Andreas Krahl
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt fällt es mir ehrlicherweise ein bisschen schwer, mich an das Manuskript zu halten. Ich hätte mir gerade von dem Einbringer des Gesetzentwurfs, lieber Martin Mittag, etwas mehr erhofft als ein Grußwort und den zugehörigen Rundumschlag gegenüber allen, die in irgendeiner Art und Weise etwas mit dem Thema Pflege zu tun haben. Aber, lieber Martin Mittag: Du hast Wünsche angesprochen. – Ich hätte mir gewünscht, dass die Regierungsfraktionen die Expertenanhörung, die wir zu diesem Gesetz gehabt haben, auch ernst nehmen und etwas mehr an Änderungen durchsetzen, anstatt bei einem Pflegendenvereinigungsgesetz, in dem es ausschließlich – ich habe es vorhin schon angesprochen – um professionell Pflegende geht, als einzige Änderung die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Kassenärztliche Vereinigung in den Landesgesundheitsrat aufzunehmen. Aber geschenkt. Schauen wir mal in den Inhalt dieses Gesetzes hinein. Da sage ich eingangs noch mal, lieber Martin Mittag: Du hast die Wünsche angesprochen. Ich bin da ganz offen und ehrlich. Ich wünsche mir ein Ende dieses bayerischen Sonderwegs. Ich wünsche mir eine echte, unabhängige berufsständische Vertretung der Profession Pflege. Ich hätte mir gewünscht, dass von den Regierungsfraktionen gerade die Fraktion, die das eigens im Parteiprogramm hat, liebe FREIE WÄHLER, das mehr in dieses Gesetzgebungsverfahren eingebracht hätte. Damit wären wir als FREIE WÄHLER und als GRÜNE gar nicht allein. Damit haben wir nämlich zum Beispiel den Deutschen Pflegerat auf unserer Seite. Die Präsidentin, Frau Vogler, sieht in der fehlenden Verantwortung der Länder für die Profession Pflege gar eine Behinderung der notwendigen Entwicklung und mahnt die Politik – das wären ziemlich genau wir da herinnen –, endlich Verantwortung zu übernehmen. Der Sachverständigenrat betont in jedem einzelnen Gutachten die Bedeutung einer echten berufsständischen Selbstverwaltung für den Pflegeberuf für die Weiterbildung und für eine Weiterentwicklung und Stärkung der Attraktivität dieses Berufs. Eine echte pflegerische Selbstverwaltung stellt die Einhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Standards einschließlich Aus-, Fort- und Weiterbildung sicher – und das Ganze, ohne danach, wie es aktuell vorgesehen ist, das Ministerium fragen zu müssen, ob es so, wie es sich die offiziell unabhängige Vereinigung der Pflegenden in Bayern als unabhängige Selbstverwaltung überlegt hat, auch richtig ist. Meine Damen und Herren, das wäre eine große Chance gewesen, den professionell Pflegenden in Bayern endlich das zu geben, was der großen Berufsgruppe in diesem Gesundheitssystem auch zusteht. Damit würden sogar wir – jetzt bin ich so weit, dass ich mal nicht nur über professionell Pflegende rede – sowohl als Staat als auch als Gesellschaft profitieren, weil dann endlich auch in diesem Freistaat professionell Pflegende darüber entscheiden könnten, ob ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden, anstatt den Amtsweg gehen zu müssen. – Na ja, Chance vertan. Jetzt schauen wir uns an, was die Pflichtregistrierung bringt und was das neue Präsidium und das neue Vereinigungsgesetz bringen. Ich schließe mit dem großen Wunsch – ich freue mich über die Zwischenbemerkung, du hast ja von Geburtstagswünschen gesprochen –, dass ich vielleicht noch einen Geburtstag erleben darf, an dem in Bayern endlich eine Pflegekammer wirklich die Arbeit aufnimmt. (Beifall bei den GRÜNEN)
