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Christoph Spies

SPD 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Heute beraten wir einen Gesetzentwurf, der die wehrhafte Demokratie in Rheinland-Pfalz stärken soll. Konkret geht es darum, die staatliche Finanzierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auszuschließen, wenn diese aktiv gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten. Der Anlass ist ernst. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) – Danke. Untersuchungen und Berichte von Sicherheitsbehörden zeigen, dass immer wieder Personen in den Parlamenten beschäftigt werden, die in Organisationen aktiv sind, welche vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden. Diese Entwicklung ist ein Alarmsignal für uns alle. Wer unsere demokratische Grundordnung ablehnt und bekämpft, darf nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Einschränkung der demokratischen Mitwirkung, sondern um den notwendigen Schutz unserer Demokratie. Unser Verständnis von Demokratie ist freiheitlich und umfasst das Recht auf Meinungsfreiheit und politische Betätigung bis zu einem gewissen Punkt. Unsere Demokratie ist robust und hält unterschiedliche Meinungen aus. Doch sie muss Grenzen ziehen, wenn diese Meinungen und Aktivitäten die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür eine klare und rechtssichere Grundlage. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) – Danke. Künftig sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich finanziert werden, die bei einer Zuverlässigkeitsprüfung keine verfassungsfeindlichen Nähen erkennen lassen. Diese Überprüfung erfolgt sorgfältig, immer einzelfallbezogen und unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien sowie mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Wer die Überprüfung verweigert, verliert seinen Anspruch auf öffentliche Finanzierung, unabhängig davon, ob diese Finanzierung eine einzelne Person oder eine Fraktion betrifft. Das Parlament ist ein besonderer Ort mit Zugang zu sensiblen Informationen, Netzwerken und Strukturen. Dieses Vertrauen darf nicht missbraucht werden, weder für politische Unterwanderung noch für andere verfassungsfeindliche Aktivitäten. Daher ist es unsere Pflicht, klare Regeln zu schaffen, die verhindern, dass unsere demokratische Grundordnung aus ihrem Inneren heraus untergraben wird. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Es ist nicht nur Ihre!) Wir stehen für ein Parlament, das sich nicht ausnutzen lässt, für eine Demokratie, die sich wehren kann, und für einen Rechtsstaat, der wachsam bleibt. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Schreiben vom 30. Juni 2025 wurde dem Rechtsausschuss die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zugeleitet, welcher von einem Abgeordnetenmitarbeiter angefordert wurde. Der Beauftragte kommt zusammenfassend zu folgendem Fazit: Ein zentraler Punkt ist die Zustimmung der betroffenen Personen zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Zustimmung stellt keine datenschutzrechtliche Einwilligung im Sinne der DSGVO dar, sondern dient der Legitimierung einer bestehenden Befugnisnorm. Die geplante pauschale Datenabfrage wird als notwendig und verhältnismäßig erachtet, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Alternativen wie Eigenerklärungen oder Führungszeugnisse werden hier weniger wirksam. Zudem bleibt die Zweckbindung der Datenerhebung gewahrt. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Die betroffenen Personen sind umfassend informiert und können ihre Rechte, wie etwa das Recht auf Auskunft, wahrnehmen. So wird sichergestellt, dass der Datenschutz gewahrt bleibt, während gleichzeitig die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, um den Schutz unserer Demokratie zu gewährleisten. Wir werden es gerne tun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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