Martin Mittag
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesundheit, Glück, Gottes Segen und ein langes, würdevolles Leben: Dies sind Wünsche, die wir wahrscheinlich alle relativ regelmäßig aussprechen, wenn wir auf ein Geburtstagskind treffen. Wenn wir uns darüber Gedanken machen, stellen wir fest, dies sind aber wohl auch Wünsche, die wir alle für unser eigenes Leben haben. Ja, natürlich wünscht sich der eine vielleicht einen Ferrari und der andere eine riesige Jacht, (Anna Rasehorn (SPD): Was? Nein!) aber wenn man darüber nachdenkt, glaube ich, sind die größten Wünsche, die wir haben können, genau die, mit denen ich meine Rede begonnen habe. Der Wunsch, würdevoll älter werden zu dürfen, ist in den letzten Jahrzehnten Gott sei Dank immer besser erfüllbar geworden. Gleichzeitig bringt dies aber natürlich auch Herausforderungen mit sich. Ab einem gewissen Alter wird die Wahrscheinlichkeit größer, dass man vielleicht Pflege benötigt. Heute bei der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs sage ich gleich vorneweg, dass ich nicht auf die Details eingehen werde. Diese können Sie zum einen alle nachlesen, und zum anderen haben wir sie, glaube ich, auch schon sehr intensiv diskutiert. Ich möchte eigentlich in erster Linie darauf hinweisen, warum ich Sie dringend bitte, dieser Änderung des Gesetzes zuzustimmen: Es hat wahnsinnig große Auswirkungen auf unsere Mitmenschen und vielleicht auch irgendwann auf jeden Einzelnen von uns. Ich glaube, es ist nicht mehr an der Zeit, darüber zu reden, ob wir dieses Gesetz für Verbände, Konferenzen oder Räte entsprechend und passend machen. Stattdessen muss jetzt endlich der Zeitpunkt erreicht sein, an dem uns allen klar ist, dass diese Gesetzesänderung nötig ist, um die Menschen, die als Pflegende bzw. in der Pflege arbeiten, zu unterstützen, weil wir noch mehr davon brauchen. Es ist nicht unbedingt zweckdienlich – diese kurze Bemerkung sei mir erlaubt –, wenn der Bundesgesundheitsminister nicht einmal weiß, dass statt, wie er es prognostiziert hat, nur 50.000 neuer Menschen, die pflegebedürftig sind, es tatsächlich 320.000 sind. Das ist nicht unbedingt ein gutes Zeichen. Im Freistaat Bayern ist das anders. Wir haben das auf dem Schirm, was auch die Änderung des Gesetzes zeigt. Wir müssen uns dringend Gedanken machen, wie wir den Menschen bei uns im Freistaat, aber auch darüber hinaus ein würdevolles Älterwerden ermöglichen können. Ich will auch einmal jenen ein großes Dankeschön sagen, die zu Hause pflegen; denn natürlich ist – ich blicke zu unserem Pflegebeauftragten – jede Pflegekraft, egal ob sie ambulant oder stationär tätig ist, für uns ein riesiger Segen. Wären die Angehörigen zu Hause nicht so engagiert, könnten wir noch sehr, sehr viele Gesetze ändern und würden der Lage dennoch nicht Herr. Dies ist ein Gleichklang, der funktionieren muss. Daher bitte ich noch einmal darum: Unterstützen Sie unseren Änderungsantrag bzw. die Novellierung des Pflegendenvereinigungsgesetzes! Am Schluss muss es heißen: Wir alle entscheiden dafür, dass die Menschen, die pflegen, unterstützt werden, weil diese Unterstützung auch eine große Unterstützung für die ist, die pflegebedürftig sind. Bitte unterstützen Sie dieses Gesetz und diese Änderung! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)
