Winfried Bausback
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Vorfälle in Berlin, insbesondere die schwere Gewalttat gegen einen jüdischen Studenten, aber auch die Besetzung von Hörsälen, die Beschädigung von Hörsälen, sind ein Menetekel – ein Menetekel einer sich zuspitzenden gesellschaftlichen Situation, in der Extremismen verstärkt werden. Das sehen wir eben auch an Hochschulen. Die Situation in Bayern ist mit jener in Berlin überhaupt nicht vergleichbar. Aber es ist wichtig und richtig, wenn wir uns in Bayern vorbereiten und auch eine Zuspitzung des gesellschaftlichen Klimas in Rechnung stellen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Freistaat und Hochschulen, dafür zu sorgen, dass alle Studentinnen und Studenten frei von antisemitischer, rassistischer oder extremistischer Gewalt oder Einschüchterung ihr Studium betreiben können. Hochschulen sind die Orte eines freien wissenschaftlichen Diskurses, eines freien wissenschaftlichen Studiums. Diesen Wert, Kolleginnen und Kollegen, muss der Freistaat gemeinsam mit den Hochschulen, müssen die Hochschulen gemeinsam mit dem Freistaat sichern. Die Hochschulen, die Universitäten in Bayern sind hier engagiert, und sie bekennen sich wie jüngst auch wieder über ihre Verbände dazu, dass verfassungsfeindliche oder strafbare Taten, dass Gewalt und dass Einschüchterung keinen Platz an den Campi der bayerischen Hochschulen haben. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns aber die Situation angesichts des zugespitzten Klimas an den einzelnen Hochschulstandorten anschauen, wenn wir uns die Regelungen, die Satzungen der Hochschulen anschauen, müssen wir feststellen, dass sich darin ganz unterschiedliche Regelungen für die Reaktion auf solche möglichen Vorfälle finden lassen. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Hochschulen Instrumente an die Hand geben, und zwar Instrumente, die landesweit einheitlich sind, zum Beispiel über das Hochschulgesetz, über das Hochschulinnovationsgesetz, um auf eventuelle Vorfälle, auf Gewalt oder auf die Blockade von Hochschuleinrichtungen wie Hörsälen oder Mensen reagieren zu können. Wir brauchen die Möglichkeit, Kommilitoninnen und Kommilitonen rechtssicher aus der Hochschulgemeinschaft ausschließen zu können, die Gewalt, die Einschüchterung von Mitstudentinnen und Mitstudenten aus rassistischen, extremistischen oder antisemitischen Gründen ausüben. Wir brauchen die Möglichkeit, einen Studenten aus der Hochschule ausschließen zu können, der Hörsäle beschädigt oder besetzt, der andere am freien Diskurs, am freien Studium hindert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kolleginnen und Kollegen, deshalb bin ich sehr froh, dass wir uns im Wissenschaftsausschuss gemeinsam zu diesem Antrag bekannt haben. Meine Überzeugung ist, dass jemand, der sich aktiv gegen den freien Diskurs an seiner Hochschule wendet, der aus extremistischen, antisemitischen Motiven andere bedroht oder gar mit Gewalt überzieht, das Recht verloren hat, an einer solchen Hochschule zu studieren. Wir müssen den Hochschulen die Möglichkeit geben, auf solche Vorfälle zu reagieren; denn die Freiheit des Studiums, die Freiheit von Forschung und Lehre sind Werte, die unseren Freistaat prägen, die unsere Hochschulen prägen, die unsere Gesellschaft prägen. Es lohnt sich, dafür zu kämpfen und auch die Möglichkeit zu schaffen, hier wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
