Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Dringlichkeitsantrag können wir leider nicht zustimmen. Ja, es ist richtig, dass in den kommenden vier Jahren insgesamt 9,7 Milliarden Euro für den Neu- und Ausbau aller Bundesfernstraßen fehlen werden. Außerdem sind wohl mehrere Tausend Brücken marode. Die Brückensanierung ist derzeit die dringendste Aufgabe. Der zuständigen Autobahn GmbH fehlen hierzu derzeit nicht nur die Mittel, sondern auch das Personal. (Martin Wagle (CSU): Aha!) Wenn der Autobahn GmbH nicht mehr Geld für Personal und für Brückensanierungen zur Verfügung gestellt wird, wird es vermehrt zu Autobahnsperrungen kommen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Sollte sich die Bundesregierung entscheiden, mehr Geld in Personal und Brücken zu investieren, muss im Gegenzug beim Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen gespart werden. Das ist eine Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Solange die Schuldenbremse nicht reformiert wird, wird sich hieran auch nichts ändern. Aber blicken wir doch einmal zurück: Die Autobahn GmbH wurde im September 2018 gegründet. Ab Januar 2021 sollte sie das knapp 13.200 Kilometer lange Autobahnnetz wieder auf Vordermann bringen. Schon damals waren 10.000 Kilometer Autobahnstreifen in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand. Und schon damals waren Tausende Brücken sanierungsbedürftig. Interessant ist in diesem Zusammenhang: Von 2009 bis 2021 stellte die CSU den Verkehrsminister. (Anna Rasehorn (SPD): Hört, hört!) Am Ende dieser Ära waren 10.000 Kilometer Autobahnstreifen des Autobahnnetzes in schlechtem Zustand und Tausende Brücken marode. Richtig ist, dass die Deutsche Bahn AG einen Investitionsbedarf in Höhe von rund 45 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 angemeldet hat. Richtig ist auch, dass die Bundesregierung für die Sanierung nur rund 27 Milliarden Euro zur Verfügung stellen kann. Auch das ist eine Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Schienennetz der Deutschen Bahn ist mit rund 33.500 Kilometern das größte in Europa. Allerdings sind davon 17.000 Kilometer marode. Über 1.000 Brücken sind so marode, dass sich eine Sanierung fast nicht mehr lohnt. Das liegt unter anderem daran, dass das Bundesschienenwegeausbaugesetz bisher vorsah, dass die Instandhaltung Sache der Bahn war, der Neubau hingegen Sache des Bundes. Das hat Anreize geschaffen, Streckenabschnitte zu vernachlässigen, bis der Bund sie neu baut. Das wird sich jedoch mit der Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ändern. Der Bund kann sich auch an den Kosten des Unterhalts und der Instandsetzung beteiligen. Auch wurde 2024 erstmals seit vielen Jahren wieder kräftig in die Schieneninfrastruktur investiert. 16,4 Milliarden Euro wurden in die Hand genommen, 5.500 neue Mitarbeiter wurden für Instandhaltung und den Ausbau des Netzes eingestellt. Es geht also voran, zwar nicht so schnell, wie wir uns alle das wünschen, aber im Vergleich zu den letzten Jahren und Jahrzehnten fast mit Warpgeschwindigkeit. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zwingt die Bundesregierung zu schmerzhaften Einsparungen. Geklagt hatte die Union. Jetzt muss sie auch in ihren Ländern, auch im Freistaat, mit den Konsequenzen leben. Wir von der SPD-Fraktion würden uns auch wünschen, dass mehr Geld in die Schienen- und die Straßeninfrastruktur investiert werden könnte. Dazu müsste aber die Schuldenbremse reformiert werden. Solange dies nicht möglich ist, werden wir leider sparen müssen. Deshalb können wir Ihrem Antrag leider nicht folgen. (Beifall bei der SPD – Anna Rasehorn (SPD): Super!)
