Alexander Schweitzer
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zunächst einmal den meisten Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, für die Debattenbeiträge danken, weil ich glaube, damit kommt zum Ausdruck, wir alle haben gemeinsam die Wahrnehmung, es ist gut, dass wir in einem Land der Medienvielfalt leben. Es ist die Grundlage dafür, dass wir in einer offenen Gesellschaft leben. Das ist die Grundlage für all das, was wir tun, ob wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier oder wir Bürgerinnen und Bürger sind, die sich frei bewegen und das große Gut der Meinungsfreiheit miteinander genießen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich möchte sagen, wenn wir heute über dieses Landesgesetz zum Siebten Medienänderungsstaatsvertrag sprechen, schauen wir auf eine intensive Debatte, die sich mit dem Thema Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt befasst hat, zurück. Ich bin als Ministerpräsident unseres Landes, dem die Aufgabe zukommt, die Rundfunk- und Medienpolitik der Länder zu koordinieren, immer von einer Grundhaltung ausgegangen, dass man in diesen Zeiten, gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, ihn e rfinden müsste, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Markus Wolf, CDU) Ich habe, das scheint mich zu unterscheiden von manchen, die vor mir geredet haben, gar nicht den Anspruch, dass mir jeden Tag immer alles gefällt. Ich verwechsle nämlich nicht meine persönliche Position von der, die ich als Bürger oder als Demokrat haben sollte. Die Grundlage dafür, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk agiert, eine wichtige Säule der medialen Vielfalt anbietet, nicht abhängig ist von einigen wenigen Menschen mit besonders großen Kapitalvermögen, die sich Journalistinnen und Journalisten und ihr Angebot versuchen zu halten und zu finanzieren, ist die gemeinsame rechtliche Grundlage, über die wir heute sprechen. Ich höre immer wieder etwas und habe den Eindruck, manche dürfen das von mir gerne noch einmal erfahren, was ich dazu denke. Ich will sagen, dass ich kürzlich ein spannendes Interview mit Roger de Weck gelesen habe und ich mich in der Aussage durchaus wiederfinde, als er im November gesagt hat: „Die Feinde der offenen Gesellschaft befehden heftiger denn je die öffentlichen Medienhäuser.“ Insbesondere deshalb bin ich in diesen Zeiten heftiger denn je ein Unterstützer der öffentlichen Medienhäuser, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Peter Moskopp, CDU) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der so vielen ein Dorn im Auge zu sein scheint, ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Er hat eine besondere Verantwortung für freie und unabhängige Meinungsbildung. Er schafft Teilhabe an Informationen, und er stärkt unsere kulturelle Identität. Ich glaube, dennoch ist es notwendig – das ist kein Widerspruch, sondern es ist eine Verstärkung meiner Grundannahme –, dass die, die in Verantwortung sind – das sind wir in den Ländern –, die Aufgabe haben, dieses öffentlichrechtliche System immer wieder zukunftsfähig zu machen. Die Herausforderungen sind schon genannt worden. Es sind Herausforderungen, die etwas mit dem Zug der Zeit zu tun haben. Wie ist das mit der Digitalisierung? Wie ist es mit Verbreitungswegen? Wie ist es mit der Anschlussfähigkeit an junge und jüngere Menschen? All das ist schon angesprochen worden. Ich danke den meisten der Vorrednerinnen und Vorredner dafür. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir mit dieser Reform eine qualitative Stärkung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen, und wir den Auftrag erteilen, noch stärker als bisher mit den Zielgruppen zu interagieren, die Angebote der Bildung und Medienkompetenz stärken und den regionalen Auftrag sehen. Ich glaube, wir im rheinland-pfälzischen Landtag müssen nicht gegenseitig versuchen, uns davon zu überzeugen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen regionalen Angeboten Menschen immer wieder überzeugen muss. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wenn die Qualität stark bleiben oder gestärkt werden soll, gehört es dazu, dass man nicht immer zwangsläufig mit einem weiteren Ausbau der Quantität daherkommen muss, sondern manchmal kann man die Quantität ein wenig reduzieren, ein wenig sortieren und trotzdem die Qualität stärken. Das ist kein Widerspruch. Deshalb gab es immer wieder eine engagierte Diskussion darüber, ob wir genauso viele Hörfunkprogramme brauchen, wie sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir waren gemeinsam in der Rundfunkkommission der Länder und in der Ministerpräsidentenkonferenz der Meinung, dass es nicht sein muss, sondern man kann sie reduzieren. Wir haben darüber nachgedacht, ob wir genauso viele Spartenprogramme brauchen, wie sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir waren der Meinung, nein, man kann das eine oder andere reduzieren. Wir hatten gemeinsam die Wahrnehmung, dass wir die unterschiedlichen Online-Ausspielwege – damit meine ich nicht das Digitale insgesamt, sondern ich meine die unterschiedlichen Möglichkeiten über Apps und weitere Möglichkeiten, sich im Netz zu bewegen – ein bisschen konsolidieren dürfen. Die Finanzierung muss sich immer wieder rechtfertigen. Das ist nicht unanständig. Es ist kein Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn man darüber nachdenkt und mit den Vertreterinnen und Vertretern der Anstalten darüber nachdenkt, wie viel Geld gebraucht wird. Ich glaube, dafür haben wir in Deutschland ein gutes System gefunden. Das bedeutet, es ist an denen, die Medienpolitik gestalten, die klare Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit immer wieder anzumahnen. Es geht um Zusammenarbeit. Ich glaube, da sind richtig viele Ressourcen und Möglichkeiten noch da, und sie anzuschieben ist ebenfalls Teil und Ziel des Siebten Medienänderungsstaatsvertrags. Es geht also um den Abbau von Mehrfachstrukturen, es geht um die umfassende Pflicht zur Zusammenarbeit. Das öffentlich-rechtliche Angebot muss stark sein, es muss regional sein, aber für überkommene Kleinstaaterei ist kein Platz. Es geht darum, die Zusammenarbeit mit Blick auf ein technisches Plattformsystem zu organisieren und programmliche Federführungen zu gestalten. All das und noch viel mehr ist Bestandteil unseres Landesgesetzes. Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung. Ich habe mich gefreut, dass aus den meisten Fraktionen die Aussage gekommen ist, dass man in die Zustimmung geht. Dafür will ich ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Aber lassen Sie mich am Ende noch einmal die Debatte, die es teilweise gegeben hat, aufnehmen und sagen, es ist so, wir brauchen eine mediale Vielfalt. Wir brauchen einen starken privaten Sektor. Wir brauchen Unterstützung für all die Medienhäuser, die sich jeden Tag im Wettbewerb bewegen. Aber wir brauchen auch eine starke öffentlich-rechtliche Säule, weil das die Grundlage dafür ist, dass wir in einer freiheitlichen, starken und liberalen Demokratie leben. All die, die versuchen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und journalistisches Arbeiten insgesamt, das sich entlang von Grundsätzen, guter journalistischer Ausbildung und einer Werteordnung organisiert, anzugreifen, haben nicht nur ganz isoliert die Frage der medialen Vielfalt im Blick, sondern sie wollen an die Grundpfeiler unserer Demokratie, meine Damen und Herren. Darum müssen wir schon in der medienpolitischen Debatte als Demokratinnen und Demokraten klarmachen, wir haben einen Standpunkt, und den wollen wir an dieser Stelle deutlich machen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung bei diesem Gesetz. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU)
