Dr. Herbert Drumm
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist dieser Gesetzentwurf dem Sinne nach ausdrücklich zu begrüßen. Es kann tatsächlich nicht sein, dass man seine eigenen Feinde großzügig unterstützt, damit sie mich noch besser bekämpfen können. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Allerdings gibt es zwei Punkte, aufgrund derer ich dem Entwurf so nicht zustimmen kann. Erstens – da bin ich ganz auf der Linie von Herrn Spies – brauchen wir eindeutige und klare Kriterien. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir!) Tatsächlich nennt der Entwurf zwei klare, eindeutige Kriterien für die fehlende Zuverlässigkeit. Allerdings heißt es in Nummer 3: „Die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt in der Regel Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen,“ – ich wiederhole, die Annahme rechtfertigen – „dass sie in den letzten fünf Jahren einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt haben.“ (Abg. Marco Weber, FDP: Wo ist das Problem?) Hier wird Tür und Tor geöffnet für nicht enden wollende Streitereien, politische Einflussnahmen usw. Was sind Tatsachen, die „die Annahme rechtfertigen, dass“? (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Was bedeutet „Bestrebungen […] verfolgt oder unterstützt haben“? Wer soll das entscheiden? Es gibt nur eine einzige Instanz, die hier maßgebend ist, nämlich die Gerichte, insbesondere die Verfassungsgerichte und ihre Urteile. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Der Verfassungsschutz, der bekannterweise nicht unabhängig ist, reicht keinesfalls aus. (Beifall der Abg. Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD) Zweitens, in Absatz 3 des § 6a bzw. § 12 wird festgelegt, dass der Landtagspräsident allein die Entscheidung über die Zuverlässigkeit trifft. Ist dies sinnvoll, oder wäre es nicht besser, wenn ein größeres Gremium dafür zuständig ist? Was ist, wenn wir einen Landtagspräsidenten haben, der die Demokratie nicht so entschieden verteidigt wie der jetzige? Wollen Sie dann auch noch, dass der Präsident allein entscheidet? Zum Abschluss kann ich nur den letzten Satz meiner Rede von heute Morgen wiederholen: Liebe Mitglieder der Regierung und der Regierungsfraktionen, wenn Sie gute Arbeit leisten für unser Land und für die Menschen in unserem Land, dann brauchen Sie keine Angst vor der AfD zu haben. So wie Sie es hier machen, fördern Sie aber nur deren Erfolge. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und bei der AfD)
