Dr. Helmut Martin
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Nachdem mir eben Kollege Weber erklärt hat, wir hätten bisher nicht im eigenen Antrag die Straußwirtschaften ausdrücklich angemessen gewürdigt, erlaube ich mir doch, ihm noch einmal eine unserer präzise formulierten Forderungen in Erinnerung zu rufen. Vielleicht hat er es mit dem Lesen bei dem Abschnitt nicht so ganz gehabt. Es steht ausdrücklich darin: Wir fordern die Landesregierung auf – jetzt kommt’s –, „die Bedeutung von Straußwirtschaften als rheinland-pfälzisch weinkulturprägende Einrichtungen anzuerkennen und entsprechend mit dem neuen rheinland-pfälzischen Gaststättenrecht deren Betrieb zu fördern und zu unterstützen“. Die haben wir also sehr wohl auf dem Radar. Viel ausdrücklicher und viel umfassender und wertschätzender kann man es nicht formulieren, glaube ich. Deswegen ist mir schleierhaft, wie Sie hier vortragen können, wir hätten das nicht bedacht. Das lässt dann auch so die eine oder andere Ausführung, die Sie sonst noch gemacht haben, in einem bestimmten Licht erscheinen, gerade wenn Sie immer wieder herausgestellt haben, unser Antrag wäre auf der Metaebene, und Sie hätten es so präzise formuliert. Schauen Sie sich doch Ihre Forderungen an. Da ist ganz viel „Wir warten mal ab, was der Praxischeck Übergabe bringt“, „Wir machen noch das“ usw., während wir sehr präzise Sachen haben. Die können Sie anders einschätzen. Sie sagen, dieser Wechsel hin zur Anzeigepflicht wäre nicht in Ihrem Sinne. Damit kann ich leben. Sie können aber nicht behaupten, dass das keine präzise Forderung ist. Oder: Wenn wir sehr präzise fordern, dass künftig nicht mehr diese Doppelgenehmigungspflicht für Inhaber der Reisegewerbekarte besteht, wenn darin schon Gastronomie steht und dann für jeden Tag bei jeder Kirmes noch eine gaststättenrechtliche Genehmigung erforderlich ist, ist das doch präzise. Herr Weber, deswegen ist das nicht in Ordnung. Ansonsten kann ich nur noch einmal darauf hinweisen, wenn Sie wirklich grundlegend etwas ändern wollen – ich bin völlig bei dem, was Kollege Dr. Braun gesagt hat –: Wenn wir vorher noch bei bestehender Rechtslage kleinere und größere Verbesserungen machen können, gerne. (Glocke der Präsidentin) Wenn Sie aber wirklich an die Substanz wollen, kommen Sie gar nicht um ein Landesgaststättengesetz herum. Da können Sie sich drehen und wenden, wie Sie wollen. Danke schön. (Beifall der CDU)
