Markus Walbrunn
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Ministerinnen, meine Damen und Herren! Vorweg: Was hier vorliegt, ist ein substanzloser Schaufensterantrag der SPD zu einer komplexen Herausforderung, jedoch ohne eigene Lösung, den wir in Konsequenz auch ablehnen werden. Die Antragsteller stellen zunächst korrekterweise fest, dass zum Schuljahr 2026/2027 die flächendeckende Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Grundschülern anlaufen soll, beginnend erst einmal mit den 1. Klassen. Ebenfalls zutreffend ist, dass an der fristgerechten Gewährleistung dieses Vorhabens gezweifelt wird, namentlich durch die Kommunen, den Städtetag – das haben wir gerade gehört – und auch durch die Verbände. Es fehlt praktisch an allem, etwa an Räumen, an Ausstattung, an Personal und vor allem an Geld. Ausgedacht von Schwarz-Rot auf Bundesebene, ächzen unter den Herausforderungen nun die Kommunen als Träger der Grundschulen. Da hat sich die alte Bundesregierung weitgehend einen schlanken Fuß gemacht; denn die Finanzhilfen des Bundes kompensieren nur einen kleinen Teil der anfallenden Kosten und sind vor dem Hintergrund klammer kommunaler Kassen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Immerhin hat die Staatsregierung mittlerweile signalisiert, den Kommunen noch stärker unter die Arme greifen zu wollen. Das ist richtig. Ob es reicht, wird man sehen. Was man definitiv schon jetzt sieht, ist, dass Ganztagesangebote auch in der bayerischen Bevölkerung gefragt sind. Das ist vor allem an der Verdoppelung von Ganztagsschulgruppen seit 2018 auf inzwischen 8.100 erkennbar, aber auch daran, dass sich, wie wir eben gehört haben, mittlerweile rund 58 % der Grundschulkinder in der einen oder anderen Form der Nachmittagsbetreuung befinden. Als AfD-Fraktion stehen wir dieser Entwicklung zugegebenermaßen zwiespältig gegenüber; denn einerseits begrüßen wir die Unterstützung von Familien und die Gewährleistung von Wahlfreiheit, für die natürlich erst einmal Ganztagesplätze vorhanden sein müssen. Andererseits brauchen wir uns nichts vorzumachen; denn neben Alleinerziehenden sind heutzutage die meisten Elternpaare aufgrund immenser Abgabenlasten und steigender Lebenshaltungskosten auf die Erwerbstätigkeit beider Partner angewiesen und schlicht gezwungen, ihre Kinder in die Ganztagsbetreuung zu geben. Das ist das Resultat Ihrer Politik, welche erst die finanziellen Belastungen unserer Bürger in die Höhe treibt, um sie schließlich in der wohlig warmen Umarmung eines immer weiter ausgreifenden Staatsapparats zu empfangen. (Beifall bei der AfD) Unserem Ideal einer freiheitlichen Gesellschaft entspricht das nicht. Wir stehen für eine Gesellschaft, in der die Familie den Kern bildet und in der die Erziehung der Kinder immer noch primär bei den Eltern und nicht beim Staat liegt. (Beifall bei der AfD) Ich mache mir vor allem dann Sorgen, wenn die Kinder sehr viel Zeit in der Nähe von SPD-Lehrern herumlungern, wie wir vorhin gehört haben. Aber auch in Sachen der angeblich so geförderten Bildungsgerechtigkeit sind zumindest Zweifel angebracht. Nehmen wir nur mal Ihren Primus Baden-Württemberg, der, wie man der Antragsbegründung entnehmen kann, beim Ausbau der Ganztagsbetreuung oder zumindest beim Abgreifen von Fördermitteln eifrig vorangeht. Kein anderes Bundesland hat sich im Bildungsmonitor der INSM innerhalb der letzten Dekade derart verschlechtert wie das grüne Musterländle. Ob da ein ursächlicher Zusammenhang zur Ganztagsbetreuung besteht, lasse ich dahingestellt. Aber eines darf nach über 70 Jahren Bildungspolitik in der Bundesrepublik ebenfalls als gesichert gelten: Dort, wo linke Bildungspolitik gemacht wird – egal, ob rot, grün oder mittlerweile auch CDU-schwarz –, geht es mit der Leistung bergab. Daher ist man zum Wohle unserer Kinder immer gut beraten, SPD-Anträgen nicht zu folgen. Dementsprechend lehnen wir auch diesen Dringlichkeitsantrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
