bayern.landtag.de ↗

Christiane Feichtmeier

SPD 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist für seine Seen und Berge bekannt. Darüber hinaus gibt es aber auch wunderschöne Kurorte, die für Gesundheit und Erholung allen zur Verfügung stehen. Die Kommunen investieren unheimlich viel Geld in den Erhalt historischer Bauten, in Kurparks, Heilbäder und Thermen. Für die Bereitstellung dieser Einrichtungen zu Erholungs- und Kurzwecken erheben die Kommunen die sogenannte Kurtaxe. Der Kurbeitrag ist im Artikel 7 des Kommunalabgabengesetzes geregelt. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel bereits von den Unterkunftsvermietern erhoben oder bei Tagesgästen im Zusammenhang mit der Bezahlung von Eintrittsgeldern. Zudem sind Personen mit Zweitwohnsitz in den betreffenden Kommunen ebenfalls zur Bezahlung der Kurtaxe bzw. des Kurbeitrags verpflichtet. Aber, und darum geht es, Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in einer betroffenen Kommune haben, sind von der Beitragspflicht bislang befreit, da sie nach derzeitigem Recht so behandelt werden, als ob sie dort ihren Haupt- und Erstwohnsitz hätten. Das ist in unseren Augen ungerecht, da sie die Kureinrichtungen ja genauso nutzen und nur aus melderechtlichen Gründen nicht erfasst werden. (Beifall bei der SPD) Diese Beitragsungerechtigkeit wird mit dem heutigen Gesetzentwurf der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU aufgelöst. Der Gesetzentwurf geht zumindest zum Teil auf einen Bericht des Innenministeriums zurück, den wir im Landtag im letzten Jahr angefordert haben. Die kommunalen Spitzenverbände wurden angehört und begrüßen diese Änderung ebenfalls. Wir als SPD-Fraktion werden dem Gesetzentwurf deshalb hier im Plenum und im Innenausschuss zustimmen. (Beifall bei der SPD)

Alle Reden von Christiane Feichtmeier Protokoll ↗