Katja Weitzel
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, die auch noch zu so später Stunde hier sind! Die grundlegende Idee dieses Antrages ist zu unterstützen. Geht es doch um den Ausdruck des Willens für eine wehrhafte Demokratie. Allerdings sind antisemitische Vorfälle an Universitäten und Hochschulen kein singuläres Problem. Sie sind vielmehr ein Spiegel einer gesellschaftlichen Entwicklung hin zu einer Kultur gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und verschwörungsideologischen Denkens, welche leider auch von einigen politischen Akteuren befeuert und betrieben wird. (Beifall bei der SPD) Das grundlegende Problem, das wir sehen, ist eine zunehmende gesellschaftliche Offenheit gegenüber Feindschaft gegen Jüdinnen und Juden, aber auch eine Offenheit in bestimmten, prozentual bereits dargelegten Anteilen der Gesellschaft gegenüber menschenfeindlichen und rassistischen Äußerungen. Das spiegelt schlicht und einfach den Stand der politischen Bildung in unserer Gesellschaft wider. Dieser Mangel an politischer Bildung in unserer Gesellschaft ist eben nicht nur ein Defizit in der Schulbildung. Das wurde in diesem Hohen Haus vor Kurzem eingehend diskutiert. Auch in der Ausbildung an bayerischen Universitäten mangelt es an politischer Bildung. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und uns verdeutlichen. Die Debatte zu diesem Antrag zeigt deutlich, dass es Zeit ist für ein Demokratieförderungsgesetz zur Stärkung der politischen Bildung. Hier muss deutlich mehr investiert werden. Allein eine Verfassungsviertelstunde wird es nicht richten. Der Antrag ist sehr allgemein formuliert. Es ist ein Auftrag an die Staatsregierung, den Hochschulen einheitliche Regelungen an die Hand zu geben, um auf antisemitische, rassistische und extremistische Vorfälle an den Hochschulen adäquat reagieren zu können. Allerdings sind hier verallgemeinernde Regelungen wenig hilfreich. Allein aus juristischen Gründen bedarf es eines Regelungskatalogs, der die Grundlage für eine Sanktion genau definiert, schon allein deshalb, um unterschiedlichen Bewertungen der Universitäten und Interpretationen vorzubeugen. Aber Wissenschaftsfreiheit und Freiheit von Forschung und Lehre heißt auch, gesellschaftlichen Diskurs an Universitäten und Hochschulen zuzulassen. Kritik an der israelischen Regierung auf Grundlage menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Positionen darf kein Grund für eine Sanktion sein. Anhaltspunkte für einen Umgang oder eine Unterscheidung zwischen einer regulären Kritik am Verhalten einer Regierung und Antisemitismus kann zum Beispiel die 3D-Regel des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung geben. Doppelstandards, also Messen mit zweierlei Maß bezüglich der israelischen Regierung und ihrem Handeln, eine Delegitimierung des Existenzrechtes des Staates Israel oder eine Dämonisierung Israels sind als antisemitisch zu bewerten. Die 3D-Regel gibt fünf weitere Merkmale vor, um eine Abgrenzung zwischen berechtigter Kritik und Antisemitismus zu ermöglichen. Das wäre doch mal eine Vorlage, die sich die Staatsregierung in der Umsetzung des Antrages nochmals anschauen sollte. (Beifall bei der SPD) Anlass des Antrags – Kollege Bausback hat es ausgeführt – waren die Proteste aus der Studierendenschaft, insbesondere in Berlin. Aber auch hier in Bayern hat es Proteste gegeben, wenn auch nicht in dieser Auswirkung wie in Berlin. Im Auge behalten sollten wir aber auch die Hochschullehrenden. Ich möchte ganz kurz auf den Fall von Prof. Meyen an der LMU verweisen, der während der Corona-Pandemie Verschwörungstheorien mit in die Lehre eingebracht hat. Es gab disziplinarische Sanktionen. Aber sie kamen spät und erst auf Hinweis aus der Studierendenschaft. Auch hier sind seitens der Staatsregierung transparente Regeln für die Hochschulen nötig. Der Antrag sollte auch zum Anlass genommen werden, den Hochschulen Regelungen zur Umsetzung von Disziplinarmaßnahmen an die Hand zu geben.
