bayern.landtag.de ↗

Björn Jungbauer

CSU 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich danke der SPD-Fraktion, dass sie uns heute die Gelegenheit gibt, die Fortschritte beim Ganztagsausbau an dieser Stelle ausführlich thematisieren zu können. Ich stimme zu hundert Prozent mit der Überschrift Ihres Dringlichkeitsantrags überein, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulbereich zu sichern ist. Ich stimme aber nicht mit Ihnen überein, Frau Dr. Strohmayr, dass es ein Debakel ist. Knapp neuneinhalb Jahre durfte ich als Schulverbandsvorsitzender eine Mittagsbetreuung ausbauen und eine interkommunale Ferienbetreuung aufbauen. Ich freue mich, mit meiner Erfahrung und Kompetenz zu diesem Thema sprechen zu können. Der Antrag und Ihre Aussagen suggerieren eine Situation, die mit einem bayernweiten Blick eben nicht den Tatsachen entspricht. Sicherlich haben wir örtlich die Situation, vermutlich vor allem in den Ballungs- und Verdichtungsräumen, dass Eltern keine adäquaten Betreuungsmöglichkeiten finden. Aber kein Kind steht hungrig vor der Türe, und falls ja, dann haben die Eltern wohl keine Brotzeit mitgegeben. (Beifall bei der CSU) Ziel aller Beteiligten ist, dass es hierzu eben nicht kommt. Insgesamt halten die Kommunen in Bayern schon heute ein flächendeckendes Netz an Ganztagsbetreuung vor. Ich erspare es uns an dieser Stelle, auf die Bedeutsamkeit der Vorhaltung von Betreuungsplätzen und auf den Wert für die Kinder, die Eltern, aber vor allem auch die Wirtschaft und Gesellschaft hinzuweisen. Worum geht es also? – Aktuell liegt die Betreuungsquote für Kinder im Grundschulbereich von Aschaffenburg bis zur Zugspitze verteilt bei 58 %. Schon heute halten die Kommunen Plätze für rund 300.000 Kinder vor. Der Koalitionsvertrag sieht vor, weitere 130.000 Plätze zu schaffen, um allen ein Angebot machen zu können. Der Rechtsanspruch auf Ganztag beginnt im August 2026 mit der 1. Klasse und wird danach bis August 2029 auch bis zur 4. Klasse voll zur Ausprägung kommen. Frau Dr. Strohmayr, ich hoffe, Sie folgen mir. Gleichzeitig ist eine Ferienbetreuung aufzubauen, welche 10 von 14 Ferienwochen im Jahr abzudecken hat. Dies ist ein Kraftakt in vielerlei Hinsicht: baulich, personell und strukturell. Er kann nur gelingen, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Ich habe mir ehrlich die Frage gestellt, warum, wie von Ihnen dargelegt, im Jahr 2022 aus Bayern nur 19,77 % der Mittel aus den Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung abgerufen wurden. Mir war sofort klar, warum: In Bayern gab es zum Stichtag 1. Januar 2021 rund 260.000 Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter. Schon zu diesem Zeitpunkt gab es für jedes zweite Kind im Freistaat einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz. (Dr. Simone Strohmayr (SPD): Das glauben Sie selber nicht!) In Baden-Württemberg waren es zum gleichen Zeitpunkt nur 155.000 Plätze. Der Schluss liegt also nahe, dass Kommunen aus Baden-Württemberg Fördermittel stärker abgerufen haben, weil diese einen höheren Druck hatten als Kommunen in Bayern. Das sind Fakten, Frau Dr. Strohmayr; das ist auch entsprechend nachzulesen. (Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD)) Bei der Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Jahr 2021 haben wir uns vor Ort gefragt, was zu tun ist, um den im Raum stehenden Anspruch auf einen Ganztagsplatz sicherzustellen. Festzuhalten ist, dass der Rechtsanspruch für einen Ganztagsplatz im Grundschulalter nicht, wie von Ihnen, Frau Dr. Strohmayr, in den Raum gestellt, 2019, sondern erst im Herbst 2021 beschlossen wurde. Erst ab diesem Zeitpunkt war für die Kommune auch klar, was genau zu tun ist. Gerade vor diesem Hintergrund überrascht es noch mehr, dass Sie nun indirekt auch den Kommunen den Vorwurf machen, keine zusätzlichen Plätze geschaffen zu haben. Als Schulverbandsvorsitzender wusste ich im Frühjahr 2021 eben nicht, was unsere rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich des Ganztags sind. Wir haben uns daher ganz bewusst entschieden, eben keinen Antrag auf Förderung zu stellen, da die Rahmenbedingungen unklar waren. Wir konnten allen Kindern einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen; also erfolgte eben kein Ausbau auf Halde. Ich gehe davon aus, dass es vielen anderen Verantwortungsträgern genauso ging. Die Überforderung lag also nicht bei den Kommunen, sondern in der Sache offenbar an einer anderen Stelle. Doch befassen wir uns nicht mit der Rückschau, sondern schauen wir in die Zukunft. An dieser Stelle möchte ich unserer Sozialministerin Ulrike Scharf und unserer Kultusministerin Anna Stolz sehr herzlich dafür danken, dass es bei dieser Thematik einen Schulterschluss zwischen beiden Ministerien gibt. Beide Ressorts tragen jeweils in ihren Teilbereichen die Verantwortung für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Die beiden Ministerinnen haben diese Woche mit einer gemeinsamen Erklärung Eckpunkte zum Ausbau vorgestellt und dargelegt. Der Freistaat erkennt die Gegebenheiten an und verbessert daher nochmals die Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger. Davon geht ein klares Zeichen aus, dass der Kraftakt des Ausbaus gemeinsam geschafft wird. Wenn selbst der BLLV dies in einer Pressemeldung ausdrücklich begrüßt, dann wurde offenbar viel richtig gemacht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Bedarf ist da, die Förderkulisse ist vorhanden. Trotzdem läuft die Schaffung neuer Plätze teilweise noch schleppend. Die Anträge kommen neun Monate nach Start des Landesförderprogramms verhalten. Bisher konnten lediglich Förderzusagen für 10.000 zusätzliche Plätze erteilt werden. Woran liegt das? – Sicherlich nicht daran, dass die Notwendigkeit des Ausbaus auf den verschiedenen Ebenen der Politik nicht erkannt wurde. Die rechtliche Ausgangslage ist eindeutig: Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Bayern als Partner der Kommunen steht ihnen hierbei gemeinsam mit dem Bund zur Seite und unterstützt bei dieser Mammutaufgabe. In der kommunalen Selbstverantwortung können die Verantwortungsträger aus dem Werkzeugkasten wählen, welche Betreuungsform das Angebot vor Ort sein soll: Mittagsbetreuung, offener oder gebundener Ganztag, Hort oder eben auch der Kooperative Ganztag. Ein wichtiger Punkt ist dabei auch die Planungssicherheit für alle, für die Familien, die Sachaufwandsträger und die Entscheider vor Ort. Hier hat der Freistaat schon in der Vergangenheit unterstützt und Sicherheit gegeben. Ich erinnere an die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die frühzeitig erteilt wurden, damit der Ausbau förderunschädlich begonnen werden konnte. Ich erinnere an die Förderung FAGplus15. Dies bedeutet, dass auf den Fördersatz nach dem FAG 15 % Aufschlag beim Zuschuss geleistet wurden. Wichtig ist auch die Fortschreibung der Kostenrichtwerte, die regelmäßig übernommen werden. Das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. Gerade auch von unserer CSU-Fraktion wurde darauf hingearbeitet, dass es Abänderungen bei der jahrelangen Verwaltungspraxis für die Errichtung und auch Förderung von Ganztagesangeboten gibt. Es ist daher schon seit geraumer Zeit möglich, dass diese auch außerhalb der eigentlichen Schulgebäude abgehalten werden können. Das ist eine große Vereinfachung und eine Anerkennung der Lebensrealität der Verantwortlichen vor Ort. Doch trotz all dieser Tatsachen hat der Turbo nicht gezündet. Daher haben die Bayerische Staatsregierung und die beiden Ministerinnen noch mal nachgelegt. Hier nur einige wichtige Eckpunkte dieser kraftvollen und konstruktiven Unterstützung: Die Förderkonditionen werden mit der Einführung einer neuen Investitionskostenförderung verbessert: Für jeden zusätzlich geschaffenen Platz gibt es nun eine Ausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro. Damit können Möbel, Spielgeräte oder auch Küchen finanziert werden. Dazu kommt die eigentliche Platzpauschale zur Förderung von Investitionen in Höhe von 6.000 Euro. Dies wird alles zusätzlich zum FAGplus15 gewährt. Die Um- und Erweiterungsbauten im Hortbereich werden erleichtert. Die Bagatellgrenze wird halbiert. Gleichzeitig wird die Förderung durch das Bayerische Holzbauförderprogramm ermöglicht. Das bisher viertägige Angebot wird nun auf fünf Tage während der Schulwochen ausgeweitet. Hierfür werden im Vollausbau jährlich 100 Millionen Euro gebunden sein. Mit einem Augenzwinkern muss ich an dieser Stelle aber natürlich auch festhalten: Ich habe mich als Schulverbandsvorsitzender schon immer gefragt, warum die regulären Schulwochen nach der bisherigen Förderung nur von Montag bis Donnerstag und nicht bis Freitag dauerten. Dies wurde offenbar vergessen und nun dankenswerterweise geheilt. Zur Finanzierung der Betriebskosten werden die Bundesmittel in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben. Die Kommunen erhalten organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung der Ferienbetreuung. Das ist auch gerade vor dem Hintergrund zu sehen, dass die kommunalen Spitzenverbände sich hier ein größeres Engagement des Freistaats wünschen; aber aus unterschiedlichen Gründen ist dies nicht möglich. Wie erläutert, liefern wir. Bei 2 Millionen Euro Kosten für eine Erweiterung mit 60 Plätzen gibt es in einer Beispielsrechnung 800.000 Euro als Förderung über FAG, 120.000 Euro über FAGplus15, 360.000 Euro Pauschalförderung für jeden neuen Platz und 90.000 Euro als Ausstattungspauschale. Das sind 1,37 Millionen Euro, was annähernd einer echten Förderquote von 70 % entspricht, genau wie es der Bund mit einem kommunalen Eigenanteil von 30 % vorsieht. Es ist daher für mich auch als Praktiker klar, dass diese Betreuungsplätze nicht nur in Neubauten geschaffen werden können. Wir müssen das Ganze daher flexibel gestalten. Wir müssen es praktikabel gestalten, und es wird auch nicht so sein, dass wir überall neue Schulbauten errichten, nur um dort auch eine Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Dies kann ich aus eigener Erfahrung mit gutem Gewissen sagen. Von daher sind die von der Staatsregierung eingeschlagenen Wege wichtig: Sei es mit der Anerkennung der Mittagsbetreuung, aber eben auch mit der im Mai 2023 noch aktualisierten Regelung, dass nun auch Gebäude genutzt werden können, die nicht nur direkt in der Schule sind, sondern auch in der direkten Umgebung. Dies war sehr wichtig. Von daher darf ich festhalten, dass der Freistaat Bayern seine Kommunen unterstützt. Ihnen, Frau Dr. Strohmayr, und Ihren Kolleginnen und Kollegen der Fraktion rufe ich zu: Kümmern Sie sich auf der Bundesebene darum, dass die Fristen verlängert werden, nicht wie beim Ausbausonderinvestitionsprogramm für die Kinderbetreuung. Denn jetzt ist die Frist nur bis zum 31.12.2027 gesteckt. Es ist klar, dass dies nicht zu halten ist. Die Länderkonferenz hat dazu einen 16 : 0-Beschluss gefasst und die Bundesministerin Paus aufgefordert, hier tätig zu werden. Bisher ist sie nicht tätig geworden. Hier liegt der Spielball also klar im Bereich der Ampel. Ich bin auch überrascht davon, aber ich führe es nicht näher aus, dass Sie den Elternhäusern unterstellen, dass sie ein solches Angebot nicht bereitstellen können, dass Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten nur im Ganztag gegeben werden und nicht zu Hause. Ich glaube und ich hoffe nicht, dass dies Ihr Ernst ist und Sie einer Million Familien im Freistaat Bayern zurufen, dies nicht leisten zu können. Ich sage Danke an diejenigen, die tagtäglich die qualitativ hochwertigen vorhandenen Angebote der Ganztagsbetreuung für unsere Kinder organisieren, durchführen oder dafür verantwortlich sind. Der Freistaat zeigt, dass die vorgestellten Maßnahmen wirken, dass wir Partner der Kinder, der Eltern und der Kommunen sind. Von daher ist der Dringlichkeitsantrag der SPD abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Björn Jungbauer Protokoll ↗