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Hendrik Hering

03.07.2025 Sitzungen 18/91

Jetzt spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Kollegin Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Landesgesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Die FREIEN WÄHLER werden diesem Gesetz zustimmen; denn eines ist klar: Die Medienwelt, in der Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, ist nicht mehr die von gestern. Sie ist digital, grenzenlos und leider oft auch risikobehaftet. Genau deshalb ist der vorliegende Staatsvertrag ein wichtiger Schritt für einen wirksamen und modernen Jugendmedienschutz. Mit der Novelle wird der Jugendmedienschutzstaatsvertrag an vielen Stellen substanziell gestärkt. Zum ersten Mal werden Betriebssysteme selbst in die Verantwortung genommen, eine sogenannte Jugendschutzvorrichtung bereitzustellen, also eine zentrale technische Möglichkeit, um Inhalte auf Endgeräten kindersicher zu machen. Das bedeutet konkret: Eltern bekommen endlich ein Werkzeug an die Hand, um Smartphones, Tablets oder Laptops altersgerecht zu konfigurieren, einfach, sicher und verbindlich. Die neuen Regeln verpflichten nicht nur Gerätehersteller, sondern auch AppAnbieter und Streamingplattformen, bei Inhalten wie Spielen, Filmen oder Serien deutlich kenntlich zu machen, für welche Altersstufe diese Inhalte geeignet sind und warum. Das schafft Transparenz, schützt Kinder und hilft Eltern bei der Medienerziehung. Wir FREIE WÄHLER begrüßen zudem ausdrücklich, dass sogenannte Interaktionsrisiken, also Mobbing, Grooming oder exzessives Nutzungsverhalten, explizit in die Altersbewertung einbezogen werden. Damit tragen wir der Lebensrealität unserer Kinder endlich Rechnung. Es geht hier nicht mehr nur um Gewalt oder sexuelle Inhalte, sondern um echte Alltagsgefahren im digitalen Raum. Auch der Datenschutz wird berücksichtigt. Die Jugendschutzsysteme dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Das ist eine klare Grenze, die wir für absolut notwendig halten. Natürlich bleibt bei aller Zustimmung auch festzuhalten, dies ist ein weiterer Schritt, aber kein Schlusspunkt. Die technische Umsetzung wird anspruchsvoll, und die Kontrolle der Einhaltung muss effektiv gestaltet werden. Hier sind die Landesmedienanstalten und die KJM gefragt, und wir als Gesetzgeber bleiben in der Verantwortung, die Entwicklung kritisch zu begleiten. Dennoch: Mit diesem Gesetz stellen wir heute klar, der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz ist kein nachrangiges Thema. Es ist Kern staatlicher Verantwortung. Die FREIEN WÄHLER stimmen daher aus Überzeugung zu. Ich danke Ihnen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗