weil ich das nämlich nicht gesagt habe.

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Benjamin Miskowitsch CSU

Gut. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sanne Kurz.

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Sanne Kurz GRÜNE

Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon sehr interessant, dass hier auf Zensur, auf angebliche Zensur, hingewiesen wird. Ich glaube, sehr geehrter Redner von der AfD – – Jetzt unterhält er sich und kann gar nicht zuhören. Aber es ist ja auch wurscht. Jedenfalls für diejenigen, die hier zuhören und die hier mitmachen: Es ist einfach keine Zensur, wenn es eine Institution gibt, die schaut, wo Lügen und wo Wahrheiten verbreitet werden, wo Gesetze gebrochen werden und wo nicht. Eine solche Institution haben wir übrigens auch in Deutschland schon lange und übrigens auch bei den Privaten: Dafür gibt es einen Medienrat, und der Medienrat kümmert sich schon lange darum, ohne dass es da Zensur gäbe. – So viel vielleicht nur noch zur Frage vorab. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD und der FREIEN WÄHLER) Zu unserem eigentlichen heutigen Thema. Wir sind heute ja für die Erste Lesung eines wichtigen Gesetzes hier. Ich finde, dass der Gesetzentwurf ein bisschen mit heißer Nadel gestrickt wurde. Man merkt jetzt, dass offenbar auch die CSU-Fraktion die Verbändeanhörung bzw. die Stellungnahmen nicht rechtzeitig bekommen hat, in denen es um die 18 Monate oder die vier Jahre geht. Es freut mich sehr, dass da beim Durchlesen noch mal eine Überlegung gekommen ist: Hoppla, was passiert denn da? – Aktuell werden jetzt die neuen Satellitenverbreitungen verhandelt. Die sind normalerweise immer für vier Jahre. Jeder, der schon mal ein Unternehmen geführt hat oder einen Betrieb hatte, weiß: Eineinhalb Jahre, das ist einfach genau das Gegenteil von Planungssicherheit. Wenn dieses Gesetz hier Rechtssicherheit und Planungssicherheit schaffen soll, dann wäre es auch sehr gut, wenn wir das jetzt im laufenden Verfahren, in der Diskussion miteinander, gut hinbekommen, damit am Schluss auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit auf dem Papier stehen. Insofern vielen Dank, Herr Staatsminister und auch Herr Kollege Miskowitsch, dass da eine Bereitschaft zum Dialog signalisiert wurde. Die zwei Probleme, auf die ich hauptsächlich eingehen werde – denn über die anderen Sachen reden wir heute Abend in der Zweiten Lesung ja noch einmal, über das Digitale-Dienste-Gesetz und die Veränderungen, die dann hier notwendig sind –, sind vor allem die Frage des Verbreitungsweges – Stichwort UKW – und die Frage der Finanzierung. Über die Finanzierung habe ich gerade schon gesprochen. Bei den Verbreitungswegen ist es mir ein großes Anliegen, festzuhalten, dass wir GRÜNE es für keine gute Idee halten, das gesetzlich festzulegen. Wir hatten wirklich einen tollen Dialog im Medienrat; dafür gibt es das Gremium. Der Medienrat tagt öffentlich. Im Medienrat sitzt auch die Zivilgesellschaft; nur ein Drittel ist aus der Politik, und zwei Drittel sind Menschen aus dem Land, aus ganz Bayern. Das heißt, dort sind sowohl Hörerinnen und Hörer repräsentiert als auch verschiedene Anbieter, deren Anliegen gehört werden. Es ist wichtig, dass man die Anbieter hört, und es ist auch wichtig, dass man das gut hinbekommt. Ich fand die 5+3+2-Regelung, die der Medienrat beschlossen hat, eine gute Lösung. Sie hat Flexibilität gebracht und gleichzeitig nichts ausgeschlossen. Ich halte es für keinen guten Meilenstein für Demokratie, wenn man das jetzt an den Staat zieht. Man weiß in einem Staat ja nie, wer regiert. Es gibt Wahlen, und dann regieren auch mal andere. Denn je mehr man an den Staat zieht, je mehr am Staat liegt, desto mehr entfernt man sich eigentlich von der Staatsferne. Der Medienrat sorgt für diese Staatsferne, und wir würden uns sehr freuen, wenn es bei dieser Staatsferne auch bliebe. Ganz kurz: Was kann der Staat machen? – Ich bin der Meinung, wir können den Übergang von einer alten Technologie, die sehr energieintensiv ist und Vielfalt auch verhindert, unterstützen. Wir haben viel von Vielfalt gehört und überall, wo DAB+ eingeführt wurde – Stichwort Norwegen –, ist die Medienvielfalt danach gestiegen. Ich würde mich freuen, wenn man mit Information und Hilfestellung den Bürgerinnen und Bürgern, die das nicht alleine schaffen, den Weg der Transformation ebnet und sie bei dem Wandel unterstützt. Fragt beispielweise mal meinen Papa, wie er Radio hört. Dann sagt er: Na, am Radio halt. Wenn ich ihn frage, ob er DAB+ empfangen kann, sagt er: Keine Ahnung. Ich habe so ein Radio mit einer Antenne dran. Wenn ich dann auf das Kasterl gucke, steht natürlich DAB+ darauf. Er hört natürlich DAB+, er weiß es aber gar nicht. Er weiß auch nicht, dass er mit einer DAB-Box an seinem alten Radio hätte empfangen können. Mobilgeräte können empfangen, Rechner, digitale TV-Empfänger können Radio empfangen. In Norwegen hat tatsächlich auch eine Umstellung der Funkanalysen, der Medienanalysen – mit einer Verbreiterung des Panels, mit einer Verdoppelung des Panels, sodass man auch auf die kleinen, regionalen, lokalen, vielfältigen Anbieter besser eingehen kann – gezeigt, dass eher mehr Radio gehört wird, wenn man es gut begleitet, dass die Hörzeiten zunehmen und auch die Vielfalt der Anbietenden zunimmt. Das wünschen wir uns alle. Deshalb wünsche ich uns einen sehr guten gemeinsamen Prozess, bei dem wir vielleicht dieses Gesetz gemeinsam noch gut zukunftsfähig aufstellen können.

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Tobias Reiß

Achten Sie bitte auf die Redezeit, Frau Kollegin.

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Sanne Kurz GRÜNE

Ich bedanke mich schon heute ganz herzlich für die Debatte und freue mich auf das Verfahren. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Bernhard Pohl.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Frau Kollegin Kurz, ganz kurz und harmlos: Erstens. Ich begrüße es sehr, dass die GRÜNEN inzwischen so ein positives Verhältnis zum Bayerischen Rundfunk haben. Ich möchte aber schon daran erinnern, dass es Zeiten gab, in denen ihr den Bayerischen Rundfunk bestenfalls noch als "Schwarzfunk" verspottet habt, um nichts Schlimmeres zu sagen. Der zweite Punkt ist, da bitte ich tatsächlich ebenfalls um eine geistige Umkehr: Es wäre schön, wenn den lobenden Worten über privaten Rundfunk und über privates Fernsehen insofern Taten folgen würden, als Sie dann gemeinsam mit uns auch für die finanzielle Unterstützung einstehen könnten.

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Sanne Kurz GRÜNE

Lieber Herr Kollege Pohl, wir stehen nicht nur hinter dem Bayerischen Rundfunk als unabhängigem Rundfunk, so er es denn ist; denn wir hatten einmal Intendanten, die nicht nur CSU-Mitglieder waren – das sei ihnen unbenommen –, sondern die von Regierungssprecher-Posten direkt in die Intendanz gewandert sind. Das ist natürlich fraglich. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Gute Leute!) Wir hatten auch Vorfälle, bei denen der BR, als hier in Bayern ein Volksbegehren stattgefunden hat, zum Thema Müllverbrennungsanlagen eins zu eins den Film vom Lobbyverband aus Hessen als Dokumentarfilm mit einem anderen Abspann dran gesendet hat. Dafür braucht es Kontrollgremien. Diese sind auch im Gesetzgebungsverfahren gestärkt worden. Eine weitere Frage, die vielleicht die Regierungsfraktionen noch klären könnten: Der Minister hat vorhin eingebracht, das Bundesverfassungsgericht habe gesagt, dass man die Parlamente einbeziehen müsse, dass also durch die Vergabe von Verbreitungswegen durch Parlamente Staatsferne garantiert wäre. Ich habe es mitgeschrieben und kann meine eigene Schrift fast nicht mehr lesen. Aber ich werde mir das im Protokoll noch mal ganz genau anschauen. Dass eine staatliche Vergabe von Verbreitungswegen Staatsferne sichert, –

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Sanne Kurz GRÜNE

– das macht in meinem Kopf keinen Sinn. Vielleicht finden wir den Sinn noch heraus.

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Sanne Kurz GRÜNE

Vielleicht finden wir auch noch heraus, wann das Bundesverfassungsgericht das gesagt hat. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Rainer Ludwig.

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Rainer Ludwig FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Oktober 2024 soll der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Die Länder haben damit zahlreiche Veränderungen für die deutsche Medienlandschaft vorangebracht. Infolgedessen werden natürlich auch im bayerischen Medienrecht inhaltliche und redaktionelle Anpassungen notwendig. Herr Staatsminister, Sie haben das ausführlich ausgeführt. Wesentlicher Bestandteil ist allen voran die Modifikation der Regionalfensterverpflichtung. Ich weiß aus eigener Erfahrung in Oberfranken, welche herausragende Bedeutung der Lokaljournalismus als Rückgrat für eine pluralistische und vielfältige Meinungsbildung hat. Die Stationen greifen lokale Themen auf, die den Menschen direkt in ihrer Heimat verlässlich, authentisch und bürgernah begegnen sowie wirtschaftlich, politisch, kulturell und sozial Akzente setzen. Unter anderem deshalb verpflichtet der Medienstaatsvertrag die beiden reichweitenstärksten Sender – bisher sind das Sat.1 und RTL – dazu, Regionalfenster zur Verfügung zu stellen. Um dies auch künftig zu gewährleisten, wird der Freistaat diese Verpflichtung nun im Bayerischen Mediengesetz landesrechtlich in Artikel 3 Absatz 3 präzisieren. Um die Unterstützung von Lokal-TV darüber hinaus auch weiter kontinuierlich zu gewährleisten, soll die Rechtsgrundlage für die Förderung nach Artikel 23 des Mediengesetzes unverändert um weitere vier Jahre fortgesetzt werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Im Haushalt stehen außerdem insgesamt 15,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, 2 Millionen davon auf Initiative der Regierungsfraktionen. Das ist ein klares Bekenntnis zu unseren lokalen Fernsehsendern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) All diese Maßnahmen sollen die Vielfalt der Medien auch künftig gewährleisten, die Stellung des regionalen und lokalen Journalismus weiter stärken und sicherstellen, damit er seine wichtige – und das betone ich ausdrücklich – demokratische Funktion für die Gesellschaft effektiv erfüllen kann. Des Weiteren werden wichtige fachliche Anpassungen unseres Medienrechts auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgenommen. Sie umfassen die Vorgaben über digitale Dienste der EU, den Digital Services Act sowie das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes. Das EU-Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem verantwortungsvollen Umgang mit von ihnen verbreiteten Inhalten, um künftig Fake News effektiver zu überwachen und damit auch irreführende Informationen und Hassreden im Netz zu minimieren. Das kann man nur mit Nachdruck unterstreichen. Auf Bundesebene hat man bereits reagiert und das Digitale-Dienste-Gesetz dem DSA angepasst. Die Bundesnetzagentur ist darin als Koordinator für Digitale Dienste benannt. Zudem können auch die Länder eine zuständige Behörde für Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festlegen. In Bayern ist das die Landeszentrale für neue Medien. Ich komme zu einem letzten, aber sehr wesentlichen und wichtigen Punkt: Der vielfältige Medienstandort Bayern bietet täglich Millionen Menschen aktuelle Informationen und Unterhaltung. Er ist somit unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens. Unsere privaten Sender stehen aber unter erheblichem Druck; denn ein dynamisch zunehmender Wettbewerb, neue Audioangebote, ein verändertes Nutzerverhalten, steigende Kosten, all das beeinflusst die Rahmenbedingungen wirtschaftlich und wettbewerbsmäßig negativ. In den vergangenen Monaten gab es daher oft heftige und kontroverse Diskussionen über die Zukunft der Radiosender, insbesondere über die in 2025 auslaufenden UKW-Zuweisungen. Diese Debatten haben unter den privaten Hörfunkanbietern zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Viele Sender sind über die Zukunft ihrer Verbreitungswege zu Recht besorgt. Aber gerade davon hängen die Reichweiten und die potenziellen Werbeeinnahmen ab. In meiner Funktion als Medienrat der BLM ist es deshalb für mich essenziell, den Anbietern Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten, um den Transformationsprozess auch wirtschaftlich tragfähig zu gewährleisten. Mit ihrer Audiostrategie hat die BLM inzwischen eine – wie ich meine – flexible Strategie und für die weitere Verbreitung von Hörfunkangeboten über UKW oder DAB+ bis 2035 den richtigen Weg vorgezeichnet. Grundlage bildet ein fundiertes und marktorientiertes Anreizkonzept zur Digitalisierung des Hörfunks. Darum haben wir wahrlich intensiv gerungen. Dieser langfristige Horizont stellt meines Erachtens eine vernünftige Balance und eine klare Richtungsentscheidung dar. Letztere wird durch den neuen Artikel 27 Absatz 1 gesetzlich flankiert. Auch ist in Artikel 3 Absatz 2 klar geregelt, dass die Streichung bislang genutzter technischer Verbreitungswege im Hörfunk nun gesetzlich bestimmt wird. Sie sehen, die neuen Regelungen ermöglichen summa summarum den gezielten Wandel hin zu einer modernen, digitalisierten und zukunftssicheren Medienlandschaft. Wir garantieren damit auch künftig eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Unsere unabhängigen und systemrelevanten Medien bleiben damit ein wichtiger Garant für Meinungsvielfalt und Meinungspluralismus. Somit haben sie auch eine zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft. Sie sind ein Anker für unsere Demokratie. Ich danke Ihnen sehr herzlich. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin rufe ich Frau Kollegin Martina Fehlner auf.

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung geht es um die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge. Inhaltlich befasst sich der Entwurf mit verschiedenen Regelungsbereichen und Anpassungen. Auf der Tagesordnung im Plenum steht heute auch die Zweite Lesung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags. Hier werden wir später noch auf die Anpassungen und Änderungen näher eingehen. Ich möchte daher jetzt nur einige für uns wesentliche Punkte kurz erläutern und zusammenfassen: Die Novellierung des Medienänderungsstaatsvertrags befasst sich auch mit der Regionalfensterverpflichtung nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Geregelt ist dies in Artikel 59. Diese Verpflichtung wird jetzt konkretisiert und im Bayerischen Mediengesetz entsprechend festgeschrieben. In Bayern betrifft dies die beiden Medienkonzerne ProSiebenSat.1 und RTL mit ihren Vollprogrammen. Damit wird sichergestellt, dass sie auch in Zukunft verpflichtend in ihren Regionalfenstern aktuelle politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Themen senden. Das ist ein wichtiger Baustein für die journalistische Vielfalt im Freistaat. (Beifall bei der SPD) Das ist wichtig und richtig. Wir begrüßen das auch ausdrücklich. Studien zeigen: Wo es keine lokalen Medien gibt, verstärken sich radikale Tendenzen. Lokale Inhalte sind nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen. Die Zahlen der aktuellen Funkanalyse sprechen für sich. Die rund 80 bayerischen Lokalradios erreichen täglich fast ein Viertel der Bevölkerung im Freistaat. Auch die lokalen und regionalen privaten TV-Sender erreichen an einem durchschnittlichen Wochentag rund 746.000 Menschen. Unverständlich und inakzeptabel ist es daher, dass im Gesetzentwurf die Förderung der regionalen und lokalen Fernsehangebote nach Artikel 23 nur bis zum Juni 2026 festgeschrieben wird und nicht wie bisher vier Jahre. Da aktuell die Satellitenverbreitung ansteht, brauchen die Anbieter Planungs- und Investitionssicherheit, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern. Herr Staatsminister, wir begrüßen, dass nachjustiert werden soll. (Beifall bei der SPD) Sehr wichtig ist uns aber aus dies: Im vergangenen Jahr hat der Medienrat der BLM die Audiostrategie 2025 für den privaten Hörfunk nach zum Teil langen kontroversen und intensiven Beratungen mit der gebotenen Staatsferne und mit einem tragfähigen Kompromiss mit breiter Mehrheit beschlossen und verabschiedet. Damit zeigt die Bayerische Landeszentrale den Weg für die weitere UKW-Verbreitung bis zum Jahr 2035 auf. Deshalb verwundert es doch jetzt sehr, dass die Staatsregierung in ihrem Entwurf des Bayerischen Mediengesetzes den UKW-Ausstieg gesetzlich bestimmt mit der Begründung der Planungs- und Investitionssicherheit für die privaten Hörfunkanbieter. Das sehen wir kritisch, zumal die Gesetzesänderung nicht den Bayerischen Rundfunk betrifft und damit einseitig der private Rundfunk in öffentlicher Trägerschaft durch die Landeszentrale beschränkt wird. Es geht um faire Wettbewerbsbedingungen. Unverständlich sind darüber hinaus die Eile und die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs, da die UKW-Verbreitung bis zum Jahr 2035 gesichert ist. Für uns bleiben somit zahlreiche relevante Punkte ungeklärt, aber vor allem die Frage: Ist der Gesetzentwurf verfassungskonform, oder greift er möglicherweise in das Gebot der Staatsferne und in die Rundfunkfreiheit ein? Deshalb freuen wir uns jetzt auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen. Darüber werden wir intensiv und sicherlich auch kontrovers diskutieren. Wir sind gespannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit ist Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Digitalgesetzes und des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung (Drs. 19/2591) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Die Staatsregierung hat 14 Minuten Redezeit. Zugleich eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. – Ich erteile Herrn Staatsminister Albert Füracker das Wort. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die sichere IT-Infrastruktur und die Cyberabwehr. Das sind große Themen für unsere staatliche Verwaltung sowie für die Strafverfolgung, die Kommunen und die Unternehmen. In Bayern haben wir einen hohen Digitalisierungsgrad in unserer Verwaltung. Deswegen haben wir uns schon längst entschlossen, einen besonderen Weg zu gehen. Bayern hat als erstes Bundesland eine eigene Fachbehörde eingerichtet. Schon im Jahr 2017 wurde das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eingerichtet. Das kommt uns heute zugute. Das LSI arbeitet sehr erfolgreich. Mittlerweile hat es 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das LSI hat die Aufgabe, staatliche Behörden vor Cyberangriffen zu schützen. Wir treten auch als hoch kompetente Unterstützer und Berater für die Kommunen und Betreiber kritischer Infrastrukturen auf. Das LSI ist gleichsam das Pendant zum BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Mittlerweile hat es sich in Bayern etabliert. Ich bin sehr froh, dass wir es haben. Im Übrigen gibt es viel zu tun. Das LSI analysiert im Sicherheitsmonitoring täglich 2,5 Milliarden Datensätze. Täglich werden 1,4 Millionen E-Mails mit Schadcode gefiltert. Das LSI hat bereits Ende 2023 mit den Angeboten rund 94 % der Kommunen erreicht. Warum ist es jetzt so bedeutsam? – Durch die Neuerung, die jetzt in eine gesetzliche Form gebracht werden muss, müssen wir nicht bei null beginnen. Stattdessen kommen wir mit einer Ergänzung des Digitalgesetzes zurecht. Es geht um die Umsetzung der sogenannten NIS-2-Richtlinie. Das ist natürlich etwas für Feinschmecker. Es handelt sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die nichts anderes zum Ziel hat, als das gemeinsame Cybersicherheitsniveau in der EU zu stärken. Diese Richtlinie betrifft vor allen Dingen Unternehmen und muss vorrangig durch den Bund umgesetzt werden. Das ist wahr. Der Bund führt jedoch im Rahmen der Gesetzgebung eine Länder- und Verbändeanhörung durch. Die zeitliche Perspektive ist unklar. Für uns ist das – das sage ich in aller Offenheit – nicht entscheidend. Wir müssen in jedem Fall, wie jedes andere Bundesland auch, unsere eigene Gesetzgebung anpassen. In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen auch die öffentlichen Verwaltungen. Im Übrigen hat der Bund für die bayerischen Behörden keine Gesetzgebungskompetenz. Deswegen machen wir uns unabhängig von der Zeitschiene des Bundes auf den Weg und setzen die NIS-2-Richtlinie in Landesrecht um. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung besteht. Wir passen bereits bestehende Vorschriften zur IT-Sicherheit einfach an. Es besteht eine hohe Übereinstimmung. Im Hinblick auf die NIS-2-Richtlinie besteht anders als bei vielen anderen EU-Richtlinien kein Anlass, in großes Geschrei zu verfallen. Die Regelung ist nicht ideal und sehr auf Unternehmen zugeschnitten. Unser Gesetzentwurf befasst sich mit der Umsetzung insbesondere für die Verwaltungen. Wir machen eine Eins-zu-eins-Umsetzung. Wir praktizieren kein Gold Plating von EU-Recht, wie es der Bund so gerne betreibt. Das kann man dem Gesetzentwurf nicht nachsagen. Wir sind gut aufgestellt. Ich sprach es an. Wir müssen aber die EU-Vorgaben erfüllen. Die EU verlangt, in Zukunft in jedem Land ein Computer Security Incident Response Team einzurichten. Meine Damen und Herren, das hört sich toll an, das haben wir aber schon längst. Früher hieß das bei uns BayernCERT, jetzt heißt es LSI. Das ist also kein Problem. Die Fachbehörde LSI existiert. Wir werden die Aufgaben dieser Aufsichtsbehörde im LSI bündeln, wie es die Richtlinie fordert. Durch unser bereits hohes Sicherheitsniveau werden wir zusätzliche Bürokratie auch in Grenzen halten können. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem LSI und dem BayernServer ist vorhanden. Wir haben vor, die europarechtlich vorgegebenen Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse gegenüber allen erfassten Behörden im LSI zu bündeln. Fazit: Die Entscheidung, das LSI zu gründen, war eine wirklich wichtige und zukunftsweisende Entscheidung. Somit ist die Umsetzung der Richtlinie keine große Herausforderung für uns. Wir haben eine gewisse Vorreiterfunktion. Im Hinblick auf die IT-Sicherheit sage ich immer: Es geht nicht darum, dass sich jemand als zuständiger Minister hinstellt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wo ist der Digitalminister?) Wenn man für die IT-Sicherheit des Freistaats Bayern Verantwortung trägt, stellt sich jeden Tag die Frage: Was kann man machen, damit die IT-Sicherheit intensiver gewährleistet ist? Insoweit ist die Zuständigkeit in meinem Geschäftsbereich für das Landesamt für Sicherheit und Informationstechnik von jeher gegeben. Diese werden wir auch wahrnehmen. Wir können zusagen, alles Menschenmögliche zu tun, aber zu versprechen, dass niemandem irgendetwas passieren könnte, wäre vermessen. Das mache ich sicher nicht. Aber ich kann zusagen, dass wir das aus unserer Sicht Menschenmögliche tun, um die IT-Sicherheit bei uns zu gewährleisten. Wir habe noch ein Update für die Bayerische Landesstiftung an dieses Gesetz angehängt. Dabei geht es darum – ich würde sagen, dass das mehr eine Formalie ist –, dass die Bayerische Landesstiftung, wie es auch während der Pandemie der Fall war, in Sitzungen in Form von Video- und Telefonkonferenzen handeln und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durchführen kann. Während der COVID-Pandemie sind gute Erfahrungen damit gemacht worden. Deswegen besteht der Wunsch, dass man das Ganze in Gesetzesform fixiert. Das können wir gerne machen. Es gibt eine weitere Änderung, und zwar für die Rechnungslegung der Bayerischen Landesstiftung: Es gilt künftig eine Frist von 9 statt bisher 6 Monaten. Das gilt auch für alle anderen Stiftungen in Bayern. Diese Änderungen machen die Bayerische Landesstiftung agiler, schaffen überflüssige Sonderregelungen ab und entbürokratisieren gleichsam. Es ist daher aus meiner Sicht kein Problem, sowohl der Änderung des Digitalgesetzes als auch der Regelung zur Landesstiftung zuzustimmen. Das Ganze kommt jetzt dann in die Ausschüsse. Ich bitte um eine positive Beratung, eine positive Beschlussfassung und somit Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Danke, Herr Staatsminister. – Der nächste Redner ist der Kollege Florian Köhler. (Beifall bei der AfD)

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Das Ziel des vorgelegten Gesetzes ist es, ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU und ihren Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Im Wesentlichen wird die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union auf Landesebene umgesetzt. Bayern hat bei der Umsetzung tatsächlich einen sehr geringen Umsetzungsspielraum. Der Freistaat hat mit dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – LSI – bereits den Grundstein gelegt, das wurde eben schon angesprochen. Der Freistaat hat bereits eine entsprechende Behörde gegründet. Diese wird nun in einigen Fällen – ich sage mal – mit mehr Befugnissen ausgestattet. Wobei ich sagen muss, dass diese Ausdrucksweise ein bisschen zu hoch gegriffen ist. Im Wesentlichen sorgt die Novellierung erst mal für mehr Klarheit, um angemessene Reaktionen auf Angriffe sicherzustellen. Neben deutlicheren Formulierungen bei Rechtsbegriffen und neben ein paar redaktionellen Änderungen gibt es zusätzliche sprachliche Angleichungen. Wir sind immer ein Freund von klaren, bestimmten und unmissverständlichen Formulierungen. Im Fokus steht auch das bereits angesprochene Computer Security Incident Response Team. Auch das wurde bereits vom Freistaat eingerichtet und untersteht dem LSI. Eine wesentliche Änderung bezieht sich auf die Speicherfrist von Protokolldaten, die das LSI erhebt: Diese soll von 12 auf 18 Monate verlängert werden – aber auch darüber kann man diskutieren. Auf der einen Seite sehen wir durch die Verlängerung der Speicherfristen von Protokolldaten eine gewisse Praktikabilität, aber auf der anderen Seite könnte das auch zu einem Datenschutzproblem führen, insbesondere im Hinblick auf personenbezogene Daten. Wir müssen uns noch ein finales Urteil über das dreistufige Meldeverfahren bilden; denn die Einführung neuer Melde- und Berichtspflichten könnte den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen, ohne dass klare Mehrwerte entstehen. Im Gegensatz zur Staatsregierung sehen wir durchaus, dass die EU-Richtlinie am Ende des Tages wahrscheinlich für einen erhöhten Verwaltungsaufwand insgesamt sorgen wird, ganz zu schweigen davon, was auf die Unternehmen zukommen wird. Dafür ist – das ist bereits angesprochen worden – der Bund, also die Ampel zuständig. Vermutlich wird das also noch schlechter gemacht für Unternehmen. Die noch nicht verabschiedeten Rahmenbedingungen auf Bundesebene könnten zu weiteren notwendigen Anpassungen und möglicher Rechtsunsicherheit führen. Aber wie der Herr Minister gerade schon gesagt hat, müssen wir abwarten und Tee trinken, und anschließend können wir entsprechend reagieren. Die Regelungen des Stiftungsgesetzes sind an sich sehr praxisorientiert. Ich nenne nur als Beispiel die Ermöglichung von Umlaufbeschlüssen. Das ist durchaus sinnvoll. Zum Schluss bleibt noch die Kostenfrage: Obwohl die Änderungen als kostenneutral dargestellt werden, werden versteckte Kosten gerade beim LSI bzw. den anderen Verwaltungsbehörden durch notwendige Schulungen und Infrastrukturmaßnahmen entstehen. Das ist einfach so. Wir werden die Argumente im Ausschuss genau analysieren und uns dann eine abschließende Meinung bilden. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Stefan Ebner.

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Stefan Ebner CSU

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede heute mit etwas Positivem beginnen, weil wir heute Bayern sicherer machen können. Wir können heute Bayern cybersicherer machen. Das ist wichtig, weil die Cyberkriminalität jedes Jahr weiter zunimmt. Jedes dritte Unternehmen in Deutschland ist in den letzten zwei Jahren Opfer von Cyberattacken geworden. Der wirtschaftliche Schaden ist enorm: Er liegt bei 150 Milliarden Euro pro Jahr. Deswegen müssen wir in unserer digitalen Welt verteidigungs- und wehrfähiger werden. Bayern wird täglich angegriffen. Bayern muss sich täglich verteidigen, aber nicht nur Bayern, sondern auch Deutschland und Europa. Deswegen haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament richtig entschieden, die Cybersecurity in unserem Heimatkontinent auf ein neues, höheres Niveau zu heben. Meine Damen und Herren, die Menschen und die Unternehmen erwarten zu Recht, dass sie vor Einbruch, Diebstahl, Sabotage und Erpressung geschützt werden. Sie erwarten das nicht nur in der analogen Welt, sondern auch in der digitalen Welt. Ich will betonen, dass die Europäische Volkspartei – die EVP – unter dem Vorsitz von Manfred Weber dieses Thema federführend vorangetrieben hat, damit Europa stärker vor Cyberangriffen geschützt wird. Wir sehen im Übrigen auch, dass die Thematik ein gutes Beispiel dafür ist, wie wichtig europäische Zusammenarbeit ist. Ich will eine Randbemerkung in die rechte Richtung machen, zu Ihrem Freund Björn Höcke. Dieser sagt, dieses Europa muss sterben. (Zuruf von der AfD: Die EU! Mein Gott!) Nein, dieses Europa wird nicht sterben, ganz im Gegenteil. Auf europäischer Ebene müssen wir dafür sorgen, dass wir die Menschen noch stärker schützen. Gerade solch große Probleme und Herausforderungen sind europäisch zu lösen; sie können nur europäisch gelöst werden. Ich komme nun zurück zur Mitte Europas, zurück nach Bayern. Unser Staatsverständnis ist klar, unser Staatsverständnis heißt: Sicherheit und Ordnung für die Bürger herstellen. Bayern ist exzellent aufgestellt – der Minister hat das ausführlich dargestellt – mit IT-Spezialistinnen und -Spezialisten, bei der Polizei, beim Verfassungsschutz, bei der Justiz und beim Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dieses Landesamt macht seit sechs Jahren einen ganz tollen Job bei der Abwehr von Cybergefahren. Ich möchte das Ganze konkret machen: Im Jahr 2022 sind 4.000 Angriffe auf das Bayerische Behördennetz unternommen worden. Das sind im Durchschnitt 11 Angriffe pro Tag. Wir werden heute lange tagen, wahrscheinlich bis 23 Uhr. Das heißt, bis zum Ende unserer Sitzung werden wahrscheinlich 5 Angriffe auf das Bayerische Behördennetz erfolgen. Das Gute dabei ist, dass es bei den Angriffen wahrscheinlich genauso sein wird wie bei den letzten 4.000 Mal, dass kein einziger dieser Angriffe durchkommen wird. Deswegen möchte ich an dieser Stelle den 150 IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten am Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bayerns IT schützen, ein herzliches Dankeschön aussprechen. Auf dem Cyberschlachtfeld sind sie die Cyberarmee des Freistaates. (Beifall bei der CSU) Ja, so ist es: Bayern nimmt eine Vorreiterrolle beim Thema Cybersecurity ein. Das ist das bayerische Staatsverständnis von Ordnung und Sicherheit. Das gilt analog, und das gilt digital. Meine Damen und Herren, diese Art von Politik ist deswegen so wichtig, weil wir uns nicht sicher sein können, dass wir alle in der Politik an einem gemeinsamen Strang ziehen. Ich schaue wieder zu Ihnen nach rechts, meine Damen und Herren von der AfD. Mit Ihnen ist kein glaubwürdiger Kampf gegen die Cyberkriminalität zu führen. Bei Ihnen weiß man nicht, auf welcher Seite Sie stehen. Die Mehrheit der Cyberangriffe kommt aus China, Russland, Nordkorea und dem Iran. Das heißt, ein Drittel der Cyberangriffe kommt aus Staaten, die gegen den Westen gerichtet sind. Ich frage Sie: Wie soll denn eine politische Partei glaubwürdig im Kampf gegen Cyberangriffe aus China und Russland sein, wenn einige Leute seit Monaten im Verdacht stehen, sich genau von diesen Ländern schmieren zu lassen? Ich frage mich schon ernsthaft, wie so eine Partei in ihrem Namen behaupten kann, sie sei für Deutschland. (Florian von Brunn (SPD): Abstieg für Deutschland: AfD!) Meine Damen und Herren, so wenig, wie Sie eine Alternative sind, so wenig sind Sie offenbar für Deutschland. Meine Damen und Herren, aber unabhängig davon ist es die ureigenste Aufgabe politischer Verantwortungsträger, enge Verbindungen ins Ausland aufzubauen, Verbindungen zu pflegen oder auszubauen. (Florian von Brunn (SPD): Alles andere, aber nicht für Deutschland! – Widerspruch bei der AfD) Das müssen dann Verbindungen im Interesse des eigenen Landes und nicht im Interesse der anderen sein. Im globalen Cyberkampf braucht es Soldaten und keine Söldner, meine Damen und Herren. Wir sprechen aber über den Kampf gegen Cyberkriminalität. Da würde man sich auch ein bisschen mehr Engagement vom linken Rand des Parlaments wünschen. Nehmen wir die GRÜNEN: Ähnlich wie bei vielen anderen Themen sind die GRÜNEN manchmal zu naiv, ein bisschen zu zurückhaltend, ein bisschen zu bürokratisch, ein bisschen zu langsam. Man sieht es auch: Das Gesetz muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Bundesebene ist in dem Bereich immer noch nichts entstanden. (Florian von Brunn (SPD): Das stimmt doch überhaupt nicht! Sie sind nur nicht informiert! Das ist das Problem!) Wären manche Grüne im Kampf gegen Cyberattacken engagierter, könnte man Viren und Trojaner zu einer Tüte drehen, meine Damen und Herren. (Florian von Brunn (SPD): Meine Güte!) Aber Hacker lösen sich nicht in Rauch auf. Hackern muss man das Handwerk legen, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Mit der heutigen Debatte und der Ersten Lesung beschließen wir noch mehr Sicherheit für Bayern. Wir setzen eine EU-Richtlinie um. Wir setzten sie eins zu eins um, das heißt, ohne ein Mehr an Bürokratie und ohne Extras. Der Freistaat rüstet sich und präpariert sich, und das alles unter dem Dach des Staatsministers der Finanzen und für Heimat Albert Füracker. Bei ihm ist das Thema Cyberkriminalität in besten Händen. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen. (Beifall bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Martin Böhm (AfD))

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Benjamin Adjei das Wort.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Finanzminister ist das Thema Cyberkriminalität in besten Händen – nur ärgerlich, dass wir einen Digitalminister haben. Lieber Fabian, ich bin mir aber sicher: Du versuchst auch irgendwie dein Bestes, in internen Gesprächsrunden bei der Digitalisierung mal etwas bewegen zu können; denn die Digitalisierung in Bayern und in Deutschland schreitet immer weiter voran. Wir wollen, wie ihr in der Staatsregierung es euch auf die Fahnen geschrieben habt, unsere Staatsverwaltung modernisieren und digitalisieren. Dann müssen wir natürlich dafür sorgen, dass die Verwaltung am Ende resilient gegenüber Angriffen von außerhalb ist und ihnen standhalten kann, um die Staatsverwaltung zu sichern, aber auch die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Gerade ist schon ausgeführt worden: Die Zahl der Angriffe nimmt zu. Das BSI hat für das letzte Jahr eine Steigerung der Zahl der Angriffe um 28 % gemessen, vor allem aus dem Ausland. Die Angriffe kommen weniger von innen heraus, sondern mehr aus dem Ausland, insbesondere aus China und Russland. Da ist es wichtig und richtig, dass die EU sich jetzt auf den Weg macht, das Thema Cybersecurity mit der NIS-2-Richtlinie zu stärken. Die EU möchte flächendeckend hohe Standards ansetzen. Dabei muss sie die verschiedenen Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisieren; denn ich glaube, auch mit Blick auf Unternehmen ist es ganz essenziell, dass es nicht in jedem Land andere, sondern einheitliche, gleiche und gute Regeln gibt. Hier ist der Bund auf dem Weg. Er ist etwas verspätet, das stimmt, aber er ist auf dem Weg, das umzusetzen. Die Bayerische Staatsregierung setzt auf Landesebene das um, was hier umzusetzen ist. Lieber Albert Füracker, ich habe es bei der Haushaltsdebatte schon gesagt: Natürlich lobe ich auch das, was in Bayern gut läuft. Damals habe ich auch das LSI hervorgehoben. Das ist eine Errungenschaft des Freistaates, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Jetzt hat es sich wieder bewährt, weil viele der Regelungen, die eingeführt werden müssen, sehr einfach durch kleine Gesetzesänderungen ohne das Einführen neuer Behörden und Strukturen umgesetzt werden können. Ich habe selber schon das Bayern-CERT am LSI besucht. Das ist wirklich eine sehr gute Institution. Entsprechend gut ist es, das weiterzuführen und auszubauen. Bei allem Lob gibt es aber natürlich auch ein bisschen Kritik: Die richtet sich nicht rein an die Bayerische Staatsregierung, sondern eigentlich an den IT-Planungsrat insgesamt. Die Bundesländer haben sich nämlich entschieden, nicht alles aus der NIS-2-Richtlinie umzusetzen, insbesondere die Kommunen nicht mit aufzunehmen. Das halte ich für einen großen Fehler. Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Staatsverwaltung. Insbesondere, wenn es um die Digitalisierung der Kommunal- oder der Staatsverwaltung geht, wird sehr viel von den Kommunen umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig nehmen die Angriffe auf Kommunen massiv statt. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Zu!) – Sie nehmen massiv zu. Das BSI hat letztes Jahr 27 Angriffe auf Kommunalverwaltungen gemessen. 6 Millionen Menschen in Deutschland leben in diesen betroffenen Kommunen. Das ist die Hälfte der bayerischen Bevölkerung. Das muss man sich wirklich mal vorstellen, wie viele Menschen allein im letzten Jahr betroffen waren. Ich schaue mir die Steigerungsraten an: Die werden in den nächsten Jahren massiv zunehmen. Ich glaube, es wäre insbesondere mit Blick auf die Daseinsvorsorge fatal, hier die Kommunen jetzt komplett rauszunehmen und zu sagen: Nein, wir geben euch nicht die hohen Sicherheitsstandards und die Auflagen und natürlich dann, damit verbunden, auch nicht die Unterstützung bei der Umsetzung. Ich selber stamme aus dem Landkreis Miesbach. Vielleicht kennt der eine oder andere das Krankenhaus Agatharied. Das arbeitet nämlich im Moment analog, offline. Warum arbeitet es analog und offline? – Weil es vor zwei Wochen Opfer eines großen Cyberangriffs geworden ist. Es ist das einzige Kreiskrankenhaus in dem Landkreis und auch noch Mitversorgungskrankenhaus für die benachbarten Landkreise. Die müssen im Moment alles analog machen, weil alle Systeme, übrigens inklusive der Schrankensteuerung an den Zuwegen zu dem Krankenhaus, wegen des Angriffs abgeschaltet werden mussten. Ich glaube, das zeigt ganz deutlich, wie wichtig es ist, die Kommunen in der IT-Sicherheit stärker mit in die Pflicht zu nehmen, aber auch entsprechend zu unterstützen. Da hätte ich mir vom Freistaat Bayern mehr Drive gewünscht. Die anderen Bundesländer haben gesagt, sie halten die Kommunen da auch raus. Sonst sagt Bayern eigentlich auch immer: Es ist uns doch egal, was die anderen Bundesländer sagen. Wir gehen voran. Wir machen mehr. Wir gehen weiter. – Das würde ich mir in dem Fall auch wünschen. Vielleicht kommt da noch ein Änderungsvorschlag, vielleicht von den FREIEN WÄHLERN, die die Themen des modernen Staates und der Kommunen für sich so hoch proklamieren. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Von euch kommt da wohl nichts, oder?) – Vielleicht kommt da von euch noch etwas. Darüber würde ich mich freuen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Tobias Beck.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Täglich erreichen uns Berichte über Cyberangriffe in verschiedenen Sektoren, sei es in der Wirtschaft, den Finanzen, den Immobilien oder im Gesundheitswesen. All dies sind Angriffe auf unseren täglichen Alltag und den unserer Bürgerinnen und Bürger. Zudem müssen bei den täglich wachsenden Angriffsmöglichkeiten auch Gesetze der Situation entsprechend angepasst und erweitert werden, um auch weiterhin die Cybersicherheit im privaten, wirtschaftlichen und staatlichen Sektor zu erhalten. Hier sei gesagt: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht; aber der Staat hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass das Risiko minimiert und eine Rekapitulation der Ereignisse möglich ist. Deshalb gibt es für die Neufassung der NIS-2-Richtlinie, welche von den Mitgliedstaaten bis Oktober dieses Jahres umzusetzen ist, Ansätze, um Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der gesetzlichen Verpflichtung der Behörden zu angemessener Informationssicherheit mit dem Bayerischen Digitalgesetz sowie der Einführung von Managementsystemen für Informationssicherheit in den staatlichen Behörden bereits Maßnahmen zur IT-Sicherheit für Verwaltungsbehörden in Bayern ergriffen, die den Zielsetzungen der Richtlinie sehr nahekommen. Insbesondere besteht gemäß der Richtlinie das Cybersecurity Incidence Response Team bereits als Bayern-CERT im LSI. Zudem verfügt das LSI in seiner Funktion als Behörde zur Gefahrenabwehr bereits über Befugnisse, unter anderem zur Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik staatlicher und an das Behördennetz angeschlossener Stellen. Gleichwohl bedürfen die sehr detaillierten Vorgaben der EU-Richtlinie der Umsetzung ergänzender Regelungen im Landesrecht. Dies betrifft etwa das dreistufige Verfahren für Einrichtungen im Anwendungsbereich der Richtlinie zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das LSI. Aufgrund der sich erst noch abzeichnenden bundesrechtlichen Regelungen sind die nationalen Rahmenbedingungen zwar weiterhin offen; gleichwohl ist zur Wahrung der Umsetzungsfrist das Bayerische Digitalgesetz bereits jetzt anzupassen. Vor allem die Entwicklung der Bedrohungslage macht die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen BSI und LSI deutlich. Wie die Cybervorfälle gerade in jüngster Vergangenheit gezeigt haben, geht besondere Gefahr von hochspezialisierten Cyberangriffen aus, sogenannten Advanced Persistent Threats oder APTs. Angreifer versuchen dabei, vorsichtig und verdeckt vorzugehen, sodass zwischen dem erfolgreichen Hack der Kommunikationstechnik und der Aufdeckung des Angriffes in der Regel große Zeiträume liegen. Hier wird in aller Regel nur mitgehört und protokolliert, was im System passiert. Aufgrund dieser Infiltrierung können weitere Angriffe sehr detailliert geplant und teils erfolgreich umgesetzt werden. Um das Ganze etwas einfacher und verständlicher zu machen: Wenn heute jemand ein Auto stehlen will, wird dies dadurch einfacher, wenn man weiß, um welchen Autotyp es sich handelt, welches Baujahr das Auto hat und welcher Serie es zugehört. Genau so erfolgen die Angriffe auf die IT-Systeme. Mit APTs wird versucht, die Gerätehersteller und Firmwarestände herauszufinden, um so einen höheren Grad an erfolgreichen Attacken zu erreichen. An diesem Punkt setzt die NIS-2-Richtlinie an: Die Protokollspeicherdauer wird auf 18 Monate erhöht. Das verbessert die Möglichkeit der Reaktion auf Angriffe und gewährleistet unserer Ansicht nach zugleich einen angemessenen Schutz von personenbezogenen Daten. Der letzte Punkt ist die Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesstiftung. Dazu ist schon einiges gesagt worden. Es geht hauptsächlich darum, dass die Landesstiftung auch digital tagen kann und dass Umlaufverfahren auch elektronisch durchgeführt werden können. Das ist unserer Meinung nach eine sehr gute und wichtige Änderung. Zum Schluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Die Sicherheit der Informationstechnik staatlicher und sonstiger an das Behördennetz angeschlossener Stellen muss auch in Zukunft im Fokus des Bayerischen Digitalgesetzes bleiben. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der SPD, Florian von Brunn.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Gut, dass sich die Europäische Union um die Themen Cyberkriminalität und Schutz vor Hackerangriffen kümmert. Die Richtlinie muss jetzt umgesetzt werden. Der Freistaat Bayern macht das jetzt, der Bund ist intensiv bei der Umsetzung. Es gibt dort schon Referentenentwürfe. Insofern sollte man hier nicht mit irgendwelchen falschen Behauptungen den Eindruck erzeugen, auf Bundesebene geschehe nichts. Zumal wir dort mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine sehr gut aufgestellte Behörde haben. Das Gleiche gilt natürlich auch für das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hier in Bayern. Es ist notwendig, dass wir diese Behörde haben. Ich halte es auch für dringend notwendig, dass wir jetzt die mit der europäischen Richtlinie kommenden Veränderungen umsetzen. Es ist auf jeden Fall richtig und wichtig, dass wir zum Beispiel auch den Zeitraum für die Protokollierung verändern, damit man auf einer Firewall und einem Serversystem nachschauen kann, wann der Angriff erfolgt ist, welche Techniken dabei genutzt worden sind usw. Es geht dabei um Angriffe aus China, es geht um Angriffe aus Russland. Dabei wundert es mich nicht, dass die AfD-Fraktion Probleme damit hat, dass wir hier gegen Cyberkriminalität klare Kante zeigen, da es um ihre Freunde aus Russland und China geht. Es geht auch um global agierende Kriminelle. Allein an dem, was der Bitkom in seiner Studie im letzten Jahr festgestellt hat, sieht man, um welche Dimensionen es geht: Nur in einem Jahr 206 Milliarden Euro Schäden für Unternehmen durch IT-Diebstahl, durch Spionage und Sabotage. Nicht mitgezählt wurden dabei die Angriffe auf Krankenhäuser, auf Schulen und Kommunen usw. Es wäre gut, im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzes auch darüber zu reden, wie wir unsere Kommunen in Bayern noch besser unterstützen können, wie wir Krankenhausverbünde noch besser unterstützen können, wie wir andere öffentliche Einrichtungen oder Wohlfahrtsverbände beim Thema IT-Sicherheit noch besser unterstützen können. Herr Kollege Adjei hat schon das Krankenhaus Agatharied angesprochen: Es gab in den letzten zwei Jahren eine ganze Reihe von Vorfällen, zum Beispiel der Angriff auf das Medienzentrum München im Oktober 2022. Davon waren 55 Schulen im Landkreis München betroffen sowie 20 Grund- und Hauptschulen im Landkreis Berchtesgaden. Wahrscheinlich sind die Daten nicht in fremde Hände gelangt. Im November 2023 wurden im Landkreis Neu-Ulm mehrere Kommunen von Hackern lahmgelegt. Davon waren Bürgerbüros betroffen, sodass Passanträge nicht bearbeitet werden konnten. Die Friedhofsverwaltungen hatten plötzlich keinen Zugriff mehr auf Programme, weil durch Ransomware die Daten verschlüsselt waren. In diesem Januar – und nun reden wir über gravierende Vorfälle – flossen bei der Bezirksklinik Mittelfranken Personaldaten, Patientendaten, unternehmensinterne Dokumente plötzlich ab. Die Kliniken im Verbund waren aufgrund dieses Angriffes nur noch telefonisch erreichbar. Im Klinikum am Europakanal in Erlangen konnte gar nicht mehr telefoniert werden. Im Mai 2024 sind bei der IT-Infrastruktur der Katholischen Jugendfürsorge Augsburg offenbar massenhaft sensible Daten in die Hände von Kriminellen oder ausländischen Diensten gelangt: Patientendaten, Personaldaten, Finanzdaten. Das dürfen wir nicht länger zulassen, und deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir alles unternehmen, um die IT-Sicherheit in Bayern zu gewährleisten und um Cyberkriminellen das Handwerk zu legen. Wir werden uns deshalb als SPD auch intensiv an den Beratungen beteiligen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Herr von Brunn, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Andreas Jurca vor.

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Andreas Jurca AfD

Werter Kollege von Brunn!

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Florian von Brunn SPD

Ich bin nicht Ihr Kollege. Ich bitte darum, den Begriff zu vermeiden. (Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD)

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Andreas Jurca AfD

Wir sitzen zusammen hier im Landtag, soweit ich weiß. – Sie werden hier nicht müde, uns wegen unserer Freundschaften zu China und Russland zu kritisieren. Wenn ich mich recht erinnere, war der Bundeskanzler Scholz von der SPD im April für zwei Tage in China. Haben Sie ihn auch schon kritisiert, oder wie stehen Sie dazu? Distanzieren Sie sich von Ihrem Bundeskanzler?

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Florian von Brunn SPD

Wissen Sie, was der Unterschied zwischen Sozialdemokraten, zwischen dem Bundeskanzler Olaf Scholz und Leuten wie Ihnen ist? – Von uns fährt niemand nach Russland, um dort zu bestätigen, dass Putin demokratische Wahlen durchgeführt hat. (Widerspruch und Lachen bei der AfD) Das zeigt doch schon, in welchem geistigen Zustand Sie sich befinden. Mehr muss man dazu nicht mehr sagen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen, und ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Roland Weigert u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Thomas Holz, Michael Hofmann u. a. und Fraktion (CSU) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 19/2598) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit beträgt die Redezeit der Fraktion der FREIEN WÄHLER 11 Minuten. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich würde jetzt das Wort an Herrn Kollegen Roland Weigert erteilen. Er ist nicht im Saal. Damit geht der erste Wortbeitrag an Herrn Kollegen Jörg Baumann. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete! Das ist jetzt etwas untypisch. Ich hätte gerne gehört, was Herr Weigert dazu sagt. Ich kenne ihn; er macht eigentlich immer sehr gute Beiträge, er hätte mit Sicherheit gut begründet, ich hätte auch gerne darauf geantwortet. Warum die Änderung des Kommunalabgabengesetzes? – Viele Kommunen sind pleite und können keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr vorlegen. Die Kosten steigen, die Umlagen steigen, die Einnahmen aus Gewerbesteuer und der Anteil an der Einkommensteuer gehen zurück. Aus dem Informationsbrief Nummer 5/6 aus 2024 des Bayerischen Städtetages: "Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik – Defizit der Kommunen steigt weiter", erstes Kalendervierteljahr 2024 ein Defizit von 3,7 Milliarden Euro. Schon im Jahr 2023 mussten die Kommunen ein Rekorddefizit verkraften. Die bayerischen Städte und Gemeinden geraten zunehmend in eine finanzielle Schieflage. Die Einnahmen sind um 0,1 % zurückgegangen, während die Ausgaben um 10 % gestiegen sind. "Was muss man also tun?", fragen sich die eifrigen Kämmerer der Kurorte bei ihrem Sonntagsspaziergang durch den Kurpark. Beim Dahinschlendern kommt man am Zweitwohnsitz eines Bürgers vorbei, der seinen Erstwohnsitz im Ausland hat. Plötzlich fällt der Groschen: Ist dieser Bürger denn eigentlich Kurgast? Zahlt er Kurtaxe, wenn er hier ist? Nein? Dann müssen wir das jetzt ändern. – Dieser Bürger mit seinem Erstwohnsitz im Ausland zahlt zwar möglicherweise für sein Geschäft noch Steuern in Deutschland, an denen die jeweilige Kommune über die Umlage an der Einkommensteuer beteiligt ist, und er zahlt auch für seine Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag. Warum soll er also nicht auch noch Kurtaxe zahlen? Lassen Sie uns also das Kommunalabgabengesetz ändern. Die Staatsregierung hat noch eine Bezahllücke gefunden, die aus der misslichen Finanzlage der Kommunen hilft, ohne dass man selbst helfen muss. Der faktische Zweitwohnsitz gilt nach Melderecht als Hauptwohnsitz, wie es auch korrekt im Gesetzentwurf formuliert ist. Also wird der volle Rundfunkbeitrag fällig, egal ob der Betreffende mit Zweitwohnsitz in dem inländischen Kurort hier gar nicht fernsieht oder Radio hört, wenn er nicht hier ist, er könnte es ja! Ebenso könnte er auch ins Kurbad gehen oder hat, wie es so schön heißt, "die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen". Wieder einmal soll also für etwas bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob man es nutzt oder nicht. Umsetzbarkeit: Wie soll die Kurtaxe überhaupt abgerechnet werden? Wer erfasst denn die Aufenthaltstage? Muss man sich an der Touristeninformation einfach an- und abmelden, wenn man hier ist? Wer will das mit welchen Befugnissen überhaupt überprüfen? Wie viele Bürger und wie viele Zweitwohnungen sind davon betroffen? Was sagt der Zensus dazu? Wie hohe Einnahmen erwarten wir für eine mittlere Kurstadt wie Bad Kissingen oder Bad Füssing? Dieser Gesetzentwurf ist nicht ganz durchdacht. Es gibt noch zu viele Fragezeichen. Ihr Gesetzentwurf geht davon aus, dass jeder, der einen Zweitwohnsitz in einem Kurort hat, dort auch nur zum Vergnügen ist. Andere Motivationen wie zum Beispiel Arbeit, Familie, Verbundenheit oder Pflege werden gar nicht berücksichtigt. Wir werden im Innenausschuss viel darüber zu reden haben. Verstehen Sie mich nicht falsch: Der Ansatz, eine Kurtaxe zu erheben, wenn die Zweitwohnung zum Erholungsaufenthalt genutzt wird, ist natürlich richtig. Ja, Sie haben recht. Ob das aber so umsetzbar ist, bezweifle ich stark. Eines ist klar: Sie können den Bürgern nicht alle Pflichten eines Erstwohnsitzes auferlegen und ihm dafür die Rechte eines Erstwohnsitzes nehmen. Entweder Kurtaxe oder Rundfunkgebühren! Beides geht nicht. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Christian Zwanziger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schicke meinen Ausführungen vorweg: Dieser Gesetzentwurf ist sehr kompakt. Herr Baumann, es stellen sich keineswegs so viele Fragezeichen, wie Sie das hier ausgeführt haben. Die Forderungen im Gesetzentwurf sind übersichtlich und eindeutig. Wir werden ihm zustimmen, auch wenn es erst die Erste Lesung des Gesetzentwurfs ist. Ich möchte unsere Haltung aber noch begründen. Ich erkenne Ihr Anliegen an, habe in der Sache aber noch ein paar Vorschläge. Worum geht es denn? – Es geht darum, dass die Kurbeiträge fortan auch von Personen gezahlt werden sollen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands und faktisch einen Zweitwohnsitz in einem inländischen Kurort haben. Sie sollen künftig an den Kurbeiträgen beteiligt werden. Ich halte das für gut und richtig. Die Anlagen sind da. Aber wie schaut es denn aus? – In Bayern findet nur eine Minderheit der Übernachtungen in Kurorten statt. Die Minderheit der Reisen in Bayern sind Übernachtungsreisen. Insgesamt gibt es in Bayern etwa 100 Millionen Übernachtungen; ihnen stehen 500 Millionen Tagesausflüge gegenüber, wobei geschäftliche und private Tagesausflüge summiert sind. Die Fragen, die sich die Kommunen stellen und die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf mit diesem kleinen Segment teilweise auch adressieren, sind: Wer zahlt das, was an touristischer Infrastruktur im schönen Bayern vorhanden ist? Wie ist das Ganze auskömmlich finanziert? So verstehe ich auch Ihren Gesetzentwurf. Diese beiden Fragen müssen wir uns anschauen. Über sie möchte ich in den nächsten paar Minuten noch ein paar Ideen mit Ihnen teilen. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass viele Kurorte überlegen, wie man Tagesgäste, die die vorgehaltenen Anlagen tatsächlich nutzen, auch in irgendeiner Form in die Finanzierung einbeziehen kann. Wie finanziert sich der Tourismus vor Ort? Lindau und andere Orte überlegen unterschiedliche Systeme. Wir müssen schauen, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, sich erstens so aufzustellen, dass der Tourismus vor Ort finanziert werden kann, und zweitens die Nutzer und Profiteure der touristischen Infrastruktur finanziell zu beteiligen. Ich sage es mal so: Radwege werden auch nicht von allen benutzt; trotzdem bezahlt die Gesellschaft für sie. Die Autobahnen werden auch nicht von allen benutzt; trotzdem bezahlt die Gesellschaft für sie. Wenn wir jetzt anfangen würden, nur noch nutzerbezogen zu finanzieren, wie das der Kollege von der AfD vorgeschlagen hat, hätten wir noch ein paar andere Diskussionen in unserem Land. Ich finde, wir sollten in Bayern eine gute Tourismusinfrastruktur haben. Davon haben nicht zuletzt auch die Menschen, die vor Ort leben, etwas. Machen wir uns doch mal ehrlich: Jedem, der gerne Urlaub macht oder das Schwimmbad um die Ecke oder den Kurpark nutzen will, sei das alles gegönnt. Jeder, auch wir hier in diesem Hohen Haus, hat unterschiedliche Vorlieben. Von einer guten touristischen Infrastruktur profitieren an 365 Tagen im Jahr die Einheimischen. Diese Infrastruktur muss finanziert werden. So interpretiere ich Ihren Gesetzentwurf. Wir werden ihm zustimmen. Ich würde mich aber freuen, wenn wir anders als in der letzten Legislaturperiode in diesem Hohen Hause etwas entspannter und sachlicher diskutieren, wenn zum Beispiel eine Kommune eine Bettensteuer einführen will. Ich will an dieser Stelle nicht den Standpunkt vertreten, dass man dies tun muss; ich bitte nur darum: Den Kommunen in einem bestimmten Rahmen Möglichkeiten zu geben, Gäste vor Ort an den Kosten zu beteiligen, sollten wir nicht allein anhand von Kurbeiträgen für Menschen, die ihren Erstwohnsitz im Ausland haben, diskutieren. Wir sollten grundsätzlich einmal darüber reden, wie wir die touristische Infrastruktur im Land gut finanzieren und alle daran beteiligen können, die von ihr profitieren. Damit es dem Tourismus weiterhin gut geht, lassen Sie uns an dem Thema dranbleiben. Lassen Sie diesen Gesetzentwurf einen kleinen Baustein sein. Lassen Sie uns aber bitte Weiteres überlegen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Als nächste Rednerin rufe ich Frau Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion auf.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist für seine Seen und Berge bekannt. Darüber hinaus gibt es aber auch wunderschöne Kurorte, die für Gesundheit und Erholung allen zur Verfügung stehen. Die Kommunen investieren unheimlich viel Geld in den Erhalt historischer Bauten, in Kurparks, Heilbäder und Thermen. Für die Bereitstellung dieser Einrichtungen zu Erholungs- und Kurzwecken erheben die Kommunen die sogenannte Kurtaxe. Der Kurbeitrag ist im Artikel 7 des Kommunalabgabengesetzes geregelt. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel bereits von den Unterkunftsvermietern erhoben oder bei Tagesgästen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Eintrittsgeldern. Zudem sind Personen mit Zweitwohnsitz in den betreffenden Kommunen ebenfalls zur Bezahlung der Kurtaxe bzw. des Kurbeitrags verpflichtet. Aber, und darum geht es, Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in einer betroffenen Kommune haben, sind von der Beitragspflicht bislang befreit, da sie nach derzeitigem Recht so behandelt werden, als ob sie dort ihren Haupt- und Erstwohnsitz hätten. Das ist in unseren Augen ungerecht, da sie die Kureinrichtungen ja genauso nutzen und nur aus melderechtlichen Gründen nicht erfasst werden. (Beifall bei der SPD) Diese Beitragsungerechtigkeit wird mit dem heutigen Gesetzentwurf der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU aufgelöst. Der Gesetzentwurf geht zumindest zum Teil auf einen Bericht des Innenministeriums zurück, den wir im Landtag im letzten Jahr angefordert haben. Die kommunalen Spitzenverbände wurden angehört und begrüßen diese Änderung ebenfalls. Wir als SPD-Fraktion werden dem Gesetzentwurf deshalb hier im Plenum und im Innenausschuss zustimmen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Josef Heisl für die CSU-Fraktion.

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Josef Heisl CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Herr Kollege Weigert, der jetzt wieder im Plenum ist! Unsere Kurorte und Heilbäder in Bayern sind eine tragende Säule des bayerischen Gesundheitssystems. Sie verhelfen den Patienten nicht nur zur Genesung, sondern sind auch maßgeblich zur Gesundheitsvorsorge. Prävention setzt Maßstäbe in der Gesundheitspolitik der Zukunft. Unsere Kur- und Heilbäder sind damit ein Aushängeschild für die hohe Qualität der Gesundheitsprävention in Bayern. Heute geht es darum, mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für Gerechtigkeit zu sorgen. Dafür möchte ich Ihnen kurz den hohen Stellenwert der bayerischen Kur- und Heilbäder vor Augen führen. Unsere Kur- und Heilbäder bringen eine Wertschöpfung im ländlichen Raum von 4,9 Milliarden Euro pro Jahr. Sie sind ein wesentlicher Faktor in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft und sichern immerhin circa 100.000 Arbeitsplätze bei uns in Bayern im ländlichen Gebiet. Ich weiß, wovon ich spreche: Ich komme nicht nur aus dem Landkreis Passau und bin in einer Bäderregion mit den beiden Kurorten Bad Füssing und Bad Griesbach zu Hause, sondern habe als ehemaliger Bezirksrat über zehn Jahre hinweg auch hautnah mitbekommen, welchen Wirtschaftsmotor sie für unsere Region darstellen. Das Gesundheitsbewusstsein der Menschen wächst von Tag zu Tag. Dies hat die Bayerische Staatsregierung früh erkannt und bereits vor über zehn Jahren ein bundesweit einmaliges Förderprogramm auf den Weg gebracht. Dies ermöglicht den bayerischen Kurorten und Heilbädern, sich auf die medizinischen Zukunftsthemen einzustellen. Die bayerischen Heilbäder stehen gut da. Vor diesem Hintergrund darf ich unserem ehemaligen Gesundheitsminister Klaus Holetschek danken, der unsere Kur- und Heilbäder in der Vergangenheit massiv unterstützt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Den hohen Stellenwert der Prävention hat auch unsere Staatsministerin Judith Gerlach schnell erkannt. Daher wurde Prävention sogar umgehend in den Titel des Ministeriums aufgenommen. Ein Dankeschön an unsere Ministerin! (Beifall bei der CSU – Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Und an den Pflegebeauftragten!) – Und an den Pflegebeauftragten. Danke! – Menschen aus der ganzen Welt kommen nach Bayern, weil sie hier alles finden, was sie brauchen, um gesund älter zu werden. Die Menschen kommen nicht nur aus aller Welt zu uns, sondern teilweise haben sie auch ihren Zweitwohnsitz in einem der Kurorte fixiert. Damit zum Kommunalabgabengesetz: Nach der bisherigen Gesetzgebung sind alle Personen beitragspflichtig, die sich in dem anerkannten Gebiet zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, also auch Personen mit Zweitwohnsitz, aber aktuell nicht alle. Da im Melderecht nur Wohnungen im Inland Berücksichtigung finden, sind Personen nicht beitragspflichtig, die zwar eine Wohnung im Kurgebiet haben, deren vorwiegend genutzte Wohnung aber im Ausland liegt. Um auch diese Personengruppe in die Kurbeitragspflicht aufzunehmen, soll Artikel 7 Absatz 2 KAG im Sinne einer Gleichstellung und Gleichbehandlung geändert werden. Die Erhebung von Kurbeiträgen erfolgt zweckgebunden zur Deckung des Aufwandes für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen. Erhöht sich die Anzahl an Abgabepflichtigen, so erhöhen sich auch die Einnahmen aus den Kurbeiträgen, was sich am Ende wiederum positiv auf den Erhalt und den steten Ausbau unserer bayerischen Kur- und Heilbäder auswirkt. Als CSU-Fraktion sehen wir diesen Schritt als Bereinigung einer Ungleichheit und unterstützen somit den Gesetzentwurf. Gerne darf ich hier auch meine CSU-Kollegen Thomas Holz für die AG Tourismus und Stefan Meyer als Berichterstatter für die Kur- und Heilbäder erwähnen, die dem Gesetzentwurf ebenfalls positiv gegenüberstehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Bernhard Pohl.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Heisl, wenn man schon beim Danken ist und aus dem Stimmkreis Passau kommt, sollte man hier vielleicht auch Konrad Kobler nennen. Er war Staatssekretär, als das Bäderdreieck im Landkreis Passau bzw. im Rottal entstanden ist, was in der Region für einen deutlichen Aufschwung zu einer Zeit gesorgt hat, als die Arbeitslosenzahlen dort noch fett zweistellig waren. Aus meiner Sicht hat er auch Dank und Anerkennung verdient. Da der Name Klaus Holetschek gefallen ist, weise ich darauf hin, dieser war Bürgermeister in Bad Wörishofen, einer Kurstadt in meinem Stimmkreis. Ich kann bestätigen, dass ich mit Klaus Holetschek schon damals, als er noch Bürgermeister war, in diesen Fragen gut zusammengearbeitet habe und für den Bereich Kur, Tourismus und Gesundheit einiges bewegen konnte. Das Thema Kurbeiträge trifft nicht überall auf ungeteilte Zustimmung, genauso wie die Zweitwohnungsteuer. Dennoch sind beide Abgaben richtig und wichtig. Das Thema Kur ist einerseits ein Wirtschaftsfaktor, andererseits ein Gesundheitsfaktor, aber insbesondere für die betroffene Kommune nicht nur eine Einnahmequelle. Hier ist es sicherlich bequemer, einen großen Industriebetrieb zu haben, der auf wenig Fläche viele Arbeitsplätze und hohe Gewerbesteuern sichert, als mit Kurbetrieben zu arbeiten, die familiengeführt sind und nicht die großen Gewerbesteuerzahler sind. Umso wichtiger ist es, dass der Mehraufwand, den diese Kommunen haben, auch ausgeglichen wird. Man muss ein Kurhaus, ein Kurorchester, Bäder etc. haben. All diese Einrichtungen müssen vergleichbar große Städte und Gemeinden nicht zwingend vorhalten. Deswegen ist der Kurbeitrag eine wichtige Einnahmequelle. Das ist die erste Feststellung. Wir stehen klar und uneingeschränkt zu den Kurbeiträgen als kommunale Einnahmequelle. Warum dieser Gesetzentwurf? – Es gab Ungerechtigkeiten zu glätten. Ein Personenkreis war bislang nicht vom Kurbeitrag erfasst. Da wir ein Gesetzgeber sind, der Entwicklungen voraussieht und Regelungen trifft, bevor es zu großen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, glätten wir das jetzt, um nicht später irgendwann einmal mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, dass unser Gesetz, weil es Gleiches ungleich behandelt, verfassungsrechtlich nicht standhält. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf notwendig und richtig. Wir werden ihm zustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Widerspruch dagegen sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 wieder zwei Wahlen anstehen und hierfür Namenskarte und Stimmzettel erforderlich sind. Wer die Stimmkartentasche noch nicht bei sich hat, den bitte ich, diese rechtzeitig aus dem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Julian Preidl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Holger Grießhammer u. a. und Fraktion (SPD) Einsetzung einer Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Landtag (Kinderkommission) (Drs. 19/1883) und Festlegung der Zusammensetzung und Bestellung des Vorsitzes sowie des stellvertretenden Vorsitzes der Kinderkommission Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erste Rednerin ist Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel. (Beifall bei der CSU)

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, werte Besucherinnen und Besucher! "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes" besagt Artikel 125 Absatz 1 unserer Bayerischen Verfassung. Er gibt uns damit einen klaren Arbeitsauftrag, Kinder zu achten, zu schützen und zu fördern und gleichzeitig auch Kinderpolitik als Querschnittsaufgabe zu sehen. Deswegen gibt es seit drei Legislaturperioden hier im Bayerischen Landtag eine Kinderkommission. Wir waren abgesehen vom Bundestag der erste Landtag, der eine Kinderkommission eingesetzt hat. Ich durfte zwei Legislaturperioden lang die Vorsitzende sein. Rückblickend kann ich sagen: Wir haben es geschafft, partei- und fraktionsübergreifend für Kinder zu arbeiten, und ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bei den Kolleginnen Schmidt, Sengl, Sandt und vor allen Dingen bei meiner Stellvertreterin Doris Rauscher bedanken, aber auch bei Johannes Becher. Uns war es immer wichtig, interdisziplinär zusammenzuarbeiten mit Ministerien und Ministern, mit politischen Entscheidungsträgern, mit Fachleuten im Bereich der Kinderbetreuung und der Pädagogik, mit Eltern, Behörden und auch Vereinen; denn wir wollten das Bewusstsein für die Belange von Kindern wecken und auch schaffen. Wir haben uns mit Themen wie zum Beispiel den World Childhood Houses, die uns damals noch von Barbara Stamm ans Herz gelegt worden sind, dem Kinderschutz, den Kinderrechten oder der Kinderambulanz wie auch mit unserem Hospizpapier beschäftigt. Der ganzheitliche Ansatz war uns wichtig, sodass wir in zwei Legislaturperioden nicht nur hier am grünen Tisch getagt haben, sondern hinausgefahren sind nach Bayern. Wir haben in verschiedenen Regierungsbezirken Themen aufgegriffen, mit Menschen und vor allen Dingen mit Kindern vor Ort gesprochen. Wir waren auch zweimal bei den Vereinten Nationen in New York und konnten uns dort mit dem Thema "Kinderrechtskonvention und Kinder in bewaffneten Konflikten" und Ähnlichem beschäftigen. Wir haben es geschafft – und darauf bin ich heute richtig stolz –, für Kinder politische Grenzen zu überwinden. Das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, war das Herz unserer Kinderkommission. Wenn man nach zehn Jahren sagen kann, es sind wegen der Kinder und für sie parteiübergreifend auch Freundschaften entstanden, dann ist das etwas ganz Besonderes. Mir war es stets wichtig, nicht nur über die Kinder, sondern mit ihnen zu reden, egal welchen Alters, und ihnen eine starke Stimme zu geben. Ich gebe mein Amt jetzt an Melanie Huml weiter. Ich wünsche allen Mitgliedern der Kinderkommission viel Erfolg, weiterhin so viel Herzblut und Leidenschaft für unsere Kinder; denn es ist eine ganz wertvolle Aufgabe. Abschließend kann ich sagen: Es war mir eine große Ehre. (Lebhafter Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Mia Goller.

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Mia Goller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besuchergruppen! Als ich vor 23 Jahren schwanger wurde, habe ich meine Mutter gefragt: Wie zieht man denn eigentlich so ein Kind groß? – Da hat sie mir ihr Erziehungsrezept verraten. Es heißt Liebe und Vorbild. Ich habe heute vier Kinder und bin dem Rezept immer treu geblieben: Liebe und Vorbild. Das gilt auch für uns hier im Parlament, wenn wir uns über Kinder und Jugendliche unterhalten. Das mit dem Vorbild ist uns eigentlich allen klar. Wir haben hier in der Politik die Pflicht, ehrlich und respektvoll miteinander umzugehen, keinen Hass zu hegen und offen dafür zu sein, dass wir voneinander lernen können. (Beifall bei den GRÜNEN) Auch das mit der Liebe muss uns Politikerinnen und Politikern gelingen. Es muss uns gelingen zu zeigen, dass wir den Nachwuchs in Bayern lieben, dass er uns am Herzen liegt, dass wir alles tun, damit es den Buben und Mädchen, den jungen Leuten in Bayern gut geht. Wenn ich die Jugendlichen und jungen Mütter auf dem Land frage, was sie eigentlich brauchen, bekomme ich ganz praktische Dinge zu hören: öffentlicher Nahverkehr, ein günstiger Führerschein, mehr günstiger Wohnraum. Eine Frau hat mir erzählt, sie zahle 2.000 Euro für eine Doppelhaushälfte; die fünf Kinder dürften im Garten nicht Fußball spielen. – Das kann man als Vermieter machen, wenn die Wohnungsnot besonders groß ist. Eine andere Mutter hat erzählt, dass die vier Kinder garantiert nicht in den ersten Stock sollten, bevor der Mietvertrag nicht unterschrieben sei. – Das sind so Sachen; so geht es zu in Bayern, nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land mitten im schönsten Niederbayern. Ganz groß ist bei den Jugendlichen der Wunsch nach besseren psychosozialen Angeboten auf dem Land. Corona hat auch hier sehr große Wunden hinterlassen. Lasst uns diese bitte gemeinsam schließen! Die Kinderbetreuung in Bayern muss besser werden. Dazu, wie das geht, gibt es von uns GRÜNEN viele Ideen. Lasst uns in der Kinderkommission darüber reden! Ich wäre eine schlechte Sprecherin für die Landwirtschaft, wenn ich heute nicht auch noch auf die Ernährung zu sprechen käme; denn das weiß ich ebenfalls von meiner Mama: Liebe geht durch den Magen. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass wir eine gesunde Außer-Haus-Verpflegung bekommen. Kindergärten und Schulen brauchen ganz dringend mehr Zeit, um den Kindern gesunde Ernährung zu vermitteln, um gemeinsam zu kochen und zu genießen, was uns die bayerischen Bäuerinnen und Bauern liefern. Es muss unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sein, dass unsere Kinder gesund essen. Die Nachmittagsbetreuung ist für uns ein wichtiges Thema. Damit alle Kinder die gleichen Chancen haben, braucht es mehr gemeinsamen Unterricht. Es ist doch so, wenn wir mal ehrlich sind: In vielen Haushalten sind die Hausaufgaben schon so etwas wie Hausfriedensbruch. Eltern sind überfordert; Kinder sind darauf angewiesen, dass Mutter und Vater nachmittags Zeit haben, dass sie gut Deutsch sprechen und dass die Eltern sich noch an die Matheformeln der sechsten Klasse erinnern. Das ist zutiefst ungerecht. Das können wir besser. Besonders am Herzen liegt mir noch ein wichtiges Thema. Zur Liebe gehört auch der Schutz. Gewalt und sexualisierte Gewalt an Kindern sind ein ganz schreckliches Problem. Lasst uns gemeinsam in der Kinderkommission genau hinschauen und alles tun, damit Kinder geschützt werden! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich narrisch, dass es wieder eine Kinderkommission geben soll, und ich freue mich narrisch, dass ich dabei sein darf. Lasst uns die Zeit gemeinsam nutzen, auf Augenhöhe mit den Kindern und Jugendlichen und mit ganz viel Liebe für ein junges, lebendiges Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Doris Rauscher.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass die Kinderkommission heute wieder eingesetzt wird und wir das hoffentlich – davon gehe ich aus – heute auch so beschließen. Es ist die vierte Legislaturperiode, in der der Bayerische Landtag eine KiKo hat, und die dritte jetzt dann, in der auch ich auf Vorschlag meiner Fraktion Mitglied sein darf. Das freut mich sehr. Das Besondere an der KiKo ist ja tatsächlich – es wurde gerade schon erwähnt –, dass wir uns über kinder- und jugendpolitische Anliegen über den Fraktionsproporz hinaus austauschen. Jede Fraktion hat einen Sitz, jede Fraktion hat eine Stimme, und das bereichert unseren parlamentarischen Alltag sehr, finde ich. Deswegen bin ich ganz persönlich einfach auch gern wieder dabei. In der KiKo haben wir als Abgeordnete erfahren, was gut läuft in Bayern. Aber wir haben auch erfahren, was nicht so gut läuft. Davon zu hören, ist ja auch wichtig. Die Sitzungen der KiKo sind immer unglaublich vollgepackt gewesen mit wichtigen Themen, mit Fachexpertise und mit Austausch. Ganz besonders in Erinnerung habe ich zum Beispiel noch Schülerinnen und Schüler, die so emotional und mit großer Betroffenheit eindrücklich berichtet haben, wie sehr die psychischen Probleme ihrer Freundinnen und Freunde in ihrem Umfeld zugenommen haben, oder auch die Schilderung von Eltern von behinderten Kindern oder Jugendlichen, die dargelegt haben, mit welch zahlreichen Hürden sie im Alltag konfrontiert werden und wie schwer dadurch manchmal ihr Leben mit einem behinderten Kind im Alltag aussieht. Tanja Schorer-Dremel hat schon den Austausch erwähnt und die Kontakte, die wir nach New York pflegen durften. Das war eine sehr große Bereicherung. Wir haben uns intensiv mit dem Thema Kinderrechtskonvention auseinandergesetzt, das Abkommen mit der höchsten Akzeptanz weltweit, das Abkommen, welches uns dazu verpflichtet, das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, in den Mittelpunkt zu stellen. Wir hatten aber auch national ein tolles Netzwerk mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern und mit der Bundes-KiKo. All das sind unsere Aufgaben, die wir bisher immer sehr ernst genommen haben, und all das ist auch unsere Verantwortung. Ich möchte an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass wir in der Kinderkommission bisher eine tolle Kollegialität, eine tolle Atmosphäre und eine sehr gute und wertschätzende Zusammenarbeit hatten. Ein bisschen fühlt es sich so an, als würde ich als Einzige übrig bleiben. Ich werde tatsächlich ein bisschen wehmütig, liebe Tanja Schorer-Dremel, lieber Johannes Becher oder auch liebe Gabi Schmidt, die ich jetzt gar nicht sehe. Ein Teil von uns ist schon seit 2013 dabei gewesen. Es war meistens eine sehr gute Dynamik. Ich freue mich auf die neuen Kolleginnen und Kollegen und hoffe, dass wir da anknüpfen können und dass es so gut weitergeht, wie das bisher der Fall war. Meinen herzlichen Dank noch mal an dich, liebe Tanja. Du hattest immer den Vorsitz. Am Anfang hatte ich den Stellvertreterposten. Wir haben einiges auf den Weg gebracht, wobei ich mir immer noch mal ein bisschen mehr wünschen würde, mehr gemeinsame Positionspapiere wie zum Beispiel zum Thema Kinderhospiz. Aber wir können uns vielleicht in der neuen Konstellation mal überlegen, wie wir künftig zusammenarbeiten wollen. Abschließend ein Satz aus "Der kleine Prinz", der so recht hat mit seinem Satz, dass Kinder mit den großen Leuten viel Nachsicht haben müssen. – Der KiKo möchte ich mit auf den Weg geben: Wir haben es in der Hand, wie viel Nachsicht die Kinder mit uns haben werden. – Ich freue mich auf die neue KiKo. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Franz Schmid, AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Franz Schmid AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kinder und somit die Zukunft unseres Landes stehen vor ernsten Herausforderungen. Der letzte Abschlussbericht der Kinderkommission hat verdeutlicht, dass der Schutz und die Erziehung unserer Kinder höchste Priorität haben müssen. Leider zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass sofortiges Handeln erforderlich ist. Immer häufiger hören wir Berichte darüber, dass deutsche Kinder in Schulen und auf Spielplätzen von ausländischen Kindern schikaniert und verprügelt werden. (Zurufe von den FREIEN WÄHLERN) Ein jüngstes Beispiel stammt aus Gera, wo die Polizei gegen etwa zwanzig syrische und afghanische Jugendliche ermittelt, die einen deutschen Schüler vor laufenden Kameras gequält haben sollen. Das in den sozialen Netzwerken verbreitete Video zeigt, wie der Junge wiederholt geschlagen, gewürgt und angespuckt wird. Diese Gewalt ist absolut inakzeptabel und ein klares Zeichen dafür, dass Ihre Integrationspolitik völlig gescheitert ist. (Beifall bei der AfD) Unsere Kinder verdienen eine sichere Umgebung, in der sie ohne Angst aufwachsen können. (Zurufe von den GRÜNEN) Daher müssen wir dringend wieder Ordnung und Sicherheit an unseren Schulen herstellen. Wir brauchen keine sogenannte Verfassungsviertelstunde, meine Damen und Herren. Wir brauchen sichere Schulen. (Beifall bei der AfD) Weil wir beim Thema Migration sind: Ebenso besorgniserregend sind die Berichte über Kinderehen unter Muslimen. Laut aktuellen Zahlen des BAMF gibt es in Deutschland Hunderte Fälle, in denen minderjährige Mädchen mit wesentlich älteren Männern verheiratet werden. Kein Wunder: Aischa war sechs Jahre alt, als Mohammed sie heiratete. – Dies ist ein klarer Verstoß gegen unsere Gesetze und Werte. Kinderehen sind nichts anderes als Missbrauch und müssen mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CSU) Dasselbe gilt für die Verstümmelung von Mädchen, bei denen auf grausamste Art und Weise Beschneidungen vorgenommen werden. Ein weiteres beunruhigendes Thema ist das im November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz, das minderjährigen Kindern ermöglicht, Pubertätsblocker zu erhalten, um ihre natürliche Entwicklung aufzuhalten. Dies sind keine harmlosen Medikamente, sondern gefährliche Chemie-Cocktails. (Beifall bei der AfD) In England wurde der Einsatz von Pubertätsblockern an Kindern bereits verboten, weil die langfristigen Schäden klar überwiegen. Liebe Frau Goller, wir müssen die Kinder vor den GRÜNEN schützen. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD stehen klar gegen jegliche Queer-Propaganda, (Marina Jakob (FREIE WÄHLER): Zum Thema reden!) die unsere traditionellen Familienwerte untergräbt und die psychische Gesundheit unserer Kinder gefährdet. (Marina Jakob (FREIE WÄHLER): Es geht um die Einsetzung der Kinderkommission!) – Dann hören Sie zu! Dann wissen Sie, was wir zu tun haben, Frau Kollegin! (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist Themaverfehlung!) Die AfD wird unseren Kindern eine friedliche und sichere Zukunft ohne ideologische und politische Indoktrination ermöglichen. Abschließend noch ein paar Sätze zu den dramatischen Folgen Ihrer verfehlten Corona-Politik: Die psychische Gesundheit unserer Kinder litt enorm unter den Maßnahmen während der Corona-Zeit. Die soziale Isolation und die fehlenden sozialen Kontakte während des rechtswidrigen Lockdowns führten zu einer erhöhten Zahl von Angstzuständen und Depressionen. Eine Studie der Universität Hamburg zeigt, dass Kinder und Jugendliche vermehrt psychische Probleme wie Angstzustände, Depressionen und Schlafstörungen entwickelten. (Zuruf von der SPD: Wenn Sie rumlaufen, kein Wunder!) Auch die Bildungslücken wurden größer. Der plötzliche Wechsel zu Online-Unterricht führte zu erheblichen Lernrückständen besonders bei Kindern aus sozial schwächeren Familien, die oft keinen Zugang zu den nötigen technischen Ressourcen hatten. Laut eine Studie des Ifo-Instituts lernten deutsche Schüler während der Corona-Zeit im Durchschnitt deutlich weniger als vor der Krise. Die tägliche Lernzeit sank von 7,4 Stunden auf 3,6 Stunden während des ersten Lockdowns. Zudem beeinträchtigte die fehlende soziale Interaktion die soziale Entwicklung der Kinder. Sie konnten wichtige soziale Fähigkeiten nicht entwickeln, da sie nicht in der Lage waren, mit Gleichaltrigen zu interagieren. Dies beeinträchtigte ihre Fähigkeit, Konflikte zu lösen, Teamarbeit zu erlernen und Freundschaften zu schließen. Experten betonen, dass die soziale Isolation langfristige Auswirkungen auf die soziale und emotionale Entwicklung von Kindern haben kann. Ihre Politik war ein Verbrechen an unseren Kindern. Dies gilt es endlich schonungslos aufzuarbeiten. (Beifall bei der AfD) Wir wollen, dass unsere Kinder in einer sicheren, stabilen und werteorientierten Umgebung aufwachsen können. Die Zukunft unseres Landes liegt in den Händen unserer Kinder. – Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in der Kinderkommission (Zurufe) und hoffe, dass im Sinne der Kinder und nicht ideologisch motiviert gearbeitet wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor, zunächst spricht Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel, CSU-Fraktion.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Werter Kollege Schmid, ich möchte Ihren Informationsstand erweitern: Es war die CSU, die gemeinsam mit der SPD, den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN, unterstützt von dem damaligen Justizminister Prof. Bausback, Kinderehen verboten hat. Selbst bei den Vereinten Nationen wurden wir dafür gelobt. Punkt eins. Punkt zwei. Eine Frage: Sind Sie der Meinung, dass Artikel 125 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung, in dem die Kinder benannt werden, nur für deutsche Kinder gilt?

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Franz Schmid AfD

Danke für die Zwischenbemerkung, Frau Schorer-Dremel. Zu Punkt eins: Die Kinderehen gibt es immer noch. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie sind in Deutschland verboten!) – Genau, aber sie werden deswegen immer noch weiter praktiziert. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nein! – Weitere Zurufe) Punkt zwei. Frau Schorer-Dremel. Sie haben "fraktionsübergreifend" gesagt. Sie haben die Kollegen gelobt. Die Kollegin Katrin Ebner-Steiner, die in der Kommission war, haben Sie nicht gelobt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Die war nicht oft da! – Christoph Maier (AfD): Frechheit! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist keine Frechheit!) Ich denke, dass wir in der Kinderkommission eine gute Arbeit gemacht haben. (Michael Hofmann (CSU): Nach der Rede kann man das wirklich nicht glauben!) Die Acht-Prozent-Partei SPD haben Sie mit ins Boot genommen, uns nicht. Das finde ich sehr schade. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Keine Antwort! Und zur Verfassung sagen Sie natürlich nichts!)

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Tobias Reiß

Eine weitere Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Felix Locke, Fraktion FREIE WÄHLER.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Herr Kollege Schmid, vielen lieben Dank für Ihre doch derbe Wortmeldung gerade. Ich habe eine Frage: In Ihrem Eingangsstatement haben Sie pauschalisiert Kinder mit Migrationshintergrund der Kriminalität beschuldigt. Ist das die Art und Weise, wie Sie als Erzieher aufgetreten sind? Falls ja, hat es vielleicht sogar etwas Positives, dass Sie hier in den Bayerischen Landtag gekommen sind; denn so etwas von einem Erzieher zu hören, (Gülseren Demirel (GRÜNE): Die Kinder vor ihm schützen!) dass er Kinder mit unterschiedlichen Migrationshintergründen, aus unterschiedlichen ethnischen Gruppen gleichstellt mit Kriminellen und sie vorverurteilt, ist wirklich eine große Frechheit. (Widerspruch bei der AfD) Wie stehen Sie dazu? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Franz Schmid AfD

Kollege Locke, ich habe nicht pauschalisiert. Ich habe nur die Themen angesprochen, die wichtig sind. Die Vorrednerinnen haben ein schönes Bild gezeichnet, dass alles super ist und wir uns gar nicht über viel zu unterhalten haben in der Kinderkommission. Wichtige Themen, die auf der Straße liegen, wurden nicht angesprochen, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nicht zugehört!) wie diese Angriffe, die es eben gibt. Darüber müssen wir sprechen, auch Sie, Frau Schorer-Dremel. Es gibt viel zu tun. Ich hoffe, dass in der Kinderkommission diese heißen Eisen wirklich angefasst werden. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Marina Jakob, Fraktion FREIE WÄHLER.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein bedeutsamer Tag im Bayerischen Landtag; denn wir setzen offiziell die Kinderkommission für die 19. Wahlperiode ein. Als Mama von zwei kleineren Kindern liegt mir dies ganz besonders am Herzen. Ich freue mich, dort aktiv mitwirken zu können. Die Kommission, die es in Bayern bereits seit dem Jahr 2009 gibt, ist nicht nur ein Gremium, sondern Ausdruck unseres gemeinsamen fraktionsübergreifenden Engagements für die Rechte und das Wohlergehen unserer Kinder. Die Kinder sind unsere Zukunft. Sie verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge; denn sie sind diejenigen, die unsere Gesellschaft morgen gestalten werden. Sie sind aber auch heute schon vollwertige Mitglieder unserer Gemeinschaft mit eigenen Rechten und Bedürfnissen. Als Gesetzgeber ist es unsere Pflicht, sicherzustellen, dass ihre Stimme gehört wird und ihre Interessen gewahrt bleiben. Laut einer aktuellen Studie glauben 72 % der Kinder, dass ihnen die Politik nicht zuhört. Wir müssen gerade jetzt verstärkt daran arbeiten, dass wir ihnen zuhören. In Bayern hören wir ihnen zu. Liebe Kinder, liebe Jugendliche, wir in Bayern hören euch zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Kinderkommission wird sich wie in der Vergangenheit – ich darf hier ganz besonders dem bisherigen KiKo-Team für seine hervorragende Arbeit danken – intensiv mit den Belangen der Kinder auseinandersetzen und darauf achten, dass ihre Rechte in allen Bereichen gewahrt bleiben. Dazu gehören unter anderem die Bildungs- und die Chancengleichheit. Jedes Kind hat das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung. Wir werden sicherstellen, dass Bildung unabhängig vom sozialen Hintergrund oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern weiterhin für alle zugänglich ist. Die Kommission wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Bildungsangebote weiter verbessert und ausgebaut werden. Zum Thema Gesundheit und Wohlergehen: Die körperliche und geistige Gesundheit unserer Kinder ist von größter Bedeutung. Die Kommission wird sich mit Themen wie gesunder Ernährung, ausreichender Bewegung und dem Zugang zu medizinischer Versorgung befassen. Besonders in Zeiten von Krisen – wie etwa der COVID-19-Pandemie – ist es wichtig, dass wir den gesundheitlichen und psychischen Schutz unserer Kinder verstärken und deren Interessen noch mehr in den Mittelpunkt rücken. Zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch: Leider gibt es immer noch Kinder, die Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. Die Kinderkommission wird sich auch weiterhin dafür starkmachen, dass Präventionsmaßnahmen ausgebaut und Schutzmechanismen gestärkt werden. Kein Kind soll in Angst leben müssen. Zur Mitbestimmung und Beteiligung: Kinder haben das Recht, gehört zu werden und an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, teilzuhaben. Kinder müssen ihre Meinungen und Wünsche äußern können und ernst genommen werden. Ich bin überzeugt davon, dass die Perspektiven der Kinder noch stärker in politische Entscheidungsprozesse einfließen müssen. Zur Freizeit und kulturellen Teilhabe: Jedes Kind soll die Möglichkeit haben, seine Freizeit sinnvoll und auch an der frischen Luft gestalten sowie kulturelle Angebote wahrnehmen zu können. Hier stehen die Gemeinschaft und das Miteinander im Vordergrund. Wir haben aber noch viele weitere Themen, die ich jetzt aus Zeitgründen gar nicht nennen kann: das Kindeswohl, die Kinderarbeit, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die erneute Einsetzung der Kinderkommission ist ein ganz klares Signal dafür, dass wir in Bayern eine kinderfreundlichere Gesellschaft unterstützen und leben. Es liegt an uns, diese Kommission weiterhin mit den notwendigen Ressourcen und dem politischen Rückhalt auszustatten, damit wir unsere Arbeit effektiv weiterführen können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bayern noch mehr zu einem Ort wird, an dem Kinder nicht nur sicher und geborgen aufwachsen, sondern auch ihre Träume und Potenziale voll entfalten können. Die Kinderkommission ist ein starkes Signal dafür, dass wir in Bayern die Bedürfnisse unserer jüngsten Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und weiterhin aktiv daran arbeiten, deren Lebensbedingungen zu verbessern. – Ich danke Ihnen und freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder. In Richtung rechte Seite geschaut, hoffe ich auch, dass wir uns, wenn die Kameras aus sind, wirklich fachlich aktiv zum Wohle der Kinder auseinandersetzen können und nicht blanken Populismus wie hier im Hohen Haus betreiben, wenn die Kameras an sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Melanie Huml. Bitte schön.

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Melanie Huml CSU

Lieber Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr darüber, heute, da wir gemeinsam wieder die Kinderkommission ins Leben rufen, an dieser Stelle stehen zu dürfen. Es ist so wichtig, dass wir auf die Kinder schauen. Es ist so wichtig, dass wir den Kindern eine Stimme geben. Deswegen ist heute ein echter Tag der Freude, weil die Kinderkommission der letzten 15, vor allem der letzten 10 Jahre, wirklich ein Erfolgsmodell war. Vielen, vielen Dank allen, die mitgewirkt haben, vor allem der Vorsitzenden, der Kollegin Tanja Schorer-Dremel. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist fast auf den Tag 15 Jahre her, dass hier im Hohen Haus erstmals eine Kinderkommission gegründet wurde. Wir waren, wie wir in Bayern es ja gerne sind, Vorreiter. Einige Bundesländer haben schon nachgezogen. Wir sind aber in Bayern nach wie vor darin einzigartig, die Kommission wirklich mit Parlamentariern aus allen Fraktionen, die gleichwertig mitarbeiten dürfen, zu besetzen. Ich finde, das ist auch gut so. Ich freue mich deswegen, dass es hier und heute weitergeht. Die Kinderkommission ist die letzten Jahre wirklich wegweisend gewesen. Mir gefällt ein Spruch eines amerikanischen Autors und Geschäftsmannes so gut, der mal gesagt hat: Der Unterschied zwischen einem Berg und einem Hügel liegt in deiner Perspektive. – Unsere Aufgabe als Kinderkommission ist es, die Perspektive der Kinder in den Landtag, ins Parlament einzubringen. Was kann man Schöneres tun, als die Kinder zu Wort kommen zu lassen? Ich habe von etlichen Vorrednern schon gehört, welche Ideen da sind und was wir tun können. Es ist aber so wichtig, dass wir diesen Perspektivenwechsel machen. Wir alle hier schauen immer als Erwachsene auf etwas: Was heißt das mit den Gesetzen? Wie sieht es aus? Was hat es für Auswirkungen? Wir müssen aber auch die Kinder fragen. Was bedeutet es für sie, wenn wir hier entsprechende Entscheidungen treffen? Wie geht es ihnen in ihrem Leben? Was würden sie sich wünschen? Welches Bild haben sie von uns Politikern oder auch vom Staat insgesamt? Welches Bild haben sie von ihrem Leben? – Das ist einfach ganz, ganz spannend. Die letzten Jahre waren auch davon geprägt, dass man nicht nur irgendwelche Experten eingeladen hat, sondern eben vor allem die Kinder zu Wort kommen ließ. Man hat auch nicht nur in München getagt, sondern ist nach draußen vor Ort gegangen. Man war mit den Themen nicht nur in Bayern, sondern auch international und bis hin nach New York bei der UNO unterwegs. Ich glaube, das hat die Kinderkommission ausgemacht. Man nimmt die Themen hier in Bayern auf und mit und gibt den Kindern dann eine Stimme. Unsere Aufgabe als Politiker ist es, die Themen weiterzutransportieren, um sie dann auch um- und durchsetzen zu können. Das heißt eben: hinschauen, hinhören, handeln! Das hat die Kinderkommission in den letzten Jahren getan. Wir wollen das auch weiterhin tun. Was so wichtig ist: Kinder und Jugendliche bilden eine Querschnittsaufgabe. Sie sind in einem Ministerium vielleicht etwas mehr als in einem anderen beheimatet. Im Grunde genommen sind aber alle Lebenslagen und damit auch alle Ministerien betroffen. In meinen Augen ist es richtig und gut, in einer Kinderkommission von allen Ministerien Mit- und Zuarbeit zu bekommen. Ich darf an der Stelle noch einmal denjenigen ganz herzlich danken, die bisher in der Kinderkommission mitgearbeitet haben. Ich danke allen, die während der letzten 15 Jahre dabei waren. Stellvertretend danke ich meiner Kollegin Tanja Schorer-Dremel, die das mit unwahrscheinlich viel Herzblut gemacht hat. Ich glaube, am Anfang gab es bei uns in der Fraktion den einen oder anderen, der sich gefragt hat, wovon sie spricht, wenn sie von "KiKo" sprach. Inzwischen ist uns allen aber ins Blut übergegangen, wie wichtig die Kinderkommission ist. Sie wird weiter und immer mit deinem Namen verbunden werden; danke, liebe Tanja, für deine großartige Arbeit! Vielen Dank für das, was du zusammen mit dem ganzen dahinterstehenden Team gemacht hast. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Ich lege nicht nur den neuen, sondern allen Kollegen noch einmal den Abschlussbericht ans Herz. Da steht viel Wichtiges drin. Schauen wir also, dass wir da weitermachen können. Was bleibt gleich? – Wir werden wieder paritätisch besetzt sein. Jede Fraktion hat ein Mitglied, die stärkste Fraktion darf den Vorsitz, die zweitstärkste die Stellvertretung haben. Man braucht eine Zweidrittelmehrheit, um Dinge in die Umsetzung zu bringen. Das hat sich bewährt, wir wollen das auch weiter so halten. Ich freue mich auch persönlich darüber, dass mir meine Fraktion die Aufgabe zugeteilt hat, mitwirken und den Vorsitz übernehmen zu dürfen. Ich bedanke mich dafür ganz herzlich. Ich darf noch eines sagen: Ich habe so viele tolle Ideen gehört. Liebe Kollegin Marina Jakob, mir geht es ein bisschen so wie Ihnen und den Vorrednern. Wir wünschen uns, nicht irgendwelchen Ideologien hinterherrennen zu müssen, sondern die Chance zu haben, offen zu sprechen und vor allem die Kinder und Jugendlichen zu Wort kommen zu lassen. Wir wünschen uns ein Gremium, in dem wir nicht – wie manchmal hier im Parlament – in die Rhetorik und in unsere jeweiligen Vorstellungen verfallen; die Damen und Herren auf der rechten Seite sind dafür immer besonders prädestiniert. Wir wünschen uns ein Gremium, in dem wir im Sinne der Kinder und Jugendlichen ein Stück weit miteinander im Gespräch sein können. Ich wünsche mir, dass wir in diesem Sinne wirklich das Beste erreichen können. Das ist das, was ich mir vorstelle. Ich freue mich, wenn wir uns noch vor der Sommerpause konstituieren können und dann gemeinsam überlegen können, welche Themen als nächste drankommen. Ich habe auch einen Strauß an Ideen.

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Ludwig Hartmann

Verehrte Kollegin, Ihre Redezeit ist beendet.

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Melanie Huml CSU

In dem Sinne vielen herzlichen Dank. Ich freue mich. Das ist ein Erfolgsmodell, das wir heute fortführen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Annahme des Antrags. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit so beschlossen. Nach dem soeben gefassten Beschluss besteht die Kinderkommission aus einem Mitglied jeder Fraktion. Jede Fraktion benennt zudem zwei stellvertretende Mitglieder. Jedes Mitglied kann nur durch einen von der Fraktion benannten Stellvertreter vertreten werden. Der in Plenum Online hinterlegten Mitteilung können Sie die von den Fraktionen als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder benannten Abgeordneten entnehmen. (Siehe Anlage 1) Nun kommen wir zur Bestellung des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes. Den Vorsitz der Kinderkommission stellt nach dem eben gefassten Beschluss die stärkste Fraktion des Landtages, also die CSU-Fraktion, den Stellvertretender die zweitstärkste Fraktion, also die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Die CSU-Fraktion hat als Vorsitzende Frau Abgeordnete Melanie Huml vorgeschlagen. Für den Posten der Stellvertreterin wurde von der Fraktion der FREIEN WÄHLER Frau Abgeordnete Marina Jakob als Kandidatin gemeldet. Ich lasse, wie im Ältestenrat vereinbart, über beide Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer mit der Bestellung von Frau Huml zur Vorsitzenden und von Frau Jakob zur stellvertretenden Vorsitzenden der Kinderkommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit so beschlossen. Ich wünsche der neuen Kinderkommission viel Erfolg zum Wohle unserer Kinder. Der Tagesordnungspunkt 2 ist damit erledigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags und Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten sowie einer Schriftführerin beantragt. – Zur Begründung der beiden Wahlvorschläge erteile ich nun der Fraktionsvorsitzenden Ebner-Steiner das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Katrin Ebner-Steiner AfD

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die AfD-Fraktion schlage ich heute Florian Köhler als Vizepräsidenten vor. (Beifall bei der AfD) Er wurde in Bamberg geboren und ist gelernter Hufschmied. Nach der Mittleren Reife arbeitete er zunächst im väterlichen Betrieb und holte dann im Anschluss das Abitur nach. Gemeinsam mit seinem Vater betrieb er das Familienunternehmen und sammelte zugleich erste Erfahrungen im politischen Betrieb als Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten. Als Kommunalpolitiker sitzt Florian Köhler bereits seit 2018 im Bezirkstag in Oberfranken und ist gewählter Kreisrat in Bamberg. Bevor er in den Landtag eingezogen ist, hat er neben dem Beruf ein Studium in Wirtschaftsrecht aufgenommen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Florian Köhler ist ein Leistungsträger durch und durch. Er ist nicht nur im beruflichen Leben erfolgreich, sondern wurde auch im Westernreiten mehrfacher Jahres-Champion in Deutschland und holte bei den Europameisterschaften die Silbermedaille mit seinem Pferd Linus. Er ist also ohne Frage ein würdiger Vertreter im Präsidium des Hohen Hauses. Allerdings stelle ich heute wieder einmal fest: Sie verweigern uns bis heute den uns zustehenden Platz im Präsidium. Deswegen möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute bitten: Entscheiden Sie sich für die Demokratie! Geben Sie sich einen Ruck! Machen Sie endlich mit Ihren Lippenbekenntnissen ernst und wählen Sie unseren Florian Köhler zum Vizepräsidenten. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Als Schriftführerin für unsere Fraktion schlage ich Elena Roon aus Nürnberg vor. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Auf Antrag der AfD-Fraktion findet hierzu eine gemeinsame Aussprache statt. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Florian Köhler das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne, liebe Kollegen! Nach unserer Geschäftsordnung hat jede Fraktion das Recht, einen Vizepräsidenten zu stellen. Ich habe mir deshalb einmal angesehen, wie in anderen Parlamenten mit den Rechten der Opposition umgegangen wird – und siehe da: In verschiedenen Landesparlamenten ist die AfD im Präsidium oder mit Schriftführern vertreten. In Niedersachsen und selbst bei Hendrik Wüst in NRW hat die AfD Schriftführer; in Brandenburg und in Sachsen stellt die AfD sogar einen der Vizepräsidenten. Sogar in der Bürgerschaft in Hamburg hat man in der letzten Periode einen Vizepräsidenten der AfD mitgetragen. Selbst im Bundestag ist die Bundestagsfraktion mit mehreren Schriftführern vertreten. Ist die Welt davon untergegangen? Hier im Bayerischen Landtag verweigern Sie uns sowohl einen Vizepräsidenten als auch einen Schriftführer. Hier im Hohen Haus unterlaufen die Fraktionen nicht alle, aber durchaus viele bewährte parlamentarische Spielregeln, um die AfD in ihren Rechten zu beschneiden. Und nicht einmal das machen Sie gut. Wo käme ich hin, jetzt das Präsidium des Bayerischen Landtags zu kritisieren? Einen Makel hat dieses Präsidium aber, und diesen können Sie beseitigen. Niederbayern, Oberbayern, Schwaben, die Oberpfalz mit Herrn Reiß, Mittelfranken, Unterfranken sogar mit zwei Vertretern – alle Bezirke sind vertreten. Ein Regierungsbezirk ist im Präsidium gar nicht vertreten, und da komme ich ins Spiel. Man muss Gott für alles danken, erst recht für einen Oberfranken. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Das ist Ihre Chance, den historischen Fehler zu beseitigen, damit auch Oberfranken im Präsidium vertreten ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe heute die Ehre, auf Vorschlag meiner Fraktion zu kandidieren. Für den Fall meiner Wahl weiß meine Fraktion bereits aus leidvollen Erfahrungen auf Parteitagen, dass sie damit rechnen muss, dass mein Verständnis von Amtspflichten und den damit verbundenen Aufgaben in den eigenen Reihen nicht immer stürmische Begeisterung erzeugt. Aber auch die eine oder andere Fraktion hier wird mit mir nicht immer ihre Freude haben; denn erstens stelle ich den Staat und seine Organe in den Dienst der Bürger, und zweitens werde ich alle Fraktionen und alle Kollegen, auch den Kollegen Florian von Brunn, gleich behandeln. (Toni Schuberl (GRÜNE): Kolleginnen? Was ist mit den Kolleginnen?) – Der Plural des Wortes "der Kollege" ist "die Kollegen". (Toni Schuberl (GRÜNE): Und der Plural von Kollegin?) Gern geschehen. (Beifall bei der AfD) Ich bin nicht nur einer von vielen Vizepräsidenten der Herzen; ich wäre auch ein Vizepräsident für alle hier im Hause. Sie meinen, die AfD-Fraktion kann nicht Vizepräsident. Die Bayerische Verfassung hat Sie ja bisher in der Vergangenheit auch nicht daran gehindert, auch Ausschussvorsitzende abzuwählen. In Wahrheit haben die Fraktionen Angst, dass jemand von der AfD gewählt wird und den Job auch kann. Während linke Chaoten, also die letzte Degeneration, am Rande unseres Parteitages in Essen Polizisten angegriffen und verletzt haben, mussten die in unserer Verfassung verbrieften demokratischen Rechte der Alternative für Deutschland und ihrer Delegierten mit Wasserwerfern und Polizeieskorten durchgesetzt werden. In Essen habe ich mich gefragt: Woher kommt dieser Hass gegen politisch Andersdenkende? Hass ist ja ein menschliches Gefühl. Wir alle hier beklagen doch eine Spaltung der Gesellschaft, einen fehlenden Zusammenhalt der Gesellschaft und einen Verfall unserer demokratischen Kultur. Wenn Ausgrenzungen immer wieder durchlebt werden, dann wächst Hass. Wenn man also einer Minderheit die gleichen Rechte, vor allem die gleichen demokratischen Rechte verweigert, die Sie sonst jeder anderen Minderheit im Land zugestehen, dann entstehen bei den Anhängern der ausgegrenzten Minderheit – richtig – Hass und Wut. Diese Ausgrenzungsstrategie ist eher ein Brandbeschleuniger als eine Lösung für unser Land. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag erwartet nicht, dass Sie hier unsere Weltanschauung und unsere Meinung teilen. Wir erwarten auch nicht, dass Sie bei unseren Wortbeiträgen hier Beifall klatschen, und Sie müssen uns auch nicht besonders mögen. Aber wir erwarten, dass Sie Wahlergebnisse akzeptieren und sich dementsprechend (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie sind rechtsextrem!) auch an parlamentarische Spielregeln halten und der AfD ihren Sitz im Präsidium geben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Keinen Punkt für euch Rechtsextreme!) Sie alle machen es sich zu einfach, wenn Sie hier herumkrakeelen und hinter der Zustimmung, die wir in der Bevölkerung erfahren, den alten deutschen Mob vermuten. Es ist eben nicht die Sehnsucht nach Blut und Boden, welche die Leute in die Wahlkabine treibt, um ihr Kreuz bei der AfD zu machen. Es ist die Sehnsucht nach Veränderung, es ist die Sehnsucht nach aufrechten Streitern, es ist die Sehnsucht nach kernigen, unangepassten Figuren, die sagen, was sie meinen, und meinen, was sie sagen. (Beifall bei der AfD) Wir setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein, unser Land im Geist von Freiheit und Demokratie grundlegend zu erneuern und eben diesen Prinzipien wieder Geltung zu verschaffen. Wir sind Freiheitliche und Konservative, wir sind freie Bürger unseres Landes, wir sind überzeugte Demokraten.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist beendet.

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Florian Köhler AfD

Letzter Satz: Sie können uns wieder ausgrenzen und uns nicht wählen. Ich befürchte, das werden Sie auch tun, aber unsere Ehre und unsere Überzeugung, – (Zurufe von der CSU: Die Redezeit ist abgelaufen!)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit ist beendet.

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Florian Köhler AfD

– die können Sie uns nicht nehmen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Redner hat der Kollege Felix Locke von den FREIEN WÄHLERN das Wort.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Köhler, bei Ihren Überzeugungen, da habe ich schon aufgehört zu versuchen, Sie irgendwie auf die helle Seite der Demokratie zu bringen. (Lachen bei der AfD) Sie sind und bleiben einfach Undemokraten. In dem Zusammenhang möchte ich zwei, drei Dinge klarstellen. Dass Sie als AfD jetzt anfangen, die Proporzkarte zu spielen, finde ich spannend. Stellt sich dann als Nächstes auch mal eine AfD-Kandidatin hin und spielt die Frauenkarte? Sie überschlagen sich ja auch mit Ihren eigenen Argumentationen und Ihrer eigenen Art und Weise. Wir haben auch keine Angst davor, (Lachen bei der AfD) dass Sie hier im Präsidium sitzen, sondern wir wollen einfach nicht von Radikalen vertreten werden. Verstehen Sie das einfach! Sie spielen nicht in den demokratischen Gewässern, die wir für vertretbar halten. (Lachen bei der AfD) Sie sind radikal, Sie sind zum Teil nationalistisch, und Sie sind Menschenfeinde. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der AfD) Von Menschenfeinden möchte ich und möchten viele andere einfach nicht vertreten werden. Sie stellen sich ja auch hin und spielen immer die Karte, dass Sie per Gesetz irgendeinen Anspruch hätten, hier auch im Präsidium zu sitzen. Dem ist nicht so. (Unruhe bei der AfD) Wir sind als frei gewählte Abgeordnete nur unserem Gewissen verpflichtet. Wenn Sie wollen, dass wir uns hier ernsthaft mit Ihren Kandidaturen beschäftigen, dann schmeißen Sie doch endlich Halemba aus Ihrer Fraktion raus. Das wäre das erste Zeichen dafür, dass Sie ein bisschen Anstand haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Werft doch Pohl raus, wenn ihr Anstand habt! – Lachen und Kopfschütteln des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) – Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Etwas mehr Ruhe! Das Wort hat der Kollege am Rednerpult. Sie haben nachher die Möglichkeit zu einer Zwischenbemerkung.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Frei nach Ihrem selbstgewählten, auch für mich schwer verdaulichen Wahlkampfspot: Wir misten nicht aus, sondern wir schützen unsere Demokratie. – Deswegen ein ganz klares Nein von unserer Seite zu Ihrer Kandidatur. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Florian Köhler vor. Bitte schön.

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Locke, das weise ich zurück. Mein Slogan "Ausmisten für Deutschland" war genial und on point. (Heiterkeit bei der AfD) Wir misten nämlich mit den politischen Zuständen hier aus. Das voran. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Sie haben uns vorgeworfen, wir würden entmenschlichend auftreten und dergleichen. Entmenschlichung fängt bei der Ausgrenzung an. Nehmen Sie das mal zur Kenntnis. Sie grenzen seit 2013 die Alternative für Deutschland aus. Sie wollen uns seit 2013 inhaltlich stellen. Davon ist bisher wenig angekommen. Wie wäre es, wenn Sie endlich wieder auf den Pfad der Demokraten kommen, aufhören, solche Ausgrenzungsspielchen zu spielen, (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie diskriminieren Menschen!) und mit uns zusammenarbeiten? (Beifall bei der AfD)

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Da merken wir, dass wir eine komplett unterschiedliche Wahrnehmung von Demokratie haben. Wir schützen unsere Demokratie; denn wir sind weltoffen, wir sind tolerant, was ich von Ihrer Seite auf keinen Fall sehe. Sie sind für dieses Parlament einfach untragbar, und daher gibt es weiterhin ein klares Nein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Jürgen Mistol von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ja durchaus bemerkenswert, dass die AfD-Fraktion auch in dieser Woche darauf besteht, uns hier im Landtag personelle Vorschläge für das Amt des Vizepräsidenten und des weiteren Mitglieds des Landtagspräsidiums zu präsentieren – in einer Woche, die mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München begann, weil der bayerische Landesverband der AfD wegen der Beobachtung der Partei durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gegen den Freistaat Bayern geklagt hatte. Nach Auswertung des viele Tausend Seiten umfassenden Materials ist das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass – so das Gericht laut Pressemitteilung – "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen". (Widerspruch bei der AfD) Es hat die Klage abgewiesen. Ihre Klage hat das Gericht abgewiesen. Ich zitiere weiter – so das Gericht –: "der AfD zurechenbare Äußerungen […] machen […] die demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich." Zwei Tage nach der Verkündung des Urteils gehen Sie ernsthaft davon aus, dass Vertreter Ihrer Partei bei der Wahl für das Präsidium des Verfassungsorgans Bayerischer Landtag auch nur den Hauch einer Chance haben, eine Mehrheit in diesem Hause zu erreichen? Noch dazu, nachdem bei den bereits stattgefundenen Wahlen die Kandidatinnen und Kandidaten noch nicht einmal ein einziges Mal so viele Stimmen erhalten haben, wie die AfD-Fraktion Mitglieder hat. Nein, Sie gehen eben nicht ernsthaft davon aus. Es ist reine Show, und so geht man mit einer demokratischen Institution nicht um. Auch so macht man sie verächtlich. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ihre Verachtung demokratischer Institutionen zeigen Sie auch damit, dass Sie an einem Fraktionsmitglied festhalten, einem Abgeordneten, der – so der Verfassungsschutz – "die durch sein Mandat erlangten finanziellen und materiellen Ressourcen zur finanziellen Unterstützung extremistischer Gruppierungen missbraucht" (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) und deshalb ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dabei liegen bei einem Mitglied des Landtags die Hürden für eine Beobachtung deutlich höher. Aber im konkreten Fall ist für den Verfassungsschutz klar, dass der Abgeordnete Franz Schmid – wir haben ihn vorhin erlebt – die Vernetzung der AfD hin zum extremistischen Vorfeld der Partei intensiviert und die Beobachtung dann gerechtfertigt ist, "wenn ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft". – Das ist auch ein Zitat. Das ist bei Herrn Schmid offensichtlich der Fall. Zu den heutigen Kandidaten, Herrn Köhler und Frau Roon, muss man nicht viel sagen. Herr Köhler ist ja bisher hier im Hause damit aufgefallen, dass ihn offensichtlich die Themen Gender und Geschlechtsumwandlung sehr beschäftigen. Frau Roon ist für gute Kontakte nach Russland bekannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern gehe ich davon aus, dass diese Wahl nicht anders ausgehen wird als die bisherigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Florian Köhler, AfD-Fraktion, vor. Bitte schön.

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Florian Köhler AfD

Herr Kollege Mistol, Sie haben hier gerade den Kollegen Franz Schmid – ich sage mal – angegriffen. Drehen wir mal den Spieß um: In Essen haben die GRÜNEN gemeinsam mit SPD, CDU und anderen Organisationen, auch der VVN, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird, gegen die AfD demonstriert. Sie haben die demokratischen Rechte einer demokratisch legitimierten und zugelassenen Partei völlig missachtet. Jetzt meine Frage: Wie sehen Sie diese Proteste und diese Missachtung von unseren Rechten? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage: Es wurden auch 28 Polizisten von der Antifa und gewaltbereiten Linksextremen verletzt. Distanzieren Sie sich davon? (Beifall bei der AfD)

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Köhler, Ihre Zwischenbemerkung wird meine Wahlentscheidung auch nicht positiv beeinflussen. (Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr. (Klatschen bei der AfD) Bitte schön, Frau Kollegin.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren und Damen von der AfD, jetzt haben Sie es amtlich, wie rassistisch, wie rechtsextrem und wie antidemokratisch Sie sind. Der Verfassungsschutz wird Sie zukünftig zu Recht beobachten, und das ist auch gut so. Laut Verwaltungsgericht München bestehen nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen der bayerischen AfD. In dem Urteil heißt es: Die AfD baut ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf die Menschen mit Migrationshintergrund und die Menschen mit muslimischem Glauben auf. (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Zusammengefasst heißt das, die AfD verstößt dauernd gegen die Menschenwürde. Sie macht Demokratie und Rechtsstaat verächtlich. Das haben Sie jetzt auch im Hauptverfahren mit Brief und Siegel attestiert bekommen. Besonders erwähnenswert ist: Der Richter hat einen Abgeordneten Ihrer Fraktion als besonders herausragendes Negativbeispiel genannt, der diesen Remigrationsmist postet. Und, Herr Köhler, Sie sprechen von Aufrichtigkeit. Sie haben wohl vergessen zu erwähnen, dass die AfD als verfassungsfeindlich eingestuft ist. Mehr muss ich heute eigentlich nicht sagen. (Zuruf von der AfD) Ein Kandidat einer solchen Partei ist für uns nicht wählbar. Sie können diesen Landtag nicht repräsentieren. In diesem Hohen Haus haben Hass und Hetze nichts zu suchen. Wir sind hier die Herzkammer der Demokratie. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Matthias Vogler, AfD-Fraktion, vor. – Bitte schön.

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Matthias Vogler AfD

Frau Kollegin Strohmayr von der SPD, es ist eine sehr erstaunliche Rede. Es ist fast immer das Gleiche. Heute haben Sie ein aktuelles Thema mit reingenommen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass die AfD nicht verfassungswidrig arbeitet, sondern wir stehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ob Sie das hören wollen oder nicht; (Zurufe von der SPD: Oh!) denn uns ist es egal, wer woher hierherkommt, wen er liebt und an wen er glaubt, solange er sich in Deutschland nach unseren Werten und Traditionen verhält. Solange er sich hier sicher und rechtsstaatlich aufhält, ist er oder auch sie – das ist vollkommen egal – herzlich willkommen. Was Sie da erzählt haben, stimmt bei Weitem nicht. Die meisten Bürger, die uns wählen, haben Migrationshintergrund. Die meisten Menschen kommen aus anderen Nationen und wollen hier ein gutes Leben haben – und finden es katastrophal, wie Sie und Ihre Politik das Land zunichte gemacht haben. Das ist nämlich die Tatsache. Wir verteidigen, dass alle hier leben können. So sieht es nämlich aus. Was sagen Sie dazu? (Beifall bei der AfD)

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Simone Strohmayr SPD

Ich frage mich, was Sie mit dieser Frage bewirken wollen. Gegen Sie darf der Verfassungsschutz ermitteln. Das Verwaltungsgericht München hat vor wenigen Tagen klargemacht: – (Unruhe bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Bitte etwas mehr Ruhe.

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Simone Strohmayr SPD

– Die AfD verstößt dauerhaft gegen die Menschenwürde. Schämen Sie sich! (Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Diese findet, wie bekannt, in geheimer Form statt. Hierzu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Wir beginnen mit der Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags. An Ihrem Platz befindet sich dafür der blaue Stimmzettel. Sie brauchen die Namenskarte. Das Prozedere dürfte Ihnen bekannt sein. Für den Wahlgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Der Wahlgang ist hiermit eröffnet. (Stimmabgabe von 15:34 bis 15:39 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich darf um etwas mehr Ruhe bitten, dann können wir fortfahren. Befinden sich noch Kolleginnen und Kollegen in der Wahlkabine? Haben alle die Stimme abgeben können? – Wenn dem so ist, ist der Wahlgang hiermit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Nun kommen wir zur Wahl einer Schriftführerin. Auch den hierfür benötigten gelben Stimmzettel finden Sie an Ihrem Platz. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Einziger Unterschied ist: Es stehen Ihnen drei Minuten zur Verfügung. Der Wahlgang ist hiermit eröffnet. (Stimmabgabe von 15:39 bis 15:42 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimme abgeben können? – Wenn dem so ist, ist der Wahlgang beendet. Ich bitte Sie, den Platz wieder einzunehmen. Auch hier wird das Wahlergebnis nachher bekannt gegeben, wenn es vorliegt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste. (Siehe Anlage 2) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Es liegen keine vor. Stimmenthaltungen? – Ebenso nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, gebe ich bekannt, dass der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration in seiner Sitzung vom 20. Juni 2024 die Anträge auf Aufhebung der Immunität von zwei Mitgliedern des Landtages beraten und in beiden Fällen die Aufhebung der Immunität befürwortet hat. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Ich lasse zunächst über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 19/2667 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Bei der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Es liegen keine vor. Die Immunität ist aufgehoben. Nun kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/2668. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Unruhe) – Das ist die zweite Aufhebung der Immunität. Darüber wird getrennt abgestimmt. Es handelt sich um die Drucksache 19/2668. Wer ist dafür? – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Die Immunität ist in dieser Sache ebenfalls aufgehoben. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Auf der Ehrentribüne möchte ich die Präsidentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, Frau Piwernetz, begrüßen, die den Beratungen zum Antrag des ORH auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2022 für den Einzelplan 11 beiwohnt. – Ich freue mich, dass Sie hier sind, herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf: Antrag der Staatsregierung Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 (Drs. 19/7) und Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2022 für den Epl. 11 (Drs. 19/2253) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 29 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als erster Redner hat der Kollege Maximilian Böltl das Wort. Bitte schön.

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Maximilian Böltl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin Piwernetz, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute könnte ich auch sagen: Liebe Aktionärsversammlung der Freistaat Bayern AG. Genau in dieser Rolle kommen wir heute als Vertreter der Bürger, der Aktionäre des Freistaats, wenn Sie so wollen, zusammen, um über die Entlastung der Staatsregierung zu beraten. Der Finanzvorstand der AG, der CFO, wie man das in der Oberpfalz sagt, ist Albert Füracker. Als ehemaliger Bürgermeister ist mir durchaus bewusst, dass Vergleiche zwischen Staat und Unternehmen meistens hinken. Bleiben wir jedoch trotzdem einmal bei diesem Bild. Allein die Größenordnung der Haushaltsrechnung 2022 ist schon beeindruckend. Unser Haushaltsvolumen umfasst 72 Milliarden Euro. Das entspricht zum Beispiel exakt der Bilanzsumme von BMW, einem global agierenden Konzern. Für viele neue Abgeordnete sind diese Summen immer noch nicht alltäglich geworden. Wir sollten uns allein wegen dieser Größenordnung auch der Verantwortung, die wir gemeinsam als Hohes Haus tragen, bewusst sein. Rund 72 Milliarden Euro im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, also der Aktionäre, treuhänderisch zu verwalten, führt zu der Frage: Wie hoch ist eigentlich die Dividende, die wir ausschütten? Welcher Anteil von diesen 72 Milliarden Euro kommt am Ende bei den Bürgerinnen und Bürgern an? – Die Antwort ist genauso klar wie beeindruckend: 100 %. Nichts anderes bescheinigt der Oberste Rechnungshof, wenn es formaljuristisch heißt: Die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2022 war geordnet. Wenn wir uns noch einmal zurückerinnern, stellen wir fest, das Jahr 2022 war ein ganz besonderes Jahr: Corona, Kriege, Krisen. – Unsere Staatsregierung hat auf einen Dreiklang gesetzt: erstens Schützen, zweitens Stabilisieren, drittens Sparen. Schützen: Mit den Corona-Hilfsprogrammen und der landesweiten Test- und Impfstruktur haben alle Behörden auf allen Ebenen gezeigt, wie leistungsstark die öffentliche Hand in Bayern ist. Die Verwaltungen haben in dieser Zeit genau das gemacht, was wir sonst immer miteinander fordern: Sie haben pragmatisch, schnell, mutig und unbürokratisch gehandelt. Auch in Krisenzeiten muss gelten, Mittel wirksam und wirtschaftlich einzusetzen. Sicherlich gibt es auch Lerneffekte. Sollte es eine derartige Krise noch einmal geben, könnten wir einige Dinge besser machen. Mit Blick zurück auf diese Zeit gibt es jedoch viel zu viele Besserwisser, die in der Krise nicht zu sehen waren. Sie waren nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen. Deshalb ist es gut, dass sich unser Ausschuss darauf geeinigt hat, sich auf stichprobenartige Kontrollen und Evaluierungen der Behörden zu beschränken, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht den Mut zu nehmen, Entscheidungen zu treffen. Diejenigen, die Hilfe bekommen haben, dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Um wirksam schützen zu können, waren im Jahr 2022 wiederum neue Schulden nötig. Anders als im Bund war die Kreditaufnahme aber verfassungskonform. Eine Schuldenaufnahme war in deutlich geringerem Ausmaß notwendig, als ursprünglich angenommen. Im Corona-Sonderfonds für 2020 bis 2022 waren ursprünglich 22 Milliarden Euro vorgesehen, am Ende sind es 10 Milliarden Euro geworden. Jetzt beginnen wir mit der Tilgung. Im Jahr 2022 wurden im Saldo 63,5 Millionen Euro neue Schulden aufgenommen, 100 Millionen Euro wurden getilgt. Der Gesamtschuldenstand ging im Jahr 2022 somit sogar zurück. Zu den Schulden habe ich noch eine ganz allgemeine Anmerkung: Der Freistaat Bayern hat mit Corona und mit der Landesbank einen Schuldenstand von 36 Milliarden Euro. Das ist gut die Hälfte unseres jährlichen Haushaltsvolumens. Ein anderer Vergleich: Das ist so viel, wie im Bund jedes Jahr an Zinsen für Kredite ausgegeben werden. Das ist auch so viel, wie der Bund momentan in einem einzigen Jahr an Krediten aufnimmt. Trotz dieses Vergleichs ist natürlich klar, dass wir alle miteinander so schnell wie möglich von den Schulden runterkommen wollen. Deshalb ist im Jahr 2022 das zweite wichtige Standbein für die Staatsregierung die Stabilisierung gewesen. Trotz Corona, Krisen und Kriegen ist die Wirtschaft in Bayern im Jahr 2022 im Aufschwung geblieben. Die Steuereinnahmen sind um 9,7 % gestiegen, weil der Freistaat Bayern investiert hat. Die Investitionsquote lag bei 13 %; im Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer lag sie bei unter 10 %. Antizyklisch zu investieren, heißt natürlich auch, Neues zu initiieren. Hier seien die Hightech Agenda, Bildung, Klimaschutz, Wohnungsbau und Mobilität genannt. Das sind die Schwerpunkte, mit denen Zukunft entsteht. Die Beschlüsse des Kabinetts aus dieser Woche zur Finanzierung des Mittelstandes und der Startups für Transformation setzen diese Linie konsequent fort. Das ist Rückenwind für unsere Wirtschaft und später Rückenwind durch Steuereinnahmen, womit dem Gegenwind aus Berlin ein Stück weit seine Wirkung genommen werden kann. Es fehlt noch der dritte Teil neben Schützen und Stabilisieren: das Sparen. An dieser Stelle möchte ich dem Obersten Rechnungshof ausdrücklich ein herzliches Dankeschön sagen. Wir sehen den ORH nicht nur als oberste Kontrollinstanz, sondern auch als wertvolles Beratungsorgan für unser Tun. Es gibt über 300 Seiten Bericht, über 60 Feststellungen und 140 Wortmeldungen im Ausschuss. Wir haben das miteinander sehr, sehr genau angeschaut, um noch besser zu werden. Wir müssen bei den Personalausgaben gut aufpassen. Wir müssen schauen, welche Arbeiten digitalisiert werden können. Freilich können Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Anfang durchaus zu mehr Personalaufwand führen, aber dann muss die digitale Dividende irgendwann auch fließen. Ein weiteres Beispiel: Wir wollen das gesamte Förderwesen in einer zentralen Plattform für Bürger und Kommunen zusammenführen. Wir wollen keine Plattform, auf der die verschiedenen Programme als PDF heruntergeladen werden können, sondern die Plattform soll die Prozesse von der Antragstellung bis zur Auszahlung vollständig und wirksam abbilden. Wir bieten dem Digitalministerium unsere Unterstützung an; dies kann beispielsweise durch die vielen Bürgermeister, die jetzt neu ins Parlament gekommen sind, erfolgen. Sparen heißt aber auch, nur das Geld auszugeben, für das wir als Land eine eigene Zuständigkeit und Aufgabe haben, auch Konnexität genannt. Bei all den Verflechtungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen kann man schnell den Überblick verlieren. Dem Bund passiert das scheinbar öfter. Das sieht man am Beispiel Bildung. Es gibt Förderprogramme für Bundesaufgaben, die in der reinen Zuständigkeit der Länder liegen. Gleichzeitig gibt es den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, für den dann die Mittel nicht ausreichen, sodass Land und Kommunen einspringen müssen. An diesem Beispiel sieht man, dass wir das entflechten und neu sortieren müssen, damit sich wirklich jeder seinen eigenen Aufgaben und Ausgaben widmen kann. Für heute aber heißt es ganz eindeutig: Wir stimmen der Entlastung der Staatsregierung zu, 100 % Dividende für unsere Bürger, für die Aktionäre der Freistaat Bayern AG. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Andreas Jurca für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Jurca AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kollegen! Wir behandeln heute die Anträge der Staatsregierung und des Obersten Rechnungshofes auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2022. Ich möchte zunächst die Arbeit des ORH besonders hervorheben. Im aktuellen Jahresbericht legt der Oberste Rechnungshof über 20 Einzelprüfungen unterschiedlicher Sachverhalte aus den Haushalten der Ministerien vor. Darüber hinaus verknüpft der ORH seine Rückschau immer mit einem Ausblick auf die zukünftige Haushaltsführung. Diese Arbeit ist nicht nur für die Abgeordneten im Haushaltsausschuss wichtig, sondern sie ist für den Landtag und den Freistaat unverzichtbar. Ich möchte daher an dieser Stelle meine Wertschätzung für die Arbeit des Obersten Rechnungshofes zum Ausdruck bringen und Dank im Namen der AfD-Fraktion aussprechen. – Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit! (Beifall bei der AfD) Wenn ich mich an dieser Stelle beim ORH bedanke, kann man schon eines erahnen: Wir als AfD-Fraktion stimmen natürlich dem Antrag des Obersten Rechnungshofes auf Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu. Ganz anders verhält es sich beim Antrag der Staatsregierung auf Entlastung. Unsere Ablehnung dieses Antrags wird niemanden verwundern, schließlich haben wir gegen das Haushaltsgesetz 2022 geklagt. Wir haben die unzulässige Verwendung der Corona-Kreditermächtigungen, die ins Gesetz geschrieben wurden, nicht vergessen. Zwar hat die Staatsregierung aufgrund unserer Klage kalte Füße bekommen und zum Schluss die Rücklage geplündert, anstatt rechtswidrige Kredite aufzunehmen, aber im Prinzip hat sie genauso unverantwortlich gehandelt wie die chaotische Ampel-Regierung. Gerade beim Blick in die Vergangenheit merkt man, dass sich leider nichts geändert hat. Die kurzsichtige Haushaltsplanung der Staatsregierung hat uns – das bestätigt auch der Oberste Rechnungshof – in eine unkomfortable finanzielle Lage gebracht; denn der finanzielle Handlungsspielraum des Freistaates wird zunehmend kleiner. Wenn dann ein Schock kommt, zum Beispiel eine deutlich nach unten korrigierte Steuerschätzung, wie es erst vor Kurzem der Fall war, muss man schauen, ob das Geld noch reicht. Die Staatsregierung redet immerzu von Nachhaltigkeit, aber generationengerecht und nachhaltig ist diese Art des Haushaltens nicht. Es verwundert daher nicht, wenn unser Rechnungshof genau das kritisiert. Die Schuldentilgung – das habe ich bereits bei der Verabschiedung des Haushalts gesagt – ist entgegen der ursprünglichen Regelung zurückgefahren worden. Auch das ist nicht nachhaltig, auch das wird auf die nächste Generation abgewälzt. Aber die Schulden sind nicht das einzige haushaltspolitische Problem, das sich zunehmend verschlechtert. Wir als AfD-Fraktion kritisieren die immer weiter steigenden Ausgabereste schon seit Jahren. Man versucht uns zu beschwichtigen, dass dieses Geld ja nicht weg sei. Ja, das stimmt. Aber weshalb schafft es die Staatsregierung nicht, die Ausgaben im Haushalt bedarfsgerecht zu veranschlagen? Wie kann es sein, dass wir Ende 2022 fast 14 Milliarden Euro nur in Ausgaberesten angesammelt haben? Wir fassen zusammen: rechtswidriger Haushalt 2022, fehlende finanzielle Nachhaltigkeit und keine bedarfsgerechte Veranschlagung von Ausgaben. Jeder Punkt für sich würde bereits eine Ablehnung des Antrags der Staatsregierung rechtfertigen. Da all diese Punkte zusammenkommen, können wir gar nicht anders, als abzulehnen. Ich werde jetzt nicht weiter auf die einzelnen Kritikpunkte eingehen, die wir in den Einzelplänen gefunden und ausgiebig besprochen haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Bernhard Pohl für die FREIEN WÄHLER.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Entlastung der Staatsregierung und des Obersten Rechnungshofes. Ich will das Ergebnis gleich vorwegnehmen: Selbstverständlich bekommen beide mit vollster Überzeugung die Entlastung, und zwar – Herr Kollege Böltl, wenn Sie uns schon in die Wirtschaft verirren – mit Triple A sowohl die Staatsregierung als auch die Präsidentin des Obersten Rechnungshofes. Ich möchte das kurz begründen. Bei der Entlastung der Staatsregierung geht es nicht um die Schwerpunktsetzung im Haushaltsgesetz. Es geht nicht um politische Entscheidungen, sondern es geht darum, dass die Staatsregierung die Mittel, die der Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stellt, ordentlich ausgibt, damit da keine Fehler passieren. Wir haben hier ein Korrektiv, den Bayerischen Obersten Rechnungshof, der uns in einzelnen Punkten immer wieder darauf hinweist, dass es da und dort Nachbesserungsbedarf gibt. Die Ministerien kommen dem nach. Manchmal dauert es etwas länger, das ist richtig. Aber sie kommen dem nach, sodass wir als Haushaltsausschuss am Ende des Tages dann Kenntnisnahme beschließen und die Dinge zu den Akten legen können. Ich finde es bemerkenswert, wie souverän und gut die bayerische Staatsverwaltung in den Ministerien, aber auch am Bayerischen Obersten Rechnungshof arbeitet. Es gibt andere Beispiele. Ich erinnere immer wieder ganz gerne an ein Land im Westen der Republik: Nordrhein-Westfalen. Das ist jetzt vielleicht ein bisschen historisch, aber doch noch nicht so lange her: Da gab es mal eine Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und einen Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Die haben es in fünf Jahren fertiggebracht, 3 : 2 zu verlieren. Was heißt das? – Zwei Haushalte waren verfassungskonform, drei waren verfassungswidrig. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Das ist in der Bundesrepublik historisch einmalig. Der Freistaat Bayern ist diesem Beispiel nicht gefolgt. Der gewinnt immer zu null. Herr Staatsminister, lieber Albert Füracker, deswegen richte ich ein ganz großes Kompliment an dich und auch an dein Haus. Das muss an dieser Stelle mal ganz deutlich gesagt werden, auch nach draußen. Die Bevölkerung soll schon einmal wissen, dass es auch eines leistungsfähigen Beamtenapparates bedarf, um die Dinge vernünftig umzusetzen. Außerhalb Deutschlands gibt es Negativbeispiele zuhauf, wo das nicht funktioniert. Bestes Beispiel war vor Jahren Griechenland. Die haben ihr Land an die Wand gefahren, weil die Verwaltung nicht funktioniert hat. Eine funktionierende Verwaltung ist für einen funktionierenden Staat, für ein funktionierendes Gemeinwesen fundamental wichtig. Ich werde jetzt natürlich nicht einer uferlosen Stellenmehrung das Wort reden. Lieber Kollege Halbleib, wir führen oft intensive Diskussionen darüber, ob wir die Finanzverwaltung noch durch zusätzliche Steuerprüfer aufstocken sollten. Da kann man dieser oder jener Meinung sein. Wir sind uns aber sicher einig darüber, dass wir eine funktionierende Finanzverwaltung brauchen, und darüber, dass diejenigen, die dort arbeiten, genauso wie die, die im Finanzministerium arbeiten, einen verdammt guten Job machen. Die Fragestellungen sind durchaus herausfordernd. Gerade im Zusammenhang mit Corona waren einige strittige Fragestellungen zu lösen. Es war nicht unbedingt Tagesgeschäft, dass wir innerhalb von zwei Wochen zwei Nachtragshaushalte auf den Weg bringen mussten. Das waren im März und April 2020 jeweils 10 Milliarden Euro. Wir hatten keine Blaupause. Wir wussten nicht, wie sich die Pandemie entwickelt. Ich denke, wir haben dann verantwortungsbewusst und gut gehandelt, auch was die Hilfen anbetrifft. Sicherlich ist da auch das eine oder andere diskutabel und hätte vielleicht noch besser gemacht werden können. Wir haben aber sehr schnell gehandelt, Bayern übrigens noch schneller als der Bund. Bayern war hier am schnellsten. Das hat uns von der Opposition durchaus den Vorwurf eingebracht, dass es nicht ganz so digital war, wie Sie sich das vorgestellt hätten. Stattdessen waren auf irgendwelchen Zetteln Dinge auszufüllen. Aber – auch das möchte ich hier sagen – wir haben die Probleme schneller als andere erkannt. Wir haben schneller als andere gehandelt. Damit haben wir den Bürgern und der Wirtschaft ein Stück weit Sicherheit gegeben. Diese Sicherheit ist ein wichtiger Faktor für die Gesellschaft, für die Wirtschaft und für den Staat. Für diese Sicherheit sorgen unsere Beamten – speziell wenn es im Finanzministerium, unterstützt durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof, um die Haushaltsrechnung geht. An beide geht mein Dank und an Sie die Empfehlung, der Entlastung zuzustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Claudia Köhler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Claudia Köhler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin Piwernetz! Das Haushaltsjahr 2022 war das letzte Corona-Jahr, das letzte Jahr mit neuen Corona-Schulden. Das waren mit 63,5 Millionen Euro vergleichsweise geringe neue Kreditaufnahmen. Damit liegen die durch die Corona-Krise begründeten Kredite insgesamt bei 10,2 Milliarden Euro. Ich darf daran erinnern: Wir GRÜNE haben in dieser Pandemie in einem beschleunigten Verfahren der ersten Kreditermächtigung über 10 Milliarden Euro, dem Nachtragshaushalt, zugestimmt. Wir GRÜNE hatten gesehen, dass es in einer nicht abzuschätzenden Notlage für Bayern wichtig war, dass die demokratischen Fraktionen zusammenstehen und Handlungsfähigkeit zum Wohl der Menschen ermöglichen. Für manche aktuellen Probleme würde ich mir auch wünschen, dass die Demokraten alle zusammenstehen. (Beifall bei den GRÜNEN) 2022 war auch das Jahr des Beginns des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Auch das sieht man teilweise im Haushaltsvollzug. Aber alle alten Verfehlungen werden uns jetzt zum Verhängnis. Das zeigt diese Jahresrechnung. Die Schuldentilgung außerhalb des Corona-Fonds und der BayernLB-Schulden, eigentlich als Ersatz für die Zuführungen zum Pensionsfonds versprochen, hatte die Staatsregierung schon 2019 rückwirkend eingestellt. Jetzt fehlt uns das Geld auf beiden Seiten, sowohl im Pensionsfonds als auch in der Schuldentilgung. Die Tilgung der Corona-Schulden wiederum hat die Staatsregierung von 2024 ins Jahr 2026 verschoben. Von da an müssen sie gemäß Haushaltsgesetz jährlich um ein Zwanzigstel reduziert werden. Meine Kolleginnen und Kollegen, das wird dann schon sportlich; denn es ist kaum davon auszugehen, dass die nächsten zwanzig Jahre völlig ohne Krisen ablaufen werden. Hier zeigt sich eine Schwachstelle der Schuldenbremse zum Ausgleich sinkender Einnahmen. Bei konjunkturellen Schwankungen kann sie funktionieren, wenn vor dem nächsten Konjunktureinbruch getilgt wird. Zur Finanzierung großer Krisen, Pandemien und Investitionsbedarfe ist sie wegen der zu langen Tilgungszeiträume offensichtlich nicht geeignet. Da brauchen wir dringend eine Lösung. Ihre Methode, bei der Schuldentilgung zu tricksen und ansonsten einfach nichts zu machen, ist keine Lösung. Das macht den Investitionsstau in Bayern nur noch schlimmer. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Wieder mal haben sich die Ausgabereste, Dauerbrenner im ORH-Bericht, in den letzten zehn Jahren verdreifacht. Jetzt sind es ungefähr 14 Milliarden Euro, die angekündigt, aber nicht umgesetzt wurden, obwohl der ORH das jedes Jahr moniert. Da schalten Sie auf Durchzug. Aber da leiden die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, wenn Sie immer mehr ankündigen als umsetzen. Bei den Investitionen wurden 1,5 Milliarden Euro zu viel angekündigt. Bei den Baumaßnahmen waren es 0,5 Milliarden Euro, die angekündigt, aber nicht umgesetzt wurden, und das bei steigenden Baukosten. Das heißt: Man hat viel weniger umgesetzt. Immer wieder lese ich im Bericht von Bayerns Sorgenkind, der Digitalisierung. Eigentlich wollte Bayern da Vorreiter werden. Bayern hat Volldigitalisierung bis 2025 angekündigt. Ich nenne nur ein schlimmes Beispiel, das sich durch alle Ressorts zieht: Das schlimmste Beispiel sind die Förderprogramme im Wirtschaftsministerium. Das hat sogar der Berichterstatter gerade eingeräumt: Es existiert nicht einmal ein einheitliches Erfassungssystem. Weit und breit gibt es kein digitalisiertes Fördermanagement und noch nicht mal einen Plan dazu. (Zuruf des Staatsministers Dr. Fabian Mehring) Eine Förderdatenbank, mit der man 2016 angefangen hat, ist überhaupt nicht mehr weitergepflegt worden. Man kann überhaupt nicht sagen: Wie viel Geld wurde für Förderprogramme ausgegeben? Wie viel Geld wurde beantragt? Wie viel Geld brauchen wir? – Und das, obwohl sich die Zahl der Förderprogramme in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt hat: neues Problem, neue Förderung, neue Förderrichtlinien, mehr Antragsverfahren. Was für eine Bürokratie. Meine Damen und Herren, Bayern braucht Investitionen statt Ausgabereste. Bayern braucht eine intakte Infrastruktur, mit der alle arbeiten und alle öffentlich fahren können. Mit ihr müssen die Kinder betreut und beschult sowie die Dörfer vor Hochwasser geschützt werden. Wir wollen eine Infrastruktur, die bei uns Investitionen und Jobs ermöglicht. (Martin Wagle (CSU): Keine Straßen!) Wir brauchen eine Infrastruktur, die auf das Morgen und nicht auf das Gestern, auf das Miteinander und nicht auf Hetze setzt. Auch wir danken ausdrücklich dem ORH, der bei sich selbst sehr sparsam ist und den wir natürlich entlasten werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Staatsregierung können wir jedoch wegen anhaltender Arbeitsverweigerung, dem Verschieben der Schuldentilgung und dem Investitionsstau nicht entlasten. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist Herr Kollege Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Wir werden selbstverständlich ebenfalls der Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zustimmen, und das aus Überzeugung. Dort wird eine gute Arbeit geleistet, die wir nur anerkennen können. Sie ist wichtig für unser Parlament, insbesondere für den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich denke, diesen Respekt und diese Anerkennung sollten wir klar aussprechen. In der letzten Legislaturperiode gab es bei der größten Fraktion Fragezeichen, ob dieser Respekt vorhanden ist. Auch wenn wir nicht jeder Einzelbewertung zustimmen, wird hier Hervorragendes geleistet. Deswegen ist klar: Wir stimmen der Entlastung zu. Anders verhält es sich beim Antrag auf Entlastung der Staatsregierung. Herr Böltl hat einen Vergleich aus der Wirtschaft gewählt. Das ist auch sein gutes Recht. Aber er ist eher aufgetreten wie der Pressesprecher eines Finanzvorstands oder eines Vorstandsvorsitzenden. Dabei sitzt er im Kontrollgremium; das sollte er deutlich machen. Wir brauchen an diesem Pult keine Marketingaussagen, sondern eine dezidierte Auseinandersetzung mit der Haushaltsführung der Staatsregierung. Dazu gibt es guten und schlechten Anlass. Bei Herrn Pohl würde ich mir wünschen, dass er vielleicht doch einmal einen Zettel zum Rednerpult mitnimmt, (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Warum?) damit er nicht immer seine alten Kamellen abspielen muss, die von Mal zu Mal nicht wahrer werden. (Beifall bei der SPD) Ich darf es vorwegnehmen: Wir werden der Entlastung der Staatsregierung nicht zustimmen, weil hier Worte und Taten nicht zusammenpassen. Großen Ankündigungen folgt häufig nur eine schwache oder eine sehr schlechte Umsetzung. Der Hochglanz der Public Relations hält nicht der Umsetzungspraxis stand. Wir haben gravierende Mängel, auf die der Oberste Rechnungshof hinweist. Ich möchte jetzt den Obersten Rechnungshof zum 27. Mal zitieren. Einige Zitate haben meine Vorredner schon gebracht. Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gibt es einen unzureichenden Steuervollzug. Darauf sollten die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen endlich reagieren. Wer auf diese vehementen und permanenten Mahnungen des Obersten Rechnungshofs zum Steuervollzug mit Schulterzucken reagiert, hat die Aufgabe dieses Parlaments und des Freistaats Bayern nicht begriffen. Wir müssen hier besser werden. Wir erwarten dazu von der Staatsregierung und den Regierungsfraktionen endlich deutliche Änderungen. (Beifall bei der SPD) Wir sprechen über die Digitalisierung, und die Staatsregierung tut immer so, als wäre sie der Premium-Digitalisierer. Genau betrachtet sieht es ganz anders aus. Vor 25 Jahren wurde gesagt: Wir brauchen ein Tool, um einen Gesamtüberblick über das Zuwendungswesen zu erhalten. Dieses Tool ist heute, nach 25 Jahren, noch immer nicht da. Es ist ja noch viel schlimmer: Ich darf aus einem Protokoll des Haushaltsausschusses zitieren: "Vizepräsidentin Susanne Frank […] macht klar, dem Bayerischen Obersten Rechnungshof liege keine solche Liste [der Gesamtförderprogramme des Freistaats Bayern] vor, weder über die Förderprogramme für Kommunen noch für andere Zuwendungsempfänger. Ebenso wenig liege eine Liste vor, wie viele als freiwillige Leistung klassifizierte Staatsaufgaben es im Gesamthaushalt gebe. Ein Überblick über Einzelförderungen, Förderrichtlinien, die Billigkeitsleistungen und Leistungen sui generis existiere nicht. Der Rechnungshof habe keine Angabe zum Volumen gemacht, weil diese Information nicht vorliege." In der Ausschusssitzung hat ein Vertreter der Staatsregierung auf Nachfrage gesagt, die Staatsregierung könne diese Information jetzt auch nicht liefern. Das ist der Zustand der Digitalisierung und der Übersicht über die Förderprogramme dieses Freistaats Bayern. Das ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Volkmar Halbleib SPD

Ich darf noch einen Punkt hinzufügen.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Volkmar Halbleib SPD

Bei der Kontrolle der Immobilienverwaltung sieht es genauso aus. Deswegen keine Entlastung. Das gilt für die Staatsregierung und für die Regierungsfraktionen. Herr Präsident, danke für die unermessliche Geduld. (Beifall bei der SPD – Michael Hofmann (CSU): Das ist jetzt der zweite Zusatz!)

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Ludwig Hartmann

Ich bitte Sie, Ihre Redezeit einzuhalten. Ein paar Sekunden sind in Ordnung, aber bitte die Grenze von zehn nicht so deutlich überschreiten. (Michael Hofmann (CSU): Weniger Populismus und mehr Fakten, dann kommt man auch mit der Redezeit aus!) Für die Staatsregierung hat jetzt Herr Staatsminister Albert Füracker ums Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Hätten wir heute die Aktionärsversammlung der Bayern AG, lieber Max Böltl, dann könnte ich als zuständiger Finanzvorstand ankündigen: Ich plane keine Kapitalerhöhung. Der Freistaat Bayern hat vielmehr eine hohe Rendite für seine Aktionäre, unsere Bürgerinnen und Bürger. Darauf sollten wir stolz sein. Mir ist klar, dass es hier ritualisiert immer wieder ähnliche Debatten gibt. Ich bin schon einige Zeit dabei. Die Kritik wird dadurch jedoch nicht substanzieller. Es ist doch völlig logisch, dass der Oberste Rechnungshof uns fundiert überprüft und berät. Dafür danke ich ihm sehr; denn niemand sollte für sich in Anspruch nehmen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben, wie wir hier in Bayern sagen. Nicht einmal der Finanzminister kann das für sich in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es auch nichts auf der Welt, was man nicht noch besser machen könnte. Das verstehe ich alles. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist jedoch wichtig und bemerkenswert: Der Oberste Rechnungshof Bayerns bescheinigt der Bayerischen Staatsregierung eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. Darauf bin ich zunächst einmal stolz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist die wichtigste Aussage. Deshalb ist es auch keine Frage, dass ich die Entlastung für die Staatsregierung einfordere. Heute wurden schon die berühmten 72 Milliarden Euro genannt. Meine Damen und Herren, wir haben Krisenjahre erlebt. Es ist doch nicht so, dass die letzten Jahre Wunschjahre des Finanzministers gewesen wären. Die Bürgerinnen und Bürger sagen mir: Herr Minister, ich brauche Planungssicherheit. Als Minister würde ich dazu am liebsten sagen: Ich auch. Ich danke Bernhard Pohl ausdrücklich für sein Lob für die Planung. Es war im Jahr 2022, in der größten Krisenzeit, sehr schwierig. Natürlich kann man im Jahr 2024 im Nachhinein sagen, was damals im Detail nicht gepasst hat; das ist nicht so kompliziert. Damals mussten wir jedoch nach vorne denken und die Krise managen. Das haben wir alle miteinander gut gemacht. Ich bedanke mich deshalb beim Bayerischen Landtag, jedenfalls bei denjenigen seiner Mitglieder, die der Staatsregierung beim Haushaltsvollzug immer wieder ihr Vertrauen schenken. Nicht wir sind widersprüchlich. Vielmehr weiß die Opposition manchmal selbst nicht genau, was sie will. Das habe ich gerade wieder gehört. Der Oberste Rechnungshof hat gesagt, wir sollten Ausgabereste zurückfahren. Als Finanzminister sage ich dazu: Da hat der Oberste Rechnungshof recht. Das ist keine Frage. Hier gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Wir müssen aber berücksichtigen, warum es diese Reste gibt und was ein Zurückfahren dieser Reste bedeuten würde. Ich habe gehört, wir sollen investieren. Kein Widerspruch. Wir haben die höchste Investitionsquote. Sie lag im Jahr 2022, einem Krisenjahr, bei 13 %. Das ist ein sagenhafter Wert. Jeder weiß, was damals am Bau los war. Die Umsetzung von Baumaßnahmen war fraglich. Ich hoffe, dass alle Wirtschaftsunternehmen und die Privaten damals alle Vorhaben umsetzen konnten, die sie sich vorgenommen haben. Aber jetzt kommt der Widerspruch: Statt zu sagen, Füracker, es ist gut, dass du das Geld ins nächste Jahr übertragen hast, sodass die Investition im nächsten Jahr getätigt werden kann, werden wir dafür kritisiert, dass Haushaltsreste für Investitionen übertragen wurden. Meine Damen und Herren, es ist doch geradezu grotesk, mir so etwas vorzuwerfen. Das ist die Folge von Investitionen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Pandemiejahr hatten 25,4 % der übertragenen Haushaltsreste mit dem Sonderfonds Corona zu tun. 51,9 % der übertragenen Haushaltsreste hatten mit der Investition zu tun. Deswegen kann ich Ihnen sagen: Ja, wir übertragen auch weiter, um zu investieren. Wir werden auch weiterhin übertragen müssen, um gesetzlich vorgegebene Leistungen erfüllen zu können. Aber eines ist klar: Sofern kein Bedarf mehr besteht, haben wir uns schon in den letzten Jahren konsequent des Einzugs von Resten bedient. Natürlich hatte es auch damit zu tun, dass es nicht dazu kommt, wie Sie es immer wieder prognostizieren. Heute habe ich auch wieder gehört, wir würden die Rücklage plündern. Nein, wir plündern nichts. In der Rücklage wird natürlich eine Entnahme für den Haushalt eingeplant. Wenn dann der Haushaltsvollzug gemacht wird und die Reste eingezogen werden, dann kommen diese nicht in die Tasche des Finanzministers, sondern in die Rücklage unserer Bayern-Aktiengesellschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren. Warum man das nicht verstehen will, weiß ich nicht. Als überdurchschnittlich gebildeter Teilnehmer an der Aktionärsversammlung würde Maximilian Böltl wohl sagen: Das entzieht sich meiner Kenntnis, meine Damen und Herren. Es entspricht aber der Wahrheit. Ich kann Sie nur auffordern, sich immer wieder daran zu orientieren, dass man klug und transparent, wie wir das machen, diese Dinge darstellt. Zur Schuldentilgung. Es ist wirklich interessant, dass ausgerechnet die Partei, die mich hier im Bayerischen Landtag immer wieder auffordert, und zwar jedes Jahr bei den Haushaltsverhandlungen, ich solle endlich wieder neue Schulden aufnehmen, schimpft, dass ich zu wenig tilge. Frau Köhler, Sie haben ja selber dargestellt, dass die Schuldenbremse aus Ihrer Sicht dringend reformiert werden müsste, damit wir endlich wieder Schulden machen können. Ausgerechnet diese Partei schimpft, dass ich zu wenig tilge. Was soll ich genau tun? Sollen wir tilgen und gleichzeitig Schulden machen? Sollen wir tilgen und keine Schulden machen? Sollen wir Schulden machen und nicht tilgen? Ich bitte um Aufklärung. Möglicherweise bin ich intellektuell etwas überfordert. Gleichzeitig soll ich Schulden machen, werde geschimpft und aufgefordert, noch mehr zu tilgen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Ich will Ihnen sagen, dass wir uns selbstverständlich immer an Recht und Gesetz halten und dass die Dinge, die wir einplanen, bestmöglich umgesetzt werden. Ich finde, dass wir das im Vergleich zu anderen Bundesländern recht gut hinbekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Alles, was ich an Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern habe, führt dazu, dass ich dem ORH recht gebe, wenn er uns eine geordnete Haushaltsführung und eine geordnete Wirtschaftsführung bestätigt. Wenn mal wieder vom Steuervollzug gesprochen wird – auch das ist offensichtlich ritualisiert –, sage ich das Gleiche wie schon im Rahmen der Haushaltsberatungen: Ich wäre sehr dankbar, wenn die Steuerprüfer und die Finanzämter in anderen Bundesländern pro Prüfungsfall genauso hohe Mehreinnahmen erzielen könnten. Wenn das nämlich der Fall wäre, dann hätten wir in den anderen Bundesländern sprunghaft höhere Steuereinnahmen. Wenn ich einmal die Anzahl der Steuerprüfer in Bayern mit der Anzahl der Steuerprüfer in anderen Bundesländern vergleiche und das Mehrergebnis multipliziere, dann muss ich festhalten: Wenn das so wäre, dass so viel mehr Steuerprüfer ein so hohes Mehrergebnis brächten, dann wären nicht wir bei den Steuermehreinnahmen immer wieder ganz vorne und müssten in der Folge nicht die anderen Bundesländer jährlich mit 9 bis 10 Milliarden Euro unterstützen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Unser Steuervollzug führt offensichtlich nicht dazu, dass wir im Länderfinanzausgleich weniger zahlen müssen, weil die anderen Bundesländer einen so tollen Steuervollzug hätten, sondern das Gegenteil ist der Fall. Deswegen sage ich: Trotz geordneter Haushaltsführung, trotz geordneter Wirtschaftsführung, trotz höchster Investitionsquote, trotz eines vernünftigen Verhaltens insgesamt auch im Sozialen und in den Kernaufgaben, die wir als Freistaat Bayern erbringen, sind wir als Freistaat immer noch in der Lage, die anderen in einer Höhe, die mir jedenfalls widerstrebt, mit zu unterstützen. Insbesondere die Ampel-Parteien, die auch hier im Haus vertreten sind, machen uns immer wieder der Vorwurf, wir wären mit anderen unsolidarisch. Nein, das sind wir nicht. Trotz all unserer Leistungen, trotz allem, was wir für den Freistaat Bayern tun, unterstützen wir die anderen Bundesländer signifikant, damit die überhaupt in der Lage sind, ihren Aufgaben nachzukommen. Aber wir bekommen keine Anerkennung. Es heißt ja nicht: Ja, bei all diesen Herausforderungen, liebe Staatsregierung, erkennen wir das an. Der ORH hat euch bescheinigt, alles korrekt zu machen. Er hat keine Feststellungen getroffen, die einer Entlastung der Staatsregierung entgegenstehen würden. Anstatt das alles anzuerkennen, sucht man hier nach irgendwelchen Gründen, warum man die Entlastung zum Schluss doch verweigern kann. Das dürfen Sie machen; denn das ist Ihr demokratisches Recht. Ich verstehe es aber nicht, weil, wenn hier die Zustimmung verweigert wird, dann müsste sie im gesamten restlichen Deutschland ohnehin verweigert werden. Meine Damen und Herren, in Berlin, wo Sie regieren, wo Sie 39 Milliarden Euro Schulden machen und 37 Milliarden Euro Zinsen zahlen, könnte ich nicht mehr schlafen, wenn ich das verantworten müsste. (Zuruf: Sehr gut!)

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Ludwig Hartmann

Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Es liegen drei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Die erste macht der Kollege Volkmar Halbleib von der SPD-Fraktion.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Staatsminister, ich will mich jetzt nicht mit den Ausreden zum Steuervollzug, zu den Ausgaberesten, die 14,1 Milliarden Euro betragen haben, oder zur Frage des formellen, ordnungsgemäßen und inhaltlich richtigen Haushaltsvollzugs befassen. Mit alledem will ich mich nicht befassen. Ich will Sie zu einem Projekt befragen, das in Ihrem Ressortbereich liegt. Seit 15 Jahren wird versucht, bei der Immobilien Freistaat Bayern, der IMBY, ein Immobilienkostencontrolling aufzubauen, über das der Bayerische Oberste Rechnungshof – nach 15 Jahren – sagt: Viele Ressorts nehmen die entsprechenden Buchungen vor. Der Oberste Rechnungshof habe 7,4 Millionen Buchungen in drei Jahren festgestellt. Von Ihnen würden aber nur ganz wenige technisch in das System der Immobilien Freistaat Bayern übernommen, weil keine ordentliche Verbuchung vorliege. Die Datenmenge sei damit viel zu gering, um daraus etwas ableiten zu können. Das System könne aufgrund von Bedienungsfehlern also derzeit nicht genutzt werden. Herr Minister, meine Frage lautet: Wann stellen Sie endlich sicher, dass das zugesagte Kostencontrolling nach den entsprechenden Immobilienobjekten durch den Freistaat Bayern und durch Ihr Ressort gewährleistet wird? Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Halbleib, darf ich eine Gegenfrage stellen? – Wie lange sind Sie schon im Landtag? Ich denke, das sind auch schon 15 Jahre. Weshalb Sie dann immer noch nicht wissen, dass die Immobilien Freistaat Bayern nicht in meinem Geschäftsbereich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Ludwig Hartmann

Die nächste Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Andreas Jurca von der AfD-Fraktion.

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Andreas Jurca AfD

Werter Herr Staatsminister, zum Punkt der Aufhäufung der Ausgabereste hat der Oberste Rechnungshof einen konkreten Vorschlag unterbreitet, nämlich mit mehr Verpflichtungsermächtigungen zu arbeiten. Ich frage Sie ganz konkret: Warum tun Sie das nicht? Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Wir arbeiten mit Verpflichtungsermächtigungen natürlich ebenso. Es ist mitnichten so, dass wir keine Verpflichtungsermächtigungen haben. Ich frage Sie aber umgekehrt: Wo liegt jetzt genau der Nachteil für Sie, wenn die Reste für eine Investition übertragen werden, die ohnehin vorgesehen ist und dann im Folgejahr kommt? Ist es dann besser, zu sagen: "Nein, wir ziehen das wieder ein, und im nächsten Jahr bringen wir es wieder aus"? Ist das klüger? Spart das Geld? Bringt das dem Freistaat Bayern einen Vorteil? Wo genau ist der Nachteil für die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil in diesem Fall Reste entstanden sind? (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) – Gegenruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Es ist immer eine Kritik. Ich bin immer der Meinung, wir sollten bedarfsgerecht veranschlagen. Wir strengen uns auch an. Aber bei diesen Milliardenbeträgen, bei diesen Baumaßnahmen, die im Jahr 2022 nicht so einfach durchführbar waren, soll ich entsprechend Ihren Ideen das Geld zurückholen und wieder ausbringen. Ich weiß nicht genau, was daran so schwierig ist. Das ist ein schöner Diskussionspunkt, aber ich weise zurück, dass für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern oder für die Staatskasse damit irgendein Schaden entsteht. Null Schaden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Tim Pargent von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben am Anfang Ihrer Rede ausgeführt, dass die geordnete Haushaltsführung bescheinigt wurde und dies nicht in allen anderen Bundesländern der Fall gewesen sei. Bevor ich jetzt meinen Mitarbeiter losschicke und die 15 Berichte der Landesrechnungshöfe durchforsten lasse, stelle ich Ihnen lieber direkt die Frage: Woher nehmen Sie die Aussage, dass in irgendeinem Bundesland die geordnete Haushaltsführung durch den jeweiligen Landesrechnungshof nicht festgestellt wurde, wie Sie das angedeutet haben? Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Keine Ahnung. Ganz ehrlich, ich drehe es mal um, wie ich es gesagt habe: Wir haben für unseren Haushalt die geordnete Haushaltsführung bescheinigt bekommen. Bei der Finanzsituation, wie sie mir andere Kolleginnen und Kollegen schildern, die Ihrer Partei angehören, dann mag das schon durchaus so sein, dass deren Haushaltsführung auch geordnet ist. Ich habe das nicht überprüft. Ich frage mich aber, was dann dort eigentlich das Problem ist. Sie schildern mir täglich, dass sich die Kolleginnen und Kollegen genau so wie die im Bund vor allem mit der Frage beschäftigen, wie man endlich wieder Schulden machen kann. Herr Pargent, Sie gehören doch einer Partei an, die sich die ganze Woche lang nur Gedanken macht, wie man die Schuldenbremse endlich wieder umgehen kann. Mir stellen Sie solche Fragen. Wir machen keine Schulden; wir tilgen und investieren auf Rekordniveau. Außerdem zahlen wir 9 bis 10 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich ein. Möglicherweise sind alle anderen Bundesländer auch in ihrer Haushaltsführung konform – ich würde mir das sehr wünschen. Es gibt überall Verfassungsklagen und Diskussionen. Wenn ich das so formuliert habe, nehme ich das gerne zurück, ohne dass ich das Gegenteil weiß. Wenn Sie das beruhigt, mache ich das sehr gerne. Ich kümmere mich um den Freistaat Bayern und sehe mit Besorgnis, was im Rest der Republik abläuft. Dann formuliere ich es einmal so. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 6, Entlastung der Staatsregierung, abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegt die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/2491. Ich gehe davon aus, dass über die einzelnen Nummern der Beschlussempfehlung getrennt abgestimmt werden soll. Nach der Nummer 1 der Beschlussempfehlung soll der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 und des Jahresberichts 2024 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CSU und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen! – AfD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen. Nach Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, entsprechend den Buchstaben a mit t eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen und dem Landtag zu berichten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/2491. Ich lasse zunächst über diejenigen Buchstaben einzeln abstimmen, zu denen kein einstimmiges Ausschussvotum vorliegt. Hierbei handelt es sich um zwei Buchstaben, und zwar konkret um die Buchstaben n und p. Ich beginne mit der Abstimmung über Nummer 2 Buchstabe n. Wer dem Buchstaben n zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion und FREIE WÄHLER. Gegenstimmen! – AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen. Nun komme ich zur Abstimmung über Nummer 2 Buchstabe p. Wer dem Buchstaben p zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, Fraktion FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen. Nun lasse ich gemeinsam über die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einstimmig beschlossenen Buchstaben der Nummer 2 abstimmen. Es sind dies die Buchstaben a mit m, o, q mit s und t. Wer Nummer 2 insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen. Der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/2491 ist damit in allen Punkten zugestimmt worden. Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen und Feststellungen die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt worden. Ich lasse nun über Tagesordnungspunkt 7, Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, abstimmen. Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/2468 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2022 für den Einzelplan 11 die Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? – Gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen. Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ist aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2022 für den Einzelplan 11 gemäß Artikel 101 der Bayerischen Haushaltsordnung ebenfalls die Entlastung erteilt worden. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 sind damit erledigt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich die Ergebnisse der vorher durchgeführten Wahlen bekannt. Ich beginne mit dem Ergebnis der Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtages. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 172 Abgeordnete teilgenommen. 0 Stimmen waren ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Florian Köhler entfielen 25 Ja-Stimmen und 143 Nein-Stimmen. 4 Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Damit hat der Abgeordnete Florian Köhler nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 171 Abgeordnete teilgenommen. 0 Stimmen waren ungültig. Auf Frau Abgeordnete Elena Roon entfielen 29 Ja-Stimmen und 141 Nein-Stimmen. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit hat auch Frau Abgeordnete Roon nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 sind damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes (Drs. 19/146) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Änderung des Landesgesundheitsratsgesetzes (Drs. 19/1444) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Martin Mittag von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Martin Mittag CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesundheit, Glück, Gottes Segen und ein langes, würdevolles Leben: Dies sind Wünsche, die wir wahrscheinlich alle relativ regelmäßig aussprechen, wenn wir auf ein Geburtstagskind treffen. Wenn wir uns darüber Gedanken machen, stellen wir fest, dies sind aber wohl auch Wünsche, die wir alle für unser eigenes Leben haben. Ja, natürlich wünscht sich der eine vielleicht einen Ferrari und der andere eine riesige Jacht, (Anna Rasehorn (SPD): Was? Nein!) aber wenn man darüber nachdenkt, glaube ich, sind die größten Wünsche, die wir haben können, genau die, mit denen ich meine Rede begonnen habe. Der Wunsch, würdevoll älter werden zu dürfen, ist in den letzten Jahrzehnten Gott sei Dank immer besser erfüllbar geworden. Gleichzeitig bringt dies aber natürlich auch Herausforderungen mit sich. Ab einem gewissen Alter wird die Wahrscheinlichkeit größer, dass man vielleicht Pflege benötigt. Heute bei der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs sage ich gleich vorneweg, dass ich nicht auf die Details eingehen werde. Diese können Sie zum einen alle nachlesen, und zum anderen haben wir sie, glaube ich, auch schon sehr intensiv diskutiert. Ich möchte eigentlich in erster Linie darauf hinweisen, warum ich Sie dringend bitte, dieser Änderung des Gesetzes zuzustimmen: Es hat wahnsinnig große Auswirkungen auf unsere Mitmenschen und vielleicht auch irgendwann auf jeden Einzelnen von uns. Ich glaube, es ist nicht mehr an der Zeit, darüber zu reden, ob wir dieses Gesetz für Verbände, Konferenzen oder Räte entsprechend und passend machen. Stattdessen muss jetzt endlich der Zeitpunkt erreicht sein, an dem uns allen klar ist, dass diese Gesetzesänderung nötig ist, um die Menschen, die als Pflegende bzw. in der Pflege arbeiten, zu unterstützen, weil wir noch mehr davon brauchen. Es ist nicht unbedingt zweckdienlich – diese kurze Bemerkung sei mir erlaubt –, wenn der Bundesgesundheitsminister nicht einmal weiß, dass statt, wie er es prognostiziert hat, nur 50.000 neuer Menschen, die pflegebedürftig sind, es tatsächlich 320.000 sind. Das ist nicht unbedingt ein gutes Zeichen. Im Freistaat Bayern ist das anders. Wir haben das auf dem Schirm, was auch die Änderung des Gesetzes zeigt. Wir müssen uns dringend Gedanken machen, wie wir den Menschen bei uns im Freistaat, aber auch darüber hinaus ein würdevolles Älterwerden ermöglichen können. Ich will auch einmal jenen ein großes Dankeschön sagen, die zu Hause pflegen; denn natürlich ist – ich blicke zu unserem Pflegebeauftragten – jede Pflegekraft, egal ob sie ambulant oder stationär tätig ist, für uns ein riesiger Segen. Wären die Angehörigen zu Hause nicht so engagiert, könnten wir noch sehr, sehr viele Gesetze ändern und würden der Lage dennoch nicht Herr. Dies ist ein Gleichklang, der funktionieren muss. Daher bitte ich noch einmal darum: Unterstützen Sie unseren Änderungsantrag bzw. die Novellierung des Pflegendenvereinigungsgesetzes! Am Schluss muss es heißen: Wir alle entscheiden dafür, dass die Menschen, die pflegen, unterstützt werden, weil diese Unterstützung auch eine große Unterstützung für die ist, die pflegebedürftig sind. Bitte unterstützen Sie dieses Gesetz und diese Änderung! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Abgeordnete Matthias Vogler von der AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Matthias Vogler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne und zu Hause! Heute stehen wir vor einem weiteren Versuch der Staatsregierung, mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes die Pflegebranche zu retten. Ja, die Herausforderungen sind real. Demografische Veränderungen und ein zunehmender Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal führen zu einem prognostizierten Bedarf von fast 30.000 zusätzlichen Vollzeitpflegefachkräften bis 2050. Aber dieser Gesetzentwurf ist der falsche Weg. Anstatt echte Lösungen zu präsentieren, setzt die Staatsregierung auf Bürokratie und Zwang. Die Stärkung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern klingt gut; aber was verbirgt sich dahinter? Die Staatsregierung will die Mitgliedschaft stärken, ein verpflichtendes Berufsregister einführen und eine Berufs- und Weiterbildungsordnung erarbeiten. All das soll angeblich die Legitimation und Sichtbarkeit der VdPB erhöhen und eine vorausschauende Bedarfsplanung in der Pflege ermöglichen. Lassen Sie mich eines klarstellen: Die verpflichtende Registrierung im Berufsregister, deren Kosten in den ersten beiden Jahren auf jährlich circa 1,06 Millionen Euro geschätzt werden, ist nichts weiter als eine neue Form der Überwachung und der Kontrolle. Die Freiheit des Berufs wird eingeschränkt, und das unter dem Vorwand, die Qualität der Pflege und die pflegerische Versorgung zu fördern und sicherzustellen. Aber wo bleibt die Wahlfreiheit? – Jede Pflegekraft sollte selbst entscheiden können, welche Interessenvertretung sie wählen möchte. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Regierung erneut versucht, durch Zwangsmaßnahmen die Freiheit der Berufsausübung zu beeinträchtigen. Die Maßnahmen bedeuten nicht nur mehr Bürokratie, nein, sondern sie bedeuten auch eine finanzielle Belastung für den Staat, Geld, das direkt in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte fließen könnte. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Abschaffung des Beirates und die Einrichtung einer Kommission. Der Beirat hatte die wichtige Funktion, Arbeitgeberinteressen bei Entscheidungen der VdPB zu berücksichtigen. Das einfach abzuschaffen und durch eine Kommission zu ersetzen, die aus verschiedenen Vertretern besteht, führt nur zu weiterer Bürokratie und Entscheidungsprozessen, die noch länger dauern. Das ist keine Lösung, (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) sondern eine Verschlimmerung des Problems, liebe Kollegen. Die finanziellen Mittel, die für die Einrichtung und den Betrieb dieses Registers vorgesehen sind, könnten viel sinnvoller eingesetzt werden. Noch mal: 1,06 Millionen Euro jährlich in den ersten beiden Jahren und danach immer noch 850.000 Euro jährlich. Das ist Wahnsinn. Noch mal: Dieses Geld könnte direkt für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und für die Unterstützung der Pflegekräfte ausgegeben werden. Stattdessen wird es für bürokratische Maßnahmen ausgegeben, die keinen direkten Nutzen haben. Dieser Gesetzentwurf ist ein Paradebeispiel für gut gemeinte, aber schlecht gemachte Politik. (Beifall bei der AfD) Er verschleiert die eigentlichen Probleme und schafft neue Hürden, statt wirklich etwas zu verändern. Nur zu klatschen wie zu Corona-Zeiten und dann überhaupt nichts verbessern zu wollen, ist ein Hohn für jeden Pfleger in dieser Republik. (Beifall bei der AfD) Wir müssen den Pflegekräften zuhören und ihre Bedürfnisse ernst nehmen, anstatt sie in bürokratische Strukturen zu zwängen. Im Gesetzentwurf geht es auch um die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, die in das Landesgesundheitsratsgesetz mit aufgenommen werden sollen. Das hat eigentlich beim Gesetz zur Vereinigung der Pflegenden nichts zu suchen; es ist ein Ziehharmonika-Gesetzentwurf. Die Staatsregierung hat es mit reingepackt. Der Aufnahme der Vereinigungen könnte man grundsätzlich zustimmen, weil Mehrfachexpertise nicht verkehrt ist. Aber wir lehnen den Gesetzentwurf entschieden ab. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die anderen Gründe habe ich gerade genannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, alles Gute! (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Thomas Zöller von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Ja, ist denn schon wieder Lesung zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes? – Als Neuer hier im Hause muss ich mich daran gewöhnen, dass bei jedem Gesetz mehrere Lesungen stattfinden. Aber man kann dann auch die Chance nutzen, noch einmal über das wichtige Thema Pflege zu sprechen und vieles anzusprechen, was in der Pflege wichtig ist. Das Wichtige in der Pflege sind nicht die Menschen, die hier am Rednerpult stehen und Schlaues über die Pflege erzählen, sondern die Pflegenden, die draußen die Arbeit verrichten. Man muss wirklich sagen: Gott sei Dank gibt es die Menschen, die sich für andere einsetzen, die in der Pflege arbeiten, und wir wollen sie durch die Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes möglichst unterstützen. Wir wissen alle, dass sich die Situation in der Pflege durch die demografische Entwicklung wahrscheinlich in den nächsten Jahren noch zuspitzen wird. Deshalb müssen wir verschiedene Mittel anwenden. Wir müssen natürlich zum einen dafür werben, dass junge Menschen in die Pflegeberufe gehen. Zum anderen müssen wir mittels Fast Lane ausländische Fachkräfte zu uns ins Land holen, die uns in der Pflege sehr helfen können. Seit Juli 2023 – ich habe mir die Zahlen geben lassen – sind 4.600 Anträge beim Landesamt für Pflege bearbeitet worden. Aber hier schaue ich nach rechts außen; wenn von dort das Wort Remigration kommt, kann es durchaus auch sein, dass die eine oder andere Pflegekraft aus dem Ausland sagt: Warum soll ich denn nach Deutschland gehen, wenn ihr mich dann demnächst wieder remigrieren wollt? Wir müssen aber auch unsere Pflegekräfte, die schon in den Berufen tätig sind, in den Pflegeberufen halten. Dafür gibt es verschiedene Modelle aus dem Gesundheitsministerium, zum Beispiel das Springerkonzept. Hier werden 7,5 Millionen Euro ausgegeben, um zu prüfen, ob es vielleicht einige – wahrscheinlich junge – Menschen gibt, die bereit sind einzuspringen, wenn jemand anderes ausfällt, damit man auch mal ein Wochenende oder einen Urlaub planen kann etc. So würde man viele Leute in den Berufen halten. Wir haben es schon von dem ersten meiner Vorredner gehört. Auch die pflegenden Angehörigen müssen wir im Auge behalten; denn nur mit ihnen werden wir das Thema Pflege in den nächsten Jahren bewältigen können. Jede Person, die zu Hause gepflegt wird, entlastet das Pflegesystem. Wir haben gerade schon gehört, dass uns die Fachkräfte wahrscheinlich demnächst, vielleicht in zehn Jahren, auch durch die demografische Entwicklung fehlen werden, wenn viele Babyboomer in den Ruhestand gehen. Seien wir um jede Person froh, die zu Hause in der Familie, vielleicht von ambulanten Diensten unterstützt, gepflegt werden kann! Auch das müssen wir unterstützen. Wir haben gehört, dass das Gesundheitsministerium jetzt auch die Prävention im Namen trägt. Ganz wichtig wird sein, dass wir gute Prävention gegen Pflegebedürftigkeit machen; denn jede Person, die nicht gepflegt werden muss, entlastet wiederum unser System. Damit müssen wir ganz früh anfangen. Ich sehe, dass an unseren Kindergärten und Schulen das Thema gesunde Ernährung sehr hoch gehandelt wird, und ich sehe auch, dass unsere Kultusministerin den Sportunterricht nicht hat kappen lassen. Es ist ganz wichtig, dass wir damit fortfahren. Bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern gab es einen Wechsel. Deshalb sage ich herzlichen Dank an Herrn Sigl-Lehner für die geleistete Arbeit in den letzten sieben Jahren und wünsche der neuen Präsidentin, Frau Kathrin Weidenfelder, mit ihrem neuen Präsidium alles Gute. Gute Arbeit für unsere Pflegenden in allen Pflegeberufen! Demnächst wird es ja die Registrierungspflicht geben. Hier wäre es mir ganz wichtig, dass wir möglichst jeden im Pflegeberuf registrieren. Das ist wichtig, damit wir überhaupt mal wissen, wie viele Leute in den Pflegeberufen arbeiten; denn das ist ja mal das Allerwichtigste, dass wir da Zahlen haben und uns auf die Zukunft einstellen können. Aber wir müssen auch versuchen, jede Person, die sich registrieren lässt, als Mitglied für die Vereinigung der Pflegenden in Bayern zu gewinnen. Denn nur eine starke Interessenvertretung wird ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeberufen stark vertreten können. Deswegen sage ich noch mal Danke an alle, die in den Pflegeberufen arbeiten. Wir unterstützen diese Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Andreas Krahl von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor.

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Andreas Krahl GRÜNE

Sehr geehrter Kollege Zöller, lieber Thomas, wir unterhalten uns heute über das Bayerische Pflegendengesetz, das quasi in der Nachfolge des Pflegendenvereinigungsgesetzes ausschließlich die Belange professionell Pflegender regelt. – Wo genau finde ich denn die Ausführungen zu gesunder Ernährung, pflegenden Angehörigen usw., die du gerade in der Rede von dir gegeben hast, im Gesetzestext zu professionell Pflegenden wieder?

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Das werden wir bei dem Gesetz in der Tat unterstützen, und wir bleiben da am Ball. Das kann ich dir versprechen.

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Ludwig Hartmann

Danke schön.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Sonst noch was?

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Ludwig Hartmann

Nein, keine weiteren Zwischenbemerkungen. – Der nächste Redner ist der Kollege Andreas Krahl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön. (Abgeordneter Thomas Zöller (FREIE WÄHLER) und Abgeordneter Andreas Krahl (GRÜNE) umarmen sich – Zuruf von der AfD: Oh! – Thomas Zöller (FREIE WÄHLER): So was nennt man Menschlichkeit!)

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Andreas Krahl GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt fällt es mir ehrlicherweise ein bisschen schwer, mich an das Manuskript zu halten. Ich hätte mir gerade von dem Einbringer des Gesetzentwurfs, lieber Martin Mittag, etwas mehr erhofft als ein Grußwort und den zugehörigen Rundumschlag gegenüber allen, die in irgendeiner Art und Weise etwas mit dem Thema Pflege zu tun haben. Aber, lieber Martin Mittag: Du hast Wünsche angesprochen. – Ich hätte mir gewünscht, dass die Regierungsfraktionen die Expertenanhörung, die wir zu diesem Gesetz gehabt haben, auch ernst nehmen und etwas mehr an Änderungen durchsetzen, anstatt bei einem Pflegendenvereinigungsgesetz, in dem es ausschließlich – ich habe es vorhin schon angesprochen – um professionell Pflegende geht, als einzige Änderung die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Kassenärztliche Vereinigung in den Landesgesundheitsrat aufzunehmen. Aber geschenkt. Schauen wir mal in den Inhalt dieses Gesetzes hinein. Da sage ich eingangs noch mal, lieber Martin Mittag: Du hast die Wünsche angesprochen. Ich bin da ganz offen und ehrlich. Ich wünsche mir ein Ende dieses bayerischen Sonderwegs. Ich wünsche mir eine echte, unabhängige berufsständische Vertretung der Profession Pflege. Ich hätte mir gewünscht, dass von den Regierungsfraktionen gerade die Fraktion, die das eigens im Parteiprogramm hat, liebe FREIE WÄHLER, das mehr in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebracht hätte. Damit wären wir als FREIE WÄHLER und als GRÜNE gar nicht allein. Damit haben wir nämlich zum Beispiel den Deutschen Pflegerat auf unserer Seite. Die Präsidentin, Frau Vogler, sieht in der fehlenden Verantwortung der Länder für die Profession Pflege gar eine Behinderung der notwendigen Entwicklung und mahnt die Politik – das wären ziemlich genau wir da herinnen –, endlich Verantwortung zu übernehmen. Der Sachverständigenrat betont in jedem einzelnen Gutachten die Bedeutung einer echten berufsständischen Selbstverwaltung für den Pflegeberuf für die Weiterbildung und für eine Weiterentwicklung und Stärkung der Attraktivität dieses Berufs. Eine echte pflegerische Selbstverwaltung stellt die Einhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Standards einschließlich Aus-, Fort- und Weiterbildung sicher – und das Ganze, ohne danach, wie es aktuell vorgesehen ist, das Ministerium fragen zu müssen, ob es so, wie es sich die offiziell unabhängige Vereinigung der Pflegenden in Bayern als unabhängige Selbstverwaltung überlegt hat, auch richtig ist. Meine Damen und Herren, das wäre eine große Chance gewesen, den professionell Pflegenden in Bayern endlich das zu geben, was der großen Berufsgruppe in diesem Gesundheitssystem auch zusteht. Damit würden sogar wir – jetzt bin ich so weit, dass ich mal nicht nur über professionell Pflegende rede – sowohl als Staat als auch als Gesellschaft profitieren, weil dann endlich auch in diesem Freistaat professionell Pflegende darüber entscheiden könnten, ob ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden, anstatt den Amtsweg gehen zu müssen. – Na ja, Chance vertan. Jetzt schauen wir uns an, was die Pflichtregistrierung bringt und was das neue Präsidium und das neue Vereinigungsgesetz bringen. Ich schließe mit dem großen Wunsch – ich freue mich über die Zwischenbemerkung, du hast ja von Geburtstagswünschen gesprochen –, dass ich vielleicht noch einen Geburtstag erleben darf, an dem in Bayern endlich eine Pflegekammer wirklich die Arbeit aufnimmt. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Martin Mittag, CSU-Fraktion, vor. Bitte schön.

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Martin Mittag CSU

Lieber Herr Kollege Krahl, eigentlich hast du gerade mit dem letzten Satz genau das gesagt, worum es dir wieder, immer noch und nur geht: um das Thema Kammer, Kammer und nochmals Kammer. Wenn du ehrlich bist, und das sind wir beide eigentlich immer miteinander, haben die Anhörungsergebnisse nur ergeben, was ich vorhin ausgeführt habe. Es geht darum, welche Institution sich am besten verkaufen kann. Das war faktisch so. Diese großen Änderungspunkte, von denen du sprichst, waren nicht da. Ich kann mich erinnern, dass du im Ausschuss gesagt hast, dass du die Registrierung für richtig, notwendig und wichtig hältst. Das hast du jetzt nicht wirklich betont. Ich will dich mal fragen: Andere Länder, die eine Kammer haben, machen momentan genau das Gegenteil von dem, was du in der Kammer meiner Meinung nach siehst. Sie haben zwar "Kammer" als Überbegriff stehen. Unter dem Strich ist das, was darunter steht, aber genau das, was wir machen: keine Pflichtmitgliedsbeiträge zum Beispiel, usw. Wenn andere Bundesländer unser System kopieren, kann es nicht so schlecht sein, bloß heißt es bei uns nicht Kammer. Ich würde gern jeden Wunsch erfüllen; aber eine Kammer haben wir so, wie wir es aufbereiten, gar nicht nötig.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um. Danke.

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Martin Mittag CSU

Ich bin fertig.

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Andreas Krahl GRÜNE

Vielen Dank, geschätzter Kollege Mittag. Ich zäume das Pferd von hinten auf. Mir persönlich ist es komplett egal, ob das Kind Kammer heißt oder nicht, solange eine Kammer drin ist. Es ist genau andersherum, als Sie gerade gesagt haben: Solange wir eine Pflichtmitgliedschaft haben und eine unabhängige Finanzierung haben, sodass dieses Konstrukt unabhängig agieren kann, ist es mir persönlich – da spreche ich gerne für die ganze Fraktion der GRÜNEN – vollkommen egal, wie wir dieses Kind nennen. Auf den Inhalt kommt es an. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Waldmann von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrtes Präsidium, Hohes Haus! Ich muss sagen, dass ich etwas erstaunt bin über die bisherigen Redebeiträge. Der Herr Kollege, der den Gesetzentwurf für die Regierungsfraktionen eingebracht hat, hat von Anfang an gesagt, dass er von vornherein überhaupt nicht auf Details eingehen will. Aber genau um die Details geht es hier. Die haben es nämlich in sich. Das hat auch die Anhörung gezeigt, die wir als SPD-Fraktion mit der demokratischen Opposition überhaupt erst mal durchsetzen mussten. Dort haben Ihnen alle Expertinnen und Experten ins Stammbuch geschrieben, dass es erhebliche Fragen und Bedenken gibt, die aber von Ihnen leider nicht aufgegriffen wurden. Es geht hier um einen Gesetzentwurf, nicht um irgendwas mit Pflege, wo man grußwortartig sprechen kann, wie das die beiden Vertreter der Regierungsfraktionen jetzt getan haben. Natürlich brauchen wir ein Gesetz, das funktioniert und rechtssicher ist. Daran gibt es hier erhebliche Zweifel. Das sagen nicht nur wir. Das haben Ihnen auch die Expertinnen und Experten anlässlich der Anhörung ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der SPD) Wir wissen, dass eine zentrale Forderung der Pflegekräfte in Bayern eine eigenständige berufsständische Selbstverwaltung ist, eine Anerkennung der Profession Pflege auf Augenhöhe und eine Weiterentwicklung des Berufes auch hin zu mehr Attraktivität. Das Besondere der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist gerade, dass es um Freiwilligkeit statt um Pflicht geht. Ihnen war es immer wichtig zu betonen: keine Pflichtmitgliedschaft, keine Pflichtbeiträge! Sie, aber auch der Pflegebeauftragte gerade, haben hier wieder etwas durcheinandergebracht. Die Registrierung sei wichtig, damit wir wissen, wie viele Pflegekräfte es in Bayern überhaupt gibt. Außerdem sei sie wichtig, um mehr Mitglieder für die Vereinigung der Pflegenden zu gewinnen. – Nein, darum geht es an der Stelle eben nicht. Das sind zwei Paar Stiefel. Es ist problematisch, das hier zu vermengen. Eines der Grundprobleme ist, dass sich nicht genügend Pflegekräfte freiwillig bei der Vereinigung der Pflegenden registriert haben. Die Vereinigung arbeitet gut. Trotz aller Anstrengung und allen Engagements, das sie an den Tag legt, haben sich bei ihr zu wenig Pflegekräfte als Mitglieder gemeldet. Das ist das eine Thema, mit dem wir es zu tun haben. Das zweite Thema: Es geht hier im Kern um die Pflichtregistrierung aller Pflegekräfte. Alle Expertinnen und Experten haben in der Anhörung gesagt, es sei mit erheblichen Widerständen zu rechnen; viele Pflegekräfte würden sich nicht zwangsweise registrieren lassen wollen. – Ihr Gesetzentwurf lässt da einfach noch immer Fragen offen. Was passiert, wenn eine Pflegekraft sagt: Ich mache da nicht mit? Wer sanktioniert das? Wer setzt das durch? – Im Text zu Ihrem Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich, dass die Sanktionen bis hin zur Entziehung der Berufserlaubnis gehen können. Das wird sich bei den Pflegekräften herumsprechen. Das wird erhebliche Widerstände hervorrufen. Außerdem ist noch nicht geklärt, wer das denn dann durchsetzen soll. Soll das die Vereinigung der Pflegenden als ehrenamtliches Gremium machen? Ich glaube nicht, dass eine Entziehung der Berufserlaubnis dazu beitragen würde, das Vertrauen zu stärken; ganz abgesehen davon, ob das überhaupt rechtssicher möglich wäre. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Erlass zur Entwicklung einer Berufs- und Weiterbildungsordnung. Das wäre Aufgabe einer Kammer, in unserem Fall der Vereinigung der Pflegenden. Die Berufs- und Weiterbildungsordnung soll hier aber nur unter Beteiligung eines Fachbeirats, den das Ministerium einsetzt, entstehen dürfen. Außerdem soll die Vereinigung der Pflegenden ans Ministerium nur eine Entwurfsvorlage liefern, die das Ministerium dann – so wörtlich – nutzen kann und soll. – Das ist etwas ganz anderes, als wenn eine eigenständige berufsständische Vertretung eine Berufs- und Weiterbildungsordnung erlässt. Sie degradieren die Vereinigung der Pflegenden an dieser Stelle. Die Pflegekräfte merken, dass es sich hier nicht um eine Vertretung auf Augenhöhe handelt. Das liegt aber nicht an der Vereinigung der Pflegenden, sondern das liegt daran, wie Sie mit ihr umgehen. Dass man heute anlässlich eines Gesetzentwurfs, in dem diese Regelungen festgeschrieben werden, noch nicht einmal über die Details reden will! Ja bitte, wann denn dann? (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Waldmann. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Judith Gerlach das Wort.

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Judith Gerlach

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde schon am 24. Januar dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Heute soll der Gesetzentwurf lediglich um eine Änderung zum Landesgesundheitsratsgesetz ergänzt werden. Die Änderung sieht vor, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns in den Landesgesundheitsrat aufzunehmen. Dadurch wird zwei, wie ich finde, sehr, sehr wichtigen Akteuren im Gesundheitswesen die Möglichkeit eingeräumt, sich dort einzubringen und die Staatsregierung und uns hier im Landtag in den wichtigen Fragen, die es in den nächsten Monaten und Jahren zu klären gilt, zu unterstützen. Durch diese Änderung wird der Landesgesundheitsrat, der uns als zentrales gesundheitspolitisches Beratungsgremium zur Verfügung steht, weiter und essenziell gestärkt. Wir sehen das angesichts der großen Herausforderungen, vor denen das Gesundheitswesen steht, als sehr, sehr positiv. Wir alle wissen: Bayern braucht langfristig mehr Fachpflegekräfte. Wir in Bayern ergreifen daher bereits verschiedene Maßnahmen, um auf den demografischen Wandel eine gute und nachhaltige Antwort zu geben und vor allem dem Trend, den wir alle sehen, Einhalt zu gebieten. Ein wichtiger Baustein dabei ist, den Pflegeberuf möglichst attraktiv zu machen. Dazu gehört natürlich eine starke Selbstverwaltung. Genau aus diesem Grund wurde die Vereinigung der Pflegenden in Bayern schon 2017 als freiwilliges Modell gegründet. Durch die Vereinigung sollte die Berufsgruppe ihre Interessen wirksam gegenüber der Gesellschaft, aber natürlich auch – das ist besonders wichtig – gegenüber der Politik vertreten können. Das Ziel ist nach wie vor richtig. Wir mussten aber feststellen, dass die professionell Pflegenden die Vereinigung noch nicht ausreichend angenommen haben. Ich möchte kurz die Zahlen nennen: Von potenziell 150.000 Mitgliedern zählt die Vereinigung derzeit rund 3.500. Das ist natürlich viel zu wenig. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Vereinigung durchaus ein geeignetes Modell für eine berufsständische Vertretung ist, dass sie aber weiterentwickelt werden muss, um die gewünschte Stärke und Durchschlagskraft zu entfalten. Experten haben sich in einem Ausschuss des StMGP damit beschäftigt, wie diese Weiterentwicklung aussehen sollte; der Ausschuss ist noch von meinem Vorgänger Klaus Holetschek eingesetzt worden. Sie haben gemeinsam Empfehlungen zur Reform und vor allem zur Weiterentwicklung der Vereinigung erarbeitet. Der vorliegende Gesetzentwurf bildet die Grundlage zur Umsetzung der Empfehlungen. Lassen Sie mich zumindest kurz die wesentlichen Punkte skizzieren. Zum Ersten bekommt die Vereinigung den gesetzlichen Auftrag, eine einheitliche und zeitgemäße Berufs- und Weiterbildungsordnung für Pflegefachkräfte zu entwickeln. Zum Zweiten schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Berufsregister. Zum Dritten schaffen wir den Beirat der Vereinigung der Pflegenden, der immer wieder kritisiert wurde, ab. Zum Vierten rufen wir eine Kommission zur Begleitung des Reformprozesses, der jetzt vor uns liegt, ins Leben. Dieser Kommission werden auch der Bayerische Landespflegerat und die bayerische Dekanekonferenz Pflegewissenschaft angehören, die so ihre Expertise einbringen. Ich möchte noch ein paar Worte zur Pflegekammer sagen. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt auf sofortige Einführung einer Pflegekammer ab. Lieber Andi, ich weiß, du hast das als deinen Wunsch proklamiert. Ich verstehe und kann nachvollziehen, dass du eine starke Vertretung der Pflegenden willst. Wir sind uns da sehr einig. Ich glaube aber, dass die Mehrheit deinen Wunsch noch nicht teilt. Wir müssen da einfach noch einen gemeinsamen Weg gehen und in diesem Reformprozess eruieren, was die richtige Lösung ist. Die Kammer ist eben kein Allheilmittel; das haben Erfahrungen etwa in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein, jüngst in Baden-Württemberg gezeigt. Dort hat man sich anders entschieden. Das zeigt, dass die professionell Pflegenden von einem Pflichtmodell – insbesondere von den Zwangsbeiträgen einer Zwangsmitgliedschaft – zumindest bisher noch nicht überzeugt sind. Ich kann daher nur an uns alle appellieren: Lassen Sie uns alle gemeinsam den Weg der Reformierung der Vereinigung der Pflegenden gehen. Entscheidend ist für uns alle am Ende doch eines: Die Pflegenden in Bayern müssen erkennen, welches Gewicht und letztendlich auch welche Macht sie haben, wenn sie sich zusammentun und gemeinsam für ihre eigene Sache einstehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vereinigung der Pflegenden ist da. Sie muss aber, um innerhalb der Berufsgruppe präsenter zu werden, weiterentwickelt werden. Wir legen dafür mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Grundstein. Ich danke allen, die am Reformprozess beteiligt und hoffentlich auch weiterhin tatkräftig dabei sind, für ihre Arbeit. Wir können zu Recht darauf hoffen, dass in Sachen Selbstverwaltung nun alle an einem Strang und in dieselbe Richtung ziehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Staatsministerin, kommen Sie bitte noch einmal ans Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Waldmann, die gerade noch in der letzten Sekunde angemeldet worden ist.

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Judith Gerlach

Laufen schadet bekanntlich nicht und ist gut für die Gesundheit. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Waldmann, bitte.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe es gerade angesprochen: Es hat extra zu diesem Gesetzentwurf eine Expertenanhörung gegeben. Alle Expertinnen und Experten haben erheblichen Handlungs- und Änderungsbedarf an diesem Gesetzentwurf angemeldet. Warum findet sich letztendlich kein einziger dieser Hinweise in diesem Gesetzentwurf wieder?

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Judith Gerlach

Wir haben einiges aufgenommen und uns bei dem Weg, den wir in dem Reformprozess jetzt gehen wollen, daran orientiert. Wir wollen den Weg möglichst offenlassen, zum Beispiel was die Weiterbildungsordnung anbelangt. Wir wollen der Vereinigung natürlich auch die Chance geben, selber zu bestimmen. Wenn man eine Selbstbestimmung haben will, kann man nicht immer von oben und per Gesetz aufoktroyieren. Die Menschen sollen sich selbstverantwortlich konzipieren und dann auch ihre Wünsche und Vorstellungen an uns herantragen. Wenn man das alles gesetzlich aufoktroyiert, wird man niemals den Punkt erreichen, dass es von den Pflegekräften akzeptiert wird, diese Vereinigung gemeinsam zu bauen und ihr vor allem beizutreten. Man wird dann niemals den Punkt erreichen, dass die Pflegenden akzeptieren: Diese Vereinigung bringt uns etwas, auch dabei, der Politik Wünsche zu signalisieren – und eben nicht andersrum. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Gerlach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/146, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf der Drucksache 19/1444 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention auf der Drucksache 19/2549. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/146. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Unter anderem soll ein neuer § 3 "Änderung des Landesgesundheitsratsgesetzes" eingefügt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe weiterer Änderungen zugestimmt. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/2549. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes und des Landesgesundheitsratsgesetzes". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 19/1444 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drs. 19/752) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion.

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Stephan Oetzinger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und werte Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Dieser enthält im Wesentlichen Modifikationen in Bezug auf die sogenannte Regionalfensterverpflichtung im Medienstaatsvertrag sowie redaktionelle Änderungen und Anpassungen an Rechtsnormen auf übergeordneter Ebene, namentlich das Gesetz über digitale Dienste der EU – der Digital Services Act – und das Digitale-Dienste-Gesetz auf Bundesebene. Im Detail geht es darum, dass die beiden bundesweit mit der größten Reichweite verbreiteten Fernsehvollprogramme sogenannte Fensterprogramme vorhalten müssen, die mit aktuellen und authentischen Darstellungen die Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens des jeweiligen Bundeslandes widerspiegeln sollen, die sogenannten Regionalfenster. Der Freistaat Bayern hat von dieser Möglichkeit zur Verpflichtung der Sender Gebrauch gemacht. Diese Verpflichtung betrifft derzeit die Sendergruppe RTL und die Sendergruppe ProSiebenSat.1. Bei beiden Sendergruppen enthält mittlerweile seit Jahrzehnten der jeweils größte Kanal ein halbstündiges tägliches Programm "Regionalfernsehen für Bayern" in seinem Programm. Der aktuelle Trend, dass die Reichweite von Sat.1 zurückgeht, während die Reichweite von VOX steigt, würde zu einer Doppelverpflichtung der Sendergruppe RTL führen, zu der VOX gehört. Bayern und Nordrhein-Westfalen als Sitzländer der beiden Sendergruppen haben sich bereits im vergangenen Jahr einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Regionalfensterverpflichtung für die zwei reichweitenstärksten Sendergruppen auch in Zukunft beizubehalten. Dies wird nun in geltendes Recht umgesetzt. Eine gleichlautende Gesetzesinitiative auf Landesebene, lieber Benjamin Miskowitsch, wurde bereits heute Mittag eingebracht. Weitere Änderungen der beiden Staatsverträge sind insbesondere die Anpassung der eingangs genannten übergeordneten Rechtsnormen auf EU- und auf Bundesebene. Unter anderem entsteht mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag eine Rechtsgrundlage dafür, dass die BLM die Möglichkeit zur Entfernungsanordnung gegenüber Dritten bei Rechtsverstößen erhält. Insgesamt ist es wichtig und ist festzuhalten, dass die Regionalfensterprogramme als ganz, ganz wesentliches Element zur Vielfalt unserer Medienlandschaft beitragen und dies deswegen auch ein ganz wesentlicher Punkt ist, der erhalten werden soll. Ich darf abschließend um Zustimmung zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag werben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Oetzinger. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Mang. (Beifall bei der AfD)

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Ferdinand Mang AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! In dieser Debatte geht es um eine kleine Reform des Medienstaatsvertrags; der große, von der CSU angekündigte Wurf bleibt bisher aus. Es geht nicht um die wichtigen Fragen wie beispielsweise die unverschämten Gehälter für Intendanten oder überbezahlte Moderatoren, auch kein Wort zu einer ausgewogenen Berichterstattung – nein, es geht um die weitere Implementierung des Digital Services Act. Diesen sogenannten Digital Services Act – ein neues Monstrum aus dem Bürokratenmolloch zu Brüssel – hat der links-grün dominierte Bundestag bereits in das Digitale-Dienste-Gesetz gegossen – ein Meisterwerk neuer Unterdrückungsmethoden, um Andersdenkende zum Verstummen zu bringen, mit dem jede zu ehrliche Kritik an links-grüner Regierungspolitik mit einem Heer an Denunzianten und Spitzeln eingeschüchtert und mundtot gemacht werden soll. Die Erfolge der AfD sind zu gefährlich; jedes freie Medium soll links-grün eingenordet werden; jeder Plattform, die sich weigert, drohen empfindliche Strafen. So viel zur Einordnung des Digitalen-Dienste-Gesetzes, das nun auch im Rahmen des neuen Medienstaatsvertrags seinen Niederschlag findet. Sie finden, das klingt polemisch? – Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird eine Liste rechtswidriger Inhalte aufgeführt. Diese stammen aus dem Strafgesetzbuch, insbesondere aus dem berüchtigten § 130 StGB "Volksverhetzung". Ich zitiere eine Passage, die nun zur Bewertung von Inhalten herangezogen werden soll. So sind unter anderem Inhalte unzulässig – Zitat –, die "zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden". Ich greife jetzt einen Punkt heraus: Inhalte, die Teile der Bevölkerung beschimpfen oder böswillig verächtlich machen. Wenn ich jetzt auf TikTok Kritik an der Migrationspolitik übe und sage, dass diese Politik der unkontrollierten Massenmigration eine Ursache für die steigende Gewaltkriminalität darstellt, erfüllt das den Tatbestand der Volksverhetzung? – Natürlich nicht! Ich bin Jurist und habe entsprechende Qualifikationen und kann das beurteilen. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Aber wer kontrolliert denn die Inhalte, von denen sich links-grüne Gutmenschen in ihrem Gutmenschentum in ihrer luxuriösen Vorstadtvilla gestört fühlen? Diese Beschwerden werden keine Volljuristen prüfen, welche die juristischen Tücken des Volksverhetzungsparagrafen im Detail kennen. Es werden natürlich wie immer Lohndumping-Arbeitskräfte mit der Prüfung beschäftigt werden, die natürlich die Instruktion haben werden, dem Unternehmen keine schweren Geldbußen zu verursachen. Sie werden schwerlich juristisch differenzieren können, ob ein Inhalt berechtigte Regierungskritik darstellt oder eine strafbare Beschimpfung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung vorliegt. Was wird passieren? – Wir wissen es: Im Zweifelsfall werden Inhalte eher gelöscht und zensiert werden, auch wenn diese natürlich nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Für diese Beurteilung, ob ein Inhalt den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt oder nicht, gibt es die Ermittlungsbehörden, vornehmlich die Staatsanwaltschaft. Als Staatsanwalt hat man in der Regel ein Prädikatsexamen und kann diese Bewertung rechtssicherer vornehmen, als das ein juristisch ungebildeter Social-Media-Manager kann. Worauf will ich hinaus? – Mit diesem Gesetz werden Privatunternehmen mit der juristischen Begutachtung strafrechtlicher Inhalte beauftragt, obwohl diese zum Aufgabenkern des Staates gehört. Juristische Laien sollen über Inhalte entscheiden, wofür sie nicht ausgebildet sind, und zensieren sie diese einmal zu wenig, drohen dem Unternehmen hohe Strafen. Damit schaffen Sie eine Zensur durch die Unternehmen und nehmen billigend in Kauf, dass die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit verfassungswidrig eingeschränkt wird. (Anna Rasehorn (SPD): So ein Quatsch!) Das mag Ihnen zupasskommen, da damit abermals Regierungskritik zensiert wird. Doch was nützt das unserer Demokratie? Nützt ihr das? – Nein, es schadet der Demokratie. Das Strafgesetzbuch gilt auch ohne diese Regelungen. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. (Anna Rasehorn (SPD): Oh!) Der Staat darf nicht jedes Problem auf die Privatwirtschaft abwälzen, und die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wir lehnen das Gesetz daher ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Mang, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Oetzinger, CSU-Fraktion, vor.

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Stephan Oetzinger CSU

Herr Mang, Sie haben eingangs über den Reformbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen. Vielleicht können Sie mir in dem Zusammenhang auch den Unterschied zwischen dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Medienstaatsvertrag erklären. Sie sind ja Jurist, wie Sie selber ausgeführt haben. Vielleicht können Sie dann den Unterschied herausstellen, und vielleicht können Sie mir dann auch erklären, was die Ausführungen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk und zu den Intendantengehältern mit dem Medienstaatsvertrag, den wir heute verhandeln, zu tun haben.

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Ferdinand Mang AfD

Wir haben heute hier den Medienstaatsvertrag. Der ist die Grundlage und Implementierung für viele bundesrechtliche Regelungen, die wir heute mit verabschieden. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag von allen 16 Bundesländern, mit dem unter anderem die zwangsgebührenfinanzierten Medien ihre Regelung und ihren Auftrag erhalten. Das ist der Rundfunkstaatsvertrag. (Sanne Kurz (GRÜNE): Jurist und keine Ahnung! – Zuruf: Das ist doch Themaverfehlung!) – Das ist keine Themaverfehlung. Hier geht es eben um den Medienstaatsvertrag. (Beifall bei der AfD – Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Ahnungslosigkeit ist das!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist Herr Kollege Prof. Michael Piazolo für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben – und das ist vielleicht typisch – jetzt zwei sehr unterschiedliche Redner gehört, mit einer sehr unterschiedlichen Herangehensweise. Kollege Oetzinger hat den Staatsvertrag sachlich und zutreffend dargestellt und auf die Punkte hingewiesen. Wir haben im Nachgang vom AfD-Vertreter eine – wie er ja selbst zugegeben hat – polemische Übersteigerung des Inhaltes gehört. Die Konsequenz daraus ist natürlich, dass man den Staatsvertrag auch entsprechend falsch interpretiert. Bei dem neuen Staatsvertrag geht es im Wesentlichen – und das ist auch deutlich gemacht worden – um eine Erweiterung der Methoden und Mittel: Zur bisher möglichen Sperrung kommt auch die Entfernungsanordnung dazu. Das ist ganz entscheidend. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das notwendig ist. Es sind keine anderen Leute, die das beurteilen, sondern die gleichen, und selbstverständlich können das dann auch – so es nicht schon Juristen geprüft haben – Juristen überprüfen. Insofern sehe ich hier keine Gefährdung. Wir haben insgesamt einen langen Plenartag, und deshalb werde ich es an dieser Stelle so machen, dass ich noch mal auf die Ausführungen des Kollegen Oetzinger verweise, der das in richtiger Art und Weise dargestellt hat. Wir werden als FREIE WÄHLER zustimmen, wie wir das auch schon im Ausschuss getan und angekündigt haben, weil wir die Umsetzungen für sinnvoll und zielführend erachten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Piazolo. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sanne Kurz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Sanne Kurz GRÜNE

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorredner Mang von der AfD hat leider bewiesen, dass auch Juristen sehr viel Meinung haben können, für leider null Ahnung. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Auch wenn es der AfD nicht passt: Wir leben in einem Rechtsstaat. Dabei steht das Recht einer Normenhierarchie über uns. Das bedeutet: Das höherrangige Recht verdrängt das niederrangige Recht, oder niederrangiges Recht steht ergänzend, subsidiär, neben dem höherrangigen. Das gilt auch für das Unionsrecht. Ich kann es für Herrn Mang auch noch mal ganz einfach erklären: Wenn der Papa dem Kind im Stadtpark nach dem Grillfest sagt: "Bitte räum auf!", und dann macht die Gemeinde noch eine Regelung, wie der Stadtpark aufzuräumen ist, dann müssen sich Papa und Kind natürlich auch daran halten. In Zukunft heißt es im Netz nicht mehr: Der Stärkere gewinnt. – Das ist auch gut so. Es ist auch gut, dass wir in einem vereinten Europa leben, das eine gemeinsame Normenhierarchie hat und kennt. Der Digital Services Act hat für Europa viele Sachen verbessert. Ich will nur kurz aufzählen, was für die 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa besser geworden ist: Bürgerinnen und Bürger haben einen besseren Schutz ihrer Grundrechte, mehr Kontrolle und mehr Wahlmöglichkeiten. Es gibt stärkeren Schutz für Kinder online, es gibt weniger Konfrontation mit illegalen Inhalten. Aber auch die Anbieterinnen und Anbieter haben mehr Rechtssicherheit. Es gibt eine gemeinsame Rechtsnorm für die 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Das bedeutet, dass es auch für Start-ups oder bei Wachstum und Upscaling leichter geworden ist. Für uns als gesamte Gesellschaft gibt es eine größere demokratische Kontrolle der Plattformen und eine Verringerung von systemimmanenten Risiken wie Manipulation und Desinformation, womit die AfD ja sehr viel Erfahrung hat. Für Bayern haben wir mit der Landesmedienanstalt eine sehr gute Lösung gefunden, mit einer staatsfernen, demokratischen und pluralistischen Kontrolle. Wir GRÜNE stehen natürlich auch hinter den Regionalfensterprogrammen. Wir wissen inzwischen alle, dass dort, wo es keine lokale und regionale Berichterstattung mehr gibt, sogenannte Nachrichtenwüsten entstehen. Dort gibt es dann mehr Wirtschaftskriminalität, mehr Umweltdelikte, aber zum Beispiel auch weniger Engagement im Ehrenamt, ja sogar weniger Menschen, die wählen gehen oder sich für Wahlämter aufstellen. Das ist etwas, was der AfD vielleicht passt, uns als demokratischer Mitte aber nicht. Deshalb werben auch wir für Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Kurz. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion.

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer bereits im Februar dieses Jahres unterzeichnet. In den Länderparlamenten wird er jetzt ratifiziert und soll am 1. Oktober 2024 in Kraft treten. In den vergangenen Monaten haben wir uns immer wieder mit Änderungen im Medienstaatsvertrag beschäftigt, und dabei standen vor allem die notwendigen Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Fokus. Das zeigt, mit welcher Geschwindigkeit, wie rasant sich die Medienlandschaft verändert. Mit dem vorliegenden Medienstaatsvertrag vollziehen die Länder jetzt wichtige europäische Schritte nach, die die Europäische Union mit dem Digital Services Act angelegt hat. In Deutschland wird der Digital Services Act durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes umgesetzt und das Telemediengesetz abgelöst. Ziel des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages ist es, ein sicheres und verantwortungsvolleres Umfeld zu schaffen, mit mehr Rechtsdurchsetzung im Netz. Das begrüßen wir auch nachdrücklich. (Beifall bei der SPD) Der Digital Services Act verpflichtet digitale Dienstleister, allen voran die Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für sie ist es jetzt einfacher, illegale Inhalte zu melden, und die Plattformbetreiber sind verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen. Auch sensible Daten von Kindern dürfen nicht mehr genutzt werden, um personalisierte Werbung gezielt auszuspielen. Das ist ein wichtiger Schritt; denn das Internet wird von vielen Seiten immer noch als rechtsfreier Raum angesehen. Der Ton in den sozialen Netzwerken wird zunehmend rauer und radikaler. Populismus bestimmt an vielen Stellen und sehr oft die Algorithmen. (Beifall bei der SPD) Geregelt wird im Staatsvertrag darüber hinaus, wie die Landesmedienzentralen gegen Verstöße vorgehen können. Sie werden gestärkt und können zukünftig schädliche Inhalte nicht nur sperren, sondern auch entfernen. Gerade in Zeiten von Fake News, von Hassreden, Desinformationen und KI ist dies ein ganz wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Demokratie und zum Schutz unserer Jugendlichen. Klar ist – das muss klar sein –: Wer mit Medien Geld verdienen will, muss sich auch an die Regeln halten. (Beifall bei der SPD) Auf folgenden wichtigen Punkt im Hinblick auf die Vielfaltssicherung möchte ich noch kurz eingehen. Das haben wir bereits heute Morgen in der Ersten Lesung des Mediengesetzes getan. Bayern ist ein ganz wichtiger, bedeutender Medienstandort mit den zwei großen Privatrundfunkunternehmen ProSiebenSat.1 und RTL. Rechtlich ist im Staatsvertrag festgelegt, dass beide Sendeanstalten auch in Zukunft Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen anbieten können. Auch sie sind Teil unserer Medienlandschaft in Bayern. Qualitätsjournalismus und unabhängige, vielfältige Medienangebote sind für unsere Demokratie unabdingbar. Sie gilt es zu erhalten und zu fördern. Dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag stimmen wir zu. Aber das Thema Medien bleibt auch in Bayern ganz oben auf der Agenda. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist bereits in Vorbereitung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 19/752 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf der Drucksache 19/2544 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 19/1985) - Zweite Lesung - Gesamtredezeit der Fraktionen: 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Winhart, AfD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten jetzt den Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung. Ich war etwas überrascht, dass Sie sich noch nicht mal dazu bewegen konnten, in den Ausschüssen darüber ordentlich zu debattieren. Es ist immer das Gleiche: Es kommt ein guter, auch pragmatischer Vorschlag von der AfD, der bei Ihren kommunalen Vertretern durchaus Anklang findet. Dann wird er in kürzester Zeit niedergebügelt. Sie haben auch keine konstruktiven Beiträge geleistet, etwa einen Änderungsantrag eingebracht. Nein, es herrscht Ignoranz an allen Ecken und Enden. Deswegen können wir heute den Gesetzentwurf nochmals in seiner Urform debattieren. Ich hoffe, dass sich der eine oder andere doch ein Herz nimmt, hier mit Blick auf die Patienten etwas zu tun. Wir haben in den letzten Wochen einiges erleben müssen. In Berlin kommt jetzt tatsächlich die Debatte über das Krankenhausgesetz und über die Krankenhausfinanzierung allmählich in Gang; denn wir mussten zuvor erleben, dass Kiffen wichtiger war als das Krankenhaus. Das haben wir hier oft genug mitbekommen. Da hat man gerade bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN auf etwas Besserung und eine andere Prioritätensetzung gehofft. Aber nein, das ist nicht der Fall. Hier in Bayern setzt man dieses Jahr, wie man es bei den Haushaltverhandlungen hören durfte, vorrangig auf Frauengesundheit und Wechseljahre, aber nicht auf die Finanzierung unserer bayerischen Krankenhäuser. Meine Damen und Herren von der Koalition, ich sage Ihnen ganz klar: Wenn Sie jetzt darauf spekulieren, dass unsere bayerischen Krankenhäuser vor die Hunde gehen (Michael Hofmann (CSU): Was ist das für eine blödsinnige Unterstellung! So ein Quatsch! – Lachen bei der AfD) und man das zur Bundestagswahl 2025 – oder wann auch immer sie kommen wird –den Leuten von Rot-Grün und vielleicht auch Gelb in die Schuhe schieben kann, dann verrechnen Sie sich massiv. – Herr Hofmann, Sie können eigentlich nur froh sein, dass ich heute so gut gelaunt bin; echt. (Allgemeine Heiterkeit) Darauf spekulieren Sie. Ansonsten würden Sie sich bewegen und schauen, dass Sie unsere bayerischen Krankenhäuser ansatzweise finanziert bekommen. Aber was hören wir gerade immer von Ihnen: Bayern sei in der gesamten Europäischen Union die sechstgrößte Volkswirtschaft. Das Geld fließe in Strömen. Das sei überhaupt kein Problem. Für alles haben wir Geld. Auch für die zweite Stammstrecke übernehmen wir Aufgaben, die eigentlich Sache des Bundes wären. Auch darum kümmern Sie sich. Aber wenn es um die Gesundheit der eigenen Leute geht, ducken Sie sich weg. Sie wollen hier eben nicht investieren, obwohl Sie es könnten. Herr Hofmann, schämen Sie sich. Schämen Sie sich! (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CSU) – Beruhigen Sie sich mal wieder. Das ist schlecht für den Kreislauf. Es gibt demnächst weniger Krankenhäuser. Was Sie hier machen, ist hoch gefährlich. (Zuruf von der CSU) Wer sich zu Recht aufregt, sind Ihre Landräte und Ihre Oberbürgermeister von der CSU, Herr Hofmann. Denen nehmen Sie demnächst ihre Krankenhäuser weg. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Die fragen Sie dann natürlich: Was macht die CSU-Fraktion hier im Bayerischen Landtag? Warum verweigern Sie die finanzielle Unterstützung unserer Krankenhäuser? Das müssen Sie denen erklären. Den Wählern draußen erklären wir es, weil Sie nicht willens sind. Warum Sie es nicht sind, können Sie hier nachher selber erklären. Wichtig ist auf jeden Fall: Die Staatsregierung lässt sich mit Unterstützung der Koalition jegliche Planungshoheit im Namen der Krankenhausplanung, die unsere eigene Landeshoheit ist, aus den Händen nehmen. (Zuruf von der CSU: Sie verdrehen die Tatsachen! Unglaublich!) Wie wollen Sie denn noch eine Krankenhausplanung machen, wenn die Krankenhäuser der Reihe nach wegbrechen, weil sie sich von den Kreisen nicht mehr finanzieren lassen? Aber auch alle privaten Träger, die im Landeskrankenhausplan enthalten sind, fallen Ihnen weg. Im Jahr 2023 waren 89 % der Kliniken defizitär. Deshalb muss man das Thema angehen. Wir machen es nicht mit der Gießkanne und gehen auch hier mit dem Steuergeld der Bürger ordentlich um. Wir wollen, dass hier entsprechende Kredite vergeben werden, (Zuruf von der CSU) damit das Geld zurückfließt, wenn die Krankenhäuser demnächst hoffentlich Gewinne erwirtschaften können. Es ist ganz klar: Die Rettung gilt nicht nur den öffentlichen Häusern, sondern beispielsweise auch denen der kirchlichen Träger, die als Vertragskrankenhäuser in unserem Plan enthalten sind. Die Rettung gilt natürlich auch für den privaten Anbieter; denn wenn dieser pleite ist, springt keine Gemeinde, keine Kommune und kein Landkreis mehr ein. Dann ist das Haus weg, verloren und steht für die Krankenhausplanung nicht mehr zur Verfügung. Denken Sie an die Patienten. Denken Sie an die Rettungsdienstleistenden, die längere Wege zu fahren haben. Denken Sie an die Angehörigen. Sie haben vorhin beim Pflegendenvereinigungsgesetz über die Pflegedienstleistenden gesprochen, die dann auch weiter zur Arbeit fahren müssen. Das, was Sie hier machen, ist unsozial. Folgen Sie unserem Antrag und unserem Gesetzentwurf. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Patrick Grossmann für die CSU-Fraktion.

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Patrick Grossmann CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Lieber Herr Kollege Winhart, wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was". Ich habe bereits bei meinem ersten Redebeitrag zum Antrag der AfD auf Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich darauf verwiesen, dass es wohl der Zauberei und der Hexerei bedarf, alle Milliarden-Wünsche der AfD-Fraktion zu finanzieren: eine Milliarde mehr für unsere Krankenhäuser; eine Milliarde mehr für unsere Kommunen; eine Milliarde mehr für die Schuldentilgung. Wo soll denn das hinführen? Das ist haushaltspolitisches Harakiri, was Sie da durchführen, Herr Kollege Winhart. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dabei bedarf es letztendlich gar keiner Hexerei; denn es muss sich einfach jeder nur um seine Aufgaben kümmern. Lieber Herr Kollege Winhart, der Bund hat den gesetzlichen Auftrag, für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung unserer Krankenhäuser zu sorgen. Über 80 % der bayerischen Krankenhäuser schreiben derzeit Defizite. Das bedeutet, der Bund kommt seiner Aufgabe derzeit nicht nach. Was ist jetzt die Lösung? Was machen wir jetzt? Die AfD fordert, dass der Freistaat Bayern eine Milliarde Euro über Kredite an die Krankenhäuser ausreicht und dann sogar noch Anteilseigner wird. Das ist doch abenteuerlich. Die Lösung ist ganz einfach: Zur kurzfristigen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit muss noch in diesem Jahr der Landesbasisfallwert unterjährig angepasst werden. Die seit der Corona-Pandemie nicht mehr auskömmlich finanzierten Preissteigerungen im Personal- und Sachbereich müssen den Krankenhäusern rückwirkend ausgeglichen und in der rechnerischen Basis bei der Ermittlung des Landesbasisfallwerts für 2025 berücksichtigt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, zur Finanzierung muss man im Bundeshaushalt auch die richtigen Prioritäten setzen. Es ist angesprochen worden: Jetzt hat also unser Bundesgesundheitsminister endlich eine neue Reform auf den Weg gebracht, nämlich die Krankenhausreform; aber die Krankenhausreform ist so, wie sie vorgelegt wurde, kein Allheilmittel für die finanziellen Nöte unserer Krankenhäuser. Das System auf die Vorhaltefinanzierung statt der Fallpauschalen umzustellen, hört sich erst einmal sehr gut an. Weder sichert es aber dauerhaft den Erhalt der kleinen Krankenhäuser, noch bietet es eine angemessene Vergütung für unsere großen Krankenhäuser, die aufgrund der Mindestmengenregelung zusätzliche Leistungen übernehmen müssen. Die angenommene Selbstverständlichkeit, dass Krankenhäuser jede der ihnen zugewiesenen Leistungsgruppen auch erbringen wollen, entspricht nicht der Realität, da wirtschaftliche Zwänge dies nicht zulassen werden. Wir haben keine und wir leben in keiner Planwirtschaft, verehrte Kollegen von der SPD, auch wenn Sie das ab und zu gern hätten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich keineswegs um eine Vorhaltefinanzierung der entstandenen Kosten für die Krankenhäuser, sondern nur um eine andere Form der fallzahlabhängigen Erlösfinanzierung. Der Bundesgesundheitsminister führt die Öffentlichkeit aufgrund der irreführenden und zum Teil falschen Aussagen zum Thema der Vorhaltefinanzierung in die Irre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Krankenhausreform bedarf dringend deutlicher Korrekturen. Es bleibt die Frage, was uns die von Karl Lauterbach vorgelegte Krankenhausreform hinsichtlich einer auskömmlichen Betriebskostenfinanzierung bringt. – Nichts. Wir brauchen einfach mehr Geld im System. In diesem Punkt gebe ich den Kollegen der AfD recht. Es geht ja auch. Bayern macht es vor: Der Freistaat ist nämlich zuständig für die Investitionen in den Krankenhausbau. Wir haben in diesem Haushalt unsere Mittel zusammen mit den Kommunen um 157 Millionen Euro aufgestockt. Somit stehen sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 jeweils 800 Millionen Euro für Investitionen in den Krankenhausbau zur Verfügung. Im Laufe der Legislaturperiode werden wir diese Mittel auf eine Milliarde Euro anwachsen lassen. Damit stärkt Bayern seine Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum. Wir machen und erledigen unsere Hausaufgaben, und das ist gut so. Zurück zum Entwurf der AfD. Ich habe es schon erwähnt: Ihr Vorschlag, den Sie gerade angesprochen haben, Kredite an die kommunalen Krankenhäuser, an die kirchlichen Krankenhäuser und sogar an die privaten Krankenhäuser zu verteilen, ist abenteuerlich. Es vermischt die Aufgaben zwischen Bund, Land und Kommunen. Das ist nicht der beste Weg, deshalb ist der Vorschlag abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordnetem Huber von der AfD-Fraktion.

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Martin Huber AfD

Herr Grossmann, wir haben uns über dieses Thema ja schon einmal unterhalten. Ich bin selbst im Krankenhausauschuss in Erding. Ich kenne die Problematik. Wenn Sie sagen, wir sind für die Investitionen zuständig, haben Sie recht; aber wie sollen wir noch investieren, wenn wir die Unterhaltskosten nicht mehr zahlen können? – Herr Lauterbach macht seine Arbeit nicht, und wir in Bayern schauen zu. Das ist nicht fadenscheinig. Die erste Aufgabe aller Politiker ist die optimale ärztliche Versorgung der Bürger in Bayern. Wir sind für Bayern zuständig. Wenn er die Hausaufgaben nicht macht, dann müssen doch wir etwas machen. Wir haben keine Zeit mehr. Ob es Kredite sein werden oder andere Hilfen, ist egal. Entscheidend ist, dass im ländlichen Raum Hilfe gebraucht wird. Da sind Sie gefordert, etwas zu machen. Wenn unser Entwurf nicht durchgeht, fordere ich Sie auf: Helfen Sie den Krankenhäusern im ländlichen Raum, da wir sie sonst zum großen Teil verlieren. Das hat mit Partei nichts zu tun. (Beifall bei der AfD)

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Patrick Grossmann CSU

Herzlichen Dank, Herr Huber, dass Sie dem Freistaat Bayern und uns bescheinigen, dass wir unsere Hausaufgaben machen, indem wir genügend Mittel für Investitionen in die Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Auf der anderen Seite, und das habe ich ja ausgeführt, ist nun einmal der Bund zuständig. Wir können hier nicht beliebig einspringen. Es gibt seitens des Bundes genügend Möglichkeiten, finanzielle Mittel umzuschichten. Deshalb bleibe ich dabei: Jeder muss sich um seine Hausaufgaben kümmern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Grossmann. Der nächste Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Andreas Krahl.

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Andreas Krahl GRÜNE

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorgelegten Gesetzesentwurf merkt man eindeutig und ausdrücklich, dass die AfD nicht verstanden hat, wie Krankenhausfinanzierung in dieser Republik funktioniert, (Widerspruch bei der AfD) dass die AfD nicht verstanden hat, wie das Krankenkassensystem in dieser Republik funktioniert, dass die AfD nicht verstanden hat, wie man Gesetzesanträge hier einbringt, dass die AfD nicht verstanden hat, wie Politik hier gemacht wird, und dass die AfD überhaupt keine Berechtigung hat, hier für irgendjemanden zu sprechen. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) In diesem Sinne bleibt nur eines zu sagen: Ich freue mich, dass ich morgen bei euch auf diesem komischen Meldeportal stehe. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen, weil er ein schöner Schmarrn ist. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo! – Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Krahl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es hat schon wesentlich bessere Gesetzentwürfe in diesem Haus gegeben, wenn auch nicht unbedingt von der Fraktion der AfD. Was soll man zu diesem Gesetzentwurf sagen? – Sie wollen pauschal eine Milliarde Euro mehr in das Gesundheitssystem investieren, und zwar als Transfer des Freistaates auf die kommunale Ebene. Es wird aber noch nicht einmal gesagt, wofür. Man kann zwischen den Zeilen lesen, dass Sie hier wahrscheinlich einen Verlustausgleich normieren wollen. Das steht bloß nicht im Gesetz. Wenn Sie sagen, dass die kreisfreien Städte und die Landkreise mit dem Tragen der Defizite nicht mehr zurande kommen, so ist dies zumindest zu vermuten. Durchdacht ist das Ganze nicht; denn Sie müssten sich, wenn Sie geklärt haben, wofür das Geld ist, zunächst einmal Gedanken darüber machen, in welchem Umfang der Staat, insbesondere bei nichtkommunalen Kliniken, überhaupt berechtigt ist, Defizitausgleich zu zahlen. Es gibt immerhin ein europäisches Beihilferecht. Unter Umständen könnte man da ein gewisses Problembewusstsein entwickeln. Wenn man sagt, na ja, dann nehmen wir nur die kommunalen Krankenhäuser und lassen die anderen aus, stellt sich die Frage der Gleichbehandlung. Wie gesagt, der Entwurf ist juristisch nicht wirklich durchdacht. Außerdem nimmt er die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit von dem weg, der uns das eingebrockt hat. Das ist die Bundesebene. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Jetzt werde ich das nicht alles dem Herrn Lauterbach in die Schuhe schieben, weil der Herr Lauterbach ist erst vor zweieinhalb Jahren wie ein Komet, vom Fernsehstudio auf den Ministersessel, in dieses Amt geschwebt. Es ist vielleicht auch nicht immer ratsam, Ministerien nach Sendezeiten in Talkshows statt nach Kompetenz zu besetzen. Das ist die Verantwortlichkeit derer, die in Berlin Posten besetzen. Jedenfalls hat Karl Lauterbach natürlich dieses Dilemma nicht allein verursacht, sondern das Gesundheitswesen ist seit Jahrzehnten ein Thema, das so nicht gelöst ist, und natürlich muss der Bund hier seiner Aufgabe nachkommen, und zwar in allen Belangen. Wir sagen, dass die medizinische Versorgung nach dem "Konzept Lauterbach" sehr stark die Spitzenmedizin, die Medizin in den Universitätsklinika, in den Vordergrund rückt. Wen wundert es, dass die Großstadtparteien, die dort am Tisch sitzen, den ländlichen Raum nicht wirklich im Blick haben? Ich nehme das Herrn Lauterbach persönlich nicht übel. Wer in Leverkusen zwischen Köln und Düsseldorf wohnt, muss nicht zwingend den ländlichen Raum im Blick haben. Allerdings, wenn ich schon bei Herrn Lauterbach bin, muss ich feststellen, dass in seiner unmittelbaren Nähe drei Kliniken innerhalb weniger Monate die Grätsche gemacht haben. Das hätte ihm vielleicht auffallen können. Natürlich kann es nicht für jede Klinik einen Bestandsschutz auf Ewigkeit geben. Das ist keine Frage. Aber eine flächendeckende medizinische Versorgung in einem Flächenstaat wie Bayern ist natürlich eine grundlegende Herausforderung, aber auch eine grundlegende Verantwortung, die wir alle haben. Wir werden dieser Verantwortung gerecht. In unserem Koalitionsvertrag ist die Krankenhaus-Milliarde enthalten. Die geht aber nicht in den Defizitausgleich, sondern in Investitionen. Die sind natürlich zur Erlangung einer flächendeckenden, guten medizinischen Versorgung notwendig. Im internationalen Vergleich sind wir sehr gut aufgestellt – Gott sei Dank. Aber wir müssen selbstverständlich auch das Thema der Kosten im Blick haben. Wir geben, was den Freistaat Bayern betrifft, den Kommunen ausreichend Geld über den kommunalen Finanzausgleich. Der kommunale Finanzausgleich wird jährlich mit den kommunalen Spitzenverbänden verhandelt. Dort werden die wesentlichen und wichtigsten Anliegen der Kommunen besprochen und zu einem Ausgleich gebracht. Ein Gesetzentwurf, der einen Defizitausgleich vorsieht, ist aus unserer Sicht weder durchdacht noch zielführend. Er perpetuiert auch Strukturen, die in den einen oder anderen Fällen vielleicht zu überdenken wären. Last, but not least: Ich gehe jetzt einmal nach Oberfranken. Wie wollen Sie es denn dort halten? Dort gibt es einen Klinikverbund, der sich in der Insolvenz befindet und sich gerade auflöst. Dort sind zwei Kommunen aus Thüringen – Sonneberg und Hildburghausen – drin. Auch diese Frage ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht gelöst. Deswegen gibt es eine glatte Ablehnung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Pohl, bitte bleiben Sie am Mikrofon. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Andreas Winhart für die AfD-Fraktion vor.

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Pohl von den FREIEN WÄHLERN, Sie sind ans Rednerpult gegangen und haben nur Bedenken geäußert. Sie haben nichts Konstruktives beigetragen. Sie haben Verständnisprobleme gehabt. Sie hätten im Ausschuss mit uns diskutieren können, dann hätten wir es Ihnen ausführlich und bis ins Detail erklären können. Dafür reicht eine Minute nicht. Das Angebot war da. Die Frage ist: Sind Sie überhaupt willens, dort etwas zu machen? Da Sie gerade den regionalen Verbund in Oberfranken ansprechen: Was haben Sie als Koalition bisher gemacht? Haben Sie irgendetwas in petto? – Nein, haben Sie nicht. Sie haben zugeschaut und freuen sich jetzt, dass Sie es den Kollegen von der Ampel-Regierung in die Schuhe schieben können. Sie spielen da schon mit der Gesundheit der Menschen, auch in Oberfranken.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Diese letzte unverschämte Bemerkung, dass irgendjemand mit der Gesundheit von Menschen spielen würde, weise ich für alle Abgeordneten in diesem Haus zurück. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Es ist schwierig, etwas Konstruktives aus Ihrem Gesetzentwurf zu machen. Herr Kollege Winhart, wenn ich ein Pferd vor Augen habe, dann kann ich hundertmal das Pferd anschauen und es beschwören und sagen: Du bist ein Esel. – Aber es bleibt halt ein Pferd. Mit so einem Gesetzentwurf können Sie nichts konstruktiv anfangen. Es tut mir herzlich leid. (Andreas Winhart (AfD): Was haben Sie getan?) Wenn Sie noch nicht einmal die Zuständigkeiten eines regionalen Klinikverbundes von der Zuständigkeit des Freistaates Bayern trennen können, dann würde ich Ihnen empfehlen, einmal einen Nachhilfekurs in Kommunal- und Staatsrecht zu belegen, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) dann unterhalten wir uns weiter. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Widerspruch bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Pohl. – Der nächste Redner ist der Kollege Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Herr Präsident, wertes Hohes Haus, Herr Staatssekretär! An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die im Gesundheitswesen tätig sind. Das hat bis jetzt gefehlt. Ich durfte erst in diesem Jahr erfahren – ich habe ein neues Knie bekommen –, wie gut es bei uns in Bayern läuft. Das muss man einfach einmal sagen. (Beifall bei der SPD) Vielen Dank an alle Rettungssanitäter, an alle Helfer und die Ärzte. Zur AfD möchte ich sagen: Sie hätten ja im Ausschuss die Chance gehabt, etwas zu sagen. Im Plenum spucken Sie große Töne, aber im Ausschuss sind Sie Mäuschen. (Michael Hofmann (CSU): Richtig!) Das ist keine Art. Das sollen die Zuschauer in Bayern und der ganzen Welt einmal erfahren. Sie haben null fachlichen Beitrag im Ausschuss geleistet. Das muss heute einmal gesagt werden. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, damit ihr mir jetzt nicht zu viel Beifall klatscht, komme ich zu meinem Redebeitrag. Es geht heute zum zweiten Mal um einen Gesetzentwurf, der die Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes vorsieht. Es handelt sich um einen Entwurf, der sich vermeintlich auf die Unterstützung defizitärer Krankenhäuser im Freistaat konzentriert. Lassen Sie mich vorneweg klarstellen: Die Notwendigkeit, unser Gesundheitssystem zu stärken, unsere Kommunen finanziell zu entlasten und die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten sicherzustellen, ist unbestritten. Der eingebrachte Gesetzentwurf ist nicht nur mangelhaft ausgeführt, sondern in vieler Hinsicht problematisch. Der Gesetzentwurf geht die grundlegenden strukturellen Probleme unseres Gesundheitssystems nicht an. Stattdessen setzt er auf kurzfristige und teure Darlehensvergaben für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs durch den Freistaat. Man muss ganz klar sagen: Der Staat soll die Krankenhäuser übernehmen. Für die Finanzierung der Betriebskosten sind aber die Krankenkassen bzw. indirekt natürlich der Bund zuständig. Ja, es besteht dringender Handlungsbedarf: In diesem Jahr schreiben 8 von 10 Krankenhäusern rote Zahlen. Die geschätzte Investitionslücke aus Bayern wird 1,5 Milliarden Euro betragen. Die SPD sowohl im Landtag als auch in der Regierungsverantwortung im Bund verfolgt einen ganzheitlichen Lösungsansatz mit dem jüngst im Bundestag beratenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Wir stehen vor einer tiefgründigen Qualitätsoffensive bezüglich der Krankenhausversorgung der letzten 20 Jahre. Diese Reform wird die wohnortnahe medizinische Versorgung in Bayern sicherstellen, die Qualität der Behandlung verbessern und das Personal in unseren Krankenhäusern wirksam entlasten. Wir bieten nachhaltige Lösungen an, die tatsächlich eine Entkommerzialisierung des Krankenhaussystems fördern und durch Vorhaltevergütungen eine zusätzliche Finanzstruktur schaffen. Der Staatssekretär Schöffel und die CSU versuchen stets, die Verantwortung auf den Bund zu schieben (Martin Wagle (CSU): Zu Recht!) und uns ein falsches Bild zu vermitteln. Wir akzeptieren nicht, dass Sie sich aus der Verantwortung stehlen und behaupten, der Bund würde sich verstecken. (Martin Wagle (CSU): Doch!) Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist ein klarer Beleg dafür, dass der Bund handelt. Die Lösung kann nicht darin bestehen, immer mehr Geld in ein defizitäres System zu pumpen, sondern wir müssen eine Reform machen. Hier gilt großes Lob unserem Bundesgesundheitsminister Lauterbach. (Martin Wagle (CSU): Lieber nicht! – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Er versucht, mit Änderungen etwas zu erreichen. Sie haben über viele Jahre zugeschaut und wussten, dass die Krankenhäuser defizitär sein werden. Sie haben nichts gemacht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ihr wart auch in der Regierung!) Jetzt müssen es die SPD, die GRÜNEN und die FDP richten. (Widerspruch bei der CSU) Ihr wart nicht in der Lage, den Menschen die Wahrheit zu sagen, dass es so nicht geht. (Widerspruch bei der CSU) Verweigerungshaltung bringt uns nicht weiter. Nur wenn wir die Ärmel hochkrempeln, kommen wir weiter. Ich möchte noch eines zu unseren Ärzten in Bayern sagen: 12.500 sind ausländische Ärzte und Ärztinnen. Ich möchte ganz klar sagen: Die AfD stellt immer wieder denselben Antrag, wonach gewisse Leute ausgewiesen werden sollten. Jede fünfte Pflegekraft hat einen Migrationshintergrund. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Scheuenstuhl, Ihre Redezeit!

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Harry Scheuenstuhl SPD

Herr Präsident, wenn einer von der AfD-Fraktion einmal ins Krankenhaus kommt, dann soll er diesen Menschen begegnen. Ich hoffe auf eine Zwischenbemerkung. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt leider keine Zwischenbemerkung, auch wenn Sie darauf hoffen. Vielen Dank, Herr Kollege Scheuenstuhl. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Das nächste Mal!) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1985 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 (Drs. 19/1555) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Alfred Grob, Kerstin Schreyer, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Christian Lindinger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/2185) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Obergrenzen für Stellenbewertungen im kommunalen Bereich abschaffen (Drs. 19/2466) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/1555, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf der Drucksache 19/2185, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 19/2466 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf der Drucksache 19/2550. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 19/2466 abzustimmen. Auf Ausschussebene wurde der Änderungsantrag jeweils zur Ablehnung empfohlen. Wer entgegen der Ausschussvoten diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – Das sind CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 19/1555. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ebenfalls einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, weitere Änderungen vorzunehmen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/2550. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Ich frage vorsichtshalber die Gegenstimmen ab. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Also ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 19/2185 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Zur Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Bayerns Kernkraftwerke für den Wiedereinstieg in die sichere, günstige und umweltfreundliche Kernkraft erhalten! (Drs. 19/2654) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Lipp das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion "Bayerns Kernkraftwerke für den Wiedereinstieg in die sichere, günstige und umweltfreundliche Kernkraft erhalten!" gibt es eine Antwort auf eine der bedeutendsten Fragen unserer Zeit. Wir wollen den Wiedereinstieg in die deutsche Kernkraft und technologischen Fortschritt. Wir haben die Chance, Bayerns Kernkraftwerke jetzt zu erhalten und bald wieder zu reaktivieren. Damit schaffen wir eine sichere, umweltfreundliche und günstige Energieversorgung. (Beifall bei der AfD) Der Bayerische Landtag möge die Tatsachen anerkennen: Der Ausstieg aus der Kernkraft hat unsere Energieversorgung verknappt und enorm verteuert. Der Ausstieg bedroht nicht nur unsere Lebensgrundlagen, (Tim Pargent (GRÜNE): Können Sie keine Zahlen lesen, oder was?) sondern auch unsere Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Bayern. Eigentlich kann man den Bereich der Lebenswelt auslassen. Seit 2011 sind die Strompreise für die Industrie um circa ein Viertel gestiegen. Die Strompreise für die privaten Haushalte sind um circa zwei Drittel gestiegen. Deutschland gehört bedauerlicherweise zu den Ländern mit den höchsten Stromkosten der Welt. Bayern, einst ein Netto-Stromexporteur, ist nun ein Netto-Stromimporteur. Diese Entwicklung ist leider besorgniserregend. Sie ist das direkte Ergebnis der politischen Fehlentscheidungen. Das zeigt: Eine Regierung ist selten gut beraten, nur aus Opportunismus dem linken Zeitgeist zu folgen. Der leichtsinnige Ausstieg aus der Kernkraft war ein besonders gravierender Irrweg. Ihre Entscheidungen haben zu Deindustralisierung und schweren sozioökonomischen Spannungen geführt. Ein Drittel der deutschen Betriebe plant aufgrund gestiegener Energiekosten die Produktionsverlagerung ins Ausland. 176.000 Unternehmen haben 2023 aufgehört. Haben Sie das schon wieder vergessen? – Der deutsche Ausstieg aus der Kernkraft führt zusätzlich bis zum Jahr 2045 zu einem Mehrausstoß von circa einer Milliarde Tonnen CO . Meine Damen und Herren, ist das grüne Politik? – Hier kommt der nächste Fehler der Staatsregierung: das Ausweichen auf unzuverlässige Energiequellen. Der Ausbau von wetterabhängiger Photovoltaik und Windenergie kann die Grundlast nicht sicherstellen. Wir brauchen die Kernkraft kurz-, mittel- und langfristig. Das ist kein Zitat von mir, sondern ein Zitat von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Frankreich wird nach der Wahl am Sonntag nicht nur nach rechts gerückt, sondern wird sich auch wieder auf mehr Kernkraft konzentrieren, sich für die Energieversorgung für das eigene Land einsetzen und möglicherweise aus dem europäischen Strommarkt aussteigen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Bereiten Sie sich in der Bundesregierung bitte jetzt schon auf die ernsthaften Folgen vor. (Beifall bei der AfD) Doch wir in Bayern müssen jetzt und sofort das Ruder herumreißen. Die Reaktivierungen sowohl von Gundremmingen B und C als auch des Kernkraftwerks Isar 2 sind technisch machbar. Das sagt die Staatsregierung selbst auf eine Anfrage meines Landtagskollegen Florian Köhler. Ich zitiere: "Aus rein technischer Sicht wäre eine Wiederinbetriebnahme des KKI 2 aktuell noch möglich". Vor Kurzem konnte der Experte Dr. Björn Peters in der Sachverständigenanhörung des Wirtschaftsausschusses plausibel darlegen, dass die Reaktivierung des Kernkraftwerks Isar 2 technisch machbar ist und in etwa 200 Millionen Euro kostet. Das ist eine hohe Summe, aber dennoch nicht viel. Die Reaktivierung abgeschriebener Kernkraftwerke ist nämlich eine günstige Methode der Stromerzeugung in Deutschland. Der Ab- bzw. Rückbau der Anlagen würde übrigens mehr als zehn Jahre dauern. Er wird dann unumkehrbar sein, wenn der Reaktordruckbehälter angeschnitten ist. Das bedeutet, dass die Kernkraftwerke, die ich eben schon erwähnt habe, grundsätzlich wiederherstellbar sind. Die Reaktivierung ist nicht nur technisch machbar. Sie ist auch ökonomisch sinnvoll, sicher und umweltfreundlich. Stimmen Sie daher bitte unserem Dringlichkeitsantrag zu und lassen Sie uns dadurch gemeinsam die Zukunft Bayerns sichern! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist der Kollege Volker Bauer für die CSU-Fraktion.

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Volker Bauer CSU

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Eineinhalb Jahre, nachdem sich die Staatsregierung und unser Ministerpräsident gegenüber der Ampel-Bundesregierung für eine Verlängerung des Betriebes von Isar 2 eingesetzt haben, kommt die AfD um die Ecke: Ja, guten Morgen! (Beifall bei der CSU – Florian Köhler (AfD): Um die Ecke!) – Die Strompreise sind seit 2020 gestiegen. Die Zahlen der AfD sind zwar nicht aktuell, aber seis drum. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Vergleicht man die Preise vom Juli 2020 mit denen vom Juli 2024, zahlt ein Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch heute je nach Vertrag 100 bis 300 Euro mehr. Wir sind daher keine Freunde der energiepolitischen Geisterfahrt der Bundesregierung. Sie belastet Familien, schädigt den Mittelstand und ist ein Nachteil für den Standort Deutschland. (Beifall bei der CSU) Das haben der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder, unser Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek und die CSU-Landesgruppe in Berlin wiederholt klargemacht. Aber das wurde alles bereits diskutiert. Während sich diese Staatsregierung an der Zukunft orientiert, geht es der AfD einzig und allein ums Nachkarteln. Damit hat aber noch keiner einen Stich gemacht, liebe Kollegen von der AfD. Man kann zwar mal trumpfen – und ich glaube, Markus Söder hat das bei der Laufzeitverlängerung bis April 2023 sehr erfolgreich getan –, aber das geht nicht mit jedem Blatt, weil so ein Spiel auch seine Regeln hat. Für die Abschaltung von AKWs legt das Atomgesetz diese Regeln fest. Leider kann die Staatsregierung das Atomgesetz nicht aushebeln. Mit Verlaub, Markus Söder, Hubert Aiwanger, Klaus Holetschek und Florian Streibl haben sehr viele Talente, aber als Hausbesetzer eignen sich die Regierung und die Regierungsfraktionen nicht. Es stünde geltendem Recht entgegen, würden die Betreiber an ihren Rückbauverpflichtungen gehindert. Neben dem Appell zum Rechtsbruch irritiert auch die Begründung der AfD. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein wartet keineswegs auf ein Revival der Atomkraft und verschleppt deshalb den Rückbau. Es ist nur so, dass keine AKW-Bestandteile in die Steppe gekippt werden dürfen. So ein Rückbau braucht seine Zeit. Damit erklärt sich auch, warum mancherorts technisch durchaus noch etwas gedreht werden könnte. Der AfD sei an dieser Stelle der Besuch des Info-Zentrums von PreussenElektra in Grafenrheinfeld empfohlen. Dort kann man erfahren, dass jenseits der Gesetzeslage auch das Interesse der Energiekonzerne am Weiterbetrieb sehr überschaubar ist, unter anderem deshalb, weil inzwischen das Personal für den Betrieb fehlt. Dabei spreche ich gar nicht vom Kernkraftwerk Gundremmingen, dessen Rückbau schon deutlich weiter fortgeschritten ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind bezüglich der Sinnhaftigkeit und des Zeitpunktes des Atomausstiegs unterschiedlicher Meinung, aber jeder, der dem Ministerpräsidenten drei Sätze am Stück aufmerksam zugehört hat, erkennt, welch ein Schmarrn die Erzählung des AfD-Antrags ist. Ja, die CSU möchte spätestens 2025 wieder in der Bundesregierung sein. Aber nein, die AfD wird dieser Bundesregierung nicht angehören. (Anna Rasehorn (SPD): Sehr gut!) Ja, Markus Söder sprach im Jahr 2023 davon, dass das Ziel neue Kernkraftwerke seien. Aber nein, bereits seinen folgenden Sätzen ist zu entnehmen, dass es kleinere Kraftwerke mit einer ganz anderen Energieleistung und einem anderen Ausstoß von Müll sein sollen. Wir werden einen völlig neuen Weg gehen. Wir werden nicht ein paar alte Kernkraftwerke reaktivieren. Uns geht es um Zukunftstechnik, um saubere Energie und Souveränität. Wir brauchen schnelle Brüter und Reaktoren, also Zerfallswärme, statt Putin-Gas im Nahwärmenetz. Insbesondere geht es uns um die Kernfusion, bei der Bayern mit Fraunhofer schon heute weltweit dabei ist. Wir sollten nicht über die rechte Schulter der Vergangenheit schauen, sondern Bayern mit einer sauberen und sicheren Energieversorgung von morgen gestalten. Das hat damals Franz Josef Strauß mit dem Atom-Ei so gemacht. Schon damals hat das nicht jeder verstanden. Heute tun dies Markus Söder und Markus Blume mit dem Masterplan Kernfusion. Offensichtlich versteht das auch nicht jeder. Wir erwarten das auch gar nicht von der AfD. Von Spaltung auf Politikgestaltung umzuschalten, wäre ein allzu großer Schritt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Daher packen wir das, was wir im Freistaat gestalten können, auch unter dem parlamentarischen Störrauschen der AfD entschlossen an, etwa mit unserem Masterplan Kernfusion. Daher fordern wir die Ampel auf, diesem Beispiel mit einer nationalen Strategie zur Kernfusion zu folgen, solange sie noch Regierungsverantwortung trägt. Wir lehnen daher den AfD-Schaufensterantrag ab, mit dem die Regierung zum Rechtsbruch statt zur Zukunftsgestaltung aufgefordert wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Uns liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Die erste kommt von Herrn Abgeordneten Köhler von der AfD-Fraktion.

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Bauer, ich muss Ihre letzte Bemerkung zurückweisen. Das ist kein Schaufensterantrag; denn die einzige Partei, die seit Jahrzehnten permanent Schaufensterpolitik betreibt und großspurige Ankündigungen macht, denen keine Taten folgen, das ist die CSU. (Beifall bei der AfD) Sie haben unseren Antrag als Schmarrn bezeichnet. Könnten Sie mir vielleicht sagen, welcher Ministerpräsident seinerzeit als Minister mit Rücktritt gedroht hat, sollte die Bundesregierung, an der die CSU beteiligt war, nicht aus der Atomkraft aussteigen? – Ich gebe Ihnen einen Tipp: Er fängt mit "S" an und hört mit "öder" auf.

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Volker Bauer CSU

Lieber Herr Kollege, ich schätze die Politik der AfD so ein: Ihr würdet stillgelegte Bahnstrecken reaktivieren, wohl wissend, dass es dort keine Zugfahrer gibt. Deshalb macht das keinen gesteigerten Sinn. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Benjamin Adjei von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

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Benjamin Adjei GRÜNE

Lieber Kollege, Sie haben gesagt, dass die Energiepreise im Jahr 2024 höher seien als im Jahr 2020. Das ist unwahr. Zur Erinnerung: Im Jahr 2020 war die CSU noch in der Regierung. Damals lagen die Strompreise für kleine und mittlere Unternehmen bei 17,76 Cent pro Kilowattstunde. Sie liegen jetzt bei 17,65 Cent. Die Preise sind somit jetzt günstiger als im Jahr 2020. Vielleicht noch eine Zahl: Im Jahr 2021 – auch damals war die CSU noch in der Bundesregierung – sind die Preise auf 21,38 Cent gestiegen. Während der Regierungszeit der Bundesregierung mit der CSU sind die Energiepreise also gestiegen. Jetzt sind sie so niedrig wie seit 2017 nicht mehr. Halten Sie Ihre unwahre Behauptung, dass wir jetzt höhere Preise hätten als im Jahr 2020, weiterhin aufrecht? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Volker Bauer CSU

Ich habe die Zahlen vorgetragen, die mir vorliegen. Es ist schön, dass Sie Bezugsquellen haben, wonach man die Kilowattstunde für 23 Cent bekommt. Veröffentlichen Sie diese Informationen. Dann wird es den Menschen im Freistaat Bayern noch besser gehen. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Martin Stümpfig für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei den Abgeordneten der AfD ist Hopfen und Malz verloren. Eine Auseinandersetzung mit den kruden Thesen in diesem Antrag, wonach die zwei AKWs in wenigen Monaten wieder repariert werden könnten, dass dafür nur 200 Millionen Euro erforderlich wären und dass die Staatsregierung dies genehmigen könnte, obwohl sie dafür gar nicht zuständig ist, macht einfach keinen Sinn. Herr Kollege Volker Bauer hat heute viele Punkte dieses AfD-Antrags aufgegriffen. Dazu muss ich sagen: Das macht mir Sorgen. Gehen Sie der AfD nicht auf den Leim. (Beifall bei den GRÜNEN) Mein Kollege Adjei hat Ihnen gerade die Frage gestellt, wie es tatsächlich mit den Energiepreisen aussähe. Der Atomausstieg war am 15. April 2023. Die Preise sind seitdem gesunken. Wir haben niedrigere Strompreise. Das sehen wir auch an der Börse. Im ersten Halbjahr 2024 waren die Strompreise um 30 % niedriger als im ersten Halbjahr 2023. – Sie schütteln den Kopf. Sehen Sie sich doch einfach einmal die Zahlen an. Sie dürfen doch nicht nur die Endkundenpreise betrachten. Unsere Stadtwerke kaufen über einen Zeitraum von drei Jahren ein. (Michael Hofmann (CSU): Welche Preise sollen wir uns denn anschauen? Wir sehen uns die Preise an, die die Leute bezahlen!) Wir hatten eine Energiekrise. Jetzt sind die Preise niedriger. Das ist die klare Aussage. Wir haben in Deutschland keine Stromverknappung. In Deutschland gibt es sehr viele Kraftwerke, mehr, als wir benötigen. Der Stromimport lag im Jahr 2023 gerade einmal bei 2 %. Wir importieren Strom, weil er in anderen Ländern billiger ist. So etwas nennt man Strommarkt. Die drei alten AKWs, die im letzten Jahr noch bis zum 15. April in Betrieb waren, haben genau 6,7 Terawattstunden Strom erzeugt. Im gleichen Zeitraum haben wir es im Jahr 2023 geschafft, erneuerbare Energien zuzubauen, die insgesamt im ersten Halbjahr mehr als 12 Terawattstunden erzeugt haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Herr Kollege, die waren aber nicht grundlastfähig! Es geht um die Grundlastfähigkeit und auch um den Industriestrom- preis!) Wir haben also den Wegfall der Atomkraft um das Doppelte kompensiert. Hier geht es um Terawattstunden. Das bedeutet: doppelte Kompensation. Grüne Regierungspolitik wirkt. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir haben bei den erneuerbaren Energien einen enormen Schub. Heute werden 65 % der öffentlichen Stromversorgung durch erneuerbare Energien gedeckt. Wir haben einen neuen Rekord bei der Kohleverstromung erzielt; denn noch nie wurde so wenig Kohle verstromt wie im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024. Das sind Fakten. Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN – die AfD beziehe ich in meine Betrachtung gar nicht mit ein – brauchen gar nicht den Kopf zu schütteln. Ich habe Ihnen die Fakten genannt. Wir haben noch nie so wenig Kohle verstromt. Deswegen halte ich ganz klar fest: Den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Die Atomkraft hat hier keinen Platz mehr. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Michael Hofmann von der CSU-Fraktion vor.

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Michael Hofmann CSU

Herr Kollege Stümpfig, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, sagt Ihnen hoffentlich etwas. Er hat eine Analyse zum Strompreis veröffentlicht. Ich zitiere aus einer Grafik: Der durchschnittliche Strompreis für einen Haushalt bei 3.500 Kilowattstunden im Jahresverbrauch für das Jahr 2020 hat durchschnittlich 31,81 Cent je Kilowattstunde betragen; im Jahr 2024 betrug der Preis je Kilowattstunde 42,22 Cent. Das sind fast 11 Cent mehr je Kilowattstunde. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Zahlen haben. (Zuruf von den GRÜNEN) Ich habe Ihnen die Zahlen vom BDEW genannt. Vielleicht haben Sie ja noch aktuellere Zahlen, oder Sie sagen uns irgendetwas ganz anderes. Das sind jedenfalls die Fakten. Ich bin gespannt, wie Sie die jetzt bestreiten.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Herr Hofmann, ich habe Sie ganz klar aufgefordert, auf die Strombörse zu schauen. Dort wird der Preis gemacht. Wir sehen – – (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Wir reden jetzt darüber, ob die Atomkraft einen Einfluss hat, ja oder nein. (Michael Hofmann (CSU): Fast 11 Cent mehr!) Sie müssen Folgendes vergleichen: Als die Atomkraftwerke noch in Betrieb waren, hatten wir an der Börse höhere Strompreise als nach dem 15.04. Das heißt, die Atomkraft hat keinen Einfluss gehabt. Das, was Sie jetzt zitieren – – (Zurufe der Abgeordneten Volker Bauer (CSU) und Michael Hofmann (CSU)) Sie wissen hoffentlich, dass die Stadtwerke über drei Jahre einkaufen. Ein Drittel ihres Strombedarfs kaufen sie im Jahr 2020, 2021 und 2022 ein. Mit diesem Portfolio gehen sie dann auf die Endkunden zu. Da stecken natürlich diese ganzen teuren Monate drin, in denen die Ukraine-Krise und die Energiekrise aufkamen. An diesen teuren Monaten hatten Sie einen guten Anteil, da Sie nur auf Gas gesetzt haben. Wir hatten eine massive Abhängigkeit vom Gas, sodass der Strompreis in die Höhe ging. Das sind die Zusammenhänge. Es ist alles etwas komplexer, als man das in einer Minute zusammenfassen könnte. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe der Abgeordneten Volker Bauer (CSU) und Michael Hofmann (CSU)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Martin Behringer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD fordert mit ihrem Schaufensterantrag unter anderem den Erhalt und die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke. Sie sieht diese Maßnahmen als Wunderwaffe gegen die gestiegenen Strompreise in Deutschland an. Allein die Forderung nach einem bayerischen Alleingang beim Thema Atomenergie zeigt nicht nur die Rückständigkeit und die Innovationsfeindlichkeit der AfD im Bayerischen Landtag, sondern auch ihr fragwürdiges Rechtsverständnis. (Lachen bei der AfD) Würde der Freistaat Bayern Bestandserhalt betreiben, wäre das ein klarer Rechtsbruch gegenüber dem Atomgesetz des Bundes. Anstatt sich auf zukunftsweisende Technologien auf dem Energiesektor zu konzentrieren, läuft die AfD-Fraktion weiterhin der Vergangenheit hinterher. Die Behauptung, Atomstrom sei billiger als Ökostrom, wurde bereits mehrfach von Experten widerlegt. Mit dieser abstrusen und falschen Behauptung versucht die AfD lediglich, Stimmung für die Atomenergie zu machen. Die sich aktuell im Bau befindlichen Atomkraftwerke in England, wo sich die Baukosten mehr als verdoppelt haben – in Frankreich haben sie sich sogar vervierfacht – zeigen, dass die Kosten für diese Mammutprojekte unkalkulierbar sind und regelrecht explodieren, wodurch die Produktion von Atomstrom unrentabel wird. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) Diese Beispiele zeigen, dass die Behauptungen im AfD-Antrag schlicht und einfach falsch sind. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bei der Kernkraft dürfen auch die langfristigen Risiken nicht ignoriert werden. Störfälle in verheerendem Ausmaß können nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Folgen eines Supergaus sind für Mensch und Umwelt, wie wir an den Atomunfällen von Tschernobyl und Fukushima gesehen haben, katastrophal und machen weite Teile des Landes über Jahrhunderte hinweg unbewohnbar. Im Bayerischen Wald sind noch heute die Auswirkungen der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl aus dem Jahr 1986 zu spüren. Die Frage der Entsorgung des Atommülls ist ebenso ungelöst. Deutschland hat noch immer kein Endlager für hochradioaktiven Abfall gefunden. Es wäre unverantwortlich, weiter auf eine Technologie zu setzen, deren Abfall zukünftige Generationen noch lange belasten wird. Diese Verantwortung auf zukünftige Generationen abzuwälzen, ist seitens der AfD mehr als rücksichtslos. Als Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen ein Atommüllendlager im Saldenburger Granit war ich die letzten rund 25 Jahre massiv in der Endlagerfrage engagiert. Deshalb weiß ich, wovon ich rede. Durch die Stilllegung, den Rückbau und die Endlagerung entstehen erhebliche Kosten, die bei Weitem die vorgeschobenen wirtschaftlichen Vorteile der Kernenergie übersteigen. Die Standortsuche für ein Endlager wird noch mindestens bis zum Jahr 2050 andauern. Nach der Fertigstellung des Endlagers muss der Atommüll mindestens eine Million Jahre lang sicher verwahrt werden, um für Mensch und Umwelt unschädlich zu sein. Anscheinend ist es der AfD aber völlig egal, dass wir künftigen Generationen hochgefährlichen und strahlenden Müll hinterlassen. Die Energiewende ist keine Sackgasse, sondern eine riesige Chance für Deutschland und für Bayern. Statt rückwärtsgewandte Technologien wiederzubeleben, investiert Bayern entschlossen in die Zukunft und den Ausbau erneuerbarer Energien und in die dazugehörigen Speicher. Es geht darum, eine nachhaltige und sichere Energieversorgung für uns alle zu gewährleisten. Erneuerbare Energien sind der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels. Dies sind Investitionen in die Zukunft, die sich auszahlen werden, und zwar nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns nicht von kurzfristigen Lösungen blenden lassen, die langfristig Probleme verursachen. Veraltete Technologien sind ein scheinbarer Fortschritt, der uns jedoch in der Vergangenheit hält. Der Antrag der AfD führt zu einer rückschrittlichen Energiepolitik, die Umwelt und Klimaschutz vernachlässigt. Daher müssen wir den Weg der Energiewende konsequent fortsetzen und die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts mit modernen Technologien und Ideen bewältigen. Bayern setzt auf Innovationen und Nachhaltigkeit, um ein starkes Zeichen für den Klimaschutz zu setzen und um seiner Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht zu werden. Es ist unser Ziel, Bayern zu einem Vorreiter für erneuerbare Energien und nachhaltige Energiepolitik zu machen. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU, der GRÜNEN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Oskar Lipp von der AfD-Fraktion.

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrter Herr Behringer, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wie ich das mitbekommen habe, sind die FREIEN WÄHLER anscheinend gegen die Kernkraft. Ich habe eine Frage. Ich habe während Ihrer Rede ein bisschen auf die Homepage der FREIEN WÄHLER geschaut. Wie erklären Sie mir, dass dort eine Pressemitteilung von Rainer Ludwig veröffentlicht ist, in der steht: "Ludwig: Jetzige Abschaltung der letzten noch betriebsfähigen Kernkraftwerke ist Krönung des grünen Wahnwitzes" Ich kann ein bisschen weiterlesen, wenn ich noch Redezeit habe. (Heiterkeit bei der AfD) "Als FREIE WÄHLER-Fraktion stehen wir grundsätzlich zum Ausstieg aus der Kernkraft. Absolute Priorität hat für uns der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, aber der jetzige Zeitpunkt zur Abschaltung und der milliardenschwere Rückbau der sicheren deutschen Reaktoren sind unverantwortlich." Jetzt frage ich Sie: Sind Sie auch so vergesslich wie der Herr Scholz? (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD))

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Die Einzigen, die unverantwortlich sind, sind Sie. Damals sind die Atomkraftwerke noch gelaufen; jetzt dagegen sind sie abgeschaltet. Sie von der AfD wollen sie reaktivieren. Das ist erledigt, und das ist vorbei. Das müssen Sie endlich mal akzeptieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Anna Rasehorn das Wort.

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Anna Rasehorn SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Rechtsaußenlager möchte das tote Pferd Atomkraft in Bayern weiterreiten. Es wird also mal wieder Zeit, mit Ihren Fake News und Ihrem Populismus aufzuräumen. Erstens. Im Antrag steht, Kernkraft sei sicher. Die AfD scheint die Lektion aus den vergangenen Atomkatastrophen nicht gelernt zu haben. Die Namen Fukushima und Tschernobyl stehen für verheerende Unglücke, die Menschenleben gekostet haben und die Umwelt für Jahrzehnte verseucht haben. Ist das verantwortungsvoll? Sind das wirklich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Bayern? Zweitens. In dem Antrag steht, Kernkraft sei günstig. Die Wahrheit ist: Atomkraft ist nicht nur unsicher, sondern finanziell ein reiner Albtraum. Sie bleibt eine der teuersten Stromerzeugungstechnologien. Selbst die "WirtschaftsWoche" schreibt, dass Atomkraft Deutschland rund 54 Milliarden Euro mehr gekostet hat, als sie eingebracht hat. Die Produktionskosten für eine Kilowattstunde Atomstrom sind bis zu vier Mal so hoch wie die für Windkraft und Solarenergie. Deswegen wurden zum Beispiel in den USA von 2009 bis 2021 zwölf AKW wegen fehlender Wettbewerbsfähigkeit stillgelegt. Das sind nur die Produktionskosten. Herr Kollege Behringer hat auch über die Kosten für den Rückbau der AKW und die Entsorgung des Atomkraftmülls gesprochen. Diese kommen noch on top. Drittens. Wir können die Atomkraft weiterbetreiben. – Nein! Alle großen Energiebetreiber sagen öffentlich, dass sich das nicht mehr rentiert. Wir haben sie abgebaut. Es würde bis zu zwei Jahre dauern, sie allein durch die Prüfungen mit dem Ultraschall zu bringen, zumal die 2.000 Fachkräfte jetzt auch schon wieder neue Jobs haben. Viertens. Eine Verlängerung würde uns Geld sparen. – Nein! Eine Laufzeitverlängerung würde enorm viel Geld verschlingen. In Frankreich hat sich gezeigt: Um einen Reaktor zehn Jahre länger laufen zu lassen, fallen im Schnitt zusätzliche Kosten von 1,7 Milliarden Euro pro Reaktor an, und das allein dafür, dass zwingend notwendige Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt und die daraus folgenden Umbaumaßnahmen umgesetzt werden können. Fünftens. Woher würden wir denn die Brennstäbe bekommen? – Der Markt ist leer gefegt. Nur noch Putin hat welche. (Florian Köhler (AfD): Kanada!) Ebenso wie beim Gas werden wir als Deutsche auch hier nicht mehr bei Putin einkaufen. Aber wie Sie zu Putin stehen, ist ja hinreichend bekannt und mittlerweile sogar Teil der Ermittlungsverfahren. Sechstens. Atomkraft sorgt für Sicherheit; sonst gehen in Deutschland die Lichter aus. – Surprise! Die Lichter sind nicht ausgegangen, als das letzte Atomkraftwerk vom Netz ging. Wir können trotzdem weiterleben. Der Energiemarkt hat den Atomausstieg auch ohne spürbare Verwerfungen verkraftet. (Widerspruch und Lachen bei der AfD) Sechs Fake News innerhalb von zwei Minuten zerlegt! Ich kann weitermachen. Der Rest der Kolleg:innen ist auch schon auf sie eingegangen. Lassen Sie uns doch bitte diesen Antrag ablehnen, weiter den Kampf gegen Fake News von rechts angehen und vor allem hier als demokratische Fraktionen für saubere Energie kämpfen! Lehnen wir diesen Schaufensterantrag bitte ab! (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Lipp, AfD-Fraktion, vor.

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrte Frau Kollegin Rasehorn, Sie werfen uns hier vor, wir würden uns in eine Abhängigkeit von Russland begeben wollen. Erstens stimmt das nicht. Sieht man sich die größten Uranproduzenten an, erkennt man: Das meiste kommt aus Kasachstan, teilweise auch aus Australien, Kanada, den USA und Südamerika. Wie erklären Sie mir, dass wir uns hier in Abhängigkeiten begeben? Zweitens bringen Sie uns in Abhängigkeiten. Wissen Sie, woher 97 % der Seltenen Erden stammen, die oft in Windkraftanlagen oder Solarmodulen stecken? – Aus China. Man sieht auch die Spannungen zwischen den USA und China. Hier wird es demnächst Handelszölle geben. Hier kommt es demnächst zum Wirtschaftskrieg. Sie bringen uns hier in Abhängigkeiten! (Beifall bei der AfD – Benjamin Nolte (AfD): Da kommt nichts!)

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Anna Rasehorn SPD

Erstens. Ich habe über Brennstäbe gesprochen. Diese werden aus Uran hergestellt. Hier ist der größte Hersteller Russland. Die meisten Brennstäbe, die wir haben, kommen aus Russland. Deswegen habe ich gesagt, müssten wir Brennstäbe neu einkaufen, müssten wir sie von Russland kaufen. Sie sagen auf Ihren Social-Media-Kanälen selbst, dass Sie wieder Gas aus Russland haben wollen. Sie sind Freunde Putins! Sie müssen doch jetzt nicht so tun, als wären Sie es nicht. (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) Natürlich müssen wir über die Seltenen Erden diskutieren – wir holen sie auch aus Afrika –, aber das bringt leider überhaupt nichts. Wenn Sie sich weiter in Ihren Fake News verstricken wollen, wünsche ich Ihnen viel Spaß dabei! (Zuruf von der SPD: Bravo! – Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2654 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Zur Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratiemonster beseitigen - Endlich eine Heimat für die Windenergie in Bayern schaffen (Drs. 19/2655) Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Martin Stümpfig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat im Bereich der Windkraft in den letzten drei Jahren wichtige Gesetze zur Beschleunigung des Ausbaus auf den Weg gebracht. In Bayern sehen wir aber leider, dass die jeweiligen Gesetze konterkariert werden und im Gegenteil zusätzliche Hürden für die Windenergie aufgebaut werden. Damit muss jetzt endlich Schluss sein! Sieht man sich die Ausschreibung für die Windkraft heuer im Februar und Mai an, liegen wir in Bayern mit Sachsen wieder auf dem letzten Platz, obwohl wir das flächengrößte Bundesland sind. Deutlich kleinere Länder hängen uns hier meilenweit ab. Es ist also höchste Zeit, dass wir hier endlich Tempo machen und unnötige Bürokratie abbauen. Dazu hat Herr Ministerpräsident Söder extra eine Regierungserklärung abgegeben. Aber wenn man sich die Situation jetzt ansieht, stellt man fest, es waren doch wieder nur Ankündigungen und nichts dahinter. Wir sehen das an einem konkreten Beispiel, den Dichtezentren. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Ein Unfug! Fake News!) Es gibt eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die sehr klar eindeutige Kriterien für den Schutz schlaggefährdeter Vogelarten festlegt. Dadurch erübrigt sich eine Einzelregelung in den Bundesländern. Diese ist nicht mehr notwendig. Aber was tut die Staatsregierung? – Sie kocht wieder ihr eigenes Süppchen und schafft neue Bürokratie, erstellt Karten mit Populationsdichtezentren für schlaggefährdete Vogelarten und pauschalen Abständen. Das Riesenproblem dabei ist: Die Daten sind uralt, teilweise von 1996. Jetzt besagt aber das jeweilige Bundesgesetz, die Daten dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Dadurch öffnen wir für Klagen wieder Tür und Tor. Herr Kollege Grossmann von der CSU hat hier in der letzten Plenarsitzung gesagt, es könne nicht sein, dass der VLAB überall gewinnt. Warum gewinnt der VLAB? – Weil die Gesetze zur Windkraft in Bayern so miserabel sind. Damit werden den Klagen Tür und Tor geöffnet. Damals war es der Windkrafterlass, jetzt ist es das Dichtezentrum, wofür Sie uralte Daten verwenden, die dem Gesetz klar widersprechen. Darum sagen wir eindeutig: Machen Sie ordentliche Gesetze, stoppen Sie diesen Bürokratiewahnsinn, übernehmen Sie die Verbesserungen des Bundes eins zu eins, weil diese auch gerichtsfest sind, und lassen Sie die Finger von basisdemokratischen Instrumenten wie dem Klagerecht und den Bürgerentscheiden! (Beifall bei den GRÜNEN) Der zweite Punkt ist die 10-H-Regelung. Diese ist zum Glück durch Bundesgesetze weitestgehend ausgehebelt und überstimmt, aber es gibt sie immer noch, und sie schafft immer noch viel Bürokratie. Ich nenne nur ein Beispiel: Ich war einen ganzen Tag lang bei den Staatsforsten und habe mich mit den dortigen Juristen gestritten, warum wir bei den Staatsforsten unbedingt Ausschreibungen brauchen. Sie haben dies damit begründet, dass in der 10-H-Regelung nach wie vor steht, Windkraft sei im Wald privilegiert. Die Staatsforsten haben viel Wald, und betrachte man nur den Wald, müsse aus diesen und jenen Gründen eine Ausschreibung erfolgen. – Hier haben wir zwar eine andere juristische Einschätzung, aber wenn wir dieses Relikt abschaffen, das nur dazu da war, die Windkraft zu verhindern, kann auch endlich eine Direktvergabe an die Kommunen durch die Bayerischen Staatsforsten stattfinden. Dies wäre ein klares Pro-Signal, und dazu fordere ich Sie deutlich auf. (Beifall bei den GRÜNEN) Da unser Nachholbedarf in Bayern so riesig ist, fordere ich noch zwei Maßnahmen. Das eine ist, dass wir 1,8 % Windkraftvorrangflächen in Bayern haben, die wir über alle 18 Planungsverbände erreichen müssen. Darunter sind Planungsverbände, die etwas besser geeignet sind, und andere, die vielleicht etwas weniger geeignet sind. Wir brauchen eine Aufteilung in den nächsten drei Monaten, damit die Planungsverbände wissen, ob Sie 1,6, 1,7, 1,9 oder 2,0 % erreichen sollen. Das muss jetzt passieren! Die zweite Maßnahme, die noch zur Beschleunigung beiträgt, lautet, dass wir, weil wir in Bayern so einen hohen Nachholbedarf haben, die Frist noch einmal vorziehen müssen. Bis Ende des Jahres 2025 sollen die 18 regionalen Planungsverbände in Bayern ihre jeweilige Quote – im Schnitt sind es 1,8 % – ausweisen. Das ist machbar. Mein Planungsverband Westmittelfranken hat es jetzt schon geschafft. Die unterfränkischen Planungsverbände tun es bis Ende des Jahres. Wenn wir in den Süden Bayerns blicken, stellen wir fest, dass es dort düsterer aussieht, was das Erreichen des Ziels angeht. Deswegen brauchen wir hier eine klare Zielsetzung und die Vorgabe, es in einem Schritt zu erreichen. Dadurch erhöht sich das Tempo. Somit sind es drei Punkte: Bürokratie abbauen, Beschleunigungen vom Bund übernehmen und Tempo machen bei den Ausweisungen. Dann kommt endlich auch wieder frischer Wind nach Bayern. Es wird höchste Zeit! (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es folgt eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Helmut Schnotz, CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Helmut Schnotz CSU

Lieber Martin, du hast zum Schluss gesagt, die Region 8, Westmittelfranken, hat das Ziel erreicht. Wir sind bereits im Verfahren mit den 1,8 %. Unterfranken wird nachziehen. Die Region ist darüber. Das heißt, die regionalen Planungsverbände setzen das um, was letzten Endes die Staatsregierung, indirekt über die Bundesregierung, vorgibt. Das läuft also. Dann sehe ich genau heute aber dies in der Region 8: Der BUND ist in der Region 8 gegen die Vorschläge. (Zuruf: Hört, hört!) Das, was wir und auch die GRÜNEN letzten Endes wollen, wird hier wieder durch die eigene Klientel konterkariert. "Macht es, aber macht es nicht bei uns." – Das ist schade. (Zuruf: Genau!)

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Martin Stümpfig GRÜNE

Wenn man sich jetzt noch mal die Rolle der Umweltverbände anschaut: Wir haben mit dem LBV, dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz, und mit dem BUND Naturschutz in Bayern wirklich zwei Partner, die kooperieren und von denen man sagen kann, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Gegen die Windkraftplanung ist hauptsächlich der VLAB. Von daher würde mich deine Aussage, Helmut, jetzt schon sehr verwundern; mich würde sehr verwundern, wenn das so sein sollte. Ich glaube es nicht, weil der BUND Naturschutz hier bisher wirklich alles dafür getan hat. Aber wenn du es mir noch einmal gestattest: Wir hatten hier im Landtag eine Anhörung, bei der Herr Niedermaier, Landrat aus Bad Tölz, ganz klar die Dichtezentren kritisiert hat. Er hat gesagt, dass die Staatsregierung die Dichtezentren festlegt, das heißt bei der Planung 3.000 Meter Abstand für den Fischadler. Danach, in der Genehmigungsphase sind es aber nur noch 1.500 Meter. Bei uns zum Beispiel in Herrieden fällt jetzt die Fläche weg, weil es so idiotische Regelungen gibt. Man soll es planen, aber danach ist es nur noch die Hälfte. Das macht keinen Sinn. Das schafft nur Bürokratie und gehört abgeschafft. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Stümpfig. – Nächste Rednerin ist für die CSU-Fraktion Frau Kollegin Jenny Schack.

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Jenny Schack CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir den Dringlichkeitsantrag heute Morgen durchgelesen, als ich die Rede zusammengestellt habe, und habe festgestellt, dass ich nichts darin finde, was dringlich wäre. Wir bauen die Windkraft in Bayern aus, und wir machen dabei Tempo. Wir haben es gerade gehört, Herr Stümpfig, die einen machen mehr, die anderen weniger Tempo. Aber wir sind auf jeden Fall dabei. In Ihrem Antrag schlagen Sie vor, dass wir die Populationsdichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten – Sie haben sie auch gerade in Ihrer Rede genannt – überarbeiten sollen. Ja, okay, kann man machen. Aber der Ausbau der Windenergie wird an dieser unvollständigen Datenerhebung, was kollisionsgefährdete Vogelarten anbelangt – Sie sagen es ja –, eben nicht scheitern. Insofern müsste man nachschauen, woran es möglicherweise scheitern könnte. Wir sagen, wir sind gut dabei, dass es wirklich funktioniert. Was wir viel mehr machen müssten, ist, Windkraftanlagen zu bauen und zugleich die Menschen vor Ort mitzunehmen, und das ist gar nicht unbedingt so einfach. Ich habe einen Bürgermeister von den GRÜNEN bei mir in der Region, dessen Gemeinde keine Windkraftanlagen ausweist. Der muss sich genau damit auseinandersetzen, dass es vielleicht nicht so einfach ist. Aber wir müssen eben die 1,8 % unserer Fläche für Windkraft ausweisen. Glauben Sie mir, hier vor Ort, hier in Bayern, auch bei mir im Stimmkreis – das weiß ich genau –, arbeiten wir sehr intensiv und sehr hart daran. In Ihrem Antrag fordern Sie – Sie haben es eben auch gesagt –, dass die 18 regionalen Planungsverbände die Regionalpläne beschleunigen sollen. Ja, Helmut hat es ebenfalls gerade gesagt: Wir sind da ja schon mitten drin. Es ist ja nicht so, dass alle gerade erst anfangen würden, sondern bei mir zumindest ist es so, dass die öffentliche Anhörung zu möglichen Windkraftstandorten gestern gestartet ist. Ziel ist es, das bis Ende nächsten Jahres dann auch fertig zu haben. Aber natürlich müssen Prozesse durchlaufen werden. Die eine Region schafft das schneller, die andere Region weniger schnell. Aber sie jetzt zu zwingen, noch schneller zu werden, geht eben nicht; denn wir haben manchmal Gegebenheiten vor Ort, die einfach erfordern, dass man ins Gespräch gehen muss, und im Zweifel dauert es etwas länger. Aber wir müssen die Menschen mitnehmen. Noch mehr Druck zu machen, ist also mit großem Fragezeichen zu versehen. Wir machen natürlich schon unsere Hausaufgaben. Beim Zubau der erneuerbaren Energien in Bayern waren wir im letzten Jahr mit Abstand Spitzenreiter. Wir haben Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3.682 Megawatt zugebaut. Dahinter folgt mit großem Abstand das Land Nordrhein-Westfalen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Bei der Windenergie sind wir – man muss es sagen – in Bayern viel besser, als immer wieder behauptet wird: Platz acht in Deutschland und bestes Land im süddeutschen Raum. Insgesamt liegen wir aktuell bei 2,6 Gigawatt installierter Windkraftleistung und auch deutlich vor dem grün regierten Baden-Württemberg. Herr Stümpfig, Sie haben gesagt, Sie haben bei der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten aufgemerkt und zugehört. Wir haben Dinge, die wir jetzt noch schneller umsetzen. Da geht es natürlich darum, auch die Bürokratie abzubauen, gerade auch was die Staatsforsten anbelangt. Da gehen wir den Weg zu sagen, man kann nicht mehr so einfach dagegen klagen. Bürgerentscheide haben künftig keine bindende Wirkung für Vergabeentscheidungen mehr. Damit macht man es dann schon einfacher. Aber es heißt natürlich auch, dass hier wieder mit den Menschen gesprochen und ihnen etwas angeboten werden muss; man sagt: Hey, ihr bekommt auch etwas dafür. – Man kann die Menschen beteiligen. Man kann sagen: Es gibt Strom, der direkt dort hergestellt wird. – Man muss die Kommunen und vor allem die Bürger daran beteiligen. Nicht zuletzt werden wir 100 zusätzliche Stellen schaffen, um die Verfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Meine Damen und Herren, das könnte ich jetzt fortführen. Wir bauen aus, wir beschleunigen, und dazu braucht es in dem Sinne kein Anstupsen durch die GRÜNEN; dazu braucht es konstruktive Mitarbeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Martin Stümpfig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Liebe Frau Kollegin Schack, wir hatten heuer zwei Windkraftausschreibungen. Schauen wir uns jetzt Hessen, Baden-Württemberg und Bayern an. Sie haben gesagt: bestes Land im süddeutschen Raum. – In Hessen hat man 35 Windkraftanlagen; Hessen passt übrigens dreieinhalb mal in die Fläche von Bayern. In Baden-Württemberg hat man 31 Windkraftanlagen; das passt zweimal in die Fläche von Bayern. In Bayern haben wir nur 17 Windkraftanlagen. Die beiden kleinen Länder haben also rund doppelt so viele Anlagen wie Bayern. Dann noch eine Frage zu den Staatsforsten: Sie sagen, man muss mit den Menschen sprechen. Wir hatten bis 2023 die normale Praxis, dass die Staatsforsten ihre Flächen direkt an die Kommunen vergeben haben. Da hatten die Kommunen den Hut auf und konnten die Projekte entwickeln. Dann haben die Staatsforsten dies geändert und gesagt: Wir schreiben nur noch aus. Jetzt sagen Sie, dass sie gar nicht mehr mitreden dürfen; jetzt dürfen sie nicht einmal mehr sagen, wenn es ihnen nicht passt. Ist das Ihre Form von Bürgerbeteiligung? Es soll doch wieder zurückgehen zur Direktvergabe an die Kommunen. Sagen Sie da Ja, oder ist das wieder so ein Kaugummiantrag?

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Jenny Schack CSU

Wir haben es gerade gesagt: Wir erleichtern die direkte Vergabe von Windkraftflächen an die Kommunen, und damit beschleunigen wir auch die Vergabe durch die Bayerischen Staatsforsten. Insofern gehen wir genau diesen Weg, dass wir sagen, wir machen es leichter. Wir müssen aber gleichzeitig die Menschen mitnehmen. Die Vergabeverfahren zu erleichtern, auch für die Kommunen, heißt, dass man miteinander spricht und in den Dialog geht. Aber natürlich müssen auch die Menschen vor Ort mitgenommen werden. Das muss man ausbalancieren. Wie gesagt, Sie sehen, dass es nicht so einfach ist; aber wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg. Wenn wir die 500 Projekte, die wir haben, die alle schon anstehen und in der Pipeline sind, umgesetzt haben, wird es Schlag auf Schlag gehen. Dann wird die Windkraft in Bayern – das werden Sie sehen, Herr Stümpfig – definitiv Wind machen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Schack. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Johannes Meier. (Beifall bei der AfD)

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Johannes Meier AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich immer wieder über die Anträge aus der Fraktion der GRÜNEN, aber nicht aufgrund des Inhalts, sondern aufgrund der Titel. Sie sind immer wieder einen echten Schmunzler wert. Wir hatten hier schon den "Erdwärmeschatz", wir hatten den "Klimaretter Eichelhäher", und jetzt haben wir ein echtes "Bürokratiemonster" im Titel, das Sie beseitigen wollen, wodurch Sie endlich eine Heimat für die Windenergie in Bayern schaffen wollen. Dass ausgerechnet von Ihrer Partei davon gesprochen wird, die Bürokratie effektiv angehen zu wollen, zeigt bestenfalls Ihren Sinn für Humor. Aber schauen wir uns doch zunächst mal Ihre eigens geforderten oder auch bereits geschaffenen Bürokratiemonster an. Sie forderten bereits ein Entgeltgleichheitsgesetz, ein Barrierefreiheitsgesetz, ein Lebensmittelrettungsgesetz, ein Wertstoffgesetz usw. Abgeschlossene grüne Bürokratiemonster sind unter anderem das im Bundestag beschlossene Lieferkettengesetz oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es gibt also schon etliches, mit dem sehr viel Bürokratie aufgelastet wird. So gebe ich Ihnen ein kleines Zitat mit auf den Weg von einer Person, die in Ihrer Partei gänzlich unbeliebt ist: "Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken." Das hat Otto von Bismarck ausgesprochen. (Beifall bei der AfD) Anstatt das Bismarck-Zimmer im Auswärtigen Amt umzubenennen, sollten Sie vielleicht öfter mal eine Aussage dieser wirklich wichtigen Persönlichkeit der deutschen Geschichte als Orientierungshilfe nehmen. Nun zur Windenergie. Wir haben jetzt sehr viel Positives gehört. Sie haben von unseren "Fake News" gesprochen. Das Gleiche kann ich zurückgeben: Sie stellen mal wieder Windenergie als große Rettung dar und als einzigen Weg, den es zu gehen gilt. Aber die Nachteile muss man auch mal offen ansprechen. Das ist nicht nur der Verlust wertvoller Waldfläche und damit eine massive Schädigung des Ökosystems Wald, sondern das sind auch die Fundamente aus bis zu 1.000 Tonnen Beton pro Windrad, die dort verbleiben. Mehrere Tausend Vögel – wir kennen die Zahlen auch vom BUND Naturschutz – fallen den Windrädern pro Jahr zum Opfer. Gerade auf offenem Meer, wo man meint, dass die Windkraft noch eher Sinn machen würde, fallen die Tiere oftmals im Blindflug nachts hinein, weil sie diese Windräder gar nicht sehen können. Auch die im Dringlichkeitsantrag vorgesehene Aufweichung des Vogelschutzes ist also wie Ihr letztens erwähntes Wahlmotto: "Frieden schaffen ohne Waffen", "Das grüne Wirtschaftswunder" oder auch "Der letzte Klimaretter Eichelhäher" ein Widerspruch in sich. Zudem hat das Umweltbundesamt bereits 2016 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem es auch um mögliche gesundheitsschädliche Effekte durch Windräder geht. Ebenso ist es im Ärzteblatt 2019. Dort ist die Rede von Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit und anderen Symptomen – ganz zu schweigen von den Kosten für Windräder und der mangelnden Effizienz. Wir sind in Bayern in einem windarmen Land. 80 % der Zeit produzieren Windräder hier gar keinen Strom. Wenn die Windräder dann aber mal am Laufen sind, dann kann es sogar sein, dass zu viel Strom produziert wird, was im schlimmsten Fall zur Abschaltung führt. In unserem Dringlichkeitsantrag ist es aufgeführt: Wenn Sie zum Beispiel Isar 2 durch Windkraft ausgleichen möchten, dann bräuchten Sie 3.000 dieser Anlagen. Deutschland ist geografisch schlichtweg kein optimales Land für erneuerbare Energien. Das sagte kürzlich sogar Christoph Maurer in der "Neuen Zürcher Zeitung", und der ist Berater der Bundesregierung in Energiefragen. Wir sind eben nicht in Norwegen, wo man die Wasserkraft hat, die dort für einen Anteil von 98 % bei erneuerbaren Energien sorgt. Daher noch mal der deutliche Hinweis: Wir benötigen hier keine ideologiegetriebene Energiepolitik, sondern wir brauchen den Energiemix aus Sonne, Wind, Wasser, Gas – aber inklusive der Kernkraft. (Beifall bei der AfD) Diese besagten Kernkraftwerke, die wir gerne wieder am Netz sehen würden, hätten sogar nach einem Bericht des WDR bis zu 69 Millionen Tonnen CO eingespart. Da Sie unseren Dringlichkeitsantrag abgelehnt haben, haben Sie auch Ihren eigenen Klimaschutz abgelehnt. Hinsichtlich Ihrer verfehlten Energiepolitik und somit auch Ihres verfehlten Antrags bedarf es nicht einmal meiner kritischen Stimme respektive der kritischen Stimme der AfD-Fraktion. Es genügt bereits ein Blick in die Presse. So schreibt bereits das "Wall Street Journal" von der "dümmsten Energiepolitik der Welt". Sogar der "Focus" schloss sich an mit dem Fazit, Deutschland mache tatsächlich die dümmste Energiepolitik der Welt. – Dem ist nichts hinzuzufügen. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Josef Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! In einer schwachen Stunde muss ich die grüne Landtagsfraktion direkt auch mal bewundern, (Zuruf: Hört, hört!) bewundern für den Mut, immer wieder solche Dringlichkeitsanträge zu stellen. In der letzten Plenarsitzung war es ein Dringlichkeitsantrag zum Hochwasserschutz in Bayern – wohl wissend, dass die Ampel den Zuschuss für Hochwasserschutz von 100 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro reduziert mit dem Ziel, die Förderung für Hochwasserschutz auf null zurückzufahren. Gestern hat die Bundestagsfraktion der GRÜNEN – das kann man im "Pressespiegel", der überall hier im Landtag aufliegt, lesen – das Antibürokratiegesetz verhindert. Wenn man so viele Leichen im Keller hat und trotzdem immer wieder solche Dringlichkeitsanträge stellt, erfordert das schon Mut. Aber zum Thema. Für Bürokratieabbau hätte die Ampel leicht zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, gerade im Bereich erneuerbare Energien und Energiewende. Nur ein paar Beispiele: Ausgleichsflächen bei Windrädern und bei PV-Freiflächenanlagen. – Flächen sind endlich. – Biomasse-Ausschreibung. Hans-Josef Fell ist der einzige grüne Politiker, den ich wirklich bewundere. Er ist ein Vater des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Bei jeder Gelegenheit, zu der ich den Ex-Kollegen Fell treffe, betont er, dass die Biomasse-Ausschreibungen ersatzlos gekappt werden müssen, weil das ein Bürokratiemonster ist. Ohne einen Ingenieur kann man gar nicht in die Ausschreibung gehen. Der Effekt ist katastrophal. Mit diesen Biomasse-Ausschreibungen droht die Gefahr, dass die Ampel eine ganze Branche, die Biogasbranche, abwickelt. Ein paar Beispiele für den Wust an Vorschriften, wo man entschlacken könnte, aber von Berlin aus nichts geschieht: Bundes-Immissionsschutzgesetz, im ganzen Bereich erneuerbare Energien, Rasenschnitt – nur ein kleiner Baustein –, Gülle-Kleinanlagen, mit denen man die erzeugte Energie nach vorhandenen Großvieheinheiten begrenzen könnte, anstatt eine starre Obergrenze von 150 kW elektrisch zu setzen, Nachhaltigkeitszertifizierung, TRAS 120, TRGS 529, Betriebssicherheitsverordnung usw. Da können Sie jeden Fachverband der betreffenden Energiebranche fragen. Das ist wirklich die Pest. Wir könnten es besser machen, aber Berlin verhindert es. Gestern erst haben wir eine Besprechung gehabt mit den Wasserkraftverbänden – kleine Wasserkraft, 5 kW usw. Die Gutachten über eine eventuell vorhandene Fischmortalität – wie viele Fische geschreddert werden – sind stärker ideologisch als wissenschaftlich bedingt. Wenn diese Gutachten bei der Genehmigung bzw. den Erweiterungen der Genehmigung, damit auch ein kleines Wasserkraftwerk weiterlaufen kann, wirklich so berücksichtigt werden, dann ist das der Tod der kleinen Wasserkraft. Sie schreiben in Ihrem Dringlichkeitsantrag, dass drei Monate Zeit zur Flächenausweisung sind. Ein altes bayerisches Sprichwort besagt: Ein eiliger Mensch hat kein Glück. – Bei drei Monaten Frist sind Verfahrensfehler vorprogrammiert. Herr Stümpfig, in Bayern ist es halt so, dass nicht jede Ecke für die Windkraft geeignet ist oder wirtschaftlich darstellbar ist. Das ist nun einmal so, dass man in Südbayern, bei mir in Südostbayern, strudelnde Winde hat, keine ziehenden Winde. Ich habe im Jahr 2009 in Bezug auf meinen eigenen Wald Kontakt mit einer Firma aufgenommen, die Windräder baut. Mein Waldgrundstück ist im Landkreis Rosenheim. Die Firma hat schon in der Oberpfalz in Staatsforsten Windräder gebaut. Die haben gesagt: Wir verkaufen Ihnen kein Windrad, weil wir wegen mangelnden Ertrages nicht auf unsere Kosten kommen würden. Wir bekommen von Ihnen kein Geld. – Das kann heute vielleicht anders sein, weil die technische Entwicklung weitergegangen ist. Die Bayerische Staatsregierung ist aber im Gegensatz zur Bundesregierung auf einem sehr guten Weg. Erst kürzlich ist ein Bürgerentscheid in Marktl im Landkreis Altötting positiv ausgegangen, nachdem sich die Staatsregierung und auch unser Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dafür eingesetzt haben. Die Bayerische Staatsregierung ist an einem Beteiligungsgesetz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger an Erneuerbare-Energien-Anlagen dran. Viele Länder fordern hier eine bundeseinheitliche Regelung. Nur kommt von Berlin nichts. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Aber die Akzeptanz wird umso größer, je leichter, besser und schöner die Beteiligung ist. Dann ist das nicht "ein" Windrad, sondern "unser" Windrad. Wir haben erkannt, dass wir das fördern müssen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wie es aussieht, schaffen wir es jetzt – wir haben das gemeinsam mit unserem Bausprecher Martin Behringer ermöglicht –, Kleinwindkraftanlagen mit 15 Meter Nabenhöhe genehmigungsfrei zu setzen; bisher waren es 10 Meter. Kleinvieh macht auch Mist. Wir machen also was. Die Ampel macht auch viel Mist; sie ist aber kein Kleinvieh. Die Glaubwürdigkeit der GRÜNEN fällt im Zeitraffer. Wenn ich Berichte höre, dass Frau Baerbock, die Außenministerin, nach einem Fußballspiel – das sei ihr ja vergönnt – während des Nachtflugverbots für 180 Kilometer fliegt, dann kommen bei mir Zweifel auf. Wenn Sie von Bürokratieabbau sprechen und die Ampel seit Amtsantritt in Berlin – man höre und staune – 11.507 Beamte aufgebaut hat, dann ist das das Gegenteil von Bürokratieabbau. GRÜNE – setzen, Sechs! Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Wir haben eine Zwischenbemerkung des Kollegen Martin Stümpfig.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Kollege Lausch, Sie sind bewusst in andere Bereiche ausgewichen und haben die Bürokratie im Windkraftbereich überhaupt nicht angesprochen. Vielleicht vorher noch einmal zur Aufteilung in drei Monate: Ich habe schon im Jahr 2022 einen Antrag gestellt, ein Gutachten zu erstellen und das auf die 18 Planungsverbände aufzuteilen. Von daher gesehen hoffe ich, dass die Staatsregierung jetzt einmal irgendetwas hat. Sie sollte es jetzt auch umsetzen. Es geht da nur um die Aufteilung. Was ich dich fragen will: Die Brutvögelkartierung ist auch wieder so ein Beispiel. Die Bundesregierung hat da ein klares Bundesnaturschutzgesetz gemacht; die Länder brauchen es gar nicht mehr einzeln zu regeln. Bayern macht dann wieder eine eigene Regelung und bringt sie ein halbes Jahr später – am 31.01.2023 – heraus. Sie ist grottenschlecht, wirklich miserabel gemacht. Sieben Monate später hat man dann, weil man gemerkt hat, dass es nicht funktioniert, eine Novelle gemacht; die geht jetzt einigermaßen. Die komplette Kartierperiode 2023 ist verloren gegangen. So viel zur Kollegin Schack, dass wir alle Zeit der Welt hätten. – Nein, haben wir nicht, weil Jahr für Jahr Zeit verloren geht. Bei den Dichtezentren ist es jetzt das Gleiche.

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Tobias Reiß

Achten Sie auf die Redezeit.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Es gäbe für diese Bürokratie keine Notwendigkeit. Sie machen sie trotzdem.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Ich möchte die Bezeichnung "grottenschlecht" für die Bayerische Staatsregierung zurückweisen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Man kann jedes Gesetz nachbessern. Die Kollegin Schack hat das schon ausführlich erläutert. Gut Ding will Weile haben. Wir nehmen das für uns in Anspruch. Wenn wir ein Windrad irgendwo, wo es nicht akzeptiert wird, oder wo es, weil es nicht ertragreich ist, keinen Sinn macht, hinsetzen, dann ärgern wir uns und haben auch die Bevölkerung nicht hinter uns. Gut Ding will Weile haben. Als "grottenschlecht" möchte ich die Ampel-Regierung bezeichnen, aber nicht die Bayerische Staatsregierung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Holger Grießhammer.

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Holger Grießhammer SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir stehen heute vor einer dringenden Aufgabe, die nicht nur unsere Energieversorgung, sondern auch die Zukunft unserer Kinder und unserer Enkelkinder betrifft: Ich meine den Bürokratieabbau bei der Windkraft in Bayern. Wir, die SPD im Landtag, sehen die Energiewende als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und gleichzeitig als eine enorme Chance für unser Bundesland an. Bayern hat als eines der wirtschaftsstärksten Länder Deutschlands die Pflicht und die Möglichkeit, im Klimaschutz eine Vorreiterrolle einzunehmen. Doch leider sind wir davon derzeit weit entfernt. Wir erleben stattdessen eine Energiewende, die durch überbordende Bürokratie und unnötige Hürden gebremst und blockiert wird. Hier ist besonders die 10-H-Regelung zu nennen. Sie hat sich als Innovations- und Investitionsbremse erwiesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum müssen wir handeln? – Erstens. Der Klimawandel wartet nicht. Extremwetterereignisse, Dürren und Überschwemmungen zeigen uns tagtäglich, wie dringend wir handeln müssen. (Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Besonders heute!) Die erneuerbaren Energien, allen voran die Windkraft, sind Schlüsseltechnologien, um unsere CO -Emissionen zu reduzieren und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Zweitens. Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit. Unternehmen und Investoren sind bereit, in die Windkraft zu investieren. Doch die derzeitigen bürokratischen Hürden schrecken ab. (Petra Högl (CSU): Die kommen aber vom Bund!) Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, die Investitionen fördern und nicht verhindern. Drittens. Die Bürgerinnen und Bürger wollen eine nachhaltige Energieversorgung. Umfragen zeigen immer wieder, dass die Mehrheit der Bevölkerung den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt. Wir müssen dieses gesellschaftliche Engagement aufnehmen und in konkrete Politik umsetzen. Was schlagen wir vor? – Erstens, die vollständige Abschaffung der 10-H-Regelung. Diese Regelung hat sich als massives Hindernis für den Ausbau der Windkraft erwiesen. Wir fordern daher eine sofortige Abschaffung. Stattdessen sollten sachgerechte und differenzierte Abstandsregelungen gefunden werden, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und den Bedürfnissen der Umwelt gleichermaßen gerecht werden. Zweitens, die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Die Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen müssen vereinfacht und beschleunigt werden. Dies bedeutet weniger Bürokratie, klarere Zuständigkeiten und strikte Einhaltung von Fristen. Drittens, die vollumfängliche Umsetzung der vom Bund vorgeschlagenen Maßnahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen an einem Scheideweg. Entweder setzen wir weiterhin auf überholte Regelungen und lähmende Bürokratie, oder wir ergreifen die Chance und gestalten aktiv eine nachhaltige Zukunft. Der Bürokratieabbau bei der Windkraft ist kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit für den Fortschritt, den Schutz unseres Klimas und die wirtschaftliche Stärke Bayerns. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam den Mut aufbringen, die notwendigen Reformen anzugehen. Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag zu. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Hahn.

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Prof. Dr. Ingo Hahn AfD

Geschätzter Herr Grießhammer von der SPD, Sie haben diesen Antrag gerade wieder mit Ihren Klimafaktoren begründet. Es gebe große Dürren. Es gebe Überhitzung. – Wenn Sie sich einfach mal die wirklichen Klimawerte der letzten eineinhalb Jahre angeschaut und einfach mal aus dem Fenster geschaut hätten, dann hätten Sie nicht einfach das rezitiert, was Sie vielleicht in Ihren Medien finden. Es gibt, genau wie heute, seit eineinhalb Jahren über 50 % mehr Niederschläge. Das heißt, Ihre Dürre hätten Sie vielleicht noch vor zwei Jahren irgendwo anbringen können. Überhitzung gibt es in den letzten eineinhalb Jahren auch nicht, obwohl Ihr Fraktionsvorsitzender Florian von Brunn – er ist heute nicht da – immer von Überhitzung spricht. Ich hoffe, er hat sich nicht überhitzt. Ich frage Sie ganz klar: Wann richten Sie sich mit Ihren Anträgen denn endlich mal nach der Realität und zitieren nicht immer nur das, was Ihnen diese Klimawahnmedien vorgeben? (Beifall bei der AfD)

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Holger Grießhammer SPD

Herr Kollege, unsere Medien? Ihre Medien? – Ich denke, es sind unsere Medien. Sie sagen, ich solle heute mal zum Fenster rausschauen; da sieht man mal, wie weitsichtig die AfD-Politik ist. (Beifall bei der SPD) Wenn Sie Ihre Politik nur danach ausrichten, wie heute das Wetter ist und was Sie heute vom Fenster aus sehen, dann ist das sehr kurzsichtig. Ich möchte darauf gar nicht weiter eingehen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/2655 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion. Ich bitte darum, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe nun zur Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Dr. Simone Strohmayr, Nicole Bäumler u. a. und Fraktion (SPD) Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule sichern (Drs. 19/2656) Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr das Wort. (Klatschen bei der AfD)

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Frau Ministerin Scharf! Ich muss hier mal noch meinen Pulli ablegen. (Zuruf von der AfD: Nicht ausziehen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich möchte Sie heute dazu auffordern: Packen Sie endlich das Ganztagsdebakel in Bayern an! Wir sind hier in Bayern leider weit davon entfernt, jedem Kind, jeder Familie, die einen Ganztagsplatz braucht, einen Platz anzubieten. Sie von der Staatsregierung haben eine eigene Studie in Auftrag gegeben. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass in Bayern 95.000 bis 130.000 Ganztagsplätze fehlen – das ist eine irrsinnige Zahl, liebe Kolleginnen und Kollegen. Viele Eltern hier in Bayern sind verzweifelt. Sie finden für ihre Kinder, die vielleicht im Herbst eingeschult werden, keinen Ganztagsplatz, weder in der Ganztagsschule noch in der Mittagsbetreuung noch im Hort. Ein Kind, das vielleicht bisher den ganzen Tag in der Kita war, betreut wurde, steht jetzt um zwölf hungrig vor der Tür. Was ist die Folge, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Ein Elternteil, meistens die Mutter, muss beruflich zurückstehen. Diese Mutter fehlt aber als Fachkraft im Krankenhaus, in der Pflege, in der Kita oder in der Wirtschaft. Das kann doch nicht Realität in Bayern sein. Was ist eine weitere Folge? – Kinder, die dringend ganztägige Förderung brauchen, die vielleicht Hilfe bei den Hausaufgaben brauchen, erhalten diese nicht, sondern lungern irgendwo herum. Guter Ganztag ist das beste Heilmittel gegen bestehende Lerndefizite, gegen Sprachdefizite bei Kindern mit Migrationshintergrund. Guter Ganztag bietet allen Kindern eine Vielfalt von Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten. Deswegen hat die Bundesregierung 2019, damals bestehend aus SPD und CDU/CSU, bundesweit den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz beschlossen. Die Umsetzung soll jetzt im Jahre 2026/2027 beginnen. In Bayern mehren sich jetzt die Stimmen, die bezweifeln, dass Sie es schaffen, diesen Rechtsanspruch umzusetzen. Viel zu lange hat es die Regierung einfach laufen lassen. Insgesamt hat die Staatsregierung viel zu wenig getan, damit das Ziel erreicht werden kann. Sie lässt die Kommunen bei dieser Aufgabe völlig allein. Die Kommunen wiederum sind überfordert. Gerade einmal 19 %, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesmittel, die für die Investitionen zur Verfügung standen, wurden hier in Bayern abgerufen – 19 %! In Baden-Württemberg waren es 98 %. Das ist doch ein echtes Armutszeugnis, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die benötigten baulichen Veränderungen sind größtenteils noch nicht einmal in Planung. Wie sollen wir es da schaffen, den Rechtsanspruch umzusetzen? In Bayern gibt es fünf verschiedene Ganztagsangebote. Gemeinsam haben diese Angebote, dass alle dramatisch staatlich unterfinanziert sind. Viele Träger haben uns angeschrieben und sagen uns immer wieder, dass sie ihr Angebot einstellen müssen, wenn die Finanzierung nicht viel besser wird. – Sie schütteln jetzt den Kopf, Frau Ministerin – schön, dass jetzt auch Frau Stolz da ist. Natürlich weiß ich, dass es jetzt Verbesserungen gibt. Aber ich frage mich, ob diese Verbesserungen ausreichen, den Ganztag wirklich gut hinzubekommen. Die Situation ist besonders dramatisch. Ich war in der vergangenen Woche in der Gretel-Bergmann-Schule in Nürnberg und habe mir angesehen, wie guter Ganztag funktionieren kann. Das Modellprojekt heißt "Kooperative Ganztagsbildung". Dieses eine Modellprojekt "Kooperative Ganztagsbildung", das in Bayern wirklich auskömmlich finanziert war, wird jetzt eingestellt. Es kann doch wirklich nicht die Lösung sein, dass wir jetzt das einstellen, was gut läuft. Ich bitte Sie wirklich: Steuern Sie da um, sehr geehrte Ministerin; retten Sie den Ganztag hier in Bayern. (Beifall bei der SPD) Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung des Ganztagsausbaus, hohe Qualitätsstandards, die Unterstützung der Kommunen, die Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben, und wir fordern, dass die "Kooperative Ganztagsbildung" weitergeführt und ausgebaut wird. Dann kann es hier in Bayern auch mit dem Ganztag etwas werden. Das sind unsere Forderungen. Sie werden sicherlich dazu Stellung nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Björn Jungbauer.

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Björn Jungbauer CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich danke der SPD-Fraktion, dass sie uns heute die Gelegenheit gibt, die Fortschritte beim Ganztagsausbau an dieser Stelle ausführlich thematisieren zu können. Ich stimme zu hundert Prozent mit der Überschrift Ihres Dringlichkeitsantrags überein, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulbereich zu sichern ist. Ich stimme aber nicht mit Ihnen überein, Frau Dr. Strohmayr, dass es ein Debakel ist. Knapp neuneinhalb Jahre durfte ich als Schulverbandsvorsitzender eine Mittagsbetreuung ausbauen und eine interkommunale Ferienbetreuung aufbauen. Ich freue mich, mit meiner Erfahrung und Kompetenz zu diesem Thema sprechen zu können. Der Antrag und Ihre Aussagen suggerieren eine Situation, die mit einem bayernweiten Blick eben nicht den Tatsachen entspricht. Sicherlich haben wir örtlich die Situation, vermutlich vor allem in den Ballungs- und Verdichtungsräumen, dass Eltern keine adäquaten Betreuungsmöglichkeiten finden. Aber kein Kind steht hungrig vor der Türe, und falls ja, dann haben die Eltern wohl keine Brotzeit mitgegeben. (Beifall bei der CSU) Ziel aller Beteiligten ist, dass es hierzu eben nicht kommt. Insgesamt halten die Kommunen in Bayern schon heute ein flächendeckendes Netz an Ganztagsbetreuung vor. Ich erspare es uns an dieser Stelle, auf die Bedeutsamkeit der Vorhaltung von Betreuungsplätzen und auf den Wert für die Kinder, die Eltern, aber vor allem auch die Wirtschaft und Gesellschaft hinzuweisen. Worum geht es also? – Aktuell liegt die Betreuungsquote für Kinder im Grundschulbereich von Aschaffenburg bis zur Zugspitze verteilt bei 58 %. Schon heute halten die Kommunen Plätze für rund 300.000 Kinder vor. Der Koalitionsvertrag sieht vor, weitere 130.000 Plätze zu schaffen, um allen ein Angebot machen zu können. Der Rechtsanspruch auf Ganztag beginnt im August 2026 mit der 1. Klasse und wird danach bis August 2029 auch bis zur 4. Klasse voll zur Ausprägung kommen. Frau Dr. Strohmayr, ich hoffe, Sie folgen mir. Gleichzeitig ist eine Ferienbetreuung aufzubauen, welche 10 von 14 Ferienwochen im Jahr abzudecken hat. Dies ist ein Kraftakt in vielerlei Hinsicht: baulich, personell und strukturell. Er kann nur gelingen, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Ich habe mir ehrlich die Frage gestellt, warum, wie von Ihnen dargelegt, im Jahr 2022 aus Bayern nur 19,77 % der Mittel aus den Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung abgerufen wurden. Mir war sofort klar, warum: In Bayern gab es zum Stichtag 1. Januar 2021 rund 260.000 Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter. Schon zu diesem Zeitpunkt gab es für jedes zweite Kind im Freistaat einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz. (Dr. Simone Strohmayr (SPD): Das glauben Sie selber nicht!) In Baden-Württemberg waren es zum gleichen Zeitpunkt nur 155.000 Plätze. Der Schluss liegt also nahe, dass Kommunen aus Baden-Württemberg Fördermittel stärker abgerufen haben, weil diese einen höheren Druck hatten als Kommunen in Bayern. Das sind Fakten, Frau Dr. Strohmayr; das ist auch entsprechend nachzulesen. (Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD)) Bei der Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Jahr 2021 haben wir uns vor Ort gefragt, was zu tun ist, um den im Raum stehenden Anspruch auf einen Ganztagsplatz sicherzustellen. Festzuhalten ist, dass der Rechtsanspruch für einen Ganztagsplatz im Grundschulalter nicht, wie von Ihnen, Frau Dr. Strohmayr, in den Raum gestellt, 2019, sondern erst im Herbst 2021 beschlossen wurde. Erst ab diesem Zeitpunkt war für die Kommune auch klar, was genau zu tun ist. Gerade vor diesem Hintergrund überrascht es noch mehr, dass Sie nun indirekt auch den Kommunen den Vorwurf machen, keine zusätzlichen Plätze geschaffen zu haben. Als Schulverbandsvorsitzender wusste ich im Frühjahr 2021 eben nicht, was unsere rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Ganztags sind. Wir haben uns daher ganz bewusst entschieden, eben keinen Antrag auf Förderung zu stellen, da die Rahmenbedingungen unklar waren. Wir konnten allen Kindern einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen; also erfolgte eben kein Ausbau auf Halde. Ich gehe davon aus, dass es vielen anderen Verantwortungsträgern genauso ging. Die Überforderung lag also nicht bei den Kommunen, sondern in der Sache offenbar an einer anderen Stelle. Doch befassen wir uns nicht mit der Rückschau, sondern schauen wir in die Zukunft. An dieser Stelle möchte ich unserer Sozialministerin Ulrike Scharf und unserer Kultusministerin Anna Stolz sehr herzlich dafür danken, dass es bei dieser Thematik einen Schulterschluss zwischen beiden Ministerien gibt. Beide Ressorts tragen jeweils in ihren Teilbereichen die Verantwortung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Die beiden Ministerinnen haben diese Woche mit einer gemeinsamen Erklärung Eckpunkte zum Ausbau vorgestellt und dargelegt. Der Freistaat erkennt die Gegebenheiten an und verbessert daher nochmals die Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger. Davon geht ein klares Zeichen aus, dass der Kraftakt des Ausbaus gemeinsam geschafft wird. Wenn selbst der BLLV dies in einer Pressemeldung ausdrücklich begrüßt, dann wurde offenbar viel richtig gemacht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Bedarf ist da, die Förderkulisse ist vorhanden. Trotzdem läuft die Schaffung neuer Plätze teilweise noch schleppend. Die Anträge kommen neun Monate nach Start des Landesförderprogramms verhalten. Bisher konnten lediglich Förderzusagen für 10.000 zusätzliche Plätze erteilt werden. Woran liegt das? – Sicherlich nicht daran, dass die Notwendigkeit des Ausbaus auf den verschiedenen Ebenen der Politik nicht erkannt wurde. Die rechtliche Ausgangslage ist eindeutig: Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Bayern als Partner der Kommunen steht ihnen hierbei gemeinsam mit dem Bund zur Seite und unterstützt bei dieser Mammutaufgabe. In der kommunalen Selbstverantwortung können die Verantwortungsträger aus dem Werkzeugkasten wählen, welche Betreuungsform das Angebot vor Ort sein soll: Mittagsbetreuung, offener oder gebundener Ganztag, Hort oder eben auch der Kooperative Ganztag. Ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Planungssicherheit für alle, für die Familien, die Sachaufwandsträger und die Entscheider vor Ort. Hier hat der Freistaat schon in der Vergangenheit unterstützt und Sicherheit gegeben. Ich erinnere an die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die frühzeitig erteilt wurden, damit der Ausbau förderunschädlich begonnen werden konnte. Ich erinnere an die Förderung FAGplus15. Dies bedeutet, dass auf den Fördersatz nach dem FAG 15 % Aufschlag beim Zuschuss geleistet wurden. Wichtig ist auch die Fortschreibung der Kostenrichtwerte, die regelmäßig übernommen werden. Das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. Gerade auch von unserer CSU-Fraktion wurde darauf hingearbeitet, dass es Abänderungen bei der jahrelangen Verwaltungspraxis für die Errichtung und auch Förderung von Ganztagesangeboten gibt. Es ist daher schon seit geraumer Zeit möglich, dass diese auch außerhalb der eigentlichen Schulgebäude abgehalten werden können. Das ist eine große Vereinfachung und eine Anerkennung der Lebensrealität der Verantwortlichen vor Ort. Doch trotz all dieser Tatsachen hat der Turbo nicht gezündet. Daher haben die Bayerische Staatsregierung und die beiden Ministerinnen noch mal nachgelegt. Hier nur einige wichtige Eckpunkte dieser kraftvollen und konstruktiven Unterstützung: Die Förderkonditionen werden mit der Einführung einer neuen Investitionskostenförderung verbessert: Für jeden zusätzlich geschaffenen Platz gibt es nun eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro. Damit können Möbel, Spielgeräte oder auch Küchen finanziert werden. Dazu kommt die eigentliche Platzpauschale zur Förderung von Investitionen in Höhe von 6.000 Euro. Dies wird alles zusätzlich zum FAGplus15 gewährt. Die Um- und Erweiterungsbauten im Hortbereich werden erleichtert. Die Bagatellgrenze wird halbiert. Gleichzeitig wird die Förderung durch das Bayerische Holzbauförderprogramm ermöglicht. Das bisher viertägige Angebot wird nun auf fünf Tage während der Schulwochen ausgeweitet. Hierfür werden im Vollausbau jährlich 100 Millionen Euro gebunden sein. Mit einem Augenzwinkern muss ich an dieser Stelle aber natürlich auch festhalten: Ich habe mich als Schulverbandsvorsitzender schon immer gefragt, warum die regulären Schulwochen nach der bisherigen Förderung nur von Montag bis Donnerstag und nicht bis Freitag dauerten. Dies wurde offenbar vergessen und nun dankenswerterweise geheilt. Zur Finanzierung der Betriebskosten werden die Bundesmittel in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben. Die Kommunen erhalten organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung der Ferienbetreuung. Das ist auch gerade vor dem Hintergrund zu sehen, dass die kommunalen Spitzenverbände sich hier ein größeres Engagement des Freistaats wünschen; aber aus unterschiedlichen Gründen ist dies nicht möglich. Wie erläutert, liefern wir. Bei 2 Millionen Euro Kosten für eine Erweiterung mit 60 Plätzen gibt es in einer Beispielsrechnung 800.000 Euro als Förderung über FAG, 120.000 Euro über FAGplus15, 360.000 Euro Pauschalförderung für jeden neuen Platz und 90.000 Euro als Ausstattungspauschale. Das sind 1,37 Millionen Euro, was annähernd einer echten Förderquote von 70 % entspricht, genau wie es der Bund mit einem kommunalen Eigenanteil von 30 % vorsieht. Es ist daher für mich auch als Praktiker klar, dass diese Betreuungsplätze nicht nur in Neubauten geschaffen werden können. Wir müssen das Ganze daher flexibel gestalten. Wir müssen es praktikabel gestalten, und es wird auch nicht so sein, dass wir überall neue Schulbauten errichten, nur um dort auch eine Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Dies kann ich aus eigener Erfahrung mit gutem Gewissen sagen. Von daher sind die von der Staatsregierung eingeschlagenen Wege wichtig: Sei es mit der Anerkennung der Mittagsbetreuung, aber eben auch mit der im Mai 2023 noch aktualisierten Regelung, dass nun auch Gebäude genutzt werden können, die nicht nur direkt in der Schule sind, sondern auch in der direkten Umgebung. Dies war sehr wichtig. Von daher darf ich festhalten, dass der Freistaat Bayern seine Kommunen unterstützt. Ihnen, Frau Dr. Strohmayr, und Ihren Kolleginnen und Kollegen der Fraktion rufe ich zu: Kümmern Sie sich auf der Bundesebene darum, dass die Fristen verlängert werden, nicht wie beim Ausbausonderinvestitionsprogramm für die Kinderbetreuung. Denn jetzt ist die Frist nur bis zum 31.12.2027 gesteckt. Es ist klar, dass dies nicht zu halten ist. Die Länderkonferenz hat dazu einen 16 : 0-Beschluss gefasst und die Bundesministerin Paus aufgefordert, hier tätig zu werden. Bisher ist sie nicht tätig geworden. Hier liegt der Spielball also klar im Bereich der Ampel. Ich bin auch überrascht davon, aber ich führe es nicht näher aus, dass Sie den Elternhäusern unterstellen, dass sie ein solches Angebot nicht bereitstellen können, dass Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten nur im Ganztag gegeben werden und nicht zu Hause. Ich glaube und ich hoffe nicht, dass dies Ihr Ernst ist und Sie einer Million Familien im Freistaat Bayern zurufen, dies nicht leisten zu können. Ich sage Danke an diejenigen, die tagtäglich die qualitativ hochwertigen vorhandenen Angebote der Ganztagsbetreuung für unsere Kinder organisieren, durchführen oder dafür verantwortlich sind. Der Freistaat zeigt, dass die vorgestellten Maßnahmen wirken, dass wir Partner der Kinder, der Eltern und der Kommunen sind. Von daher ist der Dringlichkeitsantrag der SPD abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr vor.

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Simone Strohmayr SPD

Herr Kollege, es ist schön, dass bei Ihnen alles so super läuft. Da freue ich mich natürlich. Ich finde es auch gut, dass jetzt endlich Maßnahmen eingeleitet wurden. Reichlich spät, kann man auch sagen. 2026 ist ja nicht mehr so weit. Ich kann Ihnen sagen, dass ich auch viel in Bayern herumkomme. Ich finde es schade, dass es nicht überall so perfekt und so hervorragend läuft wie bei Ihnen. Viele Bürgermeister – ich bin auch in vielen Fraktionen – klagen immer wieder über die wahnsinnige Bürokratie, dass sie nicht klar wissen, welchen Weg sie gehen sollen, dass über die vielen verschiedenen Angebote keine Aufklärung, keine Begleitung der Kommunen stattfindet. Da fehlt es einfach noch an ganz vielem. Es ist schön, dass jetzt Maßnahmen ergriffen sind. Da gebe ich Ihnen recht. Reichlich spät! Wenn alles so perfekt läuft, frage ich mich auch, warum dann der Städtetag angemahnt hat, dass sich der Freistaat Bayern doch insbesondere im Bereich der Ganztagsschulen mehr engagieren soll. Auch da gibt es ja noch erhebliches Nachholpotenzial. Das ist zum Beispiel in den Maßnahmen, die Sie vorgestellt haben, nicht drin. Zum Kooperativen Ganztag, worüber ich ja auch gesprochen habe, haben Sie leider auch nichts gesagt. Auch das fehlt also in den Maßnahmen. Die Stadt Nürnberg und die Stadt München

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Tobias Reiß

Achten Sie bitte auf die Redezeit.

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Simone Strohmayr SPD

machen diesen Kooperativen Ganztag. Der läuft super. Schade, dass Sie ausgerechnet da anfangen zu sparen.

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Björn Jungbauer CSU

Wir sind ja eine Koalition. Deswegen haben wir die Kompetenzen auf viele Schultern verteilt. Zum Kooperativen Ganztag wird der Kollege Dr. Martin Brunnhuber etwas sagen. Zu den anderen Bereichen: Ich kann Ihnen oder den Kolleginnen und Kollegen, die Sie offenbar ansprechen, nur zurufen, sich an die Regierungen zu wenden, sich an die Schulämter zu wenden. Dort gibt es Ansprechstellen, die unterstützen, die vor Ort kommen, die erklären, was unsere Maßnahmen bisher waren und vor allem auch, was unser Paket für die Zukunft vorsieht, das jetzt geschnürt wurde. Von daher ist mein Bild nicht deckungsgleich mit dem, was Sie zeichnen. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Besuchen Sie uns, kommen Sie bei mir vorbei. Ich zeige Ihnen, wie es geht, und dann geht es weiter. Alles klar. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der CSU: Bravo! – Lachen der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD))

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Das muss heute leider sein!) Nächster Redner ist der Kollege Markus Walbrunn. (Beifall bei der AfD)

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Markus Walbrunn AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Ministerinnen, meine Damen und Herren! Vorweg: Was hier vorliegt, ist ein substanzloser Schaufensterantrag der SPD zu einer komplexen Herausforderung, jedoch ohne eigene Lösung, den wir in Konsequenz auch ablehnen werden. Die Antragsteller stellen zunächst korrekterweise fest, dass zum Schuljahr 2026/2027 die flächendeckende Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Grundschülern anlaufen soll, beginnend erst einmal mit den 1. Klassen. Ebenfalls zutreffend ist, dass an der fristgerechten Gewährleistung dieses Vorhabens gezweifelt wird, namentlich durch die Kommunen, den Städtetag – das haben wir gerade gehört – und auch durch die Verbände. Es fehlt praktisch an allem, etwa an Räumen, an Ausstattung, an Personal und vor allem an Geld. Ausgedacht von Schwarz-Rot auf Bundesebene, ächzen unter den Herausforderungen nun die Kommunen als Träger der Grundschulen. Da hat sich die alte Bundesregierung weitgehend einen schlanken Fuß gemacht; denn die Finanzhilfen des Bundes kompensieren nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten und sind vor dem Hintergrund klammer kommunaler Kassen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Immerhin hat die Staatsregierung mittlerweile signalisiert, den Kommunen noch stärker unter die Arme greifen zu wollen. Das ist richtig. Ob es reicht, wird man sehen. Was man definitiv schon jetzt sieht, ist, dass Ganztagesangebote auch in der bayerischen Bevölkerung gefragt sind. Das ist vor allem an der Verdoppelung von Ganztagsschulgruppen seit 2018 auf inzwischen 8.100 erkennbar, aber auch daran, dass sich, wie wir eben gehört haben, mittlerweile rund 58 % der Grundschulkinder in der einen oder anderen Form der Nachmittagsbetreuung befinden. Als AfD-Fraktion stehen wir dieser Entwicklung zugegebenermaßen zwiespältig gegenüber; denn einerseits begrüßen wir die Unterstützung von Familien und die Gewährleistung von Wahlfreiheit, für die natürlich erst einmal Ganztagesplätze vorhanden sein müssen. Andererseits brauchen wir uns nichts vorzumachen; denn neben Alleinerziehenden sind heutzutage die meisten Elternpaare aufgrund immenser Abgabenlasten und steigender Lebenshaltungskosten auf die Erwerbstätigkeit beider Partner angewiesen und schlicht gezwungen, ihre Kinder in die Ganztagsbetreuung zu geben. Das ist das Resultat Ihrer Politik, welche erst die finanziellen Belastungen unserer Bürger in die Höhe treibt, um sie schließlich in der wohlig warmen Umarmung eines immer weiter ausgreifenden Staatsapparats zu empfangen. (Beifall bei der AfD) Unserem Ideal einer freiheitlichen Gesellschaft entspricht das nicht. Wir stehen für eine Gesellschaft, in der die Familie den Kern bildet und in der die Erziehung der Kinder immer noch primär bei den Eltern und nicht beim Staat liegt. (Beifall bei der AfD) Ich mache mir vor allem dann Sorgen, wenn die Kinder sehr viel Zeit in der Nähe von SPD-Lehrern herumlungern, wie wir vorhin gehört haben. Aber auch in Sachen der angeblich so geförderten Bildungsgerechtigkeit sind zumindest Zweifel angebracht. Nehmen wir nur mal Ihren Primus Baden-Württemberg, der, wie man der Antragsbegründung entnehmen kann, beim Ausbau der Ganztagsbetreuung oder zumindest beim Abgreifen von Fördermitteln eifrig vorangeht. Kein anderes Bundesland hat sich im Bildungsmonitor der INSM innerhalb der letzten Dekade derart verschlechtert wie das grüne Musterländle. Ob da ein ursächlicher Zusammenhang zur Ganztagsbetreuung besteht, lasse ich dahingestellt. Aber eines darf nach über 70 Jahren Bildungspolitik in der Bundesrepublik ebenfalls als gesichert gelten: Dort, wo linke Bildungspolitik gemacht wird – egal, ob rot, grün oder mittlerweile auch CDU-schwarz –, geht es mit der Leistung bergab. Daher ist man zum Wohle unserer Kinder immer gut beraten, SPD-Anträgen nicht zu folgen. Dementsprechend lehnen wir auch diesen Dringlichkeitsantrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Martin Brunnhuber.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Mich hat am meisten der Einstieg in die Antragsbegründung fasziniert: "Es mehren sich die Stimmen in der politischen Diskussion in Bayern […]." Damit wir in die ganze Sache ein bisschen Substanz bringen, will ich ein paar Fakten nennen. Fakt bei der Ausgangslage bezüglich des Rechtsanspruchs ist: Es stimmt, wir sind derzeit bei einer Betreuungsquote von 58 %. Nachfragen haben ergeben, dass mit einer Quote von 80 % gerechnet werden kann. Frau Dr. Strohmayr, Sie haben recht: Die Prognos-Studie strebt ein Ausbauziel von 130.000 an. Dem haben wir ins Auge gesehen. Da wollen wir hin. Wir sagen also: Ja, wir wollen eine gute Ganztagsbetreuung. Wir wollen einen starken Ganztag, und zwar für unsere bayerischen Schülerinnen und Schüler. Die Rechtslage ist eindeutig. Die Kommunen müssen eigentlich für die Betreuung sorgen. Aber wir unterstützen die Kommunen. Dazu ist eine Verbesserung des Landesförderprogramms geplant. Bisher wurden nur investive Maßnahmen in Höhe von 5.000 Euro gefördert. Jetzt kommt eine qualitative Komponente in Höhe von 1.500 Euro dazu. Somit stehen insgesamt für jeden Ganztagsplatz 7.500 Euro zur Verfügung. Es erfolgt eine Vereinheitlichung der Platzpauschale, diese wird angehoben. Das war ein bisschen ein Kuddelmuddel. Diese Pauschale hat man von 4.500 Euro oder 6.000 Euro hochgezogen, je nachdem, ob es Plätze in einer Kindertageseinrichtung, im schulaufsichtlichen Bereich, im Kooperativen Ganztag oder in Heilpädagogischen Tagesstätten waren. Dafür gibt es jetzt also einheitlich 6.000 Euro. Das macht auch die Abrechnung und Antragstellung leichter. Die Halbierung der Bagatellgrenze ist für die Kommunen sehr wichtig, vor allem für die Kommunen, die ihre Gebäude und Plätze nochmals ertüchtigen müssen. Die Bagatellgrenze ist von 100.000 Euro auf 50.000 Euro abgesenkt worden, was den Kommunen mehr Spielraum gibt und somit die volle Förderfähigkeit zusagt. Sie haben gesagt, der Kooperative Ganztag sei abgeschafft worden. Das stimmt nicht. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 11. September 2018 hat man einen Modellversuch mit 50 Standorten, also sogenannte Kombieinrichtungen, auf den Weg gebracht. Diese Kombieinrichtungen wurden nach fünf Jahren Modellversuchsphase evaluiert. Das machen wir im Bildungs- und auch im Sozialbereich sehr, sehr häufig. Die Evaluierung hat ergeben: Ja, wir wollen diese Kombieinrichtungen, müssen aber die Förderung ein bisschen anpassen. Aber es soll Teil des Werkzeugkastens sein. Somit wollen wir den Kooperativen Ganztag neben dem offenen und gebundenen Ganztag sowie der Mittagsbetreuung mit aufnehmen. Es ist keine Deckelung zu erkennen. Somit wieder Faktencheck: ein Haken. Im Rahmen des Ganztagspakets wurde, wie schon angesprochen, vom Kultusministerium vorgeschlagen, die Schulangebote von vier auf fünf Tage zu erhöhen. Der offene und gebundene Ganztag sowie die Mittagsbetreuung werden somit erweitert. Darüber hinaus haben Sie uns vorgeworfen, wir würden die Kommunen nicht unterstützen. Die Kommunen werden vom Kultusministerium bei der schwierigen Planung der Ferienbetreuung unterstützt. Das ist sehr, sehr wichtig. Da ist beim Thema Ganztag für einen Praktiker alles getan und alles gesagt. Ihrem Dringlichkeitsantrag, in dessen Begründung es heißt, es mehren sich die Stimmen in der politischen Diskussion in Bayern, kann so nicht zugestimmt werden. Deshalb, so viel Zeit muss sein: Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrags von unserer Seite. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Es gibt eine Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr.

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Simone Strohmayr SPD

Ich möchte jetzt nochmals die Chance nutzen, um nachzufragen. Ich möchte Sie zunächst fragen: Haben Sie sich in München oder Nürnberg den Kooperativen Ganztag einmal angeschaut? Auch haben Sie davon gesprochen, dass jetzt die Finanzierung geringfügig angepasst werden solle. Haben Sie schon einmal mit den Betroffenen gesprochen, was das heißt? Denn genau die Finanzierung im Modellprojekt hat dort den Ganztag qualitativ hochwertig gemacht. Genau diese qualitativ hochwertigen Angebote können nicht mehr gemacht werden, wenn die Finanzierung angepasst werden soll, wie Sie es ausdrücken. Das ist genau das, was wir kritisieren. Da wurden extra Gebäude hingestellt. Da wurden wunderbare Projekte und Konzepte erarbeitet. Diese können jetzt so nicht weiterlaufen, weil die Finanzierungen angepasst werden, wie Sie es genannt haben. Ich sage dagegen, dass der Ganztagsbetrieb, wie er gut geplant war, einfach eingestellt wird.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Aber genau diese Frage von Ihnen zeigt mir, dass jetzt keine Substanz da ist. Sie sagen einfach nur: So kann es nicht weitergehen. Aber worum es genau geht, erzählen Sie mir nicht. Ich glaube, das war eine der Stimmen, die die Diskussion erschweren. Somit kann ich die Frage leider nicht beantworten, weil es keine gescheite Frage war. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Christian Zwanziger.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Dringlichkeitsantrag der SPD zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule können wir zustimmen. Wir teilen dieses Anliegen. Ich möchte trotzdem erklären, warum ich es wichtig finde, dass wir in dieser Diskussion endlich ein bisschen vorwärtskommen. Wenn es nach mir geht, und wahrscheinlich geht es allen hier gleich, dann ist der Ganztagsplatz vom Kind her gedacht inklusiv, partizipativ und ein qualitativ gutes Angebot. Das können alle unterschreiben, und dafür erwarte ich Taten. Was mir in der Diskussion bisher zu kurz gekommen ist: Es geht darum, Kindern und Jugendlichen, später vielleicht auch jenseits des Rechtsanspruchs, ein gutes Angebot für die Persönlichkeitsentwicklung, für die Bildung, für die Entfaltung und für die Vorbereitung auf das Leben zu machen. Darum geht es für mich beim Thema Ganztag. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Deswegen noch einmal zu den Chancen. Ich verstehe nicht, dass Herr Jungbauer hier ein Szenario zeichnen will, dass man mit diesem Dringlichkeitsantrag Eltern unterstelle, sie könnten nicht erziehen, sie könnten nicht bilden, und dass ihnen die Kinder deshalb weggenommen würden. Das haben Sie gerade kritisiert. Das verstehe ich insofern nicht, weil alle Studien sagen, dass der Ganztagsplatz eine riesengroße Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit ist: Alle Kinder können sich in verschiedenen Bereichen entfalten, zum Beispiel musisch, indem sie ein Instrument kennenlernen. Der Ganztagsplatz bietet riesige Chancen. Heißt das, dass sich alle Eltern für jedes Kind für einen Ganztagsplatz entscheiden müssen? – Nein, natürlich nicht; aber die Angebote, die wir schaffen, müssen doch so gut sein, dass man sich gerne und bewusst, ohne irgendwelche Bedenken, für den Ganztag entscheidet und sich nicht zwischen Karriere und Kind entscheiden muss. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Deswegen gilt: Qualitativ guter Ganztag ist kein Widerspruch dazu, dass Eltern eine gute Erziehungsarbeit leisten. Zu den Zahlen: Herr Jungbauer, Sie haben Baden-Württemberg angesprochen und sich auf die Suche danach begeben, warum Bayern nur einen kleinen Teil von den Geldern des Bundes für den Ausbau des Ganztags abgerufen hat. Ich möchte einen Hinweis darauf geben, woran es liegen könnte: Die Förderrichtlinie ist im betreffenden Jahr in Bayern ziemlich spät veröffentlicht worden. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie noch nicht im Landtag. Die Richtlinie wurde bereits im Juli veröffentlicht, weswegen deren Kenntnis für Sie schwierig sein dürfte. Die Zahlen, die Sie in Bezug auf Baden-Württemberg und Bayern benennen, stimmen nicht mit den Zahlen der Plattform Statista überein, die für das Jahr 2022 andere Zahlen ausweist. Diese Diskussion können wir aber auch im Ausschuss noch einmal führen. Was ich sagen kann, ist: Die Elternverbände sind auf der Palme, die Kommunen, die selbst etwas tun könnten, sind auf der Palme, und auch der Städtetag sagt, dass wir etwas tun müssen. Der BLLV begrüßt es jetzt. Ich begrüße es auch, wenn das Thema Ganztag nicht zwischen zwei Ministerien wie eine heiße Kartoffel hin- und hergeworfen wird. Wenn die ganze Diskussion und die Stimmen der letzten Wochen und Monate, die laut dafür geworben haben, dazu führen, dass wir endlich beim Ganztag vorwärtskommen, dann begrüße ich das. Wenn es gestern der erste Schritt war, dann begrüße ich das auch. In Bezug auf die Debatten der vergangenen Jahre fehlt mir aber etwas der Glaube. Bitte beweisen Sie mir das Gegenteil. Wir haben schon vor Jahren, als auf Bundesebene durch CDU/CSU und SPD der Rechtsanspruch für den Ganztag geschaffen wurde, gefordert, dass wir ein bayerisches Ausführungsgesetz schaffen. Trägerinnen und Träger sollten wissen, sie sollten sich darauf verlassen können, dass wir nach diesen und jenen Spielregeln den Ganztag in Bayern ausbauen werden. Dieses Ausführungsgesetz haben wir hier wiederholt gefordert. Meine Kolleginnen und Kollegen haben es wiederholt gefordert. Das wurde immer abgelehnt. Jetzt stehen wir an dem Punkt, dass Trägerinnen und Träger sagen: Einerseits ist es zu wenig Geld bisher, andererseits wissen wir nicht, in welche Richtung der Ganztag ausgebaut werden soll. Außerdem ist in zwei Jahren der Rechtsanspruch da. Es ist doch allen klar, dass ein solcher Zustand Probleme bereitet. Da nützt es mir in meiner Heimatstadt nichts, wenn der Oberbürgermeister versucht, Zuversicht zu verbreiten, indem er sagt, dass alle ein Dach über dem Kopf haben werden. Als Eltern will man doch nicht hören, dass alle lediglich ein Dach über dem Kopf haben. Ich will hören, dass für alle Kinder und Eltern, die in Bayern darauf angewiesen sind, ein guter Ganztag vorhanden ist. Statt weiter so zu tun, als ob hier heile Welt herrsche und wir keine Hausaufgaben zu machen hätten, müssen wir endlich vorwärtskommen. Deswegen: Hören Sie auf, die Thematik Ganztag wie eine heiße Kartoffel hin- und herzuwerfen, und bauen Sie endlich den Ganztag für alle Kinder und Eltern, die darauf angewiesen sind, aus. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf um das Wort gebeten.

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Ulrike Scharf

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 58 % unserer Grundschulkinder sind bereits jetzt in einer Nachmittagsbetreuung und nutzen den Ganztag. Das ist die Mittagsbetreuung, das ist der Hort, das ist der schulische Ganztag, offen und gebunden. Liebe SPD, in der gestrigen Pressemitteilung von einem Ganztagsdebakel zu sprechen, ist wirklich ein Affront gegenüber den vielen Beschäftigten, gegenüber Tausenden von Menschen, die sich tagtäglich darum kümmern, dass unsere Kinder eine gute Bildung und Erziehung genießen. Ich finde das unerträglich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Man könnte aber vielleicht auch feststellen, dass die SPD zum Debakel eine besondere Affinität hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kinderbetreuung ist mir ein Herzensanliegen und hat oberste Priorität im Ministerium. Sie muss für jeden Bedarf in hoher Qualität vorhanden und vor allen Dingen verlässlich sein. Wir wissen, dass ab dem Jahr 2026 der Rechtsanspruch für die ganztägige Betreuung unserer Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft tritt. Um diesen umzusetzen, steht die Staatsregierung fest an der Seite der Familien, aber auch der Kommunen in Bayern. Beim Ausbau der Plätze werden die Kommunen jetzt noch intensiver unterstützt. Ich habe es vorher schon erwähnt: 58 % unserer Grundschulkinder sind bereits in einer Nachmittagsbetreuung. Wir wissen aber auch: Das reicht nicht. Es gibt ein klares Ziel im Koalitionsvertrag. Wir brauchen 130.000 Plätze mehr. Es fehlen einfach noch Plätze, bis jede Mutter, bis jeder Vater sagen kann: Wenn ich mehr arbeiten will, wenn ich Beruf und Familie vereinbaren möchte, dann kann ich das auch. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass Kinder mit hoher Qualität betreut werden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin Anna Stolz und ich haben ein Gesamtpaket auf den Weg gebracht und haben diese wichtigen Entscheidungen getroffen. Wir zünden damit noch einmal einen Turbo in Bezug auf das Landesförderprogramm. Wir fördern noch besser bei den Bau- und Betriebskosten. Ganz neu fördern wir jetzt auch bei der Ausstattung. Das sind wichtige Meilensteine bei der Kinderbetreuung. Jetzt gilt es, für die Zukunft unserer Kinder, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die besten Chancen unserer Kinder und für die Integration den Ganztag umzusetzen. Liebe Frau Kollegin Strohmayr, Sie müssten wirklich die Dinge genau lesen. Sie haben noch einmal den Kooperativen Ganztag angesprochen. Wir führen dieses Modell des Kooperativen Ganztags weiter, so wie es die beiden Kollegen von FREIEN WÄHLERN und CSU bereits erwähnt haben. Sie müssen genauer lesen. Die Kombination aus Schule und Hort hat sich in diesem Modellversuch bewährt. Wir halten fest an den Kombieinrichtungen, und wir fördern diese genauso wie die anderen Einrichtungen. Ich war persönlich an der Gretel-Bergmann-Schule bzw. habe ich mich vor Ort mit den Betroffenen unterhalten. Wir haben für alle Kombieinrichtungen eine Lösung gefunden. Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: die Innovative Projektschule – IPS –, Standort München. Die kommenden Erstklässler, die ab September 2024 in die Schule kommen, werden bis zum Ende ihrer Grundschulzeit in diesem Modell bleiben. Die Vereinbarungen werden jetzt sukzessive umgesetzt. Es geht weiter mit dem Kooperativen Ganztag. Dahinter können Sie einen Haken machen und dies von Ihrer Liste streichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Förderkonditionen im Einzelnen haben wir heute schon mehrfach gehört. Ich will nur noch einmal ganz kurz zusammenfassen: Mir ist wichtig, dass wir die Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro auf den Weg bringen; denn schöne Möbel, eine gute Ausstattung, eine einladende Küche sind wichtig für die Betreuung unserer Kinder. Wir haben die Platzpauschale für alle Ausbauformen mit 6.000 Euro vereinheitlicht. Das ist im Übrigen auch ein großer Vorteil, wenn es darum geht, während einer Laufzeit einmal von der Mittagsbetreuung in den Hort zu wechseln. So gibt es nachträglich keine Probleme. Dieser Förderbetrag gilt auch für die Plätze unter Schulaufsicht oder die Kombieinrichtungen. Was noch nicht gesagt wurde: Zu dieser Platzpauschale von 6.000 Euro, zu dieser Austattungspauschale von 1.500 Euro kommt on top noch die reguläre Förderung nach dem FAG und nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz. Ich bitte, das alles zusammenzurechnen. In Bezug auf die Umbauten beim Hort werden wir die Bagatellgrenze von 100.000 auf 50.000 Euro halbieren. Das ist wichtig; denn kleinere Maßnahmen sollen auch mitgefördert werden. Ein zusätzliches Programm können wir mit unserem Landesförderprogramm auch noch kombinieren, nämlich die Holzbauförderung. Somit gilt, dass beides nebeneinander möglich ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem von der SPD, dieser Dringlichkeitsantrag ist vollkommen überflüssig. Ich schaue heute in die Presse, ich weiß, dass das Bundeskabinett in die Sommerpause geht, und ich muss eine Nachricht lesen, die da heißt: Die Koalition geht in die Sommerpause und vergisst die Kinder. Ein Bündnis aus 20 Verbänden sowie 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist erschüttert, dass sich die Bundesregierung zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen konnte. Darauf könnten Sie Ihre Kraft verwenden und auf die Bundesregierung einwirken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es heißt, jetzt gemeinsam anzupacken (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) für die besten Chancen, für Integration, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Zukunft unserer Kinder. Wir brauchen diesen Dringlichkeitsantrag nicht und können ihn gut und gerne ablehnen.

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Tobias Reiß

Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Zunächst Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr, bitte.

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Simone Strohmayr SPD

Ich möchte noch einmal wiederholen: Natürlich ist es gut, dass Sie endlich Maßnahmen und Entscheidungen getroffen haben, wenn auch reichlich spät. Das habe ich vorhin schon gesagt. 2026 steht vor der Tür. Wenn die Gebäude, die wir dafür brauchen, jetzt noch nicht einmal in der Planung sind, dann ist das reichlich spät. Aber immerhin haben Sie es jetzt gemacht. Das möchte ich nicht negativ konnotieren. Es ist nur schade, dass uns die Bundesmittel durch die Lappen gehen. Da geht Bayern einfach viel Geld verloren. (Thomas Huber (CSU): So ein Krampf!) Das hätten wir effektiver machen können. Sie haben sich leider anders entschieden. Da Sie eben die Kindergrundsicherung angesprochen haben, möchte ich Folgendes dazu sagen: Es wäre umso wichtiger gewesen, einen guten Ganztag zu machen, damit unsere Kinder gut aufgestellt sind. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir haben doch einen guten Ganztag!) Der Kooperative Ganztag ist eine Möglichkeit, die Kinder gut im Ganztag unterzubringen.

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Ulrike Scharf

Den machen wir ja weiter.

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Simone Strohmayr SPD

– Ja, Sie machen ihn weiter. Aber Sie machen ihn mit den gleichen Mitteln weiter, die die anderen Einrichtungen auch haben. Das ist ein Unterschied. Bisher haben die Einrichtungen die Modellförderung erhalten. Damit konnte der Vormittag gut mit dem Nachmittag verknüpft werden, und dadurch ist der gute Ganztag entstanden. Die Hortleiterin konnte in die Schule gehen.

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Tobias Reiß

Achten Sie auf die Redezeit!

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Simone Strohmayr SPD

Man konnte absprechen, welche Hausaufgaben gemacht werden sollen und vieles mehr. (Zurufe von der CSU – Unruhe) Frau Ministerin, Sie wissen, was ich meine. Überlegen Sie einfach noch einmal.

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende. – Frau Staatsministerin.

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Ulrike Scharf

Ich weiß nicht, was es nicht zu verstehen gibt. Das Modell hat sich bewährt, und wir werden es weiterführen. Es gibt jetzt Übergangslösungen, und wir nehmen das Modell in die reguläre Förderung auf. Ich biete Ihnen einfach an, kommen Sie ins Ministerium, dann klären wir das noch einmal genau. Frau Strohmayr, ich möchte noch Folgendes zu den Mitteln sagen: Wir haben auf Bayerns Antrag hin mit allen Ländern einen einheitlichen Beschluss gefasst – 16 : 0 –, dass die Fristen für die Bundesmittel – es handelt sich um 461 Millionen Euro, die Bayern zur Verfügung stehen – verlängert werden müssen. Die Zeit ist tatsächlich knapp. Im Übrigen haben bisher nicht alle Länder ein Landesfinanzierungsprogramm aufgestellt. Wir sind mit die Ersten, die schon im letzten Jahr am Start waren. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Aber es geht jetzt darum, dass wir diese Fristen verlängert bekommen. Ich bitte, die ganze Energie, die vom Debakeln ausgeht, nach Berlin zu richten und sich dafür einzusetzen, dass wir mehr Zeit bekommen. Das sehen nicht nur wir in Bayern so, sondern auch alle anderen Länder. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. Frau Staatsministerin, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Zwanziger vor.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe zwei Punkte: Erstens. Ich möchte Sie gerne nach Erlangen einladen. Sie haben erwähnt, dass der Kooperative Ganztag unter anderen Konditionen weiterlaufen würde. Die Michael-Poeschke-Grundschule in Erlangen weiß davon noch nichts. Ich bin gespannt, ob das Programm weiterlaufen wird. Die Grundschule steht nämlich gerade vor einem Scherbenhaufen, da sie das nächste Schuljahr nicht planen kann. Zweitens. Sie haben in Ihrer Rede, wenn ich richtig aufgepasst habe, immer von Betreuung gesprochen. Deswegen meine konkrete Frage: Welche Rolle spielt Bildung bei Ihnen im Ganztag?

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Ulrike Scharf

Herr Zwanziger, die Frage mit der Bildung ist fast lächerlich. In den Kitas gibt es mit der frühkindlichen Bildung einen klaren Auftrag. Es gibt einen Bildungs- und Erziehungsplan. Es ist vollkommen klar – das muss man nicht eigens erwähnen –, dass es bei der Betreuung auch gilt, die Chance zu nutzen, gerade für Kinder mit Migrationshintergrund oder für Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Zeit und die damit verbundenen Bildungschancen nutzen. Zum anderen Aspekt: Vielen Dank für Ihre Einladung. Ich kenne alle 50 Kooperationsmodelle, aber ich schaue mir Ihren Fall noch einmal konkret an. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wie angekündigt, führen wir diese in namentlicher Form und elektronisch durch. Für die Abstimmung stehen Ihnen drei Minuten zur Verfügung. Die Abstimmung beginnt jetzt. – (Zurufe von der CSU: Die Anzeige funktioniert nicht! – Unruhe) Moment, offensichtlich wird im System falsch in englischer Sprache angezeigt. Meines Erachtens würden wir trotzdem versuchen, die Abstimmung durchzuführen. Wer mit Nein stimmen möchte, bitte auf Rot drücken. (Unruhe) Die Anzeige zeigt bei mir in der gelben Farbe "No" an. Das ist falsch. Ich bitte, wer mit Nein stimmen möchte, der soll auf den rot gekennzeichneten Knopf, auf dem Enthaltung steht, drücken. Wer zustimmen möchte, der soll auf den grünen Knopf drücken. (Unruhe) Ich bitte Sie, sich an den Farben zu orientieren, nicht am Text. (Unruhe) Das System bestätigt nach der Abstimmung auf Deutsch, ob man Nein oder Ja gestimmt hat. Man kann, wenn man lesen möchte, auch nach der Abstimmung verifizieren, ob man so abgestimmt hat, wie man es wollte. (Unruhe) Die Technik bittet uns dennoch, die Abstimmung abzubrechen und sie zu späterer Zeit zu wiederholen. Dann stellen wir diese Abstimmung zurück. Ich rufe auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Für eine verlässliche Finanzierung der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege (Drs. 19/2657) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Thorsten Schwab das Wort.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Stimmung im Hohen Haus zu fortgeschrittener Stunde noch sehr gut ist. In unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir eine verlässliche Finanzierung der Bundesfernstraßen und der Bundesschienenwege. Wir fordern eine bedarfsgerechte Finanzierung der Investitionen, ein belastbares Konzept für nachhaltige Infrastruktur. Zum Sachverhalt: Nach den internen Berechnungen der Autobahn GmbH des Bundes wird es für Bundesfernstraßen und Bundesstraßen in den Jahren 2025 bis 2028 eine Finanzierungslücke von 10 Milliarden Euro geben. Von dieser Lücke wäre auch Bayern betroffen: Der sechsstreifige Ausbau der A 3 bei Deggendorf oder der Weiterbau der A 94 wären dann infrage gestellt. Zahlreiche Brückensanierungen müssten auch nach hinten geschoben werden. Bis 2030 hat die Deutsche Bahn einen Bedarf von 45 Milliarden Euro allein für die Infrastruktur und einen Gesamtinvestitionsbedarf von 90 Milliarden Euro angemeldet. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Bundesverkehrsminister Volker Wissing sagt, er will einen Infrastrukturfonds bilden. Bisher liegt aber nicht einmal ein Konzept vor. Bei so einer Lücke im Bundeshaushalt wäre ein Konzept unserer Ansicht nach aber dringend notwendig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bis 2021 war Andreas Scheuer Bundesverkehrsminister. Seit Dezember 2021 ist das nun Volker Wissing. Der Etat des Bundes für die Straßen und die Schienen ist seitdem stetig gestiegen. Aber schon Andreas Scheuer ist es gelungen, für die Schienen und die Straßen den Etat, die Gelder, wesentlich anzuheben und immer eine stetige Steigerung zu vollziehen, und zwar ohne Schulden und ohne Sondervermögen im Bund, sondern mit einem ausgeglichenen Haushalt. (Beifall bei Abgeordneten der CSU – Toni Schuberl (GRÜNE): Wann war der Haushalt ausgeglichen?) Die Bundesschienenwege (Toni Schuberl (GRÜNE): Wann war der Haushalt ausgeglichen?) sind im Bundeshaushalt 2021 mit 11 Milliarden Euro verankert. 2022 waren es 9,9 Milliarden Euro, 2023 9,2 Milliarden Euro, 2024 16,4 Milliarden Euro. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wann war der Haushalt ausgeglichen?) Das ist zu würdigen, dass die Bundesschienenwege im Haushalt jetzt gut finanziert sind. Bei den Bundesfernstraßen bewegen wir uns zwischen 11,1 und 12,8 Milliarden Euro von 2021 bis 2024. Wir sehen also auch hier eine Verstetigung. Das erkennen wir durchaus an. Aber eines muss klar sein: Ausgaben für Verkehrsinfrastruktur sind keine Wünsche von Verkehrspolitikern, sondern – das ist ähnlich wie bei Hilfsorganisationen – es gibt Bedarfe. Der Handlungsbedarf ist festgestellt worden. Dann gibt es eigentlich keine Diskussion über diesen Haushalt. Die Baukosten sind in den letzten zwei Jahren gestiegen. Deshalb müssen auch die veranschlagten Gelder im Bund dieser Steigerung angepasst werden. Zum Bund muss man momentan sagen: Über den Haushalt wird heftig diskutiert. Mit dem Verkehrshaushalt gehen Milliardenausgaben und ein Potenzial an Einsparungen einher: 2023 wurden allein 25,8 Milliarden Euro für das Bürgergeld ausgegeben. Das wirft auch die Frage auf, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) wo die Prioritäten gesetzt werden. Bayern macht auf jeden Fall seine Hausaufgaben. Der Etat im Straßenbereich ist Jahr für Jahr gestiegen. Nunmehr werden 500 Millionen Euro jährlich für die Staatstraßen ausgegeben. Da sage ich unserem Minister und dem Ministerium für den Haushalt herzlichen Dank. Es ist gut, dass wir unsere Infrastruktur in Ordnung halten. Wir brauchen aber auch Verlässlichkeit vom Bund. Derzeit wird noch über den Bundeshaushalt gestritten und an ihm gebastelt. Ende der Woche soll etwas vorliegen. Schauen wir mal, ob die Ampel-Parteien sich einigen können. Das ist noch ungewiss. Der Bund hat nämlich kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Noch nie waren die Einnahmen des Bundeshaushalts so hoch, aber die jetzige Ampelkoalition im Bund kann einfach nicht haushalten. Das ist das Problem. Eines darf aber beim Haushalt nicht passieren, nämlich: Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur dürfen nicht zusammengestrichen werden. Das sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Wir fordern mit unserem Antrag deshalb, schnellstmöglich ein belastbares Konzept für eine nachhaltige Infrastrukturfinanzierung vorzulegen. Wir fordern von der SPD und den GRÜNEN hier im Haus, dass sie mal das "Bayern-Gen" auspacken. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Das wir laut Söder nicht haben! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) Denn nachdem kein Bundesminister oder keine Bundesministerin aus Bayern kommt, rächt sich das. Es sieht so aus, dass das Geld vom Bund in Bayern nicht ankommt. Die Mittel sind drastisch gekürzt worden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Es geht um die Zukunft unserer Infrastruktur und unseres Landes. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Markus Striedl. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liest man diesen Antrag, denkt man sich erst einmal: Hat da jemand das falsche Dokument hochgeladen? Oder hat ein neuer Praktikant angefangen? – Man weiß es nicht so recht. Was passiert hier? – Schauen wir den Antrag mal an: Die Regierungsfraktion fordert die Staatsregierung auf, "sich […] weiterhin für eine verlässliche […] Finanzierung […] einzusetzen […]". Dazu stellt sich mir natürlich prompt eine Frage: Ist der Draht zur Staatsregierung so schlecht, (Unruhe und Widerspruch bei der CSU) dass man Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, noch mal beschließen muss? Ist das quasi eine neue Beschlussform, der sogenannte Verlängerungsbeschluss? – Ich weiß es nicht. Oder tut die Staatsregierung bereits Dinge, zu denen sie gar keinen Auftrag hatte? – Und falls ja: Warum tut sie das überhaupt? Und warum tut sie das nicht weiterhin? – Das sind Fragen über Fragen. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Vielleicht geht es aber nur darum, mal wieder in die Zeitung zu kommen und Ampel-Bashing zu betreiben. Liebe Kollegen von der CSU, ich wäre da aber spätestens nach der nächsten Wahl etwas vorsichtiger; denn Sie werden garantiert wieder bei einer oder mehreren der jetzigen Abrisstrupp-Parteien in Berlin zu Kreuze kriechen; denn man möchte schließlich regieren. Bei der Union gilt nach wie vor die Maxime, lieber mit Teilen der Ampel-Regierung weiter Schrott zu wichteln, als solide Politik mit der AfD zu machen. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Da sind wir auch schon: solide Politik. Fangen wir noch mal beim Schienenverkehr an. Wundert es Sie ernsthaft, dass da kein Geld mehr ist? – Das ist ein Witz, dass mittlerweile an allen Ecken und Enden 49-Euro-Tickets rausgehauen und dann noch für viele verbilligt angeboten werden, beispielsweise als Schüler- und Studententickets. Da darf man sich nicht wundern, wenn das System Bahn ausblutet. Natürlich müssen Schüler und Studenten befördert werden. Das ist klar. Aber warum der Staat jegliche private Spazierfahrt selbiger finanzieren soll, erschließt sich hier wohl niemandem. Aktuell ist übrigens in den Nachrichten: Das Deutschlandticket verursacht ein 300- Millionen-Euro-Defizit, nicht etwa in Bayern, sondern allein beim MVV in München. Genauso ist es übrigens mit dem Fahrradticket für einen Euro pro Tag. Es ist in keiner Weise Aufgabe des Staates, Fahrräder de facto kostenlos zu transportieren. So zieht man Geld aus dem System. So macht man die Bahn marode, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Schauen wir uns doch mal die Straßen in Bayern an, veröffentlicht die Staatsregierung doch einen wunderbaren Bericht zum Zustand der Staats- und Bundesstraßen in Bayern, die ZEB: Die letzten Daten stammen von 2019. Jetzt komme ich zu den Bundesstraßen: In ordentlichem Zustand sind 66 %. 13 % sind nah am Ende der Lebensdauer, und 21 % haben ihren Zenit überschritten. 21 % der Bundesstraßen müssten also saniert werden. Das ist eigentlich ein erschreckender Zustand in Bayern; aber es geht noch besser. Jetzt schauen wir uns mal die Staatsstraßen an, die vom Freistaat Bayern verwaltet und erhalten werden: Von denen sind lediglich 45 % in gutem Zustand – wir erinnern uns, bei den Bundesstraßen waren es 66 % –, 19 % werden in Kürze sanierungsfällig, und 36 %, also fast doppelt so viele, müssten eigentlich jetzt bereits saniert werden. Hier bringe ich noch ein Zitat aus dem Bericht der Staatsregierung: "Der Zustand der Bundesstraßen [in Bayern] ist dabei deutlich besser als der Zustand der Staatsstraßen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben für die Bestandserhaltung der Fahrbahnen bezogen auf einen Quadratmeter Fahrbahnfläche bei den Bundesstraßen in den letzten Jahren deutlich höher waren als bei den Staatsstraßen." Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Berlin braucht Ihre Tipps und Tricks nicht, um die Bundesstraßen in einen ähnlich katastrophalen Zustand wie unsere Staatsstraßen zu versetzen. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Davon bin ich fest überzeugt: Das schafft das Chaos-Trüppchen in Berlin ganz alleine. Weil dieser Antrag rein plakativ und sinnfrei ist, lehnen wir diesen ab. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Als nächster Redner folgt Dr. Markus Büchler.

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Markus Büchler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist absolut entscheidend für ein Land, für Wohlstand und für Mobilität. Ich glaube, das ist uns allen klar. Die Dramatik ist groß: Es gibt außerordentlich viel zu tun, außerordentlich viel nachzuholen. Wir könnten dem Antrag, den die CSU hier plakativ hinstellt und nach Berlin richtet, schon zustimmen. Uns fehlen darin aber ein paar Punkte. Es fehlt zum Beispiel der Punkt, dass die CSU aufgefordert wird, sich für das Desaster zu entschuldigen, das die bisherigen CSU-Bundesverkehrsminister in den letzten Jahren in Berlin auf dem Verkehrssektor angerichtet haben. Daran krankt nämlich unser Land momentan. (Beifall bei den GRÜNEN) Es fehlt, dass sich die CSU für das selten teure und selten dämliche Ausländermautdesaster entschuldigt, das der CSU-Bundesverkehrsminister Scheuer angerichtet hat. Es fehlt, dass sich die CSU für den verschleppten Bahnausbau entschuldigt, den sie und ihre Minister angerichtet haben. Jetzt sind gerade Hunderttausende Fußballfans aus ganz Europa in Deutschland unterwegs und reiben sich die Augen, in welch desolatem Zustand die Infrastruktur in Deutschland ist. Sie fragen sich, wie es so weit kommen konnte. Wir wissen, warum. Das liegt an den jahrzehntelangen Einsparungen, am Kaputtsparen, das bei der Bahn lange Jahre von Bundesverkehrsministern der CSU betrieben worden ist. Es fehlt auch, dass sich dieselbigen für die kaputten Straßen entschuldigen. Wir haben 8.000 marode Brücken, darunter 4.000, die irreparabel sind und ersetzt werden müssen. Diese Last bei den Bundesfernstraßen wurde uns von den Vorgängerregierungen und den CSU-Bundesverkehrsministern hinterlassen. Sie sollten sich außerdem für das Gebirge an versteckter Staatsverschuldung entschuldigen, das der Ampel hinterlassen wurde und jetzt nach und nach aufgearbeitet werden muss. Nicht erfolgte Sanierungen und nicht erfolgter Ausbau maroder Infrastruktur ist eine versteckte Staatsverschuldung. Hier hätten wesentlich mehr Investitionen vorangebracht werden können, da wir eine lange Nullzinsphase hatten. Diese historische Chance der niedrigen Zinsen haben die vorherigen Bundesregierungen leider verstreichen lassen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert. Jetzt stellt man sich hin und deutet mit dem Finger nach Berlin. Die Nachfolgeregierung soll jetzt in der schwierigen Haushaltslage nach der Pandemie, mit dem Krieg in der Ukraine und der Inflation alles richten. Das ist ziemlich schäbig. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Der Antrag müsste noch zwei Versprechen enthalten, damit wir ihm zustimmen könnten. Zum einen ist das das Versprechen, Abstand von allen Aus- und Neubauvorhaben bei der Straße zu nehmen, solange das alte Gelumpe noch nicht repariert ist, solange noch nicht alle Schlaglöcher gestopft und die kaputten und maroden Brücken nicht repariert sind. Solange das nicht passiert ist, sollte kein weiteres Geld für den Neu- und Ausbau von Straßen verpulvert werden; denn damit wird die Natur zerstört und der Klimaschutz weiter unterminiert. (Beifall bei den GRÜNEN) Zum anderen wäre es am gescheitesten, wenn die CSU-Staatsregierung verspräche, sich künftig aus der Infrastrukturplanung und der Infrastrukturfinanzierung in Berlin herauszuhalten. Wir haben gesehen: Die CSU kann nicht Infrastruktur. Überlassen Sie das lieber Leuten, die sich damit auskennen und die das anständig finanzieren. (Martin Wagle (CSU): Um Gottes willen!) Solche Leute sind momentan in der Ampel. Sie räumen den ganzen Scherbenhaufen auf, den die CSU-Verkehrsminister über mehrere Legislaturperioden hinweg in Bayern hinterlassen haben. (Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD) Noch nie ist so viel saniert worden, wie momentan von der jetzigen Bundesregierung. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Blödsinn!) Momentan läuft das größte Investitionsprogramm in die Schiene an. Es wird von der jetzigen Bundesregierung umgesetzt. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das stimmt doch überhaupt nicht, Herr Kollege!) Freilich könnte es noch mehr sein, aber die jetzige Bundesregierung macht es um Längen besser als die bisherigen Bundesregierungen mit CSU-Bundesverkehrsministern. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag, wie er vorliegt, ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Matthias Vogler vor.

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Matthias Vogler AfD

Herr Kollege Dr. Büchler, ich weiß nicht, ob ich mich gerade verhört habe. Sie haben gerade gesagt, wir sollten keine weiteren Straßen bauen, um die Natur nicht weiter zu zerstören. Zerstören Sie nicht die Natur mit lauter Windkrafträdern, die landauf, landab überall hingepflanzt werden? (Zuruf von den GRÜNEN: Denkt euch mal was Neues aus!) Da werden Wälder gerodet und der Boden verdichtet. Das ist doch Naturzerstörung. Haben Sie hier ein Problem mit der Wahrnehmung? Auf der einen Seite fordern Sie, die Zerstörung zu beenden, auf der anderen Seite zerstören Sie die Natur und die Umwelt massiv. Können Sie mir diesen Widerspruch einmal erklären? (Beifall bei der AfD)

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Markus Büchler GRÜNE

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist keine Naturzerstörung, sondern ein entscheidender Beitrag zur Rettung der Natur und unserer natürlichen Lebensgrundlagen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Als Nächste hat Frau Kollegin Sabine Gross ums Wort gebeten.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Dringlichkeitsantrag können wir leider nicht zustimmen. Ja, es ist richtig, dass in den kommenden vier Jahren insgesamt 9,7 Milliarden Euro für den Neu- und Ausbau aller Bundesfernstraßen fehlen werden. Außerdem sind wohl mehrere Tausend Brücken marode. Die Brückensanierung ist derzeit die dringendste Aufgabe. Der zuständigen Autobahn GmbH fehlen hierzu derzeit nicht nur die Mittel, sondern auch das Personal. (Martin Wagle (CSU): Aha!) Wenn der Autobahn GmbH nicht mehr Geld für Personal und für Brückensanierungen zur Verfügung gestellt wird, wird es vermehrt zu Autobahnsperrungen kommen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Sollte sich die Bundesregierung entscheiden, mehr Geld in Personal und Brücken zu investieren, muss im Gegenzug beim Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen gespart werden. Das ist eine Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Solange die Schuldenbremse nicht reformiert wird, wird sich hieran auch nichts ändern. Aber blicken wir doch einmal zurück: Die Autobahn GmbH wurde im September 2018 gegründet. Ab Januar 2021 sollte sie das knapp 13.200 Kilometer lange Autobahnnetz wieder auf Vordermann bringen. Schon damals waren 10.000 Kilometer Autobahnstreifen in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand. Und schon damals waren Tausende Brücken sanierungsbedürftig. Interessant ist in diesem Zusammenhang: Von 2009 bis 2021 stellte die CSU den Verkehrsminister. (Anna Rasehorn (SPD): Hört, hört!) Am Ende dieser Ära waren 10.000 Kilometer Autobahnstreifen des Autobahnnetzes in schlechtem Zustand und Tausende Brücken marode. Richtig ist, dass die Deutsche Bahn AG einen Investitionsbedarf in Höhe von rund 45 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 angemeldet hat. Richtig ist auch, dass die Bundesregierung für die Sanierung nur rund 27 Milliarden Euro zur Verfügung stellen kann. Auch das ist eine Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Schienennetz der Deutschen Bahn ist mit rund 33.500 Kilometern das größte in Europa. Allerdings sind davon 17.000 Kilometer marode. Über 1.000 Brücken sind so marode, dass sich eine Sanierung fast nicht mehr lohnt. Das liegt unter anderem daran, dass das Bundesschienenwegeausbaugesetz bisher vorsah, dass die Instandhaltung Sache der Bahn war, der Neubau hingegen Sache des Bundes. Das hat Anreize geschaffen, Streckenabschnitte zu vernachlässigen, bis der Bund sie neu baut. Das wird sich jedoch mit der Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ändern. Der Bund kann sich auch an den Kosten des Unterhalts und der Instandsetzung beteiligen. Auch wurde 2024 erstmals seit vielen Jahren wieder kräftig in die Schieneninfrastruktur investiert. 16,4 Milliarden Euro wurden in die Hand genommen, 5.500 neue Mitarbeiter wurden für Instandhaltung und den Ausbau des Netzes eingestellt. Es geht also voran, zwar nicht so schnell, wie wir uns alle das wünschen, aber im Vergleich zu den letzten Jahren und Jahrzehnten fast mit Warpgeschwindigkeit. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zwingt die Bundesregierung zu schmerzhaften Einsparungen. Geklagt hatte die Union. Jetzt muss sie auch in ihren Ländern, auch im Freistaat, mit den Konsequenzen leben. Wir von der SPD-Fraktion würden uns auch wünschen, dass mehr Geld in die Schienen- und die Straßeninfrastruktur investiert werden könnte. Dazu müsste aber die Schuldenbremse reformiert werden. Solange dies nicht möglich ist, werden wir leider sparen müssen. Deshalb können wir Ihrem Antrag leider nicht folgen. (Beifall bei der SPD – Anna Rasehorn (SPD): Super!)

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Tobias Reiß

Es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Prof. Dr. Bausback vor.

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Winfried Bausback CSU

Frau Kollegin, Sie versuchen, Verantwortlichkeiten auf das Bundesverfassungsgericht zu verlagern. Sie verschweigen dabei aber, dass Sie in Berlin kein Einnahmenproblem haben, sondern ein Ausgabenproblem und nicht sparen. Sie finanzieren Nichtarbeit über ein überhöhtes Bürgergeld und setzen die falschen Schwerpunkte. Das ist der Grund für die Investitionslücken, die wir in dem Bereich haben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Toni Schuberl (GRÜNE): So ein Quatsch!)

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Sabine Gross SPD

Das war keine Frage, sondern eine Stellungnahme, und zwar eine falsche Stellungnahme. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Tobias Beck für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! "Deutschland rutscht weiter ab." "Deutschland fällt im Wirtschaftsranking zurück." "Die geringe Dynamik macht uns Sorgen." "Deutschland verliert weiter an Wettbewerbsfähigkeit." – Dieser Art sind die Schlagzeilen, die wir derzeit zur wirtschaftlichen Lage unseres Landes lesen. Wir alle kennen die Situation. Nach eineinhalb Jahrzehnten des scheinbar mühelosen Wohlstands fangen langsam auch die Letzten an zu begreifen, dass Wohlstand und Prosperität erarbeitet werden müssen und dass der Staat in der Pflicht steht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und die Infrastruktur dafür bereitzustellen. Wir lesen von einer Finanzierungslücke von knapp 10 Milliarden Euro bei Bundesautobahnen und Bundesstraßen für die Jahre von 2025 bis 2028. Wir lesen auch von einem noch größeren Loch bei den Schienenwegen; hier fehlen bis zum Jahr 2030 wohl 15 Milliarden Euro, und das angesichts eines ohnehin riesigen Investitionsstaus. Bayern ist nach wie vor das Kraftzentrum der deutschen Wirtschaft. Bei uns wird – das darf man auch einmal anmerken – ein großer Teil von dem Geld erwirtschaftet, das die Ampel-Parteien wieder verteilen. Dieses Geld muss aber auch erst einmal erwirtschaftet werden. Die Bundesregierung ist gerade dabei, die Grundlagen dafür mutwillig zu zerstören. Unsere Exportindustrie, der Tourismus und viele anderen Sektoren sind existenziell auf gut ausgebaute und funktionierende Verkehrswege angewiesen. Ohne diese Grundlage riskieren wir, unseren Vorsprung und unsere Attraktivität zu verlieren. Es wurde beispielsweise eine Maut erhöht, ohne dass das eingenommene Geld eins zu eins wieder in den Straßenbau und in die Brückensanierungen fließt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir sehen jetzt schon, wie marode Brücken und überlastete Straßen unseren Alltag beeinträchtigen. Wir erleben, wie Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr uns Zeit und Nerven kosten. Statt anzuschieben und endlich Geld in die Hand zu nehmen, um diese Probleme zu beheben, läuft die Bundesregierung sehenden Auges in eine Situation, in der die Unternehmen einen großen Bogen um den Standort Deutschland machen werden. Ich führe beispielhaft an, dass gerade auf der Schiene die Entgelte für die Schienennutzung in diesem Jahr massiv gestiegen sind, weil der Bund die Förderung dazu zusammengestrichen hat. Ich frage mich ernsthaft: Wo sind wir denn? Statt Anreize zu schaffen, um mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, arbeitet die Bundesregierung plötzlich in der entgegengesetzten Richtung. Ich kann den Dringlichkeitsantrag der CSU daher nur vollauf unterstützen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Für die Staatsregierung hat der Staatsminister Christian Bernreiter ums Wort gebeten. Bevor ich ihm das Wort erteile, weise ich darauf hin, dass wir nach der Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag erneut versuchen werden, die namentliche Abstimmung zum vorangegangenen Dringlichkeitsantrag durchzuführen. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, wir sind uns einig, dass Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwege für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und natürlich auch für die Mobilität der Menschen sehr wichtig sind. Der normale Mensch ist eigentlich auf Straße oder Schiene angewiesen, es sei denn, man ist Bundesaußenministerin; denn dann kann man auch das Nachtflugverbot umgehen und 180 Kilometer mit einem großen Flugzeug alleine fliegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist schäbig, Herr Kollege!) – Unterstützen Sie das auch noch? (Unruhe – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE))

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Tobias Reiß

Der Herr Staatsminister hat das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Die Wahrheit muss man schon noch ansprechen. Ich war bisher standhaft, wir haben für die Fußballeuropameisterschaft bisher noch keine Ausnahmegenehmigung vom Nachtflugverbot erteilt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nicht einmal für Schwarzenegger!) – Gar nichts. Meine Damen und Herren, in Deutschland droht ein Verkehrskollaps. Ich muss das so ganz klar sagen. Der Finanzbedarf für Straßen und Schienen ist enorm und wird weiter wachsen. Ich habe gehört, was Sie, Kollege Dr. Büchler und Frau Kollegin Gross, gesagt haben. Ich muss darauf erwidern: Ich kenne keinen Verkehrsminister, der nicht für seinen Etat kämpft. Die Frage ist doch, wer damals Finanzminister war. Das waren Steinbrück, Schäuble und Scholz in der letzten Regierung, die die Entscheidungen getroffen haben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Herr Mehdorn war lange Bahnvorstand. Während seiner Zeit in dieser Funktion sind 75.000 Weichen ausgebaut worden. In den sieben Jahren Rot-Grün hat das auch so stattgefunden. Man kann jetzt nicht mit dem Zeigefinger auf den Verkehrsminister der CSU zeigen. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Doch! – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Doch!) Im Jahr 2021 gab es für die Schiene mehr Finanzmittel, als die neue selbst ernannte Fortschrittskoalition im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt hat. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Bundesverkehrsminister bringt jetzt einen Infrastrukturfonds ins Spiel. Ich habe ihn selber gefragt, wie der gespeist wird. Darauf gab es keine Antwort. Ich habe auch gefragt, ob man den verfassungskonform ausgestalten kann, und habe auf diese Frage auch keine Antwort erhalten. Ich bin sehr gespannt darauf. Der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion für eine verlässlichere Finanzierung ist mehr als geboten. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Es kann nur unser gemeinsames Ziel sein, dass die Infrastruktur zukunftsfest gemacht wird und auch nachfolgenden Generationen zur Verfügung steht. Wir in Bayern haben bei den Staatsstraßen unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben viel vor der Brust und kämpfen darum auch für eine ausreichende Finanzausstattung. Wenn man unsere Kilometer durch die Lebensdauer teilt, dann weiß man, was wir jährlich umsetzen müssten. Wir haben in den letzten Jahren dahin gehend gewaltig aufgeholt. Im Jahr 2023 haben wir 441 Millionen Euro in den Bau und den Erhalt der Staatsstraßen investiert. Wir nehmen im Doppelhaushalt 2024/2025 noch mehr Geld dafür in die Hand. Es sind in diesem Doppelhaushalt jährlich 500 Millionen Euro eingestellt, damit wir die Investitionen in die Staatsstraßen verlässlich umsetzen können. Die Zahlen sind heute mehrfach genannt worden. Ich habe in der letzten Verkehrsministerkonferenz nachgefragt. Das Bundesverkehrsministerium hat mir bestätigt, dass für die Autobahnen und die Bundesfernstraßen vom Jahr 2025 bis zum Jahr 2028 insgesamt 10 Milliarden Euro fehlen. Das wird natürlich zu großen Herausforderungen, großen Staus und katastrophalen Zuständen führen. In Bayern sind davon etliche Maßnahmen betroffen, das ist schon angesprochen worden. In meiner Heimat ist auf der A 3 der Abschnitt zwischen Deggendorf und Hengersberg betroffen. Ein sechsspuriger Ausbau ist geplant; es geht aber um die Brücke, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat. Darum muss unbedingt rasch gehandelt werden. Es geht aber auch um Lückenschlüsse. Es versteht doch kein Mensch, wenn die A 94 nicht weitergeplant und nicht weitergebaut wird. Das muss ich doch klar sagen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Martin Wagle (CSU): Richtig!) Man kann sich informieren, wie viele Brückensanierungen an der A 8 noch anstehen. Wir können uns auf dieser wichtigen Strecke – es geht um den alpenüberquerenden Verkehr – keine weiteren Ausfälle erlauben. Jetzt geht es weiter. Ich habe gestern von der bayerischen Bauindustrie, von Mitgliedsfirmen E-Mails zugespielt bekommen. Von der Autobahn GmbH werden Aufträge mit einem Volumen von sage und schreibe 3 Millionen Euro storniert. Eine Million ist umgesetzt. Die Firma wird aufgefordert, abzurechnen. Wenn man den Vertrag nicht kündigt und zum Jahresende noch Geld hat, kann man die Bautätigkeit im Umfang von 2 Millionen Euro vielleicht noch ausführen. Eine Ausschreibung für elf Brücken läuft aktuell. Eine Kommission schaut sich das auf der A 9 an, ob man das wieder abbläst und ganz verschiebt. Das sind dramatische Zustände, wenn man bei solchen Kleckerlesbeträgen – wenn ich das mal so sagen darf – bei diesem Milliardenetat im Bundeshaushalt so rumspart. Das würde am Ende mehr kosten, als man jetzt der Liquidität geschuldet wahrscheinlich einsparen möchte. Auch uns in Bayern trifft es. Wir sind nach wie vor als Bundesauftragsverwaltung für die Bundesstraßen zuständig. Wir haben jetzt baureife Bundesstraßenprojekte nach Jahrzehnten des Kampfes, bis endlich einmal ein Planfeststellungsverfahren durch ist und man die Baureife erreicht hat. Wir wären zum Beispiel fertig am Start bei der Ortsumgehung Waldsassen. Dafür erteilt der Bund keine Baufreigabe. Bei uns besteht auch wenig Hoffnung auf einen baldigen Baubeginn für die baureife Verlegung der B 11 bei Schweinhütt im Landkreis Regen oder auch für den baureifen Ausbau der B 173 und der B 303 bei Kronach. Der Bundesrechnungshof rügt den deutlichen Rückstand bei den Brückensanierungen. Der vorgelegte Sanierungsplan wird jetzt schon nicht eingehalten. Ich kann nur davor warnen, eine zweite Rahmede-Talbrücke in Deutschland zu bekommen. Das ist eigentlich unglaublich. Man muss jetzt dafür sorgen, dass die Projekte angepackt werden! (Beifall bei der CSU) Zur Schiene: Bis 2030 war ja geplant, dass man 45 Milliarden Euro einlegt. Jetzt sind es 27 Milliarden Euro geworden. 3 weitere Milliarden soll der Konzern aus eigenen Mitteln investieren. Das Geld fehlt dann an anderer Stelle. – Frau Kollegin Gross, Sie haben das Bundesschienenwegeausbaugesetz angesprochen. Ich war, glaube ich, in zehn Sitzungen dabei. Ich war der Co-Vorsitzende des informellen Vermittlungsausschusses. Eigentlich ist es erschütternd, was man auf die Frage hört, wie das finanziert wird. Ich muss sagen, die Länder werden hier auch gewaltig in Mitfinanzierungshaftung genommen. Wir zahlen 1,5 Milliarden Euro beim Schienenersatzverkehr und für die Ertüchtigung der digitalen Schiene – Stichwort ETCS – nach heutigem Stand 2,6 Milliarden Euro. Diese Summe fehlt bei den Regionalisierungsmitteln. Ich komme gleich darauf zurück. Die gesamte Investition, die zusätzlich läuft, muss der Bundesverkehrsminister aus dem eigenen Etat bestreiten. Darum gibt es jetzt Lücken an anderen Stellen. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass er selbst sehr, sehr frustriert ist. Bei der Bahn gibt es aber einen viel höheren Investitionsbedarf, nämlich 90 Milliarden Euro insgesamt. Das ist im Bundesschienenwegeausbauplan klar enthalten. Der Deutschlandtakt und all diese Vorhaben werden nicht umgesetzt. Wir Länder haben all dies mit 16 : 0 eingefordert. Ursprünglich stand die Passage im Text, dass man sich ausschließlich auf die Hochleistungskorridore stürzt. Die Regionalnetze – hier ist Bayern stark betroffen – sollen weder beplant noch umgesetzt werden. Ich bin gespannt. Wir haben dies im Gesetz ändern können. Dass dies umgesetzt wird, glaube ich nach heutigem Stand nicht. Das muss ich klar feststellen. Es geht weiter, weil wir dann zur Finanzierung des Verkehrs kommen müssen. Das gehört zwar nicht zu den Investitionen, aber das müssen Sie alle wissen. Das sind die Auswirkungen der derzeitigen Entscheidungen in Berlin. Ein eigenes Gutachten des Bundesverkehrsministeriums bestätigt, dass den Ländern zum Erhalt des Status quo beim Schienenpersonennahverkehr bis zum Jahr 2031 40 Milliarden Euro fehlen. 40 Milliarden Euro! In Schleswig-Holstein beginnt bereits eine breite Diskussion, was abbestellt wird, und diese wird auch bei uns geführt werden. Bis zum heutigen Tag warten wir auf die Erfüllung der Zusage des Bundeskanzlers, dass auch beim Deutschlandticket die Mittel von 2023 übertragen werden. Heute hat er wiederum zugesagt, dies wird jetzt kommen. Wir warten sehnlichst darauf. Am Montag findet eine Sonderverkehrsministerkonferenz statt. Der Bundeskanzler hat schon so viel versprochen. Ich glaube es erst, dass wir das Geld auch wirklich erhalten, wenn es im Gesetzblatt steht. Wir haben Mittel aus dem Staatshaushalt erhöhen müssen, um nicht abzubestellen. Ich muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass auch bei uns diese Diskussion beginnen wird, wenn das so eintritt. An eine Angebotsausweitung ist ohnehin nicht zu denken. Ich will nicht schwarzmalen, aber die Wahrheit ist, dass sich der Deutschlandtakt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verzögert. Der Bahnbeauftragte der Bundesregierung hat uns vorgerechnet – Herr Theurer kann auch gut rechnen und geht jetzt dann zur Bundesbank –, mit der jetzigen Finanzausstattung wird es 99 Jahre dauern, bis der Deutschlandtakt umgesetzt ist. Zu den barrierefreien Bahnhöfen: Über die Hälfte der bayerischen Bahnhöfe sind nicht barrierefrei ausgebaut. Deren Ausbau sollen wir auch aus Regionalisierungsmitteln zahlen. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Müller (SPD)) Das ist aber nicht unsere Aufgabe, sondern Aufgabe des Bundes. Der Freistaat Bayern zahlt jährlich freiwillig 50 Millionen Euro. Ansonsten würde überhaupt nichts vorangehen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir hier auch weiter investieren. Ich werde dies in Kürze vorlegen. Wir haben einen Planungsstopp bei wichtigen Bahnprojekten wie zum Beispiel bei der Franken-Sachsen-Magistrale. Ich wundere mich, wenn Sie, Frau Kollegin Gross, sagen, Sie könnten all dem nicht zustimmen. Ihre SPD-Bundestagsfraktion kämpft hier viel mutiger! Der Fraktionsvize Detlef Müller aus Sachsen kämpft hier wie ein Löwe und hat auch angeprangert, dass es weder bei der Autobahn noch bei der Schiene vorangeht. Aber man sieht ja, wie Sie bei der Bundesregierung eingebunden sind; Sie haben hier offensichtlich wenig Kontakt. Auch beim grenzüberschreitenden Güterverkehr droht der Kollaps beim alpenüberquerenden Verkehr. All diese Vorhaben müssen angepackt werden. Jetzt stockt es sogar bei der Digitalisierung. Herr Kollege Winfried Hermann in Baden-Württemberg war Vorreiter und ist voll in dem Thema ETCS-Digitalisierung. Jetzt soll der digitale Knoten Stuttgart gestoppt werden. Dieser steht unter Gremienvorbehalt. Es ist der Wahnsinn, was hier momentan abläuft! Dies hat Auswirkungen auf die gesamte bundesweite digitale Transformation, auf unseren Knoten in München, aber auch in Hamburg oder Frankfurt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht also dringender Handlungsbedarf. Ich habe hier große Sorgenfalten. Ich sitze nicht in meinem Kämmerlein und freue mich, wenn der Verkehr zurückgeht. Das treibt mir vielmehr Schweißperlen auf die Stirn, weil ich weiß, dass die Wirtschaft dadurch lahmt. Dies sehen wir ja leider jeden Tag. Die selbsternannte Fortschrittskoalition wird zur Abrisstruppe. Das muss ich hier noch einmal klar feststellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie des Staatssekretärs Martin Schöffel und der Abgeordneten Ramona Storm (AfD)) Wir brauchen Entschlossenheit und ein umfassendes Investitionsprogramm. Der vorliegende Dringlichkeitsantrag greift alle Punkte und Forderungen auf. Ich werde auch nicht müde werden, es jeden Tag an jeder Stelle immer wieder zu wiederholen: Die Infrastruktur ist für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands entscheidend. Dafür werde ich weiterhin kämpfen. Der Bund muss seine Verantwortung für die Infrastruktur übernehmen. So steht es im Grundgesetz. Der Landtagsbeschluss ist ein guter Rückenwind für das Engagement der Staatsregierung. Herzlichen Dank, dass Sie uns hier den Rücken stärken wollen! Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister, für Ihre umfangreiche Stellungnahme. – Es liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Benjamin Nolte vor.

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Benjamin Nolte AfD

Vielen Dank, Herr Staatsminister, für Ihre Ausführungen. Ich muss gestehen – – Das mag vielleicht daran liegen, dass es schon spät ist, aber vielleicht habe ich den spannenden Teil Ihrer Rede auch verpasst. Können Sie uns noch einmal etwas zu der Aussage meines Kollegen Striedl sagen, dass die Staatsstraßen wohl in einem schlechteren Zustand als die Bundesstraßen sind? Ist daran auch Berlin schuld? Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Ich habe das bewusst nicht kommentiert, weil es hier noch Nachholbedarf gibt. Der Kollege ist auch neu hier im Parlament und weiß offenbar nicht, dass wir auch für die Bundesstraßen in Bundesauftragsverwaltung zuständig sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich muss auch noch einmal erklären, dass die Klassifizierung selbstverständlich klar drinsteht. Wir müssen als sparsame Walter unserer Finanzen aber zusehen, dass die Lebensdauer auch ausgenutzt wird. Natürlich wird dies bewertet und steht drin. Es steht klar drin, wann eine Brücke oder Straße das Ende der Lebensdauer erreicht hat. Wir beginnen aber nicht mit der Sanierung, wenn ihr Zustand noch tragfähig ist. Der Plan sagt uns, wo wir ansetzen müssen und wie wir das dann auch umsetzen. (Zuruf: Bravo! – Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/2657 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – AfD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zurück zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/2656 und wiederholen die namentliche Abstimmung in elektronischer Form. Die Abstimmung ist eröffnet. Drei Minuten. (Namentliche Abstimmung von 20:39 bis 20:42 Uhr) Die drei Minuten sind um. Wir ermitteln das Abstimmungsergebnis und fahren in der Tagesordnung fort. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Stefan Frühbeißer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Heimatnahe Banken und Sparkassen schützen - unpassende Regulierung aus Brüssel verhindern! (Drs. 19/2658) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Volkmar Halbleib, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Für die bewährten drei Säulen aus öffentlich-rechtlichen, genossenschaftlichen und privaten Banken! (Drs. 19/2677) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Stefan Frühbeißer das Wort.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp elf Wochen ist im zuständigen Gremium, im Ausschuss des EU-Parlaments festgelegt worden, das Verfahren hinsichtlich der Einlagensicherung entsprechend fortzusetzen. Die Einlagensicherung für Banken ist ein Thema, das gravierende Auswirkungen auf unseren Bereich hat, auf unsere Sparkassen, auf unsere Genossenschaftsbanken und auf unser Bankensystem mit vielen kleinen Privatbanken. Wie sieht die Situation aus? – Vielleicht einmal zur Klarstellung: Knapp 50 % aller Darlehensvergaben im Unternehmensbereich lauten genau über diese drei Säulen. Knapp 60 % der privaten Darlehensvergaben werden ebenfalls im Bereich der Sparkassen, der Genossenschaftsbanken und der kleinen Privatbanken vorgenommen. Wir haben diese Banken, die ich genannt habe, auf der einen Seite. Auf der anderen Seite haben wir internationale Großbanken, für die natürlich Einlagensicherung nach EU-Verständnis eine ganz andere Rolle spielen soll. Eine Vereinheitlichung und Gleichbehandlung stelle ich mit meinen Ausführungen gleich infrage; denn Gleichbehandlung heißt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Genau das ist der Punkt. Allerdings sollen unsere Banken, die gerade in der Fläche, im ländlichen Raum, vor Ort sind, die bei unseren Unternehmerinnen und Unternehmern sind, die direkt beim Verbraucher, beim Häuslebauer, beim Nutzer sind, über den gleichen Kamm wie die Großbanken geschoren werden. Natürlich sind aber die Kriterien, die für eine internationale Großbank anzusetzen sind, um Einlagensicherung zu betreiben, ganz unterschiedlich, und sie haben und bedingen andere Voraussetzungen. Ganz entscheidend für mich ist auch noch zu betrachten, dass unsere Genossenschaftsbanken die Erfinder – so nenne ich es mal – der Einlagensicherung waren; denn die Genossenschaftsbanken haben bereits vor 90 Jahren gewährleistet, dass die Einlagen ihrer Sparer und Kunden entsprechend gesichert sind. Das hat sich in Krisen, während Corona und während Wirtschaftskrisen, bewiesen und erwiesen, und es hat auch dem standgehalten, was man vielleicht bei den internationalen Großbanken durchaus berechtigt infrage stellen kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ich mache mir weniger Sorgen um eine Gleichbehandlung – das möchte ich auch erwähnen –; ich mache mir mehr Sorgen darüber, was passieren würde, wenn die EU tatsächlich diese Vorgaben, die sie nach dem Muster der Großbanken beabsichtigt, eins zu eins auf unsere Bankenlandschaft mit den drei Säulen umsetzen würde, mit der Einlagensicherung, die bei den Genossenschaftsbanken ja schon vorhanden ist. Das würde man dann einfach mal so übernehmen. Dann käme im Krisenfall – ich nenne es jetzt so – und beim Krisenmanagement, das zum Einsatz kommt, wenn Banken in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die Einlagensicherung zum Tragen; denn ein wesentlicher Teil der Vision oder der Denkweise ist auch ein einheitliches Einlagensicherungskonzept. Ich behaupte, dass in dieser Situation, in diesem Krisenfall und bei unserer Bankenstruktur, die wir über viele, viele Jahrzehnte problemlos hatten, die unser ländlicher Raum gewohnt ist, die uns sicherstellt und unseren Mittelstand sichergestellt hat, derjenige, der gut gewirtschaftet hat, andere mitfinanzieren soll. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das kann und darf nicht unsere Absicht sein. Das kann und darf nicht die Absicht unserer Bundesregierung sein. Es kann und darf nicht die Absicht unserer EU-Abgeordneten sein, das einheitlich zu regeln. Das Risiko ist, dass wir aus unserer Situation heraus, die sich über Jahrzehnte bewährt hat, letztendlich als Zahlmeister im Krisenfall auftreten müssen, um andere Großbanken zu sichern, die, wie wir auch aus Erfahrung wissen, ganz anders gewirtschaftet haben und bereits mehrfach durch staatliche Mittel – und staatliche Mittel sind ganz einfach auch Steuergelder – entsprechend finanziert werden mussten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ich möchte auch noch eines deutlich machen: Wenn diese Einlagensicherung so zum Tragen kommt, hat sie natürlich in der Folge weitere Aspekte. Taxonomie ist ein Begriff. Vor allen Dingen ist es aber auch so, dass wir, –

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Tobias Reiß

Achten Sie auf die Redezeit, Herr Kollege.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

– wenn der digitale Euro kommt – ich sage es nur noch als Stichwort –, auch das Risiko haben, dass Mittel von unserem Bankensystem wegfließen, um ganz andere Interessen sicherzustellen. Dafür sind wir nicht zu haben. Deshalb unterstützen Sie bitte unseren Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Volkmar Halbleib.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen gesehen habe, habe ich auf den ersten Blick zuerst eine gewisse Sympathie gehabt. Beim zweiten Blick und auch beim genauen Hinschauen sieht das schon ein bisschen anders aus. Zum einen, lieber Kollege, sind das Selbstverständlichkeiten, die seit zehn Jahren völlig unkritisch von allen relevanten politischen Kräften in Deutschland geteilt werden, hier in Bayern und in der Bundesrepublik Deutschland, egal unter welcher Bundesregierung. Schauen Sie sich die Unterlagen an. Jeder wird den Vortrag, den Sie hier halten, wiederholen können, und zwar im Nachtschlaf. Sie tragen hier Selbstverständlichkeiten vor, was die deutsche Position und was die bayerische Position betrifft. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Ihr Antrag enthält einige ungenauen Formulierungen. – Der dritte Punkt, weshalb wir uns bei Ihrem Antrag enthalten: Sie haben kein klares Bekenntnis zu einer Bankenunion. Es geht nämlich auch darum, dass wir eine Regulierung in Europa bekommen, die die europäische Volkswirtschaft stärkt und die insbesondere, was den Euro anbetrifft, globale Wettbewerbsfähigkeit herstellt. Das ist nämlich ein maßgebliches Ziel auch und gerade für die deutsche Volkswirtschaft und die deutschen Institute. Deswegen haben wir einen Nachzieher gebracht, der das Wesentliche deutlich macht und der ausdrücklich nennt, was eigentlich das gemeinsame Ziel sein soll, über das wir in Brüssel so hart und konsequent verhandeln. Es geht nämlich darum, auch den Bankensektor zu regulieren. Wenn wir das nicht machen, dann wird die nächste Bankenkrise wieder den Steuerzahler treffen. Wir wollen ein vereinheitlichtes System haben, in dem sich die Banken selbst stützen müssen. Diese Entlastung des Steuerzahlers müssen wir neben dem gemeinsamen Wirtschaftsbereich im Bankensektor voranbringen. Das Gleiche gilt für die Unterstützung des digitalen Euro, weil er wichtig ist für eine moderne Volkswirtschaft. Alle Notenbanken arbeiten daran. Es ist wichtig, dass wir ihn nicht infrage stellen. Wir hätten uns leichter getan, wenn CSU und FREIE WÄHLER einfach gesagt hätten, wir wiederholen das, was im Koalitionsvertrag dieser Bundesregierung steht. (Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dort steht nämlich exakt drin: "Im Rahmen eines umfassenden Gesamtpakets zum Finanzbinnenmarkt sind wir deshalb bereit, eine europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme zu schaffen, die bei den Beiträgen strikt nach Risiko differenziert. Voraussetzung dafür" – jetzt bitte genau zuhören – "ist eine weitere Reduzierung von Risiken in den Bankbilanzen, die weitere Stärkung des Abwicklungsregimes" –

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Tobias Reiß

Redezeit, Herr Kollege!

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Volkmar Halbleib SPD

– ich bin gleich am Ende – "und der Erhalt der Institutssicherung der Sparkassen und Volksbanken – mit dem klaren Ziel, wirtschaftliche Zusatzbelastungen der ihnen angehörenden kleinen und mittleren Banken zu vermeiden." (Martin Wagle (CSU): Jetzt ist es aber gut!) Das hätten Sie einfach reinschreiben können. Dann hätten wir uneingeschränkt zustimmen können. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Martin Böhm, AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Martin Böhm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die alten Hasen unter uns erleben gerade jetzt den Neuaufguss des FREIE-WÄHLER-Antrags auf Drucksache 18/5322, hier bereits am 19. Februar 2020 von mir ausführlich besprochen. Die Anträge damals wie heute umfassen wichtige Themenfelder, die die Zukunft des Sparens und des Geldverkehrs bestimmen. In den bisherigen Beiträgen ist die Tatsache noch nicht so aufgeschienen, dass Einlagensicherung und Eigenkapitalausstattung der Banken zwei Seiten derselben Medaille sind. Wichtig ist die Forderung, die Drei-Säulen-Struktur unserer deutschen Bankenlandschaft zu bewahren und so die säulenbezogene Gestaltung unserer nationalen Einlagensicherung zum Wohle der bayerischen Sparer beizubehalten. Es ist wieder einmal der übergriffige Apparat der EU, der im April – das geht übrigens schon seit 1998 so, das ist nichts ganz Neues – die Weichen gestellt hat hin zu einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme. Aber wir brauchen keine Verschränkung der hier über Jahrzehnte bewährten Haftungssysteme zugunsten torkelnder Banken der Rotweinstaaten. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen auch keine internationalen Großbanken, die mit der Rückendeckung deutscher Einlagensicherung noch weiter und noch intensiver ins Risiko gehen. Wir brauchen solide Sparkassen und Volksbanken, die mit dem bewährten Instituts- und Einlagensicherungssystem unseren bayerischen Sparern einen sicheren Hafen bieten. Für diesen sicheren Hafen kämpfen wir. (Beifall bei der AfD) An bewährte Systeme die Axt anzulegen, ist das ganz typische Agieren der EU auf dem Weg zur Gleichschaltung der Mitgliedstaaten. Gestern stand "Deutsche Mark" auf dem zu fällenden Stamm, heute "Sicherheit unserer Spareinlagen", und für morgen ist die Existenz des Bargeldes bereits zum Fällen markiert. Der Auftrag von uns Volkspolitikern ist es, Widerstand gegen den Brüsseler Unitarismus zu leisten und unserem Deutschland ein gedeihliches Leben in einem Bund befreundeter, aber eben souveräner Nationalstaaten zu sichern. Das ist das Ziel. Ihr Antrag, liebe Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und von der CSU, ist ein erster und richtiger Schritt dahin. Dem Dringlichkeitsantrag stimmen wir zu. Der Nachzieher der SPD-Fraktion teilt die Kritik von FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD hinsichtlich der Notwendigkeit, die bewährte deutsche Sicherungssystematik zu schützen. Das ist zumindest löblich. Allerdings führen die irrlichternden Einlassungen im weiteren Verlauf zum digitalen Euro ins Nirgendwo. Deswegen lehnen wir den Nachzieher der SPD-Fraktion selbstverständlich ab. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Roland Weigert vor.

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Herr Kollege Böhm, Sie sprechen davon, dass die Europäische Union wirtschaftsschädlich ist, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Auf welchen Umstand führen Sie den beispiellosen Aufstieg der deutschen Volkswirtschaft während der Zeit der europäischen Integration zurück? Ist die Europäische Union für diesen beispiellosen Aufstieg mitverantwortlich oder nicht?

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Martin Böhm AfD

Wir erkennen zurzeit den beispiellosen Abstieg der deutschen Volkswirtschaft. Der ist der Abrisstruppe in Berlin zu verdanken. Dort liegt der Grund für alles Übel, das unsere Volkswirtschaft trifft. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Hören Sie überhaupt zu? – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Frage! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Nicht auswei- chen! Wir wollen eine Antwort haben!) Das ist selbstverständlich auch der Grund, warum wir hier in Bayern zurückgehende Steuereinnahmen haben, warum unser Finanzminister unter zurückgehenden Steuern zu leiden hat. Alles andere, was da an Ungemach geschieht, sollten Sie mit Ihren Kollegen und mit den Bekannten in Berlin besprechen. Denken Sie an meine Worte! (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Tim Pargent, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde die Grundaussage, die den Dringlichkeitsanträgen ein Stück weit vorausgeht, erst einmal richtig. Unser Drei-Säulen-Modell des Finanzplatzes Deutschland ist gut und richtig. Gerade als jemand, der nicht aus einer Millionenstadt oder aus einer Großstadt kommt, weiß ich, welchen Wert regionale Bankenstrukturen – Sparkassen, Genossenschaftsbanken, auch Privatbanken – haben. Sie bringen uns nämlich Stabilität, aber auch Wettbewerb. Im europäischen Vergleich sieht man manchmal, dass die Profitabilität des deutschen Bankenwesens nicht so hoch ist. Das heißt, der Wettbewerb ist intensiv, läuft und ist gut. Wenn man im Dringlichkeitsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN weiterliest, tut es nichtsdestoweniger langsam ein bisschen weh, wenn man lesen muss, dass das akut bedroht sei. Das sehe ich etwas anders. Da würde ich dazu raten, ein bisschen abzurüsten. Gerade an die Adresse der CSU sage ich: Ich sehe diesen Antrag als kleine Kritik an Ihrer eigenen Kommissionspräsidentin aus Deutschland von der Union, da sie scheinbar nicht in der Lage ist, die deutschen Interessen, (Zuruf von der CSU) die hier eklatant auf dem Tisch liegen, auch in die neue Kommission ordentlich einzubringen. Aber gehen wir es im Einzelnen durch. Erstes Thema: Einlagensicherung. Da habe ich auch einen Kritikpunkt; denn da greifen Sie sich in Ihrem Dringlichkeitsantrag die Einlagensicherung ganz isoliert heraus, ohne die gesamte und, wie ich finde, wichtige europäische Bankenregulierung zu betrachten, die nämlich auf dem Grundsatz beruht: Niemals sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wieder für die Bankenpleiten einspringen müssen, wie übrigens in Bayern auch geschehen. Das ist ein wichtiger Satz, den man vornewegstellen muss. Dafür braucht es aber nicht nur ein bisschen Bankenunion und ein bisschen Aufsicht, sondern drei starke Teile: Erstens, die Bankenaufsicht, die relativ gut umgesetzt worden ist. Zweitens, Bankenabwicklungsmechanismus. Drittens, eine Form – das sage ich jetzt mal ganz offen – der Einlagensicherung auch auf europäischer Ebene. Die Frage ist aber, wie wir das regeln. Da sehe ich gewisse Ansätze, die geplant sind, als gut an, nämlich die nationalen Sicherungssysteme mit einer Art Rückversicherung, wie sie auch im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen ist, auszustatten, die nationalen Institutssicherungs- und Einlagensicherungssysteme aber zu erhalten. Wir GRÜNE stehen dazu ganz klar. Wir stehen dazu übrigens auch im Koalitionsvertrag bezüglich der Europawahl. Ich finde das gut, ich finde das richtig. In Ihrem Antrag aber kommen positive Stimmen zum Thema Bankenregulierung absolut zu kurz. Das langfristig anvisierte Ziel einer vollständigen Vergemeinschaftung der Sicherungssysteme lehnen wir GRÜNE ab. Die Institutssicherung hat sich bewährt. Wir wollen sie erhalten und mit der Rückversicherung ergänzen. Sie haben in Ihrem Antrag dazu aber keine Aussage gemacht. Wir können, weil die SPD zum Koalitionsvertrag der Ampel steht, ihrem Antrag an der Stelle klar zustimmen. Den Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN muss ich leider ablehnen, weil das klare Bekenntnis zur Institutssicherung fehlt. Ich muss ihn auch aus einem zweiten Grund ablehnen. Das sind Ihre Ausführungen zum digitalen Euro. – Ich kann in Ihrer Fraktion während der letzten ein, zwei Jahre Bewegung erkennen. Während Sie den digitalen Euro am Anfang nach dem Motto "Das brauchen wir nicht, das ist alles irgendwie Hexenwerk" noch gänzlich abgelehnt haben, sehe ich jetzt schon etwas differenziertere Positionen. Wenn man es sich anschaut, dann stellt man fest, es gibt aber eigentlich doch wieder nur viele Fragezeichen und viel Kritik daran. Wir GRÜNE sind der Meinung, wir brauchen eine Form des digitalen Euros. Alle Zentralbanken dieser Welt befassen sich wenigstens mit diesem Thema. Ob sie eine digitale Währung einführen, steht auf einem anderen Blatt. Kryptowährungen mit ihren immensen Risiken sind auf dem Vormarsch. Man kann da nicht zuschauen. Statt der Fundamentalopposition, wie sie FREIE WÄHLER und CSU in ihrem Antrag üben, braucht es einen digitalen Euro; aber es braucht einen vernünftigen. Der Antrag sagt die ganze Zeit, was er nicht will. Er sagt aber nicht, wohin er will. Das ist uns zu wenig, das ist uns nicht konstruktiv genug. Wir werden den Antrag deswegen ablehnen und dem SPD-Antrag zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Böhm von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Martin Böhm AfD

Lieber Herr Kollege Tim Pargent von den GRÜNEN, das System der Einlagensicherung, das wir im Moment haben, ist einfach formuliert eine Ex-ante-Lösung. Die Gelder sind in gewissen Fonds für den Worst Case reserviert, dass eine Bank ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Auf europäischer Ebene denkt man – vereinfacht dargestellt – über Ex-post-Lösungen nach. Das heißt, es wird so lange gewartet, bis das Institut nicht mehr zahlt, und dann überlegt man sich, welches Land – wenn es im Fall eines großen Crashes überhaupt noch zahlungsfähige Länder gibt – überhaupt noch in der Lage ist, Geld zuzuschießen. Üblicherweise werden das natürlich die Länder mit einer guten Bonität sein, sprich: Es wird Deutschland treffen. Finden Sie diese Lösung im Sinne der bayerischen und deutschen Bürger gut? Oder wie sehen Sie das?

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Tim Pargent GRÜNE

Ich glaube, Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir sind noch gar nicht so weit. (Zuruf des Abgeordneten Martin Böhm (AfD)) Die Verhandlungen dazu laufen. Ich habe Ihnen unsere Position klargemacht. Ich bin dafür, dass der Steuerzahler eben nicht mehr einschreiten muss, sondern dass es einerseits Sicherungssysteme, andererseits vernünftige Abwicklungsmechanismen für die Banken gibt.

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Steffen Vogel für die CSU-Fraktion.

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Steffen Vogel CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CSU steht selbstverständlich zu hundert Prozent hinter unseren Genossenschaftsbanken, unseren Raiffeisenbanken und unseren Sparkassen. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Wer steht nicht hinter ihnen?) Warum? – Unser funktionierendes Bankensystem ist ein absoluter Garant für die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns und Deutschlands. Wer unterstützt denn den Mittelstand? Wer gibt denn die Kredite für den Häuslebauer? Wo holen sich denn der Schreiner, der Handwerker ihren Kredit? – Das ist doch nicht die Großbank, sondern das ist die regionale Genossenschaftsbank, vielleicht auch die Privatbank oder die Sparkasse vor Ort. Man muss im Gegensatz zu den GRÜNEN einfach sagen: Wir halten dieses System tatsächlich für gefährdet. Das kann an uns nicht spurlos vorübergehen. Die Sparkassen in Bayern haben 46.000 Beschäftigte. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Wir haben 59 selbstständige Sparkassen mit 3.200 Filialen. Bei mir im Landkreis Haßberge gibt es außer den Filialen der regionalen Banken keine einzige Filiale einer anderen Bank. Es gibt keine Großbank. Wenn dieses System in Gefahr ist, dann haben die Bürgerinnen und Bürger keinen Ansprechpartner mehr vor Ort für ihre finanziellen Geschäfte. Für uns ist es deshalb eine Kernaufgabe, die schützende Hand über unsere Genossenschaftsbanken, über unsere Sparkassen und die kleinen privaten Banken zu halten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind deshalb gegen eine Vergemeinschaftung des Einlagensicherungssystems. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sind deshalb gegen eine Vereinheitlichung und Vergemeinschaftung der Haftungsrisiken. Wir sind gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden. Letztendlich ist das doch nichts anderes als eine Schuldenunion durch die Hintertür. Warum? – Bayerische und deutsche Banken sichern sich mit einer hohen Eigenkapitalquote ab. Bei einer italienischen Großbank zum Beispiel gilt eine italienische Staatsanleihe als Sicherheit. Jetzt muss man sich überlegen: Dem Staat Italien geht es vielleicht nicht so gut; er macht Schulden. Er gibt Staatsanleihen aus. Diese sind dann eine Sicherheit für die Banken. Das kann nicht in unserem Interesse sein, weil es im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass das Geld bayerischer Kleinanleger dafür zur Verfügung gestellt werden muss, italienische Großbanken zu retten. Das kann nicht in unserem Interesse sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. Liebe Kollegen, natürlich macht ein digitaler Euro wegen Kryptowährungen usw. Sinn. Wir sind uns doch aber auch einig: Die EZB kann mit dem digitalen Euro nicht eine eigene Anlageform in den Markt geben, sodass plötzlich Anleger direkt bei der EZB in den digitalen Euro investieren und damit den normalen Banken das Geld fehlt, um Kredite ausreichen zu können. Das heißt, Ja zum digitalen Euro, aber nicht als Konkurrenz zu den bestehenden normalen Banken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das deutsche Bankensystem ist eine Erfolgsgeschichte. Es geht letztlich nicht nur darum, Einlagensicherungen und Abwicklungsszenarien zu vereinheitlichen. Die Europäische Union kann nicht alles über einen Kamm scheren. Es ist vollkommen unangemessen, die Raiffeisenbank Ebern, die Raiffeisenbank Haßfurt mit einer italienischen Großbank gleichzusetzen. Es geht einfach nicht, dass eine kleine Bank vor Ort die gleichen Regularien wie eine Großbank erfüllen muss. Wir sind der festen Überzeugung, dass es geboten ist, –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Steffen Vogel CSU

– nicht alles über einen Kamm zu scheren. Unterschiedliches muss auch unterschiedlich behandelt werden.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Steffen Vogel CSU

Ich darf deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte noch eine Minute am Rednerpult. – Es gibt eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Volkmar Halbleib, SPD-Fraktion.

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Volkmar Halbleib SPD

Geschätzter Kollege Vogel, ich glaube, die deutsche und bayerische Position seit zehn Jahren ist unstrittig. Ich würde einfach empfehlen – ich weiß, Sie machen es nicht gern –, lesen Sie den Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021. (Martin Wagle (CSU): Lieber nicht!) Auf Seite 133 steht – vielleicht mit weniger Verve – exakt das, was Sie hier als Neuigkeit verkünden. Ich bedanke mich in diesem Sinne für die Unterstützung dieser Position. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Habt ihr es umgesetzt?) Bei der Verschuldung der Staaten ist es natürlich genau umgekehrt zu dem, was Sie gesagt haben. Wenn Sie keine Bankenregulierung mit europaweiter Sicherung der Einlagensysteme schaffen, dann wird es dazu kommen, dass wieder die Staaten – und letztendlich der Steuerzahler – Bankencrashs bezahlen müssen. Das führt zu unberechtigter Staatsverschuldung und zu Problemen in Europa. Wir müssen deswegen grundsätzlich für eine Bankenunion sein. Sie braucht allerdings den Schutz der drei Säulen, die wir immer nach vorne gerückt haben, sowie den Schutz des deutschen Einlagensystems. Insofern sind wir da nahe beieinander.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

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Volkmar Halbleib SPD

Ich glaube, wir brauchen keine dramatischen Wiederholungen dessen, was im Bund ohnehin läuft.

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Ludwig Hartmann

Bitte, Herr Kollege.

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Steffen Vogel CSU

Herr Kollege Halbleib, was war jetzt die Frage? Gab es irgendeine Frage? (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Dass sie es erkannt haben, aber im Bund nichts tun!) Vielleicht noch ein Satz. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil er nur auf die Institutsgarantie abstellt. Es gibt aber die kleinen privaten Banken. Im Landkreis Haßberge in Ostunterfranken gibt es die Flessabank und die Castell-Bank. Diese sind von dieser Bürokratie genauso betroffen. Sie trifft nicht nur die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken, sondern auch die kleinen Privatbanken; wir müssen auch diese von Bürokratie entlasten. Die kleinen Privatbanken sind in Ihrem Antrag nicht enthalten. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/2658 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – FREIE WÄHLER, CSU, AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/2677 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – FREIE WÄHLER, CSU, AfD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 19/2659 mit 19/2661 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss überwiesen. Ich gebe jetzt das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung bekannt: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule sichern", Drucksache 19/2656. Mit Ja gestimmt haben 34, Nein-Stimmen 124, 0 Enthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback, Robert Brannekämper, Thomas Huber u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Antisemitischen, rassistischen und extremistischen Tendenzen und Gewalt an Hochschulen entschieden entgegentreten! (Drs. 19/1874) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Prof. Dr. Bausback. Bitte schön.

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Winfried Bausback CSU

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Vorfälle in Berlin, insbesondere die schwere Gewalttat gegen einen jüdischen Studenten, aber auch die Besetzung von Hörsälen, die Beschädigung von Hörsälen, sind ein Menetekel – ein Menetekel einer sich zuspitzenden gesellschaftlichen Situation, in der Extremismen verstärkt werden. Das sehen wir eben auch an Hochschulen. Die Situation in Bayern ist mit jener in Berlin überhaupt nicht vergleichbar. Aber es ist wichtig und richtig, wenn wir uns in Bayern vorbereiten und auch eine Zuspitzung des gesellschaftlichen Klimas in Rechnung stellen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Freistaat und Hochschulen, dafür zu sorgen, dass alle Studentinnen und Studenten frei von antisemitischer, rassistischer oder extremistischer Gewalt oder Einschüchterung ihr Studium betreiben können. Hochschulen sind die Orte eines freien wissenschaftlichen Diskurses, eines freien wissenschaftlichen Studiums. Diesen Wert, Kolleginnen und Kollegen, muss der Freistaat gemeinsam mit den Hochschulen, müssen die Hochschulen gemeinsam mit dem Freistaat sichern. Die Hochschulen, die Universitäten in Bayern sind hier engagiert, und sie bekennen sich wie jüngst auch wieder über ihre Verbände dazu, dass verfassungsfeindliche oder strafbare Taten, dass Gewalt und dass Einschüchterung keinen Platz an den Campi der bayerischen Hochschulen haben. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns aber die Situation angesichts des zugespitzten Klimas an den einzelnen Hochschulstandorten anschauen, wenn wir uns die Regelungen, die Satzungen der Hochschulen anschauen, müssen wir feststellen, dass sich darin ganz unterschiedliche Regelungen für die Reaktion auf solche möglichen Vorfälle finden lassen. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Hochschulen Instrumente an die Hand geben, und zwar Instrumente, die landesweit einheitlich sind, zum Beispiel über das Hochschulgesetz, über das Hochschulinnovationsgesetz, um auf eventuelle Vorfälle, auf Gewalt oder auf die Blockade von Hochschuleinrichtungen wie Hörsälen oder Mensen reagieren zu können. Wir brauchen die Möglichkeit, Kommilitoninnen und Kommilitonen rechtssicher aus der Hochschulgemeinschaft ausschließen zu können, die Gewalt, die Einschüchterung von Mitstudentinnen und Mitstudenten aus rassistischen, extremistischen oder antisemitischen Gründen ausüben. Wir brauchen die Möglichkeit, einen Studenten aus der Hochschule ausschließen zu können, der Hörsäle beschädigt oder besetzt, der andere am freien Diskurs, am freien Studium hindert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kolleginnen und Kollegen, deshalb bin ich sehr froh, dass wir uns im Wissenschaftsausschuss gemeinsam zu diesem Antrag bekannt haben. Meine Überzeugung ist, dass jemand, der sich aktiv gegen den freien Diskurs an seiner Hochschule wendet, der aus extremistischen, antisemitischen Motiven andere bedroht oder gar mit Gewalt überzieht, das Recht verloren hat, an einer solchen Hochschule zu studieren. Wir müssen den Hochschulen die Möglichkeit geben, auf solche Vorfälle zu reagieren; denn die Freiheit des Studiums, die Freiheit von Forschung und Lehre sind Werte, die unseren Freistaat prägen, die unsere Hochschulen prägen, die unsere Gesellschaft prägen. Es lohnt sich, dafür zu kämpfen und auch die Möglichkeit zu schaffen, hier wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Abgeordnete Nolte von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Ich finde es äußerst erfreulich, dass die CSU langsam merkt, dass wir an den Universitäten ein Extremismusproblem haben. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich hier um einen reinen Schaufensterantrag handelt, einen Schaufensterantrag, mit dem versucht wird, aus unschönen Vorfällen der jüngeren Vergangenheit politisches Kapital zu schlagen, nachdem man das Problem viele Jahre ignoriert hat und sich sonst bei jeder Gelegenheit nur allzu gerne mit den Feinden unserer Verfassung ins Bett legt, unter dem Deckmantel des schon peinlich anmutenden Kampfes gegen Rechts, (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Wir haben uns noch nie mit Ihnen ins Bett gelegt!) peinlich angesichts des offensichtlichen Scheiterns sämtlicher grün-linker, rot-linker und schwarz-linker Gesellschaftsexperimente. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Da gab es schon 2002 einen Schulterschluss von Rechtsextremisten, Antisemiten und Islamisten, Herr Kollege!) Wenn wir nämlich über Extremismus und politisch motivierte Gewalt an Hochschulen sprechen, dann müssen wir auch Ross und Reiter benennen. Wer sind denn diese Extremisten, die an Hochschulen ihr Unwesen treiben? (Michael Hofmann (CSU): Sie können nicht Ross und Reiter unterscheiden!) Professoren packen aus; Linksextreme haben deutsche Unis unterwandert – so eine Schlagzeile aus dem Mai dieses Jahres. Beklagt werden der Schulterschluss zwischen Linken und Islamisten, Übergriffe gegen jüdische Studenten, die Besetzung von Hörsälen durch Extremisten, das Stören und Verhindern von Vorlesungen kritischer Professoren, das Bedrängen kritischer Studenten, die Finanzierung extremistischer Gruppen mit den Geldern der Studentischen Selbstverwaltung. All das gehört an vielen deutschen Universitäten mittlerweile zum traurigen Alltag. Verlotterte Gestalten lungern in bizarren Protestcamps herum, vermüllen Uni-Gelände und Hörsäle im Namen von Critical Race Fury, Gender, Klimaschutz, irgendetwas mit toxischer Männlichkeit oder LG-BBQ oder sonstiger kruder Ideologien, die kein Mensch braucht, und hindern Studenten und Dozenten am Lernen und Lehren. (Beifall bei der AfD) Für viele dieser linken Nichtsnutze und Extremisten sind solche Randale-Aktionen wahrscheinlich die einzigen Gelegenheiten, bei denen sie überhaupt einmal die Uni von innen sehen. Ein aktuelles Beispiel aus Bayern. Im Juni lief an der Universität Regensburg eine Aktion namens "Campus gegen Rechts", eine Aktion gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft. Nun, ich für meinen Teil muss sagen, dass ich den Rechtsruck in der Gesellschaft ausdrücklich begrüße, aber das muss selbstverständlich nicht jeder so sehen, und ich kann durchaus nachvollziehen, dass Vertreter von Ideologien, deren Zeit abgelaufen ist, ein wenig frustriert sind. (Beifall bei der AfD) Ob man für die Verarbeitung dieses Frustes allerdings ein Universitätsgelände besetzen muss und dort ein Veranstaltungsareal inklusive eines Zirkuszeltes errichten und zumüllen muss, darüber lässt sich streiten. Nach anfänglichen Bedenken ließ übrigens auch die Universitätsleitung die Chaoten gewähren. Das Problem beschränkt sich also nicht nur auf die Studentenschaft. Hätten die Studenten doch die Zeit an der Uni mal besser genutzt, um dort zu lesen, zu lernen, sich zu bilden und den eigenen Horizont zu erweitern, dann hätten sie vielleicht begriffen, dass der Rechtsruck in der Gesellschaft etwas durchweg Positives ist und kein Grund, Kommilitonen und Dozenten zu belästigen. Wir möchten uns bei der CSU für diesen Antrag bedanken. Vielen Dank für die Einsicht, dass der extremistische Sumpf an den Hochschulen endlich trockengelegt werden muss. Noch mehr bedanken möchte ich mich jedoch bei all jenen mutigen Studenten, die sich seit Jahren dem linken Wahnsinn und dem Extremismus an unseren Universitäten entgegenstellen. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN: Oh, oh!) Seien es die Burschenschaften, seien es andere freiheitliche oder patriotische Hochschulgruppen. Vielen Dank, ihr leistet hervorragende Arbeit. Bitte macht weiter so. Der Feind steht links. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Prof. Dr. Bausback, CSU-Fraktion, vor. Bitte schön.

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Benjamin Nolte AfD

Bitte gerne!

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Winfried Bausback CSU

Herr Kollege, Ihre Weltsicht ist sehr vereinfacht und auch falsch, weil sich die Extremisten von allen Seiten zusammenfinden. Was sagen Sie denn dazu, dass schon 2002 bekannte Rechtsextremisten wie zum Beispiel Mahler sich mit einer rechtsextremistischen islamistischen Organisation zusammengetan haben, bei einer Kundgebung im Rahmen einer Berliner Universität, nämlich der Technischen Universität, wenn ich mich richtig erinnere? Der Schulterschluss zwischen Rechtsextremen und Islamisten ist auch eine Tatsache. Was sagen Sie dazu?

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Benjamin Nolte AfD

Ich sage dazu: Antisemitismus von rechts ist ein aufgebauschtes Problem. (Beifall bei der AfD – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Oh, oh, oh! – Zurufe von der CSU: Unglaublich!)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist die Kollegin Osgyan für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Verena Osgyan GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in wirklich schwierigen und teilweise bedrückenden Zeiten, in denen internationale Konflikte auch nach Bayern schwappen. Ich finde es auch bedrückend, dass ein Thema, über das wir im Ausschuss sehr ernsthaft geredet haben, nämlich wie wir Antisemitismus, Rassismus und Extremismus an Hochschulen wirksam bekämpfen können, jetzt so gedreht wird und so ins Lächerliche gezogen wird, wie das in der Rede des Vorredners getan wurde. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD) Lassen Sie es mich auf den Kern zurückbringen. Nach dem 7. Oktober 2023 sind Verwerfungen auch in unserer Gesellschaft sichtbar geworden. Aber wir müssen uns auch klarmachen: Antisemitismus war in Deutschland nie ausgerottet. Die Mitte-Studien, die Leipziger Autoritarismus-Studien der letzten Jahre zeigen deutlich: In der Gesellschaft haben bis zu 25 % antisemitische Einstellungen. Wir können auch nicht leugnen, dass der 7. Oktober nochmals eine Zäsur war, dass offen antisemitische Propaganda wieder salonfähig geworden ist. Dass Demonstrationen, die die fundamentalistische Terrororganisation Hamas verherrlichen, auf unseren Straßen stattfinden, das können wir nicht dulden, und ich bin froh, dass der Bayerische Landtag hier – so nehme ich das zumindest wahr – zusammensteht und zusammengestanden ist in den letzten Debatten. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD) Es gibt auch aktuelle Studien, die sagen: Antisemitismus ist an Hochschulen weniger verbreitet als in der Gesamtgesellschaft. Aber 10 % Antisemiten sind 10 % zu viel, und deswegen müssen wir uns dessen gemeinsam annehmen. Auch die Formen, die antisemitische Äußerungen an Hochschulen annehmen, seien es Protestcamps, die Hamas-Propaganda dauerhaft im Stadtbild verankern, seien es Demonstrationen, die andere ängstigen, oder auch Aufkleber, die ein ungutes Klima verbreiten: Das sind alles Dinge, deren wir uns annehmen müssen, auch wenn Hochschulen letztlich nur ein Spiegel der Gesellschaft sind. Es ist richtig, dass es in Bayern nicht solche Auswüchse angenommen hat wie in anderen Bundesländern. Nichtsdestoweniger müssen wir uns dessen auch hier annehmen; denn die Freiheit von Forschung und Lehre ist im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung verbürgt, und das muss für alle gelten: für jüdische Studierende und Lehrende, für israelische Internationals genauso wie für Studierende, Lehrende und Forschende aller Hautfarben. Wir dürfen auch nicht vergessen: Wir bilden an unseren Hochschulen Multiplikatoren aus. Lehrkräfte, Spitzenforscher, künftige Führungskräfte in der Wirtschaft. All denen müssen wir mitgeben, dass Rassismus, Antisemitismus und Extremismus keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Deswegen finde ich die Forderung in dem Antrag der Regierungsfraktionen richtig, dass es mehr Forschung und Lehre im Bereich Antisemitismus geben soll, aber eben auch einen Aktionsplan, der auf die Förderung jüdischer Kultur referenziert. Diese Forderung hätte vielleicht auch schon früher umgesetzt werden können. Ich stimme auch zu: Wir müssen den Hochschulen ein einheitliches Instrumentarium mitgeben, wie sie damit umgehen können, wie sie auf antisemitische Vorfälle reagieren können. Das kann das Hausrecht sein, das kann aber auch in extremen Fällen eine Exmatrikulation sein, auch wenn wir da – und das muss ich betonen – eine saubere und tiefgehende Grundrechtsabwägung brauchen. Es muss auch klar sein, dass es dafür streng definierte, enge Kriterien braucht. Wir können es aber gleichzeitig nicht länger auf die Hochschulen abwälzen, dass sie eine entsprechende Rechtsunsicherheit selber tragen müssen. Klar ist aber auch: Die meisten antisemitisch konnotierten Vorfälle bzw. Störungen dürften weit unterhalb dieser Schwelle liegen. Deswegen war es mir und uns als Fraktion der GRÜNEN auch ein Anliegen, dass wir da noch mal genauer hinschauen. Wir haben deswegen einen Antrag auf eine Anhörung zu Antisemitismus an Hochschulen eingebracht, und ich bedanke mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen im Wissenschaftsausschuss, die das bisher unterstützt haben. Es ist wichtig, dass wir ein Lagebild bekommen. Ich weiß von jüdischen Studierenden, die sagen, dass sie derzeit nicht mehr allein in Vorlesungen gehen – nicht, weil sie schon mal konkrete Gewalt erlebt haben, sondern weil sie ein Klima der Angst wahrnehmen. Auch das können wir nicht dulden. Deswegen sollten wir uns in der Anhörung gemeinsam überlegen, welche Ressourcen wir schon haben und ob die bisherigen Maßnahmen überhaupt greifen. Dem vorliegenden Antrag, der heute diskutiert wird, stimmen wir natürlich zu. Das ist ganz klar; denn ich möchte allen jüdischen Studierenden und Lehrenden, allen israelischen Mitgliedern der Hochschulen, aber auch allen anderen mitgeben: Niemand möchte, dass die Situation weiter umschlägt. Wir stehen fest an Ihrer Seite und wollen, dass unsere Hochschulen Orte der Wissenschaftsfreiheit, der Sicherheit und der Weltoffenheit sind und bleiben. – Vielen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Die erste kommt von Herrn Prof. Dr. Bausback, CSU-Fraktion. Bitte.

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Winfried Bausback CSU

Frau Kollegin, zunächst einmal herzlichen Dank für diesen Schulterschluss, den Sie auch heute wieder zum Ausdruck bringen. Ich nehme das wahr, und ich glaube auch, dass das ehrlich gemeint ist. Ich bin auch sehr froh, dass wir diese Anhörung im Ausschuss durchführen. Ich wäre nur etwas vorsichtig mit der pauschalen Schlussfolgerung, die wohl in der einen Studie, die Sie zitieren, zum Ausdruck kommt, dass Antisemitismus an Hochschulen weniger verbreitet ist. Das müssen wir gemeinsam diskutieren. Extremismus ist schon immer ein Thema an den Hochschulen gewesen. Wir müssen nur an den 11. September zurückdenken: Eine der Terrorzellen hat sich an einer Hochschule in Hamburg radikalisiert. Deshalb müssen wir das sehr ernst nehmen. Ich bin überzeugt davon, dass die Situation in Bayern besser ist als in vielen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem sollten wir in diese Anhörung auch offen hineingehen und uns anhören, was die Experten sagen, auch zu dieser Studie. Ganz überzeugt mich diese pauschale Sicht im Moment noch nicht, muss ich an der Stelle sagen. Ich glaube schon,

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Ludwig Hartmann

Ihre Redezeit ist um, Herr Kollege.

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Winfried Bausback CSU

dass wir auch ein Extremismusproblem an vielen Hochschulen in Deutschland haben.

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Verena Osgyan GRÜNE

Ja, Herr Prof. Bausback, ich stimme insofern zu: Wir müssen genau hinsehen. Wir dürfen nicht alles pauschal über einen Kamm scheren. Aber natürlich ist es ein sehr komplexes Feld. Uns geht es darum, nicht vorschnell zu sagen, dass wir uns mit dem ersten Augenschein zufriedengeben, sondern wirklich genau hinzusehen. Ich kann jetzt auch nur die eine Studie zitieren, die jüngst herausgekommen ist. Ich will sie nicht anzweifeln, aber das Bild dürfte tatsächlich noch komplex sein. Ich glaube auch, wenn wir jetzt vielleicht einige Vorfälle aus dem Bereich im Hinterkopf haben, bei denen es um Gewalt gegen Studierende ging, die übrigens nicht an Hochschulen stattgefunden hat, sondern unter Hochschulangehörigen, dass das für uns trotzdem keine Entschuldigung sein kann, dass wir in Bayern nicht hinsehen, allein schon präventiv. Insofern freue ich mich da über den Schulterschluss. Ich glaube, dass gerade das ein Thema ist, wo Demokratinnen und Demokraten wirklich Standing zeigen müssen, und das werden wir gemeinsam tun. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Die zweite Zwischenbemerkung kommt von Matthias Vogler, AfD-Fraktion. Bitte.

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Matthias Vogler AfD

Frau Kollegin Osgyan von den GRÜNEN, Ihnen ist ja vielleicht der Ausspruch bekannt, den Ihre Parteifreundin Katrin Göring-Eckardt 2015 getan hat: "Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf!" Unser Land hat sich drastisch verändert. Wie es auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Herr Dr. Schuster, 2018 in Fürth – ich war dort anwesend – bei der Eröffnung des Erweiterungsbaus des Jüdischen Museums zu Recht gesagt hat: Die Angriffe auf seine Gemeinde – und das ist sehr erschreckend – kommen zu großen Teilen aus dem linken und dem muslimischen Lager. Natürlich kommen sie auch aus dem rechten Lager, aber die meisten Angriffe stammen aus dem linken und dem muslimischen Lager. Was sagen Sie dazu? Wann wollen Sie endlich klare Kante zeigen, um die ganzen Problemfälle, die seit 2015 reingekommen sind, rauszubringen? Denn da ist der Antisemitismus extrem gewachsen. Wann fangen Sie in Ihrer Partei an, auch da die Extremisten zu benennen und den Kontakt zu Extremisten einzustellen? – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Verena Osgyan GRÜNE

Ich finde das sehr erstaunlich; denn wir haben im Wissenschaftsausschuss über die entsprechenden Anträge noch sehr konsensual argumentiert. Jetzt machen Sie und Ihr Vorredner Nolte plötzlich ein Fass auf, reden überhaupt nicht mehr über Antisemitismus und nehmen das jetzt als Feigenblatt, um hier wieder Ihre Ideologie zu verbreiten. So kommen wir keinen Schritt weiter. Insofern erübrigt sich jede Antwort auf Ihre Frage wirklich. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Katja Weitzel von der SPD-Fraktion.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, die auch noch zu so später Stunde hier sind! Die grundlegende Idee dieses Antrages ist zu unterstützen. Geht es doch um den Ausdruck des Willens für eine wehrhafte Demokratie. Allerdings sind antisemitische Vorfälle an Universitäten und Hochschulen kein singuläres Problem. Sie sind vielmehr ein Spiegel einer gesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer Kultur gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und verschwörungsideologischen Denkens, welche leider auch von einigen politischen Akteuren befeuert und betrieben wird. (Beifall bei der SPD) Das grundlegende Problem, das wir sehen, ist eine zunehmende gesellschaftliche Offenheit gegenüber Feindschaft gegen Jüdinnen und Juden, aber auch eine Offenheit in bestimmten, prozentual bereits dargelegten Anteilen der Gesellschaft gegenüber menschenfeindlichen und rassistischen Äußerungen. Das spiegelt schlicht und einfach den Stand der politischen Bildung in unserer Gesellschaft wider. Dieser Mangel an politischer Bildung in unserer Gesellschaft ist eben nicht nur ein Defizit in der Schulbildung. Das wurde in diesem Hohen Haus vor Kurzem eingehend diskutiert. Auch in der Ausbildung an bayerischen Universitäten mangelt es an politischer Bildung. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und uns verdeutlichen. Die Debatte zu diesem Antrag zeigt deutlich, dass es Zeit ist für ein Demokratieförderungsgesetz zur Stärkung der politischen Bildung. Hier muss deutlich mehr investiert werden. Allein eine Verfassungsviertelstunde wird es nicht richten. Der Antrag ist sehr allgemein formuliert. Es ist ein Auftrag an die Staatsregierung, den Hochschulen einheitliche Regelungen an die Hand zu geben, um auf antisemitische, rassistische und extremistische Vorfälle an den Hochschulen adäquat reagieren zu können. Allerdings sind hier verallgemeinernde Regelungen wenig hilfreich. Allein aus juristischen Gründen bedarf es eines Regelungskatalogs, der die Grundlage für eine Sanktion genau definiert, schon allein deshalb, um unterschiedlichen Bewertungen der Universitäten und Interpretationen vorzubeugen. Aber Wissenschaftsfreiheit und Freiheit von Forschung und Lehre heißt auch, gesellschaftlichen Diskurs an Universitäten und Hochschulen zuzulassen. Kritik an der israelischen Regierung auf Grundlage menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Positionen darf kein Grund für eine Sanktion sein. Anhaltspunkte für einen Umgang oder eine Unterscheidung zwischen einer regulären Kritik am Verhalten einer Regierung und Antisemitismus kann zum Beispiel die 3D-Regel des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung geben. Doppelstandards, also Messen mit zweierlei Maß bezüglich der israelischen Regierung und ihrem Handeln, eine Delegitimierung des Existenzrechtes des Staates Israel oder eine Dämonisierung Israels sind als antisemitisch zu bewerten. Die 3D-Regel gibt fünf weitere Merkmale vor, um eine Abgrenzung zwischen berechtigter Kritik und Antisemitismus zu ermöglichen. Das wäre doch mal eine Vorlage, die sich die Staatsregierung in der Umsetzung des Antrages nochmals anschauen sollte. (Beifall bei der SPD) Anlass des Antrags – Kollege Bausback hat es ausgeführt – waren die Proteste aus der Studierendenschaft, insbesondere in Berlin. Aber auch hier in Bayern hat es Proteste gegeben, wenn auch nicht in dieser Auswirkung wie in Berlin. Im Auge behalten sollten wir aber auch die Hochschullehrenden. Ich möchte ganz kurz auf den Fall von Prof. Meyen an der LMU verweisen, der während der Corona-Pandemie Verschwörungstheorien mit in die Lehre eingebracht hat. Es gab disziplinarische Sanktionen. Aber sie kamen spät und erst auf Hinweis aus der Studierendenschaft. Auch hier sind seitens der Staatsregierung transparente Regeln für die Hochschulen nötig. Der Antrag sollte auch zum Anlass genommen werden, den Hochschulen Regelungen zur Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen an die Hand zu geben.

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Katja Weitzel SPD

Wir stimmen dem Antrag zu. Es herrscht große Einigkeit. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Prof. Dr. Michael Piazolo von den FREIEN WÄHLERN.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein äußerst ernstes Thema zu dieser späten Stunde. Ich bedanke mich für beinahe alle Wortmeldungen, die zu diesem Thema gekommen sind. Auch in Bayern zeichnen sich Hochschulen dadurch aus, dass sie Seismografen gesellschaftlicher Veränderungen sind. Die letzten Jahre, eigentlich die letzten Wochen und Monate haben schon gezeigt, dass sich auch an den Hochschulen in Deutschland einiges verändert hat, und zwar nicht unbedingt in dem Sinn, wie wir uns das wünschen; denn in einer, wenn auch nicht großen, aber ernst zu nehmenden Zahl sind antisemitische Tendenzen vorhanden und strahlen weiter deutlich aus. Es sind auch rassistische und extremistische Tendenzen zu beobachten. Deshalb kommt der Antrag zur richtigen Zeit. Der Antrag setzt richtig an. Die Frage ist und war: Wie reagieren wir darauf? Dieser Antrag zeigt auch, dass die Bayerische Staatsregierung etwas tut. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen und wir werden klare Kante zeigen. Das ist unsere Antwort. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Und warum gerade bei antisemitischen Tendenzen? – Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, also nach dem Zweiten Weltkrieg und nach dem Dritten Reich, sollte es nie wieder antisemitische Tendenzen geben. Nie wieder! Das ist im Grunde genommen auch ein Teil der Raison d’Être unseres Staatswesens. Deshalb werden wir diesen Kern unseres Gemeinwesens mit allen Mitteln, die wir haben, verteidigen. Einen Teil davon haben wir heute in einigen Wortbeiträgen ausgebreitet. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Es ist ganz klar – ich will das nochmals deutlich machen –: Für Antisemitismus, Rassismus und extremistische Tendenzen ist an unseren Hochschulen kein Platz. Das müssen wir deutlich machen, auch per Gesetz. Allerdings ist auch klar: Freiheit im Studium, in Lehre und Forschung gilt es zu sichern. Das ist im Grunde genommen abzuwägen. Aber es ist auch wichtig, dass die 90 % oder mehr als 90 % der Studierenden – das können wir uns in der Anhörung sicherlich anschauen –, die sehr gutwillig sind und sich auch gegen diese Tendenzen sträuben, die Möglichkeit haben zu studieren und nicht im Studium wie auch die Professoren in ihrer Lehre und Forschung leiden. Deshalb ist es ganz entscheidend, dass wir dort tätig werden. Es gilt auch – das steht ebenfalls im Antrag –, die Hochschulen in ihren bereits bisher gemachten Anstrengungen und darüber hinaus zu unterstützen. Deshalb braucht es meines und unseres Erachtens im Hochschulinnovationsgesetz klare gesetzliche Regelungen. Im Antrag ist dies niedergelegt. Wir müssen reingehen. Warum? – Nicht, um von Anfang an abzuschrecken oder in irgendeiner Weise Exmatrikulationen zu erleichtern. Das ist das letzte Mittel und schärfste Schwert. Damit muss man vorsichtig umgehen. Aber wichtig ist Klarheit für alle. Jeder muss wissen, was ihn erwartet, wenn er entsprechend agiert. Das müssen wir deutlich machen. Wichtig sind auch einheitliche Regelungen in Bayern, das heißt, dass die eine Hochschule nicht so, die andere Hochschule anders handelt, sondern die Hochschulen müssen per Gesetz wissen, was zu tun ist. Das Entscheidende – und das ist in einigen Wortbeiträgen heute und auch schon im Ausschuss angeklungen – ist Verhältnismäßigkeit. Die Exmatrikulation muss möglich sein; aber sie muss das letzte Mittel sein. Diese Sanktionsreihe muss man entsprechend aufblättern und klarstellen. Klar ist auch: Wer Straftaten in die rassistische, antisemitische und terroristische Richtung begeht, der hat den Schutz nicht verdient, sondern der muss entsprechend bestraft werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich sage das deutlich: Das ist wichtig in Bayern, das ist wichtig in Deutschland, aber auch darüber hinaus. Es ist schon so, dass gerade in diesen Bereichen die Weltgemeinschaft beobachtet: Was findet da in Deutschland statt? Was baut sich denn da auf? Was entwickelt sich denn da? – Das gilt für uns deshalb besonders, da wir in diesem Bereich eine besondere Sensibilität sicherzustellen haben. Deshalb ist der Antrag wichtig und dringlich. Es ist gut, dass wir nicht nur im Ausschuss darüber reden, sondern auch im Plenum, dass wir den Antrag aus dem Ausschuss in das Plenum hochgezogen haben. Deshalb danke dafür, dass wir das hier in dieser Stunde tun und wir klare Regelungen schaffen. Der Minister ist anwesend, und wir geben ihm auf diesem Weg die Bitte mit, das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz entsprechend zu ändern. Wir stehen dahinter. Wir helfen gerne. Es ist wichtig, diese Regelung durchzusetzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Für die Staatsregierung hat der Staatsminister Markus Blume um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon spät; umso mehr bin ich beeindruckt von weiten Teilen dieser Debatte und auch sehr dankbar für das Signal des Hohen Hauses. Ich will, wie die meisten Redner, vorwegschicken, dass ich sehr froh bin, dass wir in Bayern eine eindeutige Bilanz vorzuweisen haben. Es gibt bei uns keine Verhältnisse wie in Berlin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist immer gut; aber bei diesem Thema ist es ganz besonders wichtig und dafür dürfen wir dankbar sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Antisemitismus hat in Bayern einfach keinen Platz. Diese Grundhaltung dann auch konsequent zu verfolgen, ist tatsächlich ganz entscheidend. Ich war vor einigen Monaten mit der KMK in Israel. Es war ehrlicherweise bedrückend, dort zu hören, wie Hochschulen und Hochschulangehörige davon berichten, dass in anderen Teilen der Welt nicht einmal mehr das Telefon abgenommen wird, wenn man als Israeli dort anruft. Das sind ehrlicherweise gerade in einem Umfeld, wo es auf Austausch ankommt, alarmierende Vorzeichen. Man kann hier nur sagen: Wehret den Anfängen. Oder wie es gerade auch formuliert wurde: Nie wieder. Deswegen ein herzliches Dankeschön an alle, die sich klar positioniert haben in den letzten Wochen und Monaten. Gerade die klare Positionierung aus der Professorenschaft gestern fand ich ein eindrückliches Zeichen. Sie hat deutlich gemacht, Antisemitismus hat keinen Platz an unseren Hochschulen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir versuchen von unserer Seite alles dazu beizutragen, dass die Hochschulen im Kampf gegen Antisemitismus auch politische Rückendeckung haben. Mir ist wichtig zu betonen, dass wir uns in Bayern nicht mit fragwürdigen Überprüfungen von Förderverfahren aufgehalten, sondern überlegt haben, wie wir die Hochschulen in ihrer Kompetenz stärken können. Dies geschah in dem Bewusstsein, durch entsprechende Maßnahmen auch konkret vorgehen zu können. Der KMK-Aktionsplan, der im Dezember des letzten Jahres gegen Antisemitismus auf den Weg gebracht wurde, ist maßgeblich aus bayerischer Feder entstanden. Das darf ich hier berichten. Wir haben alle Hochschulen über diesen Aktionsplan informiert und auch versucht, bei der Umsetzung zu begleiten. Wir waren, wie gesagt, als Zeichen der Solidarität in Israel. Ich habe mich selbst mit jüdischen Studierenden getroffen. Ich möchte dies hier im Hohen Haus noch einmal teilen. Es geht nicht nur um die objektive Lage, sondern es ist wie in der Sicherheitspolitik. Wenn du heute von Betroffenen hörst, dass sie sich heute nicht mehr sicher fühlen – und da geht es auch um die gefühlte Lage –, dann haben wir tatsächlich ein Problem. Deswegen kann ich nur sagen: Null Toleranz bei Protesten, null Toleranz bei Besetzungen. Ich danke unseren Hochschulleitungen in Bayern für diesen engen Schulterschluss und verbinde ihn mit einem ausdrücklichen Dank für umsichtiges Vorgehen, wo auch immer schwierige Situationen entstanden. Es war vorbildlich, was bayerische Hochschulleitungen bisher geleistet haben. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Es wird gefragt, was wir konkret tun. – Ich kann es ganz konkret beantworten: Ich bin froh und dankbar, dass es gelungen ist, an allen bayerischen Hochschulen innerhalb kürzester Zeit Antisemitismusbeauftragte einzurichten. Wir richten einen Runden Tisch mit diesen Antisemitismusbeauftragen ein. Wir werden ein Schulungsangebot vorbereiten, um für unterschiedliche Erscheinungsformen von Antisemitismus zu sensibilisieren. Ich habe selbst bei mir im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine Stelle verankert, um diese verschiedenen Aktivitäten dann auch tatsächlich zu koordinieren. An dieser Stelle darf ich einmal mehr demjenigen Danke sagen, der in Bayern wiederum zentral die Aktivitäten koordiniert, nämlich unserem früherem Kollege Ludwig Spaenle. Er macht eine exzellente Arbeit als Antisemitismusbeauftragter. Das gilt es noch einmal deutlich zu sagen. Wir können stolz und dankbar sein, dass er diese Aufgabe wahrnimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es gerade mehrfach angeklungen ist: Wir reagieren auch gesetzlich in Bezug auf den Kampf gegen Antisemitismus. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Wissenschaftsausschuss, ich nehme den Ball sehr gerne auf, dass wir uns hier mit der Frage auseinandersetzen, an welchen Stellen wir das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz nachschärfen müssen. Ich glaube, es ist notwendig. Klar ist: Wir haben das Hausrecht, und das Hausrecht ist heute schon anwendbar, und ich kann nur sagen: Es wird auch überall in Bayern konsequent angewendet. Wir haben aber gesehen, es gibt schon noch Stufen, die wir möglicherweise einziehen müssen. Die wollen wir auch einziehen. Das heißt, wir sind dabei, ein Hochschulordnungsrecht zu entwickeln, das abgestufte Maßnahmen, abgestufte Sanktionen, abgestufte Möglichkeiten, je nach Schwere des entsprechenden Vorfalls, vorsieht. Wir wollen die Exmatrikulation tatsächlich wieder normieren. Auch dieses scharfe Schwert, lieber Winfried Bausback, muss in diesen besonderen Zeiten wieder hervorgeholt werden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines will ich allerdings zum Schluss noch sagen. Was ich eingangs von der AfD zu diesem Thema gehört habe, wie ausgerechnet sie sich beim Thema Antisemitismus als Vorkämpfer gerieren will, lässt einen fassungslos dastehen. Das American Jewish Committee hat im Jahr 2021 in einer Studie festgestellt: Antisemitismus gehört zum programmatischen Kern der AfD. Genau so ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Widerspruch bei der AfD) Ich kann nur sagen: Wer selbst im Visier des Verfassungsschutzes ist, der kann unsere Verfassung nicht schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich danke allen, die diesem Antrag zustimmen. Ich finde es ein wichtiges Signal. Ich fand auch die Beratung im Ausschuss tatsächlich sehr gut und hilfreich. Ich kann nur hoffen, dass wir das beibehalten können, was wir bisher in unserer Hochschulfamilie erreicht haben: ein herausragendes Miteinander und der Versuch, dass sich jüdische Studierende in Bayern, egal an welcher Stelle, egal zu welcher Tageszeit, an unseren Hochschulen sicher aufhalten können, sicher studieren können und, wie alle anderen Studierenden, mit Freude ihrem Studium nachgehen können. So war es, und so soll es auch bleiben. Vielen Dank dafür! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt einstimmig Zustimmung. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 14 und 15 auf: Antrag der Abgeordneten Sabine Gross, Florian von Brunn, Ruth Müller u. a. (SPD) Planungen für die Tram-Nordtangente durch den Englischen Garten fortsetzen (Drs. 19/1866) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weg für die Tram-Nordtangente freimachen - zurück an den Verhandlungstisch kehren (Drs. 19/772) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit er stärksten Fraktion. – Erste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag geht es darum, dass der Freistaat als Eigentümer seine Zustimmung für die weitere Planung einer 800 m langen Querung durch den Englischen Garten erneut erteilen soll. Die insgesamt 13 km lange Tram-Nordtangente führt von Neuhausen über Schwabing bis nach Bogenhausen, verbindet sieben U-Bahn-Linien, sieben Straßenbahnlinien und zahlreiche Buslinien miteinander. Nur ein circa 2 km langer Abschnitt der Nordtangente muss neu hergestellt werden. Auf einem etwa 800 m langen Teilstück soll die Tram durch den Englischen Garten fahren, auf einer Strecke, auf der bereits Busse verkehren. Dort würden Akku-Trams ohne Oberleitung zum Einsatz kommen. Die Staatsregierung hatte eigentlich schon am 05.09.2017 ihre grundsätzliche Zustimmung zur Planung einer Tramstrecke mit Radweg durch den Englischen Garten erteilt. Diese Zustimmung wurde überraschend am 12.03.2024 widerrufen. Bleibt es dabei, steht viel auf dem Spiel. Die Tram-Nordtangente kann eine wirklich attraktive Direktverbindung zwischen Neuhausen, Schwabing und Bogenhausen herstellen. Sie wird das Tramnetz direkt an die Flughafenlinie S8 in Johanneskirchen anbinden. Die Tram kann mehr Fahrgäste transportieren als die bisher eingesetzten Busse und benötigt weniger Fahrpersonal. Die Nordtangente wird, wenn sie wie geplant hergestellt wird, 13.000 Fahrgäste pro Werktag zusätzlich transportieren. Damit wird es zu einer Einsparung von 19 Millionen Pkw-Kilometern pro Werktag kommen. Die Gründe, aus denen die Staatsregierung plötzlich und unerwartet ihre Zustimmung verweigert hat, sind nicht stichhaltig. Die behauptete Bodenversiegelungsmehrung von etwa 3.500 m² beruht auf einem Rechenfehler. Nach der Planung sollen circa 9.570 m² neu befestigt werden. Der Bestand beträgt aber schon 8.300 m². Das ist eine Erhöhung um lediglich 1.270 m². Der Ministerrat hat im Übrigen 2017 nicht gefordert, dass die neue Strecke mit Radweg nicht breiter sein dürfe als die bisherige Busspur. Auch das Argument, dass die aktuelle Planung zu Gefahren für Fußgänger und Radfahrer führt, ist nicht zutreffend. Es liegt ein Verkehrssicherheitsgutachten vor, dass das klar widerlegt. Hinzu kommt, im Vertrauen auf die avisierte Zustimmung der Staatsregierung hat die Landeshauptstadt für Planung, Projektsteuerung und Projektmanagement Investitionen in Höhe von 5,4 Millionen Euro getätigt. Die Kosten für die Entwicklung und Ausrüstung eines Pilotfahrzeugs betragen circa weitere 4,5 Millionen Euro. Wird die Planung nicht verwirklicht, kommt es zu erheblichen Einbußen für die Bauwirtschaft, die Planungswirtschaft, und Siemens entgeht ein Zusatzauftrag über 25 Energiespeicher in Höhe von 32 Millionen Euro. Die Verweigerung der Zustimmung zur Querung des Englischen Gartens auf einem Stück von gerade einmal 800 m, auf dem schon jetzt Busse fahren, gefährdet die Verwirklichung der gesamten Nordtangente und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. (Beifall bei der SPD) Würde es um einen privaten Eigentümer gehen, der sich aus so fadenscheinigen Gründen einem so wichtigen Verkehrsprojekt widersetzt, würde man ernsthaft über eine Enteignung nachdenken. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist um.

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Sabine Gross SPD

Ja, ich bin fertig.

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Ludwig Hartmann

Perfekt. – Der nächste Redner ist der Kollege Florian Siekmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Florian Siekmann GRÜNE

Kolleginnen und Kollegen! Es geht um eine Trambahn. Aber eigentlich geht es um mehr. Es geht um insgesamt 18.000 Fahrgäste am Tag, es geht um eine 13 km lange Querverbindung zwischen Nymphenburg und Bogenhausen, es geht um eine neue Schlagader für den öffentlichen Nahverkehr in der Landeshauptstadt München. Jetzt wird über eine kurze Strecke von 800 m durch den Englischen Garten gestritten und letztlich die Frage, was das Wort eines Bayerischen Ministerpräsidenten noch wert ist. Die Geschichte ist schnell erzählt: 2017 findet eine Ortsbegehung mit dem Ministerpräsidenten Seehofer statt, und es gibt einen wegweisenden Ministerratsbeschluss. Der Ministerrat stimmt der Aufnahme von Planungen für Tram- und Radweg zu. Die Staatsregierung wird die Prüfung einer entsprechenden natur- und denkmalverträglichen Variante konstruktiv begleiten. Die Stadt wird tätig. 2018 gibt es einen Stadtratsbeschluss. Ein Projektbeirat wird eingerichtet. Das Landesamt für Denkmalpflege, die obere Fachbehörde für solche Fragen, wird beteiligt, sitzt im Projektbeirat. Expert:innen erarbeiten über Jahre eine verträgliche Lösung, eine Akku-Tram wird zusammen mit Siemens entwickelt, eine Lösung mit 30 km/h. Das ist sicher für die Bürger:innen, die in Zukunft den Englischen Garten queren wollen. Im Juni 2022 unterrichtet der Oberbürgermeister den Ministerpräsidenten und die Staatskanzlei. Antwort? – Keine. Es geht ein Erinnerungsbrief raus. Antwort? – Wieder keine. Zehn Monate dauert die Antwort. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Jetzt mal halblang!) Es handelt sich um denselben Ministerpräsidenten, der vor drei Wochen hier stand und von Bürokratieabbau und Beschleunigung gesprochen hat. (Robert Brannekämper (CSU): Jetzt mal halblang!) Dessen eigene Behörde braucht zehn Monate, um den Brief der Landeshauptstadt München zu beantworten. Das ist keine Beschleunigung. Das ist Blockade. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Fragen Sie einmal in der Landeshauptstadt nach!) Dennoch werden im April 2023 die Entwurfsunterlagen übersandt. Es soll im Juni ein Termin mit der Schlösser- und Seenverwaltung – fachlich zuständig – gemacht werden. Dieser Termin findet nicht statt, man will doch lieber finale Planungsunterlagen, und über Entwürfe will man gar nicht sprechen. Der Termin im Dezember wird einen Tag zuvor abgesagt. Der Termin im Januar wird ebenfalls abgesagt. Das ist keine Beschleunigung. Das ist auch nicht die versprochene konstruktive Beteiligung am Prozess. (Robert Brannekämper (CSU): Die Planung ist halt Schrott, Herr Kollege!) Das ist bestenfalls höfliche Ignoranz und am Ende doch nichts anderes als die politisch motivierte Blockade durch den Ministerpräsidenten und die Staatskanzlei. (Widerspruch bei der CSU) Dann folgt relativ kommentarlos nach dem Prozess die Absage im März 2024, aber auch nicht von der Fachbehörde, sondern durch die Staatskanzlei. Wir haben es bereits gehört: Mit einer Erklärung, die dann doch an Dreistigkeit schwer zu überbieten ist. (Widerspruch bei der CSU) Dieser Prozess – – (Unruhe) Ich habe es gerade geschildert: Es dauert zehn Monate, um einen Brief zu beantworten. Jahrelang gab es keine ausreichende Beteiligung am Prozess. Das ist aber versprochen worden. Dieses Verhalten wird als konstruktiv bezeichnet. Es wird mit Zahlen gearbeitet, die so aus den Planungen nicht herauszulesen sind. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Fragen Sie mal bei der Landeshauptstadt nach!) Vielleicht hätte es sich gelohnt, die Fachbehörde zu beteiligen. Deren Input wird ignoriert. Das Ganze ist aus unserer Sicht nichts anderes – ich sage es so deutlich – als eine politisch motivierte Sabotage am öffentlichen Nahverkehr in München durch die CSU hier im Haus. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Martin Wagle (CSU): Jetzt hör aber auf!) Es ist eine Sabotage an 18.000 Fahrgästen am Tag, 3,5 Millionen im Jahr, an der Zukunftsfähigkeit der Entwicklung der Landeshauptstadt und an den Menschen draußen, die sich jeden Tag am Sendlinger Tor, am Marienplatz und am Odeonsplatz in der U-Bahn drängeln. Ich verstehe es, dass man als Minister oder Ministerpräsident mit der Staatskarosse fährt. Das ist okay. (Widerspruch bei der CSU) Aber für die Leute, die jeden Tag in der U-Bahn stecken, brauchen wir endlich Querverbindungen. Den Menschen da draußen ist doch dieser Prozess nicht zu erklären: Wie wollen Sie denen denn erklären, dass nach einem Ministerratsbeschluss vier Jahre geplant und gearbeitet wird und das Projekt dann kommentarlos in die Tonne getreten wird? (Robert Brannekämper (CSU): Weil die Planung Schrott ist!) So kann man doch kein Land regieren! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Entschuldigen Sie, dass ich jetzt so wütend werde, aber so können wir in Bayern keine Großprojekte voranbringen. Wir diskutieren über Bürokratieabbau und über die Frage, wie es vorwärtsgeht, dann wird aus politischer Motivation blockiert und sabotiert. (Martin Wagle (CSU): Das ist die schlechteste Rede seit Langem!) Ich möchte nach vorne stellen, dass noch nichts beendet ist. Ergreifen Sie doch wenigstens jetzt die ausgestreckte Hand der Landeshauptstadt! (Widerspruch bei der CSU) Man ist bereit, an den Entwürfen Änderungen vorzunehmen. Bis heute kam von Ihnen kein Wunsch und keine Äußerung dazu, wie Sie es denn gerne hätten. (Martin Wagle (CSU): Bodenlos!) Das ist es, was wir jetzt brauchen. Das haben die Münchnerinnen und Münchner verdient. Das haben die potenziell 3,5 Millionen Fahrgäste im Jahr verdient. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Robert Brannekämper (CSU): Der Englische Garten hat es nicht verdient!)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist der Kollege Josef Schmid für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Josef Schmid CSU

Vielen Dank, Herr Präsident. Es wird Zeit, dass wieder etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit einkehrt. (Beifall bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut! Bravo!) Herr Kollege Siekmann, ich habe mich wirklich gefragt, was es denn eigentlich jetzt noch Neues gibt, weshalb Sie die beiden Anträge, den Ihren und den der SPD, gemeinsam aus dem Ausschuss, in dem sie schon hinreichend behandelt wurden, hochziehen müssen. Dort wurde übrigens wirklich sachlich debattiert, wenngleich die Kollegin Gross sich da mal verrechnet und statt 3.500 ganze 35.000 m²angenommen hat; aber den Fehler hat sie heute korrigiert. Meine Damen und Herren, es ist klar, warum sie jetzt hochgezogen wurden: weil der neue grüne Stadtvorsitzende jetzt meint, sich hier mit gespielter Aufregung profilieren zu müssen. Das ist völlig fehl am Platz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut!) Herr Siekmann, da muss man aber ein paar Fakten klarstellen: Erstens hat der Kabinettsbeschluss von 2017 besagt, dass man sich insofern konstruktiv an den Planungen beteiligt, als man es zulässt, dass die notwendigen Fakten und Daten erhoben werden. Das war vorher nicht der Fall, weil der Englische Garten als Gartendenkmal von vornherein tabu war. Da hat man gesagt: Dann könnt ihr mal planen, und wir bewerten dann – und das war der Kern des Kabinettsbeschlusses –, (Zuruf des Abgeordneten Robert Brannekämper (CSU)) wenn die Planung vorliegt, wie es aussieht. Jetzt komme ich zu dem einen Punkt, den beide Redner von der SPD und den GRÜNEN komplett weggelassen haben: Was ist denn das für eine Abwägung? – (Robert Brannekämper (CSU): Intellektuell abgewogen!) – Die Abwägung ist nämlich, dass es hier um ein Gartendenkmal geht. Sie müssen entgegen der Frage die Vorteile für den öffentlichen Personennahverkehr in München dagegen abwägen, dass man hier in ein Gartendenkmal einschneidet. (Zuruf des Abgeordneten Robert Brannekämper (CSU)) Da sage ich Ihnen jetzt noch mal, wie der Plan wäre: Die Trasse der Tram wäre tatsächlich 35 % breiter als die bestehende Busstraße, im Bereich der geplanten Haltestelle am Chinesischen Turm sogar über 100 %. Frau Kollegin Gross, das ist kein Rechenfehler, sondern schlicht und einfach Fakt, wenn Sie entsprechend richtig rechnen und die vertraglich vereinbarte zulässige Breite der Busstraße nehmen. Wir haben da 2.400 m² Zuwachs. Dann muss man logischerweise und selbstverständlich noch die Fußwege berücksichtigen. Die werden nämlich in den vorliegenden Planungen teilgebunden ausgeführt, also mit einem Zuwachs von 1.100 m². Der Einschnitt in das Gartendenkmal wird also vergrößert. (Robert Brannekämper (CSU): Das wird eine Schneise!) Jetzt können Sie sagen: Heute fährt der Bus durch. Aber was heißt das? – Das heißt erstens, dass es Leute gibt – und das ist ein großer Teil der Bevölkerung, zum Beispiel die Initiative Englischer Garten e. V. –, denen eigentlich der Bus heute schon zu weit geht. Aber so weit gehen wir gar nicht, dass wir den Bus jetzt revidieren wollen. Das zeigt aber auch, dass es gar nicht stimmt, dass der ÖPNV in München gekillt wird, weil eine Verbindung genau durch den Englischen Garten heute schon besteht, nämlich in Form von Bussen. Die wollen wir beibehalten. Das ist der Einschnitt, der bekannt ist. Den müssen wir hinnehmen; aber diesen Einschnitt jetzt noch zu vergrößern, das ist wirklich völlig fehl am Platz. (Toni Schuberl (GRÜNE): Warum macht ihr keinen Vorschlag?) Es geht also um ein Denkmal. (Toni Schuberl (GRÜNE): Warum macht ihr keinen Vorschlag?) – Wissen Sie, wer da mit zweierlei Zungen spricht, das sind schon Sie; denn wenn es bei irgendeinem normalen Bauvorhaben (Gülseren Demirel (GRÜNE): Warum redet ihr nicht mit der MVG?) um zusätzliche Flächenversiegelungen geht, (Gülseren Demirel (GRÜNE): Warum redet ihr nicht mit der MVG?) dann sind die GRÜNEN die Ersten, die sagen: Nein, bitte keinen Quadratmeter mehr an Flächenversiegelung. Hier nehmen Sie 3.500 m² in Kauf. (Beifall bei der CSU – Gülseren Demirel (GRÜNE): Aber warum redet ihr nicht mit der MVG?) Wenn es um den Denkmalschutz geht, sind Sie normalerweise auch ganz vorne, nur hier nicht. Ich sage Ihnen, warum: weil es einfach um pure Ideologie geht. Bei der Tram geht es um pure Ideologie. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Ich finde es schon spannend, dass Sie von U-Bahn-Fahrgästen sprechen und im gleichen Atemzug die Tram anführen. Niemand anderes als die grüne Partei in München war in der Ära Ude, vor allem zum Schluss, gegen jegliche U-Bahn-Planungen. (Zuruf des Abgeordneten Robert Brannekämper (CSU)) Sie haben die Tram der U-Bahn vorgezogen, weil sie den Autos Platz wegnimmt. Das ist doch der Grund, der dahintersteht. (Beifall bei der CSU – Zurufe der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE) und Tim Pargent (GRÜNE)) Die Frage, wie es eigentlich mit dem Gefährdungspotenzial aussieht, ist bei Ihnen überhaupt nicht vorgekommen. Der Bus fährt auf einer Straße, die baulich abgesetzt ist. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Redet mit der MVG!) Die vorliegende Planung der Tram – ich habe sie mir genau angesehen – ist von vorne bis hinten geschönt, meine Damen und Herren. Da fährt die Tram mit 30 Stundenkilometern durch, aber Sie finden überhaupt keine Absperrgitter, keine Sicherungsmaßnahmen für die Fußgänger. Jetzt gehen Sie doch mal an einem schönen Samstag oder Sonntag durch den Englischen Garten und sehen Sie sich an, wie viele Hunderte oder Tausende Leute – ich habe sie nicht gezählt – dann genau diese Trasse queren, (Zuruf des Abgeordneten Robert Brannekämper (CSU)) mit Kindern, von denen einige mit Bällen spielen, mit Hunden. Und Sie wollen ohne jegliche Sicherungsmaßnahmen eine Tram da durchbauen. Das ist ein Wahnsinn! (Beifall bei der CSU – Robert Brannekämper (CSU): Völlig irre!) Deswegen ist völlig klar, dass das natürlich eine Täuschung in der Planung ist; denn wenn die Tram so gebaut würde, würde es kein halbes Jahr dauern, bis irgendetwas passiert. Dann wären natürlich sofort die entsprechenden Gitter und Absperrungen da. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Die MVG baut ja nicht zum ersten Mal eine Tramlinie!) Das geht gar nicht anders. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Müller (SPD)) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber für den allergrößten Witz halte ich – und da haben Sie dann offensichtlich Ihre Wahrnehmung ausgeblendet oder drücken sie einfach weg –, dass Sie jetzt plötzlich noch mal die Tram hier aufrufen, obwohl der Stadtkämmerer der Landeshauptstadt München erklärt hat, dass es in München aufgrund der prekären Finanzsituation überhaupt gar kein neues Projekt mehr geben darf, weil er gar kein neues finanzieren kann. Er kann nicht einmal die alten Projekte finanzieren, und Sie fordern jetzt eine Fortsetzung der Planung, obwohl heute schon feststeht, dass sie überhaupt nicht finanzierbar ist. Nein, dem erteilen wir eine Absage. Es bleibt dabei. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor, die erste vom Kollegen Florian Siekmann.

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Florian Siekmann GRÜNE

Geschätzter Kollege Schmid, ich komme kurz zur Wahrheit: Das Hochziehen ist von der SPD ausgegangen, nicht von mir als grünem Stadtvorsitzenden. Deswegen durften die als Erste sprechen. Ihnen als erfahrenem Parlamentarier müsste das bekannt sein. Jetzt komme ich zum Thema und dazu, woran man eigentlich schön sieht, dass Ihre Haltung schon auch politisch motiviert ist: Die Frage der Sicherheit ist mit der Fachbehörde Regierung von Oberbayern erörtert worden. Die hat an diesem Planungsprozess teilgenommen und mit zu dieser Lösung, die der Projektbeirat erarbeitet hat, beigetragen. Zur Frage der Vereinbarkeit mit dem Gartendenkmal sage ich: Das Landesamt für Denkmalpflege, die Fachbehörde in Bayern schlechthin, die jetzt nicht gerade dafür bekannt ist, Denkmäler zu schleifen, hat daran mitgearbeitet. (Robert Brannekämper (CSU): Bitte die Schlösserverwaltung fragen!) Ich frage Sie: Mit wem hätte die Landeshauptstadt München denn sprechen sollen, wenn denn die Staatskanzlei nicht mit ihr sprechen wollte? (Robert Brannekämper (CSU): Mit dem Eigentümer!) Es geht darum, wie wir hier in einen konstruktiven Prozess reinkommen, um endlich irgendwie eine Lösung zu erwirken. Wie wollen wir denn Politik mit unseren Kommunen und unseren großen Städten in Bayern machen, die sich im Nahverkehr entwickeln müssen? – So sicher nicht. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Josef Schmid CSU

Ebenfalls hochgeschätzter Kollege Siekmann, die Gelegenheit zur Profilierung ist Ihnen jedenfalls recht gekommen. Das hat man schon an der künstlichen Aufregung gemerkt, die Sie an den Tag gelegt haben. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CSU) Aber Sie sprechen jetzt das Landesamt für Denkmalpflege an: Ich kenne den Generalkonservator. Ich kenne seine Aussagen. Der ist schlicht und einfach dagegen, dass das Gartendenkmal, hier an der Stelle zerstört wird. (Robert Brannekämper (CSU): Die Schlösserverwaltung ist doch auch dagegen!) Ich kenne von ihm keine andere Aussage als diese. Ganz spannend finde ich im Übrigen, sehr geehrter Herr Minister und Leiter der Staatskanzlei, dass jetzt auch noch gefordert wird, dass die Staatskanzlei plötzlich auch noch an irgendwelchen Planungen von Straßenbahnstrecken mitwirken soll. (Florian von Brunn (SPD): Da werden ja dann nur Fotos gemacht!) Das überfordert jetzt nun wirklich jeden hier und ist eine völlig andere Aufgabenzuteilung als die, die eigentlich richtig ist, was die Staatskanzlei betrifft. (Zuruf des Abgeordneten Florian Siekmann (GRÜNE))

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Ludwig Hartmann

Es liegt eine zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Florian von Brunn von der SPD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Lieber Herr Kollege Schmid, ich habe gerade kurz ein bisschen recherchiert. Da habe ich einen Artikel vom Januar 2018 "München macht mobil" gefunden. Darin heißt es: "Gemeinsam kündigen SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter und CSU-Vizebürgermeister Josef Schmid ein Bau-Paket von mindestens 5,5 Milliarden Euro an, mit dem U- und Trambahnen im gesamten Stadtgebiet gebaut werden sollen." Und weiter geht es: "Bereits im Januar soll der Stadtrat sich mit der geplanten neuen U9 befassen […]. Ebenso mit der Tram-Nordtangente durch den Englischen Garten." (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Wissen Sie, wo das stand, Herr Schmid, wo Sie so zitiert worden sind? – Das war im "Bayernkurier". Offensichtlich gibt es also nicht nur einen Ministerpräsidenten, der ganz schnell seine Meinung ändert, sondern auch einen ehemaligen Vizebürgermeister von München. (Heiterkeit – Zurufe der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE) und Petra Högl (CSU))

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Josef Schmid CSU

Sehr verehrter Herr Kollege von Brunn, ich kann mich an die Zeit hervorragend erinnern. Der Partner SPD hat sich damals gerade noch, sozusagen den alten Zeiten nachhinkend, geweigert, die U5 (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) von Pasing nach Freiham weiterzubauen. (Florian von Brunn (SPD): Immer sind die anderen schuld!) Das ist das Paket, das wir damals verhandelt haben. Wir haben dann zugestimmt, dass die U9 entsprechend auf den Weg gebracht und geplant wird und haben perspektivisch die Verbindung der U2 und der U6 im Münchner Norden und dann die Verlängerung der U4 zur Erschließung entsprechender Baugebiete in Daglfing angestrebt. Das war der eine Teil. Das bei der Tram – dem haben wir ausdrücklich zugestimmt und nichts anderem – war die Tram-Westtangente. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Das stimmt nicht!)

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Ludwig Hartmann

Das war es. (Beifall bei der CSU) Der nächste Redner ist Herr Kollege Markus Striedl von der AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Pferd ist tot. Es ist nicht nur tot, sondern, wenn wir ehrlich sind, gab es nie wirklich ein Pferd. Es war eher die Idee eines Pferdes mit drei Beinen und einer Handbremse. Außerdem hat das Vieh noch dreimal so viel gefressen wie ein anderer Gaul. (Beifall bei der AfD) Jetzt stehen gut 5 Millionen Euro an Planungskosten im Raum. Keine Frage, das ist ein Haufen Geld, aber es ist immer noch besser, als 60 Millionen Euro für etwas auszugeben, was bereits da ist, nämlich eine ÖPNV-Verbindung durch den Englischen Garten. Die genannten 60 Millionen Euro betreffen die aktuelle Planung. Wir wissen aber alle, dass die Kosten des Bauvorhabens gerne einmal das Doppelte oder mehr betragen können. Kommen wir zurück auf das bisherige Angebot. Viele wissen es nicht, aber man höre und staune: Die Verbindung mit gleicher Fahrzeit ist bereits durch einen Bus gegeben. Das Ganze reicht einer links-grün-woken Verkehrspolitik natürlich nicht. Es muss eine Straßenbahn sein, und weil man schon recht früh erkannt hat, dass das Pferd von Grund auf lahmt, wurde gleich einmal eine Straßenbahn ohne Oberleitung mit dem Lieblingsspielzeug von Links-Grün, dem Akku geplant. Die Mehrkosten für diese Fahrzeuge sind übrigens in den genannten 60 Millionen Euro nicht einmal enthalten, genauso wenig wie die erhöhten Unterhaltskosten und der Wiederverkaufsverlust; denn die Batterieausrüstung von Straßenbahnen wird dir niemand beim Wiederverkauf bezahlen. So einen Schmarrn braucht außer Rot-Grün in München einfach niemand auf dem Planeten. (Beifall bei der AfD) Nun einmal zu einem kleinen Zwischenspiel. Bei einer Trassenlänge von 800 m und wohlwollend geschätzten Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro kostet der Meter Trasse – wer ist gut im Kopfrechnen? – stolze 75.000 Euro. Aktuellen Meldungen zufolge – der Kollege von der CSU hat es bereits angesprochen – muss die Stadt München schlappe 150 Millionen Euro einsparen. Ich denke, mit der Verhinderung dieser fragwürdigen Maßnahme können wir durchaus einen Beitrag für den Haushalt der Stadt München leisten. (Beifall bei der AfD) Das Einzige, was man der Staatsregierung vorwerfen kann, ist der Umstand, dass sie in dieses Projekt auch nur ansatzweise eingestiegen ist und es in Erwägung gezogen hat, dafür Hunderte Millionen Euro Steuergeld zu verbraten. Wie immer es sei, letztlich hat Rot-Grün die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es reicht schon, wenn Sie die Stadt München mit Ihren haarsträubenden politischen Ideen belästigen und unser Land in Berlin zum schlechtesten Deutschland seit 1945 gemacht haben. Nun ist es schon spät. Wir wollen alle nach Hause. Ich denke, das Beste, was man mit einem solchen Antrag machen kann, ist, ihn gegen Lebenszeit einzutauschen. Deshalb werde ich meine Redezeit nicht voll ausschöpfen. Akzeptieren Sie bitte endlich, dass dieses Projekt gescheitert ist, ebenso wie Ihre Politik im Gesamten gescheitert ist. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist Herr Kollege Tobias Beck von der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Niederbayer habe ich vorhin gemerkt, warum München als die nördlichste Stadt Italiens angesehen wird, nämlich deshalb, weil die Diskussion ein bisschen intensiver war. Das ist in Niederbayern nicht immer so der Fall. (Beifall und Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Michael Hofmann (CSU): Der Humor ist auch nicht schlecht!) Wir diskutieren heute über ein Bauprojekt, das im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München und der MVG liegt. Ich stimme den Kollegen der SPD und der GRÜNEN vollumfänglich zu, wenn es darum geht, dass der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in München, der Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur, dringend vorangetrieben werden muss. (Florian von Brunn (SPD): Vor allem der Stammstrecke!) – Die zweite Stammstrecke ist auch ein Thema. Wir haben dazu einen Unterausschuss, der sich sehr intensiv damit befasst. Nach meiner Ansicht ist dies auch ein Gewinnerthema; denn verlieren kann man mit der zweiten S-Bahn-Stammstrecke nicht. Heute geht es aber nur am Rande um das Thema Tram. Vielmehr geht es um die Trassenführung durch das Herz des Englischen Gartens. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, ausgerechnet die Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD daran zu erinnern, dass wir die Verantwortung haben, unseren Kindern und Enkelkindern eine intakte und lebenswerte Umwelt zu hinterlassen. Der Englische Garten ist ein Geschenk der Geschichte an uns. Es liegt an uns, die Geschichte zu bewahren. Eines muss uns doch bewusst sein: Kein Quadratmeter dieser grünen Lunge, den wir heute versiegeln, wird jemals wieder entsiegelt werden. (Florian von Brunn (SPD): Er ist doch schon versiegelt!) Der Freistaat Bayern als Eigentümer tut also gut daran, mit Argusaugen zu prüfen, welche Baumaßnahmen im Englischen Garten wirklich unumgänglich sind und welche mit der Funktion des Gartens als wichtigem innerstädtischen Erholungsraum und kulturellem Erbe unvereinbar sind. Dazu sollte es eigentlich keine zwei Meinungen geben. Damit komme ich zu den vorliegenden Anträgen. Es ist ja löblich, dass sich die MVG mit batteriebetriebenen Trambahnen auseinandergesetzt hat und dass die Züge nur mit Tempo 30 durch den Park fahren sollen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Trambahnen auf einer Trasse durch den Englischen Garten rollen sollen, die genau diejenigen Bereiche durchschneidet, die am stärksten von Münchner Besuchern frequentiert werden. Es ist bereits angeklungen: Gerade am Wochenende wandern sehr viele Besucher in der Gegend um den Chinesischen Turm. Ich glaube, dass sich die Münchner mit der Trambahn arrangieren könnten. Der Großteil der Menschen, die sich am Chinesischen Turm aufhalten, stammt nicht aus München. Ich gehe davon aus, dass sich der Verkehrsraum nicht schiedlich und friedlich aufteilen lässt, ohne dass mit zusätzlichen Umlaufsperren gearbeitet werden muss. Das würde jedenfalls meine Vorstellungskraft übersteigen. Wir haben über dieses Thema bereits ausführlich im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr diskutiert. Sie können mir glauben, dass wir als FREIE WÄHLER uns diese Abwägungsentscheidung nicht leicht gemacht haben. Am Ende des Tages ist die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung aus den genannten Gründen schlicht folgerichtig. Die Stadt München und die MVG haben es in den vergangenen sieben Jahren nicht geschafft, eine Planung vorzulegen, die natur- und denkmalschutzverträglich ist. Was lässt uns hoffen, dass das in Zukunft der Fall sein wird? Statt weitere Jahre mit Verhandlungen über ein aussichtsloses Vorhaben zu verschwenden, schafft die Entscheidung der Staatsregierung Klarheit. Eine Trasse durch das Herz des Englischen Gartens wird es nicht geben. Lassen Sie uns also gemeinsam über eine vernünftige Stärkung des ÖPNV reden, die auch realisierbar ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Mir liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Die erste kommt von Herrn Kollegen Florian Siekmann. Bitte.

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Florian Siekmann GRÜNE

Herr Kollege, ich werde jetzt nicht über die Tram-Fachplanung mit Ihnen fachsimpeln. Ich habe eine ganz andere Frage. Ich habe Ihnen eben den Ablauf geschildert. Ich habe die FREIEN WÄHLER in der letzten Legislaturperiode immer als Kommunalpartei erlebt. Deshalb die Frage: Würde Ihre Heimatgemeinde oder Ihr Heimatlandkreis ein solches Projekt vorantreiben – das muss keine Trambahn sein – und wäre von staatlichen Stellen abhängig, weil staatliche Grundstücke betroffen sind, würden Sie wollen, dass man so mit Ihrer Heimatgemeinde oder Ihrem Landkreis umgeht, wie hier gerade mit der Landeshauptstadt umgegangen wird? Es gab Nachfragen und Bitten um Gesprächstermine. Würden Sie das wollen? Ist das die Linie der FREIEN WÄHLER, ist das Ihre Kommunalfreundlichkeit? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Ich würde sagen: Es ist vielleicht nicht alles optimal gelaufen. Ich bin in meiner Heimatgemeinde aber selbst Geschädigter einer geplanten Umgehungsstraße. Es ist halt so, dass nicht immer alles nach den eigenen Vorstellungen läuft. Ich kann die Staatsregierung durchaus verstehen. Es ist nicht immer so, wie man es gerne haben möchte; aber so ist es halt leider.

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Ludwig Hartmann

Es liegt eine zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor, und zwar vom Kollegen Florian von Brunn von der SPD-Fraktion.

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Florian von Brunn SPD

Lieber Herr Kollege Beck, ich kann mich noch gut daran erinnern, als der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer die Entscheidung getroffen hat, habe ich ihn damals angesprochen. Er hat darauf erwidert, dass es wahnsinnig war, weil dort ein Bus auf einer asphaltierten Straße durch den Englischen Garten fährt. Er fügte hinzu, er wisse gar nicht, wie man denn gegen eine Tram sein könne. Das war so ungefähr das, was Horst Seehofer mir damals gesagt hat. Ich denke, Sie sollten sich das vor Ort einmal anschauen. Lassen Sie uns doch gemeinsam einmal durch den Englischen Garten laufen und radeln. Dann können Sie sich das mal anschauen, ob eine Akku-Tram nicht besser ist als ein Dieselbus, der auf einer asphaltierten Straße durch den Englischen Garten fährt. Ich persönlich würde, wenn ich Oberbürgermeister Reiter wäre, überlegen, ob ich nicht Markus Söder enteigne. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Ich bitte um Ruhe!

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Florian von Brunn SPD

Aber der Oberbürgermeister wartet immer noch auf die göttliche Eingebung für die Bayerische Staatsregierung. (Zurufe von der CSU)

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Ich habe prinzipiell keine Berührungsängste und würde gerne auch mal mit Ihnen durch den Englischen Garten gehen. Ich glaube, wir können darüber auch sehr positiv diskutieren. Davon, dass wir dann zum gleichen Ergebnis kommen, gehe ich nicht aus. Einem guten Austausch steht aber nie etwas im Wege. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/1866 betreffend "Planungen für die Tram-Nordtangente durch den Englischen Garten fortsetzen". Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 19/1866 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Somit ist der Antrag abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/772 betreffend "Weg für die Tram-Nordtangente freimachen – zurück an den Verhandlungstisch kehren". Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt, diesen Antrag abzulehnen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 19/772 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag ebenfalls abgelehnt. Wir haben alle Punkte abgearbeitet. Ich bedanke mich für die konstruktiven Beratungen und schließe die Sitzung. Ihnen allen einen schönen Abend. (Schluss: 22:22 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/24 Anlage 2 zum Protokoll 19/24 Protokoll 19/24 Protokoll 19/24 Protokoll 19/24 Protokoll 19/24 Protokoll 19/24 Anlage 3 zum Protokoll 19/24 Protokoll 19/24 Protokoll 19/24

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