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Jürgen Mistol

GRÜNE 03.07.2024 Sitzungen 19/24

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ja durchaus bemerkenswert, dass die AfD-Fraktion auch in dieser Woche darauf besteht, uns hier im Landtag personelle Vorschläge für das Amt des Vizepräsidenten und des weiteren Mitglieds des Landtagspräsidiums zu präsentieren – in einer Woche, die mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München begann, weil der bayerische Landesverband der AfD wegen der Beobachtung der Partei durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gegen den Freistaat Bayern geklagt hatte. Nach Auswertung des viele Tausend Seiten umfassenden Materials ist das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass – so das Gericht laut Pressemitteilung – "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen". (Widerspruch bei der AfD) Es hat die Klage abgewiesen. Ihre Klage hat das Gericht abgewiesen. Ich zitiere weiter – so das Gericht –: "der AfD zurechenbare Äußerungen […] machen […] die demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich." Zwei Tage nach der Verkündung des Urteils gehen Sie ernsthaft davon aus, dass Vertreter Ihrer Partei bei der Wahl für das Präsidium des Verfassungsorgans Bayerischer Landtag auch nur den Hauch einer Chance haben, eine Mehrheit in diesem Hause zu erreichen? Noch dazu, nachdem bei den bereits stattgefundenen Wahlen die Kandidatinnen und Kandidaten noch nicht einmal ein einziges Mal so viele Stimmen erhalten haben, wie die AfD-Fraktion Mitglieder hat. Nein, Sie gehen eben nicht ernsthaft davon aus. Es ist reine Show, und so geht man mit einer demokratischen Institution nicht um. Auch so macht man sie verächtlich. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ihre Verachtung demokratischer Institutionen zeigen Sie auch damit, dass Sie an einem Fraktionsmitglied festhalten, einem Abgeordneten, der – so der Verfassungsschutz – "die durch sein Mandat erlangten finanziellen und materiellen Ressourcen zur finanziellen Unterstützung extremistischer Gruppierungen missbraucht" (Zuruf des Abgeordneten Ferdinand Mang (AfD)) und deshalb ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dabei liegen bei einem Mitglied des Landtags die Hürden für eine Beobachtung deutlich höher. Aber im konkreten Fall ist für den Verfassungsschutz klar, dass der Abgeordnete Franz Schmid – wir haben ihn vorhin erlebt – die Vernetzung der AfD hin zum extremistischen Vorfeld der Partei intensiviert und die Beobachtung dann gerechtfertigt ist, "wenn ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft". – Das ist auch ein Zitat. Das ist bei Herrn Schmid offensichtlich der Fall. Zu den heutigen Kandidaten, Herrn Köhler und Frau Roon, muss man nicht viel sagen. Herr Köhler ist ja bisher hier im Hause damit aufgefallen, dass ihn offensichtlich die Themen Gender und Geschlechtsumwandlung sehr beschäftigen. Frau Roon ist für gute Kontakte nach Russland bekannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern gehe ich davon aus, dass diese Wahl nicht anders ausgehen wird als die bisherigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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