Jörg Baumann
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete! Das ist jetzt etwas untypisch. Ich hätte gerne gehört, was Herr Weigert dazu sagt. Ich kenne ihn; er macht eigentlich immer sehr gute Beiträge, er hätte mit Sicherheit gut begründet, ich hätte auch gerne darauf geantwortet. Warum die Änderung des Kommunalabgabengesetzes? – Viele Kommunen sind pleite und können keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr vorlegen. Die Kosten steigen, die Umlagen steigen, die Einnahmen aus Gewerbesteuer und der Anteil an der Einkommensteuer gehen zurück. Aus dem Informationsbrief Nummer 5/6 aus 2024 des Bayerischen Städtetages: "Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik – Defizit der Kommunen steigt weiter", erstes Kalendervierteljahr 2024 ein Defizit von 3,7 Milliarden Euro. Schon im Jahr 2023 mussten die Kommunen ein Rekorddefizit verkraften. Die bayerischen Städte und Gemeinden geraten zunehmend in eine finanzielle Schieflage. Die Einnahmen sind um 0,1 % zurückgegangen, während die Ausgaben um 10 % gestiegen sind. "Was muss man also tun?", fragen sich die eifrigen Kämmerer der Kurorte bei ihrem Sonntagsspaziergang durch den Kurpark. Beim Dahinschlendern kommt man am Zweitwohnsitz eines Bürgers vorbei, der seinen Erstwohnsitz im Ausland hat. Plötzlich fällt der Groschen: Ist dieser Bürger denn eigentlich Kurgast? Zahlt er Kurtaxe, wenn er hier ist? Nein? Dann müssen wir das jetzt ändern. – Dieser Bürger mit seinem Erstwohnsitz im Ausland zahlt zwar möglicherweise für sein Geschäft noch Steuern in Deutschland, an denen die jeweilige Kommune über die Umlage an der Einkommensteuer beteiligt ist, und er zahlt auch für seine Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag. Warum soll er also nicht auch noch Kurtaxe zahlen? Lassen Sie uns also das Kommunalabgabengesetz ändern. Die Staatsregierung hat noch eine Bezahllücke gefunden, die aus der misslichen Finanzlage der Kommunen hilft, ohne dass man selbst helfen muss. Der faktische Zweitwohnsitz gilt nach Melderecht als Hauptwohnsitz, wie es auch korrekt im Gesetzentwurf formuliert ist. Also wird der volle Rundfunkbeitrag fällig, egal ob der Betreffende mit Zweitwohnsitz in dem inländischen Kurort hier gar nicht fernsieht oder Radio hört, wenn er nicht hier ist, er könnte es ja! Ebenso könnte er auch ins Kurbad gehen oder hat, wie es so schön heißt, "die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen". Wieder einmal soll also für etwas bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob man es nutzt oder nicht. Umsetzbarkeit: Wie soll die Kurtaxe überhaupt abgerechnet werden? Wer erfasst denn die Aufenthaltstage? Muss man sich an der Touristeninformation einfach an- und abmelden, wenn man hier ist? Wer will das mit welchen Befugnissen überhaupt überprüfen? Wie viele Bürger und wie viele Zweitwohnungen sind davon betroffen? Was sagt der Zensus dazu? Wie hohe Einnahmen erwarten wir für eine mittlere Kurstadt wie Bad Kissingen oder Bad Füssing? Dieser Gesetzentwurf ist nicht ganz durchdacht. Es gibt noch zu viele Fragezeichen. Ihr Gesetzentwurf geht davon aus, dass jeder, der einen Zweitwohnsitz in einem Kurort hat, dort auch nur zum Vergnügen ist. Andere Motivationen wie zum Beispiel Arbeit, Familie, Verbundenheit oder Pflege werden gar nicht berücksichtigt. Wir werden im Innenausschuss viel darüber zu reden haben. Verstehen Sie mich nicht falsch: Der Ansatz, eine Kurtaxe zu erheben, wenn die Zweitwohnung zum Erholungsaufenthalt genutzt wird, ist natürlich richtig. Ja, Sie haben recht. Ob das aber so umsetzbar ist, bezweifle ich stark. Eines ist klar: Sie können den Bürgern nicht alle Pflichten eines Erstwohnsitzes auferlegen und ihm dafür die Rechte eines Erstwohnsitzes nehmen. Entweder Kurtaxe oder Rundfunkgebühren! Beides geht nicht. (Beifall bei der AfD)
