Martina Fehlner
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung geht es um die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge. Inhaltlich befasst sich der Entwurf mit verschiedenen Regelungsbereichen und Anpassungen. Auf der Tagesordnung im Plenum steht heute auch die Zweite Lesung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags. Hier werden wir später noch auf die Anpassungen und Änderungen näher eingehen. Ich möchte daher jetzt nur einige für uns wesentliche Punkte kurz erläutern und zusammenfassen: Die Novellierung des Medienänderungsstaatsvertrags befasst sich auch mit der Regionalfensterverpflichtung nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Geregelt ist dies in Artikel 59. Diese Verpflichtung wird jetzt konkretisiert und im Bayerischen Mediengesetz entsprechend festgeschrieben. In Bayern betrifft dies die beiden Medienkonzerne ProSiebenSat.1 und RTL mit ihren Vollprogrammen. Damit wird sichergestellt, dass sie auch in Zukunft verpflichtend in ihren Regionalfenstern aktuelle politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Themen senden. Das ist ein wichtiger Baustein für die journalistische Vielfalt im Freistaat. (Beifall bei der SPD) Das ist wichtig und richtig. Wir begrüßen das auch ausdrücklich. Studien zeigen: Wo es keine lokalen Medien gibt, verstärken sich radikale Tendenzen. Lokale Inhalte sind nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen. Die Zahlen der aktuellen Funkanalyse sprechen für sich. Die rund 80 bayerischen Lokalradios erreichen täglich fast ein Viertel der Bevölkerung im Freistaat. Auch die lokalen und regionalen privaten TV-Sender erreichen an einem durchschnittlichen Wochentag rund 746.000 Menschen. Unverständlich und inakzeptabel ist es daher, dass im Gesetzentwurf die Förderung der regionalen und lokalen Fernsehangebote nach Artikel 23 nur bis zum Juni 2026 festgeschrieben wird und nicht wie bisher vier Jahre. Da aktuell die Satellitenverbreitung ansteht, brauchen die Anbieter Planungs- und Investitionssicherheit, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu sichern. Herr Staatsminister, wir begrüßen, dass nachjustiert werden soll. (Beifall bei der SPD) Sehr wichtig ist uns aber aus dies: Im vergangenen Jahr hat der Medienrat der BLM die Audiostrategie 2025 für den privaten Hörfunk nach zum Teil langen kontroversen und intensiven Beratungen mit der gebotenen Staatsferne und mit einem tragfähigen Kompromiss mit breiter Mehrheit beschlossen und verabschiedet. Damit zeigt die Bayerische Landeszentrale den Weg für die weitere UKW-Verbreitung bis zum Jahr 2035 auf. Deshalb verwundert es doch jetzt sehr, dass die Staatsregierung in ihrem Entwurf des Bayerischen Mediengesetzes den UKW-Ausstieg gesetzlich bestimmt mit der Begründung der Planungs- und Investitionssicherheit für die privaten Hörfunkanbieter. Das sehen wir kritisch, zumal die Gesetzesänderung nicht den Bayerischen Rundfunk betrifft und damit einseitig der private Rundfunk in öffentlicher Trägerschaft durch die Landeszentrale beschränkt wird. Es geht um faire Wettbewerbsbedingungen. Unverständlich sind darüber hinaus die Eile und die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs, da die UKW-Verbreitung bis zum Jahr 2035 gesichert ist. Für uns bleiben somit zahlreiche relevante Punkte ungeklärt, aber vor allem die Frage: Ist der Gesetzentwurf verfassungskonform, oder greift er möglicherweise in das Gebot der Staatsferne und in die Rundfunkfreiheit ein? Deshalb freuen wir uns jetzt auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen. Darüber werden wir intensiv und sicherlich auch kontrovers diskutieren. Wir sind gespannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
