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Martina Fehlner

SPD 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Fünften Medienänderungsstaatsvertrag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer bereits im Februar dieses Jahres unterzeichnet. In den Länderparlamenten wird er jetzt ratifiziert und soll am 1. Oktober 2024 in Kraft treten. In den vergangenen Monaten haben wir uns immer wieder mit Änderungen im Medienstaatsvertrag beschäftigt, und dabei standen vor allem die notwendigen Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Fokus. Das zeigt, mit welcher Geschwindigkeit, wie rasant sich die Medienlandschaft verändert. Mit dem vorliegenden Medienstaatsvertrag vollziehen die Länder jetzt wichtige europäische Schritte nach, die die Europäische Union mit dem Digital Services Act angelegt hat. In Deutschland wird der Digital Services Act durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes umgesetzt und das Telemediengesetz abgelöst. Ziel des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages ist es, ein sicheres und verantwortungsvolleres Umfeld zu schaffen, mit mehr Rechtsdurchsetzung im Netz. Das begrüßen wir auch nachdrücklich. (Beifall bei der SPD) Der Digital Services Act verpflichtet digitale Dienstleister, allen voran die Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für sie ist es jetzt einfacher, illegale Inhalte zu melden, und die Plattformbetreiber sind verpflichtet, diese sorgfältig zu prüfen. Auch sensible Daten von Kindern dürfen nicht mehr genutzt werden, um personalisierte Werbung gezielt auszuspielen. Das ist ein wichtiger Schritt; denn das Internet wird von vielen Seiten immer noch als rechtsfreier Raum angesehen. Der Ton in den sozialen Netzwerken wird zunehmend rauer und radikaler. Populismus bestimmt an vielen Stellen und sehr oft die Algorithmen. (Beifall bei der SPD) Geregelt wird im Staatsvertrag darüber hinaus, wie die Landesmedienzentralen gegen Verstöße vorgehen können. Sie werden gestärkt und können zukünftig schädliche Inhalte nicht nur sperren, sondern auch entfernen. Gerade in Zeiten von Fake News, von Hassreden, Desinformationen und KI ist dies ein ganz wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Demokratie und zum Schutz unserer Jugendlichen. Klar ist – das muss klar sein –: Wer mit Medien Geld verdienen will, muss sich auch an die Regeln halten. (Beifall bei der SPD) Auf folgenden wichtigen Punkt im Hinblick auf die Vielfaltssicherung möchte ich noch kurz eingehen. Das haben wir bereits heute Morgen in der Ersten Lesung des Mediengesetzes getan. Bayern ist ein ganz wichtiger, bedeutender Medienstandort mit den zwei großen Privatrundfunkunternehmen ProSiebenSat.1 und RTL. Rechtlich ist im Staatsvertrag festgelegt, dass beide Sendeanstalten auch in Zukunft Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen anbieten können. Auch sie sind Teil unserer Medienlandschaft in Bayern. Qualitätsjournalismus und unabhängige, vielfältige Medienangebote sind für unsere Demokratie unabdingbar. Sie gilt es zu erhalten und zu fördern. Dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag stimmen wir zu. Aber das Thema Medien bleibt auch in Bayern ganz oben auf der Agenda. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist bereits in Vorbereitung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Fehlner. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 19/752 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf der Drucksache 19/2544 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (Drs. 19/1985) - Zweite Lesung - Gesamtredezeit der Fraktionen: 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Winhart, AfD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der AfD)

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