Joachim Paul
Keinen Respekt vor dem Wähler! Keinen Respekt vor Millionen von Wählern!) Künftig nehmen wir das Mitglied mit der größten Erfahrung, dem größten Wissen, und dem trauen wir auch zu, dass es die Sitzung leiten kann und diese Übergangszeit mit Respekt und Würde begleitet. Wir schlagen vor, in der Geschäftsordnung auch zu ändern und klarer zu regeln, wie ein Ausschussvorsitzender abberufen werden kann auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Eine einfache Mehrheit der Ausschussmitglieder ist demnach erforderlich, um gewählt zu werden, und sie ist erforderlich, um abberufen zu werden, wenn der Vorsitzende das Vertrauen des Ausschusses nicht mehr genießt. Das ist ein demokratisches Mittel, das sicher nur in engsten Grenzen zur Anwendung kommen kann. Ein Ausschuss muss aber auch arbeitsfähig bleiben. Dazu dient diese Regelung für den Fall, dass das durch das Verhalten des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden nicht mehr gegeben ist. Wir orientieren uns hier insgesamt an der bewährten Praxis anderer Länderparlamente und des Deutschen Bundestags. Das ist der richtige Weg. Deshalb haben wir den Antrag eingebracht, und ich werbe hier um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
