Benjamin Miskowitsch
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei meinem Vorredner war ich jetzt tatsächlich etwas verwundert. Ich war immer der Meinung, Sie hätten nur vor den Öffentlich-Rechtlichen Angst. Jetzt werden auch schon die Privaten als Feindbild aufgezeigt. Das irritiert mich. Ich glaube aber, wir können froh sein, dass diese immer noch Nachrichten machen und nicht Radio Russia, die einseitig aus einer anderen Richtung berichten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Ich darf seit dieser Legislatur Medienrat bei der BLM sein, und ich muss sagen: Das ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die aber gerade bei den privaten Anbietern auch recht viel Freude bereitet, weil man einen Einblick in die vielfältige Medienlandschaft bei uns bekommt. Ich möchte mich vorab bei allen Anbietern, bei den Lokalradiosendern und Lokalfernsehsendern sehr herzlich bedanken. Die Nachrichten um den Kirchturm herum, die mit viel Aufwand gesendet werden, sind ein echt guter Beitrag zu unserer Demokratie und durchaus wichtig. Deswegen müssen wir sie auch stärken und fördern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere aktuelle medienpolitische Themen und Anliegen adressiert. Herr Staatsminister, Sie haben es bereits ausgeführt: Es geht um das Bayerische Mediengesetz und um das Ausführungsgesetz zu den Medienstaatsverträgen. Diese enthalten die redaktionellen Anpassungen, die aufgrund des Digital Services Act und des Digitale-Dienste-Gesetzes nötig sind. Ich möchte noch zwei, drei Sachen im Einzelnen ansprechen. Im Bayerischen Mediengesetz wird die sogenannte Regionalfensterregelung so umgesetzt, wie sie aktuell durch den Fünften Medienstaatsvertrag modifiziert worden ist. Das heißt, bislang verpflichtete der Medienstaatsvertrag die zwei reichweitenstärksten Sender RTL und ProSiebenSat.1 zur Finanzierung und Ausstrahlung sogenannter Regionalfensterprogramme. Diese beiden Sendergruppen verbreiten seit Jahrzehnten auf ihrem jeweils größten Kanal täglich ein halbstündiges Regionalfenster für Bayern. Durch die sinkende Reichweite von Sat.1 war das etwas gefährdet und hätte dazu geführt, dass VOX bzw. die Sendergruppe RTL einsteigt und dann beides bei denen angesiedelt worden wäre. Das würde unserer Vorstellung von Vielfalt widersprechen. Deswegen mussten hier Anpassungen vorgenommen werden. Vor dem Hintergrund der Diskussion über eine UKW-Abschaltung, die tatsächlich bei den Anbietern sehr viel Unruhe gebracht hat, wird jetzt ein Gesetzesvorbehalt für die Entscheidung über das Ende der Nutzung von Frequenzen für die Hörfunkverbreitung eingeführt. Denn angesichts des Auslaufens der UKW-Frequenzzuweisungen im Jahr 2025 wird schon länger kontrovers über die Zukunft der Hörfunkverbreitung in Bayern diskutiert. Aufgrund eines immer noch hohen Anteils von UKW-Nutzung sieht ein erheblicher Teil der Anbieter in der Abschaltung jedoch Risiken für die künftigen Reichweiten und auch für die damit verbundenen Werbeeinnahmen. Deswegen schreiben wir das jetzt in dem Bereich so fest. Etwas, was mir tatsächlich beim Durchlesen aufgefallen und mittlerweile auch etwas im Magen gelegen ist, hat der Herr Staatsminister bereits angesprochen; und zwar ist das die Rechtsgrundlage für die Förderung der lokalen und regionalen Fernsehangebote. Da schaue ich jetzt tatsächlich auch in Richtung Opposition. Wir sind hier der Haushaltsgesetzgeber. Wir würden dazu einen Änderungsantrag einbringen und diese vier Jahre wieder festschreiben, um da eine Planungssicherheit für die Anbieter zu geben. Die Diskussion dazu würde ich aber in den Ausschuss vertagen. Aber ich denke – um den Staatsminister zu zitieren, auf einem der letzten lokalen Rundfunktage –: Make it simple und don’t forget the Anbieter. – In dem Sinne sollten wir hier auf jeden Fall eine Regelung treffen. Mein Fazit: In keinem anderen Bundesland existiert eine vergleichbar vielfältige lokale Rundfunklandschaft, was auch in Zukunft so bleiben soll. Aber aufgrund der Kostenstruktur und der begrenzten regionalen Werbemärkte ist eine solche Rundfunklandschaft ohne staatliche Förderung nicht möglich. Die Fortführung der Rechtsgrundlage für die staatliche Förderung ist deshalb notwendig und sinnvoll. Ich bitte im späteren Verlauf um Zustimmung und freue mich auf den Austausch im Ausschuss. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
