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Simone Schneider

03.07.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kaffeebecher, Einwegbesteck, Pizzakartons oder auch sonstige Fastfoodverpackungen: Die Take-away- oder To-go-Kultur kann für Kommunen im Hinblick auf den entstehenden Müll ein echtes Problem darstellen, insbesondere für viele größere Kommunen in ihren Innenstädten und Parks, bei einer ausgeprägteren Partyszene besonders am Wochenende. Volle Mülleimer oder Verpackungsmüll beeinträchtigen dabei nicht nur das Stadt- oder im Einzelfall vielleicht auch das Dorfbild, sondern belasten die Kommunen auch durch erhebliche Kosten für die Entsorgung. Eine kommunale Verpackungssteuer, so wie sie Tübingen bereits eingeführt hat, kann durchaus zum Umdenken bei Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern führen und Anreize schaffen, auf Alternativen auszuweichen, die im Ergebnis zu einer verbesserten Kreislaufwirtschaft durch Erhöhung des Mehrwegs beitragen können. Ebenso kann sie zu einer Aufwertung des Stadtbilds durch weniger Vermüllung im öffentlichen Raum führen. Das entlastet nicht nur das Budget der Kommune, sondern verbessert auch die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bringt dadurch Klarheit, dass Kommunen für ihr Gebiet Verbrauchsteuern auf Einwegverpackungen, Geschirr und Besteck erheben dürfen, sofern es sich um Speisen und Getränke handelt, die für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder auch als mitnehmbares Gericht bestimmt sind. Der Beschluss stellt außerdem klar, dass eine an den Leitsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts orientierte kommunale Verpackungssteuersatzung der Gemeinden nicht gegen Verfassungsrecht verstößt und mit den Zielen des geltenden Bundesabfallrechts zur Vermeidung von Abfällen übereinstimmt. Es liegt aber immer im Ermessen der jeweiligen Kommune, bei Bedarf eine entsprechende Satzung zu erlassen; denn klar ist auch: Nicht für alle Städte und Gemeinden wird die Einführung einer Verpackungssteuer eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Jede Stadt und jede Gemeinde sollte daher selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Verpackungssteuer einführen möchte oder nicht und wie sie diese gegebenenfalls individuell ausgestalten möchte. Die örtlichen Besonderheiten sind den Verantwortlichen vor Ort am besten bekannt. Die Kommunen sind ohne Weiteres dazu in der Lage, den voraussichtlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand für die Einführung der Steuer und deren Vollzug zu schätzen und mögliche Alternativen sowie die Frage, ob die Ziele der Steuer in einem angemessenen Verhältnis zu deren Folgen stehen, zu beurteilen und in ihre Abwägungsentscheidung einzubeziehen. Als Hilfestellung hierzu hat das Umweltministerium im Februar dieses Jahres den rheinland-pfälzischen Kommunen ausführliche Hinweise zur möglichst rechtssicheren Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer geliefert. Ein Verbot der Verpackungssteuer, so wie es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, wäre dementsprechend ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Das nimmt den Städten und Gemeinden eine Einnahmequelle, aber vor allem ein wirksames Instrument zur Müllvermeidung und zur Förderung eines nachhaltigen Lebensstils, aber das ist wahrscheinlich ohnehin nicht in Ihrem Sinne. Statt den Kommunen vorzuschreiben, was sie tun dürfen und was nicht, sollten wir ihnen die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, ob und wenn ja, wie sie eine Verpackungssteuer einführen wollen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗