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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich freue mich, dass wir heute in zweiter Beratung über die Änderungen des Abgeordnetenfraktionsgesetzes sprechen und auch abstimmen werden; denn es geht um nicht weniger als den Schutz unserer Demokratie, um ihre Wehrhaftigkeit, ihre Resilienz, ihre Fähigkeit, sich gegen Angriffe von innen zu verteidigen. Demokratie ist kein naives System. Sie ist kein Selbstbedienungsladen, in dem jeder mitmachen kann, nur um sich Vorteile zu verschaffen, auch nicht diejenigen, die ihre Abschaffung betreiben. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Ja, Demokratie ist offen, aber sie ist nicht wehrlos. Deshalb gehen wir in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland einen klaren, konsequenten und zugleich klugen Weg. Wir führen regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen ein. Wer mit unserer Verfassung auf Kriegsfuß steht, sie verächtlich macht oder aktiv daran arbeitet, sie zu untergraben, wird nicht mehr vom Landtag bezahlt. Das ist keine willkürliche Einschränkung von Rechten, sondern ein Ausdruck wehrhafter Demokratie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, bei der CDU und bei der FDP) Es geht hier auch nicht um Gesinnungskontrolle. (Heiterkeit und Zurufe von der AfD: Nein! Nein!) Es geht darum, dass Steuergelder nicht an Personen fließen, die aktiv gegen unseren Staat arbeiten. Die Spielregeln der Demokratie gelten für alle, aber sie gelten eben auch gegen diejenigen, die sie abschaffen wollen. Wir haben diese Regelung nicht aus dem Bauch heraus beschlossen. Grundlage war ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte – wir haben es gehört – hat geprüft, ob die Zuverlässigkeitsprüfung mit dem Datenschutz vereinbar ist, und das Ergebnis war: Ja. Erstens, weil die Abfrage beim Bundeszentralregister, beim Landeskriminalamt und beim Verfassungsschutz auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruht. Zusätzlich holen wir die Zustimmung der betroffenen Personen ein, gut informiert und freiwillig. Zweitens, weil die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist. Anlassbezogene Prüfungen würden gerade jene nicht erfassen, die sich im Verborgenen verfassungsfeindlich verhalten oder für ausländische Nachrichtendienste tätig sind. Nur eine allgemeine Zuverlässigkeitsprüfung schützt die Arbeitsfähigkeit unseres Parlaments wirksam, diskriminierungsfrei und ohne Generalverdacht, wie der Datenschutzbeauftragte ausdrücklich feststellt. Drittens – auch das haben wir schon gehört – wird die Zweckbindung gewahrt. Die Daten dürfen ausschließlich für die Überprüfung genutzt werden. Auch die Einzelfallentscheidung des Landtagspräsidenten, die hier durchaus diskutiert wurde, ist absolut nicht zu beanstanden, weil jede betroffene Person selbstverständlich den Rechtsweg beschreiten kann. Genau das unterscheidet unsere parlamentarische Demokratie von autoritären Regimen; (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) im Zweifel haben wir unabhängige Gerichte. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP) Mit diesem Gesetz drehen wir den Geldhahn für Verfassungsfeinde zu, und zwar fraktionsübergreifend. Rheinland-Pfalz übernimmt hier bundesweit erstmals Verantwortung. Wir in Rheinland-Pfalz warten nicht ab, bis etwas passiert. Wir handeln vorsorglich, entschlossen, verantwortungsvoll. Wer unsere Demokratie von innen aushöhlen will, wird künftig nicht mehr mit staatlichen Mitteln gefördert, und das ist gut so. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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