Josef Heisl
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Herr Kollege Weigert, der jetzt wieder im Plenum ist! Unsere Kurorte und Heilbäder in Bayern sind eine tragende Säule des bayerischen Gesundheitssystems. Sie verhelfen den Patienten nicht nur zur Genesung, sondern sind auch maßgeblich zur Gesundheitsvorsorge. Prävention setzt Maßstäbe in der Gesundheitspolitik der Zukunft. Unsere Kur- und Heilbäder sind damit ein Aushängeschild für die hohe Qualität der Gesundheitsprävention in Bayern. Heute geht es darum, mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für Gerechtigkeit zu sorgen. Dafür möchte ich Ihnen kurz den hohen Stellenwert der bayerischen Kur- und Heilbäder vor Augen führen. Unsere Kur- und Heilbäder bringen eine Wertschöpfung im ländlichen Raum von 4,9 Milliarden Euro pro Jahr. Sie sind ein wesentlicher Faktor in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft und sichern immerhin circa 100.000 Arbeitsplätze bei uns in Bayern im ländlichen Gebiet. Ich weiß, wovon ich spreche: Ich komme nicht nur aus dem Landkreis Passau und bin in einer Bäderregion mit den beiden Kurorten Bad Füssing und Bad Griesbach zu Hause, sondern habe als ehemaliger Bezirksrat über zehn Jahre hinweg auch hautnah mitbekommen, welchen Wirtschaftsmotor sie für unsere Region darstellen. Das Gesundheitsbewusstsein der Menschen wächst von Tag zu Tag. Dies hat die Bayerische Staatsregierung früh erkannt und bereits vor über zehn Jahren ein bundesweit einmaliges Förderprogramm auf den Weg gebracht. Dies ermöglicht den bayerischen Kurorten und Heilbädern, sich auf die medizinischen Zukunftsthemen einzustellen. Die bayerischen Heilbäder stehen gut da. Vor diesem Hintergrund darf ich unserem ehemaligen Gesundheitsminister Klaus Holetschek danken, der unsere Kur- und Heilbäder in der Vergangenheit massiv unterstützt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Den hohen Stellenwert der Prävention hat auch unsere Staatsministerin Judith Gerlach schnell erkannt. Daher wurde Prävention sogar umgehend in den Titel des Ministeriums aufgenommen. Ein Dankeschön an unsere Ministerin! (Beifall bei der CSU – Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Und an den Pflegebeauftragten!) – Und an den Pflegebeauftragten. Danke! – Menschen aus der ganzen Welt kommen nach Bayern, weil sie hier alles finden, was sie brauchen, um gesund älter zu werden. Die Menschen kommen nicht nur aus aller Welt zu uns, sondern teilweise haben sie auch ihren Zweitwohnsitz in einem der Kurorte fixiert. Damit zum Kommunalabgabengesetz: Nach der bisherigen Gesetzgebung sind alle Personen beitragspflichtig, die sich in dem anerkannten Gebiet zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, also auch Personen mit Zweitwohnsitz, aber aktuell nicht alle. Da im Melderecht nur Wohnungen im Inland Berücksichtigung finden, sind Personen nicht beitragspflichtig, die zwar eine Wohnung im Kurgebiet haben, deren vorwiegend genutzte Wohnung aber im Ausland liegt. Um auch diese Personengruppe in die Kurbeitragspflicht aufzunehmen, soll Artikel 7 Absatz 2 KAG im Sinne einer Gleichstellung und Gleichbehandlung geändert werden. Die Erhebung von Kurbeiträgen erfolgt zweckgebunden zur Deckung des Aufwandes für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen. Erhöht sich die Anzahl an Abgabepflichtigen, so erhöhen sich auch die Einnahmen aus den Kurbeiträgen, was sich am Ende wiederum positiv auf den Erhalt und den steten Ausbau unserer bayerischen Kur- und Heilbäder auswirkt. Als CSU-Fraktion sehen wir diesen Schritt als Bereinigung einer Ungleichheit und unterstützen somit den Gesetzentwurf. Gerne darf ich hier auch meine CSU-Kollegen Thomas Holz für die AG Tourismus und Stefan Meyer als Berichterstatter für die Kur- und Heilbäder erwähnen, die dem Gesetzentwurf ebenfalls positiv gegenüberstehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
