Stephan Oetzinger
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und werte Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag. Dieser enthält im Wesentlichen Modifikationen in Bezug auf die sogenannte Regionalfensterverpflichtung im Medienstaatsvertrag sowie redaktionelle Änderungen und Anpassungen an Rechtsnormen auf übergeordneter Ebene, namentlich das Gesetz über digitale Dienste der EU – der Digital Services Act – und das Digitale-Dienste-Gesetz auf Bundesebene. Im Detail geht es darum, dass die beiden bundesweit mit der größten Reichweite verbreiteten Fernsehvollprogramme sogenannte Fensterprogramme vorhalten müssen, die mit aktuellen und authentischen Darstellungen die Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens des jeweiligen Bundeslandes widerspiegeln sollen, die sogenannten Regionalfenster. Der Freistaat Bayern hat von dieser Möglichkeit zur Verpflichtung der Sender Gebrauch gemacht. Diese Verpflichtung betrifft derzeit die Sendergruppe RTL und die Sendergruppe ProSiebenSat.1. Bei beiden Sendergruppen enthält mittlerweile seit Jahrzehnten der jeweils größte Kanal ein halbstündiges tägliches Programm "Regionalfernsehen für Bayern" in seinem Programm. Der aktuelle Trend, dass die Reichweite von Sat.1 zurückgeht, während die Reichweite von VOX steigt, würde zu einer Doppelverpflichtung der Sendergruppe RTL führen, zu der VOX gehört. Bayern und Nordrhein-Westfalen als Sitzländer der beiden Sendergruppen haben sich bereits im vergangenen Jahr einvernehmlich dafür ausgesprochen, die Regionalfensterverpflichtung für die zwei reichweitenstärksten Sendergruppen auch in Zukunft beizubehalten. Dies wird nun in geltendes Recht umgesetzt. Eine gleichlautende Gesetzesinitiative auf Landesebene, lieber Benjamin Miskowitsch, wurde bereits heute Mittag eingebracht. Weitere Änderungen der beiden Staatsverträge sind insbesondere die Anpassung der eingangs genannten übergeordneten Rechtsnormen auf EU- und auf Bundesebene. Unter anderem entsteht mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag eine Rechtsgrundlage dafür, dass die BLM die Möglichkeit zur Entfernungsanordnung gegenüber Dritten bei Rechtsverstößen erhält. Insgesamt ist es wichtig und ist festzuhalten, dass die Regionalfensterprogramme als ganz, ganz wesentliches Element zur Vielfalt unserer Medienlandschaft beitragen und dies deswegen auch ein ganz wesentlicher Punkt ist, der erhalten werden soll. Ich darf abschließend um Zustimmung zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag werben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Oetzinger. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Mang. (Beifall bei der AfD)
