Michael Frisch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf greift tief in die Spielregeln unseres parlamentarischen Systems ein. Er ist keine abstrakt-generelle Regelung, sondern eine gezielte Attacke auf eine unliebsame politische Konkurrenz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfassungsfeinde!) Er ist aber auch ein Eingeständnis: das Eingeständnis, dass die etablierten Parteien offensichtlich nicht mehr daran glauben, im Kampf um Wählerstimmen allein mit politischen Mitteln bestehen zu können. Deshalb wird der Fokus jetzt verschoben, weg vom demokratischen Diskurs hin zur administrativen Kontrolle. Das jedoch ist kein Ausdruck wehrhafter Demokratie. Das ist Verwaltungspolitik im Ausnahmezustand, trotz scheinbar neutraler Mittel mit dem klaren Ziel, die Opposition zu schwächen und so die eigene Macht zu sichern. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Sie sind nicht die Opposition!) Der Wissenschaftliche Dienst hält die geplanten Einschränkungen für verfassungsrechtlich vertretbar, weil sie einer sachlichen Zielsetzung dienten und nicht willkürlich seien. Formaljuristisch betrachtet mag das richtig sein, aber politisch und rechtsstaatlich sind sie ein Dammbruch. Bisher ist kein einziger konkreter Fall bekannt, in dem ein Mitarbeiter einer Fraktion oder eines Abgeordneten die Arbeit oder gar die Sicherheit des Landtags beeinträchtigt hätte. (Beifall bei der AfD) Es gibt also keinen objektiven Grund für den Generalverdacht, unter den der Entwurf Hunderte von unbescholtenen Mitarbeitern stellt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unbescholtene? Verfassungsfeinde!) Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die jetzt angestrebte Zuverlässigkeitsüberprüfung genauso ergebnislos enden wie die bereits durchgeführte Sicherheitsüberprüfung. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir werden sehen!) Darum gilt für uns das, was der Staatstheoretiker und Aufklärer Montesquieu bereits im 18. Jahrhundert wusste: Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, kein Gesetz zu erlassen; (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) auch deshalb, weil der Entwurf neben unproblematischen Passagen zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe und interpretationsfähige Kriterien enthält, die eine Unzuverlässigkeit überdies nur indizieren. Hinzu kommt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz als Erkenntnisquelle hochproblematisch ist. Wenn Einschätzungen einer der Exekutive angehörenden Behörde, die aktuell dem SPD-geführten Innenministerium untersteht, maßgeblich dafür sind, einer Fraktion als Teil der Legislative Mittel zu entziehen, wird die staatliche Gewaltenteilung ad absurdum geführt. Darüber hinaus widerspricht es in fundamentaler Weise den verfassungsrechtlichen Prinzipien des Minderheitenschutzes und der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, dass eine der Regierungsmehrheit unterstehende Institution und am Ende ein parteipolitisch gebundener Landtagspräsident über die finanziellen Ressourcen ihrer Konkurrenten entscheiden. Zweifellos ist es richtig, die Alimentierung von Verfassungsfeinden durch den Staat zu unterbinden. Wer aber ein Verfassungsfeind ist und wer nicht, entscheidet in Deutschland weder eine Parlamentsmehrheit noch die Regierung noch ein der größten Regierungsfraktion angehörender Verwaltungschef, sondern ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, und das ist gut so. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz öffnet dem Missbrauch staatlicher Macht Tür und Tor. Allein das ist Grund genug, es abzulehnen. Die im Rahmen der ersten Lesung und auch heute wieder zu hörende Argumentation, wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten, ist brandgefährlich. Mit exakt diesem Argument schränken autoritäre Herrscher immer wieder die Rechte ihrer Bürger ein. Auch hier und heute ist Misstrauen angebracht angesichts eines Bundesverfassungsschutzes, der bereits die Forderung nach Corona-Aufklärung als grundgesetzfeindlich einstuft, und angesichts eines rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, der der Landesregierung zugesteht, öffentlich und mit Haushaltsmitteln gegen die Opposition zu agitieren. Wenn Kollege Köbler im letzten Plenum in einem Zwischenruf die freiheitlichkonservative Zeitschrift Cicero, deren langjähriger Chefredakteur inzwischen Kulturstaatsminister ist, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, schlimm genug!) mit dem nationalsozialistischen Hetzblatt Der Stürmer vergleicht, sollte jedem hier klar sein, mit welchen kruden Maßstäben seitens der Regierungsparteien in diesen Fragen gemessen wird. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD –
