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Plenarprotokoll 18/91

03.07.2025 · 249 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (29)CDU (21)SPD (20)FDP (17)GRÜNE (17)fraktionslos (11)

Hendrik Hering

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur 91. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Scholz und Kunz. Herr Kunz wird die Redeliste führen. Entschuldigt für die heutige Plenarsitzung haben sich Abgeordneter Haller und Abgeordneter Kunz, der aber anwesend ist. (Heiterkeit im Hause) Hier steht bis 16.30 Uhr, aber er ist präsent. Entschuldigt sind zudem Kollegin Rauschkolb, der Ministerpräsident ab 17 Uhr, Staatsministerin Binz ab 15 Uhr, Staatsministerin Eder ab 17.15 Uhr, Staatsminister Hoch und Staatsministerin Schall sowie Staatssekretär Dr. Frey ab 11.30 Uhr und Staatssekretär Hauer ab 16 Uhr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort mit Punkt 5 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Bedeutung des Rechtsstaats in der Gesellschaft sichtbar werden lassen – Erfolgreiche Woche der Justiz in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/12475 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem kurzen Zitat beginnen: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Diesen Satz kennen wahrscheinlich viele. Er steht bei uns im Grundgesetz in Artikel 20 Satz 3. In der Politikwissenschaft bezeichnen wir diesen Satz als das Rechtsstaatsprinzip, das wir im Grundgesetz verankert haben. Rechtsstaatlichkeit ist etwas, das für all diejenigen, die wir heute hier sitzen, irgendwie ganz selbstverständlich ist, weil wir Teil von diesem Rechtsstaat sind, weil wir in die Rechtsstaatlichkeit eingelassen sind und wir das alles für selbstverständlich halten. Wir brauchen aber nur einmal in die Welt zu schauen und sehen relativ schnell, dass Rechtsstaatlichkeit gern mal irgendwo draufsteht, aber noch lange nicht drin ist. Grundsätzlich muss Rechtsstaatlichkeit nicht nur irgendwo niedergeschrieben und erkämpft werden, sondern sie muss auch ausgelebt werden. Dieses Ausleben fällt manchmal schwer, wenn man sich anschaut, wie gerade von Ideologisierten und politisch Motivierten, gerade Rändern und Extremisten, immer wieder die Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt wird. Sie wird ausgereizt. Man versucht, sich Dinge zurechtzudrehen. Man versucht immer wieder, Dinge als pseudorechtsstaatlich zu verankern. Man sagt den Leuten dann „Du hast doch das Recht auf“, obwohl das nirgendwo steht. Man versucht, ein bisschen damit zu spielen und die Leute gegeneinander auszuspielen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns bewusst machen, was Rechtsstaatlichkeit ist und wie sie stattfindet. Dazu gab es jetzt vonseiten des Landes eine tolle Aktion, nämlich die Woche der Justiz – in der letzten Woche, vom 23. bis zum 27. Juni, hat sie stattgefunden –, um das Ganze lebendig, anfassbar und transparent zu machen, sodass man die Möglichkeit hat, diese entsprechende Rechtsstaatlichkeit selbst zu erleben, vielleicht auch in einer Art und Weise, wie man sie bisher als Bürger nicht gekannt hat oder eben gerade, wenn es um jüngere Menschen geht, in der Form, dass man überhaupt einmal kennenlernt, was eigentlich Rechtsstaatlichkeit ist. Drei Aufgaben, kann man sagen, hat diese Woche der Justiz wunderbar umsetzen können, zum einen die Aufklärung; einfach zu zeigen und zu erklären, wie Justiz funktioniert, wie Gerichte funktionieren, wie die Staatsanwaltschaft funktioniert, wie Justizvollzug funktioniert. Das Zweite ist, Transparenz zu schaffen, zu sehen, was hinter den Kulissen passiert, Glaubwürdigkeit zu vermitteln und zu sehen, dass vor dem Gesetz wirklich alle Menschen gleich sind. Das Dritte ist ein ganz pragmatischer Punkt. In Zeiten von Fachkräftemangel sind wir alle immer wieder froh und glücklich, wenn wir Menschen davon überzeugen können, dass die Arbeit für Gerechtigkeit, für Rechtsstaatlichkeit eine ehrenwerte Arbeit ist, der man gerne nachgehen kann. Deswegen ist das eine wunderbare Form, Nachwuchsrekrutierung zu betreiben oder Menschen zumindest so dafür zu begeistern, dass sie sich überlegen, eventuell in diesen Berufen irgendwo tätig zu werden. Es gab dazu einen wunderbaren Wettbewerb, der an Schüler gerichtet war, ein Videowettbewerb. Es gab viele Einsendungen zum Thema „Bedeutung des Rechtsstaats für mich und für die Gesellschaft“. Die drei besten sind prämiert worden. Wir haben einen unglaublich großen Zulauf an jungen Menschen, insbesondere an Schulklassen gehabt. Das gilt vor allem für die Wochentage. Da ist es natürlich für die arbeitende Bevölkerung nicht ganz so einfach, immer überall hinzukommen, aber man konnte dann sehen, wenn es nicht an den klassischen Wochentagen war, wie groß der Andrang zum Beispiel in Zweibrücken gewesen ist und wie viele Menschen sich das anschauen wollten, mit Begeisterung teilgenommen haben und einfach einen Blick hinter die Kulissen wagen konnten. Für all die Arbeit, die dort geleistet wird, wollen wir gerne danken. Wir wollen uns bei allen Mitarbeitern, bei allen Menschen bedanken, die mitgewirkt haben, Justiz, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen. Stellvertretend für all die Mitarbeiter möchten wir unserem Justizminister Philipp Fernis danken, der das sicherlich auch ans Haus weitergibt und die Menschen entsprechend würdigt, die das Ganze organisiert haben. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dennis Junk, CDU) Wie das immer so ist, wenn irgendetwas gut gelaufen ist, ist der erste Impuls: Das machen wir gleich noch einmal. Das ist natürlich ein bisschen früh, es eine Woche danach sofort wieder anlaufen zu lassen. Deswegen wird es jetzt erst einmal eine Evaluierung geben. Man wird sich das Ganze anschauen: Was ist gut gelaufen? Was kann man besser machen? Was kann man eventuell noch ausbauen? Da haben wir schon das Versprechen bekommen, dass das darauf ausgelegt ist, dass das wieder stattfinden wird. Ich denke, das kann ein Vorbild dafür sein, nicht nur in der Justiz, sondern vielleicht auch für andere Fachbereiche, dass wir mehr Transparenz zeigen als Land, mehr Transparenz zeigen als Politik; denn das ganze Thema Politik und Glaubwürdigkeit ist etwas, das die Menschheit bewegt, vor allem die Menschen, die in unsicheren Zeiten immer wieder Zweifel an allem haben. Wenn wir irgendetwas tun können, um diesen antirechtsstaatlichen Tendenzen, denjenigen, die das Ganze missbräuchlich betreiben, irgendwie etwas entgegenzusetzen, dann dadurch, dass wir den Rechtsstaat glaubhaft und vertrauenswürdig machen und den Leuten zeigen, dass man sich auf ihn verlassen kann. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Spies. (Abg. Marcus Klein, CDU, läuft in Richtung des Redepults –

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Marcus Klein CDU

Oh, Entschuldigung! – Heiterkeit im Hause)

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Christoph Spies SPD

– Oder willst Du anfangen? (Abg. Michael Wagner, CDU: Es gibt ja zwei Mikros!) – Sollen wir es uns teilen? Immer im Wechsel. (Heiterkeit im Hause) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Klein, sehr geehrte Damen und Herren! (Heiterkeit im Hause) Unsere heutige Zeit ist geprägt von Krisen, Konflikten und rasanten technologischen Entwicklungen. Diese Veränderungen bringen nicht nur Unsicherheiten mit sich, sondern führen auch dazu, dass das Vertrauen in demokratische Institutionen zunehmend unter Druck gerät. Umso wichtiger ist es, den Menschen deutlich zu machen, weshalb ein funktionierender Rechtsstaat die unverzichtbare Grundlage unserer Demokratie ist und welche zentrale Rolle die Justiz in diesem Gefüge einnimmt. Die Justiz, das klingt für viele zunächst abstrakt, vielleicht sogar fern, man kann sie nicht anfassen wie ein Gesetzbuch oder ein Gerichtsgebäude. Doch die Justiz ist weit mehr als das. Sie ist das gelebte Recht im Alltag. Sie ist das vertrauensvolle Verfahren, in dem Konflikte gelöst werden. Sie ist der Schutzmechanismus, wenn Rechte verletzt werden, und sie ist ein Versprechen, dass niemand über dem Gesetz steht und jeder auf einen fairen Ausgleich hoffen darf. Dieses Versprechen braucht Menschen, die es mit Leben füllen – in Gerichtssälen, Büros, Haftanstalten, aber auch im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Der Rechtsstaat garantiert, dass Gesetze für alle gleichermaßen gelten, unabhängig von Herkunft, Status oder Meinung. Er stellt sicher, dass Streitigkeiten fair, unabhängig und transparent geklärt werden. Die Justiz ist dabei die Institution, die diese Prinzipien tagtäglich mit Leben füllt. Sie schützt unsere Grundrechte und sorgt für ein friedliches und gerechtes Miteinander in unserer Gesellschaft. Doch ein Rechtsstaat funktioniert nur dann nachhaltig, wenn er verstanden und mitgetragen wird. Deshalb ist es entscheidend, die Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden. Sie sollen sehen und erleben können, wie Gerichte arbeiten, wie Staatsanwaltschaften Verfahren führen und wie der Justizvollzug sowohl dem Schutz der Gesellschaft als auch der Achtung der Menschenwürde verpflichtet ist. Besonders junge Menschen müssen frühzeitig ein Verständnis für Rechtsstaat entwickeln; denn sie sind die tragende Säule unserer Demokratie von morgen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) – Danke. Vielfältige Veranstaltungsformate wie Führungen, Vorträge oder Diskussionsrunden tragen dazu bei, die Arbeit der Justiz sichtbar und erlebbar zu machen. Auch moderne Kanäle wie Podcasts oder Videobeiträge helfen, den Dialog zwischen Justiz und Gesellschaft zu stärken und Einblicke in die unterschiedlichen Berufe im Justizwesen zu geben. Herausheben möchte ich die erfolgreiche Woche der Justiz, die vergangene Woche zum ersten Mal in Rheinland-Pfalz stattfand. Dabei wird die Bedeutung des Rechtsstaats in der Bevölkerung besonders sichtbar gemacht. Ein wichtiges Augenmerk lag dabei auf praxisnahen Angeboten. In interaktiven Workshops konnten Schülerinnen und Schüler juristische Fallbeispiele, von der Diskussion bis zur Urteilsfindung, selbst bearbeiten. Der Vergleich mit echten Gerichtsentscheidungen ermöglichte ein spannendes und lehrreiches Erleben des Rechts in der Praxis und zeigte, wie differenziert und verantwortungsvoll Recht gesprochen wird. Gleichzeitig präsentierten sich viele Berufsgruppen der Justiz mit Informationsständen, bei denen Interessierte mit Fachleuten direkt ins Gespräch kommen konnten, darunter Justizfachwirte, Gerichtsvollzieherinnen, Rechtspfleger oder Justizvollzugsbeamte. Ob Karrierewege, Ausbildungsvoraussetzungen oder digitale Angebote wie virtuelle Gerichtsführungen – all das wurde anschaulich vorgestellt, um den Zugang zur Justiz und ihren Berufsfeldern möglichst niedrigschwellig und attraktiv zu gestalten. Als politische Verantwortliche tragen wir die Pflicht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen unsere Justiz unabhängig, modern und gut ausgestattet arbeiten kann. Das haben wir auch mit den Haushalten geschafft. Dazu gehören nicht nur Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, sondern auch in die Menschen, die mit ihrem täglichen Einsatz den Rechtsstaat tragen. Wer Recht sprechen soll, braucht nicht nur Fachwissen, sondern auch gesellschaftliche Rückendeckung. Dies muss auch von der Politik kommen. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Errungenschaften weltweit unter Druck geraten, in denen populistische Kräfte Zweifel säen und das Vertrauen in Institutionen untergraben wollen, müssen wir unseren Rechtsstaat entschlossen verteidigen. Die Justiz steht dabei als Garant der Grundrechte im Zentrum. Ihr Schutz und ihre Stärkung sind deshalb nicht nur eine Frage der Verwaltung, sie sind eine Frage der Haltung. Die Woche der Justiz zeigt eindrucksvoll: Der direkte Austausch mit der Öffentlichkeit stärkt das Vertrauen in die Justiz. Er macht sichtbar, wie wichtig Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren unserer Gesellschaft ist und welche Kraft von einer transparenten und unabhängigen Justiz ausgeht. Veranstaltungen wie diese setzen ein starkes Zeichen für Demokratie, Zusammenhalt und Offenheit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) – Danke. Zugleich sind sie eine wertvolle Gelegenheit, junge Menschen und Interessierte für die Justiz als Arbeitnehmerinnen zu gewinnen. Wer einen authentischen Einblick in den Arbeitsalltag von Richterinnen und Richtern, Staatsanwälten oder Justizvollzugsbeamten bekommt, erkennt schnell, wie vielseitig, verantwortungsvoll und sinnstiftend eine Tätigkeit in diesem Bereich ist. So leisten wir einen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und sichern die Zukunftsfähigkeit unseres Rechtsstaats. Abschließend möchte ich allen danken, die sich mit großem Engagement in und für die Justiz einsetzen. Ob in der Rechtsprechung, der Strafverfolgung, im Justizvollzug oder in der Verwaltung: Ihr Einsatz ist unverzichtbar, damit unser Recht unabhängig gesprochen und für alle erlebbar bleibt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die CDU Abgeordneter Klein.

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Marcus Klein CDU

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Sie merken, dass es mich kaum auf dem Stuhl hält, hier in die Aktuelle Debatte eingreifen zu können. (Heiterkeit im Hause –

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Christoph Spies SPD

Geht uns allen so!) Das sage ich wirklich aus voller Überzeugung, weil ich es gut finde – natürlich –, wenn wir über Justiz sprechen. Deswegen ist mir die Woche der Justiz wichtig. Das werde ich auch gleich sagen. Trotzdem erschließt es sich mir nicht, dass man aus Sicht der FDP an diesen Plenartagen, an denen wir gestern über Themen wie das Klimaschutzgesetz debattiert haben, das uns wochenlang begleitet hat, (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Jagdgesetz heute wieder auf der Tagesordnung steht, eine Regierungserklärung mit den Problemen der Kommunen, die wir gestern schon adressiert haben, dann fünf vor zwölf am letzten Tag, an dem eine Anmeldung möglich ist, eine Aktuelle Debatte einreicht, die sich mit einem Thema befasst, das wir am Dienstag schon im Rechtsausschuss besprochen haben. Das zeigt die Mut-, Kraft- und Ideenlosigkeit dieser FDP. Das will ich schon sagen und fi nde ich auch traurig. (Beifall der CDU und der AfD sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER –

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Dr. Oliver Kusch SPD

Die Chefs der Ideenlosigkeit sitzen doch da! Wer im Glashaus sitzt …!) Nun aber zur Woche der Justiz: Wie gesagt, wir haben sie jetzt erlebt, und auch im Rechtsausschuss wurde schon darüber gesprochen. Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten haben ihre Türen geöffnet und luden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Schulklassen und Jugendliche auf der Suche nach einem interessanten Beruf ein, um die Arbeit der Justiz aus nächster Nähe kennenzulernen. Ich will ausdrücklich anerkennen – das habe ich eben schon gemacht –, dass dies in vielen Dienststellen mit großem Engagement und mit Aufwand für die Beschäftigten gemacht wurde. Wir wissen, das ist immer Aufwand, der zusätzlich gemacht werden muss, neben der regulären Arbeit, die schon fordernd und herausfordernd genug in diesen Zeiten ist, aber es zeigt, dass sich die Beschäftigten der Justiz zu ihrem Arbeitsplatz bekennen, dass sie dahinterstehen. Auch das ist ein wirklich wichtiges und gutes Zeichen, für das ich mich ausdrücklich bedanken möchte. Wir erwidern das in gleicher Weise. Wir wissen als CDU und sicher auch andere Fraktionen hier im Haus, dass es wichtig ist, eine starke dritte Gewalt zu haben, die gut aufgestellt und ausgestattet ist. Das ist in jedem Fall Ziel meiner Fraktion. Wir dürfen uns aber nicht der Illusion hingeben, dass alleine eine solche Veranstaltung oder eine solche Veranstaltungsreihe, so es denn so ist, reicht, um Vertrauen zu schaffen, um neue Personalressourcen zu gewinnen. Der Minister hat im Ausschuss schon gesagt, dass wir Probleme haben – das wissen wir; das ist nicht justizspezifisch – gerade im zweiten und dritten Eingangsamt bei der Personalgewinnung, nicht also auf der Ebene der Richterinnen und Richter – darüber haben wir früher oft gesprochen –, nicht der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sondern eher bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern oder im mittleren Dienst der Justizverwaltung, auch in unseren Justizvollzugsanstalten. Da steht der öffentliche Dienst in einer harten Konkurrenz und in einem harten Wettbewerb um gute Köpfe. Ich erinnere mich daran, dass wir das im Ausschuss schon mit Minister Mertin debattiert und besprochen hatten. Da waren wir uns sehr einig, dass das auch mit den Tarif- und Besoldungsstrukturen zusammenhängt, wir da mehr Flexibilität brauchen und auch mit den Arbeitsbedingungen in unseren Behörden, Gerichten und Einrichtungen der Justiz mit der freien Wirtschaft Schritt halten müssen. Da ist noch Luft nach oben, das wissen wir, und da müssen wir weiter dranbleiben. Die Kritik ist also nicht neu, aber genau deswegen reicht es nicht, jetzt eine Woche der Justiz zu machen und dann über Justiz zu sprechen. Es ist eine Daueraufgabe, an der wir auch in diesem Haus dranbleiben müssen. (Beifall der CDU) Wenn wir die Woche der Justiz weiterverfolgen wollen, wenn man das noch einmal aufgreifen will, wenn das jetzt evaluiert werden soll, wie es jetzt so schön heißt – haben wir eben auch gehört –, dann können wir das gerne machen. Der Ansatz ist sicher gut, also lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, wie wir das Format weiterentwickeln, wie es uns gelingt, Schulklassen bei dem Programm noch mehr einzubinden, als das in diesem Jahr gelungen ist. Da ist eine Verstetigung vielleicht der richtige Weg, aber auch aus der Woche der Justiz rauszugehen und sich ganzjährig an Schulen zu wenden, Schulen wieder mehr dafür zu interessieren, kann ein richtiger Weg sein. Ich erinnere mich, dass ich mit meiner Klasse Sozialkunde auch mal bei einer Gerichtsverhandlung war. Das war spannend, das war live, und das hat sicher auch den Kolleginnen und Kollegen damals ganz viel gebracht. Lassen Sie uns überlegen, wo wir noch mehr Substanz brauchen in der Woche und wo wir tatsächlich auch die Kraft brauchen, Defizite anzusprechen, die wir bei unseren Einrichtungen haben, gerade damit sie ein attraktiver Arbeitgeber bleiben, und wie wir den Dialog über Recht und Justiz interessanter gestalten können. Diese Aktuelle Debatte ist ein Beitrag, aber ich glaube nicht, dass es der Richtige ist. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einem Rechtsstaat. Der Rechtsstaat ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, tragende Säule unserer freiheitlichen Demokratie. Das ist keine Selbstverständlichkeit und weit mehr als ein Slogan. Wenn man in die USA blickt, nach Ungarn, Italien – you name it –, dann sehen wir, wie Rechtsstaaten ausgehöhlt werden, wie demokratische Institutionen geschwächt, Richterinnen und Richter unter Druck gesetzt, Verfahren politisiert werden. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir in Rheinland-Pfalz zeigen: Eine unabhängige und funktionierende Justiz ist keine Randerscheinung, sondern ein zentrales Thema unserer Demokratie, und verdient und braucht unsere Aufmerksamkeit, unsere Unterstützung und unsere Anerkennung. (Unruhe im Hause) Genau deshalb ist es richtig, dass wir heute hier eine Aktuelle Debatte zu unserer Justiz in Rheinland-Pfalz führen, lieber Kollege Klein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) In der vergangenen Woche haben Gerichte und Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, die Justizverwaltung ihre Türen geöffnet und eindrucksvoll gezeigt, was die Justiz in Rheinland-Pfalz tagtäglich leistet, von öffentlichen Verhandlungen und Führungen über Gespräche mit Richterinnen und Richtern bis hin zu Podcasts, Vorträgen und Schulprojekten. Die Woche der Justiz hat deutlich gemacht: Rechtsstaat lebt vom Mitmachen, vom Verständnis und vom Vertrauen der Menschen. Im Mittelpunkt standen dabei zu Recht die Menschen, die unseren Rechtsstaat tragen: Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister, Beamte im Vollzug, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter. Als Volljurist und als Grüner begrüße ich diese Woche ausdrücklich; denn sie zeigt, dass Justiz nicht im luftleeren Raum agiert, sondern mitten in unserer Gesellschaft. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Justiz ist der Garant für Rechtssicherheit, Rechtsstaatlichkeit, Rechtsfrieden. Sie sorgt dafür, dass Konflikte auf rechtsstaatlichem Weg gelöst werden. Gerade in einer Zeit, in der demokratische Institutionen unter Druck geraten, ist das für uns alle von zentraler Bedeutung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Zugleich war die Woche der Justiz ein starkes Zeichen in Richtung Nachwuchsgewinnung. Die vielfältigen Berufsfelder in der Justiz, vom Justizvollzug bis zur richterlichen Laufbahn wurden sichtbar gemacht. Besonders gelungen fand ich, dass neue Wege in der Ansprache junger Menschen gegangen wurden, mit Social-Media-Formaten – Kollege Spieß hat es genannt –, Videowettbewerb, Live Podcast und Lawfluencerinnen, die zeigen: Justiz ist modern, vielfältig und sinnstiftend. Klar ist: Unsere Justiz braucht qualifizierte, engagierte junge Menschen, Menschen, die für die Prinzipien unseres Rechtsstaats einstehen und unsere demokratischen Werte in die Zukunft tragen. Ein starker Rechtsstaat braucht nicht nur Gesetze, sondern Menschen, die ihn mit Leben füllen, mit Kompetenz, mit Haltung und mit einem klaren Wertekompass. Dazu gehören auch der Zugang zum Recht für alle, unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildungsstand, und eine Justiz, die moderne Arbeitsbedingungen schafft, familienfreundlich, chancengerecht und offen für Vielfalt. Die Woche der Justiz hat eindrucksvoll gezeigt, wie lebendig unser Rechtsstaat in Rheinland-Pfalz ist und wie wichtig es ist, ihn für alle erlebbar zu machen. Wir Grünen danken dem Justizministerium und allen Beteiligten für ihr gutes Engagement in dieser Hinsicht. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die sogenannte Woche der Justiz vom 23. bis 27. Juni 2025 sollte einen Blick hinter die Kulissen der rheinland-pfälzischen Justiz bieten. Der Justizminister hatte gerade am Dienstag im Rechtsausschuss darüber berichtet. Demnach hatten Gerichte, Justizvollzugsanstalten und das Ministerium ihre Türen weit geöffnet und sich bürgernah präsentiert. Ich selbst konnte leider aus privaten Gründen an keiner Veranstaltung teilnehmen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bedauerlich!) Die Veranstaltungen waren begleitet von Pressearbeit, digitalen Kampagnen, einer Podiumsdiskussion und landesweiter PR-Bühne. Laut Minister war die Woche der Justiz ein voller Erfolg. Solche Veranstaltungen, die dem Bürger die entsprechenden Behörden und Einrichtungen näherbringen, sind absolut lobenswert, auch wenn sie erhebliche Ressourcen binden und gerade die Justiz, wie uns allen bekannt ist, unter akutem Personalmangel leidet. Danke an alle, die zu dem Erfolg beigetragen haben. Es besteht auch hier, genau wie bei der Imagekampagne anlässlich des Rheinland-Pfalz-Tages, eine gute Chance, Nachwuchs zu gewinnen. Übrigens war der Stand der Justiz in Neustadt auch sehr vorteilhaft. Nachwuchsgewinnung ist dringend erforderlich. Die Justiz in Rheinland-Pfalz ist personell und finanziell am Limit. Das ist keine neue Erkenntnis. Es ist das Ergebnis jahrzehntelangen Wegsehens. Die Landesregierung hat es kläglich versäumt, die Justiz wettbewerbsfähig zu halten. Während Nachbarländer Personal bilden und besoldungsrechtlich nachbessern, passiert hier wenig bis gar nichts. Besonders im Justizvollzug ist die Lage dramatisch: schlechte Besoldung im einfachen und mittleren Dienst, kaum berufliche Perspektiven, Überstundenberg, Rekord an Krankheitstagen. Das hat alles dazu geführt, dass immer weniger junge Menschen bereit sind, diesen fordernden Beruf zu ergreifen. An den Gerichten fehlen ebenso an allen Ecken und Enden Servicekräfte, Rechtspfleger und Staatsanwälte. Nun, kurz vor der Sommerpause, kurz vor dem Wahlkampf, wird uns diese Aktion geboten. Der Zeitpunkt ist auffällig, der Stil durchschaubar. Es reicht aber nicht, dem Rechtsstaat Beifall zu klatschen. Man muss ihn auch entsprechend bezahlen. Es reicht auch nicht, von Rückhalt zu reden, man muss ihn auch gewähren. Meine Damen und Herren, die Bürger dürfen erwarten, dass Justiz nicht nur funktioniert, wenn Kameras laufen, sondern jeden Tag, leise, zuverlässig und belastbar. Dafür braucht es mehr als Schlagzeilen. Dafür braucht es eine ehrliche, langfristige Personal- und Besoldungspolitik. Danke. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Bedeutung des Rechtsstaats in der Gesellschaft sichtbar werden lassen – […] Woche der Justiz“. Meine Damen und Herren, ich glaube schon, sagen zu können, dass sie ein Erfolg war, vom 23. Juni bis 27. Juni, die Woche der Justiz in Rheinland-Pfalz. Der Minister hatte uns am Dienstag jetzt nicht mit dem Vortrag gequält; dass es gequält war, lag eher daran, dass die Klimaanlage ausgefallen war, aber er hat uns dann doch ausführlich– trotz der Umstände – über die Details berichtet. An der Stelle auch der Dank an Minister Fernis und die Justizbediensteten dafür, dass sie diese Woche der Justiz auf die Beine gestellt haben; denn diese hat letztlich gezeigt, wie lebendig unser Rechtsstaat ist und dass Justiz mehr ist als nur Gerichtsverhandlungen. Ich glaube, auch Herbert Mertin hätte seine Freude daran gehabt. Ich kann mich noch an die Haushaltsberatungen erinnern, als ich genau zu diesem Haushaltstitel Nachfragen hatte. Ich hatte – ich glaube, das kann man schon sagen – ein Stück weit sein Glänzen in den Augen gesehen, als er darüber gesprochen hatte, was er mit der Woche der Justiz vorhatte, und dass er sich davon letztlich auch die Rekrutierung neuen Personals versprochen hat. Über 15.000 Schülerinnen und Schüler haben landesweit an den Veranstaltungen teilgenommen. Sie erhielten spannende Einblicke in den Alltag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen. Formate wie simulierte Gerichtsverhandlungen, Führungen, Diskussionen und Vorträge haben junge Menschen motiviert, den Rechtsstaat aktiv kennenzulernen; insofern ein wichtiger Schritt, damit die jungen Leute sehen, welche Berufe es in der Justiz gibt. Ich möchte allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen – Kollege Klein hat es eben auch schon getan –, dass natürlich in weiteren Bereichen, auch im schulischen Sektor, die Bildung gezielter erfolgen muss. Ich kann mich an eine Schulgruppenrunde erinnern – Kollege Fischer und Florian Maier waren dabei –, in der wir die Frage gestellt haben, was denn die wichtigste Versicherung ist, und die Kinder nicht wussten, dass es sinnvoll wäre, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, weil sie gar nicht wussten, in welchen Situationen sie haften. Insofern glaube ich, es ist wichtig, das Ganze als Querschnittsaufgabe über die Ministerien hinweg zu sehen: dass man über den Rechtsstaat, aber auch unser juristisches System, in dem wir leben, bildet. In dem Zusammenhang war auch die Auftaktveranstaltung erwähnenswert – Kollege Spies war da, ich war da –, in der es darum ging, Justiz und Rechtsstaat in Zeiten von TikTok, Instagram und Co. zu beleuchten. Es war ein interessanter Vortrag, wie ich fand, von der Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, die an dem Beispiel – das möchte ich nicht versäumen, Ihnen mitzuteilen – „Hornochse“ versucht hat, die Grenzen dessen aufzuzeigen, was man sagen kann und was nicht. Das Beispiel lautete: Wenn ich Minister Fernis „Hornochse“ – er hat noch „‑nschwein“ nicht gezuckt – und dann nenne, wäre es sicherlich zu viel. Der Minister sagte, „Hornochse“ geht noch, „‑nschwein“ wäre dann wirklich ein wenig zu viel. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) War ein amüsanter Umstand, wollte ich Ihnen berichten. BGH, Bettina Limperg, „Hornochsenschwein“ und der Minister. (Abg. Pia Schellhanmmer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gut zu wissen!) Man hat an der Stelle allerdings gesehen – ich komme zum Ende –, wie schwierig es ist, die Grenzen zu ziehen. Deswegen glaube ich, Herr Minister, es ist wichtig, dass Sie im Internet aktiver werden und die Fortbildung betreiben. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt hat der Justizminister das Wort und kann sich zu den Titulierungen äußern. – Bitte. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

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Philipp Fernis

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter dem Motto, unter dem Schlagwort „#WirLebenRechtsstaat“ haben wir als Justiz in Rheinland-Pfalz in der vergangenen Woche die Woche der Justiz veranstaltet und damit eine ganze Reihe von Zielsetzungen verfolgt. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten haben Einblicke gegeben in die Institutionen, die dafür sorgen, dass bei uns der Rechtsstaat gelebt wird und Rechtsstaat mehr ist, als dass es diese Institutionen gibt. Das ist heute in dieser Debatte schon angeklungen. Kein Unrechtsstaat dieser Welt hat keine Gerichte, sondern diese Institutionen, die dann mitunter in Unrechtsregimen noch einen äußeren Schein von Rechtsstaatlichkeit geben sollen, existieren auch dort, wo Unrecht herrscht. Der zentrale Unterschied: dass bei uns Gerichte unabhängig arbeiten, Richterinnen und Richter frei, nur gebunden an Recht und Gesetz das Recht auslegen und über Streitfragen entscheiden, Gerichte auch Entscheidungen des Staats, wenn ich an Verfassungsgerichte denke, sogar Entscheidungen des Parlaments, an der Verfassung messen und gegebenenfalls aufheben können. Dass all das alltäglich gelebt wird, ist etwas, was wir Menschen noch einmal stärker vermitteln wollten. Ich freue mich sehr, dass sehr viele Schülerinnen und Schüler die Veranstaltung besucht haben. An 42 Standorten in ganz Rheinland-Pfalz – es gab überall ein Angebot in der Nähe – haben 92 unterschiedliche Justizbehörden die Gelegenheit genutzt, sich und die spannenden Berufsfelder der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dass wir beim Justizvollzug mit dem Öffnen der Türen etwas zurückhaltender waren als in anderen Einrichtungen, stößt sicherlich auf breite Zustimmung auch dieses Hauses, (Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber auch dort gab es die Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Ich will ein paar Dinge herausheben, ohne damit die anderen in den Schatten stellen zu wollen, sondern um ein bisschen zu beschreiben, was die Menschen interessiert und was stattgefunden hat. In Frankenthal am Landgericht gab es die Möglichkeit, von der Vorführzelle bis zur simulierten Gerichtsverhandlung Einblicke zu bekommen, aber auch vom Wachtmeister Dienstvorführungen zu erleben. Das ist das, was wir alle als Angehörige, als Verantwortliche für die Justiz in Rheinland-Pfalz, was ich auch ganz persönlich in den Gesprächen, in den Veranstaltungen immer vermittelt habe: Justiz, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kennt man aus dem Krimi, unabhängig davon, dass dieses Bild mitunter nicht gänzlich realistisch ist, weil der Staatsanwalt im Krimi immer auf genau eine Akte wartet, die ihm ein Polizeibeamter vorbeibringt, und in der Realität wirklich etwas weggeschafft wird, aber zumindest kennt man die Berufe. Justiz, Rechtsstaat, wenn er gelebt wird, ist aber ein System, das beginnt am Einlass durch die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister, die für Sicherheit sorgen, über die Bürokräfte, die Servicekräfte in den Serviceeinheiten, in den Geschäftsstellen, die dafür sorgen, dass der Laden läuft, und dann gibt es eben Richter und Staatsanwälte, die Anklagen erheben, Verfahren bearbeiten und Entscheidungen treffen. Das dritte Einstiegsamt, der Rechtspflegerdienst, ein Berufsfeld, das der Öffentlichkeit gar nicht so bekannt ist, obwohl es typischerweise in ganz vielen Fragen, bei denen man als Bürger im Alltag auf die Justiz zukommt, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind, die sich kümmern in Nachlasssachen, in Betreuungsangelegenheiten, aber auch einfach, wenn man einen Verein gründet. Ja, es ist ein großer Erfolg, dass viele Schülerinnen und Schüler diese Veranstaltungen besucht und einen Einblick bekommen haben, wie breit die Möglichkeiten sind, in der Justiz Rheinland-Pfalz einen erfüllenden Arbeitsplatz zu finden. In Koblenz ist man neben dem Tag der offenen Tür rausgegangen, hat sich auf dem Clemensplatz mit einer ganzen Reihe von Ständen bei bestem Wetter präsentiert und großes Interesse hervorgerufen, und ja, wir hatten sogar die Möglichkeit, in einer JVA die Türen zu öffnen, weil in Wittlich ein altes Hafthaus, das zur Sanierung ansteht, leer steht und man in der Tat auch einmal einen Blick in ein Gefängnis werfen konnte. Wir haben Podcasts live produziert und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt. In der Tat, ich hatte die Gelegenheit, am Beispiel der Frage, ob denn „Hornochse“ in der politischen Debatte etwas ist, was man aushalten muss, und „Hornochsenschwein“ zu weit geht, den interessierten Menschen mitzuteilen, dass auch über diese Frage im Zweifel unabhängige Gerichte entscheiden und meine Auffassung zu dieser Frage gar nicht maßgeblich ist, auch wenn ich gesagt habe, dass man sich „Hornochse“ in der politischen Debatte vielleicht noch gefallen lassen muss, meine sehr verehrten Damen und Herren (Heiterkeit des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Wir haben drei Dinge erreicht mit dieser Woche der Justiz. Wir haben den Rechtsstaat und seine Arbeit einer breiten Öffentlichkeit sichtbar gemacht, nicht nur denjenigen, die uns besucht haben. Gerade die Lokalpresse hat die Gelegenheit genutzt, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und zu berichten. Schülerinnen und Schüler – die genaue Zahl kennen wir nicht, aber wir wissen es über die Anmeldungen der Klassen: zwischen 12.000 und 15.000 – haben sich informiert, aber auch einen Einblick vor allem in die spannenden beruflichen Perspektiven bekommen. Was mich wahnsinnig gefreut hat beim Erleben, was die Rückmeldungen angeht, wir haben ein Stück weit auch den Zusammenhalt innerhalb der Justiz durch eine solche gemeinsame Anstrengung nach außen noch einmal stärken können. Es ist im Alltag so, dass sich Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer und diejenigen, die ansonsten in Gerichten tätig sind, nicht allzu h äufig begegnen. Auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger führen mitunter ihre Tätigkeit etwas entfernt von Richterinnen und Richtern aus, weil sie unterschiedliche Aufgaben haben. Dass sie alle einmal zusammen ihre Behörden, unsere Justiz präsentiert haben, war auch etwas, was gemeinsam mit Notarinnen und Notare, die sich beteiligt haben, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, unseren Rechtsstaat, unsere Justiz noch einmal in den Blick der Öffentlichkeit gehoben hat. Alles das ist insgesamt ein großer Erfolg. Natürlich wollen wir daran anknüpfen, um dafür, für unseren Rechtsstaat, unsere unabhängige Justiz und den Wert, den eine solche Justiz hat, zu werben. Ich habe es bei Schülerinnen und Schülern mit einem etwas flapsigen Beispiel, das es aber doch zum Ausdruck bringt, einmal so ausgedrückt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Demokratie ist eine zentrale Säule, aber es wäre auch ein demokratischer Vorgang, wenn sechs Füchse und ein Hase darüber abstimmen, wer zum Abendessen verspeist wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Justiz ist der Bär, der dem Hasen zur Seite steht und die Möglichkeit gibt, auch eine demokratische Entscheidung anzufechten. Dafür werden wir auch weiterhin werben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler des Gutenberg-Gymnasiums in Mainz, 11. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind außerdem Schülerinnen und Schüler des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Ludwigshafen, 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt hat sich noch einmal Kollege Thoma gemeldet.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Mich freut es sehr, dass die CDU so viel Zeit hat, sich Gedanken in der Vorbereitung darüber zu machen, womit sich die FDP so beschäftigt, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) aber interessanterweise erklärt das vielleicht auch den einen oder anderen aus meiner Sicht etwas wirren Beitrag gestern zum Thema Klimaschutzgesetz. Die Zeit hätte man vielleicht besser anderweitig in die Vorbereitung investiert. (Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Oh! –

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Gordon Schnieder CDU

Das Glöckchen klingelt!) Warum sprechen wir heute über die Woche der Justiz? Die Antwort ist relativ simpel: weil sie letzte Woche war und jetzt die nächste Plenarsitzung ist und wir natürlich die Gelegenheit nutzen wollen, darüber zu sprechen; denn – das ist jetzt ein ganz wichtiger Punkt – der Politik wird zu oft vorgeworfen, man würde sich nur um ganz aktuelle Themen kümmern, man würde auf das springen, was gerade eine Rolle spielt, aber die grundsätzlichen Themen würden nicht bearbeitet. Genau das ist hier aber passiert. Wir haben uns um grundsätzliche Dinge gekümmert. Wir haben Regierungsverantwortung getragen. Ja, es mag aus Oppositionssicht ein bisschen schwierig sein, sich nicht auf Dinge zu stürzen, worüber man sich streiten kann; denn eines haben wir tatsächlich eben gehört: Wir waren uns in dem Punkt einig, dass die Woche der Justiz ein Erfolg war. Da war nichts, was man groß kritisieren kann, also ist das Thema natürlich für alle blöd, die nicht mit daran beteiligt sind. (Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Tosender Applaus!) Ein anderer Punkt: Wir haben gerade von der AfD gehört, wie schrecklich die Verhältnisse in der Justiz in Rheinland-Pfalz sein sollen. (Abg. Peter Stuhlfauth, AfD: Ne, ist alles super!) Wenn ich mich richtig erinnere, sind wir führend im Bereich Digitalisierung, sind wir führend im Bereich Asylverfahren und wird die rheinland-pfälzische Justiz von anderen Bundesländern als großes Vorbild betrachtet. Also, so ganz furchtbar schlimm kann es anscheinend nicht sein, es sei denn, bei den anderen steht das Wasser tatsächlich schon Oberkante Unterlippe. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ne, das ist nur bei der FDP so!) Die Justiz funktioniert hier. Dass etwas nicht perfekt ist, heißt nicht, dass man es grundsätzlich ablehnen muss. Wir haben große Fortschritte gemacht, und es ist wichtig, dass diese bleiben. Gerade, wenn kritisiert wird, dass wir nicht genug Personal hätten, dann machen wir doch eine Veranstaltung, in der man neues Personal rekrutieren kann. Genau das ist die Woche der Justiz, (Glocke des Präsidenten) nämlich damit wir genau an Problemen arbeiten können, die existieren. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Abschließend würde ich gerne noch sagen, wir können uns natürlich gerne darüber streiten, ob es Themen gibt, die vielleicht eine höhere Dringlichkeit haben – das ist gar nicht das große Problem –, aber wir sollten darüber nicht die Themen vernachlässigen, die trotzdem wichtig sind, auch wenn sie nicht tagesaktuell, jederzeit groß und in der Presse erschienen sind, wir sollten uns darauf konzentrieren, was wichtig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 5 b) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Bau-Turbo JETZT! – selbstgenutzte Erstimmobilie ohne Grunderwerbsteuer fördert gezielt junge Familien auf Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12432 – Für die antragstellende Fraktion spricht Kollegin Jeckel. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die neue Bundesbauministerin Verena Hubertz ist derzeit wöchentlich in einschlägigen Talkshows zu sehen. Dabei weigert sich die Triererin beharrlich, eine konkrete Zielzahl für den Bau der dringend benötigten Wohnungen zu nennen. Offenbar hat sie windigere Berater als ihre Vorgängerin, die mit dem Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr krachend gescheitert ist. Dann lieber vom „Turbo“ sprechen – da hat sie recht. Doch dieser Bau-Turbo kann nicht allein vom Bund ausgehen. Auch Rheinland-Pfalz muss mehr tun, als über die ISB ein paar Zinsen zu verbilligen. Das schärfste Schwert der Landesregierung in diesem Zusammenhang heißt Grunderwerbsteuer. In Rheinland-Pfalz liegt sie bei 5 %. Wer eine Immobilie für 450.000 Euro kaufen will, zahlt ganze 22.500 Euro Grunderwerbsteuer aus dem Eigenkapital, sofort fällig und meist nicht finanzierbar über Kredit. Das ist nicht gerecht und nicht zukunftstauglich. Wir FREIE WÄHLER fordern deshalb: Der Kauf einer selbst genutzten Erstimmobilie bis 600.000 Euro soll steuerfrei werden. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Warum? Weil der Traum vom Eigenheim für viele Familien kaum noch erreichbar ist, selbst mit zwei Einkommen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Eigentum ist nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, es ist auch Altersvorsorge, Sicherheit, Teilhabe. Gerade die breite Mittelschicht – Menschen mit normalem Einkommen, zwei Jobs, Kindern – wird auf dem Wohnungsmarkt zunehmend abgehängt. Dabei liegt die Wohneigentumsquote in Deutschland bei nur 47 %. Zum Vergleich: In Polen sind es 87 %. Ein aktueller Bericht des Handwerksblatts zeigt, die Zahl der Baugenehmigungen in Rheinland-Pfalz hat sich seit 2022 sogar halbiert, ein enormer Tiefstand. Ich sage noch etwas. Wenn wir den Erwerb von Wohneigentum für Familien erleichtern, stärken wir damit die gesamte Bauwirtschaft; denn Investoren bauen nur dann, wenn sie wissen, dass es eine Nachfrage gibt, einen funktionierenden Markt mit echten Käufern. Ohne zahlungsfähige private Haushalte bleiben Bauprojekte in der Schublade. Wer also bauen lassen will, muss Kaufen möglich machen. Es reicht nicht, immer nur auf komplizierte Förderprogramme mit Klimastandards und Formularen zu setzen. Wir brauchen einfache, wirksame Lösungen, das heißt, Steuerlast senken. Der Staat muss nicht jede Immobilie subventionieren, aber er darf Eigentum nicht systematisch verhindern. Deshalb sagen wir ganz klar, der Traum vom Eigenheim darf nicht an der Grunderwerbsteuer scheitern. Wer bauen will, braucht finanzielle Luft. Die schaffen wir mit einem gezielten Steuerverzicht für junge Familien, für Normalverdiener, für Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bezeichnung „Bau-Turbo“, eine Bezeichnung, die die neue Bundesbauministerin gewählt hat, zeigt, dass an der Stelle, an der wir uns als SPD einbringen, wir Verantwortung tragen und uns bewusst sind, wie wir Bauen unterstützen und vorantragen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht nur eine Aufgabe auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene. Ich komme darauf gleich zu sprechen. Was bedeutet dieser Bau-Turbo, der angesprochen wurde? Planungs- und Genehmigungsphasen sollen verkürzt werden. Es soll damit schnelleres Bauen mit dem Ziel ermöglicht werden, was schneller funktioniert, ist damit am Ende des Tages günstiger. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Wie beim letzten Mal!) Es geht um den Umwandlungsschutz, der gestärkt wird. Es geht um die Nachverdichtung, die vereinfacht wird. Es geht um den Außenbereich, der behutsam geöffnet wird. Es geht um die Durchmischung von Quartieren, die erleichtert wird, und die kommunale Selbstverwaltung, die gestärkt wird. Allein das sind Punkte, die uns vorantreiben. Wenn wir jetzt sehen, was der Bund macht, dann stellt sich die Frage: Was macht das Land? Liebe Frau Jeckel, ich hätte Sie gerne als Vorsitzender des HuFA in den letzten Sitzungen begrüßt. Da hat sich der HuFA ausdrücklich mit dem Thema Bauen und Unterstützung beschäftigt. Ich sage an dieser Stelle, das Land weiß, es hat hier Stellschrauben. Diese Stellschrauben werden über die verantwortliche Bauministerin bedient. Liebe Doris Ahnen, ich bin der Auffassung, es ist nicht nur so, dass die ISB ein paar Zinsen verbilligt. Eine solche Aussage ist eine Herabwürdigung dessen, was die ISB leistet. Wir haben ein Investitionsvolumen, das wir über Zins- und Tilgungszuschüsse bereitstellen, von 350 Millionen Euro im letzten Haushalt bereitgestellt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch nie wurde so viel Geld für die Förderung und Unterstützung bereitgestellt. Die ISB ist mit Mann und Maus dabei, das Geld unter die Leute zu bringen, sprich die Anträge abzuarbeiten. Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU hatten entsprechende Berichtsanträge im HuFA gestellt. Wir müssen feststellen, dass es bei der Antragsabwicklung ein bisschen Verzögerung gibt. Das ist nicht so, weil sie seitens der ISB nicht bereit sind, das zu tun, sondern weil viele Menschen diesen Antrag stellen und eine Antragsflut gegeben ist. Die ISB hat alle Hände voll zu tun, um das abzuarbeiten. Herzlichen Dank sage ich den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die damit die Baukonjunktur in unserem Land unterstützen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das hat eine gewisse Tradition in Rheinland-Pfalz. Frau Jeckel, Sie haben in Ihrer Berichterstattung zu dem anstehenden Antrag berichtet, die Eigenheimquote in Deutschland ist so schlecht. Ich kann bestätigen, im Vergleich zu anderen Ländern ist es nicht ganz so gut, aber wir sollten den Blick auf Rheinland-Pfalz richten. Rheinland-Pfalz hat eine Eigentumsquote, die weit über dem Durchschnitt des Bundes liegt. Über 50 % der Menschen leben in einem Eigenheim. Wir werden lediglich noch vom Saarland übertrumpft. Es gibt, zusammenfassend – das muss ich als Pfälzer sagen –, einen besonderen Wettbewerb zwischen der Pfalz und dem Saarland. An dieser Stelle muss ich gestehen, die bauen mehr Eigenheime als Mietwohnungen. Wir Rheinland-Pfälzer sind insgesamt nicht schlecht aufgestellt. Die letztjährige Zahl ist über 50 % in Rheinland-Pfalz. Wir sind wirklich hervorragend unterwegs. Von einem starken Einbruch im Wohnungsneubau zu sprechen, wie Sie es, Frau Jeckel, getan haben, ist das eine. Wenn Sie aber nachfragen würden, wie es konkret aussieht, dann würden Sie erfahren, dass überwiegend Einfamilienhäuser gebaut werden. Da stelle ich mir die Frage, warum ich jetzt zusätzlich Eigentumswohnungen fördern muss, wenn das schon die Einrichtung ist, die am meisten gebaut wird. (Glocke des Präsidenten) Von daher komme ich zum Ende der ersten Runde und bin der Auffassung, dass kein weiteres Handeln notwendig ist. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Wächter.

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Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die eigenen vier Wände, für viele junge Familien ist das mehr als ein Traum. Es ist ein Lebensziel, ein Symbol für Sicherheit, Eigenverantwortung und die Chance, Vermögen aufzubauen. Wir wollen Familien dabei stärken, dass ihr Traum vom Eigenheim Realität werden kann. Deswegen steht die CDU-Fraktion seit jeher an der Seite junger Familien. Wir haben bereits mehrfach Initiativen eingebracht, um Wohneigentum zu fördern, zuletzt mit dem Antrag zum Thema junge Familien beim Eigentumserwerb entlasten, Grunderwerbsteuer reformieren. Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben wir konkrete Vorschläge zur steuerlichen Entlastung beim Ersterwerb eingebracht, leider ohne Zustimmung der Regierungsfraktionen. Sie sehen, das Thema ist nicht ganz neu und seit langer Zeit aktuell. Umso mehr freut es uns, wenn die FREIEN WÄHLER nun nach knapp fünf Jahren und wiederholten CDU-Anträgen zum Thema endlich den Handlungsbedarf erkannt haben und offenbar in Copy-and-Paste-Manier unsere Initiative kopieren. (Beifall der CDU – Zuruf der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER) Was dabei leider untergegangen ist, ist das Verständnis in der Sache. Mit Bau-Turbo hat das Ganze leider weniger zu tun. Die Grunderwerbsteuerbefreiung auf den Ersterwerb entlastet vor allem beim Ankauf von bebauten Grundstücken, aber sei’s drum. Das Thema ist und bleibt wichtig. Rheinland-Pfalz braucht eine neue Eigentumsoffensive mit einem starken Signal für die junge Generation. Allein deswegen nenne ich drei Argumente für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Erstens: Eigentum darf kein Luxus sein. In Rheinland-Pfalz ist der Erwerb von Wohneigentum für viele junge Familien zur Unmöglichkeit geworden, nicht, weil sie es nicht mehr wollen, sondern weil der Staat sie mit zusätzlichen Kosten belastet. Die Grunderwerbsteuer trifft ausgerechnet diejenigen, die keine großen Ersparnisse haben und sich zum ersten Mal etwas Eigenes schaffen wollen. Wer Verantwortung übernimmt, sollte unterstützt und nicht finanziell bestraft werden. (Beifall der CDU) Zweitens: Eigentum sichert Zukunft für Familien und den Staat. Jede Familie, die ein Haus baut oder kauft, investiert in langfristige Stabilität. Sie entlastet den Mietmarkt und schafft Altersvorsorge. Wohneigentum ist keine private Luxusentscheidung. Es ist ein Beitrag zur sozialen Balance. Wer das fördert, investiert in tragfähige Strukturen. Wer es verhindert, verschärft die gesellschaftliche Spaltung. (Beifall der CDU) Damit komme ich zu drittens: Altbau und Bestand brauchen Reaktivierung. Genau das schaffen junge Familien. Der Schlüssel zur Lösung der Wohnraumnot liegt auch im Bestandsbau mit gezielten Anreizen zum Ankauf von Bestandsgebäuden. Das ist die Grunderwerbsteuerbefreiung auf den Ersterwerb. Damit können Leerstand verhindert und beispielsweise Ortskerne erhalten werden. Eine anschließende Umnutzung und die Sanierung stärkt zudem den Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen. (Beifall der CDU) Alles in allem gilt es damit zu handeln. Andere Bundesländer haben es längst vorgemacht. Bayern hat einen Freibetrag eingeführt, Nordrhein-Westfalen diskutiert konkrete Modelle und hat darüber hinaus ein Förderprogramm aufgelegt, das besonders junge Menschen und Familien beim Erwerb von Wohneigentum finanziell unterstützt. Was macht Rheinland-Pfalz? Ausweichreden. Die Landesregierung verweist auf den Bund. Dabei liegt der Schlüssel längst auch in unserer Hand. Die Forderung der CDU-Fraktion ist dabei unverändert: Wir brauchen die Grunderwerbsteuerbefreiung auf den Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie; denn Eigentum, das ist zu Hause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Sorgen wir daher gemeinsam dafür, dass der Traum vom Eigenheim endlich Realität werden kann. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann in der politischen Diskussion oder in der Problemanalyse danebenliegen. Man kann im Lösungsvorschlag danebenliegen, und man kann in der Argumentation danebenliegen. Frau Kollegin, selten kann man bei allen dreien danebenliegen, wie es die FREIEN WÄHLER heute mit ihrem Vorschlag tun. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Zunächst ist die Frage, ob im Bau- und Wohnungsbereich das Thema Eigentum unser größtes Problem ist. Wir haben in Rheinland-Pfalz – das ist gerade gesagt worden – mit 51,3 % die zweithöchste Eigentumsquote bundesweit. Wir haben im Gegensatz dazu vor allem steigende Mietkosten in den Ballungsräumen und in den Hochschulstädten. Ist es also unser drängendstes Problem? Nein, es mag an der einen oder anderen Stelle ein Thema sein, die Eigentumsbildung aufgrund von Rahmenbedingungen, Leitzinsen und der Situation des Baugewerbes und den Baukosten, aber es ist nicht unser wohnungspolitisch größtes Problem. Wir haben über das ganze Land gesehen nicht eine Wohnungsnot, Frau Kollegin, sondern ein Problem der Verteilung von Wohnraum zwischen Stadt und Land, zwischen älteren Menschen und jüngeren Menschen. Das sind die Themen, denen wir uns widmen sollten und müssen. Haben wir das Problem, dass das Land junge Familien bei der Bildung von Wohneigentum nicht fördert? Nein, das haben wir nicht. Über die Wohneigentumsförderung, die nicht nur den Mietwohnungsbau, sondern auch die Eigentumsbildung fördert, haben wir insbesondere für junge Familien extrem gute Konditionen. Frau Kollegin, wenn Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt hätten, dann wüssten Sie, Sie bekommen pro Kind einen Aufschlag von 5 % bei den Zusatzdarlehen. Dann sind Sie schon beim zweiten Kind in einer besseren Kondition, als wenn man Ihren Vorschlag annehmen und die Grunderwerbsteuer für Familien aussetzen würde. Darf man das überhaupt? Wir reden über ein Bundesgesetz. Der Bund gibt den Ländern nur die Höhe des Steuersatzes vor, nicht die Ausgestaltung. Das haben wir schon mehrfach diskutiert. Das heißt, Sie machen einen Vorschlag, den Sie gar nicht umsetzen könnten, selbst wenn Sie denn dürften. Das ist Sand in die Augen der Leute gestreut und kein wirklich wirksamer Vorschlag. Ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz besonders hoch? Nein, sie ist in den meisten Bundesländern höher als in Rheinland-Pfalz. Trägt die Grunderwerbsteuer zum Funktionieren unseres Landes und unserer Kommunen bei? Ja. Wenn Sie hier Vorschläge machen, dass Steuern ausgesetzt werden sollen, dann müssen Sie sich auch Gedanken machen, wie Sie ausfallende Einnahmen refinanzieren. Da kann man beim Landeshaushalt noch sagen, gut, die paar 100 Millionen Euro, das bekommen wir schon irgendwie hin, Neuverschuldung, wie auch immer, aber erklären Sie einmal den Kommunen, wie Sie den ausbleibenden Anteil bei den Kommunen decken. Sie können doch hier nicht einen auf Kommunalpartei machen und dann bei kommunalen Haushalten Ausfälle produzieren, die Sie nirgends gegenfinanzieren. Tut mir leid, das ist einfach nur undurchdacht und populistisch. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Jetzt ist die Frage, ob eine Veränderung bei der Grunderwerbsteuer eigentlich das Problem löst, das Sie vorgeben zu lösen. Thüringen hat es gemacht und die Grunderwerbsteuer gesenkt, interessanterweise die CDU gemeinsam mit der AfD. Was ist passiert? Die Zahl der Grundstückskäufe und Häuserkäufe ist seitdem gesunken. Was heißt das? Ja, wir haben Herausforderungen, wir haben Probleme, aber mit der Frage der Grunderwerbsteuer werden sie nicht zu lösen sein. Die Frage von internationalen europäischen Leitzinsen, die Frage von Baukosten, Baunebenkosten, die Frage der Umnutzung von bestehendem Wohnraum für Menschen, die häufig schon ein gewisses Alter haben, weswegen es schwierig ist, in Sanierung, in Teilung zu kommen und diese Dinge: Das sind die Themen, derer wir uns annehmen müssen, und nicht hier eine einfache populistische Forderung mit einer Aktuellen Debatte raushauen, die am Problem vorbeigeht, die keine Lösung für das angenommene Problem ist und auf Landesebene so gar nicht umsetzbar ist. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere AfD-Fraktion hatte schon mehrfach beantragt, erstmals 2017, einen Kinderfreibetrag auf die Grunderwerbsteuer einzuführen. Ein Kinderfreibetrag würde Familien mit Kindern gezielt beim Immobilienerwerb unterstützen. Familien mit Kindern haben einen größeren Wohnraumbedarf als Kinderlose. Im Haushalts- und Finanzausschuss vor wenigen Tagen kritisierten sowohl Vertreter der Grünen als auch der FDP den hohen Wohnungsbedarf. Herr Dr. Braun von den Grünen sagte, heute wäre der Wohnraumbedarf pro Person dreimal so groß wie vor 50 Jahren. Herr Weber von den ehemals Liberalen sagte, in den vergangenen 40 Jahren hätte sich der Wohnraumbedarf stark erhöht und, Achtung, in China habe eine vierköpfige Familie viel weniger Wohnraum zur Verfügung als in Deutschland. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu den Ampelfraktionen erkennen meine AfD und ich den Wohnraumbedarf von Familien mit Kindern an. Das deutsche Idealbild ist es immer noch, dass sich Mann und Frau von ihrer Hände Arbeit ein Einfamilienhaus leisten können und jedes der Kinder darin ein eigenes Zimmer hat. In Großstädten ist dieses Ideal längst nicht mehr bezahlbar. Selbst im nahen Umland von zum Beispiel Mainz, Koblenz oder Trier ist der Traum vom Eigenheim für Durchschnittsverdiener nur schwer zu bezahlen. Die Gründe sind vielfältig. Unter anderem sind die Immobilienpreise durch Niedrigzins und Massenzuwanderung stark gestiegen. Wir haben gestiegene Baukosten durch überbordende Standards, insbesondere betreffend die Energieeffizienz. Schließlich senkt die Grunderwerbsteuer das Eigenkapital, weswegen ein höherer Kredit zu höheren Zinsen aufgenommen werden muss. Meine AfD hat Lösungen im Programm. Erstens werden wir den Wohnungsmarkt durch eine Asylwende und Abschiebeoffensive entlasten. Dadurch sinken sowohl die Mieten als auch die Kaufpreise. Entsprechend können Familien bereits als Mieter mehr Geld sparen und kommen als Käufer günstiger an eine Immobilie. Zweitens werden wir die Pflichtstandards senken. Was unwirtschaftlich oder unnötig ist, muss nicht vorgeschrieben werden. Dadurch sinken die Baukosten. Vor der Bundestagswahl wollte die CDU den Heizhammer, das Gebäudeenergiegesetz, abschaffen. Nach der Wahl verkündete Friedrich Merz, der Heizhammer werde bleiben und er setze auf marktwirtschaftliche Anreize zur Gebäudedämmung, nämlich auf durch Steuern massiv erhöhte Energiepreise. Wir von der AfD sagen hingegen, Wohnen und Heizen müssen bezahlbar bleiben. (Beifall der AfD) Deshalb werden wir den Heizhammer und auch die unsägliche CO -Steuer abschaffen. Drittens fordern wir einen Kinderfreibetrag auf die Grunderwerbsteuer bei selbstgenutztem Wohnraum. Dadurch werden Familien entlastet, wenn sie eine eigene Immobilie erwerben. Übrigens steht die AfD, wie jeder weiß, auch für niedrige Grundsteuern, um die Wohnnebenkosten zu senken. Die kommunalen Grundsteuerhebesätze würden sinken, wenn das Land das Konnexitätsprinzip einhält und die teure Asylpolitik beendet, indem sie endlich die von uns geforderte Asylwende und Abschiebeoffensive beginnt. Die Wohnungspolitik der AfD entlastet somit Mieter, Eigentümer und auch Familien, die Eigentum erwerben wollen. Herr Köbler, das wäre selbstverständlich auch im Land Rheinland-Pfalz durch Beschluss des Landtags so umsetzbar, wie wir es mehrfach schon beantragt haben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste begrüßen. Das ist zunächst die zweite Gruppe der 11. Jahrgangsstufe des Gutenberg-Gymnasiums Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es freut uns, dass wir Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer der Tanzschule WilliusSenzer begrüßen dürfen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Wink für die FDP-Fraktion.

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Steven Wink FDP

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einigkeit besteht bei den meisten Reden. Wir wünschen uns, dass mehr gebaut wird und mehr Möglichkeiten für junge Familien bestehen, Eigentum zu erwerben. Es ist völlig klar, Menschen, die Leistung bringen, sich Eigentum wünschen und unsere Gesellschaft unterstützen, sollen die Nachricht erhalten, dass sie bauen, kaufen und sich eine Zukunft schaffen können. Ich glaube, das ist unstrittig bei allen Rednerinnen und Rednern, die hier am Pult standen. Es gibt aber noch mehr Herausforderungen. Wir haben hier schon zu anderen Bereichen debattiert. Herr Kollege Wansch hat es vorhin gesagt, was das Thema hohe Baukosten betrifft, was Standards und Bürokratie betrifft oder was analoge und lange Genehmigungsverfahren betrifft. Das gehört alles zu dem großen Köcher dazu, über den wir schon debattiert haben. Das heißt, wir brauchen mehr als Einzelmaßnahmen. Die FREIEN WÄHLER fordern die Streichung oder Absenkung der Grunderwerbsteuer. Natürlich kann man sagen, eine Senkung der Grunderwerbsteuer kann die Eigenkapitalanforderungen absenken, weil eine Steuer über die Bank nicht finanzierbar ist. Sie hat aber auch Grenzen. Wenn wir ein gleichbleibendes Angebot hätten, könnten die Preise steigen. Es dürfte also nicht zwingend einen Bau-Turbo auslösen, was bedeutet, dass ich ganz schnell massives Angebot schaffe oder erhöhe. Das heißt, um die Eigentumsquote zu erhöhen, braucht es weitere Maßnahmen wie Angebot und Baulandpolitik zu verbessern, also mehr bezahlbares Bauland zu schaffen, schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie oder flexible Wohnmodelle und Planungssicherheit. Das hatten wir schon im Plenum. Was die Förderung wie Nachrangdarlehen und Förderkredite betrifft: Kollege Wansch hat dazu ausführlich heute in seiner Rede referiert. Es gibt einige Modelle, die man als junge Familie schon nutzen kann. Wir streben auch die Digitalisierung der Bauverwaltung an – das haben wir im Rahmen der Landesbauordnung schon debattiert –, also dass veraltete Prozesse beim Antrag, bei der Bearbeitung, bei der Genehmigung digitalisiert werden. Diese ganzen Zahlen zu beschleunigen, ist heutzutage ein erheblicher Punkt. Wir sind auf dem Weg zur Senkung der Baukosten. Das Hamburger Modell hat gezeigt, wie ich Effizienz mit kostengünstigem Wohnraum verbinden kann, mit all seinen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, ob ich seriell, modular oder einfacher und pragmatisch baue, also die Realität mit den Normen, die wir haben, verbinde und schaue: Wo habe ich einen pragmatischen Ansatz? Wir schaffen auch neue Bauformen: Holzmodulbau, 3DHäuser, also schnellere Verfahren, mehr Innovation, weniger Paragrafen; das hatten wir alles an anderer Stelle schon geschaffen. Letztendlich sagen wir, wir benötigen mehr Wohnraum, das ist völlig klar. Der Staat hat die Möglichkeiten dafür zu geben, dass ich bauen oder kaufen kann, im besten Fall bauen kann, die Eigentumsquote erhöhen kann und jedem Menschen, jeder Familie die Möglichkeit gebe, eigenen Wohnraum zu erwerben oder zu bauen. Dazu brauchen wir aber ein Konzept mit mehreren Maßnahmen. Ich habe sie kurz erläutert, die Vorredner haben sie kurz erläutert. Von daher finde ich es auch ganz interessant, wenn ich das noch erwähnen darf, welche Menschen sich mittlerweile das Wort liberal ans Hemd kleben. Wir sind immer noch die Liberalen und immer noch die Freien Demokraten, und wir machen liberale Politik. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Was Sie als liberal vorschlagen – es gab noch keine Steuerart im Landtag, die Sie nicht abschaffen oder senken wollten –, die Lösung ist immer, schmeiß einfach alle Ausländer raus, und dann können wir das finanzieren. Das ist kein liberales Modell, auch wenn Sie es als liberal bezeichnen. Das ist auch das falsche Modell. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Frisch das Wort. (Zuruf von der SPD: Ein paar Monate noch!)

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Michael Frisch fraktionslos

– Sparen Sie sich Ihre dummen Bemerkungen. Herr Präsident, meine Damen und Herren! 2021 hat die Berliner Ampel großspurig angekündigt, in der damals beginnenden Legislaturperiode mindestens 400.000 Wohnungen bauen zu wollen. Nicht einmal 300.000 wurden im Schnitt erreicht. Zuletzt waren es sogar deutlich weniger. Gleichzeitig nahm die Bevölkerung migrationsbedingt zu. Die Folgen sind bekannt. Wohnraum fehlt an allen Ecken und Enden, die Mieten steigen unaufhaltsam. Selbst wer kaufen oder bauen will, scheitert am zu geringen Angebot und insbesondere am hohen Preis. Jetzt soll wieder einmal alles besser werden. Die nächste SPD-Bauministerin kündigt Großes an. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Gute Frau!) Einen Bau-Turbo möchte sie zünden. Die Bagger sollen rollen. Nachhaltiges und bezahlbares Bauen ist angesagt: in großem Stil, diesmal ganz bestimmt, versprochen. Meine Damen und Herren, warum nur kommt mir hier Goethe in den Sinn? Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Zum einen, weil solche Versprechungen in der Vergangenheit viel zu oft gebrochen wurden. Jüngstes Beispiel dafür ist die gestern gekippte Stromsteuerentlastung für Privathaushalte. Zum anderen aber auch, weil gerade die SPD dort, wo sie es direkt und unmittelbar könnte, ihre selbstgesteckten Ziele konterkariert. Schon 2017 gab es einen Antrag hier im Parlament, die Grunderwerbsteuer für Familien über einen Kinderfreibetrag spürbar zu senken. Er wurde damals abgelehnt, auch von der SPD. Die Begründung lautete, man tue bereits genug für den Immobilienerwerb von Familien. Dass dem nicht so ist, dürfte inzwischen hinlänglich erwiesen sein. Der Antrag der FREIEN WÄHLER greift dieses wichtige Anliegen wieder auf. Das ist ausgesprochen lobenswert; denn mehr noch als früher gibt es viele gute Gründe, die Grunderwerbsteuer beim ersten Eigenheimkauf für Familien zu streichen oder wenigstens zu senken. Immobilienpreise und Baukosten sind auf einem historischen Hoch. Allein die in der Regel aus dem Eigenkapital zu finanzierenden Nebenkosten machen oft mehrere Zehntausend Euro aus. Diese Kosten sprengen bei vielen Familien das Budget und bedeuten so das Ende aller Träume von den eigenen vier Wänden. Dass sich die SPD dem vorliegenden Antrag verweigert, zeigt einmal mehr die innere Widersprüchlichkeit ihrer Politik. Einerseits sagt man den dramatischen Wohnraumproblemen den Kampf an, andererseits verteuert man das Wohnen durch Steuern und hohe Energiepreise. Man fordert die Menschen auf, für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig wird gerade weniger wohlhabenden Familien der Erwerb von Wohneigentum erschwert oder gar unmöglich gemacht. Das, meine Damen und Herren, ist weder eine soziale noch eine familienfreundliche Politik. Mit dem Bau-Turbo von Frau Hubertz wird es so auch nichts. Die „Drei Farben“ stimmen dem Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER gerne zu. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Staatsministerin Ahnen.

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Doris Ahnen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur ein paar Argumente aus der Diskussion aufgreifen. Zur AfD hat Kollege Steven Wink alles gesagt, finde ich. Dem muss man einfach gar nichts hinzufügen. Aber zu den FREIEN WÄHLERN gäbe es dann doch noch einiges zu sagen. Vielleicht können wir wenigstens erreichen, Frau Jeckel und andere, dass Sie, wenn Sie noch einmal solch einen Antrag stellen, wenigstens vorher die Sachverhalte, die wir heute hier diskutieren, so aufgenommen haben, dass Sie einen Antrag formulieren können, der irgendwie halbwegs auf den Grundlagen basiert, die es gibt. Das kann man wirklich für Ihre Initiativen hier in letzter Zeit überhaupt nicht mehr zugrunde legen. Deswegen wäre es ganz gut, da einfach noch einmal ein paar Sachen richtigzustellen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich sage mal, dass der Bau-Turbo mit der Frage der Grunderwerbsteuerbefreiung nichts zu tun hat, ist hier eben mehrfach ausgeführt worden. Man kann sich auch nicht einfach einen Begriff aus der politischen Debatte kapern und dann etwas völlig anderes damit verbinden. Der Bau-Turbo ist eine Bundesinitiative, begleitet von Landesinitiativen, damit wir schneller bauen können. Es geht nicht um die Frage der Grunderwerbsteuer, Punkt Nr. 1. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Punkt Nr. 2: Das mit der haushaltspolitischen Kompetenz hält sich in Ihren Reihen leider auch in Grenzen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: War noch nie dagewesen!) Um zu formulieren, dann gibt es ein paar Zinsen zu verbilligen, schon mal nicht zu wissen, dass das Wohneigentumsprogramm nicht nur Zinsverbilligung vorsieht, sondern auch Tilgungszuschüsse, und dann in dem Gesamtkontext von einem lächerlichen Betrag zu sprechen, obwohl es bei unseren gesamten Wohnbaufördermaßnahmen – Herr Kollege Wansch hat dankenswerterweise darauf hingewiesen – um Fördermittel in Höhe von 350 Millionen Euro pro Jahr geht, dazu muss man schon ziemlich verblendet sein. Ich sage das an dieser Stelle so. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wenn man dann hingeht, weil einem die Eigentumsquote in Rheinland-Pfalz nicht gefällt, weil sie 10 % über dem Bundesdurchschnitt liegt, und den Bundesdurchschnitt hier nennt, dann muss ich Ihnen sagen, nein, dann wird es mir einfach zu viel. Das ist nicht mehr seriös, und das soll auch den Leuten nicht irgendwie eine gute Idee vermitteln, sondern das soll irgendwie den Leuten irgendetwas erzählen, bei dem davon am Ende nichts mehr stimmt. Das geht so einfach nicht. Das ist keine seriöse Politik und schon gar nicht bei so einem wichtigen Thema. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Benedikt Oster SPD

So sieht’s aus!) Ich bin schon geneigt, den seriösen Redebeitrag von Frau Wächter durchaus anzuerkennen, aber gestatten Sie mir auch eine Anmerkung. Wir haben eine rechtliche Grundlage bei der Grunderwerbsteuer. Man kann das politisch alles falsch finden, aber die rechtliche Grundlage ist, dass das Grunderwerbsteuerrecht Bundesrecht ist. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im Gegensatz zum Vorgängerkoalitionsvertrag der Ampel im aktuellen Koalitionsvertrag der Koalition auf Bundesebene, an der nun die CDU maßgeblich beteiligt ist, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) keine Veränderung des Grunderwerbsteuerrechts steht. Das sollten Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen und noch mal ein ganz klein bisschen Ihre Argumentation üben. (Zuruf aus dem Hause: Oh je!) Ich sage Ihnen, ich habe in den letzten Wochen in vielen Runden mit Herrn Söder zusammensitzen dürfen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Du Arme!) aber zaubern kann der auch nicht. Deswegen kann es auch nicht sein – es sei denn, er hätte sich rechtswidrig verhalten –, dass er in Bayern einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt hat, was Sie hier eben behauptet haben. Das kann er nicht. Es ist Bundesrecht. Auch er hat diese Möglichkeit nicht. Insofern müssen wir uns also auch an dieser Stelle seriös verhalten. Wie gesagt, man kann politisch immer anderer Meinung sein, aber man sollte wenigstens die Grundlagen einigermaßen seriös darstellen. Auch das stimmt eben nicht. Last, but not least ist es uns ein großes Anliegen, junge Familien auch beim Eigentumserwerb zu unterstützen. Ich weiß sehr gut, dass wir in RheinlandPfalz lange eines der wenigen Länder waren, die bei der sozialen Wohnraumförderung auch die Wohneigentumsförderung in den Blick genommen haben. Manchmal sind wir dafür auf Bundesebene auch merkwürdig angeschaut worden. Warum haben wir das getan? Weil wir das Land mit der zweithöchsten Eigentumsquote sind (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) und wollen, dass auch Familien mit einem mittleren Einkommen Eigentum erwerben können. Deswegen unterstützen wir sie gezielt über die soziale Wohnraumförderung und im Übrigen auch mit einer Grunderwerbsteuer von 5 %, die zum Beispiel unter der des von Ihnen zitierten Landes Hessen liegt. Diesen Weg wollen wir weiter gehen, eine gezielte Unterstützung von Familien, damit es auch für sie möglich ist, Eigentum zu erwerben. Dazu haben wir gute Instrumente in Rheinland-Pfalz. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Kollegin Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrte Frau Ministerin! Es handelt sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Aktuelle Debatte und nicht um einen Antrag. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. (Zurufe von der SPD, der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP: Oh! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Uns geht es hier, wie es bei einer Aktuellen Debatte üblich ist, darum, Themen anzustoßen. Statt Lösungen zu diskutieren, hier Parteibashing zu betreiben, erscheint mir für eine Ministerin auch nicht besonders seriös, (Beifall des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) aber da habe ich wohl zu hohe Erwartungen. Dass der Begriff Bau-Turbo legal definiert ist und nur gewisse Maßnahmen enthalten darf, war mir gar nicht klar. Sehr geehrter Herr Wansch, wenn Sie mich gerne im HuFA sehen würden, dann steht es Ihnen frei, sich innerhalb der regierungstragenden Fraktionen dafür einzusetzen, dass wir wieder alle Ausschüsse besetzen dürfen. Wir würden dies mit Freude tun. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Wenn Sie sich hier hinstellen und behaupten, das Land müsse nichts tun, frage ich Sie: In welcher Realität leben Sie eigentlich? Haben Sie schon einmal mit jungen Familien gesprochen, die gerade bauen, kaufen oder renovieren oder es zumindest versuchen? Da geht es längst nicht mehr um den Traum vom Eigenheim, sondern ums nackte Rechnen. Kreditraten von 3.000 Euro im Monat kann sich kaum jemand leisten, vor allem nicht bei explodierenden Baukosten und steigenden Lebenshaltungskosten. Ja, ich spreche aus Erfahrung, Herr Köbler. Ich habe mit Familien gesprochen, die Kinder haben und die ebenso unter den enormen Kosten leiden, Förderung hin oder her. Ja, wir können das umsetzen durch eine Staffelungsregelung bis 600.000 Euro Nullsteuer beim Ersterwerb und darüber hinaus wie gehabt 5 %. Wie erwartet ist der Heilige Gral der regierungstragenden Fraktionen im Umgang mit Vorschlägen aus der Opposition die reflexartige Frage nach der Gegenfinanzierung. Solange Sie aber Rücklagen von 3,9 Milliarden Euro anhäufen und 4,3 Milliarden Euro an Ausgaberesten vor sich herschieben, ist diese Frage einfach nicht glaubwürdig. Gleichzeitig schaffen Sie es dauerhaft, die sogenannten Kriegskassen des Landes weiter aufzufüllen, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) während Familien, Handwerker und junge Paare beim Immobilienkauf leer ausgehen. Das Geld ist da. (Glocke des Präsidenten) Es fehlt nur der politische Wille, die hart arbeitende Mitte in diesem Land zu entlasten. Stellen Sie sich ein Rheinland-Pfalz vor, in dem Familien wieder Eigentum bilden können, nicht trotz der Politik, sondern dank ihr. Dafür stehen wir FREIE WÄHLER. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Wansch.

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Thomas Wansch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon auffällig, wie hier Frau Jeckel – ich verweigere mich der Bezeichnung Kollegin – (Zurufe von der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der

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Martin Louis Schmidt und Michael Frisch fraktionslos

Oh!) formuliert, nachdem die FREIEN WÄHLER politischen Selbstmord begangen haben und ihre Gruppe das Einzige ist, was von den FREIEN WÄHLERN noch übrig geblieben ist. Sie interessieren sich für ein Thema, die Grunderwerbsteuer. Wenn Sie ein solches Interesse haben, dann haben Sie auch selbstverständlich den Zugang zu den Ausschüssen. Da ist niemand von uns Kolleginnen und Kollegen, der sagt, Sie hätten keine Möglichkeit, sich zu informieren. Dass Sie das nicht tun, spricht für Ihre Einschätzung. Das Einzige, was Sie hier bieten, ist Polemik pur und ein Bashing der Regierungsmitglieder. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Das müssen Sie jetzt gerade sagen!) Das finde ich interessant, aber von Ihrer Kenntnis der Haushaltslage bin ich schon fast schockiert. Sie schlagen vor, die Grunderwerbsteuer für einen bestimmten Bereich zu senken, ohne auch nur ansatzweise Beträge zu nennen, wie sich das auf den Haushalt auswirkt. Es gibt Berechnungen, die sprechen von 200 bis 250 Millionen Euro. Das ist ein Riesenbetrag, der dauerhaft dem Landeshaushalt fehlen und der uns dauerhaft die Finanzierung vieler Möglichkeiten rauben würde. Letztlich ist es so, dass die Mittel, die mit über 350 Millionen Euro seitens des Landes zur Verfügung gestellt werden, die eine besondere Förderung im Familien- und Kinderbereich vorsehen, was Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüsse betrifft, ausdrücklich eine Familienförderung sind. Dass das funktioniert (Glocke des Präsidenten) und auch nach vorne geht, zeigt die Umsetzung der Eigentumsquote in Rheinland-Pfalz. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Wie gesagt, wir haben hier eine tolle Zahl, und ich bin der Auffassung, dass das, was Sie hier seitens der FREIEN WÄHLR abgeliefert haben, ansonsten keiner Diskussion bedarf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Kollegin Wächter.

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Karina Wächter CDU

Wir sind uns einig in der Frage, dass wir mehr Wohnraum schaffen und den vorhandenen Wohnraum effizienter nutzen müssen. Es gibt auch nicht die eine Initiative, die unser Problem löst, auch darin sind wir uns einig. Ich glaube, was wir aber brauchen, ist noch ein bisschen mehr Klarheit im Status quo. Das bedeutet, dass wir aktuell in Rheinland-Pfalz allein 14.000 Wohnungslose haben, wobei die Dunkelziffer riesig ist. Ja, die Eigentumsquote ist hoch, das ist so. Nur, schauen wir auch da genauer hin, sehen wir, dass der Altersdurchschnitt der Eigentümer sehr, sehr hoch ist, sodass auch hier absehbar ist, dass sich die Eigentumsquote sehr zeitnah massiv verändern wird. Was die Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern betrifft, sage ich, ja, die Bundesregierung bzw. der Koalitionsvertrag hat die Öffnungsklausel einkassiert, aber andere Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit gefunden, diese Mehrbelastung, will ich einmal sagen, zu kompensieren. Das ist Fakt. Sie schaffen Förderprogramme oder haben Förderprogramme geschaffen, die die Grunderwerbsteuer quasi eins zu eins einkassieren. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie die Lebenswirklichkeit aussieht, zeigt ein Anliegen, das vor wenigen Wochen ein junges Paar in meinem Wahlkreis an mich gerichtet hat; denn für sie in der Lebenswirklichkeit geht es nicht um Zuständigkeiten und darum, wer wann wo was regelt, sondern es geht darum, ob sich ihr Eigenheim, ihr Traum von der Wohnung finanzieren lässt und das Geld dafür da ist. Das Paar, das sich an mich gewandt hat: beide um die 30, zwei kleine Kinder, sie ist Krankenschwester, er Handwerker, also beide berufstätig. Ihr Traum war, ein älteres Haus im Heimatort im Hunsrück mit Garten in der Nähe zur Familie zu kaufen. Sie hatten gespart, geplant. Ich glaube, das kennen wir im nahen Umfeld alle. Der Kredit war knapp, aber machbar. Wie sieht es aus? Wir haben extreme Kostensteigerungen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: So ist es!) Dazu kommt dann die Grunderwerbsteuer, der Notarvertrag etc., (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) letztlich Geld, das sie nicht aufbringen konnten, und am Ende kommt es auf jeden Euro an. Der Traum vom Eigenheim platzte, sie wohnen weiter zur Miete. Ist es das, was wir langfristig wirklich wollen? Das möchte ich an der Stelle noch mal fragen; denn was mich besonders getroffen hat, war ihre Frage, warum Sie sich letztlich an mich gewandt haben. (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Ende. Wir arbeiten hart und dennoch bleibt wenig übrig. Warum macht es uns der Staat so schwer, unseren Traum umzusetzen? – Das ist eine berechtigte Frage, wie ich finde, und keine Ausnahme. Die Realität für viele Familien sieht genauso aus, nicht nur in der Stadt, sondern auch im ländlichen Raum. Ein Eigenheim, das müssen wir weiter unterstützen, ist mehr als nur ein Haus. Es ist ein Zuhause, eine Zukunftsinvestition und eine Altersvorsorge. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Jan Bollinger das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im ersten Teil ging ich auf die Grunderwerbsteuer ein und wie meine AfD Wohnen und Bauen bezahlbar macht. Der Debatte fehlt leider neben der Grunderwerbsteuer ein zweites Schlagwort, nämlich der Bau-Turbo. Liebe FREIE WÄHLER, eine Steuerbefreiung wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber für sich genommen noch keinen Bau-Turbo auslösen. Damit mehr Häuser und Wohnungen gebaut werden, braucht es mehr als nur eine niedrigere Grunderwerbsteuer. Ich sagte es bereits in meinen Lösungsansätzen im ersten Teil, wie Wohnen und Bauen günstiger werden kann. Standards müssen runter, die Landesbauordnungen müssen vereinheitlicht werden, und zwar nach dem Vorbild, wo am günstigsten gebaut werden kann. Insbesondere benötigen die Bauherren Geld. Wer als Bürger baut, der schaut auf sein Nettoeinkommen und fragt sich dann, ob er sich den Immobilienerwerb oder einen Hausbau leisten kann. Mehr Netto vom Brutto wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Wohneigentum für unsere Bürger. Zuletzt sind die Sozialversicherungsabgaben, insbesondere die Krankenkassenbeiträge, stark gestiegen, auch aufgrund Ihrer Zuwanderungspolitik. So wie die staatlich bedingten Wohnnebenkosten wie die Grundsteuer und Energiekosten immer weiter steigen, so drohen auch die Sozialversicherungsbeiträge immer weiter zu steigen. Wir haben ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Migration, sogenannter Klimaschutz mit Energiewende, EU, Entwicklungshilfe, NGOs, Sozialabgaben steigen enorm, erfordern dann eine entsprechende Anhebung von Abgabenbelastungen der Bürger, und das ist ein Teufelskreis, aus dem wir ausbrechen müssen. Dazu bietet die AfD das richtige Programm: Asylwende und Abschiebeoffensive, Bürokratieabbau, sichere und günstige Energieversorgung einschließlich Kernkraft sowie geringere Steuern und Abgaben, und damit geht es in Deutschland auch wieder voran. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Jeckel, ich habe mich gerade eben bei Ihrem zweiten Redebeitrag ein bisschen für dumm verkauft gefühlt. Wir haben uns im Parlament ein paar Spielregeln gegeben. Wir in diesem Parlament können nichts dafür, dass Sie den Fraktionsstatus verloren haben. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Wir haben im Ältestenrat mit einem Goodwill Ihren Gruppenstatus initiiert. Wir haben Ihnen Geld zur Verfügung gestellt, damit Sie parlamentarisch überhaupt noch weiterarbeiten können. Dass Sie sich hier hinstellen und so auftreten, wie Sie aufgetreten sind bei der Frage des Fraktionsstatus und des Gruppenstatus, halte ich echt für eine Beleidigung des Goodwill der anderen Fraktionen Ihrem Gruppenstatus gegenüber, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) entschuldigen Sie, mit dieser Borniertheit und Arroganz, die Sie heute am Rednerpult an den Tag legen. Also gestern, wie gesagt, das habe ich überhaupt nicht verstanden, aber wenn das jetzt die Strategie der FREIEN WÄHLER in den nächsten Monaten sein soll, dass man mit einer Wortwahl in der Plenardebatte – – – Ich war genauso erschrocken, dass Sie gesagt haben, dass es eine Aktuelle Debatte ist. Also, die Aktuelle Debatte ist keine Karnevalsveranstaltung und keine Kappensitzung, und sie ist auch kein Rednerpult, um eine Rede zu einer Kappensitzung zu halten. Ich gehe davon aus, dass Sie vielleicht in den nächsten Plenardebatten einen Antrag zu Ihrer Initiative der Aktuellen Debatte einbringen werden. Dann bin ich einmal auf Ihre Argumentation und auch auf Ihre Ausführungen gespannt, wie Sie dann die Gegenfinanzierung und all diese Dinge regeln wollen. Entschuldigung, ich kam mir ein bisschen für dumm verkauft vor über den Goodwill, den wir Ihnen als parlamentarischer Gruppe über alle Fraktionen hinweg ermöglicht haben. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mit dem Kollegen Weber sehr einig, was die Bewertung der Beiträge der FREIEN WÄHLER angeht. Ich glaube, vom Stil und von den Inhalten her hat Herr Kollege Wansch einiges geradegerückt. Es ist teilweise schon eine Zumutung, wie hier die Debattenargumente „ausgetauscht“ werden. (Zuruf der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER) Lesen ist eben mehr als die Kompetenz, Buchstaben aneinanderzureihen, sondern es gehört auch ein bisschen verstehendes Lesen dazu. Ich will mich aber noch einmal kurz mit Ihnen beschäftigen, Frau Kollegin Wächter. Sie haben groß angekündigt, getönt, andere Länder würden entsprechend Freibeträge in der Grunderwerbsteuer einführen, aber dann haben Sie in einem Nebensatz die Fahne wieder eingerollt, weil Sie nämlich eingeräumt haben, dass das nicht richtig ist, sondern dass Bayern ein Förderprogramm gemacht hat, welches Teile des Erwerbs entsprechend kompensiert. Jetzt verrate ich Ihnen etwas: Wir haben auch solch ein Förderprogramm. Das gibt es schon, und man kann darüber diskutieren, dass man es ausweitet, dass man es vielleicht erhöht oder man es einfacher zugänglich macht. Es ist aber im Prinzip genau das Gleiche, was in Rheinland-Pfalz seit Jahren gemacht wird bei der Wohneigentumsförderung, über die Wohnraumförderung, (Abg. Karina Wächter, CDU: Und wer kann das denn nutzen?) über die Tilgungszuschüsse und Kreditverbilligungen der ISB für Familien, wo für jedes Kind auch noch ein Bonus mit obendrauf kommt. Man kann darüber sprechen, ob man das stärker in Eigentumsteilung, in Sanierung usw. ausrichtet. Das kann man alles machen, und das sollten wir auch alle miteinander gemeinsam tun, aber Entschuldigung, wir sollten es nicht auf diese billige, populistische Weise tun, einfach zu behaupten, man könnte für bestimmte Personengruppen eine Steuer aussetzen; denn das kann man auf Landesebene schlicht und ergreifend einfach nicht. Das ist nichts anderes als Wahlkampfpopulismus und bringt den Familien in unserem Land überhaupt gar nichts. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Mit der Aussprache hat die Aktuelle Debatte ihre Erledigung gefunden. Wir kommen zu Punkt 5 c) der Tagesordnung, wobei die SPD von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht hat: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12401 – Der erste Redner in der Debatte ist Abgeordneter Hüttner von der SPD-Fraktion.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP beantragen heute eine Änderung der Geschäftsordnung im Hinblick auf die Regelung des sogenannten Alterspräsidenten bzw. im Umgang mit einer möglichen Abberufung von Ausschussvorsitzenden. Mit Beginn einer Legislaturperiode war es bisher immer so, dass die oder der Lebensälteste die Aufgabe übertragen bekam, eine neue Legislaturperiode mit einer grundsätzlichen Rede und den ersten parlamentarischen Abwägungen zu leiten. Dabei blieb es gänzlich unberücksichtigt, ob diese Person bereits über parlamentarische Erfahrungen verfügte oder nicht. Somit konnte es auch vorkommen, dass ein Landtagsmitglied diese Aufgabe übertragen bekam, welches gänzlich ohne parlamentarische Erfahrung gewählt worden ist. Seien wir ganz ehrlich. Wer würde eine solche Wahl nicht annehmen? Denn es ist eine Ehre, eine neue Legislaturperiode zu eröffnen. Nun ist es doch so, dass eine Geschäftsordnung des Landtags sehr elementare Dinge beinhaltet, die nicht nur immens wichtig sind, sondern die in ihrer Handhabung auch entsprechendes Wissen und Erfahrungen erfordern. Es war natürlich immer so, dass unsere gute Landtagsverwaltung entsprechende Hilfen gab, aber am Mikrofon und auf dem Präsidentenplatz sitzt man letztendlich doch allein, geschweige denn – aus welchen Gründen auch immer –, dass es dann bei der ersten Sitzung nicht dazu kommt, dass ein Präsident tatsächlich gewählt wird. Mit diesem Antrag soll diese Situation nunmehr geändert werden. Künftig soll die Kollegin oder der Kollege die Funktion des Alterspräsidenten oder der Alterspräsidentin übernehmen, der oder die die längste Zugehörigkeit im Landtag hat. Die Presse hat schon einmal recherchiert. Aktuell wäre es der Kollege Schreiner. Herr Schreiner, ich weiß nicht, ob Sie noch einmal kandidieren. Also, wenn Sie nicht mehr kandidieren, müsste man nach jemand Neuem ausschauen, aber aktuell wäre es so, von daher diese Erwähnung. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Das sollten Sie vielleicht noch einmal überlegen. Bei gleicher Dauer – auch dies könnte vorkommen – ginge es erst im zweiten Schritt um das Lebensalter. Der Bundestag, übrigens, und fast die Hälfte aller Bundesländer haben bereits eine ähnliche Regelung getroffen. Die Situation, auch wenn es wenig wahrscheinlich ist – ich habe es in den knapp 20 Jahren noch nicht erlebt, dass das gesamte Präsidium verhindert ist –, sieht gleichermaßen vor, dass das Mitglied des Landtags, welches die längste Zugehörigkeit hat, dann auch die Vertretung übernimmt. Auch hier wird mit dem Lebensalter diese Erfahrungssituation konsequent in die Geschäftsordnung umgesetzt. In einem weiteren Schritt beantragen wir auch Änderungen im Bereich einer möglichen Abberufung eines Ausschussvorsitzes. Künftig soll die einfache Mehrheit über die Abberufung entscheiden können, eine Regelung, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2024 ausdrücklich bestätigt hat. Der Antrag sieht selbstverständlich die ausdrückliche Begründung und Stellungnahme der oder des Betroffenen vor und lässt zudem das Vorschlagsrecht für die Funktion der jeweiligen Fraktion weiterhin gültig. Nichtsdestotrotz ist es eine sehr wichtige Veränderung der Geschäftsordnung, die hiermit beantragt wird. Ich danke insoweit im Augenblick für die Aufmerksamkeit. Wir werden weiter darüber debattieren. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Klein das Wort.

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Marcus Klein CDU

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung, die wir uns in diesem Hause gegeben haben, unterliegt einer Fortentwicklung. Das machen wir zu Beginn einer jeden Wahlperiode, und wir hatten dazu einen Unterausschuss des Rechtsausschusses, den der Kollege Helmut Martin geleitet hat. Wir machen es aber auch in der Wahlperiode dann, wenn es sinnvoll und geboten ist. Dies ist vorliegend der Fall. Konkret ist der Vorschlag, die Regelung zur Leitung der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags zu modernisieren und die Bestimmung des sogenannten Alterspräsidenten neu zu ordnen. (Abg. Joachim Paul, AfD: „Zu modernisieren“! – Weitere Zurufe von der AfD) – Ja, Herr Paul. Künftig soll nicht mehr automatisch das älteste Mitglied nach Lebensjahren diese Funktion übernehmen, sondern dasjenige Mitglied, das dem Landtag am längsten angehört und bei dem man unterstellen kann, dass diese Person eine breite parlamentarische Erfahrung mitbringt, um diese Rolle wahrzunehmen. Damit greifen wir eine Änderung auf, die es auch schon im Bund, im Bundestag, und in einigen Landtagen gibt. Im Bund wurde schon 2017 betont, dass die Erfahrung im Parlament die entscheidende Grundlage sein sollte und ist, eine souveräne Leitung der konstituierenden Sitzung mitzubringen und die Würde des Hauses dann auch entsprechend zu wahren. Es mag in früherer Zeit so gewesen sein, dass man das bei der ältesten Person unterstellt hat und auch Respekt vor der Lebenserfahrung hatte; was man jedoch nicht unterstellen kann, ist, dass sie auch diesen parlamentarischen Sachverstand mitbringt. Diesen Gedanken greifen wir auf, den gibt es auch schon länger. Ich vertrete das schon einige Zeit, aber ich glaube, gerade das wirklich traurige Schauspiel der Eröffnungssitzung in Erfurt im Thüringer Landtag hat gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Joachim Paul AfD

Aha, jetzt kommt die Katze aus dem Sack! Erst die fehlende Lebenserfahrung, jetzt ist es die AfD! Alles Blödsinn, was Sie da erzählen!) – Ja, die Getroffenen bellen an der Stelle. Dies hier ist nicht die Bühne, auf der dieses Parlament verächtlich gemacht werden soll, in der ersten Sitzung vorgeführt werden soll. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Joachim Paul AfD

Jetzt kommt die Katze aus dem Sack!) Wir haben das in Thüringen erlebt. Das war unwürdig, das war v erwerflich, das war ganz schlecht, und das schließen wir mit dieser Regelung aus, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Joachim Paul AfD

Keinen Respekt vor dem Wähler! Keinen Respekt vor Millionen von Wählern!) Künftig nehmen wir das Mitglied mit der größten Erfahrung, dem größten Wissen, und dem trauen wir auch zu, dass es die Sitzung leiten kann und diese Übergangszeit mit Respekt und Würde begleitet. Wir schlagen vor, in der Geschäftsordnung auch zu ändern und klarer zu regeln, wie ein Ausschussvorsitzender abberufen werden kann auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Eine einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder ist demnach erforderlich, um gewählt zu werden, und sie ist erforderlich, um abberufen zu werden, wenn der Vorsitzende das Vertrauen des Ausschusses nicht mehr genießt. Das ist ein demokratisches Mittel, das sicher nur in engsten Grenzen zur Anwendung kommen kann. Ein Ausschuss muss aber auch arbeitsfähig bleiben. Dazu dient diese Regelung für den Fall, dass das durch das Verhalten des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden nicht mehr gegeben ist. Wir orientieren uns hier insgesamt an der bewährten Praxis anderer Länderparlamente und des Deutschen Bundestags. Das ist der richtige Weg. Deshalb haben wir den Antrag eingebracht, und ich werbe hier um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die konstituierende Sitzung eines Parlaments ist weit mehr als ein formaler Akt. Sie ist ein demokratischer Schlüsselmoment. In ihr entscheidet sich, ob ein Parlament in der Lage ist, sich aus eigener Kraft geordnet, handlungsfähig und würdevoll zu organisieren. Gerade in solchen Momenten zeigt sich, wie belastbar unsere demokratische Kultur ist und wie wichtig Erfahrung, Respekt und Haltung für einen gelingenden Übergang sind; denn demokratische Ordnung ist kein Automatismus. Sie lebt auch vom Vertrauen im Verfahren und von der Verantwortung derer, die sie tragen. Dass dieses Vertrauen missbraucht werden kann, haben uns Entwicklungen in anderen Parlamenten gezeigt. Ich kann nur wiederholen, was der Kollege Klein gesagt hat. In Thüringen etwa kam es im vergangenen Herbst dazu, dass der Alterspräsident – erstmals selbst gewählter Abgeordneter – (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind doch in Thüringen gar nicht im Parlament vertreten!) seine Rolle parteipolitisch instrumentalisierte. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind in Thüringen doch gar nicht vertreten!) Die Geschäftsordnung wurde missachtet, der demokratische Ablauf bewusst gestört. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind gar nicht vertreten!) Das Verfassungsgericht musste einschreiten, Herr Paul, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments wiederherzustellen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ja, genau! In dem Ihr gar nicht vertreten seid!) Das war kein Missverständnis. Das war eine gezielte Störung, (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind gar nicht vertreten!) ein Angriff auf demokratische Institutionen von innen. Genau das darf in einem funktionierenden Parlament nicht passieren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Künftig soll – die Kollegen haben es schon gesagt – die konstituierende Sitzung von einem Mitglied geleitet werden, das über parlamentarische Erfahrung verfügt, nicht mehr vom ältesten Mitglied nach Lebensjahren, sondern vom dienstältesten. Bei gleicher Zugehörigkeitsdauer entscheidet dann das Lebensalter; denn Erfahrung wiegt in dieser Rolle mehr als Lebensjahre. Wer mit den Verfahren dieses Hauses vertraut ist, wer die parlamentarische Kultur kennt, kann eine solche Sitzung im Sinne des Hauses und unserer Demokratie souverän führen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir orientieren uns dabei – auch das wurde schon gesagt – an etablierten Regelungen, etwa im Deutschen Bundestag und in mehreren Landesparlamenten. Wir übertragen dieses Prinzip auch auf weitere Vertretungsregelungen im Ältestenrat. Wie bei der Sitzungsleitung soll künftig nicht mehr das lebensälteste, sondern das dienstälteste Mitglied einspringen, sofern es dazu bereit ist. Ein zweiter Punkt betrifft die Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Auch hier schaffen wir eine klare, rechtlich tragfähige Regelung. Künftig genügt eine einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder statt wie bisher eine Zweidrittelmehrheit. Diese Änderung setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Sie stärkt die demokratische Legitimation unserer Ausschussarbeit; denn wer das Vertrauen der Mehrheit verloren hat, kann kein Ausschussgremium dauerhaft führen. Das Verfahren bleibt transparent und geordnet, mit schriftlichem Antrag, mündlicher Begründung, Stellungnahmemöglichkeit und neutraler Sitzungsleitung durch das Präsidium. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Änderungen sind mehr als technische Präzisierungen. Sie sind ein Beitrag zur Stabilität und Wehrhaftigkeit unserer parlamentarischen Ordnung. Sie sichern die Funktionsfähigkeit des Landtags gerade in symbolisch aufgeladenen Situationen und schützen unsere Verfahren vor gezielten Störungen oder politischer Inszenierung. Ich danke allen demokratischen Fraktionen, die diesen Schritt gemeinsam mitgehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die die gängige Tradition unserer demokratischen Praxis über Bord werfen sollen. Es betrifft die Bestimmungen des Alterspräsidenten, die Vertretungsregelungen im Ältestenrat bei Verhinderung des Präsidenten sowie die Neufassung der Abberufung eines Ausschussvorsitzenden. Diese Vorhaben wollen wir heute kritisch beleuchten. Unserer Überzeugung nach ist der Vorschlag, die Bestimmung des Alterspräsidenten und die Vertretung bei Verhinderung des Präsidenten auf die Dauer der Mitgliedschaft im Landtag, anstatt auf das Lebensalter zu stützen, keine Änderung aus einer parlamentarisch notwendigen Praxis heraus, sondern eine aus politischem Kalkül. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Man setzt bei den antragstellenden Fraktionen darauf, auch in Zukunft grundsätzlich die Dienstältesten zu stellen und somit auch den Alterspräsidenten in den eigenen Reihen zu haben. Ich stelle mir an dieser Stelle die Frage – der Anlass ist klar, Sie haben das auf uns als AfD bezogen –: (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auf Sie?) Was machen Sie beispielsweise in 20 Jahren, wenn vielleicht einmal einer von der AfD-Fraktion Dienstältester ist? Wird dann die Geschäftsordnung wieder geändert? Man könnte vermuten, dass das so kommt. Wir werden das irgendwann herausfinden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wird nicht passieren! –

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Marcus Klein CDU

Wir hoffen, dass Sie dann nicht mehr da sind!) Bestärkt wird diese Vermutung auch vor dem Hintergrund der Ereignisse in Thüringen im September letzten Jahres. Nachdem die AfD in Thüringen deutlich die Landtagswahlen gewonnen hatte und der dortigen Geschäftsordnung entsprechend als stärkste Fraktion nicht nur den Alterspräsidenten stellte, sondern auch einen Kandidaten für die Position des Landtagspräsidenten benennen durfte, bemühte sich die CDU, wohlgemerkt in Kooperation mit den Linken, um eine Änderung der Geschäftsordnung noch zu Beginn der konstituierenden Sitzung des Landtags in Erfurt. Ich möchte jetzt an dieser Stelle einmal einen Mann ins Feld führen, der sehr viel Ahnung hat. Er ist Sozialdemokrat, ehemaliger Minister, und zwar Mathias Brodkorb. (Beifall bei der AfD –

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Joachim Paul AfD

Guter Mann!) Er bezeichnete damals in einem WELT-Interview die Sache als ein ziemlich schlechtes Signal – die Geschäftsordnung zu verändern, weil einem die Situation nicht mehr gefällt. Die Grundregeln einer Demokratie dürfen nicht davon abhängen, welche Wahlergebnisse zustande gekommen sind, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) so Brodkorb weiter. Der Cicero-Kolumnist Alexander Grau schrieb zu diesem Spektakel in einer Kolumne: Demokratenstadel – Von einem neuesten Akt in dem hierzulande seit einiger Zeit beliebten Drama „Demokratieverteidiger zerstören die Demokratie“. – Weiter führt er in Bezug auf demokratieschädigendes Verhalten aus: Der Demokratie schadet viel mehr, wer den Eindruck erweckt, dass er über Jahrzehnte eingespielte Regeln außer Kraft setzen möchte, um gegebene Mehrheitsverhältnisse auszuhebeln. Genau darauf verfällt aber die CDU, die sich so gerne als die Hüterin der Demokratie aufführt. – Unverkennbar liegt diesem Punkt im hier besprochenen Gesetzentwurf das gleiche Prinzip zugrunde, und auch hier spielt die CDU erneut mit. Der einzige Unterschied zu Thüringen liegt hier in dem Bestreben, die Spielregeln zu ändern, bevor eine Wahl möglicherweise Mehrheitsverhältnisse verändert. Die Intention bleibt unabhängig davon und unabhängig vom Zeitpunkt grundfalsch. Der zweite zentrale Punkt des Gesetzentwurfs ist die angestrebte Möglichkeit, einen Ausschussvorsitzenden künftig mit einfacher Mehrheit statt mit einer Zweidrittelmehrheit absetzen zu können. Wenn man sich anschaut, wie unredlich bereits in einigen deutschen Parlamenten mit den Ausschussvorsitzenden der größten Oppositionspartei umgegangen wird, erfordert es nicht allzu viel Fantasie, sich auszurechnen, wozu diese Regelung dienen soll. In Erwartung sich nachhaltig verschiebender Kräfteverhältnisse nach den kommenden und künftigen Landtagswahlen möchte man einfach vorbeugen. Man befürchtet, dass man mit dem Kartell diese Zweidrittelmehrheit nicht mehr erreichen kann. Wir werden das auch sehen, wir sehen es wieder im Bundestag: Sie gestehen uns nicht mal mehr diese Position, Ausschussvorsitzende, zu. Wir gehen davon aus, dass Sie das auch in Zukunft so handhaben werden. Sie zeigen nicht nur bei diesem Punkt, wie Sie es mit der Demokratie handhaben. Sie werden das auch später beim Abgeordnetengesetz wieder so handhaben, dort sogar noch viel eklatanter. Es wurde gesagt, man kann natürlich Ausschussvorsitzende mit einfacher Mehrheit abwählen, das ist vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt. – Dennoch steht dahinter ganz klar, auch wenn es rechtlich in Ordnung ist, ein machtpolitisches Kalkül. Ich weise Sie darauf hin, irgendwann ändern sich Mehrheitsverhältnisse halt auch mal, und dann können wir Sie an Ihren eigenen Spielregeln messen. Das muss man so sagen. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber. (Abg. Joachim Paul, AfD: Hütchenspielereien können wir auch!)

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die markanteste Neuregelung für unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass künftig der dienstälteste und nicht mehr der lebensälteste Abgeordnete das Amt des Alterspräsidenten übernehmen soll. Künftig soll das Ruder der- oder demjenigen in die Hand gegeben werden, der über die größte politische verfahrensrechtliche Erfahrung verfügt. Der oder die dienstälteste Abgeordnete kann die Abläufe dann auch unter der Würde des Hauses souverän vertreten. Im Deutschen Bundestag fungiert schon seit 2017 das dienstälteste Mitglied als Alterspräsident oder -präsidentin. Unserer Ansicht nach ist diese Regelung nachahmenswert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle als FDP der Kollegin Willius-Senzer danken, die nicht nur 2016, sondern auch 2021 als Alterspräsidentin sehr souverän und verfassungskonform hier im Hause die Landtagssitzung in würdiger Art und Weise geleitet hat. Liebe Frau Willius-Senzer, an der Stelle auch noch einmal einen herzlichen Dank dafür, (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) dass Sie in zweimaliger Funktion sehr souverän und, wie gesagt, dem Amt entsprechend, das hier so durchgeführt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einer Zeit, in der die Demokratie nicht nur Repräsentation, sondern auch Verantwortung und Erfahrung bedeutet. Die beabsichtigte Änderung ist ein Zeichen von Vernunft, von Respekt vor Erfahrung und vor demokratischer Reife. Sie bringt uns nicht nur eine bessere Verfahrenspraxis, sondern schützt auch die Integrität unseres Hauses. Alter allein ist kein Garant für Weisheit und schon gar nicht für demokratische Kompetenz. Mit der neuen Regelung setzen wir Zeichen. Demokratische Verantwortung bemisst sich an Erfahrung und Engagement, nicht am Geburtsdatum. In der Vergangenheit haben wir erlebt, dass die Regelung zum lebensältesten Alterspräsidenten gezielt genutzt wurde, um provokante politische Botschaften gleich zu Beginn einer Legislaturperiode zu setzen. Das Parlament muss sich jedoch zuerst durch Respekt und Würde auszeichnen, nicht durch Kalkül und Krawall. (Zuruf aus dem Hause: Oh!) Mit der Neuregelung schließen wir eine Lücke und bewahren insbesondere den Beginn der konstituierenden Sitzung vor Missbrauch und Kindereien. Das ist ganz im Sinne unserer freien Demokratie. Den guten Steuermann benötigen wir auch in unseren Ausschüssen. Die Ausschussvorsitzenden erfüllen eine sowohl geschäftsleitende als auch repräsentative Funktion. Die Vorsitzenden können ihr Amt schon jetzt nicht gegen die Mehrheit im Ausschuss führen. Das wissen wir alle ganz genau. Deshalb soll eine einfache Mehrheit künftig auch die Abberufung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden vornehmen können. Es entspricht nicht dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse zu fördern, wenn hierfür künftig weiterhin eine Zweidrittelmehrheit verlangt wird. Im Sinne der Effizienz der Ausschüsse sollen diese von einem guten Miteinander getragen werden. Falls der oder die Erste unter Gleichen, also die Leitung, den Ausschuss spaltet, statt ihn zu guten Ergebnissen zu führen, muss eine Abberufung auf einfachem Weg ermöglicht werden. Das vermeidet Untätigkeit durch Konflikte und Blockaden. Im Gegenteil, solch eine Neuregelung hält die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen vital und flexibel . Genau das wollen wir sicherstellen. Wir als FDP – jetzt bleibe ich bei dem Bild vom Steuermann – sind daher mit im Boot, unser Parlament für jeden Sturm seefest zu machen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich da auch kürzer fassen. Inhaltlich tragen wir diese Geschäftsordnungspunkte mit, wenngleich ich mich natürlich gefreut hätte, wenn man mir unter demokratischen Parteien ein Signal gegeben hätte. Schließlich hatte ich auch damals, als die Geschäftsordnung beraten wurde, daran mitgewirkt. Das hätte ich gerne auch an der Stelle getan. Gleichwohl erachte ich die Regelung, dass man später auf den dienstältesten Abgeordneten abstellt, für zielgerichtet. Ich selbst habe mich immer gewundert, warum man eigentlich den lebensältesten nimmt. In meiner kommunalpolitischen Erfahrung habe ich schon merkwürdige Situationen erlebt, wenn eine Entlastungsentscheidung erteilt werden musste und die Sitzungsleitung durch den Lebensältesten geführt wurde. Der brauchte dann zunächst die Anleitung des Verwaltungsbeamten neben sich, um überhaupt die Schritte durchführen zu können, weil er gar nicht wusste, was er eigentlich tun musste. Das hat mir vor Jahren schon aufgezeigt, dass diese Regelung zumindest zu hinterfragen wäre. Es lässt sich vermuten, dass, wenn man auf den dienstältesten Abgeordneten umstellt, der zumindest, wenn er hier mehrere Jahre gesessen hat, in der Geschäftsordnung so fest ist, dass er sicher im Auftritt ist, ohne dass dann der Wissenschaftliche Dienst im Hintergrund – Dr. Hardt oder wer auch immer – zuflüstern muss, und in der Lage ist, die entscheidenden Dinge zu tun. Insofern erachte ich diese Änderung für sinnvoll und würde tatsächlich darüber hinaus anregen, ob auch im kommunalen Sektor Änderungen erzielt werden sollten. Das aber nur als Anregung aus Anlass dieser Änderung. In der Sache selbst, wie gesagt, erachten wir es für sinnvoll und werden zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine kurze Vorbemerkung: Ich bin sehr erfreut, dass die beantragenden Fraktionen wieder den Weg der sprachlichen Tugend eingeschlagen haben. Schon in der Überschrift steht nur „Alterspräsident“ – kein Gendern, keine Doppelnennung, einfach nur Alterspräsident und sonst nichts, und jeder weiß, dass dies alle Geschlechter umfasst. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Michael Frisch, fraktionslos – Vereinzelt Unruhe im Hause) Inhaltlich kann ich beide Möglichkeiten der Bestimmung des Alterspräsidenten akzeptieren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das war mal ein Brüller!) Allerdings bin ich bis jetzt davon ausgegangen, dass ich in der nächsten Wahlperiode dieses Amt von Frau Willius-Senzer übernehmen werde. (Heiterkeit im Hause) Dies scheint nun nicht mehr möglich zu sein, und so entfällt eine wichtige Motivation für eine erneute Kandidatur. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Für welche Partei wollen Sie antreten?) Aber sei’s drum. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Für welche Partei denn?) Ich kann damit leben, Sie vielleicht nicht. Aber sei’s drum. Ich kann damit leben. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Noch eine Überlegung: Könnte eine besonders lange Mitgliedschaft im Landtag darauf hindeuten, dass die betreffende Person zwar eine große parlamentarische Erfahrung besitzt, aber dadurch Erfahrungen in anderen Bereichen zu kurz kamen? Was aber in meinen Augen nicht geht – Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hin oder her –, (Heiterkeit des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Christoph Spies, SPD) ist die Abberufung eines Ausschussvorsitzenden mit einfacher Mehrheit. Dadurch wird diese wichtige Position, die zu überparteilicher Neutralität verpflichtet ist, zum Spielball der Regierung und der Regierungsfraktionen, die in allen Ausschüssen immer die einfache Mehrheit besitzen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! Das ist doch Unsinn!) Eine solche Art der Abberufung ist unvereinbar mit den Grundlagen einer echten Demokratie. Auch die Opposition muss in der Regel Einfluss auf diese wichtige Entscheidung haben. Daher ist wie bisher eine Zweidrittelmehrheit unabdingbar. Somit kann ich den Antrag in der jetzigen Form nur ablehnen. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Satz: Liebe Mitglieder der Regierungsfraktionen und der Regierung, wenn Sie gute Arbeit für unser Land und für die Menschen in unserem Land leisten, dann brauchen Sie keine Angst vor der AfD zu haben. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Michael Frisch, fraktionslos, und bei der AfD – Zuruf von der SPD: Wer hat denn Angst vor der AfD?) – Sie ganz bestimmt.

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegt noch eine Wortmeldung vor. Herr Abgeordneter Hüttner von der SPD-Fraktion hat noch eine Restredezeit. Bitte schön, Herr Hüttner – 1 Minute. Sie haben das Wort.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich zunächst dem von Marco Weber ausgesprochenen Dank an Frau Willius-Senzer anschließen. Sie hat das wirklich hervorragend gemacht. Ich konnte das zwei Mal erleben. Also: Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie der Abg. Markus Wolf und Dr. Helmut Martin, CDU) An den Vertreter der AfD oder auch aufgrund des Stimmengewirrs, das bei manchen Wortäußerungen kam: Nehmen Sie sich einfach nicht so wichtig. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Nehmen Sie sich nicht so wichtig, es sei denn, wir erwischen Sie gerade im Augenblick mit den Fingern in der Keksdose; denn Sie haben hier eine Kontinuität an den Tag gelegt, mit der Sie den einen oder anderen Fraktionsvorsitzenden schon mit Bravour zerlegt haben. Von Ihrer neunköpfigen Fraktion sind mittlerweile nur noch sechs da. Da müssen wir keine Angst haben. Wenn Sie aber eine solche Reaktion auf das zeigen, was Kollege Klein und Kollege von Heusinger mit dem Thema Thüringen angesprochen haben, dann glaube ich, sind wir genau in der Situation, dass Sie versuchen, die Demokratie zu unterlaufen und irgendwelche Spiele mit der Demokratie oder unserem Parlament zu treiben. Das geht nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es gibt eine Kurzintervention des Abgeordneten Joa. (Zuruf von der AfD: Lohr! – Zuruf aus dem Hause: Der Joa hat gestern Feierabend gemacht! – Heiterkeit im Hause)

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Damian Lohr AfD

Frau Präsidentin! Herr Hüttner, das war jetzt natürlich sehr billig. Einfach Nebelkerzen werfen, wenn es um In-die-Keksdose-Greifen geht. Da kennt sich Ihre Fraktion, Ihre Partei am besten aus – Nürburgring, Millionen Steuergeldverschwendung, usw. (Unruhe bei der SPD) Dann zu sagen, dass andere in die Keksdose greifen – der Grundsatz ist doch völlig klar. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Sie haben einmal Regeln geschaffen. Das hatte Ihr eigener Parteikollege, Herr Brodkorb, gesagt. Der war auch mal Minister Ihrer Partei. Das heißt, Sie oder Ihre Parteikollegen in einem anderen Bundesland müssen viel von diesem Herrn gehalten haben, sonst wäre er nicht Minister geworden. Der wirft Ihnen nun vor, dass Sie die Demokratie mit Füßen treten und die Spielregeln ändern, weil Ihnen Mehrheitsverhältnisse nicht passen. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie offenbaren selbst Ihr Demokratieverständnis in dieser Angelegenheit. Sie sind eigentlich gar keine Demokraten. Das zeigen Sie mit diesem Antrag und später auch mit dem Gesetzentwurf. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oh!) Danke. (Beifall der AfD –

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Josef Winkler GRÜNE

So was muss man sich von ganz rechts anhören!)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Hüttner von der SPD.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Alle haben hier erwähnt, dass die Hälfte aller Landtage und der Bundestag genau diese Regelung haben. (Abg. Damian Lohr, AfD: Seit wann?) Daher ist es ganz richtig und sinnvoll, dass es auch hier gemacht wird. Herr Lohr, Sie haben doch den Rechnungshofbericht zur Kenntnis bekommen. Sie haben doch – die Keksdose – in einem Maße wie noch niemals zuvor in einer Fraktion Missbrauch betrieben. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Wir reden nur über 2016 bis 2018. In dieser Zeit, in einer halben Legislaturperiode, haben Sie es geschafft, rund eine Viertelmillion illegal zu verwenden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU) Ich möchte nicht wissen, was in den anderen siebeneinhalb Jahren bis zum heutigen Zeitpunkt noch da ist. Deswegen sollten Sie hier ganz, ganz ruhig sein und zur parlamentarischen Gepflogenheit und zum richtigen Umgang mit dem Geld zurückkommen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit sind wir am Ende der Debatte dieses Tagesordnungspunkts. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12401 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem Bedarf Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12000 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit – Drucksache 18/12435 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12402 – Antrag der Fraktion CDU – Entschließung – – Drucksache 18/12479 – Die Redezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU-Fraktion hat drei ergänzende Minuten. Noch ganz kurz die Information über das Ausschussverfahren: Die erste Plenarberatung fand in der 86. Sitzung am 14. Mai 2025 mit Aussprache statt. Es folgte die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Es fand ein Anhörverfahren im Ausschuss für Gesundheit statt, und die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Abgeordneter Dr. Kusch für die SPDFraktion.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir beraten heute, wie eben angekündigt, die LandkinderarztQuote. Das ist eine Quote, die dazu führt, dass, wenn man in Rheinland-Pfalz studiert, 3 % der Studienplätze für Mediziner freigehalten werden, damit dort Kinderärzte ausgebildet werden können, die sich danach verpflichten, für zehn Jahre in Rheinland-Pfalz zu arbeiten und dann in Gebieten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind, eingesetzt werden können. Die Unterversorgung ist momentan noch nicht da. Das Ziel ist, diese Unterversorgung zu vermeiden, und deshalb ist die Landkinderarzt-Quote eine gute Maßnahme. Wie in der ersten Debatte schon ausgeführt, ist es nicht so, dass wir immer weniger Ärzte haben, sondern wir haben immer mehr Ärzte. Auch Kinderärzte sind es immer mehr. Im Moment haben wir 355 in Rheinland-Pfalz auf 300 Sitzen. Das Problem ist nur, dass immer weniger Zeit zur Verfügung steht, die diese Ärzte haben, und zwar deshalb, weil die Ärzte nicht mehr 60 bis 70 Stunden in der Woche arbeiten, sondern wie die Normalbevölkerung mittlerweile auch an die 40 Stunden kommen. Deshalb steht einfach weniger Arztzeit zur Verfügung. Ganz wichtig ist auch, dass die Patientensteuerung besser geschieht, als sie es jetzt tut. Die 116117 muss dazu noch besser ausgebaut werden. Wir brauchen KI-gesteuerte Mittel, und es muss wieder geschaut werden, dass Patienten, wenn sie wirklich krank sind, hinkommen und nicht die Hälfte der Zeit dazu genutzt wird, irgendwelche Bescheinigungen auszufüllen, die eigentlich nicht vom Arzt ausgefüllt werden müssten. Die Ausbildung dauert lange. Wenn wir jetzt anfangen, diese Quote zu befüllen, werden wir in elf bis zwölf Jahren die ersten Kinderärzte haben, die dann erst zur Verfügung stehen. Das Problem ist: Was machen wir in der Zwischenzeit? Deshalb ist es wichtig, dass wir die Delegationen mehr nutzen, dass Ärzte das machen, was sie machen sollen, nämlich sich um die Patienten kümmern, und sie dafür durch weniger Bürokratie Entlastung finden und durch zum Beispiel Physician Assistants, die dann mehr in der Pädiatrie ausgebildet werden müssen, Advanced Practice Nurses und sonstige Hilfsberufe mehr Zeit bekommen, das zu machen, was sie machen sollen. Es gibt momentan zudem das Projekt „HÄPPI“ von der Landesregierung mit der AOK, das in den Hausarztpraxen gemacht wird. Das ist, denke ich, ein sehr gutes Mittel, um diese Zeit zu überbrücken, bis die Ärzte fertig sind, aber auch für die Zukunft wird es sehr, sehr wichtig sein, dass es so wird, wie das in den HÄPPI-Praxen gemacht wird. Ich habe schon gesagt, elf Jahre wird es dauern, bis die ersten Pädiater fertig sind. Wir haben in der Anhörung gehört, viele Anzuhörende haben gesagt, das ist ein guter Baustein, aber es ist eben nur ein Baustein, um diesen Ärzte- und Pädiatermangel zu bekämpfen. Dr. Matheis von der Ärztekammer hat gesagt, man könne auch schauen, dass die Ärzte, die jetzt schon fertig sind, einfacher in die Ausbildung kommen. Da gibt es mit Sicherheit noch Möglichkeiten, die wir prüfen müssen, aber das Fazit ist, die Landkinderarzt-Quote ist ein Baustein, um dem Kinderarztmangel zu begegnen und ihn in der Zukunft abzufedern. Deshalb stimmen wir dieser Kinderarztquote zu. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Wir wollen natürlich auch unserem Antrag zustimmen. Den finden wir nämlich sehr gut. Es gab jetzt noch einen Antrag von der CDU. Der kam vor zwei Stunden. Die CDU tut sich immer ein bisschen schwer mit Zeiten. Sie braucht zum Beispiel zwei Wochen, um das zwischen einer Anhörung und einer Auswertung richtig hinzubekommen. Wir schaffen es in zwei Stunden, uns den Antrag anzuschauen und sagen zu können, (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Weil wir uns mit den Expertenmeinungen auseinandersetzen und nicht alles in einer Sitzung machen und eine Woche später das Gesetz beschließen!) dass es eigentlich nicht wirklich sinnvoll ist, was Sie fordern. Sie fordern ein Stipendium. Ein Stipendium wäre dann sinnvoll, wenn man zu wenig Menschen hätte, die es machen wollen. Wir haben aber sehr viele Menschen, die das machen wollen. Sie fordern Studienplätze im Ausland. Das haben wir auch schon. In Kaiserslautern haben wir eine Kooperation mit der Semmelweis Universität. Wir haben in Koblenz, in Trier, in Kaiserslautern ein Mehr an Studienplätzen. Ich habe es Ihnen gerade eben ausgeführt, dass jetzt ausgebildete Ärzte erst in zwölf Jahren dazu kommen, an den Menschen zu wirken. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) Sie müssen wirklich mal ins Jetzt und Hier, ins Heute kommen. Das wäre sehr, sehr wichtig, und ebenso, dass Sie nicht immer nur Schaufensteranträge stellen, mit denen das aktuelle Problem nicht gelöst wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Steven Wink, FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam Gäste im Plenum begrüßen. Wir freuen uns sehr, dass die Deutsche Steuergewerkschaft, Landesfrauenvertretung Rheinland-Pfalz, bei uns zu Gast ist. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Darüber hinaus begrüßen wir genauso herzlich die Angehörigen der Stiftung Bahn-Sozialwerk. Willkommen im Plenum! (Beifall im Hause) Der nächste Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Gensch.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Vielen Dank. – Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kusch, wenn Sie uns Schaufensteranträge vorwerfen, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie heute die Probleme der Kinder- und Jugendmedizin lösen wollen mit einer Quote, die in frühestens elf Jahren wirkt, ist das Symbolpolitik, das ist ein Schaufensterantrag. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Wir sind uns doch in einem im Klaren: Rheinland-Pfalz braucht Ärzte. Wir merken das an allen Ecken und Enden. Wir brauchen Hausärzte, wir brauchen Fachärzte, wir brauchen Stationsärzte, wir brauchen Notärzte, und wir brauchen auch Kinderärzte. Der Mangel ist ein hausgemachtes Problem. Wir haben in diesem Bereich keinen Fachkräftemangel, sondern einen Ausbildungsplatzmangel, etwas, das wir schon sehr oft hier adressiert haben. Zwei Bundesminister, Spahn und Lauterbach, haben ermittelt, dass bundesweit 5.000 Medizinstudienplätze pro Jahr fehlen. Auf Rheinland-Pfalz gerechnet – das aktuell 450 hat – wären das mindestens 650 Studienplätze, also 200 mehr. Wie viele Vollstudienplätze hat Rheinland-Pfalz, Stand jetzt, geschaffen, zusätzliche? Wie viele haben Sie geschaffen? Vor zwei Jahren wurde beschlossen, 50 weitere an der JGU in Mainz zu schaffen. Zum Sommersemester 2025 sollte diese Regelung greifen und beginnen. Sie war aber gekoppelt an den Medizincampus Koblenz. Die Verträge sind bis dato noch nicht unterzeichnet. Noch kein einziger Vertrag ist unterzeichnet. Selbst diese 50 stehen noch auf der Kippe, auch wenn wir es begrüßen würden, wenn dieses Projekt klappt. Die Teilstudienplätze, die Sie geschaffen haben, die Sie in Trier geschaffen haben und die Sie in Koblenz schaffen wollen, sind sehr sinnvoll. Sie sind allerdings das, was sie sind. Es sind Teilstudienplätze, die keinen Vollstudienplatz mehr schaffen. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Aber es werden fertige Mediziner herauskommen!) Das ist Augenwischerei für Fernsehen und für Zeitungen, die Sie seit Jahren betreiben. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute die Landkinderarzt-Quote, ein Instrument, das laut Landesregierung die Probleme im Bereich der kinder- und jugendärztlichen Versorgung beheben soll. Es wirkt frühestens in elf Jahren. Das muss man auch dazusagen. Das ist noch nicht einmal ansatzweise die alleinige Lösung für unser Problem. Dann schauen wir uns vielleicht auch mal die Vorgängerquote an, die in unserem Land zum Wintersemester 2021 geschaffen wurde, nämlich die Landarzt- und die ÖGD-Quote. Dort wurden insgesamt 7,8 Studienplätze – 6,3 und 1,5 % der Gesamtstudienplätze – quotiert, um die Landärzte und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitssystems auszubilden. Wie läuft das Programm? Wie schnell kommen die Studenten voran, damit sie uns tatsächlich in elf Jahren zur Verfügung stehen? Nun die Daten: Das Jahr 2021, Winter- und Sommersemester zusammen: Von 32 Studenten sind noch 15 im Regelsemester. Das Jahr 2022, Winter- und Sommersemester zusammen: Von 34 Studenten sind noch sechs im Regelsemester. Das Jahr 2023, Wintersemester und Sommersemester zusammengenommen: Von 30 Studenten sind noch neun im Regelsemester. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Und jetzt?) Meine Damen und Herren, das zeigt, dieses schon laufende Programm hat erhebliche Probleme, und das sowieso sehr langfristig angelegte Programm verzögert sich damit deutlich. Die Einsatzbereitschaft unserer Landarzt- und ÖGD-Quotenstudenten verzögert sich um Jahre. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Frau Staatssekretärin, dieses Programm muss grundlegend überarbeitet und auf Sinnhaftigkeit überprüft werden. Wir müssen über die Auswahlkriterien sprechen. Wir müssen über die Unterstützung während der Studienzeit sprechen, auch finanziell. Darauf komme ich gleich noch. Wir müssen über die Langzeitbindung sprechen. Das tun Sie nicht. Stattdessen präsentieren Sie uns hier die nächste Quotierung. Unsere Vorschläge – das zeigt auch der Entschließungsantrag, den wir noch zur Debatte eingereicht haben – sind klar, zielführend und lösungsorientiert. (Beifall bei der CDU) Wir wollen, dass die Anzahl der Medizinstudienplätze signifikant um 200 insgesamt erhöht wird. Wir begrüßen Ihr Projekt mit den 50 in Mainz – erhöhen und auf die Satellitenstandorte verteilen –, da sind wir dabei. Wir wollen aber auch, dass das in die Gänge kommt und tatsächlich auch funktioniert. Wir wollen weitere 50 schaffen mit einem Kooperationsprojekt mit der Uni Homburg, die das können, weil sie einzügig als Universität laufen und diese Erweiterungskapazitäten besser und schneller darstellen können. Wir wollen weitere 100 in Form von Auslandsstipendien schaffen. Das ist keine 1aLösung. Das ist die 1bLösung, genau wie sie schon Kommunen gegangen sind, unter anderem die Lauterer, aber das ist als eine Brückenregelung, bis wir eigene Kapazitäten schaffen, genau der richtige Weg, auch weil es uns die Möglichkeit gibt für zusätzliche fachgruppenspezifische Regelungen. Beispielsweise haben wir in unserem Antrag geschrieben, 20 Kinder- und Jugendmedizinerplätze zu schaffen, die additiv dann auch zur Verfügung stehen und nicht aus dem bestehenden, zu knappen Bestand herausgeschnitten werden. Zweiter Punkt: Verbessern Sie diese Landkinderarzt-Quote, die Sie einführen wollen. Verbessern Sie diese Quote. Reduzieren Sie die Doppelbelastung der Studenten, indem Sie ein Begleitstipendium schaffen und das fi nanziell hinterlegen. Die Zahlen, die ich Ihnen eben genannt habe, zeigen, dass die Regelstudienzeit fast die Ausnahme ist, in der die Studenten dieses Studium absolvieren und wir dringend intervenieren und Verbesserungen schaffen müssen. Dritter Punkt: Schaffen Sie zusätzliche Facharztweiterbildungskapazitäten im Bereich der Kinderheilkunde. Das ist ein sehr kleiner Bereich hier in Rheinland-Pfalz. 15 pädiatrische Abteilungen übernehmen die Ausbildung, die Facharztweiterbildung. Wenn wir hier unsere Quotenstudenten pro Jahr unterbringen wollen, dann bleibt kein Platz mehr für die eigenen Spezialisten, die Oberärzte, die Chefärzte, für das Personal, das in diesen Kliniken weiterarbeiten soll. Hier muss die Kinderarztquote zwingend mit einem Aufwuchs dieser Kapazitäten einhergehen. Weil viele dieser Maßnahmen doch eher langfristiger Natur sind, plädieren wir vehement für ein „Start, Stay and Come Back Program“, wie wir es mal genannt haben, um die Mediziner, die wir haben, bei uns in den Beruf hineinzuholen, sie im Beruf zu halten und insbesondere die älteren Kollegen, die den Beruf verlassen wollen, mit unterstützenden Programmen weiter in unserem Beruf zu halten, um die nächsten Jahre, in denen das Problem das Größte sein wird, zu überbrücken. Das ist extrem wichtig. Herr Kusch hat die Zahl genannt. Wir haben 24.000 Ärzte bei der Landesärztekammer, davon ungefähr 8.000, 9.000 im ambulanten Bereich, noch einmal die gleiche Menge im stationären Bereich. Wir haben noch nicht mal einen Überblick, wo eigentlich die Kollegen sind, die Teil der Landesärztekammer sind, aber nicht direkt an der stationären und ambulanten Versorgung teilnehmen. Da ranzugehen, das sind die Bereiche, wo wir am schnellsten Effekte erwarten können. Wir haben 700 Kollegen, die privatärztlich tätig sind, wo man auch Ressourcen heben kann. Wir haben Kollegen, die sind inaktiv, die sind im Moment nicht im Beruf. Dafür gibt es natürlich Gründe. Es gibt viele Kollegen, die nur in Teilzeit tätig sind. Diese Ressourcen müssen wir heben. So sind wir der Ansicht, und deswegen haben wir den Entschließungsantrag eingebracht, wir brauchen jetzt zielgerichtete, effektive Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig den Ärztemangel lösen, keine rein symbolpolitischen Maßnahmen. Frau Staatssekretärin, wir werden uns enthalten heute zu diesem Gesetz, weil wir glauben, dass die Kinderarztquote, richtig ausgestaltet, in ferner Zukunft einen sehr kleinen Beitrag leisten kann, (Glocke der Präsidentin) sie ist allerdings auf keinen Fall eine Lösung für unser Problem. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.

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Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir als grüne Fraktion haben aus der sehr aufschlussreichen und intensiven Anhörung die folgende Erkenntnis gewonnen: dass die Landkinderarzt-Quote ein wichtiges Puzzleteil im Maßnahmenpaket zur Erhaltung der Versorgung mit Kinderärztinnen und -ärzten in Rheinland-Pfalz sein wird, aber sicherlich nicht die allein selig machende Maßnahme. Das haben wir aber auch vorher nie behauptet. Aus den Stellungnahmen ging, wie bereits erwähnt, hervor, dass diese Quote eher langfristig wirkt und deshalb dringend um kurz- und mittelfristige Maßnahmen ergänzt werden muss. Darüber können wir dann auch reden. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass es um die Lage der Kinderärztinnen und -ärzte nicht gut bestellt ist, allerdings ebenso, dass viele Punkte, die von den Sachverständigen vorgetragen wurden, häufig überhaupt nicht oder kaum durch das Land beeinflussbar sind. Zum Beispiel wäre eine bessere Vergütung der Kinderärztinnen und -ärzte durch die Krankenkassen dringend notwendig; denn es kann nicht sein, dass sich quasi alle anzuhörenden Personen einig waren, dass sich eine Kinderarztpraxis nicht oder kaum rechnet. Hier sind sicherlich die Kassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gefragt. Das können wir hier aus Rheinland-Pfalz schlecht beeinflussen. In diesem Zusammenhang wurde die Idee aufgebracht, eine Vorhaltefinanzierung von Kinderarztpraxen in strukturschwachen Regionen, ähnlich wie bei der Krankenhausreform, zur Anwendung zu bringen. Das ist sicherlich durchaus eine Überlegung wert. Eine dringend notwendige Reform der Bedarfsplanung auf Bundesebene wurde auch von allen Sachverständigen angemahnt, auch hier wäre zunächst die gemeinsame Selbstverwaltung am Zuge. Ein weiterer wichtiger Punkt ist sicherlich die Frage des Ausbaus der Weiterbildungsbefugnisse im ärztlichen Bereich. Hier hat insbesondere der Sachverständige Dr. Stephan Buchner vorgeschlagen, die Erteilung dieser Befugnisse an ambulante Praxen deutlich zu vereinfachen. Sie sehen, viele Schräubchen, an denen man durchaus drehen kann, die sich aber unserer direkten Einflussnahme als Land entziehen. In dem Zusammenhang muss natürlich auch die Ausbildung an den Kliniken weiter ausgebaut werden. Das wird sicherlich bei der Umsetzung der anstehenden Krankenhausreform berücksichtigt werden müssen. Mehrere Anzuhörende haben außerdem vorgeschlagen, dass Kinderärztinnen und -ärzte insbesondere in ländlichen Regionen stärker in Mischformen, in Klinikstrukturen oder in medizinischen Versorgungszentren eingebunden werden, um nicht Einzelkämpfer oder Einzelkämpferin sein zu müssen. Dafür müsste insgesamt die Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung in diesem Bereich deutlich mehr gelockert werden als bisher, auch das unterstützen wir. Insgesamt muss, was die Flexibilität angeht, die heutzutage im Arbeitsleben erwünscht ist, mehr Teilzeitbeschäftigung ermöglicht und diese weiter vorangetrieben werden; denn Familienfreundlichkeit ist ein wichtiges Kriterium bei der Frage der Niederlassung, nicht nur für die Ärztinnen, sondern auch für die Ärzte. Zu guter Letzt wurden auch Veränderungen im Medizinstudium angemahnt, insbesondere dahin gehend, dass eben möglichst früh und möglichst stark eine Einbindung in die ambulanten Kinderarztpraxen stattfinden soll. Das sind alles sinnvolle Maßnahmen, aber ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass wir das nicht alles par ordre du mufti aus dem Landtag oder von der Landesregierung aus veranlassen können. Es wird aber notwendig sein, dass auf den Wegen, die uns zur Verfügung stehen, diese Maßnahmen vorangetrieben werden, damit eben nicht nur das Langfristige, was wir heute beschließen wollen, sondern auch mittel- und kurzfristige Maßnahmen durchgesetzt werden. Die Maßnahmen, die Sie jetzt in Ihrem Entschließungsantrag als CDU-Fraktion eingebracht haben, erscheinen mir dafür wenig geeignet. Sie kommen zum wiederholten Male mit dem Vorschlag, die Universität Homburg im Saarland mit einzubeziehen. Es ist nun so, dass sich der Landtag des Saarlandes bereits mit dieser Frage befasst hat, (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Genau! Die wollen das doch gar nicht!) als Sie erstmals diesen Vorschlag gemacht haben. Sowohl der zuständige Fachausschuss als auch das Plenum des saarländischen Landtags haben sich eindeutig gegen eine solche Vorgehensweise ausgesprochen. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Genau!) Das heißt: Wie wollen Sie das machen? Also, wen wollen Sie denn da hinschicken, oder wollen wir das Saarland jetzt eingemeinden, damit wir dort diese Studienplätze einrichten können? Ich glaube, das ist nicht sehr gut durchdacht. Es wird nicht besser, wenn Sie es jetzt auch noch zum wiederholten Mal in Ihre Entschließungsanträge schreiben. Das Gleiche gilt für die Frage der Auslandsstipendien – abgesehen davon, dass es so etwas natürlich schon gibt. Auch hier bleibt die CDU-Fraktion wie üblich völlig offen dazu, wie das überhaupt finanziert werden soll. (Glocke der Präsidentin) Insofern kann ich nur sagen: Danke für Ihren Antrag, aber das war vergebliche Liebesmühe. Dem können wir uns wirklich nicht anschließen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Anhörung im Gesundheitsausschuss hat uns unmissverständlich gezeigt, die kinder- und jugendärztliche Versorgung steht vor dem Kollaps, nicht nur auf dem Land, sondern längst auch in den Städten. Während sich die Regierung in Scheinlösungen wie die der LandkinderarztQuote flüchtet, steuern wir sehenden Auges auf eine Versorgungskatastrophe zu. Jeder unbesetzte Arztsitz ist ein Sitz, der für immer verloren geht. Schon heute fehlen 18,5 Kinderärzte in Rheinland-Pfalz. Wenn wir nichts tun, könnten es bald 177 sein, das ist jeder zweite der 355 Arztsitze. Was ist die Antwort der Landesregierung? Ein Gesetz, das frühestens in zehn bis 15 Jahren minimale Effekte zeigt, wenn überhaupt. Das ist keine Lösung, das ist eine Beruhigungspille für die eigene Regierung, die sich weigert, den Tatsachen ins Auge zu sehen. Schon in der Anhörung haben Experten klar gemacht: zu wenig, zu spät. Das ist das traurige Fazit. Die wahren Ursachen werden ausgeblendet: Die Praxisgründung ist finanziell unattraktiv, junge Ärzte wollen planbare Anstellungsmodelle, Teilzeitangebote fehlen, und Familie und Beruf sind nicht zu verbinden, Bürokratie erstickt jede Motivation, und auf dem Land fehlen Kindergärten, Schulen, schnelles Internet und Wohnraum. (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Ohne diese Probleme anzugehen, können wir noch so viel Quote e rfinden, es wird sich nichts ändern – das wissen alle Experten. Doch statt mutig zu handeln, verkauft die Regierung diesen Gesetzentwurf als große Lösung. Das ist keine Politik für unsere Kinder, das ist politische Augenwischerei. Die Anhörung war kein Kommentar zum Gesetz, sondern ein Warnschuss. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, wird die Versorgung in vielen Regionen unseres Landes für Jahre zusammenbrechen. Natürlich gibt es Grenzen, was wir im Land regeln können, aber wir haben Spielräume und die Pflicht, sie zu nutzen. Doch was macht die Regierung? Sie schiebt Verantwortung ab und klopft sich selbst auf die Schulter. Ich will es deutlich sagen. Erstens: Ohne mehr Medizinstudienplätze wird sich nichts ändern. Professor Dr. Zepp hat es klar gesagt, wir brauchen mehr Absolventen, sonst fehlen uns Ärzte. Ohne junge Mediziner kann niemand aufs Land gehen, egal, wie viele Quoten man festschreibt. Zweitens: Wir brauchen endlich echte Anreize für den ländlichen Raum. Ein Arzt siedelt sich nicht in einer Region an, in der seine Familie keine Perspektive hat. Wer keine Kita findet, kein schnelles Internet hat und für den die nächste Schule 30 km entfernt liegt, wird niemals aufs Land ziehen. Daran scheitert jede Quote. Wir sagen klipp und klar: Wenn wir heute nicht massiv handeln, stehen wir morgen vor einem Scherbenhaufen. Das Gesetz könnte ein Baustein sein, aber nur, wenn wir gleichzeitig Rahmenbedingungen schaffen, insbesondere bei der Weiterbildung und Attraktivität der Niederlassung. Das ist kein Grund, das Gesetz abzulehnen, sondern ein Grund, es besser zu machen und Druck auf die Regierung auszuüben, damit sie sich nicht länger mit Symbolpolitik begnügt. Unsere Fraktion wird zustimmen – nicht, weil der Gesetzentwurf überzeugt, sondern weil er ein Anfang sein kann. Wir fordern Sie aber auf: Hören Sie endlich auf, die Probleme kleinzureden, und beginnen Sie, echte Lösungen umzusetzen – im Interesse unserer Kinder und Familien. Den Änderungsantrag der Ampel dagegen müssten wir eigentlich ablehnen. Es ist absurd, die Landarztquote zugunsten anderer öffentlicher Bedarfe bereits im Vorfeld aufzuweichen, ehe dadurch auch nur ein einziger junger Arzt für die ambulante medizinische Versorgung für die Menschen auf dem Land gewonnen werden konnte. Wir werden dem Änderungsantrag aber zustimmen, weil es ein Anfang ist und zum Wohle unserer Kinder und unserer Gesellschaft sein wird. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen Gäste, bevor wir in der Debatte weitermachen, und zwar Auszubildende der Verbandsgemeinde WittlichLand. Willkommen im Plenum! (Beifall im Hause) Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

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Steven Wink FDP

Sehr verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen erneut über die Landkinderarzt-Quote, nachdem wir im Gesundheitsausschuss die Anhörung dazu hatten. Völlig klar ist – darin sind wir uns auch alle einig –, dass wir die flächendeckende Versorgung in Rheinland-Pfalz weiter stärken und in der Zukunft erhalten wollen, gerade was Kinder- und Jugendmedizin betrifft, und gerade auch dann, wenn wir in ländliche Regionen des Landes schauen. Ja, die Landkinderarzt-Quote ist ein langfristiges Projekt im Bereich der Strukturentwicklung, im Bereich der Sicherstellung, das ist klar. Sie ist ein Add-on in diesem Werkzeugkasten, mit dem wir vorangehen. Niemand hat gesagt, das ist das Allheilmittel, aber es ist eben ein Weg, um langfristig aufgestellt zu sein, nachdem wir im Ausschuss die Aussage gehört haben, es gibt keine kurzfristigen Lösungen. Hierbei ist der Hintergrund: Wer sich bereit erklärt, in ländlichen Regionen für die Jungen unserer Gesellschaft zu sorgen, bekommt einen schnelleren fairen Zugang zu einem Studienplatz. Wie gesagt, das Thema ist nur ein Add-on. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Wir haben auch im Bereich der Krankenhausstrukturreform mit den Gutachtern schon darüber gesprochen, auch was telemedizinische Dinge und die Krankenhausstrukturreform an sich betrifft. Dort hatten wir das Thema immer wieder eingebunden, und selbstverständlich haben wir in der Anhörung mehrere Punkte vernommen. Es wurde auch von der Belastung von Ärztinnen und Ärzten gesprochen. Es wurde die Weiterbildung angesprochen, dazu haben wir eben schon einiges gehört. Die Bedarfsplanung war ein Thema, die Flexibilisierung der Bedarfsplanung, manche wollen sogar die gänzliche Abschaffung der Bedarfsplanung. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse war ein Thema, das angesprochen wurde, dass wir hier schneller werden könnten. Genannt wurden aber keine neuen Punkte, sondern vieles, was schon in der Bearbeitung ist, was wir schon auf der Spur haben. Was auch kam – das wurde heute nicht mehr angesprochen –, war dieses Gegenargument des Zwangs: Menschen werden jetzt quasi gezwungen, so etwas zu tun. Ich sehe das Argument etwas anders. Auch die Verpflichtung, danach zehn Jahre auf dem Land zu arbeiten, sehe ich etwas anders. Ich habe es verglichen, aus eigener Erfahrung, mit anderen Berufen: Polizei, Bundeswehr, auch überall dort verpflichte ich mich freiwillig – nicht durch Zwang – zu einer längeren Dienstzeit und dazu, einen bestimmten Dienst in einem bestimmten Ort zu vollziehen. Also, hier von Zwang zu sprechen, was im Ausschuss der Fall war, heute nicht, dem würde ich widersprechen. Ebenfalls hatten wir über die Rückgewinnung gesprochen – Kollege Kusch hat es angesprochen –, die Einbindung realer Ansprüche, also was sind die Gedanken, die die Menschen, die in dem Beruf arbeiten, mit sich tragen. Was auch ein Problem in der Versorgung ist, dass wir heute Ärztinnen und Ärzte haben, die später in die Selbstständigkeit kommen, zehn bis 15 Jahre später – das wird von Ärztinnen und Ärzten selbst berichtet –, weil die Familienplanung an erster Stelle steht und nachher irgendwann die Selbstständigkeit. Dieses Fenster, bis wir dann so weit sind, sollten wir überbrücken. Andere Dinge sind angesprochen worden: die KV-Förderung bei Übernahmen, Landesförderung bei Übernahmen, über diese Themen haben wir gesprochen. Ich möchte aber noch einen Punkt, Herr Dr. Gensch, zum CDU-Antrag sagen. Sie haben wieder das Saarland ins Spiel gebracht. Das Saarland hat in seinem Landtag in der Debatte abgelehnt, so etwas mit Rheinland-Pfalz zu tun. Diese Zusammenarbeit wurde abgelehnt. Bei den Hausärzten zum Beispiel – auch das ist eine Rückmeldung – fehlt schon im Studium die Wertschätzung, also dass Hausärzte bereits im Studium wertgeschätzt werden, wenn sie Hausarzt, Allgemeinmediziner, Allgemeinmedizinerin werden wollen. Mehr Studienplätze: Sie suggerieren immer das Bild „Wenn wir mehr Studienplätze haben, ist per se die Versorgung in Ordnung“. Mehr Studienplätze ist aber ungleich mehr Versorgung. Das Saarland bildet im Vergleich zur Bevölkerung, die es hat, viel mehr aus, als es bräuchte, und dort steht die Versorgung genauso in der Debatte, wie sie bei uns stattfindet. Per se zu sagen, „Mehr Studienplätze, und die Probleme sind gelöst“, ist also der falsche Ansatz. Und: Wenn wir heute mehr Studienplätze einführen würden – das ist Ihr Argument mit der Langfristigkeit –, wie lange würde es dauern? Auch zehn, zwölf Jahre, bis es dann so weit wäre. (Zuruf von der CDU: Das ist aber kein Argument dafür, nichts zu tun!) – Nein, mir geht es um das Zeitargument. Es wird suggeriert, mehr Studienplätze gleich bessere Versorgung, und das geht dann auch alles ruck, zuck. Mir ging es rein um die Zeitschiene, weil die Zeitschiene betreffend immer kritisiert wird, dass das bei solch langfristigen Projekten viel zu lange dauern würde. Das hätten wir mit allen langfristigen Maßnahmen. Die dauern alle so lange. Rein die Zeitschiene ist also kein Argument, auch nicht gegen die Quote. Das Problem ist, dass Ärztinnen und Ärzte auch in die Versorgung müssen. Auch das ist ein Debattenpunkt. Sie müssen in die Versorgung. (Glocke der Präsidentin) Deshalb ist die Quote – ich werde fertig, Frau Präsidentin – ein Projekt, das wir als langfristige Maßnahme ansehen, ergänzt um alle weiteren Instrumente drum herum, das ist völlig klar. Deswegen stimmen wir zu. Dem CDU-Antrag stimmen wir nicht zu. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Kurzintervention von Abgeordnetem Dr. Gensch vor. (Abg. Steven Wink, FDP: Yes!)

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Dr. Christoph Gensch CDU

Herr Kollege Wink, gerade zwei Erwiderungen. (Abg. Steven Wink, FDP: Bitte!) Einmal das Thema Saarland. Selbstverständlich haben wir das nicht über den Kopf des Saarlands hinweg beschlossen, solch ein Kooperationsprojekt, sondern die größte Oppositionsfraktion im Saarland, die CDU, steht geschlossen hinter diesem Projekt. Auch die Universitätsmedizin in Homburg sieht die Win-win-Situation, nämlich die Aufwertung ihres Standorts mit mehr Medizinstudienplätzen, (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Aber dennoch hat es der Landtag abgelehnt!) auch die Aufwertung des Standorts durch die dementsprechende erhöhte Forschungsaktivität. Das ist eine Ablehnung durch den saarländischen Landtag oder die saarländische Regierung, SPD-Regierung, genau wie hier, die den sinnvollen Oppositionsantrag aus parteipolitischem Kalkül auf die Seite drückt und nicht aus Gründen der Sinnhaftigkeit, das will ich hier klar sagen. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN: Das behaupten Sie!) Es gibt auch große, große Unterstützung im Saarland für dieses Projekt. Der zweite Punkt: dass ein Aufwuchs an Medizinstudienplätzen nicht das Problem löst und deswegen nicht nötig wäre. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Nein, nein, nein! Das stimmt nicht! Das wird unterstützend verstanden! –

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Steven Wink FDP

Das habe ich so nicht gesagt!) Also, diese Meinung haben Sie tatsächlich exklusiv. Selbst die Bundesgesundheitsminister Spahn und Lauterbach haben klar und mehrfach adressiert, man braucht bundesweit einen erheblichen Zuwachs an Medizinstudienplätzen, (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) um diesen Bedarf zu decken. Wir sehen doch an allen Ecken und Enden, dass Kollegen fehlen. Wir sehen bei den Hausärzten, dass Sitze nicht besetzt sind. Wir sehen bei den Fachärzten, dass die Wartezeiten unglaublich lang sind. Wir sehen in den Krankenhäusern, dass uns mittlerweile die halbe Welt helfen muss, weil wir nicht genügend Studenten ausbilden. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Weil die Patienten nicht richtig gesteuert werden!) Wir haben 8.000 deutsche Studenten, die ins Ausland flüchten, weil sie hier ihren Traum vom Beruf nicht mehr erfüllen können. Wir haben einen Mangel, der für jeden Normalbürger greifbar ist. Was Sie hier von sich geben, kann kein Mensch nachvollziehen, meine Person eingeschlossen. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Wink das Wort.

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Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Gensch, ich glaube, Sie verstehen mich absichtlich falsch und versuchen, mir die Worte im Mund zu verdrehen. Das, was Sie mir unterstellt haben, ich hätte eine exklusive Meinung: Sie wissen es ganz genau – Sie wissen es ganz genau –, dass nicht jeder Arzt und jede Ärztin in die Versorgung geht, sie vielleicht ins Ausland abwandern, in Teilzeit gehen, nicht kurativ arbeiten, in Unternehmen gehen oder Sonstiges. Sie wissen, dass das ein Fakt ist. Ich weiß ganz genau, dass auch Sie das mit Ihrem Erfahrungsschatz als Mediziner wissen. Mir zu unterstellen, ich hätte eine exklusive Meinung, und ich hätte es so verdreht, dass es so wäre: Ich sagte, mehr Studienplätze bedeuten nicht per se in gleichem Anstieg mehr Versorgung. Das ist ein Fakt. Das ist einfach ein Fakt. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –

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Josef Winkler GRÜNE

Genau!) Das sagen sogar Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Branche. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Wenn Sie mehr Mediziner ausbilden, gehen mehr in die Versorgung! Natürlich geht der eine oder andere auch in die Forschung!) – Ich sagte, sie gehen nicht im selben Maße in die Versorgung. Entweder hören Sie mir nicht zu, oder Sie versuchen, mir in der Debatte die Worte zu verdrehen, und das ist schäbig. Das so zu machen, ist schäbig. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU) Und: Darüber, dass es im Saarland keine Mehrheiten gab, können wir hier gar nicht diskutieren. Das mag sein. Da gibt es Ihre Meinung, da gibt es Ihre Darstellung. Über das saarländische Parlament diskutiere ich hier und heute nicht. Es hat bisher dort keine Mehrheit bezüglich der Zusammenarbeit gegeben, die bräuchte es dort, um über so etwas diskutieren zu können, auch in Rheinland-Pfalz, das ist richtig. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren in der Debatte fort. Abgeordnete Jeckel hat für die Gruppe FREIE WÄHLER das Wort. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als Tante, die sehr eingebunden ist, weiß ich, wie wichtig es ist, im richtigen Moment einen Kinderarzt zu finden, und wie beunruhigend es sein kann, (Unruhe im Hause) wenn der nächste Termin Wochen entfernt liegt. Genau deshalb sprechen wir heute über ein wichtiges Anliegen, die Zukunft der kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.

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Kathrin Anklam-Trapp

Frau Jeckel, ich bitte um Unterbrechung und wünsche mir für die Debatte, auch für die Gruppe FREIE WÄHLER ein bisschen Ruhe im Haus. Vielen Dank. Frau Jeckel, Ihre Zeit ist stehen geblieben. Sie haben das Wort. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Danke schön. – Das Ziel der hier diskutierten Regelung ist richtig. Es ist gut, dass wir es frühzeitig anpacken, bevor die Lücken noch größer werden. Doch die Anhörung hat gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf keine einfache Lösung ist, sondern nur ein erster Baustein mit Schwächen. Mehrere Experten von Professor Zepp bis zur Landesärztekammer haben deutlich gemacht, diese Quote wirkt frühestens ab 2037. Sie wird nur erfolgreich greifen, wenn wir die passenden Strukturen mitliefern. Es fehlt an regionalen Weiterbildungsnetzwerken. Es fehlt an echten Teilzeitmodellen, die zur Lebenswirklichkeit junger Ärzte passen, und an einer Bedarfsplanung, auf deren Grundlage entschieden wird, an welcher Stelle Versorgungsbedarf herrscht; denn in Teilen stammt diese noch aus den 90erJahren. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist deshalb nur ein Schritt in die richtige Richtung. Er sieht soziale Ausnahmen und alternative Einsatzgebiete vor, etwa im Justizvollzug oder in staatlichen Einrichtungen, was wir gutheißen. Besonders begrüßen wir die in der heutigen Plenardebatte eingebrachten Vorschläge der CDU, die Quote mit einem monatlichen Stipendium zu verknüpfen und zugleich die pädiatrischen Weiterbildungskapazitäten im Land gezielt auszubauen. Diese Maßnahmen würden helfen, junge Menschen nicht nur zu binden, sondern ihnen auch den Weg in die Versorgung realistisch zu ebnen, aber auch das reicht nicht. Was wir brauchen, ist ein Gesamtpaket mit Gründungszuschüssen und Telemedizinlösungen für den ländlichen Raum, mit modernen Versorgungsstrukturen wie MVZ, mit einer realistischen Bedarfsplanung auf der Höhe der Zeit. Was mir in der Debatte außerdem sehr wichtig ist, ist das klare politische Bekenntnis, dass es nicht reicht, junge Menschen zu binden, sondern wir müssen ihnen auch etwas bieten: Planbarkeit, Vereinbarkeit und Perspektiven. Zugleich möchte ich einen kritischen Punkt ansprechen. Mit dieser neuen Quote und der bereits bestehenden Landarztquote sind künftig rund 9 % der Studienplätze in Rheinland-Pfalz vorab gebunden. Das ist ein deutliches Signal. Es braucht Maß und Mittel; denn jeder gebundene Platz bedeutet weniger Flexibilität und ein Stück weniger Freiheit für junge Menschen, ihren Weg selbst zu wählen. Wir werden dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen, aus Verantwortung für die Kinder und Familien im ländlichen Raum, aber mit der klaren Erwartung, dass dies nicht das Ende der Diskussion ist, sondern der Anfang einer strukturellen Aufwertung der medizinischen Versorgung in ganz Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Steingaß.

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Nicole Steingaß

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um auch mittelund langfristig die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in allen Regionen in Rheinland-Pfalz gleichermaßen sicherzustellen. Wir treffen Vorsorge, damit wir den Folgen des demografischen Wandels, der natürlich auch Ärztinnen und Ärzte betreffen wird, begegnen können, und wir wollen regionale Unterschiede in der Versorgung ausgleichen, damit Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz überall wohnortnah medizinisch versorgt werden können. Viele Ärztinnen und Ärzte haben das Renteneintrittsalter in Sicht, und bereits heute gibt es ein Ungleichgewicht bei der regionalen Verteilung von Kinderärztinnen und -ärzten. Deshalb ist die Einführung einer Landkinderarzt-Quote zum Sommersemester 2026 in Ergänzung zur Landarztquote für uns ein sehr sinnvolles Instrument. Unser Ziel ist es, junge Ärztinnen und Ärzte dorthin zu bringen, wo sie konkret und passgenau gebraucht werden, und sie dort über die zehn Jahre hinaus zu halten. Wir geben Menschen eine Chance, den Arztberuf zu ergreifen, die nicht über den regulären Weg in ein Medizinstudium gelangen können. Im Auswahlprozess legen wir Wert auf die persönliche Eignung, ehrenamtliche Tätigkeiten und berufliche Vorerfahrungen. Dafür verpflichten sich die Studierenden, für zehn Jahre als Kinder- und Jugendarzt oder -ärztin im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz tätig zu sein. Das ist eine weitreichende Entscheidung für die Menschen. Vielen ist es so möglich, ihren Traumberuf zu leben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, um die LandkinderarztQuote einzuführen, das Gesetz ändern, mit dem wir bereits die Landarztquote im Medizinstudium in Rheinland-Pfalz eingeführt haben. Die Verteilung der Quoten werden wir ändern. Sie wissen, die Quote ist insgesamt auf 20 % gedeckelt. Wir werden die Quoten aber so verteilen, dass nicht die Landarztquote oder die ÖGD-Quote minimiert wird. 3 % der Studienplätze werden in Zukunft für die Landkinderarzt-Quote zur Verfügung stehen. Das ist total wichtig; denn genau dabei wollen wir keine Einschnitte vornehmen. Die Landkinderarzt-Quote orientiert sich am Ablauf, an den Vorgaben der Landarztquote, die sich mittlerweile etabliert hat. Wir schätzen dieses Instrument sehr, und es ist mittlerweile in fast allen Flächenländern in Deutschland eingeführt. Also kann es so falsch nicht sein. Es gibt in Rheinland-Pfalz viel mehr Bewerberinnen und Bewerber, als wir Plätze zur Verfügung stellen. Deswegen können wir auch hier eine gute Qualität an Bewerberinnen und Bewerbern und künftigen Studierenden sicherstellen. Ich verstehe nicht ganz, was es mit dem finanziellen Hintergrund zu tun hat, wenn ich über die Quote studiere, warum ich dann ein Stipendium brauche. Das erschließt sich mir nicht, weil alle Studierende in dem Punkt gleichbehandelt werden und die Möglichkeit haben sollen, über BAföG ihr Studium mitzufinanzieren. Klar ist uns als Landesregierung, dass wir akut handeln und Maßnahmen ergreifen müssen. Das tun wir bereits. Deshalb gibt es Niederlassungsförderungen gemeinsam mit der KV. Es gibt eine Beratungsstelle für Kommunen, um Ärztinnen und Ärzte in den ländlichen Raum zu holen. Es gibt eine Förderung durch Land und KV für die ambulante Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin. Herr Gensch, diese gibt es nicht im stationären Bereich, weil es dort überhaupt keine Probleme gibt. Jedenfalls hat uns die Ärztekammer Anfang Juni noch mitgeteilt, dass sie keine Probleme sieht, die Stellen im klinischen Bereich zu besetzen, sondern es gut ist, dass wir den Schwerpunkt auf den ambulanten Bereich legen, weil es ein größerer Aufwand ist, in die Weiterbildung von Niedergelassenen zu investieren und dort zu unterstützen. Es ist richtig, wir müssen kreativ sein, um der aktuellen Situation im Gesundheitswesen zu begegnen. Zum Beispiel wurde schon die Ausbildung Physician Assistant an der Hochschule in Kaiserslautern am Standort in Zweibrücken genannt. Wir müssen multiprofessionelle Teams fördern. Wir müssen mit Modellversuchen wie dem „HÄPPI“-Projekt neue Möglichkeiten eruieren. Das führen wir gemeinsam mit dem Hausärzteverband und der AOK durch und erhoffen uns gute Ergebnisse, die wir weitertragen können. Die Anzahl der Medizinstudienplätze wurde in den letzten Jahren erhöht. Wir schaffen durch die Studienmöglichkeiten in Koblenz und Trier den Klebeeffekt. Den erhoffen wir uns davon. Wir nehmen in Mainz, in Rheinland-Pfalz den 3. Platz ein im gesamten Bundesgebiet bezüglich der Anzahl der Studienplätze. Jetzt ist Rheinland-Pfalz eines der schönsten Bundesländer, das ist vollkommen klar, aber wir sind flächen und einwohnermäßig nicht das drittgrößte Bundesland und haben trotzdem den 3. Platz bei den Studienplätzen. Das heißt, wir leisten unseren Beitrag, und wir können gleichzeitig eine hohe Qualität in der Ausbildung sicherstellen. Das gehört zusammen. Die Zahl der Studienplätze und die Sicherstellung der Qualität müssen in der Waage sein. Wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern. In der Anhörung bin ich dabei gewesen. Ein großes Thema war neben vielem anderen die Bedarfsplanung und viele Dinge, die auf Bundesebene geregelt werden müssen, der Bürokratieabbau. Das ist, was die Ärztinnen und Ärzte am meisten belastet, so die Aussagen der Anzuhörenden. Ich bin sehr gespannt – das hat sich die Bundesregierung auf die Fahne geschrieben –, welche Vorschläge kommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung der LandkinderarztQuote wird Familien in Zukunft Sicherheit geben. Sie wird Kindern und Jugendlichen eine gute medizinische Versorgung bieten, und sie wird Menschen die Chance bieten, ihren Traumberuf zu ergreifen, über die derzeit bestehenden Möglichkeiten hinaus. Die Landesregierung hält deshalb die Einführung dieser Quote für richtig und geboten. Wir wollen jetzt intensiv die notwendige Versorgung in den ländlichen Räumen gleichermaßen sicherstellen. Deshalb ist das Gesetz notwendig. Wir freuen uns sehr auf die fertig ausgebildeten Landärztinnen und -ärzte sowie die Landkinderärztinnen und -ärzte in einigen Jahren. Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es liegt eine Kurzintervention von Abgeordnetem Dr. Gensch vor. Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen jeder Fraktion noch 1 Minute und 30 Sekunden zur Verfügung.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Staatssekretärin, drei Punkte möchte ich adressieren. Punkt 1 ist der Flaschenhals Weiterbildungsstätten, insbesondere die stationären. Wir haben 15 pädiatrische Abteilungen in Rheinland-Pfalz. Durch diesen Flaschenhals müssen alle, auch wenn sie die ambulanten Weiterbildungsmöglichkeiten ausbauen, weil sie bei der fünfjährigen Facharztausbildung mindestens die ersten drei Jahre komplett stationär absolvieren müssen. Erst dann können sie in den ambulanten Bereich. Das ist sinnvoll. Die Kollegen müssen fit werden bezüglich der Notfälle. Die bekommen im stationären Setting eine andere Ausbildung als im ambulanten Bereich. Das das ist das Problem. Wir haben hier laut Daten der Landesärztekammer pro Jahr 20 bis 25 Kollegen, die diese Facharztausbildung zur Pädiatrie absolvieren. Das ist ungefähr die Größenordnung, die wir dann jährlich ausbilden. Wenn wir davon 15 Kollegen über die Quote in den stationären Bereichen ausbilden, verdrängen wir die anderen Kollegen, die sich in diesem Bereich gerne engagieren oder ausbilden lassen würden. Das ist der erste Punkt. Zweiter Punkt: Wir halten ein Stipendium für nötig. Das ist übrigens die Kernaussage Ihrer Expertin in der Anhörung, Frau Dr. Wenzel, die mehrfach gesagt hat, das wäre nötig. Hintergrund ist – das haben wir an den Zahlen gesehen –, dass die Studenten sehr lange brauchen. Kaum einer ist noch in der Regelstudienzeit von den Landarztquotenstudenten. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Aber er wird doch durch das Stipendium nicht schlauer!) Das ist etwas, das wir verhindern müssen. Einer der Gründe ist die Doppelbelastung durch die wirtschaftlichen Problematiken und das gleichzeitige Absolvieren dieses anspruchsvollen Studiums. Sie haben – das haben wir bisher noch gar nicht diskutiert – im Gegensatz zur Landarztquote sogar eine extra Vertragsstrafe geschaffen, eine Kann-Regelung mit 20.000 Euro, wenn sie nicht in der Regelstudienzeit studieren. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das ist zwar eine Kann-Regelung, aber das ist schon ein Damoklesschwert, das über den Kollegen schwebt. (Glocke der Präsidentin) Das gilt insbesondere, wenn man sieht, wie viele sich nicht mehr in der Regelstudienzeit befinden. Ich komme zum dritten Punkt, dann bin ich auch schon fertig. Wir sind der drittgrößte Einzelstandort, aber wir sind nicht das dritte Bundesland bezüglich der Anzahl, sondern wir haben nur den größten Standort. Wir haben auch nur eine Universität im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern, die mehrere haben. Insofern sind wir trotz eines großen Standorts unter Bedarf, und zwar deutlich. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wenn ich das richtig deute, ist keine Erwiderung erwünscht. Dann treten wir ein in die Abstimmungsfolge. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12402 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12000 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12000 – zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDUFraktion. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12479 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts angekommen. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesjagdgesetz (LJG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12096 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/12436 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12472 – Wir haben 5 Minuten Grundredezeit vereinbart, die CDU hat 3 zusätzliche Minuten, die Gruppe FREIE WÄHLER 1 zusätzliche Minute. Ich informiere über das Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 87. Sitzung am 15. Mai mit Aussprache statt. Die Überweisung erfolgte an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend –. Das Anhörverfahren im Ausschuss für Umwelt und Forsten wurde durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Meine Damen und Herren, wir beginnen mit dem ersten Redner. Dazu hat Kollege Nico Steinbach von der SPD-Fraktion das Wort.

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Nico Steinbach SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute den Änderungsantrag der Ampelfraktionen zur Novellierung des Landesjagdgesetzes vorstellen und gleichzeitig aufzeigen, warum wir mit diesen Änderungen dem Gesetz nach gründlicher Abwägung aller Belange zustimmen werden. Ich möchte meine Redezeit nicht darauf verwenden, allzu weit in die Vergangenheit zu blicken und verweise insofern auf meine Rede zur Einbringung dieses Gesetzes. Ich möchte Ihnen von dem Moment in der jüngeren Vergangenheit berichten, der aus unserer Sicht entscheidend für dieses parlamentarische Gesetzgebungsverfahren war. Wir haben am 17. Juni im Umweltausschuss eine fast vierstündige Anhörung erlebt, die von einer konstruktiven Atmosphäre untereinander und einer hohen Expertise aller Anzuhörenden geprägt war. Zwei zentrale Befunde haben die Ampelfraktionen daraus abgeleitet. Zum einen, das kann auch die CDU-Fraktion nicht leugnen, gab und gibt es für den Entwurf des Ministeriums klare Unterstützung. Ich nenne hier unter anderem den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, ich nenne hier aber auch die rheinland-pfälzischen Waldbesitzenden, insbesondere den Waldbesitzerverband; viele weitere andere Verbände sehen in der Novellierung einen klaren Schritt nach vorne. Zum anderen, es gab in der Anhörung auch sachlich vorgetragene Kritik am Entwurf und dem bisherigen Gesetzgebungsverfahren, unter anderem vom Landesjagdverband. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Als SPD-Fraktion haben wir daher immer im Vorfeld der Anhörung betont, wir werden mit unseren Koalitionspartnern den Fokus auf die Anhörung legen, sie ergebnisoffen auswerten, Argumente abwägen und dann konzentriert an einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf arbeiten. Damit haben wir ein bewährtes parlamentarisches Verfahren gründlich durchgeführt und bereits zuvor im gesamten Gesetzgebungsprozess eine intensivste Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere der Jägerschaft, in unzähligen Gesprächen und Beteiligungsformaten ermöglicht. Ich möchte Ihnen nachfolgend kurz die wichtigsten Änderungen am Gesetzentwurf vorstellen. Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Rotwildbewirtschaftung bleibt bei der unteren Jagdbehörde bestehen. Rheinland-Pfalz hält somit an seinen bewährten Verwaltungsstrukturen fest. Somit ist klar, die große Expertise der Akteure vor Ort, die spezifische Ortskenntnis, eine zentrale Forderung des Landesjagdverbands, wird weiter intensiv mit einbezogen. Nur im Falle erheblicher Wildschäden geht die Zuständigkeit auf die obere Jagdbehörde über. Diese ist zugleich zuständige Aufsichtsbehörde. Bei der Wildschadensanmeldung wird die Frist gegenüber dem aktuellen Landesjagdgesetz von einer auf zwei Wochen verlängert, ein wichtiger und guter Kompromiss zwischen landwirtschaftlichen und jagdlichen Interessen. Das bisher vorgesehene explizite Verbot der lebenden Ente soll durch ein generelles Verbot tierschutzwidriger Praktiken bei der Ausbildung von Jagdhunden ersetzt werden. Mit dieser Regelung und einem eigenen Mainzer Modell wollen wir fachlich feststellen, ob und inwieweit Praktiken an der kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente tierschutzgerecht erfolgen können. Des Weiteren wird beim Wolf noch einmal deutlich gesetzlich klargestellt, dass die Jagdabgabe nicht für Wolfschutzmaßnahmen verwendet werden darf. Außerdem wird bei der Kitzrettung die Freiwilligkeit durch eine Kann-Regelung unterstrichen. Künftige Verordnungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes sollen vom Ministerrat beschlossen werden. Last, but not least, es ist zwar nur ein Titel, aber Tradition ist wichtig. Auch der Kreisjagdmeister bleibt Kreisjagdmeister. Ich möchte vor dem Hintergrund der letzten Wochen aber noch einmal klar darauf hinweisen, wie wichtig Kompromisse sind. Der Kompromiss ist eindeutig ein entscheidendes Wesensmerkmal unserer Demokratie. Es ist in unserer offenen Gesellschaft beinahe ausgeschlossen, dass sich eine Interessensvertretung vollumfänglich durchsetzen kann, erst recht, wenn so viele gegensätzliche Interessen und Belange in einem Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen sind. Nur bei der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktion scheint das nicht immer und überall möglich. Immer verspricht sie 100%ige Zustimmung für die Ziele und Forderungen aus der Landwirtschaft, der Jagd und natürlich der Forstwirtschaft. Dazu ist es uns als Parlamentariern aber wichtig, dass die Performance, die auf Großdemonstrationen vorgetragen wird, auch zu der im jeweiligen Fachausschuss passt. Sonst passiert relativ wenig. Hier muss Herr Abgeordneter Gies für sich bewerten, inwieweit seine auf der Bühne des Landesjagdverbands beschworene Kampfeslust in der Auswertung zur Anhörung sichtbar und spürbar war. (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Als Koalitionsfraktionen gehen wir diesen abgewogenen Weg, weil er dazu beigetragen hat, im waldreichsten Bundesland Deutschlands mittel- und langfristig ein intaktes Ökosystem zwischen Wild und Wald zu gewährleisten. Gleichzeitig stärken wir durch den Änderungsantrag noch einmal die Jagd und das jagdliche Engagement. Ich bin daher optimistisch, dass es uns gemeinsam gelungen ist, ein praxisgerechtes Jagdgesetz zu entwickeln, möglichst viele Interessen gleichzeitig zu moderieren und den natürlichen Waldumbau in Zeiten des Klimawandels zu fördern. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren mit den Beiträgen fort, und ich darf für die CDU-Fraktion Abgeordnetem Horst Gies das Wort erteilen.

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Horst Gies CDU

Verehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern schon einmal von unserem Fraktionsvorsitzenden gehört, dass er mit Blick auf die Ampelkoalition gesagt hat, erst die Ampelkoalition, dann der Machterhalt, und dann kommen die Bürgerinnen und Bürger. Heute können wir sagen: Dann kommen die Jägerinnen und Jäger. Herr Steinbach, Sie haben das gerade wieder, denke ich, zum Ausdruck gebracht. Ich gebe gerne zu, dass wir ein sehr konstruktives Verfahren hatten, was die Anhörung anbelangt, bis hin zum Vorsitzenden des NABU. Ich frage mich natürlich: Warum gab es dieses Zusammenkommen erst jetzt? Dieses Anhörungsverfahren läuft nun schon fast drei Jahre. Es muss jetzt vor den Ferien innerhalb von vier Wochen durchgepaukt werden; denn es tritt schon zum 1. April 2027 in Kraft, also in 20 Monaten. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER – Unruhe bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso wie Kollege Gensch deutlich gemacht hat, dass wir in RheinlandPfalz Ärztinnen und Ärzte brauchen, genauso brauchen wir Jägerinnen und Jäger, und zwar mit Blick auf die immer näher heranreichende ASP. Sie ist schon in NRW angekommen. Wir müssen befürchten, dass das auch hier geschehen wird. Dann brauchen wir die Jägerinnen und Jäger; denn Sie werden nur gemeinsam mit den 25.000 bestausgebildeten Jägerinnen und Jägern solche Probleme bewältigen können. Das sage ich an der Stelle noch einmal sehr deutlich, (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) die Jägerinnen und Jäger sind alle Naturschützer mit einer entsprechenden Ausbildung. Das unterscheidet eine solche Gruppierung maßgeblich von anderen Organisationen, bei denen eine Mitgliedschaft in monetärer Form reicht, um Mitglied in einer solchen Organisation zu sein. Nein, hier muss man beweisen, dass man entsprechendes Know-how in allen möglichen Belangen rund um die Jagdausbildung hat. (Beifall bei der CDU) Ich glaube, Ihnen ist ganz klar, dass wir auch der Endfassung, die Sie jetzt vorgelegt haben, nicht zustimmen können. Warum? Der wichtigste Punkt dabei ist – den haben Sie wissentlich nicht erwähnt, Herr Steinbach –, dass in diesem 130seitigen Gesetz allein an 50 Stellen auf die Verordnung hingewiesen wird, bei der Sie, Frau Ministerin, wohl versprochen hatten, dass sie zeitgleich mit dem Gesetz kommt; denn wir müssen entsprechend wissen, worüber wir hier abstimmen. Es ist und bleibt eine Blackbox, was letztendlich dabei herauskommt. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Es bleibt bei ganz gewichtigen Punkten. Ich habe das Hauruckverfahren innerhalb von vier Wochen bereits erwähnt. Drei Jahre sind wir schon zugange. Ich will gar nicht weiter darauf eingehen. Wir sind nach wie vor für Wald mit Wild. Wir sind auch nicht damit einverstanden, dass die behördliche Einflussnahme durch forstbehördliche Stellungnahmen zur waldbaulichen Situation und die Anordnung von entsprechenden Abschüssen weiter ausgebaut wird. Die genehmigungspflichtigen Mindestabschüsse sollen künftig nicht mehr durch die Kreise, sondern durch die Jagdbehörde ausgeübt werden. Damund Muffelwild wollen Sie nach wie vor zum Abschuss freigeben; denn nur noch in geduldeten Gebieten dürfen sie vorkommen. Sie schränken die Bau- und Fallenjagd nach wie vor ein. Es hat kleine Verbesserungen gegeben, aber wir haben auch in der Anhörung gehört, dass der komplette Instrumentenkasten schon zur Verfügung steht, dass er nur entsprechend umgesetzt werden muss. Das ist doch das Entscheidende. Es gibt noch etwas, das ich sehr bemerkenswert finde. Sie haben die große Demo angesprochen. Es gibt zum Beispiel im Kreis Ahrweiler, aber auch im Kreis Bitburg-Prüm Resolutionen, die die Kreistage verabschiedet haben. Interessanterweise hat im Kreis Ahrweiler die FDP-Fraktion mit abgestimmt für die Resolution, also gegen das Landesjagdgesetz. Noch interessanter ist für mich dabei, dass die Freien Wähler bei uns komplett dagegen gestimmt haben und das nicht mitmachen. Ich kann mich erinnern, dass Ihr Kollege aus Europa auf der Bühne etwas ganz anderes erzählt hat, aber vielleicht können Sie gleich klären, wo die Freie Wählergemeinschaft wirklich steht. Das wird auch interessant werden. Vor allen Dingen will ich eines an dieser Stelle deutlich sagen: Ich durfte für unsere, für meine Fraktion ein entsprechendes Versprechen abgeben, dass wir als CDU-Fraktion im Landtag zusagen, wenn wir in die Regierungsverantwortung kommen, (Zuruf von der AfD: Mit wem denn?) die notwendigen und zu Recht von den Jägerinnen und Jägern kritisierten Punkte ändern und neu diskutieren werden, bevor sie 2027 in Kraft treten; denn dazu geben sie reichlich Gelegenheit, wenn wir jetzt vor der Sommerpause Gesetze verabschieden müssen, die erst in 20 Monaten in Kraft treten sollen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Ministerin, ich glaube, an der Stelle vielleicht noch eines klarzustellen zu müssen. Ich habe es im Ausschuss zu Recht zitiert. Zu unserem Wald in Rheinland-Pfalz heißt es, dass junge Baumgenerationen nahezu vollständig aus natürlicher Ansamung durch die örtlichen Bäume die Naturverjüngung zu 98, 95 % bringen. Wenn Sie so etwas feststellen können, dann bedeutet das doch, dass diese Pflänzchen gar nicht aufgefressen sind, sondern dass sie da sind. Das ist doch auch so ein Punkt, bei dem wir gemeinsam daran arbeiten, dass die Naturverjüngung, die zweifellos das Beste ist, hochkommt. Da sind wir uns einig. Daran wollen und werden die Jägerinnen und Jäger weiterhin mitarbeiten. Von daher, glaube ich, ist es auch klar, dass man diesen Punkt, den die Natur selbst regelt, auch positiv erwähnen darf. Um es abschließend noch einmal deutlich zu sagen, wir werden das Gesetz ablehnen, und es ist gut, dass heute jeder Einzelne in der Abstimmung bekennen muss, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Aber selbstverständlich!) wo er letztendlich an dieser Stelle steht. Ich sage es noch einmal: RheinlandPfalz braucht die Jägerinnen und Jäger, und heute wird deutlich, wo wir im Einzelnen stehen. Wir haben eine klare Aussage seitens der CDU-Fraktion gemacht, und dazu stehen wir auch. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Fabian Ehmann.

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Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute hier nach einem langen Prozess zu stehen und über das Jagdgesetz zu sprechen. Im Vergleich zur Demo letzte Woche wird man mir auch zuhören. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Weg bis hierhin hat alle Beteiligten viel Schweiß und Mühe gekostet. Deswegen möchte ich mich an erster Stelle bei den beteiligten Verbänden, den Mitarbeitenden im Ministerium, den Obleuten in der Koalition sowie bei unserer Ministerin Katrin Eder bedanken. Dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, wie Demokratie, aber auch Kompromissfähigkeit funktioniert. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Unser Wald erfüllt viele Funktionen für uns Menschen in Rheinland-Pfalz. Er ist die grüne Lunge von Rheinland-Pfalz, und er ist ein zentraler Verbündeter im Kampf gegen die Klimakrise. Er speichert Wasser und ist ein kühler Rückzugsort in Zeiten von Trockenheit und Hitze. In den vergangenen heißen Tagen haben viele von uns gespürt, wie wohltuend ein Waldspaziergang sein kann, wenn man sich einmal abkühlen möchte. Er ist wertvoller Lebensraum für Eichhörnchen, Schwarzspecht, Wildkatze, Fledermäuse und viele andere geschützte Arten. Das kann man auch beim Sonntagsspaziergang mit der Familie zusammen beobachten, wie viele tolle Tiere im Wald leben. All das leistet unser Wald für uns. Was aber hat das jetzt mit der Novelle des Landesjagdgesetzes zu tun? Unser Freund, der Wald, ist durch die Folgen der Klimakrise massiv bedroht. Hitze, Trockenheit und Borkenkäfer setzen ihm zu, und die Bundes- und Landeswaldberichte warnen uns eindringlich: Wenn in diesem Zustand keine jungen Bäume mehr natürlich aufwachsen können, ist das für die Verjüngung im Wald ein großes Problem. Werden junge Triebe oder bestehende Bäume zu häufig vom Wild abgefressen, verschlechtert das die Wachstumsbedingungen und damit auch die Holzerträge für die Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz. Ohne Schutz vor Verbiss können die Bäume eingehen oder auch zu Zwergbäumen verkümmern. Wir wollen doch alle, dass unsere Wälder auch ohne teure Zäune oder Plastikhülsen natürlich und angepasst wachsen können. Deswegen braucht es dieses Landesjagdgesetz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir wollen Wälder, die dem Klima standhalten, klimaresilient und artenreich. Wir wollen eine natürliche Verjüngung unserer Wälder mit einem Jagdmanagement, das auf die Klimakrise reagiert. Wir wollen Wald und Wild in ein gesundes Gleichgewicht bringen. Deswegen schaffen wir dafür jetzt die richtigen Rahmenbedingungen. Zusätzlich gibt es noch 50 Millionen Euro für die Klima-Wald-Offensive für Landesforsten und unsere Landeswälder. Somit setzen wir ein starkes Zeichen für unsere Wälder in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Gleichzeitig stärken wir mit diesem Gesetz aber auch den Tierschutz bei der Jagdausübung. Wir verbessern den Natur- und Artenschutz, zum Beispiel durch die unbürokratische Entnahme invasiver Arten. Wir schaffen ein professionelles Management von Wildtieren in Städten durch urbane Wildberaterinnen und -berater. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir führen den Schießnachweis für Bewegungsjagden ein. Das stärkt auch den Tierschutz. Das sind nur einige der vielen Verbesserungen, die dieses Gesetz enthält. Deswegen sagen wir klar Ja zu einem neuen und modernen Landesjagdgesetz. Wir sagen das nicht allein. Auch zahlreiche Verbände stehen hinter diesem Gesetz. Das haben uns die Rückmeldungen in der Anhörung im Umweltausschuss deutlich gezeigt. Umwelt- und Naturschutzverbände wie der NABU oder der BUND haben es unterstützt. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat sich positiv geäußert. Der Waldbesitzerverband hat sich positiv geäußert, aber auch der Gemeindeund Städtebund Rheinland-Pfalz, bei dem wir alle gestern beim Parlamentarischen Abend waren, begrüßt diesen Entwurf ausdrücklich. Sie sehen darin ein Instrument, um den Herausforderungen der Klimakrise im Wald gerecht zu werden und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wildtierbeständen zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn Sie mal etwas für die Kommunen und den Gemeinde- und Städtebund tun wollen, stimmen Sie diesem Gesetz zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Zum Verfahren: Wir hatten am 15. Mai die Einbringung mit der ersten Lesung. Wir brachten am 16. Mai nach einer 90minütigen Sitzung das Verfahren der Anhörung auf den Weg. Wir hatten am 17. Juni die Anhörung im Ausschuss, am 25. Juni die Auswertung mit Beschlussfassung im Ausschuss, und heute, am 3. Juli, ist die Abstimmung im Landtag. Das ist ein völlig normales parlamentarisches Verfahren. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Man kann auch einmal erwarten, dass man mitarbeitet und nicht sagt, dass Gesetze durchgedrückt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Hier wird nichts durchgepeitscht oder durchgedrückt. Das ist ein völlig normales demokratisches parlamentarisches Verfahren. Ja, der Jagdverband war laut, aber das Umweltministerium und die Beteiligten haben immer für ein faires Verfahren und eine ausgewogene Debatte gesorgt. Es gab super viele Gespräche mit allen beteiligten Interessensgruppen, und entstanden ist ein Kompromiss, der sorgfältig abgewogen und absolut tragfähig ist. Kein Gesetz gehört nur einem Verband oder einer Interessensgruppe. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben die Hinweise der Verbände nach der Anhörung im Umweltausschuss geprüft, heute noch einmal einen Änderungsantrag eingereicht, um auch den Anregungen der Anhörung Rechnung zu tragen. Deswegen bitte ich alle, entscheiden Sie sich heute für den Wald in Rheinland-Pfalz, unsere grüne Zukunft, unsere grüne Lunge (Glocke des Präsidenten) und den Wald der Zukunft mit einem ausgewogenen Landesjagdgesetz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Debatte fortfahren, darf ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Das sind zum einen Mitglieder des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Außerdem begrüßen wir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 43, Neustadt an der Weinstraße sowie der Verbandsgemeinde Deidesheim und aus Haßloch. Seien auch Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Ralf Schönborn das Wort.

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Ralf Schönborn AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Wir brauchen kein zweites Waldgesetz. […] Das Jagdgesetz ist ein Werkzeugkasten für die Jägerschaft.“ So drückte sich der Präsident des Landesjagdverbandes im Zuge der Anhörung aus, und er hat recht. Was hier vorgelegt wird, ist kein Fortschritt, sondern ein gezielter Affront gegen Tausende Jäger in unserem Land. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, eine zentrale Erkenntnis aus der Anhörung ist, ein völlig neugefasstes Gesetz braucht es nicht. Mit punktuellen Anpassungen deckt das bestehende die Lage bereits gut ab. Insofern entsteht hier der Eindruck, dass das Umweltministerium die Jagd in Rheinland-Pfalz auf links bzw. auf Grün drehen will und die Jäger künftig nur noch unmündig als Erfüllungsgehilfen für den Waldumbau dienen sollen. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, nur Ideologen greifen in ein funktionierendes System ein, anstatt das Miteinander der Akteure zu gewährleisten und zu fördern. Die Ampel zieht es hier beratungsresistent vor, für breite Verärgerung in der Jagdbranche zu sorgen. Die Proteste in den vergangenen Monaten, der große Protest in der letzten Woche und auch der Protest heute sprechen Bände und für sich. Dass sich die FDP auch bei diesem Gesetzentwurf wieder vor den grünen Karren spannen lässt, (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach Du meine Güte!) ist blamabel. Von liberaler Handschrift ist hier nichts mehr zu erkennen, allenfalls grüne Tinte auf gelbem Papier. (Beifall der AfD) Wir als AfD-Fraktion haben eine namentliche Abstimmung beantragt, damit unter anderem auch Bauernpräsident Weber mit seiner Unterschrift dafür geradestehen muss, dass er dieses grüne Projekt erst möglich macht. Meine Damen und Herren, allein die Tonalität oder beispielsweise die Aufnahme der Rehkitzrettung in den Entwurf sorgen dafür, dass sich die Jägerschaft vor den Kopf gestoßen fühlt. In der Anhörung wurde mehrfach betont, die Jäger wissen um ihre Verantwortung beim Aufbau klimaresistenter Wälder und nehmen sie auch wahr. Schon in der ersten Lesung haben wir kritisiert, dass die obere Jagdbehörde zu viel Macht bekommen soll, obwohl gute Entscheidungen vor allem auf Revierkenntnissen und Erfahrungen vor Ort beruhen. Genau die gibt es nur auf regionaler Ebene. Der Änderungsantrag sieht hier nur eine Abmilderung der Problematik vor. Es ist keine tatsächlich gute Lösung. Ein großes Manko ist auch, die Landesjagdverordnung und die nötigen Verwaltungsvorschriften liegen nicht vor. Unter diesen Bedingungen kann es von unserer Seite keine Zustimmung geben; denn das hieße, der Landesregierung einen Blankoscheck auszustellen. Das machen wir nicht. Dabei macht es für uns keinen Unterschied, dass nun auch der Ministerrat einbezogen werden soll. Es bleibt ein intransparentes Verfahren am Parlament vorbei. Meine Damen und Herren, die allermeisten Hegegemeinschaften erfüllen ihre Aufgaben vorbildlich. Darum ist das Misstrauen, das mit von oben verordneten Mindestabschussquoten geschürt wird, völlig fehl am Platz. Das Ziel, Muffel- und Damwildbestände im Land zu reduzieren, ist unbestritten, aber es lässt sich auch erreichen, ohne deren gesetzlich erlaubte Lebensräume zu streichen und funktionierende Hegegemeinschaften zu zerschlagen. Die im Gesetz vorgesehene großflächige Beseitigung dieser Arten und die damit verbundene Torpedierung des Wildschutzes sind deshalb weder notwendig noch hinnehmbar. Positiv zu bewerten ist – hier wiederhole ich mich – die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Ebenfalls positiv ist, es wurde nun klargestellt, dass die Jagdabgabe nicht für Herdenschutzmaßnahmen zweckentfremdet werden darf. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion stellt fest, viele Jäger in Rheinland-Pfalz leisten ehrenamtlich einen unentbehrlichen Beitrag zum Naturschutz sowie zur Hege. Damit dieses Engagement Bestand hat, dürfen wir die Rahmenbedingungen durch Gängelung und Bevormundung nicht zunehmend unattraktiver machen. Jahrelanges Herumbasteln an unausgegorenen Entwürfen macht deutlich, dass sich die Ampelfraktionen und Umweltministerin Eder mit diesem Landesjagdgesetz verrannt haben. Noch immer ist der Gesetzentwurf inklusive Änderungsantrag kein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen, sondern zu einseitig konstruiert. Man könnte auch sagen, die Ampel klebt ein paar Pflaster auf die Wunde, die Wunde selbst eiert aber weiter. Abschließend erneuere ich meinen Appell an Staatsministerin Eder: Ziehen Sie diesen Entwurf zurück. Kehren Sie verhandlungsoffen an den Tisch zurück. (Glocke des Präsidenten) Sprechen Sie mit Verbänden und Fraktionen, und legen Sie zu gegebener Zeit einen Gesetzentwurf vor, der sich am bestehenden Landesjagdgesetz orientiert. Unsere Ablehnung zu diesem Entwurf steht außer Frage. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche das jetzt mal in 5 Minuten. Ich bräuchte wahrscheinlich länger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Leistungen der Jäger spricht in diesem Raum niemand ab. Herr Gies, Herr Schönborn, auch die Koalitionsfraktionen wissen um die Arbeit, die die Jäger ausführen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich aber die einen oder anderen Social-Media-Kommentierungen und Auftritte anschaut: ich fange bei MdL Ludwig an, gehe über den Kollegen Junk hin zu Frau Wächter, zu Frau Groß und zu Frau Schneider und ende bei Jens Münster, die sich medial sehr an die Seite der Jäger gestellt haben. Wenn ich in den Wahlkreisen bei Ihnen unterwegs bin, wenn ich mit Betroffenen rede, wenn ich mit der unteren Jagdbehörde Ihrer Landkreise rede, bekomme ich ein ganz anderes Bild. Fragen Sie den Vizepräsidenten des Bauern- und Winzerverbands RheinlandNassau, Harald Schneider. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Fragen Sie ihn, was die Problematik anbelangt. Wenn ich es mir anschaue, dann war das bei der Anhörung einer der Momente, in dem ein bisschen Klartext gesprochen worden ist. Auf der einen Seite – Herr Kollege Gies hat es noch einmal gesagt –, der Instrumentenkasten ist vorhanden, aber die Werkzeuge werden nicht genutzt. Von dem Vorstandsmitglied der Rotwildhegegemeinschaft, dem Kreisjagdmeister aus Cochem-Zell – deshalb bleibe ich bei dem Kollegen Münster hängen –, wurde es auch auf meine Nachfrage hin nicht beantwortet. Es gibt in Rheinland-Pfalz keinen Kreisjagdmeister, der bei Nichterfüllung der Mindestabschusspläne eine Sanktion ausgesprochen hat, wie dies in der Anhörung der Kollege Mades, Vorstandsmitglied der Rotwildhegegemeinschaft Cochem-Kondel, auf die konkrete Frage ausgeführt hat, was er für das Jagdjahr 2023/24 bei nur 81 % Mindesterfüllung unternommen hat. Ich habe gar nicht weiter gefragt. Er hat nämlich nichts unternommen. Er hat keine Sanktion ausgesprochen. Damit sind wir doch im Prinzip beim Grundübel der Thematik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man wiederholt sagt, der Instrumentenkasten ist da, dann wird er von den einen oder anderen nicht genutzt, Herr Gies. Frau Schneider, wenn ich bei Ihnen im Wahlkreis im Bereich Ahrweiler unterwegs bin, dann kommen auf einmal Themen auf, bei denen die Problematik Wild und Wald eine ganz zentrale Rolle darstellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich dann letzte Woche Rheinland-Pfalz-weit in den Mitteilungsblättern die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds sehe, frage ich mich, an das Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunds, den Kollegen Schwab gerichtet: Herr Schwab, was schreibt Ihr Gemeinde- und Städtebund? Diese Frage stelle ich mir. Was sagt der Spitzenkandidat, was sagen Sie zu der Problematik des Themas Landeswaldgesetz? Die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds als größter Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz ist glasklar, genauso wie die des Waldbesitzerverbands. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Waldbesitzerverband fordert: Das neue Landesjagdgesetz nicht weiter verzögern, Verantwortung vor Ort leben. Das sagt der Waldbesitzerverband Rheinland-Pfalz, die Überschrift. (Der Redner hält ein DINA4Blatt hoch) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Bauernverband Rheinland-Nassau hat sich ganz klar für das Landesjagdgesetz ausgesprochen. Deshalb bin ich auf die namentliche Abstimmung wirklich gespannt. Ich bin wirklich darauf gespannt; denn es liegt auch eine Stellungnahme des Bauern- und Winzerverbands Süd vor. Es liegt eine Stellungnahme vor, und ich zitiere zwei Absätze daraus. Erstes Zitat: Wir begrüßen daher die nun vorliegende Fassung des Landesjagdgesetzes grundsätzlich. Zweites Zitat: Zusammenfassend findet die jetzige Fassung des Landesjagdgesetzes unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte unsere Zustimmung. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich die letzten zwei Jahre erlebt habe: Kann man alles so machen. Der erste Aufschlag war eine Katastrophe, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was jetzt vorliegt, ist ein Kompromiss, der alle Beteiligten zufriedenstellen kann, der den Instrumentenkasten bedienen und auch die Zusammenarbeit zwischen Jagd, Wald und Landwirtschaft herstellen kann. Von daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der Vorsitzende der Gruppe FREIE WÄHLER, Helge Schwab. Sie haben 4 Minuten Redezeit, zusätzlich 1 Minute. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu der Frage von Herrn Weber: Ja, das war die Stellungnahme des Forstausschusses der Abteilung im GStB, nicht vom GStB selbst und auch nicht vom Vorstand des GStB. Das möchte ich hier klarstellen. (Zurufe von der Gruppe FREIE WÄHLER: Ah, so! – Weitere Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) Ja, das war schon ein ganz beeindruckendes Bild; (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD – Weitere Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) denn laut Behörden waren es rund 8.000 Jägerinnen und Jäger, die durch die Innenstadt zogen und sich vor dem Abgeordnetenhaus versammelten. Ihre Botschaft: Man kann nicht Politik gegen 25.000 Jäger und deren Familien im Land und 450.000 Jäger bundesweit machen. Aus Sicht der Teilnehmer ist die geplante Gesetzesänderung ein ideologiegetriebener Schnellschuss. Mögliche sinnvolle Änderungen sollten in Ruhe bei Vorlage aller Verweisstellen aus dem Ministerium mit dem Beginn der kommenden Legislaturperiode intensiv mit allen Beteiligten besprochen werden. Dann wäre das sauber, unter Einbeziehung – statt mit der seit einiger Zeit üblichen Ausgrenzung – der Opposition in diesem Hohen Hause. Es macht auch keinen Sinn, zum einen eine künftige Regierung ohne die GRÜNEN vorzubereiten und auf der anderen Seite ein Gesetz noch auf die Schnelle zu verabschieden, das sowieso noch vor dessen Umsetzung kassiert werden soll. Wie aber nicht anders zu erwarten, lässt der Widerstand auch diesmal die Landesregierung kalt. Offenbar kann man aus Ihrer Sicht nach Gutsherrenart regieren und bei Bedarf immer wieder nachbessern. Für uns ist das neue Gesetz eine einzige Flickschusterei, ein Eindruck, der gerade durch den Alibi-Änderungsantrag der Ampelfraktionen mehr als gestärkt wird. Der Weg der Grün-dominierten Ampel bleibt eindeutig: Kompetenzen werden von unten nach oben verlagert. (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Weitere Zurufe aus dem Hause) Mehr Dirigismus, unrealistische Planwirtschaft à la DDR und Spaltung von Akteuren, die bislang gut zusammengearbeitet haben, erscheinen als Gebot der Stunde. Das neue Landesjagdgesetz bestätigt aus unserer Sicht genau das, was wir in anderen Bereichen bereits erleben. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Das überambitionierte Landesklimaschutzgesetz mag hier als weiteres Negativbeispiel genügen. Die Expertenanhörung war übrigens eine sehr gute, eine hochkompetente Runde, die vor allem eines zeigte: Jäger sind immer auch eng mit den Wäldern verbunden, Forstleute, die oft selbst einen Jagdschein haben, sind das beste Beispiel. Die Zusammenarbeit beider Seiten funktioniert deshalb so gut, weil sie sich auf lokaler Ebene bestens verstehen. Was bringt es, einen ideologischen Keil in ein bewährtes System zu treiben, ein bewährtes System, das wir als FREIE WÄHLER immer unterstützt haben? Wir sind der Meinung, dass Entscheidungen ganz nach Freiherr vom Stein, „Die Kenntnis des Ortes ist die Seele des Dienstes“, angesichts der bestehenden Strukturen überwiegend auf der unteren Ebene getroffen werden können und müssen und die obere Jagdbehörde nur in komplexen Ausnahmefällen einschreiten sollte. Ich befürchte, dass angesichts der derzeitigen Entwicklung zulasten der Jäger, die zu Haftungs- und Zahlmeistern degradiert werden sollen, ein Phänomen zutage getragen wird, das bereits in weiten Teilen der Gesellschaft zu spüren ist. Gängelung, Kostensteigerungen und überflüssige Kontrollen haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen keine Freude mehr an ihrer Berufung empfinden und ihre Leidenschaft erlischt. Das sind keine guten Entwicklungen für ein Land, das das Engagement seiner Bürger so dringend braucht. Wir FREIE WÄHLER lehnen dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt ab. Herr Gies, die Gruppe FREIE WÄHLER im Landtag war zu 50 % bei der Demo dabei. Ich ging von Anfang an mit, (Zurufe und Heiterkeit bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) und Sie habe ich dabei nicht gesehen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Marco Weber von der FDP-Fraktion das Wort. Sie haben 2 Minuten Redezeit. (Abg. Florian Maier, SPD: Erkläre es ihnen noch mal! – Unruhe im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Marco Weber hat das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Als Ausschussvorsitzender, Herr Schwab, gerade zu Ihrer letzte Bemerkung, muss ich aber feststellen, dass sowohl bei der Anhörung als auch bei der Auswertung wie auch bei der Festlegung des Ausschusstermins – wie auch, wie auch, wie auch – immer eine Gruppe nicht vertreten war, und das war die Gruppierung der FREIEN WÄHLER des rheinland-pfälzischen Landtags. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Ei, ei, ei! Oje!) Auf dem Niveau will ich gar nicht weiter diskutieren; denn auf diese Treppenstufe will ich mich gar nicht begeben, aber, mein sehr geehrter Herr Kollege Schwab, als Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunds: Das ist eine bezahlte Anzeige. (Der Redner hält erneut ein DIN-A 4Blatt hoch) Die Stellungnahme der Anhörung, auch wenn Verbandsbürgermeister Junk trotz einer Terminkollision für den Gemeinde- und Städtebund gesprochen hat, war die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds von Herrn Petry unterschrieben. (Zuruf von der SPD: So ist es!) Sich hier herauszulamentieren – – – Wenn ich es mir in der Zeitung des Gemeinde- und Städtebunds genau anschaue, dann wird immer die Formulierung gewählt: der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Bei jedem Absatz ist die Formulierung, der Gemeinde- und Städtebund, über 2.000 waldbesitzende Gemeinden und Städte im Land setzen sich für klimastabile Wälder ein und erhalten Fördermittel. Diese Mittel erfordern regional und temporär eine Verringerung von Schalenwild, vor allem Reh- und Rotwild. Unabhängige Kontrollen zeigen, dass bei Nichteinhaltung der Abschusszahlen Fördermittel zurückgefordert werden können etc., etc. Liebes Vorstandsmitglied Helge Schwab, bringen Sie sich ein. Stimmen Sie heute für das Landesjagdgesetz, damit Sie als Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunds auch Ihrer Aufgabe gerecht und Ihres Amts würdig werden. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe aus dem Hause)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Erwiderung durch den Kollegen Helge Schwab von der Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Weber, vielen Dank, dass ich das noch mal klarrücken darf. Also, ich habe mich die ganze Zeit gefragt, wer das symbolisiert sein sollte auf diesem Bild, das während der Demo gezeigt wurde, also der Typ, der den Karren zieht, wo die Grünen hinten draufsitzen und der gegen seine eigenen Grundsätze verstößt. Heute haben Sie es bewiesen, Herr Weber. Sie sind derjenige. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP – Weitere Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) – Ja, ich komme schon noch darauf zurück Ich sage Ihnen etwas dazu. Fakt ist – das ist die Wahrheit –, was ich gesagt habe. Es ist weder ein Vorstandsbeschluss noch sonst irgendetwas vom GStB. Nein, das ist einfach so. Das ist ein Fachreferent dieses Fachausschusses, und dabei geht es eben um Forsten. Das ist gar keine Frage, das darf auch ruhig so sein. Herr Weber, was aber ist denn mit Ihrer FDP? Was ist denn los mit Ihnen? Sie sind doch diejenigen, die normalerweise immer zu unseren Jägerinnen und Jägern gestanden haben, und Sie verraten gerade die Jäger für den Koalitionsfrieden. Na, herzlichen Glückwunsch! (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Zurufe aus dem Hause)

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Matthias Lammert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüßen wir zwischendurch Besucherinnen und Besucher, damit sich die Emotionen wieder etwas beruhigen. Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Staatlichen Aufbaugymnasiums Alzey, Leistungskurs Sozialkunde. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nun darf ich dem fraktionslosen Abgeordneten Martin Louis Schmidt das Wort erteilen. Sie haben maximal 5 Minuten.

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Martin Louis Schmidt fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Die Themenfelder der hier zu besprechenden Gesetzesnovelle sind zahlreich und diffizil. Im Kern geht es um einen tragfähigen Interessensausgleich zwischen dem notwendigen und überfälligen Waldumbau hin zu resilienten, dem Wandel des Klimas angepassten Mischwäldern einerseits und den berechtigten Anliegen der Jägerschaft und weiterer Berufsverbände andererseits. Letztere pochen darauf, dass das Wild ein unverzichtbarer Teil unseres Walds war, ist und bleiben muss und eine sinnvolle Begrenzung von Wildschäden nicht durch exzessive Abschussprogramme oder gar per Ausweisung großflächiger dam- und muffelwildfreier Zonen erfolgen darf. Richtig ist, Wild und Wald gehören zusammen, und alle am Meinungsbildungsprozess zum geplanten neuen Jagdgesetz Beteiligten sollten sich hüten, beide gegeneinander auszuspielen. Was man nach vier Jahren des Herumdokterns des grün-geführten Umweltministeriums an dem aus dem Jahr 2 010 stammenden Jagdgesetz leider diagnostizieren muss, ist ein Kommunikationsdesaster. Frau Ministerin Eder, offensichtlich waren Sie und Ihr Haus nicht in der Lage, in zentralen Streitfragen wie der drastischen Erhöhung von Wildabschusszahlen zum Schutz neu zu pflanzender klimawandelresistenter Bäume oder der geplanten Ausweitung der Wildschadenshaftung für Pächter befriedigende Kompromisse zu erzielen. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Ja doch!) Stattdessen drängt sich der Eindruck einer ideologiegetriebenen, beratungsresistenten Agenda auf. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bla, bla, bla!) Bei Weitem nicht nur die sich gegängelt fühlende Jägerschaft kritisiert dies als einseitige Parteinahme der Ampelregierung für einen prosperierenden Wirtschaftswald. Welche konkreten Kompromisse man zum Beispiel hätte finden können hinsichtlich der Aufstellung zahlreicher Pflanzkörbe oder Absperrgitter zum Schutz junger Bäume vor Wildverbiss, darüber zu urteilen, maße ich mir nicht an. Dazu gibt es aber die Fachleute aus der Forstverwaltung und Berufsjägerschaft. Hier allein mit den Kosten zu argumentieren, ist gerade beim Blick auf die Grünen jedoch irritierend; denn dort spielen Sparsamkeits- und Effizienzgedanken üblicherweise keine Rolle, wenn es um wirkliche oder auch nur vermeintliche Klimawandelprobleme geht. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das haben wir bei der gestrigen Debatte des Landtags zum Klimaschutzgesetz wieder einmal in aller Deutlichkeit vor Augen geführt bekommen. Festzuhalten bleibt: Die Stimmungslage ist schlecht, und die Fronten haben sich erkennbar verhärtet. Aus der Forstwirtschaft kommen ätzende Stimmen, die den Jägern Trophäengier unterstellen, während bei Letzteren der Vorwurf im Raum steht, die Förster und Waldbesitzer dächten nur an den Holzzuwachs und die damit verbundenen materiellen Gewinne. Derbe Parolen wie die von Jägern als „Auftragskillern“ des angeblich „niederzumetzelnden“ Dam- und Muffelwilds machen die Runde. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Ich weiß, wovon ich rede; denn ich habe mir die wütenden Proteste der Jäger am letzten Mittwoch, aber auch schon am 15. Mai hier in Mainz vor Ort angesehen. Für die zweifellos komplizierte Beratung mit allen relevanten Interessensgruppen hat es in den letzten Jahren zahlreiche Gelegenheiten gegeben. Doch sie wurden nicht oder nur unzureichend genutzt. Die ministerielle Planlosigkeit offenbarte sich seit der vergangenen Woche in den rund zwei Dutzend noch mit heißer Nadel in die Novelle eingearbeiteten Veränderungen sowie entsprechend in dem gestrigen, weitgehend kosmetischen Änderungsantrag der Landesregierung. So wollte man offensichtlich dem massiven öffentlichen Druck und vor allem dem gut organisierten Landesjagdverband mit seinen 20.000 Mitgliedern den sprichwörtlichen Wind aus den Segeln nehmen. Allerdings fragt man sich, warum die Zuständigkeit für die Rotwildbewirtschaftung nicht schon längst im Sinne der Subsidiarität der grundsätzlichen Verantwortung der unteren und nicht der oberen Jagdbehörde zugewiesen wurde. Ähnliches gilt für die verkürzten Fristen bei der Wildschadensmeldung, aber auch hinsichtlich der Rettung von Rehkitzen auf landwirtschaftlichen Flächen, die nun als Kann- und nicht mehr als Soll-Bestimmung an die Jäger adressiert wird. Noch mehr wundert man sich, warum bis dato der Begriff des Kreisjagdmeisters durch den des Beraters ersetzt werden sollte. Dass das eine selbst für grüne Ideologen verzichtbare, für die hoch qualifizierten Jäger geradezu ehrenrührige sprachliche Herabstufung darstellt, hätte im Umweltministerium schon vor vielen Monaten klar sein müssen. Kein grundsätzliches Problem ist es in meinen Augen, dass mit der Novelle viele wichtige, gegebenenfalls immer wieder einmal anzupassende Regelungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes über Verordnungen geklärt werden sollen. Allerdings stellt dies gleichzeitig eine Blackbox dar, wie Kollege Gies mit berechtigtem Misstrauen betont. (Glocke des Präsidenten) Zum Schluss möchte ich angesichts der Gesamtsituation an alle Abgeordneten dieses Hauses appellieren: Es kann keine verantwortungsvolle Möglichkeit sein, heute dieses verkorkste Gesetz mit reichlich Koalitionsdisziplin auf den Weg zu bringen, damit es dann nach den Wahlen im nächsten Frühjahr gleich wieder, wie von der CDU angekündigt, kassiert wird. Als Gruppe „Drei Farben – Mehr Freiheit!“ können wir diesem neuen Jagdgesetz nicht zustimmen. (Glocke des Präsidenten) Danke sehr. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Matthias Joa, fraktionslos)

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Matthias Lammert

Wir kommen zum nächsten Redner. Das ist fraktionsloser Abgeordneter Dr. Herbert Drumm.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In aller Kürze: Ich kann nicht verhehlen, dass der Gesetzentwurf eine ganze Reihe sinnvoller Regelungen enthält. Leider wird er aber durch die Ideologie überstrahlt und zunichte gemacht. Deswegen kann ich das nicht mittragen. Danke.

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Matthias Lammert

Gut, dann kommen wir zum nächsten Redner. (Heiterkeit im Hause) Sie hatten aber sowieso nur noch 2 Minuten. Alles gut, jetzt haben wir es schon hier vorne notiert. Passt. Dann darf ich jetzt für die Landesregierung Staatsministerin Eder das Wort erteilen.

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Katrin Eder

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Wir hatten das Thema gestern. Wir sind in Rheinland-Pfalz mit unserem Wald gesegnet aufgrund der vorausschauenden Waldpolitik der Vergangenheit – Herr Gies hat es erwähnt –: 85 % Mischwaldanteil, 97 % Naturverjüngung. Es geht ihm besser als anderen Wäldern in Deutschland. Wir erleben aber auch, Dürre und der Borkenkäfer setzen ihm zu, und wir müssen helfen. Ja, wir wollen den Wald als Lebensraum schützen; denn nur in einem gesunden Ökosystem lebt auch gesundes Wild. Natürlich wollen wir auch – wir haben heute über das Thema Bauen geredet – den Rohstoff Holz nutzen, in Möbeln, in Gebäuden. Wir alle wollen den Rohstoff Holz nutzen. Das ist auch legitim. Ich möchte Ihnen eine Geschichte aus der jüngeren Vergangenheit erzählen. Ich war in Annweiler, wo die ein ganz wunderbares Gebäude aus Kastanienholz gebaut haben. Dort hat man in der Vergangenheit bereits ein Gutachten erstellt, zusammen mit der Uni Göttingen, dass aufgrund von Wildverbiss im kommunalen Wald 1 Million Euro Schäden herbeigeführt wurden. Der Wald ist – das ist auch legitim – für viele Kommunen in Rheinland-Pfalz eine wichtige Einnahmequelle. Heute ist der Wald unter Druck, und das erst recht. Deswegen sind die Ziele, die wir mit diesem Jagdgesetz verfolgen, wichtig und richtig. Ich möchte sie einfach auch noch einmal benennen. Wir wollen den jungen Bäumen das Aufwachsen erleichtern. Wir wollen das Jagdrecht weiterentwickeln, gleichzeitig aber auch das Grundeigentum schützen. Wir wollen neue wildtierökologische Erkenntnisse integrieren. Wir wollen Tier- und Naturschutz stärken, und wir wollen die Jagdverwaltung e ffizient organisieren. Wir wollen zudem das Wildschadensverfahren vereinfachen, um das gute Miteinander von Landwirtschaft und Jagd weiter zu stärken. Wir hatten dabei nicht den einen Weg vor Augen, der uns zu den Zielen führt. Wir wollten den besten Pfad gemeinsam mit den Interessensgruppen finden. Wir hatten hier – es ist bereits geschildert worden – ein Spinnennetz von auseinandergehenden Interessen, wo es nicht nur natürliche Verbündete gab, sondern die Interessen bei den unterschiedlichen Verbänden in die unterschiedlichsten Richtungen gegangen sind. Wir hatten einen intensiven, dialogorientierten und jahrelang andauernden Gesetzgebungsprozess geführt. Ich möchte das jetzt einfach noch einmal benennen; denn bei diesem Gesetz zu sagen, das wäre jetzt „durchgepeitscht“ worden – meine lieben Leute. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich mache jetzt wirklich schon lange Politik, aber ich muss es hier einfach noch einmal aufzählen, solch ein langes Verfahren. Wir sind 2021 im Dezember mit einem Evaluierungsprozess des alten Gesetzes gestartet, und bis zur Schlussabstimmung heute liegen mehr als dreieinhalb Jahre dazwischen. Irgendwann ist eben auch mal gut. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Die Verbände wurden im Evaluationsprozess 2021, in der Verbändeanhörung, in einer Vielzahl vertiefender Fachgespräche sowie in Gesprächen auf Fachebene, aber auch durch Erwin Manz und mich beteiligt. Zuletzt wurden sie in einer fachlich hoch spannenden – – – Dafür muss ich mich bedanken, ich habe das auch im Ausschuss gesagt. Diese Anhörung im Ausschuss war wahrscheinlich eine der Sternstunden des Parlamentarismus. Sie war fachlich und sachlich auf einem ganz, ganz hohen Niveau, und sie hat noch mal sehr gute Anregungen gegeben. So soll das auch sein, glaube ich. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Deswegen wiederhole ich meinen Satz von gestern aus der Klimaschutzdebatte. Wir sind klar im Ziel, aber wir sind pragmatisch und flexibel in der Zielerreichung. Deswegen ist der jetzt vorliegende Kompromiss gut. Er berücksichtigt die Anliegen der Jägerinnen und Jäger, der Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer, des Tier-, Natur- und Artenschutzes wie auch der Landwirtschaft. Er hilft unserem Wald dabei, aufzuwachsen und seine Ökosystemleistungen zu erhalten. Kurzum: Der Vorschlag erreicht die Ziele, die wir uns gesetzt haben, und er tut dies auf einem Weg, der allen Beteiligten genug Raum zur Entfaltung ihrer Interessen bietet. Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal allen Beteiligten für die intensive Arbeit an diesem Gesetz danken. Das gilt allen Verbänden, das gilt den Kolleginnen und Kollegen in der Koalition, im Umweltausschuss für die wirklich hervorragende Anhörung, aber – das sei mir an dieser Stelle erlaubt – ich bedanke mich ganz besonders – die Debatte hat häufig leider die Ebene der Sachlichkeit verlassen – bei den Mitarbeiterinnen des Umweltministeriums. Hier haben zum Teil Grenzüberschreitungen stattgefunden. Überbordende Aggressivität in Social Media möchte ich hier mal weglassen, aber auch diese hat stattgefunden. Deswegen bedanke ich mich bei allen, die zu jeder Uhrzeit bereit waren, Kompromisse zu verhandeln, zu Papier zu bringen und immer wieder konstruktive und gute Lösungen vorzuschlagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wenn es heißt, 2027, und es wären zu viele Hinweise auf eine Verordnung im Gesetzestext, dann möchte ich noch einmal sagen: Deswegen tritt doch das Gesetz erst 2027 in Kraft, weil wir zugesagt haben, dass auch die Verordnung in einem großen Dialogprozess gemeinsam erstellt wird. Auch da werden wir wieder streiten, auch da wird es wahrscheinlich wieder große Auseinandersetzungen geben, aber hierfür wollen wir uns die Zeit lassen. Abschließend möchte ich sagen: Was wir heute beschließen, strahlt aus. Rheinland-Pfalz geht einen Weg, der für viele waldreiche Regionen in Deutschland Vorbild sein kann. Wir wissen, viele Regionen schauen auf uns; denn das ist nicht weniger als ein Baustein zum Schutz des Lebensraums Wald. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Überschreitung der Redezeit hätte jede Fraktion noch 1 Minute. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Es gibt aber einen Antrag zur Geschäftsordnung vonseiten der AfD-Fraktion.

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Damian Lohr AfD

Herr Präsident, die AfD-Fraktion beantragt, wie angekündigt, in der Schlussabstimmung eine namentliche Abstimmung.

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Matthias Lammert

Vielen Dank. Beantragt ist eine namentliche Abstimmung nach § 46 unserer Geschäftsordnung. Wir haben das gestern schon einmal durchexerziert. Wir werden das in der Schlussabstimmung machen. Sie finden Ihre Stimmzettel in der Schublade. Dazu kommen wir gleich. Wir führen aber zunächst noch zwei Abstimmungen offen durch. Zum einen stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12472 – ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12096 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen durch den Änderungsantrag. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Da erfolgt die Abstimmung mit den Stimmkarten. Sie wissen um die farbliche Begebenheit. Grün ist Ja, Rosa ist Nein, und diese ockerfarbene Karte ist Enthaltung. Die beiden schriftführenden Abgeordneten zu meiner Seite, Petra Schneider und Lisett Stuppy, gehen jetzt mit den Wahlurnen durch. Wir sammeln dann entsprechend ein. Ich darf Sie bitten, das da abzugeben. Danach werde ich noch einmal fragen, und dann werden wir die Sitzung kurz zur Auszählung unterbrechen. Ich darf den Abstimmungsvorgang eröffnen. (Die Stimmkarten werden von den schriftführenden Abgeordneten eingesammelt) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage nochmals: Sind alle Stimmkarten, die dort in diese Stimmurnen hineingeworfen werden sollten, abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann darf ich den Wahlgang schließen und die Landtagsverwaltung und die beiden schriftführenden Abgeordneten bitten, zügig auszuzählen. Wir warten dies kurz ab und setzen die Sitzung in wenigen Minuten fort. Unterbrechung der Sitzung: 13.33 Uhr (Die schriftführenden Abgeordneten zählen die Stimmen mithilfe der Landtagsverwaltung aus) Wiederbeginn der Sitzung: 13.38 Uhr

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung verkünden: Abgegebene Stimmen: 98 Ungültige Stimmen: 0 Gültige Stimmen: 98 Ja-Stimmen: 52 Nein-Stimmen: 46 Enthaltungen: 0 Der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung angenommen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Absatzförderungsgesetzes Wein (AbföG Wein) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12171 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 18/12437 – Die Beschlussempfehlung durch den zuständigen Ausschuss lautet die unveränderte Annahme. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12171 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12172 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Kulturausschusses – Drucksache 18/12417 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ebenfalls ohne Aussprache. Die Beschlussempfehlung des zuständigen Kulturausschusses lautet auf unveränderte Annahme. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/12172 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12219 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/12439 – Auch hier erfolgt die Behandlung gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Die Empfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien lautet auf unveränderte Annahme. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/12219 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung – das ist jetzt nicht mehr ohne Aussprache –: Landesgesetz zu dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12220 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/12440 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Für die SPD-Fraktion darf ich Abgeordnetem Jens Jenssen das Wort erteilen.

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Jens Jenssen SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns haben heute früh auf dem Handy die SWR-Nachrichten verfolgt, den Deutschlandfunk gehört oder in der Mediathek eine Reportage geschaut. In diesen Momenten zeigt sich, was ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk leisten kann. Er informiert, ordnet ein und schafft Orientierung, auch in Zeiten von Unsicherheit; denn wir alle wissen, die Öffentlichkeit verändert sich, die Informationsflut wächst, aber Orientierung wird Mangelware. Daher brauchen wir einen Ort, an dem Vertrauen nicht zufällig entsteht, sondern absichtsvoll gepflegt wird, einen Ort, an dem Vielfalt mehr zählt als Lautstärke, einen Ort, an dem Klicks nicht um ihrer selbst willen zählen, sondern durch Substanz und Relevanz entstehen. Genau darum geht es heute. Hinter dem zugegebenermaßen sperrigen Titel „Siebter Medienänderungsstaatsvertrag“ verbirgt sich nämlich ein echter Meilenstein – ein Modernisierungsschub für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für Unabhängigkeit, Qualität und Vertrauen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Eine Sache ist dabei ganz besonders wichtig. Wir beraten heute nicht über eine juristische Feinjustierung. Wir sprechen über die Grundlagen für informierte Debatten in unserem Land. Ein starker, unabhängiger Rundfunk ist hierbei kein Luxus. Er ist demokratische Notwendigkeit. Erstmals wurde mit dem Zukunftsrat ein externes Expertengremium mit Stimmen aus Medienpraxis, Wissenschaft und Gesellschaft einbezogen. Das hat neue Ideen in die Diskussion gebracht. Es hat entscheidend dazu beigetragen, dass aus einer technischen Reform eine echte Neuausrichtung wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Reformvertrag schärft den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Fokus liegt künftig noch stärker auf Information, Bildung und Kultur. Ein neuer Medienrat mit unabhängiger Außenperspektive wird prüfen, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio diesem Auftrag gerecht werden. Das stärkt die Transparenz und auch das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Gleichzeitig setzen wir klare Prioritäten; denn mehr Qualität braucht nicht mehr Masse, deshalb weniger Spartenprogramme, weniger Hörfunkwellen, mehr Wirtschaftlichkeit und ein begrenzter Kostenrahmen für Sportrechte. Reform und Sparsamkeit schließen sich nicht aus, sie bedingen einander. Das Herzstück der Reform aber ist eine gemeinsame Plattform, eine Art öffentlich-rechtliches digitales Zuhause: offen, datensparsam, unabhängig und das jenseits von Werbealgorithmen, ein Raum, in dem die demokratische Debatte gedeiht, weil dort Vielfalt zählt. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen will, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss die junge Generation erreichen. Gerade sie entscheidet, wie die Demokratie der Zukunft aussieht. Wenn wir wollen, dass sie sich informiert, ihre eigene Meinung bildet und sich einbringt, müssen wir sie dort erreichen, wo sie ist. Daher werden wir die Angebote, die auf die junge Generation ausgerichtet sind, durch eigenständige Budgets stärken. Schauen wir aber in die Zukunft. Wie wird sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestalten, wenn wir heute den Reformstaatsvertrag annehmen? Aus den heutigen Mediatheken wird mit der neuen Plattform ein gemeinsamer digitaler Ort, der über Generationen, Regionen und Lebensrealitäten hinweg verbindet, ein Raum, in dem Vielfalt zählt, ein Rundfunk, der kein Einbahnstraßenmedium ist, sondern zum demokratischen Resonanzraum wird, mit Beteiligungsformaten, mit Medienbildung und journalistischer Qualität, die gegen Desinformation und die Angriffe auf unsere demokratische Ordnung schützt. Da dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht auch die Kooperation mit den privaten Anbietern unseres Mediensystems. Wenn wir wollen, dass journalistische, qualitative und vielfältige Inhalte relevant bleiben, werden wir das nur gemeinsam im dualen System schaffen. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im vergangenen Jahr haben wir mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Hass und Desinformation im Netz adressiert. Heute gehen wir weiter. Wir modernisieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Wir schaffen eine gemeinsame Plattform, denken Medien generationengerecht und regional verankert. Wir investieren in Qualität, Transparenz und Effizienz. Wir schaffen eine Plattform, die unser demokratisches Miteinander stärkt. Stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu, für Rheinland-Pfalz, für alle Generationen, für eine lebendige und wehrhafte Demokratie, die von der Erfahrung aller Menschen lebt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Peter Moskopp.

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Peter Moskopp CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, dem sogenannten Reformstaatsvertrag, schlagen wir ein neues Kapitel in der Geschichte des öffentlichen Rundfunks auf. Unser Ziel ist klar und erkannt: ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der zukunftsfähig ist, der die gesellschaftliche Relevanz behält und der das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger festigt und zurückgewinnt. Warum ist diese Reform so wichtig? Wir erleben in unserer Gesellschaft tiefgreifende Veränderungen. Die Mediennutzung ist im Wandel. Vertrauen in Institutionen steht unter Druck. Der Anspruch an Qualität und Transparenz steigt. Gerade in dieser Zeit muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem demokratischen Auftrag gerecht werden, als verlässlicher Informant, als Plattform für kulturelle Vielfalt, als Ort des gesellschaftlichen Austauschs. Was soll der Reformstaatsvertrag leisten? Ein Aspekt ist, dass der Auftrag mit einem klaren Fokus auf Bildung, Information, Kultur und öffentlich-rechtliche Unterhaltung neu definiert wird. Ein weiterer Aspekt ist, dass Transparenz und Kontrolle endlich gestärkt und eingeführt werden. Ein unabhängiger Medienrat wird geschaffen, Compliance-Strukturen werden ausgebaut und Vergütungen nun endlich offengelegt. Die Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandfunk wird verbindlicher, für mehr Effizienz und weniger Doppelstrukturen. Telemedienangebote werden neu geregelt, um digitaler, barrierefreier und zielgruppengerechter zu sein, insbesondere für junge Menschen. Die Finanzierung bleibt stabil und kontrollierbar, ohne Mehrbelastung für die Länderhaushalte. Was bedeutet das für die Menschen vor Ort? Diese Reform stellt sicher, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig unabhängig, zugänglich für alle und demokratisch legitimiert bleibt. Alle Bevölkerungsgruppen – Kinder, Jugendliche, Ältere, Menschen mit Behinderungen – sollen sich w iederfinden. Inhalte sollen auffindbar, verständlich und relevant sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Reformstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt, um Vertrauen zurückzugewinnen, Qualität zu sichern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in das digitale Zeitalter zu führen. Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für einen modernen, starken und glaubwürdigen Rundfunk stellen. Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Reformstaatsvertrag zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dr. Bernhard Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass Sie zugestimmt haben nach der Diskussion im Ausschuss, weil es wichtig ist, dass wir hier Einigkeit zeigen. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken. Ich glaube, ich kann sagen, nie war er so wertvoll wie heute. Stärken können wir ihn aber nicht allein dadurch, dass wir ihm immer mehr Geld geben. Das ist eine Grundlage; denn man braucht Geld, um Medienarbeit zu machen, aber wir müssen natürlich auch sehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk besser als bisher zusammenarbeitet. Es ist doch klar, wenn man viele verschiedene einzelne Anstalten hat, ist jeder sein eigener Chef. Dann gibt es da die Leute, die sagen, das machen wir unter uns aus. Das geht in Zukunft nicht mehr. Wir werden jetzt eine verpflichtende Zusammenarbeit haben. Das kann die Qualität und muss und wird die Qualität des öffentlichen Rundfunks erhalten oder vielleicht sogar verbessern, weil man – natürlich nicht nur bei uns und Baden-Württemberg, da ist es schon so – auch über die Ländergrenzen hinweg zusammenarbeitet, also über die Rundfunkländergrenzen hinweg. Meine Damen und Herren, es wird sich viel ändern in der Medienlandschaft. Durch KI-generierte Programme, durch KI-generierte Fotos, durch KI-generierte Texte haben wir jetzt schon eine solche Änderung, dass wir kaum noch wissen – auch wir, die eine lange Erfahrung haben mit den Medien –, was ist denn eigentlich wahr, und was ist falsch? Was ist richtig, was ist fake? Darauf setzen doch Menschen, die die anderen verunsichern wollen, und darauf setzen doch Menschen, die falsche Meinungen verbreiten wollen, die falsche Tatsachen verbreiten wollen. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Paternalistisch, unglaublich!) – Ach, Herr Paul, ich habe mich jetzt versprochen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das war ein freudscher Versprecher!) Das können Sie mir nachher vorwerfen. Falsche Meinungen gibt es zwar auch, meiner Meinung nach haben Sie eine falsche Meinung, Ihrer Meinung nach habe ich eine falsche Meinung, aber es geht um die Tatsachen. Es ist so, dass die Menschen falsche Tatsachen zur Verunsicherung verbreiten wollen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das wollen wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich verhindern. Das können wir auch verhindern. Deswegen ist es wichtig – ich würde gar nicht sagen, dass er Vertrauen wiedergewinnen muss –, dass er Vertrauen behalten muss; denn immer noch vertrauen die meisten Menschen in Deutschland als Erstes den Medien, der Presse, aber auch dem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Dabei muss es und soll es auch bleiben, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Deswegen ist es wichtig, dass wir vor allem junge Menschen gewinnen. Wir werden nachher noch einmal über den Jugendschutz in den Medien reden, aber wir müssen junge Leute in die öffentlich-rechtlichen Medien, in den Gebrauch der öffentlich-rechtlichen Medien bekommen. Das haben wir natürlich auch. Wenn wir in Schulklassen sind, wissen wir auch, dass die die öffentlich-rechtlichen Medien nutzen. Darüber kann man reden, aber das soll natürlich auch so bleiben. Dazu muss man qualitativ gute Programme haben. Man muss aber auch auf den Plattformen vorkommen, die genutzt werden. Man kann nicht nur über die bisher dargebrachten Wege agieren. Deswegen ist es wichtig, dass die Plattformen gemeinsam genutzt werden. Ich will nicht allzu bescheiden sein: Rheinland-Pfalz wird dabei eine wichtige Rolle spielen, gerade bei den Plattformen. Das haben wir den Verhandlungen zu verdanken. Vielen Dank dafür, dass Rheinland-Pfalz in der Medienpolitik eine wichtige Rolle – qua Amt, aber auch in der Realität – spielt. Deswegen freuen wir uns, dass wir heute diesem Mediengesetz zustimmen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ich will noch ein, zwei Punkte nennen. Es wird natürlich zu einer Diskussion kommen, und die kennen Sie, glaube ich, aus Ihrem Umfeld schon überall. Es werden Programme eingespart, zusammengelegt, und jeder hat sein Lieblingsprogramm und wollte schon immer, gerade im Hörfunk, genau das hören, was er sonntagmorgens immer gehört hat. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das wird vielleicht in Zukunft nicht mehr so sein, aber das heißt nicht, dass die Qualität schlechter wird. Es wird dabei bleiben, dass es eine Regionalisierung gibt. Das ist uns in der Politik, aber nicht nur uns, sondern auch den Verbänden beispielsweise, den ehrenamtlich Tätigen, wichtig, dass sie in den Medien weiter vorkommen können und dass darüber berichtet wird, was in den Regionen läuft und was man in den Regionen tatsächlich politisch, aber auch in der Gesellschaft voranbringt. Das sind wichtige Punkte, die festgehalten werden. Es ist auch wichtig, dass weiterhin die Jugend angesprochen wird, es weiterhin Kinderkanäle gibt. Man muss und man kann Dinge gut und einfach erklären. Das kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk, und das wird er auch in Zukunft weiterhin können. Vielen Dank. Wir stimmen zu. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Joachim Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Als ich gerade den Worten des Kollegen Braun gelauscht habe, ist mir eine Serie aus dem Schwarz-WeißFernsehen in den Sinn gekommen: „Pater Brown“. Das war ein unheimlich paternalistischer Auftritt, indem Sie andere Menschen vor den Gefahren der alternativen Medien bewahren wollten usw. und offenkundig den Konsumenten als Schutzbefohlenen ansehen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pater Brown hat auch vieles verdreht!) Nein, ist er nicht. Die Wahrheit ist, die Menschen informieren sich schon länger nicht mehr bei den Öffentlich-Rechtlichen, sondern insbesondere im Internet. Das betrifft vor allen Dingen die Jugend. (Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: TikTok!) Wir hatten vor Kurzem die Diskussion, wie viel Geld in analoge Strukturen fließt. Das ist sehr, sehr viel Geld, obwohl sich die Sehgewohnheiten längst davon verabschiedet haben. Streaming wird immer bedeutender. Das Internet wird immer bedeutender. Onlineplattformen werden immer bedeutender, und wir geben astronomische Summen, Milliarden für diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk aus, der reformunfähig ist und den Sie reformunfähig halten wollen. Sie wollen an den Strukturen, so wie sie sind, festhalten. Wir wollen eine Strukturreform. Wir hatten vor Kurzem im Rahmen der Gremiensitzungen der Landesmedienanstalt einen Bericht des Verantwortlichen für RTL+, die jetzt Sky gekauft haben, der ganz klar gesagt hat, er würde zwar das duale System für insgesamt gut befinden, aber er sprach auch von einer Anomalie im Wettbewerb. Die 10 Milliarden Euro des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen mittelbar dazu, dass die Werbeeinnahmen, der Werbemarkt für die Privaten kleiner wird. Das ist genau das, was uns die privaten Radiosender damals schon vor Jahren mitgeteilt haben, dass sie gegen die Werbung des SWR-Radioprogramms nichts ausrichten können. Das heißt, sie haben nicht das Geld, um so zu werben, um so auf ihre Programme aufmerksam zu machen. Das heißt, wir zahlen für dieses Mediensystem, für dieses Volumen von 10 Milliarden Euro, über Zwangsbeiträge finanziert, einen hohen Preis, nämlich mit einer Schieflage in der privaten Medienwirtschaft hier in der Bundesrepublik, die es nur bei uns gibt, weil wir diesen großen Player haben, der von der Politik jeden Wunsch erfüllt bekommt. Natürlich wissen wir auch, dass bald wieder die Zwangsbeiträge steigen werden, weil Sie reformunfähig sind. Natürlich ist es richtig, dass eine Programmschärfung angestrebt wird: mehr Regionales, mehr Bildung, mehr Kultur, mehr Dinge, mehr Formate, die die Privaten nicht bringen. Das finden wir gut. Das ist auch der Kern unseres „Grundfunk“-Modells, das wir schon vor Jahren der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Das finden wir gut, aber Sie wollen an die großen Fragen nicht heran. Was ist mit dem Beitrag? Was ist mit einer alternativen Finanzierung? Beitragsstabilität? Was ist mit dem Vertrauensverlust? Was ist mit der informellen Abhängigkeit von den Altparteien und von politischen Playern, von Shareholdern, wie ein Ex-Intendant des SWR gesagt hat? (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aha!) Es gibt Shareholder, politische Shareholder, die befriedigt werden müssen. Das sagte ein SWR-Intendant in einem Interview vor Jahren schon in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ich denke, das spricht Bände. Natürlich ist es richtig, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dahin gehend verständigt, dass es Plattformen, also ein Social-Media-Angebot gibt, das unabhängig ist. Da würden wir sogar mitgehen; denn es kann nicht sein, dass die großen Plattformen entweder aus den USA oder aus China kommen. Das sehen auch wir kritisch, auch wenn wir sie sehr erfolgreich bespielen. Nach öffentlich-rechtlicher Manier wird diese Plattform aber wieder so aussehen wie das Fernsehprogramm: Mainstream und andere Meinungen kommen noch nicht einmal in Spurenelementen vor. Deswegen hat auch diese Plattform keine große Chance, keine große Relevanz. Selbst wenn Sie dieses gute Vorhaben anstreben würden, würde es in der Praxis so aussehen wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk: von morgens bis abends linke Meinungen, linke Denke. Das wird nicht reichen, um andere Plattformnutzer für Ihre Plattform im öffentlich-rechtlichen Bereich begeistern zu können. Dass Sie jetzt Compliance- und Kontrollmechanismen stärken, finden wir gut, aber ich muss darauf hinweisen, es war die AfD-Fraktion in Brandenburg, die diesen ungeheuren, obszönen Korruptionsskandal beim rbb durchleuchtet und zur Sprache gebracht hat. Ohne unsere Aufklärungsarbeit, (Heiterkeit des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD – Zurufe von der SPD) ohne die Durchleuchtung und Aufklärung des rbb-Skandals hätte es diese Reformdebatte gar nicht gegeben. Sie hätten einfach weiter so gemacht. Deswegen muss man sagen, es ist insgesamt ein kleiner Trippelschritt in die richtige Richtung, aber wir wollen eine Strukturreform. (Glocke des Präsidenten) Ohne Strukturreform ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus unserer Sicht nicht zukunftsfähig. Deswegen werden wir ihn ablehnen. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Stefan Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie, keine Frage, aber er ist kein Denkmal, sondern ein Auftrag, und dieser Auftrag muss mit der Zeit gehen; denn – wir kennen alle das Sprichwort – sonst geht man mit der Zeit. (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Es war also notwendig, dass sich die Länder auf den Weg gemacht haben, um die Öffentlich-Rechtlichen wirtschaftlich, strukturell und digital neu zu justieren, ein längst überfälliges Update. Ja, der Reformprozess war eine Mammutaufgabe, aber es war richtig, eine Reform nicht nur der Reform halber übers Knie zu brechen, sondern breit angelegte Beteiligungswege zu gehen und Vertreter aus Medien, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, privaten Medienhäusern, der Kultur und auch viele engagierte Bürger anzuhören und ihren Input mit einzubauen. Genau so sieht moderne und transparente Gesetzgebung in einer digitalen Demokratie aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als Freie Demokraten ist klar, wer mit fast 10 Milliarden Euro Beitragsaufkommen jährlich arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler, gegenüber der Gesellschaft und gegenüber der Innovationskraft des Standorts Deutschland. Dafür braucht es verbesserte Rahmenbedingungen, die wir heute beschließen wollen. Der Reformstaatsvertrag ist kein kosmetisches Update. Es ist ein Systemupgrade, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im 21. Jahrhundert zu verankern. Was bedeutet das nun konkret? Erstens: Der reformierte Auftrag fokussiert sich auf Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung nur im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Profils. Das verhindert Wildwuchs, schützt den privaten Medienmarkt (Abg. Joachim Paul, AfD: „Schützt den privaten Medienmarkt“!) und bringt den Fokus dahin, wo ein Mehrwert für die Gesellschaft entsteht. Wir wollen keinen weiteren Streamingdienst, sondern einen glaubwürdigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung. Nicht der größte Sender gewinnt hier, sondern der smarteste, und wir setzen auf smarte Reformen, nicht auf Schlagzeilen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Zweitens: Ein gesetzliches Vorhaben zur Kooperation von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die Grundlage für mehr Effizienz, weniger Doppelstrukturen, ein intelligenteres Ressourcenmanagement. Das Ganze spart Geld und erhöht gleichzeitig die Qualität. Drittens: Mit den neuen Compliance-Vorgaben, einem unabhängigeren Medienrat und transparenteren rechtlichen Entscheidungsstrukturen setzen wir neue Standards für Glaubwürdigkeit. Zudem wird die öffentlich-rechtliche Medienlandschaft fit gemacht für die Anforderungen guter Unternehmensführung im digitalen Zeitalter. Wer mit öffentlichem Geld arbeitet, muss an dieser Stelle besonders hohen Maßstäben genügen. Viertens – das ist uns Freien Demokraten besonders wichtig –: Die Digitalisierung muss vorangetrieben werden. Die Einführung eines gemeinsamen technischen Systems, eines Plattformsystems, ist ein Meilenstein. Damit schaffen wir nicht nur einen sicheren digitalen Raum für öffentlich-rechtliche Inhalte, sondern setzen auch ein klares Zeichen für Technologie, technologischen Fortschritt, Technologieoffenheit, und das aus öffentlicher Hand – gemeinwohlorientiert, interoperabel und zukunftsfähig. Als Letztes, fünftens, für uns als Rheinland-Pfälzer besonders interessant: Mit dem Sitz des ZDF ist Mainz ein strategisches Zentrum des öffentlich-rechtlichen Systems. Die Reform verankert einerseits Führungsverantwortung, Digitalisierung und Programminnovation hier bei uns in Mainz. Sie ermöglicht andererseits, mehr Chancen, Innovationen aus Rheinland-Pfalz heraus prägen und mit verantworten zu können. Meine Damen und Herren, wir stimmen heute nicht für mehr Bürokratie oder kompliziertere Strukturen. Nein, wir stimmen für ein intelligenteres, effizienteres Rundfunksystem, für Medien, die ihrem Auftrag gerecht werden können, für Strukturen, die Vertrauen verdienen, für Technologie, die auch morgen noch funktioniert, für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Freiheit der Medien ernst nimmt, aber auch seine Verantwortung gegenüber den entsprechenden Beitragszahlern. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir FREIE WÄHLER werden dem vorliegenden Gesetz zustimmen; nicht, weil es bereits die umfassende Reform darstellt, die wir uns wünschen, sondern weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine wichtige Funktion in unserem demokratischen System: Er soll informieren, bilden und zur Meinungsvielfalt beitragen, unabhängig und staatsfern. Doch diese Grundidee drohte in den letzten Jahren hinter teuren Strukturen, Skandalen und einem überbordenden Unterhaltungsangebot zu verschwinden. Mit dem Reformstaatsvertrag setzen wir wichtige Reformimpulse. Die Stärkung von Transparenz, die klare Verantwortung der Intendanten für wirtschaftliches Handeln und die Neustrukturierung der Gremienaufsicht sind zu begrüßen. Auch die Öffnung für digitale Angebote ist ein notwendiger Schritt, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Rolle im digitalen Zeitalter gerecht wird. Dieser Vertrag ist aber kein großer Wurf, er ist ein Einstieg. Aus unserer Sicht braucht es deutlich mehr – eine echte Neuordnung der Aufgaben, die konsequente Reduzierung von Doppelstrukturen und vor allem eine klare Fokussierung auf den eigentlichen Auftrag: Information, Bildung und Kultur. Nicht jede Samstagabendshow gehört zur Grundversorgung. Wir FREIE WÄHLER stehen zu einem unabhängigen Rundfunk, aber wir stehen genauso klar zu einem schlanken, bezahlbaren und bürgernahen System. Die Bürger zahlen den Rundfunkbeitrag. Sie haben ein Recht darauf, dass mit diesem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird. Deshalb sagen wir Ja zu diesem Gesetz, weil es die Richtung vorgibt. Wir werden aber weiterhin genau hinschauen und weitere Schritte einfordern. Der Reformprozess darf jetzt nicht zum Stillstand kommen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Andreas Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will meine Rede beginnen mit drei Zitaten aus diesem Reformstaatsvertrag, aus der Begründung, an denen man, glaube ich, bestimmte Themen ganz gut veranschaulichen kann. Zunächst das erste Zitat: „Die Stärkung seiner Akzeptanz in allen Teilen der Gesellschaft ist ein zentrales Reformmotiv.“ In allen Teilen der Gesellschaft. Ein zweites Zitat: „Hierbei sind für die Länder die Qualität der Angebote (…) unerlässlich.“ Ein dritter Aspekt: „Angesichts ihrer der Demokratie dienenden Funktion müssen öffentlich-rechtliche Medien ihren Beitrag dazu leisten, die gesellschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen der Demokratie zu erhalten und zu fördern.“ Drei hehre Ansprüche, machen wir einen Realitätscheck. Zunächst zu „Akzeptanz in allen Teilen der Bevölkerung“. Die Uni Mainz macht eine Langzeitstudie, schon lange, zum Medienverhalten und Medienkonsum. Die Zahlen sind ernüchternd. 61 %, gerade mal noch 61 %, haben Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Studie hat auch nachgeschaut, wie es mit aktuellen, spannenden, wichtigen Themen aussieht, wie zum Beispiel dem Krieg im Gazastreifen. Da sinkt das Vertrauen auf gerade einmal noch 27 %. Das ist eine erdrutschartige Reduktion, und es ist eine Ohrfeige mit Blick darauf, wie Menschen es schon jetzt in einer breiten Mehrheit erleben, also wie die Berichterstattung über den Gazastreifen, den Gazakrieg wahrgenommen wird. Kommen wir zu dem zweiten Aspekt, Qualität. Qualität kann man schon benennen und beschreiben. Dazu möchte ich jemanden zitieren, der mir nicht unbedingt nahesteht, Tilo Jung von Jung & Naiv, ein linker, eher dem linken Spektrum zugeordneter politischer Journalist. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Wie alle! Wie alle! Wie 99 %!) Was hat er im studioM – MONITOR vor wenigen Tagen in einem Interview auf die Frage, ob es in Deutschland Qualitätsjournalismus gibt, gesagt? Ich hätte mich nicht so weit aus dem Fenster gelehnt, aber Herr Tilo Jung hat gemeint, Qualitätsjournalismus ist „tot“ in Deutschland, er liegt „3 m unter dem Boden“ – welches Bild –, und das in der Breite des Journalismus in Deutschland. Das ist eine sehr weitgehende Aussage und spricht eigentlich auch Bände darüber, wie selbst die Journalistenzunft in Teilen das wahrnimmt, was in Deutschland passiert. Da man Qualität benennen kann – er macht das fest an acht wichtigen Grundsätzen für guten Journalismus –, habe ich vier Überschriften mitgebracht und will sie in Erinnerung rufen. Das ist zum einen, man sollte Wahrhaftigkeit suchen, man sollte die Sorgfaltspflicht ernst nehmen, man sollte unabhängig sein, und man sollte vor allen Dingen fair miteinander umgehen. Deswegen will ich nochmals an den Gazastreifen erinnern und an den Krieg, der dort tobt, und wie darüber berichtet wird. Es ist natürlich kein Zufall, dass so viele Menschen einfach merken, es wird nicht seriös darüber berichtet, sondern nur noch anhand bestimmter Leitplanken. Das muss uns natürlich Sorge bereiten. Da erleben wir zum Beispiel eine Eins-zu-eins-Berichterstattung und Übernahme der militärischen Aussagen von Israels Armee. Stellen wir uns einmal vor, eins zu eins würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Kriegspropaganda der russischen Armee verbreiten. Da wäre der Aufschrei groß. (Abg. Florian Maier, SPD: Wie kann man das vergleichen? – Weitere Zurufe von der SPD) – Ja, genau, der Zwischenruf passt, Herr Kollege, „Wie kann man das vergleichen?“. Doch, das ist genau das Problem, dass wir darüber diskutieren müssen, dass das sauber berichtet und wahrhaftig berichtet werden muss. Die Menschen merken, dass hier ganz andere Leitplanken verfolgt werden. So viel zum Thema Qualitätsjournalismus. Kommen wir zum letzten und wichtigsten Punkt. Ein Zitat aus der Begründung: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine „der Demokratie dienende Funktion“. Ja, das sehe ich auch so. Eine dienende Funktion der „vierten Gewalt“ bedeutet vor allen Dingen Machtkontrolle, Machtüberprüfung und ein breites Diskutieren dessen, was die zentralen gesellschaftlichen Themen sind. Auch hier müssen wir feststellen – deswegen gibt es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Abstimmung mit den Füßen –, dass das Vertrauen einfach verloren gegangen ist. Man muss sich nur einmal die nackten statistischen Zahlen anschauen. Wenn man schaut, was seit der Bundestagswahl an Leuten eingeladen worden ist in die Talkshows oder „Brot und Spiele“-Shows von Lanz und Co.: Seit der Bundestagswahl wurden 24mal grüne Abgeordnete, grüne Personen in die Talkshows eingeladen, 8mal Leute von der FDP und gerade mal zwei Leute vom BSW. (Abg. Marco Weber, FDP: Was? – Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD – Unruhe bei der SPD – Zuruf aus dem Hause: Viel zu wenig FDP!) – Ja, ja, die FDP ist ja noch mit 5 % im Bundestag, natürlich, klar. Daran sieht man, wie manipulativ schon die Vorauswahl ist. Deswegen gibt es diese Abstimmung mit den Füßen, (Glocke des Präsidenten) und deswegen wird diese Reform nicht reichen, um den so wichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder aufs richtige Gleis zu setzen.

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Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Paul von der AfD-Fraktion das Wort.

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Joachim Paul AfD

Herr Kollege, vielen Dank für Ihre Äußerungen. Ich muss ganz ehrlich sagen – Sie haben das jetzt so ein bisschen durchdekliniert mit einem Faktencheck –, uns ist eine Sache ganz wichtig – weil Sie Tilo Jung angesprochen haben –, das ist nämlich das große Problem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Es gibt keine konservativen patriotischen Redakteure und Journalisten, schon gar nicht Talkshow-Hosts. Sie sind alle dem linken Spektrum zuzuordnen. (Unruhe bei der SPD) Was man Tilo Jung, den Sie erwähnt haben, immerhin zugestehen muss: Er hat ein relativ gutes Interview mit Maximilian Krah geführt, das hat mir sehr gut gefallen. Ich möchte aber auf eine Sache kommen: Warum ist das so? Ganz einfach. Das ist so, weil die den Finanzetat bereitstellenden Parteien immer wieder eine informelle Abhängigkeit und einen Nutzen legitimieren und festigen, um ihre Narrative durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbreiten zu lassen. Deswegen ist das eine sehr wichtige Diskussion, die Sie ansprechen. Herr Kollege, selbst wir haben Tilo Jung genannt, immerhin etwas mutiger, aber auch niemand, der meines Erachtens der Linkspartei nahesteht. Ich sage einmal, wenn ein Projekt oder ein Experiment gemacht wird, bei dem man jemanden nimmt, der das alternative Medienspektrum ein bisschen abbildet – Julia Ruhs, NDR –, dann wird diese Frau geradezu niedergebrüllt, und es wird versucht, dieses Format zu behindern und zu verhindern, weil man das nicht zulassen will. Das muss man einfach sagen. Bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in dem im Prinzip nur noch Linke arbeiten und nur noch Linke Journalismus machen, wundert man sich nicht, dass der Vertrauensverlust so groß ist.

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht der fraktionslose Abgeordnete Andreas Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Paul, da unterscheide ich mich von der Einschätzung und Wertung. Das ist für mich kein Links- oder Rechts-Problem. Wir brauchen linke Politiker, wir brauchen rechte, wir brauchen konservative, wir brauchen grüne Politiker, wir brauchen die FDP. Wir brauchen verschiedene Sichtweisen. Die Herausforderung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, sich dessen bewusst zu sein und sicherzustellen, dass diese Bandbreite mit ihren Positionen breit sichtbar wird. Das ist das Fundament einer gut funktionierenden Demokratie. Darauf wollte ich hinschärfen. Deswegen habe ich bewusst Herrn Tilo Jung genommen, weil er, sage ich, auf der Seite des Hauses eine höhere Reputation genießt, als meine Person zum Beispiel. Das Grundproblem, wie gesagt, ist, wenn wir es ernst meinen und sagen, gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine dienende Funktion in der Demokratie, dann sollte man bitte vertieft darüber nachdenken, was das wirklich heißt. Dann ist es für mich sicherzustellen, dass dieses breite Spektrum sichtbar wird, und zwar ehrlich und fair, damit der mündige Bürger, den wir in unseren Sonntagsreden immer so gerne zitieren, die Chance hat, sich mündig zu entscheiden. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer das Wort.

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Alexander Schweitzer

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zunächst einmal den meisten Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, für die Debattenbeiträge danken, weil ich glaube, damit kommt zum Ausdruck, wir alle haben gemeinsam die Wahrnehmung, es ist gut, dass wir in einem Land der Medienvielfalt leben. Es ist die Grundlage dafür, dass wir in einer offenen Gesellschaft leben. Das ist die Grundlage für all das, was wir tun, ob wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier oder wir Bürgerinnen und Bürger sind, die sich frei bewegen und das große Gut der Meinungsfreiheit miteinander genießen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich möchte sagen, wenn wir heute über dieses Landesgesetz zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag sprechen, schauen wir auf eine intensive Debatte, die sich mit dem Thema Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt befasst hat, zurück. Ich bin als Ministerpräsident unseres Landes, dem die Aufgabe zukommt, die Rundfunk- und Medienpolitik der Länder zu koordinieren, immer von einer Grundhaltung ausgegangen, dass man in diesen Zeiten, gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, ihn e rfinden müsste, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Markus Wolf, CDU) Ich habe, das scheint mich zu unterscheiden von manchen, die vor mir geredet haben, gar nicht den Anspruch, dass mir jeden Tag immer alles gefällt. Ich verwechsle nämlich nicht meine persönliche Position von der, die ich als Bürger oder als Demokrat haben sollte. Die Grundlage dafür, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk agiert, eine wichtige Säule der medialen Vielfalt anbietet, nicht abhängig ist von einigen wenigen Menschen mit besonders großen Kapitalvermögen, die sich Journalistinnen und Journalisten und ihr Angebot versuchen zu halten und zu finanzieren, ist die gemeinsame rechtliche Grundlage, über die wir heute sprechen. Ich höre immer wieder etwas und habe den Eindruck, manche dürfen das von mir gerne noch einmal erfahren, was ich dazu denke. Ich will sagen, dass ich kürzlich ein spannendes Interview mit Roger de Weck gelesen habe und ich mich in der Aussage durchaus wiederfinde, als er im November gesagt hat: „Die Feinde der offenen Gesellschaft befehden heftiger denn je die öffentlichen Medienhäuser.“ Insbesondere deshalb bin ich in diesen Zeiten heftiger denn je ein Unterstützer der öffentlichen Medienhäuser, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Peter Moskopp, CDU) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der so vielen ein Dorn im Auge zu sein scheint, ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Er hat eine besondere Verantwortung für freie und unabhängige Meinungsbildung. Er schafft Teilhabe an Informationen, und er stärkt unsere kulturelle Identität. Ich glaube, dennoch ist es notwendig – das ist kein Widerspruch, sondern es ist eine Verstärkung meiner Grundannahme –, dass die, die in Verantwortung sind – das sind wir in den Ländern –, die Aufgabe haben, dieses öffentlichrechtliche System immer wieder zukunftsfähig zu machen. Die Herausforderungen sind schon genannt worden. Es sind Herausforderungen, die etwas mit dem Zug der Zeit zu tun haben. Wie ist das mit der Digitalisierung? Wie ist es mit Verbreitungswegen? Wie ist es mit der Anschlussfähigkeit an junge und jüngere Menschen? All das ist schon angesprochen worden. Ich danke den meisten der Vorrednerinnen und Vorredner dafür. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir mit dieser Reform eine qualitative Stärkung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen, und wir den Auftrag erteilen, noch stärker als bisher mit den Zielgruppen zu interagieren, die Angebote der Bildung und Medienkompetenz stärken und den regionalen Auftrag sehen. Ich glaube, wir im rheinland-pfälzischen Landtag müssen nicht gegenseitig versuchen, uns davon zu überzeugen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen regionalen Angeboten Menschen immer wieder überzeugen muss. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wenn die Qualität stark bleiben oder gestärkt werden soll, gehört es dazu, dass man nicht immer zwangsläufig mit einem weiteren Ausbau der Quantität daherkommen muss, sondern manchmal kann man die Quantität ein wenig reduzieren, ein wenig sortieren und trotzdem die Qualität stärken. Das ist kein Widerspruch. Deshalb gab es immer wieder eine engagierte Diskussion darüber, ob wir genauso viele Hörfunkprogramme brauchen, wie sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir waren gemeinsam in der Rundfunkkommission der Länder und in der Ministerpräsidentenkonferenz der Meinung, dass es nicht sein muss, sondern man kann sie reduzieren. Wir haben darüber nachgedacht, ob wir genauso viele Spartenprogramme brauchen, wie sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir waren der Meinung, nein, man kann das eine oder andere reduzieren. Wir hatten gemeinsam die Wahrnehmung, dass wir die unterschiedlichen Online-Ausspielwege – damit meine ich nicht das Digitale insgesamt, sondern ich meine die unterschiedlichen Möglichkeiten über Apps und weitere Möglichkeiten, sich im Netz zu bewegen – ein bisschen konsolidieren dürfen. Die Finanzierung muss sich immer wieder rechtfertigen. Das ist nicht unanständig. Es ist kein Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn man darüber nachdenkt und mit den Vertreterinnen und Vertretern der Anstalten darüber nachdenkt, wie viel Geld gebraucht wird. Ich glaube, dafür haben wir in Deutschland ein gutes System gefunden. Das bedeutet, es ist an denen, die Medienpolitik gestalten, die klare Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit immer wieder anzumahnen. Es geht um Zusammenarbeit. Ich glaube, da sind richtig viele Ressourcen und Möglichkeiten noch da, und sie anzuschieben ist ebenfalls Teil und Ziel des Siebten Medienänderungsstaatsvertrags. Es geht also um den Abbau von Mehrfachstrukturen, es geht um die umfassende Pflicht zur Zusammenarbeit. Das öffentlich-rechtliche Angebot muss stark sein, es muss regional sein, aber für überkommene Kleinstaaterei ist kein Platz. Es geht darum, die Zusammenarbeit mit Blick auf ein technisches Plattformsystem zu organisieren und programmliche Federführungen zu gestalten. All das und noch viel mehr ist Bestandteil unseres Landesgesetzes. Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung. Ich habe mich gefreut, dass aus den meisten Fraktionen die Aussage gekommen ist, dass man in die Zustimmung geht. Dafür will ich ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Aber lassen Sie mich am Ende noch einmal die Debatte, die es teilweise gegeben hat, aufnehmen und sagen, es ist so, wir brauchen eine mediale Vielfalt. Wir brauchen einen starken privaten Sektor. Wir brauchen Unterstützung für all die Medienhäuser, die sich jeden Tag im Wettbewerb bewegen. Aber wir brauchen auch eine starke öffentlich-rechtliche Säule, weil das die Grundlage dafür ist, dass wir in einer freiheitlichen, starken und liberalen Demokratie leben. All die, die versuchen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und journalistisches Arbeiten insgesamt, das sich entlang von Grundsätzen, guter journalistischer Ausbildung und einer Werteordnung organisiert, anzugreifen, haben nicht nur ganz isoliert die Frage der medialen Vielfalt im Blick, sondern sie wollen an die Grundpfeiler unserer Demokratie, meine Damen und Herren. Darum müssen wir schon in der medienpolitischen Debatte als Demokratinnen und Demokraten klarmachen, wir haben einen Standpunkt, und den wollen wir an dieser Stelle deutlich machen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung bei diesem Gesetz. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU)

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Matthias Lammert

Die Fraktionen hätten noch 3 Minuten Redezeit durch die verlängerte Inanspruchnahme der Redezeit durch die Landesregierung. – Ich sehe, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12220 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12221 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/12441 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion. Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Markus Kropfreiter das Wort.

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Markus Kropfreiter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Papa, stimmt das wirklich? – Diese Frage stellte mir ein neunjähriges Kind, nachdem es auf dem Tablet ein Video gesehen hatte. Das kennen viele, hochprofessionell produziert, stellt eine Verschwörung dar, extrem dramatisch inszeniert, aber, wie wir alle wissen, völlig ausgedacht. Solche Situationen zeigen, wie selbstverständlich Kinder und Jugendliche heute digitale Medien nutzen und wie schwer es oft ist, zwischen echten und manipulierten Inhalten auch für Erwachsene zu unterscheiden. Sie stoßen auf Desinformation, Gewalt, Hetze, Populismus, Inhalte, mit denen wir sie nicht alleinlassen dürfen. Deshalb ist ein wirksamer Jugendmedienschutz heute dringlicher denn je. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag stellen wir als Gesetzgeber die Weichen dafür. Wir schaffen ein Regelwerk, das zeitgemäß ist und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum konkret verbessert. Was ändert sich mit dem neuen Staatsvertrag? Zunächst wird der technische Jugendmedienschutz deutlich gestärkt. Zum ersten Mal werden Betriebssysteme digitaler Endgeräte in den Jugendmedienschutz mit einbezogen. Das ist ein wichtiger Schritt; denn Betriebssysteme sind die zentrale Steuerungsebene, die über viele Schutzfunktionen verfügen. Eltern wird es damit erleichtert, die von ihren Kindern genutzten Geräte altersgerecht einzustellen. Bestehende Schutzsysteme – das ist ganz wichtig – können künftig besser miteinander verknüpft werden, sodass ihre Wirkung an der Stelle ankommt, an der sie gebraucht wird. Dabei ist wichtig, die inhaltliche Bewertung erfolgt weiterhin durch die bewährten Mechanismen der Altersfreigabe und Kontrolle, nicht durch technische Systeme selbst, sondern durch die zuständigen Stellen, die die nötige Fachkompetenz besitzen. Ein zweiter zentraler Punkt ist das Zusammenspiel von Regulierung und Selbstkontrolle. Dies wird klarer geregelt und – das ist ganz wichtig – gestärkt. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Diese Kombination, ein klarer Ordnungsrahmen durch den Staat und eigenverantwortliche Mitwirkung durch die Anbieter, ist ein wesentliches Merkmal des neuen Jugendmedienschutzes, aber auch die Durchsetzung wird verbessert. Mit der Anpassung des Medienstaatsvertrags erhalten die Landesmedienanstalten, die ich an dieser Stelle für ihre Arbeit ausdrücklich loben will, erweiterte Möglichkeiten, gegen Rechtsverstöße vorzugehen, was auch neu ist, insbesondere gegen Anbieter, die sich bisher durch ihren Sitz im Ausland der Regulierung entziehen konnten; denn auch wenn problematische Inhalte von außerhalb kommen, ihre Wirkung entfalten sie doch direkt bei uns in Rheinland-Pfalz. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Verstöße nicht folgenlos bleiben. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Medienpolitiker ist mir wichtig zu erwähnen – es wurde vorhin schon gesagt –, dass uns dies alles nicht von der Stärkung der Medienkompetenz entbindet. Wer die Entwicklungen auf Social Media weltweit betrachtet, erkennt die Wichtigkeit von Medienkompetenz – ich will es wirklich betonen – für unsere Demokratie. Ich rufe alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, lasst uns dafür zusammenarbeiten und für unsere Kinder und unsere Zukunft kämpfen. Nichtsdestotrotz ist der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ein notwendiger und konsequenter Schritt, um Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im digitalen Raum zu schützen. Er verbindet klare gesetzliche Regelungen mit einem modernen, praxistauglichen Kontrollsystem. Er verbessert die technische Umsetzbarkeit der Schutzmaßnahmen, und er stärkt die Rolle der Landesmedienanstalten bei der Rechtsdurchsetzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Jugendschutz, auch digital, funktioniert, wenn klare Regeln und verantwortungsvolle Selbstkontrolle zusammenwirken. Mit diesem Staatsvertrag gehen wir einen richtigen und wichtigen Weg im Interesse derjenigen, die unsere Aufmerksamkeit und unseren Schutz verdienen, unsere Kinder und Jugendlichen. Wir werden dem natürlich zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste begrüßen. Es sind zunächst Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Helmholtz-Gymnasiums Zweibrücken. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Herzlich willkommen auch dem Jugendparlament Worms! (Beifall im Hause) Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Moskopp. Bitte.

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Peter Moskopp CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung eines zeitgemäßen und wirksamen Jugendmedienschutzes. Durch diesen Staatsvertrag werden im JugendmedienschutzStaatsvertrag und im Medienstaatsvertrag Regelungen zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes und der Durchsetzung eingeführt. Was wir heute diskutieren, betrifft nichts Geringeres als den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen im digitalen Raum. Um es gleich vorweg zu sagen, ja, dieser Sechste Medienänderungsstaatsvertrag geht in die richtige Richtung, aber wir müssen ehrlich bleiben, er ist längst überfällig und er darf nur der Anfang sein. Es kann doch nicht sein, dass Kinder mit ein paar Klicks auf Plattformen landen, die sie psychisch überfordern, manipulieren oder schlimmer. Dass wir erst jetzt anfangen, Betriebssysteme in den Medienschutz einzubeziehen, ist ein Offenbarungseid. Wir leben in einer digitalisierten Welt, in der unsere Kinder tagtäglich mit Inhalten konfrontiert werden, die nicht für ihr Alter bestimmt sind. Die Realität ist, Tablets und Smartphones sind längst in Kinderhänden. Umso wichtiger ist es, den Schutz an die Realität der Endgeräte anzupassen. (Beifall der CDU) Was bislang nur auf Ebene einzelner Apps oder Plattformen geregelt war, wird nun systemisch gedacht. Betriebssysteme werden als zentrale Steuerungselemente und -ebene einbezogen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Wir alle fordern das seit Jahren. Eltern müssen die Möglichkeit haben, Geräte so einzustellen, dass Achtjährige auch wie Achtjährige behandelt werden, digital und analog. Das sogenannte Opt-In-Prinzip ist ein erster Schritt, aber wir sagen deutlich, wir brauchen verbindlichere Lösungen, nicht nur freiwillige Hintertüren. Eltern erhalten durch das Opt-In-Modell die Möglichkeit, die Altersstufe ihrer Kinder zu hinterlegen. Ein achtjähriges Kind kann dann TOGGO, aber nicht TikTok verwenden. Das ist praktikabel, nachvollziehbar und vor allem wirksam. Darüber hinaus begrüßen wir ausdrücklich, dass mit dem Vertrag auch die rechtliche Handhabe gegen illegale Pornoplattformen gestärkt wird. Durch Maßnahmen wie die Regulierung von Spiegelseiten, mehrerer Domains und das Prinzip „Follow-the-Money“ wird ein konsequentes Signal gesetzt. Wer sich nicht an Jugendschutz hält, dem wird die finanzielle Grundlage entzogen. Dieses Prinzip hat sich im Glücksspielbereich bewährt. Es ist nur folgerichtig, es hier ebenfalls anzuwenden. Die Erweiterung um Interaktionsrisiken, etwa durch Kaufaufforderungen in Chats und die Anpassung der Kennzeichnungspflicht von Inhalten, zeigt, dieser Vertrag schaut nicht nur auf technische, sondern auch auf psychologische Risiken. Lassen Sie mich aber auch anmerken, der beste Vertrag nützt nichts, wenn er nicht technisch und politisch durchsetzbar ist. Wir brauchen daher leistungsfähige Landesmedienanstalten, die ihre Kontrollfunktion ernsthaft und effektiv wahrnehmen können. Wir brauchen mehr digitale Souveränität, und das beginnt bei uns in Deutschland und Europa. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt nach vorn, technisch, rechtlich und gesellschaftlich. Lassen Sie uns diesen Weg weitergehen, mit Augenmaß, mit Konsequenz, aber auch mit der nötigen digitalen Ambition. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf vollumfänglich zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Braun.

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben prinzipiell schon gesagt, worum es geht und dass wir das begrüßen. Ich bin da auch ganz auf Ihrer Seite, Herr Moskopp. Das ist nur der Anfang. Das kann nur der Anfang sein, weil wir da rechtlich hinterherlaufen. Wir laufen technisch hinterher. Wenn man das vor Kurzem mitbekommen hat – das Stichwort „White Tiger“ –, was Jugendlichen passieren im Netz kann, wo ein Jugendlicher, ein 13Jähriger, in den Selbstmord über seine Kontakte im Netz getrieben wurde, wenn man sieht, dass andere zum Bombenbau, zu Attentaten aufgefordert werden, wenn man sieht, was ansonsten den Kindern an Gewalt im Netz zur Verfügung steht, sicher auch an sexuellen Darstellungen, die sicher für Kinder überfordernd sind, wenn man aber auch sieht, welche Unwahrheiten im Netz verbreitet werden und Kinder hilflos dem ausgeliefert sind, dann muss man sich fragen, ob das, was wir hier tun, reicht. Ich will trotzdem sagen, natürlich stimmen wir zu, weil wir das tun müssen. Ich bin aber auch ein bisschen skeptisch von der Warte aus, sage ich jetzt. Die Beobachtungen, die ich mache: Es ist nicht so, dass sich die Eltern so 100%ig darum kümmern, was ihre Kinder schauen. Wie sollen die Eltern einstellen, was ihre Kinder schauen können, wenn sie sich selbst nicht informiert haben, wie das geht und was da ist? Deswegen wäre ich froh, man hätte eine Grundeinstellung der Geräte, die so etwas gar nicht erlaubt; nicht, dass die Eltern das erst einstellen müssen. Ich gehe mal davon aus, bestimmt über die Hälfte aller Eltern kann sich damit gar nicht beschäftigen, weil sie es auch nicht verstehen, auf der anderen Seite haben sie eventuell gar nicht das Interesse und die Zeit, mit den Kindern zu besprechen, was sie im Internet sehen. Sie haben gerade gesagt, das Kind hat gefragt. Das ist toll, wenn das Kind überhaupt fragen kann: Was sehe ich denn da im Netz, ist das wahr, ist das unwahr, kann es denn solche Gewalt geben, wieso haben die Leute keinen Kopf mehr? Usw. Das ist doch eine Frage, die man aufarbeiten muss. Da nützt es nichts, wenn man nur Einstellungen am Gerät ändern kann, dann muss eine ganz andere Medienpädagogik her. Wir sind in Rheinland-Pfalz durchaus führend in dem Bereich. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir alle Kinder und Jugendlichen auch mit einer Medienpädagogik erfassen. Wenn wir 5 % erfasst haben, sind wir stolz, aber das reicht nicht. Auch die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung ist nicht weit genug, damit die Lehrer das im Unterricht durchführen können. Da steht wirklich eine große, große Aufgabe vor uns. Deswegen ist es gut, dass wir einen Teil dessen hier verabschieden. Dass das auch schnell umgesetzt wird, ist auch klar. Wenn man dann aber sieht, was internationale Konzerne an Macht haben, dann bin ich skeptisch, ob wir tatsächlich mächtig genug sind – in der Politik, in der Landespolitik ohnehin, aber in der Politik allgemein, auch in der EU-Politik –, da Kontrolle zu haben und Kontrolle ausüben zu können. Die Landesmedienanstalten sind ein Hoffnungsschimmer, sage ich mal, wir haben auch andere Dinge wie jugendschutz.net usw., die wir alle stärken müssen bei der Anzahl an Möglichkeiten, wie sich Jugendliche und Kinder im Netz verirren können oder vielleicht auch gezielt nach Gewaltvideos suchen. Das kann durchaus sein, und daraus entsteht am Schluss wiederum Mobbing gegenüber anderen Jugendlichen und Kindern. Wenn man sieht, was da an Potenzial ist, dann müssen wir alles tun, um dagegenzuhalten. Das eine ist dieses Gesetz, das wir verabschieden wollen. Das andere ist aber auch eine ständige Begleitung. Wie werden wir besser in der Medienkompetenz, wie können wir Kinder davor schützen und wie können wir vor allem Eltern dazu bringen, dass sie ihre Kinder davor schützen? Auch das ist wichtig. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Tatsächlich werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Es sind einige wichtige Aspekte darin, die auch wir begrüßen. Alterseinstellungen und die technische Hinterlegung fi nden wir richtig. Das ist tatsächlich gelebter und wichtiger Jugendschutz, genauso der Gedanke der Souveränität, der technologischen Souveränität, aber auch der Souveränität nach Landesgrenzen. Was hier in Deutschland konsumiert werden kann, sollte auch deutschen Gesetzen unterliegen. Das finden wir auch richtig. Gute Sache. Das wird auch dem Jugendschutzgedanken so weit gerecht. Was allerdings ein Problem für uns darstellt – ich habe mir zum Beispiel vor Kurzem eine Broschüre von jugendschutz.net durchgelesen –: dass neben tatsächlich rechtsextremistischen Inhalten, die zu Recht als jugendgefährdend angesehen werden, auch neurechte Influencerinnen wie zum Beispiel eingollan – eine Influencerin, die eine sehr große Reichweite gerade unter Jugendlichen bei YouTube hat, eine sehr patente junge Frau, die guten Rundfunk alternativ und jugendaffin macht – dort als Beispiel für Rechtsextremismus genannt wird. Das ist genau die Verirrung, die wir ablehnen. (Zurufe des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie können einfach dieser Versuchung und Verlockung nicht widerstehen, im Rahmen des Jugendschutzes, den wir begrüßen, Meinungen ins Zwielicht zu rücken, Meinungen unterdrücken zu wollen, die völlig im Rahmen der Verfassung sind, die Ihnen aber nicht gefallen, weil sie nicht links sind. Das ist ein Problem. Das heißt, wir müssen aufpassen, dass Jugendschutz nicht als Trojanisches Pferd dort fungiert, wo er sinnvoll ist und er Jugendliche tatsächlich vor Inhalten bewahrt. Bei Gewaltdarstellungen und pornografischen Darstellungen ist er gerechtfertigt, aber wenn es darum geht, Meinungen, die nicht links sind, zu unterdrücken, ins Zwielicht zu rücken, zu bekämpfen und die Reichweiten einzuengen, sind wir entschieden dagegen. Deswegen können wir uns nur enthalten. Sie müssen für sich klären: Was dient dem Jugendschutz, und was ist für Sie ein netter Beifang? Politisches Kalkül, um zu versuchen, anderen Bewerbern in den Meinungsauseinandersetzungen die Reichweite zu kürzen, wird nicht gelingen, aber ich sage Ihnen nur, das ist für uns der Pferdefuß auch bei diesem Gesetz, dass Sie diese Trennschärfe nicht bieten und auch nicht bieten wollen. Weil Sie gerade die Landesmedienanstalten angesprochen haben, Sie reden immer von Staatsferne und Unabhängigkeit: Ich kann mich noch gut an den Fall Eumann erinnern. Herr Marc Jan Eumann, der sicherlich eine gewisse Kompetenz hat, ist ein beinharter Parteifunktionär gewesen, den Sie aus NRW nach Rheinland-Pfalz gebracht haben, der in der SPD groß geworden ist, ein Sozi wirklich vom Mark her. Das kann man so sehen. Dass gerade Marc Jan Eumann der Richtige ist, um neutral und objektiv Medienkontrolle ins Werk zu setzen, daran machen wir schon lange ein Fragezeichen. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es handelt sich um einen beinharten roten Parteifunktionär, den Sie an diese Stelle gesetzt haben. Noch ein Punkt, weil Sie gerade von Medienjournalismus sprechen. Mir hat einer der Top-Medienjournalisten zum Fall Eumann damals gesagt: Herr Paul, wissen Sie was? Medienpolitik ist Teil der Machtpolitik, und Machtpolitik wird mit Personalpolitik gemacht. – Wir sind die Einzigen, die da genau hinschauen, die Ihnen auf die Finger schauen, wenn Sie eingollan als rechtsextrem verhetzen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das hat nichts mit Jugendmedienschutz zu tun. Das ist einfach politisches Kalkül, und das müssen wir transparent machen, gerade vor Jugendlichen. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

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Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bezeichnend, was wir jetzt gerade gehört haben. Dass man Probleme mit dem Schutz von Jugendlichen in den Medien hat, ist das eine, dass man insbesondere die politische Gefährdung herausstellt, ist vielleicht bezeichnend dafür, wovor man eigentlich Angst hat. Aber lassen wir das beiseite. Ich glaube, den Kontext versteht jeder, auch ohne dass wir uns damit näher beschäftigen. Das Internet mag für den einen oder anderen noch das berühmte Neuland sein, wie wir es mal vor Jahren gehört haben, aber für viele andere und insbesondere für Kinder und Jugendliche sind Dinge wie Virtual Reality, Algorithmen und künstliche Intelligenz ganz normaler, gängiger Alltag. Für Kinder und Jugendliche ist die digitale Welt heute so selbstverständlich wie Schulranzen und Pausenbrot, wobei ich im Zweifel beim Pausenbrot noch Abstriche machen würde, aber bei den digitalen Welten bin ich mir sicher. Sie wachsen heute in einer digitalen Welt auf, in der Lernräume, Spielwelten und soziale Beziehungen nur noch einen Fingertipp entfernt sind. Diese digitale Welt bringt unendlich viele Chancen und Möglichkeiten, aber auch Risiken, so wie das bei den meisten Dingen im Leben ist; denn die Plattformen, die genutzt werden, unterscheiden in der Regel nicht zwischen einem 10Jährigen und einem erwachsenen, informierten Menschen. Unsere Aufgabe ist es also, diesen digitalen Alltag sicher zu gestalten, und zwar ohne ihn zu verbauen. Ja, auch in Dingen wie im Straßenverkehr lauern Gefahren, aber auch da bauen wir nicht einfach Mauern, sondern wir installieren Ampeln und Zebrastreifen. Wir schaffen Leitplanken, und diese Leitplanken schaffen dann die Freiheit, sich dazwischen zu bewegen. Meine Damen und Herren, mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag schaffen wir genau das: einen rechtlich klaren, technologisch klugen Rahmen für mehr Schutz, mehr Orientierung und mehr Verantwortung im digitalen Alltag junger Menschen. Für die Freien Demokraten bildet der vorliegende Entwurf eine solide Grundlage, weil er moderne Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit gibt, ohne die Freiheit zu beschneiden. Was genau regelt der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag? Er setzt technischen Jugendmedienschutz endlich dort an, wo er am wirksamsten sein kann, auf der Ebene der Betriebssysteme. Damit geben wir Eltern ein starkes Instrument in die Hand, einfach, praxistauglich und sicher; denn wer die Geräte unserer Kinder besser einstellen kann, der kann sie auch besser schützen. Der Staat kommt hier nicht mit dem moralischen Zeigefinger daher, sondern mit technischer Vernunft und Möglichkeiten. Das ist genau unser Verständnis von liberaler Medienpolitik. Zum Zweiten stärkt der Vertrag die Selbstregulierung. Wir vertrauen auf die Kompetenz und die Verantwortung der Anbieter, aber wir bauen da Schutzsysteme ein, wo diese Verantwortung an ihre Grenzen stößt. Beispiele haben wir schon gehört. Die Erweiterung der Kennzeichnungspflichten, der Umgang mit Interaktionsrisiken wie In-App-Käufen oder Online-Chats, all das geschieht jetzt mit Augenmaß. Für uns Freie Demokraten steht die Eigenverantwortung an vorderer Stelle, aber wir sagen auch, Kinder brauchen nun mal Schutzräume, in denen sie diese Verantwortung erproben und erlernen können. Zum Dritten: Mit dem Follow-the-Money-Prinzip und der Regelung zu Mirror Domains – auch dazu haben wir schon etwas gehört – schaffen wir rechtliche Durchsetzungskraft gegen Anbieter, die sich außerhalb des Rechtsrahmens bewegen. Das ist ein Fortschritt für den Schutz unserer Werte im digitalen Raum, ohne gleich nach Zensur rufen zu müssen. Es ist ein klarer Auftrag an die Medienanstalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Vertrag stärkt den Jugendmedienschutz, aber er stärkt auch die Prinzipien, die uns Liberalen so wichtig sind: Technologieoffenheit, Rechtsklarheit und das Vertrauen in freie, informierte Entscheidungen der Bürger. Er schafft keinen digitalen Überwachungsstaat. Er legt vielmehr den Grundstein für eine digitale Aufklärungsgesellschaft, in der Technik hilft, Freiheit zu schützen. Deshalb stimmen wir selbstverständlich dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Kollegin Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Landesgesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Die FREIEN WÄHLER werden diesem Gesetz zustimmen; denn eines ist klar: Die Medienwelt, in der Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, ist nicht mehr die von gestern. Sie ist digital, grenzenlos und leider oft auch risikobehaftet. Genau deshalb ist der vorliegende Staatsvertrag ein wichtiger Schritt für einen wirksamen und modernen Jugendmedienschutz. Mit der Novelle wird der Jugendmedienschutzstaatsvertrag an vielen Stellen substanziell gestärkt. Zum ersten Mal werden Betriebssysteme selbst in die Verantwortung genommen, eine sogenannte Jugendschutzvorrichtung bereitzustellen, also eine zentrale technische Möglichkeit, um Inhalte auf Endgeräten kindersicher zu machen. Das bedeutet konkret: Eltern bekommen endlich ein Werkzeug an die Hand, um Smartphones, Tablets oder Laptops altersgerecht zu konfigurieren, einfach, sicher und verbindlich. Die neuen Regeln verpflichten nicht nur Gerätehersteller, sondern auch AppAnbieter und Streamingplattformen, bei Inhalten wie Spielen, Filmen oder Serien deutlich kenntlich zu machen, für welche Altersstufe diese Inhalte geeignet sind und warum. Das schafft Transparenz, schützt Kinder und hilft Eltern bei der Medienerziehung. Wir FREIE WÄHLER begrüßen zudem ausdrücklich, dass sogenannte Interaktionsrisiken, also Mobbing, Grooming oder exzessives Nutzungsverhalten, explizit in die Altersbewertung einbezogen werden. Damit tragen wir der Lebensrealität unserer Kinder endlich Rechnung. Es geht hier nicht mehr nur um Gewalt oder sexuelle Inhalte, sondern um echte Alltagsgefahren im digitalen Raum. Auch der Datenschutz wird berücksichtigt. Die Jugendschutzsysteme dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Das ist eine klare Grenze, die wir für absolut notwendig halten. Natürlich bleibt bei aller Zustimmung auch festzuhalten, dies ist ein weiterer Schritt, aber kein Schlusspunkt. Die technische Umsetzung wird anspruchsvoll, und die Kontrolle der Einhaltung muss effektiv gestaltet werden. Hier sind die Landesmedienanstalten und die KJM gefragt, und wir als Gesetzgeber bleiben in der Verantwortung, die Entwicklung kritisch zu begleiten. Dennoch: Mit diesem Gesetz stellen wir heute klar, der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz ist kein nachrangiges Thema. Es ist Kern staatlicher Verantwortung. Die FREIEN WÄHLER stimmen daher aus Überzeugung zu. Ich danke Ihnen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Raab.

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Heike Raab

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte für die Landesregierung danken für diese konstruktiven Beiträge, für die Anhörung, für die vielen Beratungen, die uns bereichert haben, diesen Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, voranzubringen. Ihnen allen, wie mir heute Morgen auch, ist die neue KIM-Studie zugegangen, die das Medienverhalten analysiert und mittlerweile den Befund hat, dass 54 % aller 6 bis 13Jährigen täglich online sind. Das ist eine Realität, die zum einen das Thema der digitalen Teilhabe fokussiert, aber zum anderen auch das Gefahrenpotenzial aufzeigt. Die KIM-Studie zeigt uns eines – das betrifft die Jüngeren und auch die Älteren –: Menschen nutzen digitale Medien immer selbstverständlicher, aber nicht unbedingt sicherer und kompetenter. Das heißt, die Risiken steigen immer mehr. Wir haben im Vorfeld des Jugendmedienschutzstaatsvertrags Eltern befragt. Wir haben uns dabei auch Institute zu Hilfe genommen. 55 % der befragten Eltern verzichten derzeit vollständig auf technische oder begleitende Maßnahmen zur Steuerung, haben aber zum Ausdruck gebracht, dass sie sich solche wünschen würden. Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht, Lösungen anzubieten, die das gesunde Aufwachsen mit digitalen Medien, digitale Teilhabe, was für Demokratie und für Teilhabe notwendig ist, einerseits garantieren, aber andererseits auch besseren Schutz gewährleisten; denn sie auszuschließen geht schon nicht, wenn Kinder auf dem Weg zur Schule sind und die Karte für den ÖPNV mittlerweile auf dem Smartphone ist und nicht mehr in Papierform irgendwo bei sich getragen wird. Wir haben hier eine gemeinsame Verantwortung. Die Gefahrenpotenziale sind riesig geworden. Es ist hier vielfach angesprochen worden, es sind Gewaltvideos, es ist Hass, es sind pornografische Inhalte, Kaufanreize, aber auch Mobbing, Bernhard Braun hat es eben noch mal gesagt: Cyberbullying, viele andere Dinge, die algorithmengesteuert in den Alltag der Kinder hineingespült werden. Deshalb haben wir den Jugendmedienschutzstaatsvertrag wieder in die Hand genommen. Diesen gibt es erst seit 2003. Wir waren damals in Europa Vorreiter und werden auch jetzt mit dieser Opt-In-Version, was die Altersverifikation in den Betriebssystemen angeht, wieder Vorreiter in Europa sein beim Thema Anbieterverantwortung, technischer Jugendmedienschutz und System der regulierten Selbstkontrolle auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhend. Wir wollen die neuen Risiken alle in den Blick nehmen, Interaktionsrisiken sind eben genannt worden. Ganz besonders wichtig ist hier die Ve rpflichtung zur Angabe des tatsächlichen Alters. Die Anonymität, die hierzu aufzuheben ist, nimmt Anleihe auch an vielen anderen Dingen im Jugendschutz. Niemand wird heute einen Zigarettenautomaten aufstellen, an dem auch ein Kind Zigaretten ziehen kann, sondern die Altersverifikation über den Personalausweis ist hierzu erforderlich. Aber bei digitalen Inhalten ist es scheinbar leicht, nur durch einen Klick an Inhalte zu kommen, die nicht altersgerecht sind und jugendgefährdende Inhalte enthalten. Die Begründung zur Alterseinstufung muss durch Symbole, durch kurze Texte angegeben werden. Wir wollen hiermit auch ganz klar die Verantwortung der Eltern stärken, und das in dem System der regulierten Selbstregulierung. Manchmal ist unser föderales System vielleicht etwas kompliziert, aber es ist dezentral, es ist staatsfrei, (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) und es geht an die Verantwortung der Einzelnen. Das wird ausgeführt, indem wir auch die Rechtsdurchsetzung verbessern, ausgeführt durch unsere Landesmedienanstalten, zur Hilfe auch von jugendschutz.net und anderen. Follow the Money, Mirror Domains sind eben angesprochen worden. Ich danke herzlich, dass schon Zustimmung signalisiert worden ist. Ich danke für die Beratungen. Nur so konnten wir diese Rechtsfortentwicklung gemeinsam auf den Weg bringen. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12221 –. Wer diesem in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen ist. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen ist. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12234 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/12442 – Beschlussempfehlung des Ältestenrates – Drucksache 18/12438 – Die erste Plenarberatung fand in der 89. Sitzung statt. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Rechtsausschuss, der die unveränderte Annahme empfohlen hat. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Spies.

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Christoph Spies SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Heute beraten wir einen Gesetzentwurf, der die wehrhafte Demokratie in Rheinland-Pfalz stärken soll. Konkret geht es darum, die staatliche Finanzierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auszuschließen, wenn diese aktiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten. Der Anlass ist ernst. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) – Danke. Untersuchungen und Berichte von Sicherheitsbehörden zeigen, dass immer wieder Personen in den Parlamenten beschäftigt werden, die in Organisationen aktiv sind, welche vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Diese Entwicklung ist ein Alarmsignal für uns alle. Wer unsere demokratische Grundordnung ablehnt und bekämpft, darf nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Einschränkung der demokratischen Mitwirkung, sondern um den notwendigen Schutz unserer Demokratie. Unser Verständnis von Demokratie ist freiheitlich und umfasst das Recht auf Meinungsfreiheit und politische Betätigung bis zu einem gewissen Punkt. Unsere Demokratie ist robust und hält unterschiedliche Meinungen aus. Doch sie muss Grenzen ziehen, wenn diese Meinungen und Aktivitäten die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür eine klare und rechtssichere Grundlage. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) – Danke. Künftig sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich finanziert werden, die bei einer Zuverlässigkeitsprüfung keine verfassungsfeindlichen Nähen erkennen lassen. Diese Überprüfung erfolgt sorgfältig, immer einzelfallbezogen und unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien sowie mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Wer die Überprüfung verweigert, verliert seinen Anspruch auf öffentliche Finanzierung, unabhängig davon, ob diese Finanzierung eine einzelne Person oder eine Fraktion betrifft. Das Parlament ist ein besonderer Ort mit Zugang zu sensiblen Informationen, Netzwerken und Strukturen. Dieses Vertrauen darf nicht missbraucht werden, weder für politische Unterwanderung noch für andere verfassungsfeindliche Aktivitäten. Daher ist es unsere Pflicht, klare Regeln zu schaffen, die verhindern, dass unsere demokratische Grundordnung aus ihrem Inneren heraus untergraben wird. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Es ist nicht nur Ihre!) Wir stehen für ein Parlament, das sich nicht ausnutzen lässt, für eine Demokratie, die sich wehren kann, und für einen Rechtsstaat, der wachsam bleibt. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Schreiben vom 30. Juni 2025 wurde dem Rechtsausschuss die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zugeleitet, welcher von einem Abgeordnetenmitarbeiter angefordert wurde. Der Beauftragte kommt zusammenfassend zu folgendem Fazit: Ein zentraler Punkt ist die Zustimmung der betroffenen Personen zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Zustimmung stellt keine datenschutzrechtliche Einwilligung im Sinne der DSGVO dar, sondern dient der Legitimierung einer bestehenden Befugnisnorm. Die geplante pauschale Datenabfrage wird als notwendig und verhältnismäßig erachtet, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Alternativen wie Eigenerklärungen oder Führungszeugnisse werden hier weniger wirksam. Zudem bleibt die Zweckbindung der Datenerhebung gewahrt. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Die betroffenen Personen sind umfassend informiert und können ihre Rechte, wie etwa das Recht auf Auskunft, wahrnehmen. So wird sichergestellt, dass der Datenschutz gewahrt bleibt, während gleichzeitig die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, um den Schutz unserer Demokratie zu gewährleisten. Wir werden es gerne tun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Klein.

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Marcus Klein CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen sicherstellen, dass wir nicht mit öffentlichen Mitteln Personen oder Strukturen alimentieren, die aktiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten. Dieses Ziel eint uns in der Mitte dieses Hauses, gerade weil wir das hohe Gut der parlamentarischen Demokratie erkennen, weil wir sie schätzen und weil wir sie gegen ihre Feinde verteidigen wollen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Was wir nicht vorschlagen, ist ein Beschäftigungsverbot. Es bleibt den Abgeordneten und Fraktionen unbenommen, wen sie beschäftigen. In dieser Abgrenzung liegt ein wichtiger Unterschied. Genau dieser Unterschied macht den Finanzierungsausschluss verhältnismäßig. Die Kollegen Haller, von Heusinger und ich auch haben in der ersten Debatte betont, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dass es darum geht, dass wir unsere Institutionen nicht sehenden Auges in eine Lage bringen, in der verfassungsfeindliche Netzwerke durch Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Informationen oder Strukturen erhalten. Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass wir nur durch Appelle oder Selbstverpflichtungen ausreichend Schutz erreichen würden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Wir stehen in der Verantwortung, dass wir wirksam vorbeugen, und der Finanzierungsausschluss ist dafür ein geeignetes Instrument. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das Gesetz und die Gesetzesänderung regeln ein Verfahren, das transparent und rechtsstaatlich kontrollierbar ist. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ja!) Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt auf Grundlage klar definierter Kriterien, wie ich das beim letzten Mal schon ausgeführt habe, und die Überprüfung ist natürlich immer einzelfallbezogen. Sie erfolgt nicht pauschal, sondern anhand konkreter Abfragen bei Sicherheitsbehörden. Die Bewertung dessen ist natürlich einzelfallbezogen, das ist klar. Ich will noch anführen – der Kollege hat es eben gesagt –, dass uns auch eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zugegangen ist, der aus seiner Perspektive ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass die vorgesehene Regelung eine verfassungsrechtlich zulässige, transparente Verfahrensgestaltung darstellt. Ausdrücklich wurde darin hervorgehoben, dass weniger eingriffsintensive Mittel wie bloße Eigenerklärungen oder die Vorlage eines Führungszeugnisses dem Schutzzweck nicht in gleicher Weise gerecht werden würden. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibe ich dabei, dass das Gesetz ein ausgewogener und durchdachter Beitrag zum Schutz unserer parlamentarischen Demokratie ist. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich freue mich, dass wir heute in zweiter Beratung über die Änderungen des Abgeordnetenfraktionsgesetzes sprechen und auch abstimmen werden; denn es geht um nicht weniger als den Schutz unserer Demokratie, um ihre Wehrhaftigkeit, ihre Resilienz, ihre Fähigkeit, sich gegen Angriffe von innen zu verteidigen. Demokratie ist kein naives System. Sie ist kein Selbstbedienungsladen, in dem jeder mitmachen kann, nur um sich Vorteile zu verschaffen, auch nicht diejenigen, die ihre Abschaffung betreiben. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Ja, Demokratie ist offen, aber sie ist nicht wehrlos. Deshalb gehen wir in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland einen klaren, konsequenten und zugleich klugen Weg. Wir führen regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen ein. Wer mit unserer Verfassung auf Kriegsfuß steht, sie verächtlich macht oder aktiv daran arbeitet, sie zu untergraben, wird nicht mehr vom Landtag bezahlt. Das ist keine willkürliche Einschränkung von Rechten, sondern ein Ausdruck wehrhafter Demokratie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, bei der CDU und bei der FDP) Es geht hier auch nicht um Gesinnungskontrolle. (Heiterkeit und Zurufe von der AfD: Nein! Nein!) Es geht darum, dass Steuergelder nicht an Personen fließen, die aktiv gegen unseren Staat arbeiten. Die Spielregeln der Demokratie gelten für alle, aber sie gelten eben auch gegen diejenigen, die sie abschaffen wollen. Wir haben diese Regelung nicht aus dem Bauch heraus beschlossen. Grundlage war ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte – wir haben es gehört – hat geprüft, ob die Zuverlässigkeitsprüfung mit dem Datenschutz vereinbar ist, und das Ergebnis war: Ja. Erstens, weil die Abfrage beim Bundeszentralregister, beim Landeskriminalamt und beim Verfassungsschutz auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruht. Zusätzlich holen wir die Zustimmung der betroffenen Personen ein, gut informiert und freiwillig. Zweitens, weil die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Anlassbezogene Prüfungen würden gerade jene nicht erfassen, die sich im Verborgenen verfassungsfeindlich verhalten oder für ausländische Nachrichtendienste tätig sind. Nur eine allgemeine Zuverlässigkeitsprüfung schützt die Arbeitsfähigkeit unseres Parlaments wirksam, diskriminierungsfrei und ohne Generalverdacht, wie der Datenschutzbeauftragte ausdrücklich feststellt. Drittens – auch das haben wir schon gehört – wird die Zweckbindung gewahrt. Die Daten dürfen ausschließlich für die Überprüfung genutzt werden. Auch die Einzelfallentscheidung des Landtagspräsidenten, die hier durchaus diskutiert wurde, ist absolut nicht zu beanstanden, weil jede betroffene Person selbstverständlich den Rechtsweg beschreiten kann. Genau das unterscheidet unsere parlamentarische Demokratie von autoritären Regimen; (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) im Zweifel haben wir unabhängige Gerichte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP) Mit diesem Gesetz drehen wir den Geldhahn für Verfassungsfeinde zu, und zwar fraktionsübergreifend. Rheinland-Pfalz übernimmt hier bundesweit erstmals Verantwortung. Wir in Rheinland-Pfalz warten nicht ab, bis etwas passiert. Wir handeln vorsorglich, entschlossen, verantwortungsvoll. Wer unsere Demokratie von innen aushöhlen will, wird künftig nicht mehr mit staatlichen Mitteln gefördert, und das ist gut so. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Lohr.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir erachten diesen Gesetzentwurf in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes weist eklatante Lücken auf, gerade an den Stellen, an denen der Gesetzentwurf in seiner praktischen Anwendung besonders in Konflikt mit unserem Grundgesetz geraten kann. Zunächst einmal räumt der Gesetzentwurf bereits selbst ein, dass der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit nicht klar definiert ist. Damit ist er völlig ungeeignet, Dreh- und Angelpunkt für rechtliche Anknüpfungen zu sein. Man schafft sich hier also eine eigene, aus rechtsstaatlicher Sicht nicht definiert e und legitimierte Eingriffs- und Sanktionsgrundlage, die im direkten Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht. Auch die Stellungnahme der Professorin von Ungern-Sternberg zum Gesetzentwurf kann die problematischen Positionen nicht ausräumen, befasst sie sich doch genau so weit mit den Fragen zu den Eingriffen ins freie Mandat und ins Parteienprivileg, wie es ihrer eigenen Argumentation dienlich und geeignet ist, den juristisch nicht geschulten Leser zu täuschen. Dabei wird allerseits konsequent ausgeblendet, wie schwerwiegend und damit im Ergebnis auch verfassungswidrig einige Eingriffe in die Ausübung des freien Mandats eines Abgeordneten und ins Parteienprivileg sind oder sein können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bezahlen Sie sie einfach selber, Ihre Verfassungsfeinde!) Hier sei insbesondere auf den dritten Regelfall bei der Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter hingewiesen. Hier geht es um die Versagung der Gelder für den Abgeordneten oder die Fraktion, sobald der Mitarbeiter der selben Partei wie der Abgeordnete bzw. der Fraktion angehört und diese Partei durch den Verfassungsschutz als angeblich verfassungsfeindlich eingestuft wird. Dem Abgeordneten wird damit faktisch untersagt respektive bis zur Unmöglichkeit hin erschwert, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt ja gar nicht!) Mitarbeiter zu beschäftigen, die aus eigenem Antrieb und aus eigener Überzeugung diejenigen politischen Positionen und Ziele verfolgen, für die der Abgeordnete ins Parlament gewählt worden ist. Dieser Eingriff beeinträchtigt in unverhältnismäßiger Art und Weise den Abgeordneten in der Ausübung seines Mandats, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) da er an ein Kriterium anknüpft, das die Politik des Abgeordneten betrifft und diese mittelbar faktisch sanktioniert. Dies ist mit der Freiheit des Mandats unvereinbar und daher schlicht verfassungswidrig. Gleiches gilt für den bereits angesprochenen Konflikt beim Parteienprivileg. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Zwar ist man sich sowohl in der Entwurfsbegründung als auch in der Stellungnahme von Professorin von Ungern-Sternberg der Problematik bewusst, aber auch hier wird der Konflikt mit der vertretenen Auffassung weggewischt, das Parteiprivileg steht dem Finanzierungsausschluss nicht entgegen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Man macht es sich hier einfach, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! Nein!) da diese Auffassung für den praktisch wohl wichtigsten Teil des Anwendungsbereichs nicht zutreffend ist, nämlich dass die zum Ausschluss der Bezahlung führende Verfassungsfeindlichkeit eines Mitarbeiters daraus abgeleitet wird, dass er Mitglied derjenigen Partei ist, welcher der Abgeordnete angehört, für die er arbeitet. Das Parteienprivileg verbietet es, an die angebliche Verfassungsfeindlichkeit einer Partei negative Rechtsfolgen zu knüpfen, solange ihre Verfassungswidrigkeit nicht vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist. (Abg. Marcus Klein, CDU: Genauso steht’s ja im Gesetz!) Dass Gerichte dabei nicht der Einstufung des Verfassungsschutzes folgen, haben wir kürzlich im COMPACT-Verfahren gesehen. Wenn Abgeordnete einer Partei mangels staatlicher Finanzierung faktisch keine Mitarbeiter beschäftigen können, die derselben Partei angehören, ist dies ein mit dem Grundgesetz unvereinbares administratives Einschreiten gegen diese Partei. Das Parteienprivileg erstreckt sich auch auf die Fraktion und auf die Abgeordneten, die als Mitglieder dieser Partei ins Parlament gewählt worden sind. Wenn der Entzug aller Mandate an das Verbot einer Partei gebunden ist, sind die Mandate einer erlaubten Partei im Umkehrschluss unantastbar. Der dem Gesetzentwurf immanente Abwägungsfehler generiert also eine offensichtliche und erkennbare verfassungswidrige Einflussberechtigung, in der der Landtagspräsident noch eine Einzelfallentscheidung treffen darf. Der Gesetzgeber muss aber bei schwerwiegenden Eingriffen in die verfassungsrechtliche Position – hier in den Kernbereich des freien Mandats respektive das Parteienprivileg – das Wesentliche selbst regeln. Wenn er die Voraussetzungen für schwerwiegende Eingriffe in verfassungsrechtliche Richtpositionen so weit fasst, dass in den allermeisten Fällen, die unter diese Voraussetzungen fallen, die Entscheidung für den Finanzierungsausschluss verfassungswidrig ist, leitet das Gesetz den Landtagspräsidenten dazu an, verfassungswidrige Einzelfallentscheidungen zu produzieren. Das vorgeschlagene Gesetz ist daher verfassungswidrig, weil es vom Finanzierungsausschluss nicht diejenigen Fälle ausnimmt, in denen die behauptete Verfassungsfeindlichkeit bzw. Unzuverlässigkeit des Mitarbeiters allein darauf beruht, dass er Mitglied in derselben Partei ist wie der Abgeordnete bzw. die Fraktion, für den bzw. die er arbeitet, oder dass er sich lediglich für die Ziele der Partei einsetzt, welcher der Abgeordnete oder die Fraktion angehören. Das Bundesverfassungsgericht warnte, dass sich die streitbare Demokratie nicht gegen sich selbst richten dürfe; denn Sie hier im Saal können oder wollen nicht erkennen, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf diese Warnung ignorieren und einen verfassungswidrigen Angriff gegen die Demokratie und das Parlament führen. Wir werden eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetz einreichen, und am Ende werden wir feststellen, dass es hier nur eine demokratische Fraktion gibt. Das ist die AfD-Fraktion, (Heiterkeit und Zurufe von der SPD, der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) und Sie allesamt sind einfach Verfassungsfeinde. Sie haben von Demokratie nichts verstanden. (Beifall der AfD – Zurufe aus dem Hause: Oh! Oje!)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Lohr, holen Sie mal Luft. Das war ja ziemlich viel, was Sie so vorgelesen haben. (Abg. Joachim Paul, AfD: 90 % von denen haben gar nicht zugehört! –

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Damian Lohr AfD

Ja, nur weil Sie es nicht verstanden haben!) Der Lungenapparat kam ein bisschen in Wallung. Man hat ja gemerkt, dass die Luft langsam ausging. (Zurufe von der AfD: Wie der FDP! 2 %!) Ich möchte zuerst einmal zu diesem Thema unserem Landtagspräsidenten danken, dass wir einen Landtagspräsidenten haben, der sich mit dem Thema Demokratie ganz stark auseinandersetzt. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: „Auseinandersetzt“!) Das ist ganz wichtig für unsere Arbeit als Abgeordnete, aber auch für uns im Plenarsaal bzw. in der politischen Arbeit, dass wir bei den Veranstaltungen einen Kämpfer als Präsidenten haben, der sich ganz stark mit der Demokratie in der Vergangenheit bzw. auch in der Zukunft auseinandersetzt, und dass wir jemanden als Präsidenten im Landtag haben, der sich bei dem Wort „Demokratie“ – ich sage einfach einmal als Person Hendrik Hering in RheinlandPfalz und darüber hinaus – einen Namen macht, meine Damen und Herren. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe wirklich versucht, dem Vorredner zuzuhören, genauso wie in der ersten Runde. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja, aber Sie verstehen es nicht!) Ich muss ganz ehrlich sagen, dass es nach neun Jahren für mich persönlich keine Sternstunde ist, dass ich es nicht erlebe, dass Sie als Fraktion – Herr Lohr, und ich sage auch, Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer, Sie sind für Ihre Mitarbeiter mit verantwortlich –, es nicht hinbekommen, wirklich nicht hinbekommen, zu sagen, diejenigen, Ihre Fraktion, Sie persönlich, Herr Paul – – – Herr Frisch ist aus der Fraktion ausgetreten, weil er immer öffentlich erklärt hat, diese AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz bewegt sich immer weiter nach rechts, in eine verfassungsfeindliche Umgebung, und dass die Berichterstattung gerade um Sie, Herr Lohr und Herr Paul, dazu beiträgt, dass wir so etwas hier im Parlament diskutieren müssen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist keine Sternstunde. Dass Sie es auch nicht hinbekommen, zu sagen, wir wollen nur Mitarbeiter haben, die nicht verfassungsfeindlich sind, (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) wir wollen Mitarbeiter haben, die für Recht und Gesetz sind, sondern Sie mit Ihren Redebeiträgen zu diesem Tagesordnungspunkt tragen dazu bei, dass wir uns mit diesem Gesetz bestätigt fühlen, dass wohl in Ihrer Fraktion, in Ihrer Mitarbeiterschaft verfassungsfeindliche Personen beschäftigt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Von daher finde ich es bemerkenswert, dass es die AfD-Fraktion nicht schafft, mit uns gemeinsam zu sagen, das machen wir mit. (Zurufe von der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie legen es so aus, dass Sie sagen, wir wollten Ihnen die Mitarbeiter kürzen, bzw. wir wollten grundsätzlich dem Abgeordneten seine Rechte beschneiden. Das steht in diesem Gesetz nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der AfD) Das ist ganz klar eine falsche Auslegung und Interpretation dieses Gesetzentwurfs. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von daher, auch jetzt in der zweiten Lesung dieses Gesetzes, fühlen wir uns als FDP und in der Koalition bestätigt. Ich habe aufgrund ihrer Redebeiträge den Eindruck, dass auch die anderen Oppositionsfraktionen diesen Eindruck teilen. Wir fühlen uns bestätigt, hier zu handeln, weil Sie nicht in der Lage sind, diesen Zweifel auszuräumen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Lohr das Wort.

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Damian Lohr AfD

Herr Kollege Weber, ich habe irgendwie den Eindruck, Sie haben gar nicht verstanden, was ich gesagt habe. Die Ausführungen waren wahrscheinlich intellektuell zu anspruchsvoll für Sie. Unsere Mitarbeiter sind einwandfrei und sauber, da gibt es gar kein Problem. (Beifall der AfD – Unruhe im Hause) Aber Sie haben immer noch nicht verstanden, dass Sie ein Gesetz verabschieden wollen, das der Willkür Tür und Tor öffnet. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau das ist es!) In dem COMPACT-Urteil hat eine Behörde jetzt schon wieder vom Gericht auf die Ohren bekommen. In diesem Urteil wurde ganz klar gesagt, wir folgen nicht dem, was der Verfassungsschutz sagt. Aber Sie wollen der Willkür Tür und Tor öffnen, damit eine Regierungspartei sagen kann, liebe Behörde, sorge für diese Fakten. Ich bestätige diese Fakten, und dann sage ich, okay, der ist in dieser Partei Mitglied, der bekommt kein Geld. Es geht um die Willkür. Unsere Mitarbeiter sind lupenreine Demokraten. (Beifall der AfD) Da hat sich keiner etwas vorzuwerfen. (Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Sie können jetzt wieder johlen. Sie sind so festgefahren, und einige Juristen in diesem Saal wissen auch sehr wohl, dass Sie sich mit diesem Gesetz auf ganz dünnes Eis begeben. Das wissen einige Juristen in diesem Saal. – Sie wahrscheinlich nicht, Herr von Heusinger. Sie sind ja Gesinnungsjurist. Sie würden am liebsten alles verbieten. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie würden am liebsten alles verbieten, was hier oder da die Trennlinie ist. Wahrscheinlich wollen Sie uns irgendwann auch einsperren. Wir wissen nicht, welche Fantasien Sie noch haben. (Unruhe im Hause) Herr Weber, ich kann Ihnen ganz klar sagen, unsere Mitarbeiter sind einwandfrei. Wir werden aber niemals ein Gesetz mittragen, das der Willkür Tür und Tor öffnet; denn das ist klar gegen die Gewaltenteilung. Sie beerdigen mit so einem Gesetzesvorhaben die Demokratie. Aber nur, weil Sie es nicht verstanden haben, brauchen Sie nicht mit diesen Anwürfen gegen unsere Mitarbeiter zu kommen. Also, das ist wirklich absurd. Danke schön. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung hat Abgeordneter Weber das Wort.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Wissen Sie, Herr Lohr, über meinen Intellekt brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU –

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Damian Lohr AfD

Okay!) Darüber brauchen Sie sich wirklich keine Gedanken zu machen. Verwenden Sie dazu wirklich nicht den begrenzten Hirnschmalz in Ihrem Körper und Ihrem Kopf; denn der ist wirklich nur sehr begrenzt. (Abg. Damian Lohr, AfD: Für Sie reicht’s noch!) Von daher, wie gesagt, die persönlichen Angriffe nehme ich zur Kenntnis. Nichtsdestotrotz haben Sie meiner Meinung nach eine falsche Auslegung dieses Gesetzes. Wenn Sie wirklich lupenreine Demokraten hätten – was die Presseberichterstattung als fraglich bezeichnet –, wenn Sie wirklich lupenreine Demokraten in Ihrer Fraktion und in Ihrer Wahlkreismitarbeiterschaft hätten, dann würden Sie diesem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Nun hat Abgeordneter Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit der ersten Beratung des Entwurfs zu diesem Thema gibt es für uns FREIE WÄHLER keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Ob und inwieweit es seitens der einbringenden Fraktionen ergänzende Erkenntnisse gibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Uns wurde jedenfalls nichts zugeleitet. So verweise ich an dieser Stelle erneut auf meine Stilkritik am Vorgehen der Fraktionen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. Als FREIE WÄHLER hätten wir uns gewünscht, in diesen Prozess eingebunden zu werden, spätestens nachdem in der ersten Beratung die Stilkritik offen angesprochen wurde. Ich will grundsätzlich festhalten, wir FREIE WÄHLER wollen die Wähler politischer Mitbewerber für uns gewinnen, nicht durch Verbote der eigentlich favorisierten Partei, sondern durch Argumente und die besseren Lösungsansätze. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER) Aber im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um etwas anderes. Wenn jemand wegen eines Staatsschutzdelikts in jüngerer Vergangenheit verurteilt wurde, hat er oder sie im Parlamentsbetrieb nichts verloren. Das Gleiche gilt auch für diejenigen, die Mitglied in einer Partei waren oder sind, die als verfassungswidrig eingestuft wurde, oder Mitglied in einem Verein waren oder sind, der verboten wurde. Wir arbeiten in der Herzkammer der rheinland-pfälzischen Demokratie, also an einem sehr verletzlichen, verwundbaren Ort mit offenem Zugang zu Entscheidungsträgern und sensiblen Informationen. Da muss es unser aller Anspruch sein, dass auch unsere Mitarbeiter über jegliche Zweifel erhaben sind. Das gilt übrigens gleichsam für links und rechts. Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet und weswegen ich mir in dieser Angelegenheit eigentlich ein Anhörverfahren gewünscht hätte, ist die zeitliche Komponente, also die Frage nach der gesellschaftlichen Rehabilitation. Zehn Jahre sind eine lange Zeit, um eigene Fehler zu erkennen und zu korrigieren und dann neu zu beginnen, für einen jungen Erwachsenen im Alter von 18, 19 Jahren immerhin mehr als die Hälfte des bisherigen Lebens. Aber ungeachtet dessen halten wir den Vorschlag der regierungstragenden Fraktionen und an der GroKo arbeitenden CDU grundsätzlich für sinnvoll. Insofern werden wir dem Gesetzentwurf auch ohne unsere bisherige Einbindung ins Verfahren zustimmen und kündigen gleich mit an, dass unsere Mitarbeiter einer entsprechenden Überprüfung gelassen entgegensehen werden. Schließlich sehen wir uns als Gruppe genauso in der Pflicht wie alle Fraktionen dieses Hohen Hauses. Eine Frage habe ich jedoch noch. Wie gehen wir mit fraktionslosen Abgeordneten und der allgemeinen Alimentierung der Wahlkreisbüros um, falls es hier Auffälligkeiten geben sollte? Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Frisch das Wort.

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Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf greift tief in die Spielregeln unseres parlamentarischen Systems ein. Er ist keine abstrakt-generelle Regelung, sondern eine gezielte Attacke auf eine unliebsame politische Konkurrenz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfassungsfeinde!) Er ist aber auch ein Eingeständnis: das Eingeständnis, dass die etablierten Parteien offensichtlich nicht mehr daran glauben, im Kampf um Wählerstimmen allein mit politischen Mitteln bestehen zu können. Deshalb wird der Fokus jetzt verschoben, weg vom demokratischen Diskurs hin zur administrativen Kontrolle. Das jedoch ist kein Ausdruck wehrhafter Demokratie. Das ist Verwaltungspolitik im Ausnahmezustand, trotz scheinbar neutraler Mittel mit dem klaren Ziel, die Opposition zu schwächen und so die eigene Macht zu sichern. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Sie sind nicht die Opposition!) Der Wissenschaftliche Dienst hält die geplanten Einschränkungen für verfassungsrechtlich vertretbar, weil sie einer sachlichen Zielsetzung dienten und nicht willkürlich seien. Formaljuristisch betrachtet mag das richtig sein, aber politisch und rechtsstaatlich sind sie ein Dammbruch. Bisher ist kein einziger konkreter Fall bekannt, in dem ein Mitarbeiter einer Fraktion oder eines Abgeordneten die Arbeit oder gar die Sicherheit des Landtags beeinträchtigt hätte. (Beifall bei der AfD) Es gibt also keinen objektiven Grund für den Generalverdacht, unter den der Entwurf Hunderte von unbescholtenen Mitarbeitern stellt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unbescholtene? Verfassungsfeinde!) Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die jetzt angestrebte Zuverlässigkeitsüberprüfung genauso ergebnislos enden wie die bereits durchgeführte Sicherheitsüberprüfung. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir werden sehen!) Darum gilt für uns das, was der Staatstheoretiker und Aufklärer Montesquieu bereits im 18. Jahrhundert wusste: Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, kein Gesetz zu erlassen; (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) auch deshalb, weil der Entwurf neben unproblematischen Passagen zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe und interpretationsfähige Kriterien enthält, die eine Unzuverlässigkeit überdies nur indizieren. Hinzu kommt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als Erkenntnisquelle hochproblematisch ist. Wenn Einschätzungen einer der Exekutive angehörenden Behörde, die aktuell dem SPD-geführten Innenministerium untersteht, maßgeblich dafür sind, einer Fraktion als Teil der Legislative Mittel zu entziehen, wird die staatliche Gewaltenteilung ad absurdum geführt. Darüber hinaus widerspricht es in fundamentaler Weise den verfassungsrechtlichen Prinzipien des Minderheitenschutzes und der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, dass eine der Regierungsmehrheit unterstehende Institution und am Ende ein parteipolitisch gebundener Landtagspräsident über die finanziellen Ressourcen ihrer Konkurrenten entscheiden. Zweifellos ist es richtig, die Alimentierung von Verfassungsfeinden durch den Staat zu unterbinden. Wer aber ein Verfassungsfeind ist und wer nicht, entscheidet in Deutschland weder eine Parlamentsmehrheit noch die Regierung noch ein der größten Regierungsfraktion angehörender Verwaltungschef, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, und das ist gut so. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz öffnet dem Missbrauch staatlicher Macht Tür und Tor. Allein das ist Grund genug, es abzulehnen. Die im Rahmen der ersten Lesung und auch heute wieder zu hörende Argumentation, wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten, ist brandgefährlich. Mit exakt diesem Argument schränken autoritäre Herrscher immer wieder die Rechte ihrer Bürger ein. Auch hier und heute ist Misstrauen angebracht angesichts eines Bundesverfassungsschutzes, der bereits die Forderung nach Corona-Aufklärung als grundgesetzfeindlich einstuft, und angesichts eines rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, der der Landesregierung zugesteht, öffentlich und mit Haushaltsmitteln gegen die Opposition zu agitieren. Wenn Kollege Köbler im letzten Plenum in einem Zwischenruf die freiheitlichkonservative Zeitschrift Cicero, deren langjähriger Chefredakteur inzwischen Kulturstaatsminister ist, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, schlimm genug!) mit dem nationalsozialistischen Hetzblatt Der Stürmer vergleicht, sollte jedem hier klar sein, mit welchen kruden Maßstäben seitens der Regierungsparteien in diesen Fragen gemessen wird. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Schlimmer Mensch, ist ein schlimmer Mensch!) Meine Damen und Herren, eine wehrhafte Demokratie muss sich gegen Gewalt und Umsturz schützen. Sie tut dies aber nicht mit politisch aufgeladenen Verwaltungsakten, mit denen man Oppositionsfraktionen ihrer Handlungsfähigkeit beraubt. Wer das macht, versteht Demokratie als Besitz, nicht als Prozess. (Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos: So ist es!) Der vorliegende Gesetzentwurf erscheint insofern als eine Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Ihn abzulehnen heißt nicht, eine bestimmte Partei zu verteidigen, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, genau das!) sondern Rechtsstaat und Demokratie zu bewahren. Das sollte eigentlich in unser aller Interesse sein; (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder beschäftigen Sie auch Verfassungsfeinde?) denn schließlich könnten unter veränderten politischen Vorzeichen auch ganz andere zum Opfer dieses Gesetzes werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. Drumm das Wort.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist dieser Gesetzentwurf dem Sinne nach ausdrücklich zu begrüßen. Es kann tatsächlich nicht sein, dass man seine eigenen Feinde großzügig unterstützt, damit sie mich noch besser bekämpfen können. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Allerdings gibt es zwei Punkte, aufgrund derer ich dem Entwurf so nicht zustimmen kann. Erstens – da bin ich ganz auf der Linie von Herrn Spies – brauchen wir eindeutige und klare Kriterien. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir!) Tatsächlich nennt der Entwurf zwei klare, eindeutige Kriterien für die fehlende Zuverlässigkeit. Allerdings heißt es in Nummer 3: „Die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt in der Regel Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen,“ – ich wiederhole, die Annahme rechtfertigen – „dass sie in den letzten fünf Jahren einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt haben.“ (Abg. Marco Weber, FDP: Wo ist das Problem?) Hier wird Tür und Tor geöffnet für nicht enden wollende Streitereien, politische Einflussnahmen usw. Was sind Tatsachen, die „die Annahme rechtfertigen, dass“? (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Was bedeutet „Bestrebungen […] verfolgt oder unterstützt haben“? Wer soll das entscheiden? Es gibt nur eine einzige Instanz, die hier maßgebend ist, nämlich die Gerichte, insbesondere die Verfassungsgerichte und ihre Urteile. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Der Verfassungsschutz, der bekannterweise nicht unabhängig ist, reicht keinesfalls aus. (Beifall der Abg. Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD) Zweitens, in Absatz 3 des § 6a bzw. § 12 wird festgelegt, dass der Landtagspräsident allein die Entscheidung über die Zuverlässigkeit trifft. Ist dies sinnvoll, oder wäre es nicht besser, wenn ein größeres Gremium dafür zuständig ist? Was ist, wenn wir einen Landtagspräsidenten haben, der die Demokratie nicht so entschieden verteidigt wie der jetzige? Wollen Sie dann auch noch, dass der Präsident allein entscheidet? Zum Abschluss kann ich nur den letzten Satz meiner Rede von heute Morgen wiederholen: Liebe Mitglieder der Regierung und der Regierungsfraktionen, wenn Sie gute Arbeit leisten für unser Land und für die Menschen in unserem Land, dann brauchen Sie keine Angst vor der AfD zu haben. So wie Sie es hier machen, fördern Sie aber nur deren Erfolge. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht noch einmal für die CDU-Fraktion Abgeordneter Klein. Sie haben noch gut 2,5 Minuten übrig.

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Marcus Klein CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss mich jetzt noch mal melden, weil ich es wirklich schwer erträglich finde, wie Sie sich hier in Ihrer Opferrolle suhlen. Ich finde, das kann man auch so nicht stehen lassen. Wer Verfassungsfeinde beschäftigt, ist kein Opfer, sondern macht sich mitschuldig. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Es ist auch entlarvend, wie Sie das machen und wie Sie sich hier hinstellen. Vielleicht wissen Sie auch mehr, als wir das wissen, und dann ist es gut, wenn wir das bald auch alle wissen und Sie für Ihre Mitarbeiter dann keine Entschädigung mehr erhalten. Bei einem Punkt würde ich mir aber auch wünschen, dass Sie das Gesetz dann auch mal lesen – das ist mir besonders wichtig, dass auch hier noch mal zu sagen – und das nicht wieder immer falsch wiedergeben; denn Ihre Ausführungen sind auch in der Sache daneben. Die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz, auf die Sie sich immer berufen, und das sprechen Sie hier zur Öffentlichkeit, reicht nicht aus. Hier steht bei den Regelbeispielen dabei: „Die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt in der Regel Personen, die Mitglied in einer Partei waren, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht […] festgestellt hat.“ (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Wir haben also hier erst noch eine gerichtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das hier drinsteht. Deswegen geht auch der komplette Inhalt Ihrer Rede an der Sache schlicht vorbei. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Drumm das Wort.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Dann haben Sie zumindest meiner Rede nicht zugehört. (Abg. Marcus Klein, CDU: Doch!) Ich habe ausdrücklich gesagt, dass die beiden Punkte völlig in Ordnung und klar sind. Es geht nur um den Punkt 3, der wachsweich ist und der zu Problemen führt. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos – Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meldet sich)

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Hendrik Hering

Zur Geschäftsordnung, oder was? (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ne, Redezeit!) – Gut. Ja, bitte. Abgeordneter von Heusinger, Sie haben noch gut 1,5 Minuten.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es wurde hier von rechter Seite immer wieder bemüht – ich möchte das klarstellen –, der Verfassungsschutz sei nicht unabhängig. Der Verfassungsschutz ist genau wie die Polizei eine staatliche Behörde und hat genau wie Parlamente und Gerichte die Aufgabe, (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) unsere Verfassung und unsere Demokratie zu schützen. Das macht die Polizei, das machen Parlamente, das machen Gerichte, und das macht auch der Verfassungsschutz. Genau diese schützenden Behörden braucht ein demokratischer Staat. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Das ist eine Abteilung im Innenministerium!) Wenn Sie genau diese staatlichen Behörden, die es erfordert, um unser Grundgesetz zu schützen, ablehnen, zeigen Sie damit, dass Sie diejenigen sind, die die Verfassung ablehnen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat der fraktionslose Abgeordnete Joa das Wort.

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Matthias Joa fraktionslos

Geehrter Präsident, liebe Kollegen! Was mir im Zusammenhang mit der Debatte immer wieder auffällt, ist die Verwendung des Worts „Demokratie“, die inflationäre Verwendung dieses Worts, also Demokratie, Volksherrschaft. Ich frage mich, ob hier immer mit dem gleichen Maßstab gemessen wird. Ich möchte eine kurze Geschichte aus den Anfangszeiten der AfD erzählen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie dürfen nur auf das, was ich gesagt habe, eingehen! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Das passt Ihnen nicht, ist mir schon klar. Als wir damals unter Bernd Lucke die ersten Veranstaltungen gemacht haben, gab es vonseiten der Antifa einen Terror gegen Wirte, einen Terror gegen die Veranstaltungen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU – Unruhe im Hause) Es wurden Leute bedroht, es wurden Fassaden beschmiert, es wurden Gäste und Kennzeichen fotografiert. (Zurufe von der CDU und des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) War dies demokratisch? Ich sage Ihnen, aus welchem Milieu das kam. Das kam aus dem grünen, linken Milieu, aus Landau. Da wurden die Leute eingeschüchtert und bedroht über Monate. Das waren Methoden des politischen Terrors, und da gab es kein Wort des politischen Gegners, kein Wort des Bedauerns, kein Wort dazu, dass es Straftaten sind. Man hat es einfach hingenommen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt kriegen Sie mal den Dreh zu meinem Vortrag!) Vor dem Hintergrund kommt mir die Diskussion um das Wort „Demokratie“ hier einfach nur sehr schal und verlogen vor. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD)

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Hendrik Hering

Zur Erwiderung Kollege von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Wenn Sie auf meinen Redebeitrag Bezug genommen und zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass ich gesagt habe, wir haben Institutionen in unserem demokratischen Staat, die unsere Demokratie, unsere Verfassung und auch jeden Einzelnen schützen: Gerichte, Polizeibehörden, Verfassungsschutz. Wenn es solche Vorgänge gab – ich kenne jetzt die Vorgänge nicht, deswegen kann ich dazu nichts sagen –, dann haben sich bestimmt die Polizei und Gerichte darum gekümmert, und da gab es vielleicht Urteile, vielleicht Freisprüche, was auch immer. Das ist aber doch das Wichtige in unserem Staat. Deswegen kann ich es nicht akzeptieren, wenn man den Verfassungsschutz immer als irgendwie abhängige Behörde bezeichnet, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist er doch! Er ist eine Abteilung im Innenministerium!) weil der Verfassungsschutz unabhängig davon besteht, wer regiert. Es ist eine Behörde, die unabhängig von den jeweils Regierenden weiter besteht. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU –

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12234 –. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen wurde. Wer in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen ist. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Wir kommen damit zu Punkt 14 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12249 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Umweltausschusses – Drucksache 18/12443 – Die erste Plenarberatung erfolgte in der 89. Sitzung mit Aussprache. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt und Forsten und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12249 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen damit zu Punkt 15 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12278 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/12406 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als erste Fraktion hat unsere AfD-Fraktion schon im Jahr 2018 die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert. Warum? – Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, ineffizient und bürokratisch. Deshalb will und wird die AfD die Straßenausbaubeiträge abschaffen, um unsere Bürger finanziell zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Wir stellen den Kommunen in unserem Gesetzentwurf jährlich mindestens 90 Millionen Euro zur Verfügung, um den Einnahmeausfall auszugleichen. (Zuruf von der SPD: Woher?) Damit haben die Kommunen mehr zur Verfügung als bisher mit den Straßenausbaubeiträgen, und sie sparen sich Verwaltungskosten. Finanzielle Entlastung der Bürger und Entbürokratisierung kennzeichnen unseren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Die ungerechten Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, schafft gleichzeitig Bürokratie ab. Insbesondere die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge ist aufwendig. Die Verwaltungskosten machen im Durchschnitt mehr als 22 % des Beitragsaufkommens aus. Jahr für Jahr müssen die beitragspflichtigen Grundstücke erfasst werden, da sich die Verhältnisse ändern können. Dazu sind teure Software und geschultes Personal, Verwaltungsmitarbeiter und Juristen erforderlich. Besonders interessant ist, dass Verwaltungen inzwischen Probleme haben, qualifiziertes Personal zu finden, um die ungerechten Straßenausbaubeiträge zu vollziehen. Die Stadt Koblenz ist ein solcher Fall. Dort fehlen die Mitarbeiter, sodass Ausbaubeiträge aktuell gar nicht mehr eingetrieben werden können. Der hohe Verwaltungsaufwand darf nicht auf die Ausbaubeiträge umgelegt werden. Alle Bürger zahlen die Bürokratie über die Grundsteuer mit. Schaffen wir die Straßenausbaubeiträge ab, dann schaffen wir auch die Verwaltungskosten ab und geben somit Spielraum frei, um die Grundsteuer zu senken. Die Botschaft lautet: Von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge profitieren alle Bürger. Das mögen die Roten nicht wahrhaben wollen. Sie mögen lieber ungerechte Beiträge und Bürokratie, statt die Bürger zu entlasten. Wir sind die Alternative zur rot-grünen Belastungspolitik. Die AfD schafft die Straßenausbaubeiträge ab. Noch eine Anmerkung zur CDU, die unseren Gesetzentwurf abgekupfert hat: (Zuruf aus dem Hause: Was?) Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in der vergangenen Woche abgelehnt, dass unser Gesetzentwurf Teil einer Anhörung über Straßenausbaubeiträge wird. Insbesondere die Unionsfraktion hat offensichtlich Angst vor Wettbewerb. Es ist nämlich sehr wahrscheinlich, dass die Experten unseren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bevorzugen würden respektive bevorzugt hätten. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Letztlich aber, liebe Kollegen, sind die Bürger die besten Experten, und diese befürworten die Position der AfD. Wir wollen gemeinsam Straßenausbaubeiträge abschaffen. Bei der Landtagswahl im März 2026 stimmen die Bürger auch über die Straßenausbaubeiträge ab. Wer AfD wählt, wählt Entlastung. Wer AfD wählt, wählt Bürokratieabbau, und wer AfD wählt, hilft sich selbst und unseren gebeutelten Kommunen. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Die AfD schafft die ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträge ab und bringt unser Land nach vorn. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Koalitionsfraktionen spricht Abgeordneter Oster.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, diese Debatte ist erschöpfend diskutiert und ausdiskutiert. (Heiterkeit des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) Wir haben im letzten Plenum in sage und schreibe drei einzelnen Debatten dazu diskutiert. Ich glaube, die Positionen sind ausgetauscht. Die Fakten dazu liegen auf dem Tisch. Ich habe es das letzte Mal gesagt und werde es heute wieder betonen: Ihr Antrag ist handwerklich einfach schlecht gemacht. Er baut auf falschen Tatsachen auf. Alle seien dagegen. Gerade haben Sie es wieder so formuliert. Der Gemeinde- und Städtebund hat es ausdrücklich anders formuliert zu Ihren Zahlen, die Sie hier in den Raum werfen – 90 Millionen Euro. Eine andere Oppositionspartei spricht von über 200 Millionen Euro. Ich erinnere mich noch an die Debatten aus der letzten Periode. Da waren es andere Millionenbeträge. Ich habe es schon einmal gesagt. Vielleicht sollten Sie sich als Opposition einmal zusammen an den Tisch setzen und sich darauf einigen, was denn jetzt die Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz kosten würden. Wenn Sie schon nicht wissen, was es am Ende kosten soll, wer soll es dann überhaupt noch wissen? Ein Fakt, den Sie auch immer wieder verkennen: Sie wollen einige wenige entlasten und wollen dafür die Allgemeinheit, nämlich alle Bürgerinnen und Bürger, belasten. Das wird es mit uns als Koalitionsfraktionen nicht geben. Wir haben uns darüber hinaus angeschaut, wo Sie streichen wollen – darüber haben Sie in den Deckblättern auch geschrieben –, zum Beispiel im Bereich von Frauen, nur um einen Bereich zu nennen. Dagegen werden wir uns an der Stelle massiv aussprechen und das nicht unterstützen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Bollinger das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Zu der Höhe des Erstattungsbeitrags, 90 Millionen Euro: Es gibt Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern, die größer als Rheinland-Pfalz sind, mehr Straßen haben und mit weniger Geld auskommen. Insofern sind wir damit gut aufgestellt. Zudem werden wir für die ersten beiden Jahre jeweils 5 Millionen Euro zur Fortbildung der Mitarbeiter, die mit der aktuellen Erfassung der Straßenausbaubeiträge befasst sind, zur Verfügung stellen. Damit werden wir sogar mehr Geld haben, als wir benötigen, um die von 34 Jahren SPD-Regierung zugrunde gerichtete Infrastruktur zu verbessern. Das ist schon mal ein wichtiger Schritt. Was die Finanzierung betrifft, Herr Oster, haben wir für die Frauenhäuser zum Beispiel deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen wollen, als das die Regierungsfraktionen und die Landesregierung getan haben. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Das haben Sie leider abgelehnt. Wo wir sparen wollen, ist bei den Migrationskosten durch eine Abschiebeoffensive, durch Einsparungen bei Ihren unsinnigen Maßnahmen des sogenannten Klimaschutzes, die unser Land über 200 Millionen Euro kosten. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)

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Hendrik Hering

Herr Bollinger, Sie müssen zur Sache und zu dem Wortbeitrag des Herrn Oster reden.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Ja, Herr Oster hat mir vorgeworfen, wir hätten das nicht gegenfinanziert. Er hat darauf hingewiesen, es sei angeblich Frauenförderung gewesen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Das habe ich widerlegt und ihm dargelegt, wo wir sparen wollten. Das wäre auch bei der NGO-Förderung, damit da keine Regierungspropaganda gemacht werden kann. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Junk.

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Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute nun zum wiederholten Mal über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Wir haben dazu als CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht. Darüber wird im September im Innenausschuss in einer Anhörung beraten. Dann werden wir sehen, was dieses Ergebnis bringt. Wir werden auf jeden Fall als CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Ich sage es gerne hier vor Ihnen als Kolleginnen und Kollegen, aber auch vor allen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, die uns im Livestream zuschauen. Ich brauche nicht mal im Buch nachzuschlagen; denn da genügt einfach der gesunde Menschenverstand, Herr Bollinger. Wenn Sie von 20.000 km Gemeindestraßen in Rheinland-Pfalz ausgehen, und wenn Sie unterstellen, dass Sie diese Straßen alle 50 Jahre erneuern wollen – manche vielleicht nach 40, manche nach 60, im Durchschnitt nach 50 Jahren –, dann müssen Sie also in Zukunft jedes Jahr 400 km Straße erneuern. Wir wissen heute, dass bei den Straßen 1 km mindestens mal 1 Million Euro kostet, manche sogar schon 1,5 Millionen Euro. Es haben mich als CDU-Abgeordneter sogar einige angeschrieben, die einzelne Straßenabschnitte hatten, die über 2 Millionen Euro gekostet haben. Wir reden also über einen Bedarf von 400 bis 600 Millionen Euro jedes Jahr, wenn wir die Infrastruktur in Schuss halten wollen. Wenn ich dann weiß, dass ich 60 % über wiederkehrende Beiträge ersetzen muss, wenn ich die abschaffe, dann komme ich also mindestens auf einen Betrag von über 200 Millionen Euro, den ich jedes Jahr benötige, um die Straßenausbaubeiträge seriös abzuschaffen. Allein daran erkennen Sie, dass Sie mit Ihren 90 Millionen Euro viel zu tief greifen. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Ich glaube, Sie haben einfach abgeschrieben und legen ein bisschen was drauf!)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich den Beiträgen meiner Vorredner von SPD und CDU weitgehend anschließen. Über die Straßenausbaubeiträge haben wir in den vergangenen beiden Plenarsitzungen ausgiebig debattiert, und im Rahmen des Anhörverfahrens zum Gesetzentwurf der CDU werden wir das auch weiterhin machen. Für uns FREIE WÄHLER gilt, Straßenausbaubeiträge müssen abgeschafft werden. Die weitere Debatte zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf hat sich damit erübrigt. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Ebling.

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Michael Ebling

Meine Damen, meine Herren! Ich teile die Einschätzung des Kollegen von mir aus betrachtet zur Linken, der deutlich gemacht hat, dass wir, glaube ich, in den letzten drei oder vier Plenarsitzungen eben genauso oft über dieses Thema gesprochen haben. Ein bisschen habe ich auch den Eindruck und kann mich dessen nicht erwehren, wir haben es jetzt schon von rechts nach links, von oben nach unten und von allen Seiten beleuchtet. Wenn das jetzt der zentrale Wahlkampfschlager der AfD wird, wie Herr Dr. Bollinger das deutlich gemacht hat, dann will ich aber auch zentral festhalten, dieser Gesetzentwurf ist ungerecht, er ist ineffizient, und er ist bürokratisch. Vor allen Dingen ist er offensichtlich, wie sich die AfD präsentiert, so, dass er die Menschen hinter das Licht führt, weil er nichts abschafft, sondern eine Belastung nur verschiebt. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Einsparungen!) Getragen werden muss es, und genau deshalb ist es keine Einsparung. Auch darauf wurde schon in der Debatte hingewiesen. Darauf weisen auch führende Gutachter hin, die unter anderem im nordrhein-westfälischen Landtag dazu Stellung genommen haben, dass sich natürlich die Aufgabe dann nur auf die Ebene des Landes verschiebt und auch dort am Ende wieder für einen Aufwand sorgt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Insofern wird auch dieser Aufwand am Ende – Überraschung, Pointe – von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu bezahlen sein. Insofern ist das tatsächlich nur der Versuch, auf etwas hinzuweisen, das am Ende darin mündet, dass man eine Last, die gerecht verteilt wird, zukünftig ungerechter verteilen will. Das bedeutet, die Menschen sollten sich davor hüten, auf diese kurze Spur zu gehen. Es bleibt als Widerspruch – ich will darauf hinweisen – nur hängen. In der letzten Sitzung waren es noch 200 Millionen Euro Ausgleich, heute sind es 90 Millionen Euro. Wie eine dieser beiden Summen überhaupt zustande gekommen ist, ist zumindest für die Landesregierung nicht nachvollziehbar. Vermutlich ist sie am Ende des Tages auch austauschbar. Ich habe gutes Verständnis dafür, dass dieses Haus nach dieser Debatte den Gesetzentwurf ablehnt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12278 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung. Wir kommen damit zu Punkt 16 der Tagesordnung: Entwurf eines Landesgesetzes über Ausgleichsleistungen bei Preisermäßigungen im Ausbildungsverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12385 – Erste Beratung Für die Landesregierung – – – (Zuruf aus dem Hause: Ohne Aussprache!) – Entschuldigung. Wir haben uns darauf verständigt, dass es ohne Aussprache ist. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12385 – an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12381 – Erste Beratung Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren. Wir kommen damit zu Punkt 18 der Tagesordnung: Mehr Vertrauen wagen – Gaststättenrecht reformieren Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11729 – dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 18/12405 – Das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz stärken – Bürokratie abbauen Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12473 – Für die Antragsteller spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Mehr Vertrauen wagen – Gaststättenrecht reformieren“: So haben wir unseren Antrag überschrieben, der im Frühjahr erstmals beraten wurde. Mehr Vertrauen wagen, das ist der Leitgedanke unseres Gesamtkonzepts zum Bürokratieabbau und darüber hinaus; denn ganz klar ist, wir werden den Ballast einer überbordenden Demokratie eben nicht abwerfen können, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bürokratie! – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Ich glaube, Sie meinen Bürokratie!) wenn wir nicht den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmerinnen und Unternehmern genauso wie auch den Entscheidern innerhalb der Behördenhierarchie künftig mehr vertrauen. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, in der ersten Beratung unseres Antrags gab es eine breite Übereinstimmung bei unserem Verweis auf die Bedeutung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes. Zielgenau für diese Branche enthält unser Antrag Vorschläge, die der Gastronomie nachhaltig helfen und insbesondere vermeidbare Belastungen abbauen würden. Für die Umsetzung und zur Rechtsbereinigung erforderlich ist, dass Rheinland-Pfalz endlich auch ein Landesgaststättengesetz erlässt. In der Expertenanhörung wurde dieser Ansatz genauso wie der von uns vorgeschlagene Wechsel von der Genehmigungspflicht hin zur Anzeigepflicht vom DEHOGA und der AG der Industrie- und Handelskammern ausdrücklich befürwortet. (Abg. Marco Weber, FDP: Na!) Eindrücklich war zum Beispiel in dem Zusammenhang der Vergleich des IHK-Experten, der aufgelistet hat, welche Unterlagen für die Eröffnung einer Gaststätte in Mainz und einer Gaststätte in Wiesbaden erforderlich sind. Das Verhältnis ist 9 : 4, meine Damen und Herren. In Rheinland-Pfalz in Mainz brauchst Du neun Unterlagen, einschließlich Bauplänen usw., in Wiesbaden reichen vier, (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann geh doch nach Wiesbaden!) und die Gebühren sind entsprechend günstiger. Das zeigt, in Hessen, wo es schon längst ein Gaststättengesetz mit der Anzeigepflicht gibt, ist Bürokratieentlastung möglich, in Rheinland-Pfalz bisher leider noch nicht. (Beifall der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Unterstützt und von niemandem kritisiert wurde in der Anhörung zum Beispiel auch unser Vorschlag zur Abschaffung der Dopplung von Reisegewerbekarte und gaststättenrechtlicher Genehmigung. Das ist auch in vielen anderen Bundesländern längst bereinigt, in Rheinland-Pfalz noch nicht. Trotz dieses durchaus wohl befürwortenden Ergebnisses der Anhörung hat die Koalition unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt. Es gab nicht einmal den Versuch, vielleicht einen gemeinsamen Antrag abzustimmen. Kurz vor knapp kam stattdessen jetzt ein Alternativantrag aus der Koalition, und bemerkenswert ist schon der Einstieg. Nur zur Erinnerung: Unsere Forderung nach einem modernen Landesgaststättengesetz war der Hauptkritikpunkt der Ampel im Ausschuss. Jetzt fordert die Ampel in den ersten Forderungen direkt, die Landesregierung soll das Bundesgaststättengesetz auf Praxistauglichkeit überprüfen und erforderliche Anpassungen vorschlagen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Hört, hört!) Da bin ich mal gespannt; denn weil die Bundesländer seit 2006 nun mal die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht haben, bin ich mir in einem sicher: Die Landesregierung kann das Bundesgesetz prüfen, so lange sie will. Der Bund wird da nichts mehr ändern und einen Anpassungsbedarf nicht umsetzen. Das zeigt doch, wenn man wirklich etwas ändern will – und das scheint selbst die Ampel nicht völlig auszuschließen –, dann wird man um ein Landesgaststättengesetz gar nicht herumkommen. (Beifall der CDU) Wenn man bei dem Ampelantrag ansonsten mal das übliche Regierungslob und was alles Tolles gemacht ist, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, oder? Ist richtig gut!) beiseitelässt und sich wirklich auf die gaststättenspezifischen Themen konzentriert, dann ist eine Menge gar nicht Falsches drin, vieles auch richtig, ziemlich abstrakt. (Abg. Marco Weber, FDP: Genau, so sind wir!) Unser Vorschlag war deutlich konkreter, aber manches geht in die richtige Richtung bzw. findet sich eigentlich schon in unserem Antrag wieder. Mal ein Beispiel dafür: Unser Antrag wirbt für Erleichterungen von Existenzgründung und Betriebsübernahmen und nennt in dem Zusammenhang Ausnahmen von Berufsausübungsregelungen. Außerdem fordern wir ein „bürokratiearmes und wirtschaftsfreundliches“ Gaststättenrecht. Sie schreiben dann eben, dass die Nachfolge „bürokratieärmer, transparenter und digital“ gestaltet werden soll. Das liegt also inhaltlich alles dicht beieinander, oder doch zumindest das meiste. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Es gäbe weitere Parallelen, aber eines ist klar: Wir haben schon jetzt mit unserem Antrag erreicht, dass die Aufmerksamkeit auf spürbare Verbesserung und den Rechtsänderungsbedarf zugunsten der Gastronomie gelenkt wird. Unser Antrag war konkret. Der Änderungsantrag ist deutlich abstrakter formuliert. Da der Änderungsantrag so tut, als wären sinnvolle Verbesserungen ohne ein eigenständiges Gaststättengesetz erreichbar, fällt er hinter unseren Antrag zurück, (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) auch wenn er, wie gesagt, manche unserer Forderungen enthält und durchaus in die richtige Richtung geht. (Glocke der Präsidentin) Wir werden ihn also bei der Umsetzung konkret konstruktiv-kritisch begleiten, appellieren aber natürlich an Sie für die Zustimmung zugunsten unseres konkreteren, besseren Antrags. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Dr. Anna Köbberling das Wort.

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Dr. Anna Köbberling SPD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Dann wissen doch wir schon Bescheid, was heute passiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gaststätten, Kneipen und Restaurants sind ganz wichtige Orte des sozialen Lebens und der Begegnung. Dort treffen sich Menschen, um der Einsamkeit zu entgehen. Es werden Probleme besprochen, und es werden die wichtigsten Tage im Leben gefeiert. Gaststätten sind unverzichtbar für den Tourismus und Teil unserer Esskultur. Sie sind Orte der Lebensfreude und halten unsere Gesellschaft zusammen. So oder ähnlich habe ich das in der Debatte zum Gaststättenantrag im April hier vorgetragen. (Zuruf des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Das hat natürlich immer noch volle Gültigkeit. Damit die für Einheimische und für Touristinnen und Touristen so unverzichtbare Gastronomie in Rheinland-Pfalz weiterhin stark bleibt, brauchen wir das Gleiche wie überall in der Wirtschaft: Wachstum. Rund 100.000 Arbeitsplätze gibt es in der Gastronomie. Wenn man die Zulieferer noch mitrechnet, sind es etwa 150.000. Während die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse im Bund stagniert in den letzten Jahren, ist sie in Rheinland-Pfalz gestiegen. Wir hatten bei der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse ein Plus von 3 %. Davon sind 45.000 versicherungspflichtig und etwa 55.000 Minijobs. Trotz dieser hohen Zahl von Beschäftigungsverhältnissen nimmt leider der Umsatz ab. Im Jahr 2024 hat er stagniert, nachdem er sich im Jahr 2023 wieder von der Pandemie erholt hatte und um 1,7 % gewachsen war. Im ersten Quartal 2025 haben wir ein Miniwachstum von 0,3 %. Das muss sich wieder ändern. Eine wichtige Rolle spielen dabei erfolgreiche Betriebsübergaben. Betriebsübergaben zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen, Wachstum zu generieren, muss unser gemeinsames Ziel sein. Die Anhörung vom 22. Mai hat jedoch ergeben, dass der Antrag der CDU dafür die falschen Instrumente vorschlägt oder zum Teil die falschen Instrumente vorschlägt und uns insbesondere ein eigenes Landesgaststättengesetz einfach überhaupt nicht weiterbringt. Ein Gesetz alleine schafft kein Wachstum. Deswegen legt die Ampelkoalition einen Alternativantrag vor. Die richtigen Instrumente, um Wachstum zu erzeugen, Beschäftigung zu sichern und Gaststätten als Ort der Begegnung zu erhalten und zu fördern, sind unserer Überzeugung nach erstens: eine nachhaltige Tourismusförderung – dazu gehören die Fortschreibung der Tourismusstrategie und die konsequente Fortführung unserer Standortkampagne „Rheinland-Pfalz Gold“ –, zweitens: Fachkräftesicherung, unter anderem durch die zügige Arbeitsaufnahme durch Zugewanderte, durch anständige Löhne und faire Arbeitsbedingungen, drittens: Digitalisierung, wie überall in der Wirtschaft, so auch im Gastgewerbe – wir müssen bei der Digitalisierung schneller vorankommen mit einem Once-Only-Prinzip –, viertens: Entbürokratisierung, auch bei den Dokumentations- und Nachweispflichten, und fünftens: ein leichterer und transparenterer Betriebsübergang. Um bei diesen beiden letzten Punkten, der Entbürokratisierung und dem Betriebsübergang, die richtigen Maßnahmen zu finden, die nicht den Gesundheitsschutz und den Hygieneschutz aufs Spiel setzen – denn das ist im Sinne der Gäste unverzichtbar und sakrosankt –, um die richtigen Instrumente zu finden, gibt es schon ein strukturiertes Verfahren, nämlich den Praxischeck Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe, bei dem alle wichtigen Akteure, zum Beispiel der DEHOGA und die IHK, in führender Rolle beteiligt sind. Das ist ein Verfahren, das bereits läuft, und die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen. Wir wollen dem nicht vorgreifen und erwarten aber selbstverständlich, dass wir als Landtag informiert werden. All das steht in unserem Antrag. Deshalb bitten wir Sie alle, dem zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Dr. Bernhard Braun. (Abg. Marco Weber, FDP: Bernhard!)

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Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das waren jetzt sozusagen die Grundsätze, die aufeinandergestoßen sind. Ich will es mal für uns so zusammenfassen: Es wäre gut, wenn sich was bewegen würde, und es wäre gut, wenn sich schnell was bewegen würde. Deswegen ist die Form des Gesetzes – Sie sagen zu Recht, man hätte das schon längst machen sollen, aber wir haben es jetzt nicht als Gesetzesinnovation vorgesehen –, glaube ich, in dieser Legislatur nicht mehr umzusetzen. Wenn wir jetzt anfangen darüber zu diskutieren, dann haben die Leute im Gaststättengewerbe nichts davon, dass sie wissen, die diskutieren mal wieder darüber. Ich bin durchaus der Meinung, wir sollten noch was ändern. Wir sollten auch noch in dieser Legislatur was ändern. Ob das das Parlament macht oder ob das per Verordnungsweg in manchen Bereichen geht, müssen wir uns dann berichten lassen. Ich bin auch ein bisschen ungeduldig, sage ich ganz offen, weil der Praxischeck jetzt kommen und dann auch ein Ergebnis bringen soll. Dann müssen wir darüber reden, wie wir damit umgehen. Wir wissen alle, dass es einen gewissen Bedarf gibt. Diesen Bedarf hier nur zu diskutieren und dem nicht nachzugehen, wäre natürlich falsch. Insofern ist klar, dass die Opposition sagt, wir machen ein Gesetz. Das ist dann auch grundlegend noch mal ein Aufschlag, kann man vielleicht dann in der nächsten Legislatur machen. Die Frage ist aber: Was können wir jetzt schnell verändern? Wir hatten diese Debatte hier immer wieder. Am Schluss landen wir immer bei den Gaststättentoiletten. Wie viele davon brauchen wir, und wie sollen die aussehen usw.? (Heiterkeit des Abg. Dr. Helmut Martin, CDU) Jetzt muss ich da auch mal sagen: Eines der Beispiele war, dass, wenn man Außenbestuhlung macht – man hat eine Innenbestuhlung, macht noch eine Außenbestuhlung dazu –, man mehr Toiletten braucht, weil man mehr Sitzplätze hat. Es ist nun aber einmal so: Entweder sitzen die Leute draußen bei schönem Wetter oder drinnen bei schlechtem Wetter. Meistens sind nicht alle Plätze voll. Das ist doch für jeden einzusehen. Da brauchen wir jetzt keine große Debatte, sondern da müssen wir schauen, dass wir das den Leuten vor Ort überlassen, dass die das auch richtig machen. Das andere waren diese Brötchen in Ludwigshafen, wo man, wenn man einen Kaffee trinkt und sich ein Brötchen holt, nicht unbedingt eine Toilettenlandschaft braucht. Von daher glaube ich, wir kommen – zumindest was die Nachfolge angeht –, in ein gutes Fahrwasser. Da bin ich ganz optimistisch. Was wir und was auch die Anzuhörenden gesagt haben – die waren sich nicht ganz so einig, nur in manchen Punkten –, ist, dass eine Anzeigepflicht für sie reichen würde. Die Stadtverwaltung, die eingeladen war, hat wiederum vorgetragen, dass es gar keine Entbürokratisierung ist, wenn wir nur anzeigen, und hinterher müssen wir das Ganze wieder einkassieren und trotzdem vorher kontrollieren usw. Da wäre ein einfacher Weg – dazu brauchen wir aber auch das Personal bei den Kommunen, das wissen wir, das ist immer das A und O – eine schnelle Genehmigung. Wir wollen ja auch nicht Genehmigungen verzögern, sondern wir wollen schnell sein. An der Stelle jetzt eine Bürokratieabbaudiskussion oder einen Bürokratieabbaustreit aufzumachen, halte ich für falsch, weil ich tatsächlich glaube, dass wir alle in die Richtung Bürokratieabbau gehen wollen. Besonders schön ist natürlich – in unserem Antrag – die kulturelle Würdigung der Kneipenlandschaft und Restaurants. Es ist tatsächlich so, gerade in Rheinland-Pfalz, in vielen Regionen, in denen wir auch Tourismus haben, dass wir sagen können, das gehört zum Land, es gehört zu den Leuten, und deswegen müssen wir uns auch darum kümmern. Das wollen wir tun. Wir hoffen, dass wir nach der Sommerpause direkt diesen Praxischeck haben und dann auch darüber konkret reden können. Danke für die angesagte kritische und konstruktive Begleitung. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Gastronomie ist weit mehr als ein Wirtschaftszweig. Sie ist ein Teil unserer Kultur, unseres sozialen Zusammenhalts. Wo, wenn nicht in unseren Gaststätten, kommen Menschen zusammen, feiern, diskutieren, leben Gemeinschaft? Doch genau diese Gastronomie wird immer wieder durch neue Vorschriften und bürokratische Hürden in die Knie gezwungen. Herr Jordan, ein Hotelier, hat es in der Anhörung treffend beschrieben: Der bürokratische Aufwand ist heute doppelt oder dreifach so hoch wie noch vor 20 oder 25 Jahren. Diese Entwicklung können wir nicht länger akzeptieren; denn während Gastronomen stundenlang Formulare ausfüllen, bleiben Innovationen, Qualität und Service auf der Strecke. Die Lösung liegt auf der Hand: Wir brauchen ein eigenes Landesgaststättengesetz, das unnötige Regulierungen beendet und Rechtssicherheit schafft. Andere Bundesländer wie Hessen zeigen uns, wie es geht. Dort wurde die Genehmigungspflicht durch eine Anzeigepflicht ersetzt, ein einfacher Schritt mit großer Wirkung. Gründungen werden erleichtert, Betriebsaufnahmen beschleunigt und die Ämter entlastet. Wir als AfD stehen an der Seite der Unternehmerinnen und Unternehmer, der Familienbetriebe, die mit Mut und Leidenschaft unsere Gastronomie prägen. DEHOGA und IHK haben uns in der Anhörung klar vermittelt, ein eigenes Landesgaststättengesetz ist notwendig, wenn wir unsere Gastronomie zukunftsfähig machen wollen. Doch die Ampelparteien verweigern den Fortschritt und verhindern eine echte Entlastung des Mittelstands. Wenn wir jetzt nicht handeln, verspielen wir eine große Chance und gefährden nicht nur Existenzen, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander, das in Gaststätten seinen Platz hat. Es geht hier nicht nur um Bürokratieabbau, sondern auch um den Erhalt unserer Tradition und um Arbeitsplätze und die Attraktivität unserer Städte und Dörfer. Die Ablehnung eines Landesgaststättengesetzes durch die Ampel zeigt, dass diese Regierung die Bedürfnisse des Mittelstands und der Bürger nicht ernst nimmt. Während in Sonntagsreden von Bürokratieabbau gesprochen wird, werden in der Praxis immer neue Auflagen geschaffen. Das ist unehrlich gegenüber den Menschen, die dieses Land jeden Tag am Laufen halten. Wir als AfD-Fraktion wollen den Bürokratieabbau nicht nur versprechen, sondern endlich umsetzen. Deshalb werden wir dem Antrag der CDU zustimmen, auch wenn er noch Fragen offenlässt, die sich im Gesetzgebungsverfahren klären lassen. Der CDU-Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Für uns gilt: weniger Bürokratie, mehr Freiheit, mehr Vertrauen in unsere Bürger. Wir fordern eine Umstellung von der Genehmigungspflicht zur Anzeigepflicht, eine Verschlankung der Vorschriften und ein Landesgaststättengesetz, das gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt wird, für eine starke Gastronomie, einen starken Mittelstand und ein lebenswertes Land, in dem Gastfreundschaft nicht durch Paragrafen erstickt wird. Der Alternativantrag der Ampel enthält viele Prüfaufträge und Punkte, die mit dem Bürokratieabbau in der Gastronomie nichts zu tun haben. Er bietet keinen Fortschritt, den wir bräuchten. Eine Sache lehnen wir ausdrücklich ab: Wir sind dagegen, Fachkräfte aus Ruanda anzuwerben, solange es in Deutschland noch arbeitsfähige Bürgergeldempfänger gibt. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Gott sei Dank haben wir das Thema wieder gebracht!) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam mit Mut die Weichen richtig stellen. Geben wir unserer Gastronomie, unseren Gastronomen den Freiraum, den sie verdienen, für die Menschen, für unsere Städte und für unsere Heimat. Den Antrag der CDU werden wir unterstützen. Den Antrag der Ampel werden wir ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gastgewerbe ist eine tragende Säule unseres Tourismus und unserer Wirtschaft in Rheinland-Pfalz. Mit über 150.000 Arbeitsplätzen und einem touristischen Bruttoumsatz von 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2023 leistet es einen enormen Beitrag zur Wertschöpfung unseres Landes. Es geht um Restaurants, Cafés, Kneipen und all die Menschen, die mit Leidenschaft Gastgeberinnen und Gastgeber für Gäste aus aller Welt und vor allem aus unserer Heimat sind. Es ist unstrittig: Die Branche verdient Entlastung und Rückenwind. Doch wie diese Entlastung aussieht, darin unterscheiden sich der CDU-Antrag und unser Alternativantrag fundamental. Die CDU fordert ein eigenes Landesgaststättengesetz mit einer pauschalen Abschaffung der Erlaubnispflicht zugunsten einer Anzeigepflicht. Das klingt eingängig, greift aber deutlich zu kurz; denn es blendet zentrale Aspekte aus: die Vielfalt der Betriebe, die nötige Qualitätssicherung, den Verbraucherschutz und die realen Herausforderungen in der Umsetzung vor Ort – auch das war zentraler Bestandteil der Anhörung, in der gerade der Mitarbeiter der Stadt Ludwigshafen seine Bedenken geäußert hat. Während der CDU-Antrag suggeriert, allein durch eine neue Gesetzesarchitektur auf Landesebene ließen sich sämtliche Probleme lösen, setzen wir auf konkrete Verbesserungen innerhalb des bestehenden Rahmens auf Grundlage echter Rückmeldungen aus der Branche. Unser Ansatz ist – das ist einer der Knackpunkte im CDU-Antrag, den möchte ich hier noch einmal herausstellen – die Stärkung und Vielfalt der Betriebsformen, von der Straußwirtschaft bis zum Sternerestaurant. Das Thema Straußwirtschaft müsste man im CDU-Antrag stärker in den Fokus rücken, weil er gewisse Fallstricke beinhaltet, die zum Nachteil der Straußwirtschaften ausgelegt werden könnten. Überprüfung und Reduzierung von Bürokratie auf Basis realer Praxischecks, Förderung der Digitalisierung, Nutzung von Ermessensspielräumen vor Ort statt starrer Vorgaben von oben – mit anderen Worten, wir gestalten nicht abstrakt, wir handeln konkret. Rheinland-Pfalz ist Gastgeberland, und diese Rolle nehmen wir auch politisch ernst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU fordert die komplette Umstellung auf eine Anzeigepflicht. Doch diese generelle Abkehr von der Erlaubnispflicht kann nicht pauschal der richtige Weg sein; denn der Gaststättenbereich ist äußerst vielfältig. Hygienische, sicherheitsrelevante und bauliche Anforderungen müssen eingehalten werden. Eine Anzeigepflicht ohne flankierende Qualitätssicherung kann gerade kleinere Gemeinden und Ordnungsbehörden überfordern. In Zeiten von Lebensmittelsicherheit, Jugendschutz und Fachkräftemangel müssen wir verantwortungsvoll mit Deregulierungen umgehen. Unser Ansatz ist differenziert. Wir überprüfen die bestehenden Regelungen im Bundesgaststättengesetz und der Gaststättenverordnung auf ihre tatsächliche Praxistauglichkeit. Wo Ermessensspielräume geschaffen oder genutzt werden können, wollen wir sie auch nutzen, aber wir tun das gezielt unter Einbindung der Betroffenen. Die Herausforderungen der Branche liegen nicht nur im Formularwesen. Es geht um Arbeitskräfte, Nachfolgerinnen und Nachfolger, Investitionen und Attraktivität. Genau deshalb unterstützen wir gezielt Qualifizierungsmaßnahmen und Untersuchungen mit dem Praxischeck zur Unternehmensnachfolge, wie wir die Übernahme von Betrieben erleichtern können, und wir setzen auf Programme wie „Rheinland-Pfalz Gold“ zur Standortvermarktung. Der CDU-Antrag hingegen verliert all das aus dem Blickfeld. Er verengt sich auf ein Gesetzesprojekt, das ohne flankierende Maßnahmen verpuffen würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir teilen die Zielrichtung, das Gastgewerbe braucht weniger Bürokratie und mehr Rückenwind, aber der Weg dorthin muss mit Realitätssinn, Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß beschritten werden. Der CDU-Antrag bleibt auf der Metaebene stehen. Unser Alternativantrag geht in die Tiefe. Er fußt auf Dialog, Zahlen, Erfahrungen und struktureller Förderung. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie unserem Alternativantrag zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer Kurzintervention hat Dr. Martin das Wort erbeten. – Bitte schön.

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Dr. Helmut Martin CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Nachdem mir eben Kollege Weber erklärt hat, wir hätten bisher nicht im eigenen Antrag die Straußwirtschaften ausdrücklich angemessen gewürdigt, erlaube ich mir doch, ihm noch einmal eine unserer präzise formulierten Forderungen in Erinnerung zu rufen. Vielleicht hat er es mit dem Lesen bei dem Abschnitt nicht so ganz gehabt. Es steht ausdrücklich darin: Wir fordern die Landesregierung auf – jetzt kommt’s –, „die Bedeutung von Straußwirtschaften als rheinland-pfälzisch weinkulturprägende Einrichtungen anzuerkennen und entsprechend mit dem neuen rheinland-pfälzischen Gaststättenrecht deren Betrieb zu fördern und zu unterstützen“. Die haben wir also sehr wohl auf dem Radar. Viel ausdrücklicher und viel umfassender und wertschätzender kann man es nicht formulieren, glaube ich. Deswegen ist mir schleierhaft, wie Sie hier vortragen können, wir hätten das nicht bedacht. Das lässt dann auch so die eine oder andere Ausführung, die Sie sonst noch gemacht haben, in einem bestimmten Licht erscheinen, gerade wenn Sie immer wieder herausgestellt haben, unser Antrag wäre auf der Metaebene, und Sie hätten es so präzise formuliert. Schauen Sie sich doch Ihre Forderungen an. Da ist ganz viel „Wir warten mal ab, was der Praxischeck Übergabe bringt“, „Wir machen noch das“ usw., während wir sehr präzise Sachen haben. Die können Sie anders einschätzen. Sie sagen, dieser Wechsel hin zur Anzeigepflicht wäre nicht in Ihrem Sinne. Damit kann ich leben. Sie können aber nicht behaupten, dass das keine präzise Forderung ist. Oder: Wenn wir sehr präzise fordern, dass künftig nicht mehr diese Doppelgenehmigungspflicht für Inhaber der Reisegewerbekarte besteht, wenn darin schon Gastronomie steht und dann für jeden Tag bei jeder Kirmes noch eine gaststättenrechtliche Genehmigung erforderlich ist, ist das doch präzise. Herr Weber, deswegen ist das nicht in Ordnung. Ansonsten kann ich nur noch einmal darauf hinweisen, wenn Sie wirklich grundlegend etwas ändern wollen – ich bin völlig bei dem, was Kollege Dr. Braun gesagt hat –: Wenn wir vorher noch bei bestehender Rechtslage kleinere und größere Verbesserungen machen können, gerne. (Glocke der Präsidentin) Wenn Sie aber wirklich an die Substanz wollen, kommen Sie gar nicht um ein Landesgaststättengesetz herum. Da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen. Danke schön. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Während ich den nächsten Redner von der Gruppe FREIE WÄHLER nach vorne bitte, erlaube ich mir, parallel Gäste im Plenum zu begrüßen, und zwar die Delegation der Wirtschaftsjunioren Sieg-Westerwald und das Junge Unternehmernetzwerk aus Neuwied. Herzlich willkommen im Plenum! (Beifall im Hause) Jetzt hat das Wort Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal einen Dank an die CDU dafür, dass Sie den Antrag eingebracht haben, weil es ein Stück weit Stein des Anstoßes war, Dinge in Bewegung zu bringen, die eigentlich in unser aller Interesse sind, nämlich Verbesserungen für unsere Gastronomen zu erzielen. Die Frage ist aber, welchen Weg man einschlägt, um an dieses Ziel zu kommen. Ich erinnere an die Punkte, die ich eingangs bei der Einbringung an dieser Stelle schon gebracht habe, die ich jetzt nicht wiederholen möchte. Allerdings hatte ich damals schon Bauchschmerzen zum Ausdruck gebracht, die sich für mich mit Blick auf die Umstellung von Erlaubnispflicht auf Anzeigepflicht ergeben hatten. Ich hatte die hier dargetan, und ich fühle mich ein Stück weit durch die Ausführungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen bestätigt. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat in der Anhörung ausgeführt, dass sie das sehr kritisch sieht, vom Genehmigungsverfahren auf die Anzeige pflicht umzustellen. Da wären Nachteile zu erwarten, und zwar entfiele dann eine präventive Überprüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers. Dies sei insbesondere im Hinblick auf Alkoholabgabe, Hygienestandards und Jugendschutz problematisch. Bei der Verlagerung von Problemen würden Beschwerden wegen mangelnder Hygiene, Lärmschutz oder ordnungsrechtliche Verstöße erst nachträglich auftreten. Mit erhöhtem behördlichem Aufwand wäre das dann verbunden. Ganz wichtig ist die Schwächung des ordnungsrechtlichen Zugriffs. Es sei zu erwarten, dass unzuverlässige Betreiber nach einer Schließung zeitnah neue Gaststätten unter anderem Namen eröffnen. Damit wäre die ordnungsbehördliche dauerhafte Überprüfung zu spät. Man wäre in einem Katz-undMaus-Spiel gefangen. Insofern – gerichtet an die CDU – werden wir Ihren Antrag in dieser Form nicht unterstützen können, weil Sie dort final fordern, insbesondere die Erlaubnispflicht durch eine Anzeigepflicht zu ersetzen. Wir sind allerdings recht dankbar, dass es den Alternativantrag gibt, weil das Thema dadurch seinen Fortgang findet. Ich rekurriere auf die Ausführungen von Herrn Braun. Ich bin der Auffassung, man muss diese ganzen Dinge recht pragmatisch angehen. Unser Ziel sollte es sein, in dieser Legislatur, wenn möglich, noch die ersten Schritte zu gehen. Insofern richte ich die Frage an die Regierungsvertreter, wann mit dem Ergebnis dieses Praxischecks Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe zu rechnen ist und, wenn Sie dieses Ergebnis hier vorstellen, ob Sie in einem das Ergebnis Ihrer Überprüfung der bestehenden Regelungen in Bundesgaststättengesetz und Gaststättenverordnung vorstellen, womit Sie uns Vorschläge zumindest ankündigen würden, wenn der Antrag der Ampel eine Zustimmung erfahren würde. Das wären die Fragen, die ich gerne noch beantwortet hätte. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Dick-Walther.

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Petra Dick-Walther

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In Kürze beginnen die Sommerferien, also ein idealer Zeitpunkt, um heute über unser schönes Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz zu sprechen. Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe spielt nicht nur für die Attraktivität unserer Innenstädte, sondern auch für den Tourismus eine besondere, zentrale Rolle und ist deshalb ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für unser Land. Es schafft Arbeitsplätze sowohl direkt in den Betrieben als auch in den Zulieferbetrieben. Es ist eng verzahnt mit unseren Landwirtinnen und Landwirten, mit den Winzerinnen und Winzer und den Anbietern unserer regionalen Produkte. Es trägt neben der Wertschöpfung auch zu unserem wichtigen rheinland-pfälzischen Lebensgefühl, der Geselligkeit und dem Miteinander bei, dies insbesondere durch unsere Straußwirtschaften. Eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Beherbergungs- und Gastronomiekultur ist die Grundlage für die Nachfrage unserer Gäste und den wirtschaftlichen Erfolg des Tourismus. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, an vielen Stellen gilt es derzeit für Unternehmen und Betriebe, Hürden aus dem Weg zu räumen, Barrieren und Bürokratie abzubauen. Natürlich sollten wir uns immer anschauen, ob wir an unseren rechtlichen Voraussetzungen Stellschrauben drehen könnten, um das Klima und somit die Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen und Betriebe zu verbessern, um ihnen mehr Freiheit und mehr Rückenwind zu verleihen. In der Anhörung sind viele interessante Aspekte genannt worden, aber es hat sich gezeigt, dass unsere Gaststättenlandschaft gut aufgestellt ist. Eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, ist in unserem Bundesland klar vorgezeichnet und in der Praxis umzusetzen. Die Regeln sind transparent, bekannt und, wo erforderlich, kann mit Ermessensentscheidungen eine passgenaue Erleichterung erreicht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, viele Entscheidungen liegen in RheinlandPfalz genau an der Stelle, an die sie hingehören, nämlich auf kommunaler Ebene, direkt vor Ort, wo die Leute am besten wissen, was gewünscht und benötigt ist. Als Beispiele will ich die Entscheidung zur Außengastronomie in Trier und in Mainz nennen. In Trier dürfen in diesem Sommer Terrassen bis Mitternacht oder länger geöffnet sein, das heißt, an Werktagen bis 24 Uhr, an Wochenenden sowie vor Feiertagen bis 1 Uhr. Die Nachtruhe wurde wochentags von 22 auf 23 Uhr und an den Wochenenden auf 24 Uhr verschoben. In Mainz braucht man bei Außenflächen, die bis zu 50 m2 groß sind, keine gesonderte baurechtliche Genehmigung mehr, und eine baurechtliche Genehmigung für Gastronomie über 50 m2, die erforderlich ist, hat eine Gültigkeit von bis zu drei Jahren. Das sind zwei kleine Beispiele, die zeigen, unser Rechtsrahmen bietet Gestaltungsmöglichkeiten, die anlassbezogen, situativ und ortsgebunden vieles möglich machen, wie Prozesse auf kommunaler Ebene praktikabel organisiert werden können. Natürlich haben wir die bestehenden Regeln im Blick. Sollten wir Punkte identifizieren, die unseren Betrieben das Leben leichter machen, setze ich mich dafür ein, dementsprechende Änderungen und Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Das Wichtigste ist, dass wir unser Gastgewerbe, unsere Tourismuslandschaft und damit unsere Innenstädte und ländliche Räumen in Rheinland-Pfalz weiter intensiv unterstützen. Wir setzen auf ein qualitativ hochwertiges Gastgewerbe und Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren und bürokratischen Anforderungen. Wir bewerben unsere wunderbaren rheinland-pfälzischen Angebote im nationalen und internationalen Standortwettbewerb, „Rheinland-Pfalz Gold“ ist eine Premiummarke. Da sehr viel der Praxischeck angesprochen worden ist, gebe ich eine grundsätzliche Information. Der Praxischeck ist darauf ausgerichtet, Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe zu untersuchen, das heißt Praxistauglichkeit von bürokratischen und rechtlichen Regelungen und deren Vollzug, um aktuelle Hemmnisse zu identifizieren und Vereinfachungsmaßnahmen zu erarbeiten. Herr Dr. Martin, dieser Praxischeck hat übrigens bereits begonnen, bevor uns der CDU-Antrag erreicht hat. Das heißt als Ankündigung, nach den Sommerferien werden wir sicherlich das Haus darüber informieren, wie die Ergebnisse aussehen. Danke schön. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Wir kommen zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11729 –. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt. Wer dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12473 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Meine Damen und Herren, wir begrüßen Gäste, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 30, Bingen am Rhein. Willkommen in Mainz im Plenum! (Beifall im Hause) Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12400 – Erste Beratung Wir haben uns eine Grundredezeit von 3 Minuten auferlegt. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Kollege Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag aus 2021, aber auch unser bisheriges Landesglücksspielgesetz beinhalten, dass Einnahmen aus dem Glücksspiel für öffentliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke Verwendung finden. In Rheinland-Pfalz hat man bei den gesetzlichen Regelungen stets darauf Wert gelegt, dass der Sport und über die Lotto-Stiftung das gesamte Wohlfahrtswesen, Kunst und Kultur besonders gefördert werden. Aktuell ist im Landesglücksspielgesetz geregelt, dass Lotto – der Geschäftsführer sitzt auf der Tribüne, Jürgen Häfner – insgesamt etwa 3,2 Millionen Euro jährlich an die Sportorganisationen oder die Lotto-Stiftung ausschüttet. Das ist viel Geld, wenn man sieht, dass der Sport über institutionelle Förderungen und projektbezogene Förderung ansonsten direkt vom Land fi nanziert wird. Die regierungstragenden Fraktionen messen dem Sport – das ist eigentlich der Kernpunkt –, aber auch den anderen Initiativen, die die Lotto-Stiftung mit aller Breite bestückt, eine sehr hohe Bedeutung zu und schlagen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine deutliche Erhöhung der Beträge auf annähernd 4 Millionen Euro, also um 25 %, knapp 800.000 Euro, vor. Während die Stiftung in Zukunft dann von 1,4 Millionen auf 1,75 Millionen Euro steigt, erhalten der Landessportbund und die Sportbünde Rheinland und Pfalz jeweils 125.000 Euro mehr und der deutlich kleinere Sportbund Rheinhessen 62.500 Euro. Das Ganze hat sozusagen eine Gültigkeit ab vorgestern, wenn wir das in die Verabschiedung gebracht haben, also für das zweite Halbjahr, damit hälftig. Die Stiftung wird damit in die Lage versetzt, viele Projekte entweder höher oder in der gesamten Anzahl – das wird die Geschäftsführung in Abstimmung mit der Gesellschaft entscheiden – mehr zu fördern, damit wichtige Belange des Gemeinwohls oder der Kultur besser und umfangreicher zu fördern. Der LSB und die Sportbünde können ihren Zielen der Sportförderung mit insgesamt 437.000 Euro pro Jahr noch besser nachkommen und damit den gesellschaftlichen Beitrag des Sports intensivieren. In der Konsequenz ist dieser Gesetzentwurf ein großes Sportförderprogramm, und ich bitte hierzu, dass wir dies positiv begleiten werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber.

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Dirk Herber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Partner unserer Sportlandschaft und den Unterstützten aus der Lotto-Stiftung auf allen Ebenen können wir als CDU diesen Gesetzesantrag überzeugt unterstützen. Die geplante Anpassung des § 4 im Landesglücksspielgesetz ist mehr als nur eine bloße Formalie. Sie ist nämlich ein wichtiges Signal an unsere Vereine, Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Einrichtungen, die tagtäglich unser gesellschaftliches Fundament pflegen und legen. (Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Spieleinsätze entwickeln sich stabil über den Erwartungen des Doppelhaushalts 2025/2026, und Produktanpassungen im Bereich des Lottospiels werden diesen Trend noch verstärken können. Das heißt, die 785.500 Euro Mehraufwand sind im Haushalt ausreichend gedeckt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aber mehr als nur eine Inflationsanpassung. Es ist ein Bekenntnis zum Erhalt dieses Fördersystems, wie wir es leben. Es ist eine Anerkennung ehrenamtlicher Strukturen in Sport, Wohlfahrt und Kultur. Es ist ein Bekenntnis zu einem verantwortungsvollen Glücksspielmonopol, bei dem die Gewinne direkt bei den Menschen ankommen. Was Lotto Rheinland-Pfalz so einzigartig macht, sind nicht die Gewinnchancen und die Quoten, sondern es ist die Gesellschafterstruktur. Während andere Bundesländer Lotto als anonymen Staatsbetrieb führen, gehört unser Lotto unseren Bürgerinnen und Bürgern von Rheinland-Pfalz. Wer es nicht weiß, 49 % der Gesellschafteranteile halten die drei regionalen Sportbünde aus Rheinhessen, Pfalz und dem Rheinland. Das bedeutet konkret, wer einen Lottoschein kauft, hat nicht nur die Chance auf einen Sechser, sondern auch die Garantie für gelebtes Gemeinwohl. Damit sind die 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, die Mitglied in einem Sportverein sind, quasi Miteigentümer unseres Fördersystems. Das wollen wir heute genauso anpassen. Mit unserem Ja zu diesem Vorschlag helfen wir gerne mit, dass die Fördergelder zum 1. Juli 2025 bei denen ankommen, die unser Land jeden Tag ein Stück besser machen. Das sind die Menschen in den Sportvereinen, das sind die Menschen bei sozialen Initiativen, das sind die Menschen bei den kulturellen Leuchttürmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Vermutlich hat schon jede und jeder von Ihnen mal Lotto gespielt und vielleicht sogar schon mal gewonnen und Glück gehabt, aber was ist mit dem kollektiven Glück, mit dem, was wir als Gesellschaft beeinflussen können? Genau darum geht es heute; denn unser Gesetzentwurf zum Landesglücksspielgesetz bringt dieses abstrakte Glück in konkrete Bahnen in Sportvereine, auf Kulturbühnen, in Kinderschutzprojekte. Der Hintergrund ist simpel und erfreulich. Die Einnahmen aus dem staatlichen Lotto sind gestiegen, und wir schlagen vor, die daraus resultierenden Fördermittel um 25 % zu erhöhen für den Landessportbund Rheinland-Pfalz, für die regionalen Sportbünde Rheinhessen und Rheinland und der Pfalz und für die Lotto-Rheinland-Pfalz-Stiftung. Das ist keine Kleinigkeit. Es ist ein starkes Signal. Wir investieren mehr in das, was verbindet, was trägt, was Gemeinschaft stiftet. Von Lotto profitieren nicht nur Sportvereine. Wir haben es gehört. Auch Kunst, Kultur, Bildung und das Gemeinwohl erhalten finanzielle Mittel. Die Lotto-Stiftung fördert zum Beispiel den Kulturpreis KultDING, welcher im letzten Jahr unter anderem an das AWO-Koblenz-Projekt Kinderspielstadt Schängelheim ging. Die Stiftung stellte über 100.000 Euro für Flutopfer im Ahrtal und für Hilfe in der Ukraine bereit. Nicht zuletzt ermöglicht sie konkrete Hilfe für die Kleinsten. Ich war im Frühjahr bei der Veranstaltung der Initiative Kinderglück. Sie hat in den vergangenen beiden Jahren über 180.000 Euro allein für die Kinderhospize gesammelt. Das ist wirklich ein tolles Zeichen. Man hat gemerkt, welche Arbeit dort geleistet wird. Das ist hervorragend. Für 2025/2026 ist ein neuer Fokus bei Kinderglück gesetzt, nämlich der Kampf gegen Cybergrooming, ein ganz, ganz schlimmes Verbrechen, Manipulation Minderjähriger sowie junger Volljähriger zur Anbahnung von sexuellen Kontakten. Mit den gestiegenen Mitteln aus den Lotto-Einnahmen werden also ungemein wichtige Projekte und natürlich auch der Sport für das Gemeinwohl gefördert. Im vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir vor, dass die Lotto-Rheinland-Pfalz-Stiftung insgesamt 350.000 Euro mehr erhält, das heißt insgesamt 1.750.000 Euro, der Sportbund Rheinhessen 62.000 Euro mehr, also insgesamt 312.000 Euro. Die restlichen Sportbünde erhalten 125.000 Euro mehr und bekommen insgesamt 625.000 Euro. Weil wir wissen, dass sich die Welt weiterdreht, dass die Einnahmen steigen oder sinken können, haben wir uns im Gesetzentwurf auch auf eine regelmäßige Überprüfung der Fördersumme alle fünf Jahre geeinigt. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf steht für mehr als Geldverteilung. Er steht für ein Verständnis von gesellschaftlichem Glück, das nicht auf Zufall basiert, sondern auf politischer Gestaltung. Wir werden die Ausschussberatungen daher positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus den LotterieEinnahmen des Landes erhalten die Sportbünde des Landes bisher 1,75 Millionen Euro und die Lotto-Rheinland-Pfalz-Stiftung bisher 1,4 Millionen Euro. Diese Beträge gelten seit 2016. Seitdem gab es allerdings eine starke Teuerung. Die Verbraucherpreise sind in den letzten neun Jahren um 26,5 % gestiegen. Auch der Sport ist davon betroffen. Gleichzeitig sind die Lotterieeinnahmen um 23,4 % gestiegen. Es ist also durchaus nachvollziehbar, dass die zu Beginn genannten Beträge nun um 25 % angehoben werden. Mit den Geldern werden unsere Vereine und Ehrenamtlichen gefördert und unterstützt. Es ist insgesamt eine sehr gute Sache, und natürlich begleiten wir das zustimmend. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Steven Wink das Wort.

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Steven Wink FDP

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sportförderung ist in Rheinland-Pfalz gelebte Realität. In Rheinland-Pfalz ist sie auch mit dem Glücksspiel vernetzt. Das Ehrenamt – das möchte ich hier sagen – braucht stabile, verlässliche finanzielle Grundlagen. Das wir durch die gezielte Verwendung der Lotterie-Einnahmen sichergestellt. Dafür steht auch Lotto RLP. Von der FDP-Fraktion auch hier stellvertretend vielen Dank. Seit 2015 ist gesetzlich geregelt, dass die Mittel in den Dienst der Allgemeinheit für die Förderung von Sport, Wohlfahrt, Kunst, Kultur gestellt werden. Das zeigt sich auch an Sporthallen, Turnhallen oder Sportplätzen. Es hat sich eine Zeit lang auf großen Sportplätzen gezeigt. Doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich. Die Teuerungsrate ist von 2016 bis 2024 um rund 26,5 % gestiegen, aber die Einnahmen im gleichen Zeitraum nicht im gleichen Maße. Um dem Rechnung zu tragen, erhöhen wir die vorgesehenen Beiträge im Gesetz um rund 25 %. Diese Anhebung gilt ab dem zweiten Halbjahr 2025. Wichtig ist auch, dass dies künftig nicht auf Initiative, sondern per se alle fünf Jahre überprüft werden soll. Somit zeigt sich, dass die Einnahmen aus dem staatlichen Glücksspiel der Teilhabe, dem Engagement und dem Ehrenamt dienen. Deshalb können wir dies nur unterstützen. Vielen Dank.

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Hüttner, Herber und von Heusinger haben das so umfassend und so tiefgründig dargestellt, da wäre mein Vortrag eine reine Wiederholung. Insofern schließe ich mich den hervorragenden Ausführungen an und sage auch für unsere Gruppe die Unterstützung zu. Danke schön. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Damit spricht für die Landesregierung Staatssekretärin Schneider.

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Simone Schneider

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der heute von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes soll das Gesetz in einem ganz wichtigen Punkt anpassen, nämlich hinsichtlich der Höhe der aus den Einnahmen der staatlichen Lotterien fließenden Zuwendungen, insbesondere auch zur Förderung des Sports in Rheinland-Pfalz. Ich freue mich, dass diese nun die aktuelle Einnahmeentwicklung nachvollziehen und um 25 % angepasst werden sollen. Das ist definitiv ein starkes Zeichen für den Sport. Die Zuwendungen aus den staatlichen Lotterie-Einnahmen nehmen für die Finanzierung des Sports eine herausgehobene Stellung ein; denn die Förderung des Spitzen- und auch des Breitensports wird auch durch Zuwendungen aus den staatlichen Glücksspieleinnahmen realisiert. Dadurch können Vereine ihre Infrastruktur verbessern, Nachwuchstalente fördern und sportliche Veranstaltungen auf hohem Niveau durchführen. Diese Investitionen sind damit ein wichtiger Beitrag, um den Sport in Rheinland-Pfalz zukunftssicher aufzustellen und für alle Generationen attraktiv zu halten. Der Gesetzentwurf fügt sich damit aber auch nahtlos in die vielfältigen weiteren Maßnahmen des Landes zur Unterstützung der Kommunen und des Breiten-, des Behinderten- und auch des Leistungssports in Rheinland-Pfalz ein, wie zum Beispiel die deutliche Erhöhung der Sportfördermittel im Landeshaushalt auf über 40 Millionen Euro im Jahr 2026, die Verdopplung der darin enthaltenen Mittel für den Leistungssport seit 2020, die Traineroffensive für den Leistungssport, um Rahmenbedingungen für unsere Athletinnen und Athleten weiter zu verbessern, die Erhöhung der Zuschüsse für den Sportstättenbau, damit zukünftig mehr Bäder, Hallen und Sportplätze, aber auch Bewegungsparcours, Mehrgenerationenplätze oder auch Sportboxen gefördert werden können, aber auch zusätzliche Mittel für Schwimmkurse, Kleinkindschwimmprojekte oder auch die Ausbildung von Schwimmtrainerinnen und -trainern und die sehr erfolgreichen Bewegungs- und Mitgliedskampagnen, um nur einige Beispiele zu nennen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf wird daher ausdrücklich befürwortet. Er setzt ein weiteres wichtiges Zeichen für den Sport in Rheinland-Pfalz auf dem Weg zum Bewegungsland Nr. 1. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12400 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Was Rheinland-Pfalz jetzt braucht: Eine entschlossene Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung von Einsamkeit Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12403 – dazu: Rheinland-Pfalz geht entschlossen gegen Einsamkeit vor Alternativantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12476 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die CDU hat eine zusätzliche Redezeit von 3 Minuten. Abgeordnete Anette Moesta, Sie haben das Wort.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einsamkeit ist ein Thema, das in den letzten Jahren leider an Fahrt aufgenommen hat und trotzdem häufig belächelt oder als ein rein individuelles Problem gesehen wird. Dies ist es jedoch nicht. (Beifall der CDU) Einsamkeit ist eine soziale Frage. Einsamkeit ist bei vielen Menschen mittleren Alters, die im Beruf stehen, ein aktives Leben führen, kein Thema und wird auch nicht wahrgenommen. Genau deshalb finden wir es wichtig, es heute hier zu besprechen; denn unsere Gesellschaft, also wir alle, müssen für Einsamkeit von Mitmenschen sensibler werden. Es ist eine politische Aufgabe, diese soziale Frage zu lösen. (Beifall der CDU) Alle Untersuchungen zeigen, dass Einsame unzufriedener mit unserer Demokratie sind. Wir dürfen diese Menschen nicht an Populisten mit vermeintlich einfachen Lösungen verlieren. Vielfach sind junge Erwachsene betroffen, ältere Menschen, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Migranten, Alleinerziehende sowie Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Die Ursachen sind vielfältig: Urbanisierung, digitale Kommunikation statt echter Kontakt, Migration, Pflegebedürftigkeit. Am 16. Januar 2024 hat unser damaliger Sozialminister und heutiger Ministerpräsident Alexander Schweitzer in der F.A.Z. festgestellt, die Einsamkeit sei eine der größten Herausforderungen unseres Sozialstaats. Ich zitiere weiter aus der F.A.Z.: „Schweitzer stellt sich den Sozialstaat als Coach vor, ganz wie bei Reha-Maßnahmen, die nicht nur arbeitsfähig machen sollen, sondern auch ermöglichen, dass jemand ein erfülltes Leben führen kann.“ Gemeindeschwesterplus und Digibotschafter für Ältere; Jüngere: „Diese Gruppe ist aber schwerer zu erreichen, dafür brauchen wir einen differenzierteren Ansatz.“ Es ist gut, dass die Regierungsfraktionen gestern auch einen eigenen Antrag eingebracht haben; denn Einsamkeit ist eine gesellschaftliche Frage und bedeutender, als es die Platzierung auf der heutigen Tagesordnung nahelegt. Vor einigen Wochen hat Ministerin Schall die Einsamkeitsstrategie des Landes vorgestellt. Was ist von den Worten von Ministerpräsident Schweitzer in der F.A.Z. übriggeblieben? Wir fragen uns, wo ist die Strategie? Wir finden eine Auflistung von Maßnahmen vor, die es schon gibt, und ein Förderprogramm für 400 lokale Projekte mit jeweils 500 Euro, Fortbildung Einsamkeit für Pflegekräfte, durchgeführt von der umstrittenen Pflegekammer, Gemeindeschwesterplus und Digibotschafter dürfen natürlich nicht unerwähnt bleiben, und „Neue Nachbarschaften“. Noch einmal, wo ist die Strategie? Wo ist der flächendeckende Coaching-Ansatz, von dem Herr Schweitzer einst sprach? Ich stelle mir eine ältere Frau in einem kleinen Ort in der Südwestpfalz vor. Ihr Mann ist verstorben, die Kinder leben weit weg. Einen Seniorentreff gibt es nicht. Geld dafür hat die Ortsgemeinde auch nicht. Oder denken Sie an einen Jugendlichen. Es gibt zwar einen Sportverein, er ist aber unsportlich. Kein Jugendtreff, kein Ort zum Ankommen, gestrichen, weil in der Haushaltsdebatte am Ende Kultur, Soziales und Begegnung wegen fehlender finanzieller Ausstattung des Landes oft auf der Streichliste stehen. In Mayen-Koblenz haben wir zurzeit, wie ganz viele andere Kreise, Städte eine Haushaltssperre oder noch gar keinen Haushalt. Freiwillige Ausgaben sind nicht mehr möglich, eingeschränkt. Was oder wen betrifft das? Seniorenarbeit, Jugendarbeit, Vereine, Freizeiten, Stadtfeste. Auch die gestern angekündigten 600 Millionen Euro für 2025 und 2026 ändern daran wenig; denn diese Gelder kommen nicht bei den Ortsgemeinden an. Sie gleichen letztlich nur die aktuell bestehenden Defizite der Kreise und Städte aus und ändern nichts am grundsätzlichen Finanzkonstrukt und Finanzdilemma der Kommunen. (Beifall der CDU) Zu viele Aufgaben von Bund und Land für zu wenig Geld; die eben aufgeführten Geschichten sind keine Einzelfälle. Sie stehen für eine wachsende, leise und auch tiefgreifende Krise: Einsamkeit. Was passiert wieder einmal in Rheinland-Pfalz? Leuchtturmprojekte, Modellvorhaben, befristete Programme. Nett, Einmaleffekte, aber nicht systematisch. Wie kann es sein, dass wir auf der einen Seite feierlich neue Teilhabeprojekte für Geld eröffnen oder 400 Ehrenamtsprojekte à 500 Euro fördern – an den Aufwand mag ich gar nicht erst denken –, während auf der anderen Seite die Basis verschwindet, weil die Kommune die Grundversorgung nicht mehr stemmen kann und vielleicht auch die Kommune, der Ortsbürgermeister, gerne einmal einem Ehrenamtsprojekt, einem Verein oder den Bewegungsbegleitern 500 Euro geben würde, dies aber nicht mehr möglich ist? Das ist ein Paradoxon. (Beifall der CDU) Wir brauchen in Rheinland-Pfalz Treffs für Jugendliche, Geschichtsvereine für Ältere und für alle auch mal ein Dorf- oder Stadtfest. Eine alleinerziehende Mutter will vielleicht mal mit ihrem Kind ins Museum fahren. Wir brauchen Treffpunkte, Vereine und Schwimmbäder, genauso wie die Müllabfuhr, Wasser und Abwasser. Wir brauchen flächendeckend auch in den kleinen Kommunen Wohnungen für Senioren. Dies gibt Senioren und jungen Menschen eine Chance. WohnPunkt RLP leistet da zu wenig. Auch wenn es immer wieder öffentlichkeitswirksam dargestellt wird, ist der Output in über zehn Jahren leider viel zu gering und der Aufwand zu hoch. Eine Strategie wäre einmal gewesen, dass das Land Rheinland-Pfalz die Kommunen bei der Sozialplanung unterstützt; denn eine Pflegestrukturpla nung reicht nicht, und das wissen Sie. Eine Sozialplanung umfasst Strategien und Maßnahmen in einer Region, untersucht die Situation von Familien, der Jugend, von Senioren, betrachtet Teilhabestrukturen und auch Einsamkeit. Nein, auch das ist nicht Inhalt Ihrer sogenannten Strategie. Ich glaube inzwischen, dass Sie Angst haben, zu erfahren, wie es in den Dörfern und Städten, wie es in den Kitas, Schulen und bei den Menschen zu Hause wirklich aussieht. Gestern habe ich aber Hoffnung geschöpft, dass Sie aufgewacht sind und zumindest mal versuchen, aus dem rot-grün-gelben Elfenbeinturm herauszukommen. (Beifall der CDU) Die Bekämpfung von Einsamkeit braucht eine strategische Herangehensweise, eine gesamtgesellschaftliche Betrachtung und nicht eine Liste von Meldungen der Ressorts nach dem Motto, was passt noch irgendwie zum Thema Einsamkeit? Ich freue mich aber auch darüber, dass die Regierungsfraktionen sehen, dass künftig Einsamkeit ressortübergreifend angegangen werden muss: Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, Digitalisierung. Fördern Sie endlich strategisch die soziale Teilhabe, um die Lebensqualität der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zu verbessern und nicht punktuell. Unterstützen Sie die Kommunen dauerhaft finanziell bei dieser Aufgabe, und verzichten Sie doch lieber auf das persönliche Überreichen von Förderbescheiden, was nur für Bilder taugt und kein Problem löst. Einsamkeit ist kein individuelles Versagen. Sie ist das Echo einer Gesellschaft, die vergisst, aufeinander zu achten, und der es an Strukturen vor Ort mangelt. Teilhabe ist kein Luxus. Sie ist die Grundlage für ein gesundes, würdevolles Leben in Gemeinschaft. Niemand in diesem Land sollte sich fragen müssen, warum sieht mich eigentlich keiner mehr? Leider fehlt hier bei allem guten Willen im Antrag der Regierungsfraktionen die Einsicht, eine grundsätzliche Strategie zu entwickeln und dies durch breite Einbindung der Akteure vor Ort sicherzustellen. Der Antrag der CDU-Fraktion geht weiter. Deshalb bleiben wir bei unserem Antrag, freuen uns aber darauf, das Thema Einsamkeit im Sinne der Betroffenen auch in Zukunft voranzubringen; denn Einsamkeit darf unsere Gesellschaft nicht sprengen. (Beifall der CDU)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Horstmann.

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Lana Horstmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Einsamkeit hat viele Gesichter, und es liegt ein Stück weit in der Natur der Sache, dass sich Einsamkeit häufig im Verborgenen abspielt. Umso wichtiger ist es, genauer hinzuschauen, auch politisch; denn genauso vielfältig, wie die Ursachen von Einsamkeit sind, so vielfältig sind auch die Folgen, individuell, familiär und gesellschaftlich. Dass Einsamkeit ein globales Phänomen ist, hat die Weltgesundheitsorganisation erst vor wenigen Tagen herausgearbeitet. Demnach ist jeder sechste Mensch weltweit von Einsamkeit betroffen. In Rheinland-Pfalz sprechen wir von etwa 13,5 % der Menschen, die angeben, sich manchmal oder sogar häufig einsam zu fühlen. Einige der Hauptursachen hierfür haben wir auch in unserem gemeinsamen Koalitionsantrag versucht zu benennen. Dazu zählen neben den individuellen Faktoren aber auch gesellschaftliche Entwicklungen wie die zunehmende Individualisierung und Digitalisierung. Hinzu kommt die Erfahrung politischer Krisen sowie gesellschaftlicher Ausnahmesituationen, beispielsweise die Corona-Pandemie. Altersspezifisch sind vor allem jüngere und hochbetagte Menschen besonders häufig betroffen. Auch Menschen ohne Arbeit, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Alleinerziehende, queere Menschen oder Menschen mit Migrationsgeschichte fühlen sich häufiger einsam. Das alles zeigt, die Prävention und Bekämpfung von Einsamkeit sowie die Ermöglichung von Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sind zwei Seiten derselben Medaille. Daher bin ich froh, dass die Landesregierung das Thema Einsamkeit ressortübergreifend angeht. Sozialministerin Dörte Schall hat das entsprechende Maßnahmenpaket „MitMenschen! Rheinland-Pfalz gegen Einsamkeit“ vor wenigen Wochen vorgestellt, und auf Antrag der Regierungsfraktionen hat sie hierzu Ende Mai auch im Sozialausschuss berichtet. Die Maßnahmen betreffen dabei verschiedenste Bereiche wie zum Beispiel bürgerschaftliches Engagement, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Gesundheit und Pflege, aber auch die gezielte Unterstützung Erwerbstätiger und Erwerbsloser. Wir sind überzeugt davon, die Bekämpfung von Einsamkeit als Aufgabe aller Ressorts zu begreifen und die Maßnahmen im engen Austausch mit den Akteuren aus der Praxis, aus der Wissenschaft und aus der Zivilgesellschaft stetig weiterzuentwickeln. Das ist genau der richtige Weg. Kommunen und Vereine, aber auch Betriebe nehmen dabei ebenfalls eine ganz entscheidende Rolle ein. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Landesregierung sie hier auf vielfältige Art und Weise unterstützt. Beispielhaft für die Unterstützung kleiner regionaler Ehrenamtsinitiativen sei an dieser Stelle das neue Förderprogramm „Miteinander statt einsam“ genannt. Mit bis zu 500 Euro pro Projekt werden sie schnell und unbürokratisch unterstützt. Gefördert werden können zum Beispiel Begegnungscafés, Bewegungsgruppen, Vorleseaktionen oder digitale Unterstützungsangebote. Angebote niedrigschwellig zu fördern und zugänglich zu machen, ist ein ganz wesentlicher Punkt, damit die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Einsamkeit auch wirklich bei den Menschen ankommen. Darauf werden wir als Abgeordnete sehr genau achten. Es ist gut, dass wir in Rheinland-Pfalz mit großer Entschlossenheit gegen Einsamkeit vorgehen. Gerade die jüngere Generation dürfen wir dabei nicht vergessen. Wichtig ist uns daher auch, das Thema Einsamkeit stets mitzudenken, wenn wir über politische Maßnahmen sprechen, auch wenn wir nicht überall ausdrücklich „Einsamkeitsbekämpfung“ draufschreiben in unserer Arbeitsmarktpolitik, in unserer Jugend- und Familienpolitik, in unserer Gesundheitspolitik, in unserer Wohnungspolitik, in unserer Bildungspolitik. In all diesen Bereichen und darüber hinaus haben unsere politischen Entscheidungen Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und darauf, ob sich Menschen zugehörig, sicher und aufgehoben fühlen. Abschließend noch ein paar kurze Bemerkungen zum Antrag der CDU-Fraktion. Es ist natürlich berechtigt, dass Sie eine entschlossene Umsetzung der Maßnahmen einfordern, aber seien Sie sich gewiss, gemeinsam mit der Landesregierung arbeiten wir genau daran sehr konsequent. Das Maßnahmenpaket vom Mai war hierfür ein enorm wichtiger Aufschlag, und diesen Weg gilt es jetzt entschieden weiterzugehen. Lassen Sie uns diesen Weg auch seitens des Parlaments entsprechend begleiten. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der nächste Redner Herr Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist gut, richtig und wichtig, dass wir uns politisch auf immer mehr Ebenen, auf allen Ebenen mit dem sozialen Thema der Einsamkeit von Menschen beschäftigen. Die ehemalige Bundesfamilienministerin, Frau Paus, hat auch in der alten Bundesregierung in der alten Legislatur einen Aufschlag gemacht. Es ist gut, dass wir uns im Landtag damit beschäftigen, und es ist auch gut, dass es immer mehr in den Kommunen diskutiert wird. Meine Damen und Herren, ich finde, was dabei noch ein bisschen durcheinandergeht, ist die Frage, wie wir das eigentlich definieren. Was meinen wir eigentlich, wenn wir von Einsamkeit reden? Meinen wir den soziologischen Einsamkeitsbegriff, der davon ausgeht, dass es Menschen gibt, die unterdurchschnittlich viele soziale Kontakte haben, oder meinen wir eher – ich nenne es jetzt einmal so – den sozialpsychologischen Einsamkeitsbegriff, der sozusagen von einem subjektiven Gefühl der Vernachlässigung oder Vereinsamung ausgeht? Das kann, es muss aber nicht immer zwingend dieselbe Personengruppe meinen. Das hat dann auch Auswirkungen auf die Frage, mit welchen Instrumenten wir dem Phänomen begegnen. Wenn wir Menschen nach Einsamkeitsgefühlen befragen, dann ist es doch auffällig, dass wir nach den ALLBUS-Daten bundesweit bei ungefähr 14 % der Menschen diese Einsamkeitsgefühle sozialwissenschaftlich nachweisen können, in Rheinland-Pfalz liegt der Wert ein bisschen niedriger, aber nicht wesentlich. Aber interessant ist, dass eben neben den älteren Kohorten die Gruppe, die mit 44 % über Einsamkeitsgefühle berichtet, die 18 bis 29Jährigen sind. Es gibt dafür auch wissenschaftliche Anzeichen, dass gerade diese Generation sehr stark unter der Corona-Pandemie gelitten hat, weil sie in ihrem entscheidenden jugendlichen Alter von den zum Teil notwendigen Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen betroffen waren. Ich finde, dass man darauf einen besonderen Fokus legen muss, weil ich der Auffassung bin, dass wir gerade diesen Generationen noch etwas schuldig sind. Ich finde, dass es eine gesamtstaatliche Strategie über alle Ebenen braucht, um dem Thema Herr zu werden. Das hat die Bundesebene begonnen, die Landesregierung hat es aufgegriffen und verfolgt es jetzt weiter. Dabei fi nde ich es einen nachvollziehbaren ersten Schritt, mit diesem Maßnahmenpaket zunächst einmal ressortübergreifend interdisziplinär zusammenzutragen, was es denn schon gibt und was man unter dem Ziel der Bekämpfung von Einsamkeit und zur Stärkung sozialer Teilhabe zusammenführen und weiter ausbauen kann. Es ist aber auch nicht der letzte Schritt, und deswegen sind wir uns, glaube ich, sehr einig, dass das auch noch weiter als Strategie entwickelt werden kann, soll und muss. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir Einsamkeit am Ende aber nicht auf Bundes- und auf Landesebene bekämpfen, sondern dass das vor Ort geschieht, in den Kommunen, in den Dörfern, in den Stadtteilen, und dass es deswegen auch ganz wesentlich ist, dort das Thema aufzugreifen, dort auch Netzwerke zu unterstützen, Kommunen dabei zu unterstützen; denn es ist doch klar, wenn man einsam ist, woher kommen die ersten Kontakte? Natürlich, die nächsten Kontakte sind die Nachbarn. Das ist um die Ecke, das ist die Kirchengemeinde, das ist der Verein, es ist vielleicht auch der Stadtteilmarkt. Wobei, es gibt jetzt bundesweit ein neues Projekt von den Maltesern, das Plaudernetz heißt. Wenn man sich allein fühlt, kann man eine kostenlose Hotline anrufen und wird dann mit anderen, die sich ebenfalls einsam fühlen, verbunden und kann miteinander sprechen. Das mag sich vielleicht im ersten Moment ein bisschen komisch anfühlen, aber es ist ein erster, ganz niedrigschwelliger Schritt. Das kann vielleicht auch Vorbild sein für andere, für weitere Schritte, die wir in Rheinland-Pfalz, aber auch gemeinsam mit den Kommunen umsetzen müssen. Lassen Sie mich auch mit Rückblick auf den eben diskutierten Tagesordnungspunkt sagen, Vereine, ehrenamtliche Strukturen, Nachbarschaftsstrukturen, Sport sind ganz wesentliche Anker zur Stärkung sozialer Teilhabe und zur Bekämpfung von Einsamkeit direkt und wirksam vor Ort. Vielleicht kommen wir in diesem Sinne zusammen und arbeiten weiter an diesem wichtigen Thema. Herzlichen Dank! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ziegler.

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Eugen Ziegler AfD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es steht außer Frage, zunehmende Einsamkeit und soziale Isolation sind ernste Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Sie haben gravierende Folgen, psychisch, physisch und gesellschaftlich. Doch wenn wir heute über den Antrag der CDU sprechen, der vorgibt, Einsamkeit bekämpfen zu wollen, dann müssen wir eines klarstellen. Hier geht es der CDU nicht um die Menschen, sondern vor allem um sich selbst. Die CDU behauptet, Einsamkeit gefährde demokratische Strukturen, weil einsame Menschen das Vertrauen in die Politik und Institutionen verlieren. Doch in Wahrheit verwechselt sie Ursache und Wirkung. Menschen sind nicht einsam, weil sie das Vertrauen in die Politik verloren haben. Sie haben das Vertrauen in Politik verloren, weil diese Politik sie in die Einsamkeit getrieben hat. Schauen wir uns die letzten Jahre an. Während der Corona-Pandemie wurden unsere Kinder und Jugendliche über Monate hinweg isoliert. Sie wurden in einer entscheidenden Phase ihrer Entwicklung weggesperrt, obwohl längst bekannt war, dass sie kaum zum Infektionsgeschehen beitragen. Diese unverhältnismäßigen Maßnahmen, maßgeblich mitgetragen von der CDU, haben bleibende Schäden hinterlassen, psychisch, sozial und gesellschaftlich. Nun wollen Sie öffentliche Orte der Begegnung schaffen. Diese Orte gab es längst: Gaststätten, Vereinsheime, Volksfeste, Schwimmbäder, Parks. Doch diese Orte verschwinden oder werden unzugänglich, nicht, weil Menschen kein Interesse hätten, sondern weil Ihre Politik sie unattraktiv und unsicher gemacht hat. Viele Gaststätten mussten nach Jahren überzogener Corona-Maßnahmen schließen. Die wenigen, die noch existieren, werden für immer mehr Menschen unerschwinglich. Volksfeste werden abgesagt, weil die Sicherheitslage unbezahlbar oder die Gefährdungslage zu hoch ist. Parks und öffentliche Plätze werden zu Angsträumen, weil dort Gewalt, Drogenkriminalität und Messerattacken Alltag geworden sind. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, eine Institution aus Ihren eigenen Reihen, schrieb dazu im Dezember letzten Jahres: „Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ist in den letzten Monaten durch ein hohes Vorkommen von Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum, […] tägliche Messerkriminalität, Gruppenvergewaltigungen und Drogenkriminalität […] erheblich beeinträchtigt.“ Fast die Hälfte der Bürger glaubt, dass die Polizei nicht in der Lage ist, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Mehr als 40 % glauben nicht daran, dass Deutschland in zehn Jahren sicher sein wird. Wer sich im öffentlichen Raum nicht sicher fühlt, oder es sich nicht leisten kann auszugehen, der bleibt zu Hause und vereinsamt. Das ist die bittere Realität Ihrer Politik. Jetzt wollen Sie mit einem Antrag, der an den eigentlichen Ursachen vorbeigeht, den Menschen vorgaukeln, man könne Einsamkeit bekämpfen, indem man ein paar Projekte finanziert oder neue Konzepte schreibt. Nein, meine Damen und Herren, man muss keine neuen Orte erfinden, sondern die bestehenden Orte wieder sicher und bezahlbar machen. Es braucht keine Schaufensteranträge, sondern endlich eine Politik, die sich um die wahren Probleme der Menschen kümmert: Sicherheit im öffentlichen Raum, wirtschaftliche Entlastung für kleine Einkommen und Rentner, eine Rückkehr zu einer Politik, die unsere Kultur und unsere gewachsenen Strukturen schützt, anstatt sie zu zerstören. Solange Sie das nicht angehen, wird kein Antrag dieser Art etwas ändern. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag der CDU ab. Zum Änderungsantrag der regierenden Fraktionen nur ein paar kurze Worte. Dass Sie von der Politik der Regierung absolut begeistert sind und sich wünschen, dass die Regierung genauso weitermacht, mag sein, aber ich denke, dazu braucht es keinen entsprechenden Beschluss. Das macht die Landesregierung vermutlich sowieso. Davon abgesehen löst das genauso wenig das entscheidende Probleme wie der Antrag der CDU. Deshalb werden wir auch diesen Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Kathrin Anklam-Trapp

Meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen an dieser Stelle noch einmal Gäste im Plenum begrüßen, und zwar die Seniorinnen und Senioren aus dem Landkreis Vulkaneifel. Willkommen zu dieser Debatte! (Beifall im Hause) Der nächste Redner ist für die FDP-Fraktion Kollege Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Fakt, dass es Menschen gibt, die sich einsam fühlen, auch wenn sie nicht zwingend allein sind, und dass es auch jeden treffen kann, völlig egal, wie alt diese Person ist, wo sie arbeitet, wo sie wohnt, ob sie einen Beruf hat oder nicht, ob sie pflegebedürftig ist oder nicht. Manchmal kommt Einsamkeit auch schleichend. Sie kann vielfältige Ursachen haben, wir haben es gehört. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Es kann die Arbeitslosigkeit sein, es kann die Krankheit sein, vielleicht ist ein Angehöriger verstorben, oder es können diverse Lebensumbrüche sein, die dafür sorgen können. Hierbei kann und muss Einsamkeit eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung werden. Wir brauchen es im Gesundheitssystem, in der Pflege. Auch die Wirtschaft oder der Arbeitsmarkt im Allgemeinen müssen es mitdenken. Es ist unumstritten, dass die Gesellschaft an sich gerade seit den Corona-Jahren im Verhalten miteinander, wenn es darum geht, sich gegenseitig zu helfen, sich gegenseitig zu stützen oder einfach mal da zu sein, sehr distanziert unterwegs ist. Das ist durch alle Altersgruppen hinweg und auch altersgruppenübergreifend zu beobachten. Deshalb ist eine politische Debatte darüber extrem wichtig; denn wir müssen Einsamkeit ernst nehmen, ohne vorschnellen Aktionismus, sondern mit einer klugen Analyse. Für uns ist es natürlich wichtig, dass wir Menschen eine Chance und Optionen geben, sie nicht in der Einsamkeit bemuttern und behüten, sondern Einsamkeit in Gänze verhindern. Deshalb haben wir auch die Idee mit dem eigenen Antrag gehabt. Wir haben bewährte Strukturen, versuchen digitale Chancen zu geben, was ein Teil ist, um die soziale Teilhabe zu stärken, übernehmen politische Verantwortung darin, müssen aber auch soziale Strukturen stärken, und sei es nur der Treffpunkt in der Stadt, Förderung von Mehrgenerationenhäusern – hier gibt es in der Südwestpfalz, weil es vorhin angesprochen wurde, sehr gute Beispiele –, oder auch die Förderung des Ehrenamts an sich. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Es gibt die Landesstrategie „MitMenschen!“. Das ist eine fundierte, ressortübergreifende Antwort mit echten Umsetzungen. So verhindern wir Einsamkeit, psychisch und auch physisch. Wichtig ist ebenfalls der Ansatz der Prävention. Ich habe es eben angemerkt, wir müssen das Thema Einsamkeit sichtbar machen, ohne dabei zu stigmatisieren. Da gibt es „Miteinander statt einsam“. Das unterstützt lokale Projekte – das wurde vorhin angesprochen –, ob das Begegnungscafés, digitale Lesepatenschaften oder die Nachbarschaftsangebote sind. Die brauchen wir auch einfach unbürokratisch, um diesen sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft hinzubekommen. Wir haben aber auch Digitalbotschafter, die die Chancen der Digitalisierung mit dem analogen Leben gerade für immobile Menschen im Lande verbinden. Das schafft Teilhabe, welche analog und digital stattfinden kann, muss, und beides miteinander verzahnt. Für junge Menschen ermöglichen wir digitale Teilhabe ohne Blick auf Likes und leere Versprechungen, sondern mit Qualitätsangeboten, derer es bedarf, damit auch diese lernen, was sozialer Zusammenhalt bedeutet. Die werden ein bisschen anders groß als wir früher. Dafür ist es aber umso wichtiger, dass sie die Angebote bekommen. Bei bestehender Einsamkeit reagieren wir zum Beispiel auch mit der Gemeindeschwesterplus – als ein Baustein, ich weiß –, aber auch geschulten Pflegefachkräften, die den sozialen Aspekt in ihrer Ausbildung und Tätigkeit mitdenken. Auch Jobcenter und die Sozialdienste sind aber im Gesamtpaket wichtig. Im Arbeitsumfeld unterstützen wir Strukturen wie das hybride Arbeiten oder die Gesundheitsprävention – also die betriebliche Gesundheitsprävention –, auch hier Angebote, um in jedem Bereich, im Arbeitsmarkt, im Privatleben, im sozialen Leben verschiedene Angebote zu haben, um das ganze Paket zu fördern und Einsamkeit früh zu erkennen und auch zu verhindern. Letztendlich sind wir aber nicht am Ende der Arbeit, und hier liegt eigentlich dann auch die Strategie. Wir brauchen diese ressortübergreifende Zusammenarbeit mit allen Partnern, die ich eben genannt habe, sprich Sozialpartnern, Ehrenamt, Krankenhäusern, den Unternehmen und der Wirtschaft. Überall, wo Menschen tätig sind, kann das Thema Einsamkeit auftauchen. Daher ist das die Strategie, dass wir mit denen arbeiten und versuchen, immer wieder fortlaufende neue Strategien zu entwickeln und Projekte zu finden, was es braucht. Die Gesellschaft ist im Wandel, also müssen sich auch die Strategien wandeln, das ist völlig klar. Wir verfolgen daher mit diesem Antrag eine flexible und lebendige Strategie. Daher unterstützen wir den. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU hat heute einen Antrag vorgelegt, der sich mit einem Thema beschäftigt, das viele Menschen bewegt – Einsamkeit. Einsamkeit ist eine stille Krise. Sie zieht sich durch alle Altersgruppen. Sie ist real, sie ist schmerzhaft, und sie kann krank machen. Das steht außer Frage. Bei aller berechtigten Sorge dürfen wir aber nicht dem Aktionismus verfallen. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits eine Vielzahl wirksamer Maßnahmen von der Gemeindeschwesterplus über die Digital-Botschafter bis hin zu den „Neuen Nachbarschaften“. Diese Programme funktionieren, auch weil sie regional verwurzelt, niedrigschwellig und bürgernah sind. Was sie brauchen, ist nicht ein neuer Masterplan, sondern gezielte Unterstützung, bessere Bekanntmachung und etwas mehr Mut zur praktischen Verbesserung. Der Antrag der CDU hingegen bleibt zu oft in allgemeinen Formulierungen stecken. Vieles klingt gut, von Sensibilisierungskampagnen über Dritte Orte bis hin zu gemeinschaftlichem Wohnen. Es fehlt aber der Bezug zur Praxis. Wer soll das konkret umsetzen? Wo ist die Anschlussfähigkeit an das, was vor Ort längst läuft? Dabei ist klar: Es ist nicht der Staat allein, der Einsamkeit lindern kann. Es ist die Gesellschaft selbst. Es sind die Vereine, das Ehrenamt, die Nachbarschaftshilfen, die den Unterschied machen. Gerade im ländlichen Raum tragen sie den sozialen Zusammenhalt, nicht laut, aber wirkungsvoll. Deshalb sagen wir ganz klar: Wenn wir über Einsamkeit sprechen, müssen wir auch darüber sprechen, wie wir das Ehrenamt stärken, durch bessere Rahmenbedingungen, durch Wertschätzung und durch konkrete Entlastung. Die Regierungsfraktionen legen mit ihrem Alternativantrag einen anderen Weg vor. Er knüpft an bestehende Programme an, denkt ressortübergreifend und greift aktuelle Maßnahmen wie das Paket „MitMenschen!“ auf. Das fi nden wir sinnvoll. Natürlich gäbe es noch Luft nach oben, gerade wenn es darum geht, mutiger weiterzudenken. Das darf aber nicht den Blick dafür verstellen, dass dieser Antrag die richtigen Strukturen stärkt. Sehr geehrte Damen und Herren, Einsamkeit bekämpft man nicht mit Überschriften, sondern mit echtem Einsatz vor Ort, mit lokaler Verwurzelung, mit verlässlicher Unterstützung für bewährte Projekte und mit dem Vertrauen in die Menschen. Wir FREIEN WÄHLER stimmen dem Antrag der Regierungsfraktionen zu und lehnen den Antrag der CDU ab; denn wer wirklich helfen will, muss den Mut haben, das zu unterstützen, was funktioniert, und die Kraft haben, Neues nur dann zu fordern, wenn es wirklich besser ist. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dr. Alt.

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Dr. Denis Alt

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es herrscht offenbar in diesem Hause Einigkeit darüber, dass Einsamkeit mehr ist als ein individuelles Gefühl oder eine momentane Gefühlslage. Wir haben es mit einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung zu tun, die gesundheitliche, soziale und politische Folgen haben kann. Es herrscht offenbar auch das gemeinsame Verständnis, dass Einsamkeit auch da sein kann, wenn man physisch gar nicht allein ist. Es ist denkbar, dass eine Person beispielsweise im Plenarsaal sitzt mit 100 anderen Leuten, aber sich trotzdem einsam fühlt und unter Einsamkeit leidet. Rheinland-Pfalz begegnet der Entwicklung entschlossen, mit dem Runden Tisch „GEMeinsam gegen EINSAM“ und nun auch mit dem ressortübergreifenden Maßnahmenpaket „MitMenschen!“. Dabei verfolgen wir vier Ziele. Erstens, die Landesregierung erhöht und fördert die Sichtbarkeit von Einsamkeit als Thema. Wir wollen die Sensibilität der Menschen für das Thema fördern und die vielfältigen Angebote im Sinne des Landes, die es im Lande gibt, sichtbarer und leichter zugänglich machen, sowohl digital als auch analog. Es hat mich sehr gefreut, dass Frau Jeckel auf diesen Aspekt in besonderer Weise eingegangen ist. Man muss nicht immer jedes Programm neu e rfinden, sondern man kann auch eine Fokusverschiebung vornehmen und Programme bekannter machen, die auf eine bestimmte Zielsetzung einzahlen. Zweitens, wir arbeiten auf der Grundlage von wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen. Einsamkeit betrifft viele verschiedene Gruppen und hat unterschiedliche Ursachen. Deshalb wurde der Prozess zur Erstellung unserer Maßnahmen von Anfang an wissenschaftlich begleitet und im Austausch mit Fachleuten ausgearbeitet. Drittens, wir stärken gezielt Maßnahmen, die Einsamkeit lindern. Viele bereits bestehende Angebote wirken auch gegen Einsamkeit, wenn wir den Fokus innerhalb der Maßnahmen und Programme auf das Thema Einsamkeit legen. Viertens, wir entwickeln dort, wo es notwendig ist, auch neue Angebote gegen Einsamkeit, indem wir Lücken in der Beratung identifizieren und neue Ansätze prüfen und einführen. Als konkrete Sofortmaßnahme wurde das neu geschaffene Förderprogramm „Miteinander statt einsam“ entwickelt, das hier schon genannt worden ist, mit der Möglichkeit, mit 500 Euro pro Projekt sehr niederschwellig kleine lokale Initiativen zu fördern, die schnell und unbürokratisch unterstützt werden können. Ich würde jedem raten, dieses Projekt nicht abzutun, dieses Programm nicht deswegen abzutun, weil es klein ist. Ich weiß von mehreren Initiativen, gerade in meinem persönlichen Umfeld, die auf dieses Programm warten, auf die das sehr gut passt, und die nicht immer mit den großen Beträgen arbeiten wollen, können oder damit arbeiten müssen, sondern die damit genau so unterstützt werden, wie sie es brauchen. Das macht deutlich, dass unsere Sozialpolitik soziale Teilhabe stärkt und Begegnungsräume schafft, von denen alle und am Ende auch unsere Demokratie profitieren. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, wie wichtig Orte der Begegnung für ein lebendiges Gemeinwesen sind. Deshalb sollen die bisherigen Orte der Begegnung selbstverständlich weiter gefördert und gestärkt werden. Das umfasst sowohl Initiativen für ältere als auch für junge Menschen, für queere Menschen oder für Menschen in herausfordernden Lebenslagen, die gerade einen Schicksalsschlag, eine Krankheit oder eine Gewalterfahrung durchgemacht haben. Gleichzeitig haben wir die Menschen im Blick, die mitten im Berufsleben stehen und dennoch von Einsamkeit betroffen sein können. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Programmarbeit der Gewerbeaufsicht dieses Jahr ein landesweites Projekt zum Arbeitsschutz in Unternehmen mit einem hohen Anteil an Homeoffice durchgeführt, in dem geprüft wird, ob die Unternehmen die psychischen Belastungen der Beschäftigten unter dem Aspekt sozialer Beziehungen angemessen berücksichtigen. Die betroffenen Unternehmen sollen unterstützt und stärker für die Bedeutung der sozialen Beziehungen ihrer Beschäftigten sensibilisiert werden. Auch die weitere Sensibilisierung und Qualifizierung von Pflegefachpers onen, von Fachkräften in Jobcentern und weiteren Berufsgruppen haben wir uns vorgenommen, die künftig noch stärker als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wirken sollen. Im Hinblick auf junge Menschen kommt es ganz entscheidend darauf an – das zeigen uns die Studien zu dem Thema –, sie im Kampf gegen Einsamkeit aktiv einzubeziehen und Maßnahmen zu entwickeln, die ihre Perspektiven und Ideen aufgreifen. Das ist unerlässlich, um nachhaltige und wirkungsvolle Maßnahmen zu entwickeln. Deswegen geht die Landesregierung auch genauso vor; denn für uns ist klar, jede Politik gegen Einsamkeit ist eine Politik für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Dafür steht Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Kathrin Anklam-Trapp

Lassen Sie uns in die Abstimmungsfolge eintreten. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12403 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag. Wer dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12476 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Damit ist der Alternativantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU angenommen. Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes RheinlandPfalz Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12416 – Erste Beratung Die AfD hat eine zusätzliche Redezeit von 1 Minute. Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger hat das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir verhindern, dass rheinland-pfälzische Kommunen eine Verpackungssteuer einführen. Die Verpackungssteuer ist nichts anderes als pure Bürokratie, wirtschaftsfeindlich, sozial ungerecht und ökologisch nutzlos. In Tübingen wurde diese Steuer als Modellprojekt eingeführt. Das Ziel war vorgeblich weniger Müll, und die Verpackungssteuer sollte in diesem Sinne eine Lenkungssteuer sein. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Inzwischen hat eine wissenschaftliche Studie der Universität Tübingen zu diesem Modellprojekt klar gezeigt, das Müllaufkommen im öffentlichen Raum wurde durch diese Steuer nicht verringert. Mit anderen Worten: Der Lenkungseffekt, der intendierte, ist schlicht ausgeblieben. Trotzdem wird in rheinland-pfälzischen Städten darüber nachgedacht, diese bürokratische Steuer einzuführen, zum Beispiel in Mainz, Koblenz und Kaiserslautern. Dabei ist die Bürokratie enorm aufwendig. Gastronomen, Bäckereien, kleine Imbissbetreiber und viele andere, die verzehrfertige Speisen zum Mitnehmen anbieten, müssen umfangreiche Nachweise führen, kompliziert steuerpflichtige Verpackungen von nicht steuerpflichtigen Verpackungen trennen, Steuererklärungen abgeben und sich auf Kontrollen gefasst machen. Die Landesregierung selbst hat auf Anfrage meines Kollegen Ralf Schönborn hin erklärt, ohne Kontrollen funktioniere diese Steuer nicht. Dazu sollen Kommunen in ihre Satzungen sogar ein Betretungsrecht der Geschäftsräume aufnehmen, um Steuerhinterziehung zu verhindern. Das ist Bürokratie in Reinkultur. Sie trifft Betriebe, die ohnehin jeden Tag kämpfen, die ab 2 026 wegen des stark gestiegenen Mindestlohns ohnehin genug wirtschaftliche Probleme haben werden. Da frage ich: Müssen weitere Eingriffe und Preissteigerungen durch die Verpackungssteuer hinzukommen? Letztlich wird die Verpackungssteuer auf die Verbraucher übergewälzt. Die Preise für betroffene Speisen und Getränke werden steigen. Ein belegtes Brötchen, ein Kaffee, ein Eisbecher zum Mitnehmen werden teurer. Gerade Familien mit Kindern werden das ganz konkret spüren. Deshalb sagen meine AfD-Fraktion und ich, diese Verpackungssteuer ist nicht nur bürokratisch, sondern auch unsozial. Ich ahne schon den Vorwurf, wir würden mit unserem Gesetz die kommunale Selbstverwaltung beschneiden. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Tut Ihr ja auch! –

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Benedikt Oster SPD

So sieht’s aus!) Richtig ist, das tun wir da in der Tat. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha!) Das Ziel der Fraktion ist es nämlich, neue Bürokratie zu vermeiden und neue Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher zu verhindern. Die Ampel hat vor kurzer Zeit ihren Alternativantrag „Das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz stärken – Bürokratie abbauen“ beschlossen. In dem hieß es unkonkret, die Landesregierung solle sich – Zitat – „für eine tatsächliche Entbürokratisierung und sinnvolle sowie wirksame Entlastungen für das Gastgewerbe“ einsetzen. Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf, die Verpackungssteuer nicht einzuführen, ist eben ein wichtiger Beitrag, keine Bürokratie aufzubauen und das Gastgewerbe von einer unnötigen Steuer zu entlasten. Nun machen Sie also Nägel mit Köpfen. Stimmen Sie zu, dass die Verpackungssteuer in Rheinland-Pfalz nicht eingeführt wird. Zumindest wir wollen keinen Flickenteppich kommunaler Einzelsteuern. Das haben auch die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz in einem Schreiben betont, das wir sicherlich alle bekommen haben. In dem warnen sie ausdrücklich vor einer ungeordneten Ausbreitung dieser Steuer, die am Ende niemandem nutzt, sondern nur schadet. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bittet uns als Politikgestalter auf Landesebene, dort die Einführung dieser Steuer in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Es ist außerdem eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Steuer bei enormem Aufwand keine erkennbare ökologische Wirkung entfaltet, dann hat der Gesetzgeber die Pflicht einzugreifen. Wir sprechen hier nicht von der Einschränkung einer kommunalen Kernaufgabe wie Schulträgerschaft oder Sozialhilfe. Wir sprechen von einer Bagatellsteuer im fiskalischen Sinn, deren Vollzug aber alles andere als eine Bagatelle ist. Für Betriebe und auch die Verwaltung stellt die Verpackungssteuer einen enormen Aufwand dar, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Deshalb sagen wir klar, wir wollen kein neues Bürokratiemonster in Rheinland-Pfalz. Wir wollen keine Steuer, die Familien und Betriebe gängelt. Wir wollen keine Lenkungssteuer, die wissenschaftlich nachgewiesen ihren Lenkungszweck eindeutig verfehlt. Wir haben in diesem Land wahrlich andere Baustellen. Statt Steuern zu erfinden, sollten wir Wirtschaft und Mittelstand den Rücken stärken. Wir bitten Sie deshalb, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, und wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Koalitionsfraktionen Abgeordneter Benedikt Oster von der SPD-Fraktion.

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Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle kennen doch das Bild von überfüllten Mülltonnen, gerade jetzt bei dem sonnigen Wetter in den Parkanlagen – Pizzakartons stapeln und türmen sich, Einwegverpackungen liegen überall herum. Zur Wahrheit gehört aber auch – das muss man klar und deutlich sagen –, es ist eher ein Problem der größeren Kommunen, also der Oberzentren. In unseren Dörfern, also unseren kleinen Kommunen, ist es eher die Ausnahme. Diesen Müll zu entsorgen, ist teuer und stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Weiter darf man nicht verkennen, dass es auch eine sehr personalintensive Leistung mit sich bringt. Ich will die Debatte mal andersherum aufgreifen. Ich will mal ein Dankeschön an die Stadtreinigung und an die Bauhöfe richten, die, wenn wir am Wochenende auf irgendwelchen Jahrmärkten und Festen feiern, unseren Müll beseitigen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt zur eigentlichen Verpackungssteuer: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sie rechtlich zulässig ist. Das muss man in der Debatte vorweg einmal klar und deutlich sagen. Um dem Ausmaß dieser Müllberge zu begegnen, kann diese Steuer dem positiv entgegenwirken. Umweltpolitisch – das wissen wir, dass Sie darauf keinen Wert legen – kann aber diese Steuer auch absolut positive Signale senden. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Eines steht für uns klar im Mittelpunkt – das haben Sie selbst schon treffend zum Schluss formuliert –: Ja, es geht um eine kommunale Entscheidungsfreiheit, und die wollen wir den Kommunen nicht entziehen. Eine Kommune weiß am besten, wo die Probleme liegen und welche Instrumente sie anwenden kann. Deshalb ist es auch eine Möglichkeit zu sagen, dass man es als Kommune versucht, so in den Griff zu bekommen. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Abschließend bleibt festzuhalten, Ihre Forderung, die Verpackungssteuer abzuschaffen, ist völlig weltfremd und würde die kommunale Selbstverwaltung massiv einschränken. Deshalb lehnen wir als Koalitionsfraktionen Ihren Antrag ab. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Lars Rieger.

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Lars Rieger CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Vorstoß der AfD-Landtagsfraktion, das Kommunalabgabengesetz dahin gehend zu ändern, dass in Rheinland-Pfalz die Einführung einer Verpackungssteuer verboten wird. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt diesen Vorstoß ab und dies aus guten Gründen. Warum? Weil wir überzeugt sind, dass die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut ist. Unsere Ortsgemeinden, die ehrenamtlich geführten sowie die kreisfreien respektive kreisangehörigen Städte müssen die Möglichkeit haben, auf ihre örtlichen Herausforderungen flexibel reagieren zu können. Dazu gehört, wenn es von den Kommunen gewünscht und in den Gremien mit Mehrheit beschlossen wird, Instrumente zu nutzen, die eine saubere Stadt fördern und die Müllflut eindämmen. Eine pauschale Verbotsregelung im Landesgesetz würde diesen Handlungsspielraum unnötig und unserer Meinung nach falsch einschränken. Es geht hier um das grundsätzliche Recht unserer Kommunen, ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und nicht aus Mainz vorzuschreiben, was man darf und was man zu unterlassen hat. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER) Wir brauchen keine landesweite Einheitslösung mit der Gießkanne. Wir brauchen die Freiheit zur Gestaltung, wie sie das Grundgesetz in Artikel 28 Abs. 2 vorschreibt. Das Recht auf Selbstverwaltung muss mit Leben gefüllt werden, auch und besonders in kommunalen Steuerfragen. Leider – das muss man durchaus im Blick haben – könnte die vollkommen unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land diese dazu zwingen, aus rein monetären Gründen eine Verpackungssteuer einzuführen. Manche Kommunen – Sie haben es erwähnt, Herr Dr. Bollinger – wie etwa Tübingen haben bereits mit kommunalen Verpackungssteuern experimentiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Ja, das ist grundsätzlich zulässig, und Kommunen dürfen solche Steuern erheben, solange sie verhältnismäßig sind und das Landesrecht es nicht ausdrücklich ausschließt. Genau hier setzen wir an. Warum sollten wir als Landesgesetzgeber den Kommunen diese Möglichkeiten nehmen, wenn sie sie nutzen wollen. Warum sollten wir ihnen das Werkzeug aus der Hand schlagen, mit dem sie vor Ort für mehr Sauberkeit und weniger Müll sorgen könnten? Wer hier heute fordert, dass Rheinland-Pfalz diese Option per Gesetz ausschließt, ignoriert die Realität vor Ort, die Bedürfnisse unserer Ortsgemeinden und Städte, den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach mehr Sauberkeit und nicht zuletzt die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung. Die CDU als die Kommunalpartei und wir als Landtagsfraktion stehen zu unseren Städten und Gemeinden. Wir wollen ihnen nicht gesetzlich vorschreiben, was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Wir wollen ihnen ermöglichen, was sie für richtig erachten. Wir sind überzeugt, eine lebendige Demokratie braucht starke Kommunen, und starke Kommunen brauchen Gestaltungsfreiheit. Das bedeutet auch, neue Wege zu gehen, um Umwelt und Stadtbild zu schützen. Wer das pauschal verbieten will, der setzt ein fatales Signal gegen kommunale Verantwortung und kommunale Selbstverwaltung. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Daher fordern wir: Lasst den Kommunen die Wahlfreiheit. Gebt ihnen das Instrument in die Hand. Ob sie es nutzen, entscheiden sie selbst. Darum, verehrte Kolleginnen und Kollegen, lehnen wir eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes ab, die kommunale Verpackungssteuern in Rheinland-Pfalz per se verbieten würde. Vielen Dank. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

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Matthias Lammert

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Oster, Sie haben alles gesagt. (Beifall und Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Vielen Dank, Lars Rieger. Es wurde durch Ihren Beitrag vertiefend erklärt. Wir stehen als FREIE WÄHLER für die kommunale Selbstverwaltung. Jede Gebietskörperschaft kann für sich mehrheitlich in ihrem Gremium entscheiden, ob eine Verpackungssteuer als Lenkungswerkzeug eingeführt werden soll oder nicht – ich möchte dem Feierabend nicht mehr im Wege stehen –; (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –

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Peter Stuhlfauth AfD

Jawohl!) denn genau das ist kommunale Selbstverwaltung. Wir lehnen den Antrag ab. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der AfD sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Schneider.

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Simone Schneider

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kaffeebecher, Einwegbesteck, Pizzakartons oder auch sonstige Fastfoodverpackungen: Die Take-away- oder To-go-Kultur kann für Kommunen im Hinblick auf den entstehenden Müll ein echtes Problem darstellen, insbesondere für viele größere Kommunen in ihren Innenstädten und Parks, bei einer ausgeprägteren Partyszene besonders am Wochenende. Volle Mülleimer oder Verpackungsmüll beeinträchtigen dabei nicht nur das Stadt- oder im Einzelfall vielleicht auch das Dorfbild, sondern belasten die Kommunen auch durch erhebliche Kosten für die Entsorgung. Eine kommunale Verpackungssteuer, so wie sie Tübingen bereits eingeführt hat, kann durchaus zum Umdenken bei Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern führen und Anreize schaffen, auf Alternativen auszuweichen, die im Ergebnis zu einer verbesserten Kreislaufwirtschaft durch Erhöhung des Mehrwegs beitragen können. Ebenso kann sie zu einer Aufwertung des Stadtbilds durch weniger Vermüllung im öffentlichen Raum führen. Das entlastet nicht nur das Budget der Kommune, sondern verbessert auch die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bringt dadurch Klarheit, dass Kommunen für ihr Gebiet Verbrauchsteuern auf Einwegverpackungen, Geschirr und Besteck erheben dürfen, sofern es sich um Speisen und Getränke handelt, die für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder auch als mitnehmbares Gericht bestimmt sind. Der Beschluss stellt außerdem klar, dass eine an den Leitsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts orientierte kommunale Verpackungssteuersatzung der Gemeinden nicht gegen Verfassungsrecht verstößt und mit den Zielen des geltenden Bundesabfallrechts zur Vermeidung von Abfällen übereinstimmt. Es liegt aber immer im Ermessen der jeweiligen Kommune, bei Bedarf eine entsprechende Satzung zu erlassen; denn klar ist auch: Nicht für alle Städte und Gemeinden wird die Einführung einer Verpackungssteuer eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Jede Stadt und jede Gemeinde sollte daher selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Verpackungssteuer einführen möchte oder nicht und wie sie diese gegebenenfalls individuell ausgestalten möchte. Die örtlichen Besonderheiten sind den Verantwortlichen vor Ort am besten bekannt. Die Kommunen sind ohne Weiteres dazu in der Lage, den voraussichtlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Einführung der Steuer und deren Vollzug zu schätzen und mögliche Alternativen sowie die Frage, ob die Ziele der Steuer in einem angemessenen Verhältnis zu deren Folgen stehen, zu beurteilen und in ihre Abwägungsentscheidung einzubeziehen. Als Hilfestellung hierzu hat das Umweltministerium im Februar dieses Jahres den rheinland-pfälzischen Kommunen ausführliche Hinweise zur möglichst rechtssicheren Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer geliefert. Ein Verbot der Verpackungssteuer, so wie es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, wäre dementsprechend ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Das nimmt den Städten und Gemeinden eine Einnahmequelle, aber vor allem ein wirksames Instrument zur Müllvermeidung und zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstils, aber das ist wahrscheinlich ohnehin nicht in Ihrem Sinne. Statt den Kommunen vorzuschreiben, was sie tun dürfen und was nicht, sollten wir ihnen die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, ob und wenn ja, wie sie eine Verpackungssteuer einführen wollen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Abstimmen brauchen wir nicht. Es erfolgt Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Dort wird das Gesetz besprochen, und von dort wird es irgendwann zurückkommen. (Unruhe im Hause) Ich darf Sie noch um Aufmerksamkeit bitten, wir sind noch nicht ganz am Ende der Sitzung. Wir haben noch einen wichtigen Beschluss nachzuholen, der vorhin bei Tagesordnungspunkt 13 versäumt wurde. Das kann einmal passieren. Und zwar gab es zum Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/12234 – noch einen Beschluss des Ältestenrates. Der Ältestenrat hat dem Landtag Folgendes empfohlen – ich muss das noch kurz verlesen –: „Die für Fraktionen geltenden Bestimmungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [nach den entsprechenden Paragrafen des Fraktionsgesetzes] gelten ab dem Datum des Inkrafttretens des […] Landesgesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz entsprechend für die Parlamentarische Gruppe FREIE WÄHLER.“ Wer dem zustimmen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Beschlussempfehlung des Ältestenrates mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Damit sind wir tatsächlich am Ende. Ich darf Sie einladen zur nächsten Plenarsitzung am 10. September. Merken Sie sich das schon einmal. Ich wünsche Ihnen eine wundervolle, schöne Sommerpause. Alles Gute! Kommen Sie gesund und munter wieder. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 17.52 Uhr Anlage Namentliche Abstimmung (Seite 106 des Plenarprotokolls) Landesjagdgesetz (LJG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12096/12472 – 1. Ahnen, Doris (SPD) Ja 2. Dr. Alscher, Bernhard (fraktionslos) Ja 3. Anklam-Trapp, Kathrin (SPD) Ja 4. Baldauf, Christian (CDU) Nein 5. Barth, Thomas (CDU) Nein 6. Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) Ja 7. Bellaire, Florian (CDU) Nein 8. Beyer, Dirk (SPD) Ja 9. Blatzheim-Roegler, Jutta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 10. Dr. Bollinger, Jan (AfD) Nein 11. Dr. Braun, Bernhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 12. Dr. Drumm, Herbert (fraktionslos) Nein 13. Ehmann, Fabian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 14. Fernis, Philipp (FDP) Ja 15. Fischer, Pierre (CDU) Nein 16. Frisch, Michael (fraktionslos) Nein 17. Fuhr, Alexander (SPD) Ja 18. Dr. Gensch, Christoph (CDU) Nein 19. Gies, Horst (CDU) Nein 20. Groß, Jennifer (CDU) Nein 21. Guthier, David (SPD) Ja 22. Haller, Martin (SPD) Abwesend 23. Hartenfels, Andreas (fraktionslos) Nein 24. Dr. Heidbreder, Lea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 25. Herber, Dirk (CDU) Nein 26. Hering, Hendrik (SPD) Ja 27. Heusinger, Carl-Bernhard von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 28. Hoch, Clemens (SPD) Abwesend 29. Horstmann, Lana (SPD) Ja 30. Hüttner, Michael (SPD) Ja 31. Illing, Heiner (SPD) Ja 32. Jeckel, Lisa-Marie (Gruppe FREIE WÄHLER) Nein 33. Jenssen, Jens (SPD) Ja 34. Joa, Matthias (fraktionslos) Nein 35. Junk, Dennis (CDU) Nein 36. Klein, Marcus (CDU) Nein 37. Klinkel, Nina (SPD) Ja 38. Dr. Köbberling, Anna (SPD) Ja 39. Köbler, Daniel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 40. Koch, Sven (CDU) Nein 41. Kropfreiter, Markus (SPD) Ja 42. Kunz, Patrick (Gruppe FREIE WÄHLER) Nein 43. Dr. Kusch, Oliver (SPD) Ja 44. Lammert, Matthias (CDU) Nein 45. Lewentz, Roger (SPD) Ja 46. Liguori, Manuel (SPD) Ja 47. Lohr, Damian (AfD) Nein 48. Ludwig, Michael (CDU) Nein 49. Maier, Florian (SPD) Ja 50. Dr. Martin, Helmut (CDU) Nein 51. Moesta, Anette (CDU) Nein 52. Moskopp, Peter (CDU) Nein 53. Müller, Patric (SPD) Ja 54. Müller, Susanne (SPD) Ja 55. Dr. Müller, Tamara (SPD) Ja 56. Münster, Jens (CDU) Nein 57. Noss, Hans Jürgen (SPD) Ja 58. Oster, Benedikt (SPD) Ja 59. Paul, Joachim (AfD) Nein 60. Rahm, Andreas (SPD) Ja 61. Rauschkolb, Jaqueline (SPD) Abwesend 62. Dr. Rehak-Nitsche, Katrin (SPD) Ja 63. Reichert, Christof (CDU) Nein 64. Dr. Reuber, Matthias (CDU) Nein 65. Rieger, Lars (CDU) Nein 66. Rommelfanger, Lothar (SPD) Ja 67. Schäffner, Daniel (SPD) Ja 68. Schellhammer, Pia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 69. Schick, Claus-René (SPD) Ja 70. Schmidt, Martin Louis (fraktionslos) Nein 71. Schmitt, Daniela (FDP) Ja 72. Schneid, Marion (CDU) Nein 73. Schneider, Petra (CDU) Nein 74. Schnieder, Gordon (CDU) Nein 75. Scholz, Gregory (SPD) Ja 76. Schönborn, Ralf (AfD) Nein 77. Schreiner, Gerd (CDU) Nein 78. Schwab, Helge (Gruppe FREIE WÄHLER) Nein 79. Schweitzer, Alexander (SPD) Ja 80. Simon, Michael (SPD) Ja 81. Spies, Christoph (SPD) Ja 82. Stein, Markus (SPD) Ja 83. Steinbach, Nico (SPD) Ja 84. Stuhlfauth, Peter (AfD) Nein 85. Stuppy, Lisett (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 86. Teuber, Sven (SPD) Ja 87. Thoma, Stefan (FDP) Ja 88. Vogt, Tobias (CDU) Nein 89. Wächter, Karina (CDU) Nein 90. Wagner, Michael (CDU) Nein 91. Wansch, Thomas (SPD) Ja 92. Wäschenbach, Michael (CDU) Nein 93. Weber, Marco (FDP) Ja 94. Wefelscheid, Stephan (Gruppe FREIE WÄHLER) Nein 95. Welling, Torsten (CDU) Nein 96. Willius-Senzer, Cornelia (FDP) Ja 97. Wink, Steven (FDP) Ja 98. Winkler, Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 99. Wolf, Markus (CDU) Nein 100. Zehfuß, Johannes (CDU) Nein 101. Ziegler, Eugen (AfD) Nein Abstimmungsergebnis Abgegebene Stimmen 98 Gültige Stimmen 98 Ungültige Stimmen 0 Ja-Stimmen 52 Nein-Stimmen 46 Enthaltungen 0

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