bayern.landtag.de ↗

Ferdinand Mang

AfD 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! In dieser Debatte geht es um eine kleine Reform des Medienstaatsvertrags; der große, von der CSU angekündigte Wurf bleibt bisher aus. Es geht nicht um die wichtigen Fragen wie beispielsweise die unverschämten Gehälter für Intendanten oder überbezahlte Moderatoren, auch kein Wort zu einer ausgewogenen Berichterstattung – nein, es geht um die weitere Implementierung des Digital Services Act. Diesen sogenannten Digital Services Act – ein neues Monstrum aus dem Bürokratenmolloch zu Brüssel – hat der links-grün dominierte Bundestag bereits in das Digitale-Dienste-Gesetz gegossen – ein Meisterwerk neuer Unterdrückungsmethoden, um Andersdenkende zum Verstummen zu bringen, mit dem jede zu ehrliche Kritik an links-grüner Regierungspolitik mit einem Heer an Denunzianten und Spitzeln eingeschüchtert und mundtot gemacht werden soll. Die Erfolge der AfD sind zu gefährlich; jedes freie Medium soll links-grün eingenordet werden; jeder Plattform, die sich weigert, drohen empfindliche Strafen. So viel zur Einordnung des Digitalen-Dienste-Gesetzes, das nun auch im Rahmen des neuen Medienstaatsvertrags seinen Niederschlag findet. Sie finden, das klingt polemisch? – Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird eine Liste rechtswidriger Inhalte aufgeführt. Diese stammen aus dem Strafgesetzbuch, insbesondere aus dem berüchtigten § 130 StGB "Volksverhetzung". Ich zitiere eine Passage, die nun zur Bewertung von Inhalten herangezogen werden soll. So sind unter anderem Inhalte unzulässig – Zitat –, die "zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden". Ich greife jetzt einen Punkt heraus: Inhalte, die Teile der Bevölkerung beschimpfen oder böswillig verächtlich machen. Wenn ich jetzt auf TikTok Kritik an der Migrationspolitik übe und sage, dass diese Politik der unkontrollierten Massenmigration eine Ursache für die steigende Gewaltkriminalität darstellt, erfüllt das den Tatbestand der Volksverhetzung? – Natürlich nicht! Ich bin Jurist und habe entsprechende Qualifikationen und kann das beurteilen. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Aber wer kontrolliert denn die Inhalte, von denen sich links-grüne Gutmenschen in ihrem Gutmenschentum in ihrer luxuriösen Vorstadtvilla gestört fühlen? Diese Beschwerden werden keine Volljuristen prüfen, welche die juristischen Tücken des Volksverhetzungsparagrafen im Detail kennen. Es werden natürlich wie immer Lohndumping-Arbeitskräfte mit der Prüfung beschäftigt werden, die natürlich die Instruktion haben werden, dem Unternehmen keine schweren Geldbußen zu verursachen. Sie werden schwerlich juristisch differenzieren können, ob ein Inhalt berechtigte Regierungskritik darstellt oder eine strafbare Beschimpfung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung vorliegt. Was wird passieren? – Wir wissen es: Im Zweifelsfall werden Inhalte eher gelöscht und zensiert werden, auch wenn diese natürlich nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Für diese Beurteilung, ob ein Inhalt den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt oder nicht, gibt es die Ermittlungsbehörden, vornehmlich die Staatsanwaltschaft. Als Staatsanwalt hat man in der Regel ein Prädikatsexamen und kann diese Bewertung rechtssicherer vornehmen, als das ein juristisch ungebildeter Social-Media-Manager kann. Worauf will ich hinaus? – Mit diesem Gesetz werden Privatunternehmen mit der juristischen Begutachtung strafrechtlicher Inhalte beauftragt, obwohl diese zum Aufgabenkern des Staates gehört. Juristische Laien sollen über Inhalte entscheiden, wofür sie nicht ausgebildet sind, und zensieren sie diese einmal zu wenig, drohen dem Unternehmen hohe Strafen. Damit schaffen Sie eine Zensur durch die Unternehmen und nehmen billigend in Kauf, dass die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit verfassungswidrig eingeschränkt wird. (Anna Rasehorn (SPD): So ein Quatsch!) Das mag Ihnen zupasskommen, da damit abermals Regierungskritik zensiert wird. Doch was nützt das unserer Demokratie? Nützt ihr das? – Nein, es schadet der Demokratie. Das Strafgesetzbuch gilt auch ohne diese Regelungen. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. (Anna Rasehorn (SPD): Oh!) Der Staat darf nicht jedes Problem auf die Privatwirtschaft abwälzen, und die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wir lehnen das Gesetz daher ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Mang, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Oetzinger, CSU-Fraktion, vor.

Alle Reden von Ferdinand Mang Protokoll ↗