Ruth Waldmann
Sehr geehrtes Präsidium, Hohes Haus! Ich muss sagen, dass ich etwas erstaunt bin über die bisherigen Redebeiträge. Der Herr Kollege, der den Gesetzentwurf für die Regierungsfraktionen eingebracht hat, hat von Anfang an gesagt, dass er von vornherein überhaupt nicht auf Details eingehen will. Aber genau um die Details geht es hier. Die haben es nämlich in sich. Das hat auch die Anhörung gezeigt, die wir als SPD-Fraktion mit der demokratischen Opposition überhaupt erst mal durchsetzen mussten. Dort haben Ihnen alle Expertinnen und Experten ins Stammbuch geschrieben, dass es erhebliche Fragen und Bedenken gibt, die aber von Ihnen leider nicht aufgegriffen wurden. Es geht hier um einen Gesetzentwurf, nicht um irgendwas mit Pflege, wo man grußwortartig sprechen kann, wie das die beiden Vertreter der Regierungsfraktionen jetzt getan haben. Natürlich brauchen wir ein Gesetz, das funktioniert und rechtssicher ist. Daran gibt es hier erhebliche Zweifel. Das sagen nicht nur wir. Das haben Ihnen auch die Expertinnen und Experten anlässlich der Anhörung ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der SPD) Wir wissen, dass eine zentrale Forderung der Pflegekräfte in Bayern eine eigenständige berufsständische Selbstverwaltung ist, eine Anerkennung der Profession Pflege auf Augenhöhe und eine Weiterentwicklung des Berufes auch hin zu mehr Attraktivität. Das Besondere der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist gerade, dass es um Freiwilligkeit statt um Pflicht geht. Ihnen war es immer wichtig zu betonen: keine Pflichtmitgliedschaft, keine Pflichtbeiträge! Sie, aber auch der Pflegebeauftragte gerade, haben hier wieder etwas durcheinandergebracht. Die Registrierung sei wichtig, damit wir wissen, wie viele Pflegekräfte es in Bayern überhaupt gibt. Außerdem sei sie wichtig, um mehr Mitglieder für die Vereinigung der Pflegenden zu gewinnen. – Nein, darum geht es an der Stelle eben nicht. Das sind zwei Paar Stiefel. Es ist problematisch, das hier zu vermengen. Eines der Grundprobleme ist, dass sich nicht genügend Pflegekräfte freiwillig bei der Vereinigung der Pflegenden registriert haben. Die Vereinigung arbeitet gut. Trotz aller Anstrengung und allen Engagements, das sie an den Tag legt, haben sich bei ihr zu wenig Pflegekräfte als Mitglieder gemeldet. Das ist das eine Thema, mit dem wir es zu tun haben. Das zweite Thema: Es geht hier im Kern um die Pflichtregistrierung aller Pflegekräfte. Alle Expertinnen und Experten haben in der Anhörung gesagt, es sei mit erheblichen Widerständen zu rechnen; viele Pflegekräfte würden sich nicht zwangsweise registrieren lassen wollen. – Ihr Gesetzentwurf lässt da einfach noch immer Fragen offen. Was passiert, wenn eine Pflegekraft sagt: Ich mache da nicht mit? Wer sanktioniert das? Wer setzt das durch? – Im Text zu Ihrem Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich, dass die Sanktionen bis hin zur Entziehung der Berufserlaubnis gehen können. Das wird sich bei den Pflegekräften herumsprechen. Das wird erhebliche Widerstände hervorrufen. Außerdem ist noch nicht geklärt, wer das denn dann durchsetzen soll. Soll das die Vereinigung der Pflegenden als ehrenamtliches Gremium machen? Ich glaube nicht, dass eine Entziehung der Berufserlaubnis dazu beitragen würde, das Vertrauen zu stärken; ganz abgesehen davon, ob das überhaupt rechtssicher möglich wäre. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Erlass zur Entwicklung einer Berufs- und Weiterbildungsordnung. Das wäre Aufgabe einer Kammer, in unserem Fall der Vereinigung der Pflegenden. Die Berufs- und Weiterbildungsordnung soll hier aber nur unter Beteiligung eines Fachbeirats, den das Ministerium einsetzt, entstehen dürfen. Außerdem soll die Vereinigung der Pflegenden ans Ministerium nur eine Entwurfsvorlage liefern, die das Ministerium dann – so wörtlich – nutzen kann und soll. – Das ist etwas ganz anderes, als wenn eine eigenständige berufsständische Vertretung eine Berufs- und Weiterbildungsordnung erlässt. Sie degradieren die Vereinigung der Pflegenden an dieser Stelle. Die Pflegekräfte merken, dass es sich hier nicht um eine Vertretung auf Augenhöhe handelt. Das liegt aber nicht an der Vereinigung der Pflegenden, sondern das liegt daran, wie Sie mit ihr umgehen. Dass man heute anlässlich eines Gesetzentwurfs, in dem diese Regelungen festgeschrieben werden, noch nicht einmal über die Details reden will! Ja bitte, wann denn dann? (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Waldmann. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Judith Gerlach das Wort.
