Nicole Steingaß
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um auch mittelund langfristig die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in allen Regionen in Rheinland-Pfalz gleichermaßen sicherzustellen. Wir treffen Vorsorge, damit wir den Folgen des demografischen Wandels, der natürlich auch Ärztinnen und Ärzte betreffen wird, begegnen können, und wir wollen regionale Unterschiede in der Versorgung ausgleichen, damit Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz überall wohnortnah medizinisch versorgt werden können. Viele Ärztinnen und Ärzte haben das Renteneintrittsalter in Sicht, und bereits heute gibt es ein Ungleichgewicht bei der regionalen Verteilung von Kinderärztinnen und -ärzten. Deshalb ist die Einführung einer Landkinderarzt-Quote zum Sommersemester 2026 in Ergänzung zur Landarztquote für uns ein sehr sinnvolles Instrument. Unser Ziel ist es, junge Ärztinnen und Ärzte dorthin zu bringen, wo sie konkret und passgenau gebraucht werden, und sie dort über die zehn Jahre hinaus zu halten. Wir geben Menschen eine Chance, den Arztberuf zu ergreifen, die nicht über den regulären Weg in ein Medizinstudium gelangen können. Im Auswahlprozess legen wir Wert auf die persönliche Eignung, ehrenamtliche Tätigkeiten und berufliche Vorerfahrungen. Dafür verpflichten sich die Studierenden, für zehn Jahre als Kinder- und Jugendarzt oder -ärztin im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz tätig zu sein. Das ist eine weitreichende Entscheidung für die Menschen. Vielen ist es so möglich, ihren Traumberuf zu leben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, um die LandkinderarztQuote einzuführen, das Gesetz ändern, mit dem wir bereits die Landarztquote im Medizinstudium in Rheinland-Pfalz eingeführt haben. Die Verteilung der Quoten werden wir ändern. Sie wissen, die Quote ist insgesamt auf 20 % gedeckelt. Wir werden die Quoten aber so verteilen, dass nicht die Landarztquote oder die ÖGD-Quote minimiert wird. 3 % der Studienplätze werden in Zukunft für die Landkinderarzt-Quote zur Verfügung stehen. Das ist total wichtig; denn genau dabei wollen wir keine Einschnitte vornehmen. Die Landkinderarzt-Quote orientiert sich am Ablauf, an den Vorgaben der Landarztquote, die sich mittlerweile etabliert hat. Wir schätzen dieses Instrument sehr, und es ist mittlerweile in fast allen Flächenländern in Deutschland eingeführt. Also kann es so falsch nicht sein. Es gibt in Rheinland-Pfalz viel mehr Bewerberinnen und Bewerber, als wir Plätze zur Verfügung stellen. Deswegen können wir auch hier eine gute Qualität an Bewerberinnen und Bewerbern und künftigen Studierenden sicherstellen. Ich verstehe nicht ganz, was es mit dem finanziellen Hintergrund zu tun hat, wenn ich über die Quote studiere, warum ich dann ein Stipendium brauche. Das erschließt sich mir nicht, weil alle Studierende in dem Punkt gleichbehandelt werden und die Möglichkeit haben sollen, über BAföG ihr Studium mitzufinanzieren. Klar ist uns als Landesregierung, dass wir akut handeln und Maßnahmen ergreifen müssen. Das tun wir bereits. Deshalb gibt es Niederlassungsförderungen gemeinsam mit der KV. Es gibt eine Beratungsstelle für Kommunen, um Ärztinnen und Ärzte in den ländlichen Raum zu holen. Es gibt eine Förderung durch Land und KV für die ambulante Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin. Herr Gensch, diese gibt es nicht im stationären Bereich, weil es dort überhaupt keine Probleme gibt. Jedenfalls hat uns die Ärztekammer Anfang Juni noch mitgeteilt, dass sie keine Probleme sieht, die Stellen im klinischen Bereich zu besetzen, sondern es gut ist, dass wir den Schwerpunkt auf den ambulanten Bereich legen, weil es ein größerer Aufwand ist, in die Weiterbildung von Niedergelassenen zu investieren und dort zu unterstützen. Es ist richtig, wir müssen kreativ sein, um der aktuellen Situation im Gesundheitswesen zu begegnen. Zum Beispiel wurde schon die Ausbildung Physician Assistant an der Hochschule in Kaiserslautern am Standort in Zweibrücken genannt. Wir müssen multiprofessionelle Teams fördern. Wir müssen mit Modellversuchen wie dem „HÄPPI“-Projekt neue Möglichkeiten eruieren. Das führen wir gemeinsam mit dem Hausärzteverband und der AOK durch und erhoffen uns gute Ergebnisse, die wir weitertragen können. Die Anzahl der Medizinstudienplätze wurde in den letzten Jahren erhöht. Wir schaffen durch die Studienmöglichkeiten in Koblenz und Trier den Klebeeffekt. Den erhoffen wir uns davon. Wir nehmen in Mainz, in Rheinland-Pfalz den 3. Platz ein im gesamten Bundesgebiet bezüglich der Anzahl der Studienplätze. Jetzt ist Rheinland-Pfalz eines der schönsten Bundesländer, das ist vollkommen klar, aber wir sind flächen und einwohnermäßig nicht das drittgrößte Bundesland und haben trotzdem den 3. Platz bei den Studienplätzen. Das heißt, wir leisten unseren Beitrag, und wir können gleichzeitig eine hohe Qualität in der Ausbildung sicherstellen. Das gehört zusammen. Die Zahl der Studienplätze und die Sicherstellung der Qualität müssen in der Waage sein. Wir müssen die Rahmenbedingungen verbessern. In der Anhörung bin ich dabei gewesen. Ein großes Thema war neben vielem anderen die Bedarfsplanung und viele Dinge, die auf Bundesebene geregelt werden müssen, der Bürokratieabbau. Das ist, was die Ärztinnen und Ärzte am meisten belastet, so die Aussagen der Anzuhörenden. Ich bin sehr gespannt – das hat sich die Bundesregierung auf die Fahne geschrieben –, welche Vorschläge kommen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung der LandkinderarztQuote wird Familien in Zukunft Sicherheit geben. Sie wird Kindern und Jugendlichen eine gute medizinische Versorgung bieten, und sie wird Menschen die Chance bieten, ihren Traumberuf zu ergreifen, über die derzeit bestehenden Möglichkeiten hinaus. Die Landesregierung hält deshalb die Einführung dieser Quote für richtig und geboten. Wir wollen jetzt intensiv die notwendige Versorgung in den ländlichen Räumen gleichermaßen sicherstellen. Deshalb ist das Gesetz notwendig. Wir freuen uns sehr auf die fertig ausgebildeten Landärztinnen und -ärzte sowie die Landkinderärztinnen und -ärzte in einigen Jahren. Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
