Stephan Oetzinger
Herr Mang, Sie haben eingangs über den Reformbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen. Vielleicht können Sie mir in dem Zusammenhang auch den Unterschied zwischen dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Medienstaatsvertrag erklären. Sie sind ja Jurist, wie Sie selber ausgeführt haben. Vielleicht können Sie dann den Unterschied herausstellen, und vielleicht können Sie mir dann auch erklären, was die Ausführungen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk und zu den Intendantengehältern mit dem Medienstaatsvertrag, den wir heute verhandeln, zu tun haben.
