Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die konstituierende Sitzung eines Parlaments ist weit mehr als ein formaler Akt. Sie ist ein demokratischer Schlüsselmoment. In ihr entscheidet sich, ob ein Parlament in der Lage ist, sich aus eigener Kraft geordnet, handlungsfähig und würdevoll zu organisieren. Gerade in solchen Momenten zeigt sich, wie belastbar unsere demokratische Kultur ist und wie wichtig Erfahrung, Respekt und Haltung für einen gelingenden Übergang sind; denn demokratische Ordnung ist kein Automatismus. Sie lebt auch vom Vertrauen im Verfahren und von der Verantwortung derer, die sie tragen. Dass dieses Vertrauen missbraucht werden kann, haben uns Entwicklungen in anderen Parlamenten gezeigt. Ich kann nur wiederholen, was der Kollege Klein gesagt hat. In Thüringen etwa kam es im vergangenen Herbst dazu, dass der Alterspräsident – erstmals selbst gewählter Abgeordneter – (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind doch in Thüringen gar nicht im Parlament vertreten!) seine Rolle parteipolitisch instrumentalisierte. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind in Thüringen doch gar nicht vertreten!) Die Geschäftsordnung wurde missachtet, der demokratische Ablauf bewusst gestört. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind gar nicht vertreten!) Das Verfassungsgericht musste einschreiten, Herr Paul, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments wiederherzustellen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ja, genau! In dem Ihr gar nicht vertreten seid!) Das war kein Missverständnis. Das war eine gezielte Störung, (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind gar nicht vertreten!) ein Angriff auf demokratische Institutionen von innen. Genau das darf in einem funktionierenden Parlament nicht passieren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Künftig soll – die Kollegen haben es schon gesagt – die konstituierende Sitzung von einem Mitglied geleitet werden, das über parlamentarische Erfahrung verfügt, nicht mehr vom ältesten Mitglied nach Lebensjahren, sondern vom dienstältesten. Bei gleicher Zugehörigkeitsdauer entscheidet dann das Lebensalter; denn Erfahrung wiegt in dieser Rolle mehr als Lebensjahre. Wer mit den Verfahren dieses Hauses vertraut ist, wer die parlamentarische Kultur kennt, kann eine solche Sitzung im Sinne des Hauses und unserer Demokratie souverän führen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir orientieren uns dabei – auch das wurde schon gesagt – an etablierten Regelungen, etwa im Deutschen Bundestag und in mehreren Landesparlamenten. Wir übertragen dieses Prinzip auch auf weitere Vertretungsregelungen im Ältestenrat. Wie bei der Sitzungsleitung soll künftig nicht mehr das lebensälteste, sondern das dienstälteste Mitglied einspringen, sofern es dazu bereit ist. Ein zweiter Punkt betrifft die Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Auch hier schaffen wir eine klare, rechtlich tragfähige Regelung. Künftig genügt eine einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder statt wie bisher eine Zweidrittelmehrheit. Diese Änderung setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Sie stärkt die demokratische Legitimation unserer Ausschussarbeit; denn wer das Vertrauen der Mehrheit verloren hat, kann kein Ausschussgremium dauerhaft führen. Das Verfahren bleibt transparent und geordnet, mit schriftlichem Antrag, mündlicher Begründung, Stellungnahmemöglichkeit und neutraler Sitzungsleitung durch das Präsidium. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Änderungen sind mehr als technische Präzisierungen. Sie sind ein Beitrag zur Stabilität und Wehrhaftigkeit unserer parlamentarischen Ordnung. Sie sichern die Funktionsfähigkeit des Landtags gerade in symbolisch aufgeladenen Situationen und schützen unsere Verfahren vor gezielten Störungen oder politischer Inszenierung. Ich danke allen demokratischen Fraktionen, die diesen Schritt gemeinsam mitgehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP)
