Judith Gerlach
Wir haben einiges aufgenommen und uns bei dem Weg, den wir in dem Reformprozess jetzt gehen wollen, daran orientiert. Wir wollen den Weg möglichst offenlassen, zum Beispiel was die Weiterbildungsordnung anbelangt. Wir wollen der Vereinigung natürlich auch die Chance geben, selber zu bestimmen. Wenn man eine Selbstbestimmung haben will, kann man nicht immer von oben und per Gesetz aufoktroyieren. Die Menschen sollen sich selbstverantwortlich konzipieren und dann auch ihre Wünsche und Vorstellungen an uns herantragen. Wenn man das alles gesetzlich aufoktroyiert, wird man niemals den Punkt erreichen, dass es von den Pflegekräften akzeptiert wird, diese Vereinigung gemeinsam zu bauen und ihr vor allem beizutreten. Man wird dann niemals den Punkt erreichen, dass die Pflegenden akzeptieren: Diese Vereinigung bringt uns etwas, auch dabei, der Politik Wünsche zu signalisieren – und eben nicht andersrum. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Gerlach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/146, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf der Drucksache 19/1444 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention auf der Drucksache 19/2549. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/146. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Unter anderem soll ein neuer § 3 "Änderung des Landesgesundheitsratsgesetzes" eingefügt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe weiterer Änderungen zugestimmt. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/2549. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes und des Landesgesundheitsratsgesetzes". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 19/1444 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) (Drs. 19/752) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion.
