Judith Gerlach
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde schon am 24. Januar dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Heute soll der Gesetzentwurf lediglich um eine Änderung zum Landesgesundheitsratsgesetz ergänzt werden. Die Änderung sieht vor, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns in den Landesgesundheitsrat aufzunehmen. Dadurch wird zwei, wie ich finde, sehr, sehr wichtigen Akteuren im Gesundheitswesen die Möglichkeit eingeräumt, sich dort einzubringen und die Staatsregierung und uns hier im Landtag in den wichtigen Fragen, die es in den nächsten Monaten und Jahren zu klären gilt, zu unterstützen. Durch diese Änderung wird der Landesgesundheitsrat, der uns als zentrales gesundheitspolitisches Beratungsgremium zur Verfügung steht, weiter und essenziell gestärkt. Wir sehen das angesichts der großen Herausforderungen, vor denen das Gesundheitswesen steht, als sehr, sehr positiv. Wir alle wissen: Bayern braucht langfristig mehr Fachpflegekräfte. Wir in Bayern ergreifen daher bereits verschiedene Maßnahmen, um auf den demografischen Wandel eine gute und nachhaltige Antwort zu geben und vor allem dem Trend, den wir alle sehen, Einhalt zu gebieten. Ein wichtiger Baustein dabei ist, den Pflegeberuf möglichst attraktiv zu machen. Dazu gehört natürlich eine starke Selbstverwaltung. Genau aus diesem Grund wurde die Vereinigung der Pflegenden in Bayern schon 2017 als freiwilliges Modell gegründet. Durch die Vereinigung sollte die Berufsgruppe ihre Interessen wirksam gegenüber der Gesellschaft, aber natürlich auch – das ist besonders wichtig – gegenüber der Politik vertreten können. Das Ziel ist nach wie vor richtig. Wir mussten aber feststellen, dass die professionell Pflegenden die Vereinigung noch nicht ausreichend angenommen haben. Ich möchte kurz die Zahlen nennen: Von potenziell 150.000 Mitgliedern zählt die Vereinigung derzeit rund 3.500. Das ist natürlich viel zu wenig. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Vereinigung durchaus ein geeignetes Modell für eine berufsständische Vertretung ist, dass sie aber weiterentwickelt werden muss, um die gewünschte Stärke und Durchschlagskraft zu entfalten. Experten haben sich in einem Ausschuss des StMGP damit beschäftigt, wie diese Weiterentwicklung aussehen sollte; der Ausschuss ist noch von meinem Vorgänger Klaus Holetschek eingesetzt worden. Sie haben gemeinsam Empfehlungen zur Reform und vor allem zur Weiterentwicklung der Vereinigung erarbeitet. Der vorliegende Gesetzentwurf bildet die Grundlage zur Umsetzung der Empfehlungen. Lassen Sie mich zumindest kurz die wesentlichen Punkte skizzieren. Zum Ersten bekommt die Vereinigung den gesetzlichen Auftrag, eine einheitliche und zeitgemäße Berufs- und Weiterbildungsordnung für Pflegefachkräfte zu entwickeln. Zum Zweiten schaffen wir eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Berufsregister. Zum Dritten schaffen wir den Beirat der Vereinigung der Pflegenden, der immer wieder kritisiert wurde, ab. Zum Vierten rufen wir eine Kommission zur Begleitung des Reformprozesses, der jetzt vor uns liegt, ins Leben. Dieser Kommission werden auch der Bayerische Landespflegerat und die bayerische Dekanekonferenz Pflegewissenschaft angehören, die so ihre Expertise einbringen. Ich möchte noch ein paar Worte zur Pflegekammer sagen. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt auf sofortige Einführung einer Pflegekammer ab. Lieber Andi, ich weiß, du hast das als deinen Wunsch proklamiert. Ich verstehe und kann nachvollziehen, dass du eine starke Vertretung der Pflegenden willst. Wir sind uns da sehr einig. Ich glaube aber, dass die Mehrheit deinen Wunsch noch nicht teilt. Wir müssen da einfach noch einen gemeinsamen Weg gehen und in diesem Reformprozess eruieren, was die richtige Lösung ist. Die Kammer ist eben kein Allheilmittel; das haben Erfahrungen etwa in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein, jüngst in Baden-Württemberg gezeigt. Dort hat man sich anders entschieden. Das zeigt, dass die professionell Pflegenden von einem Pflichtmodell – insbesondere von den Zwangsbeiträgen einer Zwangsmitgliedschaft – zumindest bisher noch nicht überzeugt sind. Ich kann daher nur an uns alle appellieren: Lassen Sie uns alle gemeinsam den Weg der Reformierung der Vereinigung der Pflegenden gehen. Entscheidend ist für uns alle am Ende doch eines: Die Pflegenden in Bayern müssen erkennen, welches Gewicht und letztendlich auch welche Macht sie haben, wenn sie sich zusammentun und gemeinsam für ihre eigene Sache einstehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vereinigung der Pflegenden ist da. Sie muss aber, um innerhalb der Berufsgruppe präsenter zu werden, weiterentwickelt werden. Wir legen dafür mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Grundstein. Ich danke allen, die am Reformprozess beteiligt und hoffentlich auch weiterhin tatkräftig dabei sind, für ihre Arbeit. Wir können zu Recht darauf hoffen, dass in Sachen Selbstverwaltung nun alle an einem Strang und in dieselbe Richtung ziehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Staatsministerin, kommen Sie bitte noch einmal ans Mikrofon. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Waldmann, die gerade noch in der letzten Sekunde angemeldet worden ist.
