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Rainer Ludwig

FREIE WÄHLER 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Oktober 2024 soll der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Die Länder haben damit zahlreiche Veränderungen für die deutsche Medienlandschaft vorangebracht. Infolgedessen werden natürlich auch im bayerischen Medienrecht inhaltliche und redaktionelle Anpassungen notwendig. Herr Staatsminister, Sie haben das ausführlich ausgeführt. Wesentlicher Bestandteil ist allen voran die Modifikation der Regionalfensterverpflichtung. Ich weiß aus eigener Erfahrung in Oberfranken, welche herausragende Bedeutung der Lokaljournalismus als Rückgrat für eine pluralistische und vielfältige Meinungsbildung hat. Die Stationen greifen lokale Themen auf, die den Menschen direkt in ihrer Heimat verlässlich, authentisch und bürgernah begegnen sowie wirtschaftlich, politisch, kulturell und sozial Akzente setzen. Unter anderem deshalb verpflichtet der Medienstaatsvertrag die beiden reichweitenstärksten Sender – bisher sind das Sat.1 und RTL – dazu, Regionalfenster zur Verfügung zu stellen. Um dies auch künftig zu gewährleisten, wird der Freistaat diese Verpflichtung nun im Bayerischen Mediengesetz landesrechtlich in Artikel 3 Absatz 3 präzisieren. Um die Unterstützung von Lokal-TV darüber hinaus auch weiter kontinuierlich zu gewährleisten, soll die Rechtsgrundlage für die Förderung nach Artikel 23 des Mediengesetzes unverändert um weitere vier Jahre fortgesetzt werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Im Haushalt stehen außerdem insgesamt 15,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, 2 Millionen davon auf Initiative der Regierungsfraktionen. Das ist ein klares Bekenntnis zu unseren lokalen Fernsehsendern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) All diese Maßnahmen sollen die Vielfalt der Medien auch künftig gewährleisten, die Stellung des regionalen und lokalen Journalismus weiter stärken und sicherstellen, damit er seine wichtige – und das betone ich ausdrücklich – demokratische Funktion für die Gesellschaft effektiv erfüllen kann. Des Weiteren werden wichtige fachliche Anpassungen unseres Medienrechts auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgenommen. Sie umfassen die Vorgaben über digitale Dienste der EU, den Digital Services Act sowie das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes. Das EU-Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zu einem verantwortungsvollen Umgang mit von ihnen verbreiteten Inhalten, um künftig Fake News effektiver zu überwachen und damit auch irreführende Informationen und Hassreden im Netz zu minimieren. Das kann man nur mit Nachdruck unterstreichen. Auf Bundesebene hat man bereits reagiert und das Digitale-Dienste-Gesetz dem DSA angepasst. Die Bundesnetzagentur ist darin als Koordinator für Digitale Dienste benannt. Zudem können auch die Länder eine zuständige Behörde für Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festlegen. In Bayern ist das die Landeszentrale für neue Medien. Ich komme zu einem letzten, aber sehr wesentlichen und wichtigen Punkt: Der vielfältige Medienstandort Bayern bietet täglich Millionen Menschen aktuelle Informationen und Unterhaltung. Er ist somit unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens. Unsere privaten Sender stehen aber unter erheblichem Druck; denn ein dynamisch zunehmender Wettbewerb, neue Audioangebote, ein verändertes Nutzerverhalten, steigende Kosten, all das beeinflusst die Rahmenbedingungen wirtschaftlich und wettbewerbsmäßig negativ. In den vergangenen Monaten gab es daher oft heftige und kontroverse Diskussionen über die Zukunft der Radiosender, insbesondere über die in 2025 auslaufenden UKW-Zuweisungen. Diese Debatten haben unter den privaten Hörfunkanbietern zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Viele Sender sind über die Zukunft ihrer Verbreitungswege zu Recht besorgt. Aber gerade davon hängen die Reichweiten und die potenziellen Werbeeinnahmen ab. In meiner Funktion als Medienrat der BLM ist es deshalb für mich essenziell, den Anbietern Planungs- und Investitionssicherheit zu bieten, um den Transformationsprozess auch wirtschaftlich tragfähig zu gewährleisten. Mit ihrer Audiostrategie hat die BLM inzwischen eine – wie ich meine – flexible Strategie und für die weitere Verbreitung von Hörfunkangeboten über UKW oder DAB+ bis 2035 den richtigen Weg vorgezeichnet. Grundlage bildet ein fundiertes und marktorientiertes Anreizkonzept zur Digitalisierung des Hörfunks. Darum haben wir wahrlich intensiv gerungen. Dieser langfristige Horizont stellt meines Erachtens eine vernünftige Balance und eine klare Richtungsentscheidung dar. Letztere wird durch den neuen Artikel 27 Absatz 1 gesetzlich flankiert. Auch ist in Artikel 3 Absatz 2 klar geregelt, dass die Streichung bislang genutzter technischer Verbreitungswege im Hörfunk nun gesetzlich bestimmt wird. Sie sehen, die neuen Regelungen ermöglichen summa summarum den gezielten Wandel hin zu einer modernen, digitalisierten und zukunftssicheren Medienlandschaft. Wir garantieren damit auch künftig eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Unsere unabhängigen und systemrelevanten Medien bleiben damit ein wichtiger Garant für Meinungsvielfalt und Meinungspluralismus. Somit haben sie auch eine zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft. Sie sind ein Anker für unsere Demokratie. Ich danke Ihnen sehr herzlich. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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