Stefan Frühbeißer
Verehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp elf Wochen ist im zuständigen Gremium, im Ausschuss des EU-Parlaments festgelegt worden, das Verfahren hinsichtlich der Einlagensicherung entsprechend fortzusetzen. Die Einlagensicherung für Banken ist ein Thema, das gravierende Auswirkungen auf unseren Bereich hat, auf unsere Sparkassen, auf unsere Genossenschaftsbanken und auf unser Bankensystem mit vielen kleinen Privatbanken. Wie sieht die Situation aus? – Vielleicht einmal zur Klarstellung: Knapp 50 % aller Darlehensvergaben im Unternehmensbereich lauten genau über diese drei Säulen. Knapp 60 % der privaten Darlehensvergaben werden ebenfalls im Bereich der Sparkassen, der Genossenschaftsbanken und der kleinen Privatbanken vorgenommen. Wir haben diese Banken, die ich genannt habe, auf der einen Seite. Auf der anderen Seite haben wir internationale Großbanken, für die natürlich Einlagensicherung nach EU-Verständnis eine ganz andere Rolle spielen soll. Eine Vereinheitlichung und Gleichbehandlung stelle ich mit meinen Ausführungen gleich infrage; denn Gleichbehandlung heißt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Genau das ist der Punkt. Allerdings sollen unsere Banken, die gerade in der Fläche, im ländlichen Raum, vor Ort sind, die bei unseren Unternehmerinnen und Unternehmern sind, die direkt beim Verbraucher, beim Häuslebauer, beim Nutzer sind, über den gleichen Kamm wie die Großbanken geschoren werden. Natürlich sind aber die Kriterien, die für eine internationale Großbank anzusetzen sind, um Einlagensicherung zu betreiben, ganz unterschiedlich, und sie haben und bedingen andere Voraussetzungen. Ganz entscheidend für mich ist auch noch zu betrachten, dass unsere Genossenschaftsbanken die Erfinder – so nenne ich es mal – der Einlagensicherung waren; denn die Genossenschaftsbanken haben bereits vor 90 Jahren gewährleistet, dass die Einlagen ihrer Sparer und Kunden entsprechend gesichert sind. Das hat sich in Krisen, während Corona und während Wirtschaftskrisen, bewiesen und erwiesen, und es hat auch dem standgehalten, was man vielleicht bei den internationalen Großbanken durchaus berechtigt infrage stellen kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ich mache mir weniger Sorgen um eine Gleichbehandlung – das möchte ich auch erwähnen –; ich mache mir mehr Sorgen darüber, was passieren würde, wenn die EU tatsächlich diese Vorgaben, die sie nach dem Muster der Großbanken beabsichtigt, eins zu eins auf unsere Bankenlandschaft mit den drei Säulen umsetzen würde, mit der Einlagensicherung, die bei den Genossenschaftsbanken ja schon vorhanden ist. Das würde man dann einfach mal so übernehmen. Dann käme im Krisenfall – ich nenne es jetzt so – und beim Krisenmanagement, das zum Einsatz kommt, wenn Banken in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die Einlagensicherung zum Tragen; denn ein wesentlicher Teil der Vision oder der Denkweise ist auch ein einheitliches Einlagensicherungskonzept. Ich behaupte, dass in dieser Situation, in diesem Krisenfall und bei unserer Bankenstruktur, die wir über viele, viele Jahrzehnte problemlos hatten, die unser ländlicher Raum gewohnt ist, die uns sicherstellt und unseren Mittelstand sichergestellt hat, derjenige, der gut gewirtschaftet hat, andere mitfinanzieren soll. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das kann und darf nicht unsere Absicht sein. Das kann und darf nicht die Absicht unserer Bundesregierung sein. Es kann und darf nicht die Absicht unserer EU-Abgeordneten sein, das einheitlich zu regeln. Das Risiko ist, dass wir aus unserer Situation heraus, die sich über Jahrzehnte bewährt hat, letztendlich als Zahlmeister im Krisenfall auftreten müssen, um andere Großbanken zu sichern, die, wie wir auch aus Erfahrung wissen, ganz anders gewirtschaftet haben und bereits mehrfach durch staatliche Mittel – und staatliche Mittel sind ganz einfach auch Steuergelder – entsprechend finanziert werden mussten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ich möchte auch noch eines deutlich machen: Wenn diese Einlagensicherung so zum Tragen kommt, hat sie natürlich in der Folge weitere Aspekte. Taxonomie ist ein Begriff. Vor allen Dingen ist es aber auch so, dass wir, –
