Hendrik Hering
Nun hat Abgeordneter Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit der ersten Beratung des Entwurfs zu diesem Thema gibt es für uns FREIE WÄHLER keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Ob und inwieweit es seitens der einbringenden Fraktionen ergänzende Erkenntnisse gibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Uns wurde jedenfalls nichts zugeleitet. So verweise ich an dieser Stelle erneut auf meine Stilkritik am Vorgehen der Fraktionen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben. Als FREIE WÄHLER hätten wir uns gewünscht, in diesen Prozess eingebunden zu werden, spätestens nachdem in der ersten Beratung die Stilkritik offen angesprochen wurde. Ich will grundsätzlich festhalten, wir FREIE WÄHLER wollen die Wähler politischer Mitbewerber für uns gewinnen, nicht durch Verbote der eigentlich favorisierten Partei, sondern durch Argumente und die besseren Lösungsansätze. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER) Aber im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um etwas anderes. Wenn jemand wegen eines Staatsschutzdelikts in jüngerer Vergangenheit verurteilt wurde, hat er oder sie im Parlamentsbetrieb nichts verloren. Das Gleiche gilt auch für diejenigen, die Mitglied in einer Partei waren oder sind, die als verfassungswidrig eingestuft wurde, oder Mitglied in einem Verein waren oder sind, der verboten wurde. Wir arbeiten in der Herzkammer der rheinland-pfälzischen Demokratie, also an einem sehr verletzlichen, verwundbaren Ort mit offenem Zugang zu Entscheidungsträgern und sensiblen Informationen. Da muss es unser aller Anspruch sein, dass auch unsere Mitarbeiter über jegliche Zweifel erhaben sind. Das gilt übrigens gleichsam für links und rechts. Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet und weswegen ich mir in dieser Angelegenheit eigentlich ein Anhörverfahren gewünscht hätte, ist die zeitliche Komponente, also die Frage nach der gesellschaftlichen Rehabilitation. Zehn Jahre sind eine lange Zeit, um eigene Fehler zu erkennen und zu korrigieren und dann neu zu beginnen, für einen jungen Erwachsenen im Alter von 18, 19 Jahren immerhin mehr als die Hälfte des bisherigen Lebens. Aber ungeachtet dessen halten wir den Vorschlag der regierungstragenden Fraktionen und an der GroKo arbeitenden CDU grundsätzlich für sinnvoll. Insofern werden wir dem Gesetzentwurf auch ohne unsere bisherige Einbindung ins Verfahren zustimmen und kündigen gleich mit an, dass unsere Mitarbeiter einer entsprechenden Überprüfung gelassen entgegensehen werden. Schließlich sehen wir uns als Gruppe genauso in der Pflicht wie alle Fraktionen dieses Hohen Hauses. Eine Frage habe ich jedoch noch. Wie gehen wir mit fraktionslosen Abgeordneten und der allgemeinen Alimentierung der Wahlkreisbüros um, falls es hier Auffälligkeiten geben sollte? Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
