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Benedikt Oster

SPD 03.07.2025 Sitzungen 18/91

So sieht’s aus!) Ich bin schon geneigt, den seriösen Redebeitrag von Frau Wächter durchaus anzuerkennen, aber gestatten Sie mir auch eine Anmerkung. Wir haben eine rechtliche Grundlage bei der Grunderwerbsteuer. Man kann das politisch alles falsch finden, aber die rechtliche Grundlage ist, dass das Grunderwerbsteuerrecht Bundesrecht ist. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass im Gegensatz zum Vorgängerkoalitionsvertrag der Ampel im aktuellen Koalitionsvertrag der Koalition auf Bundesebene, an der nun die CDU maßgeblich beteiligt ist, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) keine Veränderung des Grunderwerbsteuerrechts steht. Das sollten Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen und noch mal ein ganz klein bisschen Ihre Argumentation üben. (Zuruf aus dem Hause: Oh je!) Ich sage Ihnen, ich habe in den letzten Wochen in vielen Runden mit Herrn Söder zusammensitzen dürfen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Du Arme!) aber zaubern kann der auch nicht. Deswegen kann es auch nicht sein – es sei denn, er hätte sich rechtswidrig verhalten –, dass er in Bayern einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt hat, was Sie hier eben behauptet haben. Das kann er nicht. Es ist Bundesrecht. Auch er hat diese Möglichkeit nicht. Insofern müssen wir uns also auch an dieser Stelle seriös verhalten. Wie gesagt, man kann politisch immer anderer Meinung sein, aber man sollte wenigstens die Grundlagen einigermaßen seriös darstellen. Auch das stimmt eben nicht. Last, but not least ist es uns ein großes Anliegen, junge Familien auch beim Eigentumserwerb zu unterstützen. Ich weiß sehr gut, dass wir in RheinlandPfalz lange eines der wenigen Länder waren, die bei der sozialen Wohnraumförderung auch die Wohneigentumsförderung in den Blick genommen haben. Manchmal sind wir dafür auf Bundesebene auch merkwürdig angeschaut worden. Warum haben wir das getan? Weil wir das Land mit der zweithöchsten Eigentumsquote sind (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) und wollen, dass auch Familien mit einem mittleren Einkommen Eigentum erwerben können. Deswegen unterstützen wir sie gezielt über die soziale Wohnraumförderung und im Übrigen auch mit einer Grunderwerbsteuer von 5 %, die zum Beispiel unter der des von Ihnen zitierten Landes Hessen liegt. Diesen Weg wollen wir weiter gehen, eine gezielte Unterstützung von Familien, damit es auch für sie möglich ist, Eigentum zu erwerben. Dazu haben wir gute Instrumente in Rheinland-Pfalz. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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