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Marcus Klein

CDU 03.07.2025 Sitzungen 18/91

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung, die wir uns in diesem Hause gegeben haben, unterliegt einer Fortentwicklung. Das machen wir zu Beginn einer jeden Wahlperiode, und wir hatten dazu einen Unterausschuss des Rechtsausschusses, den der Kollege Helmut Martin geleitet hat. Wir machen es aber auch in der Wahlperiode dann, wenn es sinnvoll und geboten ist. Dies ist vorliegend der Fall. Konkret ist der Vorschlag, die Regelung zur Leitung der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags zu modernisieren und die Bestimmung des sogenannten Alterspräsidenten neu zu ordnen. (Abg. Joachim Paul, AfD: „Zu modernisieren“! – Weitere Zurufe von der AfD) – Ja, Herr Paul. Künftig soll nicht mehr automatisch das älteste Mitglied nach Lebensjahren diese Funktion übernehmen, sondern dasjenige Mitglied, das dem Landtag am längsten angehört und bei dem man unterstellen kann, dass diese Person eine breite parlamentarische Erfahrung mitbringt, um diese Rolle wahrzunehmen. Damit greifen wir eine Änderung auf, die es auch schon im Bund, im Bundestag, und in einigen Landtagen gibt. Im Bund wurde schon 2017 betont, dass die Erfahrung im Parlament die entscheidende Grundlage sein sollte und ist, eine souveräne Leitung der konstituierenden Sitzung mitzubringen und die Würde des Hauses dann auch entsprechend zu wahren. Es mag in früherer Zeit so gewesen sein, dass man das bei der ältesten Person unterstellt hat und auch Respekt vor der Lebenserfahrung hatte; was man jedoch nicht unterstellen kann, ist, dass sie auch diesen parlamentarischen Sachverstand mitbringt. Diesen Gedanken greifen wir auf, den gibt es auch schon länger. Ich vertrete das schon einige Zeit, aber ich glaube, gerade das wirklich traurige Schauspiel der Eröffnungssitzung in Erfurt im Thüringer Landtag hat gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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