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Andreas Jurca

AfD 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Werter Herr Staatsminister, zum Punkt der Aufhäufung der Ausgabereste hat der Oberste Rechnungshof einen konkreten Vorschlag unterbreitet, nämlich mit mehr Verpflichtungsermächtigungen zu arbeiten. Ich frage Sie ganz konkret: Warum tun Sie das nicht? Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Wir arbeiten mit Verpflichtungsermächtigungen natürlich ebenso. Es ist mitnichten so, dass wir keine Verpflichtungsermächtigungen haben. Ich frage Sie aber umgekehrt: Wo liegt jetzt genau der Nachteil für Sie, wenn die Reste für eine Investition übertragen werden, die ohnehin vorgesehen ist und dann im Folgejahr kommt? Ist es dann besser, zu sagen: "Nein, wir ziehen das wieder ein, und im nächsten Jahr bringen wir es wieder aus"? Ist das klüger? Spart das Geld? Bringt das dem Freistaat Bayern einen Vorteil? Wo genau ist der Nachteil für die bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil in diesem Fall Reste entstanden sind? (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) – Gegenruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Es ist immer eine Kritik. Ich bin immer der Meinung, wir sollten bedarfsgerecht veranschlagen. Wir strengen uns auch an. Aber bei diesen Milliardenbeträgen, bei diesen Baumaßnahmen, die im Jahr 2022 nicht so einfach durchführbar waren, soll ich entsprechend Ihren Ideen das Geld zurückholen und wieder ausbringen. Ich weiß nicht genau, was daran so schwierig ist. Das ist ein schöner Diskussionspunkt, aber ich weise zurück, dass für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern oder für die Staatskasse damit irgendein Schaden entsteht. Null Schaden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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