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Bernhard Pohl

FREIE WÄHLER 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Heisl, wenn man schon beim Danken ist und aus dem Stimmkreis Passau kommt, sollte man hier vielleicht auch Konrad Kobler nennen. Er war Staatssekretär, als das Bäderdreieck im Landkreis Passau bzw. im Rottal entstanden ist, was in der Region für einen deutlichen Aufschwung zu einer Zeit gesorgt hat, als die Arbeitslosenzahlen dort noch fett zweistellig waren. Aus meiner Sicht hat er auch Dank und Anerkennung verdient. Da der Name Klaus Holetschek gefallen ist, weise ich darauf hin, dieser war Bürgermeister in Bad Wörishofen, einer Kurstadt in meinem Stimmkreis. Ich kann bestätigen, dass ich mit Klaus Holetschek schon damals, als er noch Bürgermeister war, in diesen Fragen gut zusammengearbeitet habe und für den Bereich Kur, Tourismus und Gesundheit einiges bewegen konnte. Das Thema Kurbeiträge trifft nicht überall auf ungeteilte Zustimmung, genauso wie die Zweitwohnungsteuer. Dennoch sind beide Abgaben richtig und wichtig. Das Thema Kur ist einerseits ein Wirtschaftsfaktor, andererseits ein Gesundheitsfaktor, aber insbesondere für die betroffene Kommune nicht nur eine Einnahmequelle. Hier ist es sicherlich bequemer, einen großen Industriebetrieb zu haben, der auf wenig Fläche viele Arbeitsplätze und hohe Gewerbesteuern sichert, als mit Kurbetrieben zu arbeiten, die familiengeführt sind und nicht die großen Gewerbesteuerzahler sind. Umso wichtiger ist es, dass der Mehraufwand, den diese Kommunen haben, auch ausgeglichen wird. Man muss ein Kurhaus, ein Kurorchester, Bäder etc. haben. All diese Einrichtungen müssen vergleichbar große Städte und Gemeinden nicht zwingend vorhalten. Deswegen ist der Kurbeitrag eine wichtige Einnahmequelle. Das ist die erste Feststellung. Wir stehen klar und uneingeschränkt zu den Kurbeiträgen als kommunale Einnahmequelle. Warum dieser Gesetzentwurf? – Es gab Ungerechtigkeiten zu glätten. Ein Personenkreis war bislang nicht vom Kurbeitrag erfasst. Da wir ein Gesetzgeber sind, der Entwicklungen voraussieht und Regelungen trifft, bevor es zu großen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, glätten wir das jetzt, um nicht später irgendwann einmal mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, dass unser Gesetz, weil es Gleiches ungleich behandelt, verfassungsrechtlich nicht standhält. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf notwendig und richtig. Wir werden ihm zustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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