Marco Weber
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die markanteste Neuregelung für unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass künftig der dienstälteste und nicht mehr der lebensälteste Abgeordnete das Amt des Alterspräsidenten übernehmen soll. Künftig soll das Ruder der- oder demjenigen in die Hand gegeben werden, der über die größte politische verfahrensrechtliche Erfahrung verfügt. Der oder die dienstälteste Abgeordnete kann die Abläufe dann auch unter der Würde des Hauses souverän vertreten. Im Deutschen Bundestag fungiert schon seit 2017 das dienstälteste Mitglied als Alterspräsident oder -präsidentin. Unserer Ansicht nach ist diese Regelung nachahmenswert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle als FDP der Kollegin Willius-Senzer danken, die nicht nur 2016, sondern auch 2021 als Alterspräsidentin sehr souverän und verfassungskonform hier im Hause die Landtagssitzung in würdiger Art und Weise geleitet hat. Liebe Frau Willius-Senzer, an der Stelle auch noch einmal einen herzlichen Dank dafür, (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) dass Sie in zweimaliger Funktion sehr souverän und, wie gesagt, dem Amt entsprechend, das hier so durchgeführt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einer Zeit, in der die Demokratie nicht nur Repräsentation, sondern auch Verantwortung und Erfahrung bedeutet. Die beabsichtigte Änderung ist ein Zeichen von Vernunft, von Respekt vor Erfahrung und vor demokratischer Reife. Sie bringt uns nicht nur eine bessere Verfahrenspraxis, sondern schützt auch die Integrität unseres Hauses. Alter allein ist kein Garant für Weisheit und schon gar nicht für demokratische Kompetenz. Mit der neuen Regelung setzen wir Zeichen. Demokratische Verantwortung bemisst sich an Erfahrung und Engagement, nicht am Geburtsdatum. In der Vergangenheit haben wir erlebt, dass die Regelung zum lebensältesten Alterspräsidenten gezielt genutzt wurde, um provokante politische Botschaften gleich zu Beginn einer Legislaturperiode zu setzen. Das Parlament muss sich jedoch zuerst durch Respekt und Würde auszeichnen, nicht durch Kalkül und Krawall. (Zuruf aus dem Hause: Oh!) Mit der Neuregelung schließen wir eine Lücke und bewahren insbesondere den Beginn der konstituierenden Sitzung vor Missbrauch und Kindereien. Das ist ganz im Sinne unserer freien Demokratie. Den guten Steuermann benötigen wir auch in unseren Ausschüssen. Die Ausschussvorsitzenden erfüllen eine sowohl geschäftsleitende als auch repräsentative Funktion. Die Vorsitzenden können ihr Amt schon jetzt nicht gegen die Mehrheit im Ausschuss führen. Das wissen wir alle ganz genau. Deshalb soll eine einfache Mehrheit künftig auch die Abberufung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden vornehmen können. Es entspricht nicht dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse zu fördern, wenn hierfür künftig weiterhin eine Zweidrittelmehrheit verlangt wird. Im Sinne der Effizienz der Ausschüsse sollen diese von einem guten Miteinander getragen werden. Falls der oder die Erste unter Gleichen, also die Leitung, den Ausschuss spaltet, statt ihn zu guten Ergebnissen zu führen, muss eine Abberufung auf einfachem Weg ermöglicht werden. Das vermeidet Untätigkeit durch Konflikte und Blockaden. Im Gegenteil, solch eine Neuregelung hält die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen vital und flexibel . Genau das wollen wir sicherstellen. Wir als FDP – jetzt bleibe ich bei dem Bild vom Steuermann – sind daher mit im Boot, unser Parlament für jeden Sturm seefest zu machen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
