Tobias Reiß
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte darum, die Plätze einzunehmen und langsam zur Ruhe zu kommen, und eröffne die 24. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich noch zwei Glückwünsche aussprechen: Am 23. Juni hat der Kollege Steffen Vogel einen runden Geburtstag gefeiert. Am 01. Juli konnte auch Arif Taşdelen einen runden Geburtstag begehen. Ich sehe ihn im Moment nicht. (Florian von Brunn (SPD): Der ist krank!) Ansonsten könnten wir erkennen, dass beide ungefähr den gleichen runden Geburtstag gefeiert haben. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich jedenfalls alles Gute. (Allgemeiner Beifall) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge (Drs. 19/2590) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Ausführungsgesetzes Medienstaatsverträge – wie immer bei der Medienpolitik klingt es sperrig, es ist sperrig, es ist eine komplexe Materie. Die Materie ist aber unheimlich wichtig, weil es immer um den Kernbereich unserer liberalen Staatsordnung geht, nämlich um die Meinungsfreiheit, um die Pressefreiheit, um die Medienfreiheit, also um den Kern dessen, was unsere liberale Ordnung ausmacht. Wir müssen uns dieses Themas also, auch wenn es sperrig und komplex ist, intensiv annehmen. Was machen wir mit diesem Gesetzentwurf heute? – Wir setzen zum einen den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz landesrechtlich um. Vorher wurden mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag der Medienstaatsvertrag und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder an das europäische Recht und das deutsche Bundesrecht angepasst; das kommt heute im Laufe des Tages, wenn wir in Zweiter Lesung die Zustimmung zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag erbitten. Das ist das eine. Das Zweite ist die Anpassung der Regionalfensterverpflichtung im Bayerischen Mediengesetz. Auch hier geht es um die Umsetzung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, durch den klargestellt wird, dass die Regionalfenster, die uns sehr wichtig sind, wie bisher von zwei Sendergruppen ausgestrahlt werden. Außerdem wird ein Gesetzesvorbehalt in Artikel 3 Absatz 2 des Bayerischen Mediengesetzes aufgenommen, sodass das Ende der Veranstaltung von Hörfunk über einen bislang genutzten technischen Verbreitungsweg künftig durch Gesetz bestimmt wird, Stichworte: UKW-Verbreitung und irgendwann in der Zukunft Entscheidung durch das Hohe Haus, ob es mit der UKW-Verbreitung weitergeht oder nicht. Das ist ein so wichtiges Thema, dass darüber der Gesetzgeber entscheiden muss. – Außerdem verlängern wir die Lokal-TV-Förderung. Warum machen wir das? – Erstens. Die Anpassung an die neuen EU-Vorgaben zur Regulierung von großen Online-Konzernen im Rahmen des Digital Services Act und des Digitale-Dienste-Gesetzes ist für eine effektive Rechtsdurchsetzung notwendig. Notwendig sind auch redaktionelle Änderungen. Außerdem geht es um die Zuteilung von Zuständigkeiten für die BLM. Der entscheidende Punkt ist aber natürlich, gerade die Regulierungen des Digital Services Act in Landesrecht umzusetzen, weil es dort am Ende des Tages immer um die Fairness im Wettbewerb, um das Level Playing Field der unterschiedlichen Anbieter sowie um das Einhegen der großen Online-Konzerne mit ihrer überragenden Marktmacht geht. Zweitens. Es geht darum, die Regionalfensterverpflichtung anzupassen und damit sicherzustellen, dass Sat.1 Bayern eine Zukunft hat. Wie Sie wissen, strahlen bisher die Sender der Sendergruppen RTL auf der einen und ProSiebenSat.1 auf der anderen Seite, weil sie die beiden reichweitenstärksten Sendergruppen in Deutschland sind, jeweils ein Regionalfenster aus. Wir wollen, dass das unabhängig davon, wie sich Spitzen in der Reichweite manchmal verändern, auch so bleibt. Aus diesem Grund wurde das – das ist auch Konsens mit den anderen Ländern – im Medienänderungsstaatsvertrag verankert. Wir setzen das jetzt um. Wir sehen nämlich, dass die Reichweite bei Sat.1 einerseits sinkt, bei VOX andererseits steigt. Wenn wir bei der alten Regelung blieben, müsste am Ende des Tages die Sendergruppe RTL beide Regionalfenster übernehmen und ProSiebenSat.1 hätte keines mehr. Das wäre nicht sinnvoll, zumal der Sendeplatz von Sat.1 Bayern über Jahrzehnte eingeführt und für die Regionalität unseres Fernsehangebotes in Bayern wichtig ist. Deshalb ist das eine sehr sinnvolle Regelung, die sich bewährt hat. Wir schützen damit die Vielfalt des Angebots in Bayern. Drittens. Der Gesetzesvorbehalt in Artikel 3 überträgt die Entscheidung über das Ende der Hörfunkverbreitung mittels UKW dem Parlament. Ich halte das für besonders wichtig, denn es ist nicht irgendeine Entscheidung, ob über einen bestimmten technischen Weg – in dem Fall UKW – verbreitet wird oder nicht, sondern das ist für die Rundfunkfreiheit auf der einen und natürlich auch für den Wirtschafts- und Medienstandort auf der anderen Seite eine ganz zentrale Entscheidung. Für uns alle ist die Funktion des Hörfunks in einer Demokratie besonders wichtig. Der Hörfunk leistet einen Beitrag zur souveränen Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger. Wir unterstützen den Hörfunk deshalb überall dort, wo es geht. Die Frage der Verbreitung ist nicht nur eine technische Frage, sondern für den Hörfunkstandort und für die Hörfunkanbieter ganz wesentlich. Deshalb ist es notwendig, die Interessen zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Das ist übrigens auch der Unterschied zwischen den Privaten und dem Bayerischen Rundfunk. Die Privaten müssen immer auch sehen, dass es sich wirtschaftlich rechnet. Da spielt natürlich die Reichweite für die Werbung eine entscheidende Rolle. Man kann deshalb, weil dieser Verbreitungsweg noch so extrem wichtig ist, sozusagen nicht mittendrin abschalten. Das heißt, wir müssen die Drittanbieter, die privaten Anbieter, wegen der Rundfunkfreiheit besonders schützen. Nach der Vorstellung des Bundesverfassungsgerichts, die hier auch anwendbar ist, muss diese Entscheidung, weil es eine wesentliche ist, am Ende das Parlament und sonst niemand treffen. Wir werden die Förderung von Lokal-TV verlängern. Wir alle wissen: Die Lokal-TV-Angebote in ganz Bayern haben einen echten Mehrwert für das Informationsgefüge. Wir sind darauf stolz. Ich würde auch sagen, dass es nirgends ein so ausdifferenziertes und vielfältiges Lokal-TV-Angebot wie in Bayern gibt. Deshalb muss das Lokal-TV auch angesichts der Konkurrenz der audiovisuellen Angebote im Internet Schritt halten können, und deshalb ist die Förderung entsprechend weiterzuentwickeln. Zunächst einmal ist aber grundsätzlich zu entscheiden, dass sie weiter fortgeführt wird. Die ursprüngliche Vorstellung war, sie zunächst um eineinhalb Jahre zu verlängern, um in diesem Zeitraum noch eine ganze Reihe von fördertechnischen Fragen – es gibt ja auch Kritikpunkte, die der Oberste Rechnungshof geäußert hat, etc. – genauer in den Blick zu nehmen. Auf der anderen Seite sehe ich natürlich auch das Anliegen der Anbieter, die gerne über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit hätten – in diesem Fall die üblichen vier Jahre. Wir haben zunächst einmal eineinhalb Jahre im Gesetzentwurf stehen. Ich bin aber sehr offen. Wenn sich im Zuge der Beratungen im Landtag die Meinung durchsetzt, es wäre schon besser, den Anbietern gleich vier Jahre einzuräumen, dann kann das im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angepasst werden; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es ja um die Anbieter. Für diese muss sich das Angebot lohnen, die Arbeit lohnen. Ihnen wollen wir selbstverständlich keine Hürden in den Weg stellen. Gleichwohl: Bei aller Staatsferne ist es mir auch schon ein Anliegen, der BLM mit auf den Weg zu geben, die Förderverfahren so zu modernisieren und anzupassen, dass diese auch funktionieren und den Vorgaben des Obersten Rechnungshofes gerecht werden. Ich glaube, wir sollten da gemeinsam in eine Richtung arbeiten. Das wäre für alle und am Ende vor allem für die Anbieter das Beste. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch verbinden wir als Staatsregierung mit diesem technischen, sehr sperrigen Thema und dem Gesetzentwurf drei Botschaften. Die erste Botschaft ist: Wir müssen die Änderungen aufgrund des EU- und des Bundesrechts vornehmen. Gerade was die Regionalfenster betrifft, handelt es sich aber auch um ein klares Bekenntnis zu unserer regionalen Vielfalt. Als zweite klare Botschaft bekennen wir uns zur Vielfalt der Medienlandschaft. Wir schützen sie; wir stärken sie. Wir wollen, dass diese Medienlandschaft aus Krisen immer gestärkt hervorgeht, dass es nicht weniger wird, sondern dass es mehr wird. Die dritte Botschaft ist: Wir stärken damit insgesamt die Demokratie, weil es ja immer um den eigenverantwortlichen souveränen Diskurs der Freien und Gleichen in einer liberalen Gesellschaft geht. Eine Voraussetzung dafür sind Medien, die uns informieren, die uns kuratieren, die uns auch kommentieren, die aber angesichts der unendlichen Fülle von Informationen helfen, argumentativ zu bestehen und sich eine Meinung zu bilden. Deshalb ist das immer Arbeit in der Herzkammer der Demokratie. Deshalb bitte ich um konstruktive Beratung in den Ausschüssen und am Ende um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
