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Martin Brunnhuber

FREIE WÄHLER 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Mich hat am meisten der Einstieg in die Antragsbegründung fasziniert: "Es mehren sich die Stimmen in der politischen Diskussion in Bayern […]." Damit wir in die ganze Sache ein bisschen Substanz bringen, will ich ein paar Fakten nennen. Fakt bei der Ausgangslage bezüglich des Rechtsanspruchs ist: Es stimmt, wir sind derzeit bei einer Betreuungsquote von 58 %. Nachfragen haben ergeben, dass mit einer Quote von 80 % gerechnet werden kann. Frau Dr. Strohmayr, Sie haben recht: Die Prognos-Studie strebt ein Ausbauziel von 130.000 an. Dem haben wir ins Auge gesehen. Da wollen wir hin. Wir sagen also: Ja, wir wollen eine gute Ganztagsbetreuung. Wir wollen einen starken Ganztag, und zwar für unsere bayerischen Schülerinnen und Schüler. Die Rechtslage ist eindeutig. Die Kommunen müssen eigentlich für die Betreuung sorgen. Aber wir unterstützen die Kommunen. Dazu ist eine Verbesserung des Landesförderprogramms geplant. Bisher wurden nur investive Maßnahmen in Höhe von 5.000 Euro gefördert. Jetzt kommt eine qualitative Komponente in Höhe von 1.500 Euro dazu. Somit stehen insgesamt für jeden Ganztagsplatz 7.500 Euro zur Verfügung. Es erfolgt eine Vereinheitlichung der Platzpauschale, diese wird angehoben. Das war ein bisschen ein Kuddelmuddel. Diese Pauschale hat man von 4.500 Euro oder 6.000 Euro hochgezogen, je nachdem, ob es Plätze in einer Kindertageseinrichtung, im schulaufsichtlichen Bereich, im Kooperativen Ganztag oder in Heilpädagogischen Tagesstätten waren. Dafür gibt es jetzt also einheitlich 6.000 Euro. Das macht auch die Abrechnung und Antragstellung leichter. Die Halbierung der Bagatellgrenze ist für die Kommunen sehr wichtig, vor allem für die Kommunen, die ihre Gebäude und Plätze nochmals ertüchtigen müssen. Die Bagatellgrenze ist von 100.000 Euro auf 50.000 Euro abgesenkt worden, was den Kommunen mehr Spielraum gibt und somit die volle Förderfähigkeit zusagt. Sie haben gesagt, der Kooperative Ganztag sei abgeschafft worden. Das stimmt nicht. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 11. September 2018 hat man einen Modellversuch mit 50 Standorten, also sogenannte Kombieinrichtungen, auf den Weg gebracht. Diese Kombieinrichtungen wurden nach fünf Jahren Modellversuchsphase evaluiert. Das machen wir im Bildungs- und auch im Sozialbereich sehr, sehr häufig. Die Evaluierung hat ergeben: Ja, wir wollen diese Kombieinrichtungen, müssen aber die Förderung ein bisschen anpassen. Aber es soll Teil des Werkzeugkastens sein. Somit wollen wir den Kooperativen Ganztag neben dem offenen und gebundenen Ganztag sowie der Mittagsbetreuung mit aufnehmen. Es ist keine Deckelung zu erkennen. Somit wieder Faktencheck: ein Haken. Im Rahmen des Ganztagspakets wurde, wie schon angesprochen, vom Kultusministerium vorgeschlagen, die Schulangebote von vier auf fünf Tage zu erhöhen. Der offene und gebundene Ganztag sowie die Mittagsbetreuung werden somit erweitert. Darüber hinaus haben Sie uns vorgeworfen, wir würden die Kommunen nicht unterstützen. Die Kommunen werden vom Kultusministerium bei der schwierigen Planung der Ferienbetreuung unterstützt. Das ist sehr, sehr wichtig. Da ist beim Thema Ganztag für einen Praktiker alles getan und alles gesagt. Ihrem Dringlichkeitsantrag, in dessen Begründung es heißt, es mehren sich die Stimmen in der politischen Diskussion in Bayern, kann so nicht zugestimmt werden. Deshalb, so viel Zeit muss sein: Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrags von unserer Seite. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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